Letzte Aktualisierung am: 19. April 2024
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Die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke geht in der Regel mit der Zahlung eines finanziellen Ausgleichs einher. Häufig sind wir uns dieser Tatsache nicht einmal bewusst, aber für fast jeden Song, der im Radio läuft, oder jedes Buch, welches wir aus der Bibliothek ausleihen, erhält der Urheber bzw. Rechtsinhaber Geld. Sicherzustellen, dass das Geld auch tatsächlich die richtigen Personen erreicht, zählt unter anderem zur wichtigsten Aufgabe einer jeden Verwertungsgesellschaft.
Weiterführende Ratgeber zur Verwertungsgesellschaften:
Inhalt
FAQ zur Verwertungsgesellschaft
Künstlern und Produzenten ist es in der Regel nicht möglich, die Rechte der Zweitverwertung alleine wahrzunehmen. So besteht zwar ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, allerdings kann zum Beispiel eine Band nur schwer nachprüfen, auf welchem Radiosender oder in welcher Fernsehsendung ihre Lieder gespielt werden, und jedes Mal eine entsprechende Rechnung zu versenden.
Die Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft erfolgt grundsätzlich freiwillig. Ob sich eine solche lohnt, ist nicht selten eine Frage der Wirtschaftlichkeit, denn teilweise werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass mit einer gewerblichen Verwertung zu rechnen ist.
Möchten Sie fremde, urheberrechtliche geschützte Werke öffentlich verwerten, sollten Sie – um eine Abmahnung oder sonstige Sanktionen zu vermeiden – eine entsprechende Nutzung rechtzeitig bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft anmelden und die anfallenden Gebühren zahlen.
Es ist grundsätzlich nicht möglich, das Urheberrecht abzutreten. Stattdessen lassen Sie diese bestehende Schutzrechte in Ihrem Auftrag wahrnehmen.
Was ist eine Verwertungsgesellschaft?
Eine Verwertungsgesellschaft ist laut Definition eine Institution, welche die Rechte von Urhebern oder anderen Rechteinhabern kollektiv wahrnimmt.
Die Gesetzesgrundlage für deren Arbeit bildet das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), welches seit dem 01. Juni 2016 das Urheberwahrnehmungsrecht ersetzt. Der Begriff der Verwertungsgesellschaften wird in § 2 VGG wie folgt definiert:
Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Organisation, die gesetzlich oder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt ist und deren ausschließlicher oder hauptsächlicher Zweck es ist, für Rechnung mehrerer Rechtsinhaber Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte zu deren kollektiven Nutzen wahrzunehmen, gleichviel, ob in eigenem oder in fremdem Namen.
Zu den zentralen Aufgaben der Verwertungsgesellschaft zählen dabei unter anderem die Vergabe von Nutzungsrechten für verschiedenste Verwendungszwecke an jedermann, die Verwaltung der Abgaben für eine Zweitverwertung sowie die Ausschüttung der Erträge an die jeweiligen Urheber.
Als Zweitverwertung gilt dabei die Nutzung eines Werkes nach der eigentlichen Erstveröffentlichung. Bei Musik kann eine solche Zweitverwertung zum Beispiel durch die Wiedergabe im Fernsehen oder als Beitrag auf einer sogenannten Kompilation – wie Greatest-Hits-Alben – erfolgen.
Wie erzielt eine Verwertungsgesellschaft Einnahmen?
Die Erträge einer Verwertungsgesellschaft können aus den verschiedensten Quellen stammen. Einen wichtigen Faktor stellt die Urheberrechtsabgabe – offiziell auch als Pauschalabgabe bezeichnet – dar. Diese Abgabe wird auf Geräte oder Speichermedien erhoben, welche dazu dienen, Vervielfältigungen herzustellen oder zu speichern. Der Verbraucher entrichtet diese Abgabe automatisch beim Kauf des jeweiligen Produktes.
Weitere Einnahmen gehen auf öffentliche Aufführungen zurück. So fallen Gebühren an, wenn ein Song im Fernsehen bzw. Radio läuft oder auf einem Konzert aufgeführt wird. Die Verwertungsgesellschaft – bei Musikrechten handelt es sich dabei meist um die GEMA – erhält dafür einen festgelegten Gebührensatz.
Bei Texten bzw. Sprachwerken können ebenfalls besondere Gebühren anfallen. So verlangt die zuständige Verwertungsgesellschaft von Bibliotheken für die Ausleihe von Büchern eine Vergütung. Gleiches gilt für Schulbuchverlage, welche zu Lehrzwecken fremde Texte bzw. Inhalte nutzen.
Verwertungsgesellschaften in Deutschland
In Deutschland existieren insgesamt zwölf zugelassene Verwertungsgesellschaften. Dabei konzentriert sich jede einzelne auf konkrete Werkarten oder Künstlergruppen. Die nachfolgende Auflistung liefert einen Überblick zu allen deutschen Verwertungsgesellschaften:
- GEMA
Als wohl bekannteste Organisation ihrer Art gilt in Deutschland die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA. Die Verwertungsgesellschaft für Musik vertritt dabei insbesondere Komponisten, Songtexter und Musikverleger. - GVL
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten nimmt die Rechte von ausübenden Künstlern, den Herstellern von Tonträgern, Veranstaltern sowie den Produzenten von Musikvideos wahr. Zu den Mitgliedern der GVL können darüber hinaus auch Schauspieler, Synchronsprecher oder Stuntmen zählen. - VG Wort
Die Verwertungsgesellschaft Wort verwaltet die Vergütung aus den Zweitverwertungsrechten bei Sprachwerken. Als Rechteinhaber kommen dabei unter anderem Autoren und Übersetzer von literarischen, journalistischen sowie wissenschaftlichen Texten in Frage. - VG Bild-Kunst
Als Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst kommen bildende Künstler wie Fotografen, Designer, Pressezeichner, Filmproduzenten, Kameraleute oder Choreografen infrage. Als Besonderheit dieser Verwertungsgesellschaft erhält ein bildender Künstler eine Beteiligung am Erlös aus dem Weiterverkauf seines Werkes im Kunsthandel. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang vom Folgerecht. - VG Musikedition
Die Verwertungsgesellschaft Musikedition befasst sich vor allem mit der Lizenzierung von Ausnahmeregelungen für das Kopierverbot von Noten. Bei den Mitgliedern handelt es sich daher vor allem um Verlage und Komponisten.
- GÜFA
Der Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten sind vor allem Filmproduzenten bzw. Rechteinhaber angeschlossen, welche sich mit der Produktion von erotischem und pornografischem Filmmaterials beschäftigen. - VFF
Die Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten nimmt die Leistungsschutzrechte der Produzenten gemäß Urheberrechtsgesetz wahr. Als wahrnehmungsberechtigt gelten dabei die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie private Fernsehveranstalter. - VGF
Die Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken vertritt Produzenten von Filmwerken sowie Regisseure von Spielfilmen. Die VGF ist als Verwertungsgesellschaft insbesondere für den Verleih von Videokassetten sowie die Wahrnehmung der Leerkassetten- und Geräteabgabe zuständig. - GWFF
Zu den Mitgliedern der Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten zählen unter anderem Film- und Fernsehproduzenten sowie Schauspieler. - AGICOA
Ziel der AGICOA ist es, Vergütungsansprüche der kabelgebundenen oder kabellosen Verbreitung von Filmwerken für in- und ausländische Filmhersteller wahrzunehmen. - VG Media
Die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen nimmt die Rechte von der Mehrheit der privaten deutschen TV- und Radiosender sowie einer Vielzahl digitaler verlegerischer Angebote wahr. - TWF
Die Verwertungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Werbefilm vertritt die Ansprüche der Produzenten von Werbesports.
Verwertungsgesellschaft – kurz und kompakt
Bei einer Verwertungsgesellschaft (VG) handelt es sich um eine Einrichtung, welche die Urheberrechte oder andere verwandte Schutzrechte im Auftrag der Urheber oder sonstiger Rechteinhaber treuhänderisch wahrnimmt. Dabei geht es vor allem um die Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen infolge einer Verwertung, wie zum Beispiel der Wiedergabe von Songs im Fernsehen oder Radio.
30. November 2022 at 12:48
Hallo Urheberrecht Team,
ich brauche eure Hilfe.
Ich bin auf der Suche nach den Vorführrechten von LA LINEA .
Habe dafür schon die Infos bekommen einen Herrn Thomas Wagner Firma aus Wiesbaden zu kontaktieren , da sie für LA LINEA zuständig sind. Anscheinend gibt es die Firma seit 2020 nicht mehr, laut Handelsregister.
Kann sie mir sagen wo man es nun beantragen kann?
Besten DANK!
EVA
18. Februar 2021 at 9:04
Hallo, ich habe mal folgende Frage:
was passiert bei einem Wechsel der Verwertergesellschaft?
Konkret: Ich bin Mitglied bei der GEMA, möchte nun aber zu BMI USA wechseln,
da ich hauptsächlich für USA Musik produziere. Werden nun meine bei der
GEMA angemeldeten Werke automatisch von BMI „verwertet“ sprich, die Zahlungen, die
bisher von der GEMA geflossen sind, bekomme ich dann zukünftig von BMI? Woher weiß
BMI dann von den bei der GEMA bisher angemeldeten Werken?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank schon mal.
Gruss Ramona
19. Februar 2021 at 13:13
Hallo Ramona,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich direkt an die jeweiligen Verwertungsgesellschaften wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
13. Februar 2020 at 14:19
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte eine Verwertungsgesellschaft gründen mit dem Thema Fehler und Error Verwertungsgesellschaft in Deutschland, wie kann ich da vorgehen?
Und nur für die Interessen der türkischen Gemeinde, kann ich eine Shisha Diskussionsrunden Bar bei einer Verwertungsgesellschaft anmelden?
Vielen Dank,
Peter
20. Februar 2020 at 13:40
Hallo Peter,
da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de