Urheberrechtsverletzung durch die AfD nicht nur bei Constantin Film

Über die Urheberrechtsverletzung der AfD hat das Amtsgericht in München entschieden.
Der Filmverleih Constantin Film forderte nun für diese Urheberrechtsverletzung von der AfD Bayern Schadensersatz. Nach eigener Aussage geht es dem Filmverleih dabei nicht um das Geld, sondern um das Prinzip der Urheberschaft. Die Entstellung und Verwendung fremder Werke ohne die Zustimmung der Rechteinhaber lässt dem Urheber aber nur die Chance, seine Rechte auf diesem Weg durchzusetzen.
Rechtliche Möglichkeiten für den Geschädigten:
- Abmahnung zustellen lassen
- Unterlassung einfordern
- Schadensersatz geltend machen
Auf ihre Urheberrechtsverletzung zeigt die AfD Bayern sich locker

Das Urteil zur Urheberrechtsverletzung sieht 3.500 Euro Schadensersatz vor.
Sollte der aktuelle Fall mit dem Bild aus „Die Welle“ den AfD-kritischen Umgang an Schulen anprangern, gab es in der Vergangenheit bereits andere Gelegenheiten, zu denen die Partei urheberrechtlich relevantes Material ohne Einwilligung verwendet hat. In den sozialen Medien und auf Wahlwerbung konnten bereits ähnliche unerlaubte Verwendungen durch die AfD nachgewiesen werden.
Dabei wurde in erster Linie das verwendet, was im Internet zu finden war. So bezieht sich eine Urheberrechtsverletzung der AfD Bayern auf den Münchener SPD-Politiker Ude. Dieser sah sein Buchcover auf einer Werbung für die AfD abgebildet. Die Partei zeigt sich locker und muss erst einmal klären, ob der bayrische Landesverband oder der bayrische AfD-Parteichef als Privatperson die Sanktion in Höhe von 3.500 Euro zu bezahlen hat.
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