Letzte Aktualisierung am: 18. April 2024
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In der Regel geht die Unterlassungserklärung gemeinsam mit einer Abmahnung bei den vermeintlichen Rechteverletzern ein. Diesen unscheinbaren Vertrag sehen viele Empfänger als nebensächliches Beiwerk an und richten ihre volle Aufmerksamkeit auf die Abmahnung. Dabei räumen Anwälte der Erklärung auf Unterlassung ein viel höheres Potenzial auf schwerwiegende Fehler ein. Denn mit Ihrer Unterschrift erhält das Schreiben eine lebenslange Gültigkeit.
Weiterführende Ratgeber zum Themenbereich Unterlassungserklärung:
Strafbewehrte Unterlassungserklärung Modifizierte Unterlassungserklärung Vorbeugende Unterlassungserklärung
Inhalt
FAQ zur Unterlassungserklärung
Die Unterwerfungserklärung ist häufig Bestandteil einer Abmahnung und findet beim Urheber-, Marken– und Wettbewerbsrecht Anwendung. Möglich ist zum Beispiel aber auch die Unterlassungserklärung bei einer Beleidigung. In diesem Fall soll unterbunden werden, dass eine bestimmte Aussage in der Öffentlichkeit aufgestellt und/oder verbreitet wird.
Bei der Unterlassungserklärung handelt es sich um einen lebenslang gültigen Vertrag. Eine Verjährung findet somit nicht statt. Dies gilt sowohl für strafbewehrte als auch für modifizierte Erklärungen. Prüfen Sie deshalb genau, was Sie unterschreiben!
Prüfen Sie immer, wie weit die Erklärung bei Filesharing reicht. Handelt es sich bei Ihrem Verstoß um eine einzelne Folge einer Fernsehserie oder einen einzelnen Song, sollte sich die Unterlassungserklärung nicht auf alle Werke des Unternehmens oder die gesamte Serie bzw. das gesamte Album erstrecken.
Ein Verstoß gegen die unterzeichnete Unterlassungserklärung löst in der Regel eine Vertragsstrafe aus. Die Höhe der Vertragsstrafe ist im Unterlassungsvertrag festgeschrieben. Abhängig vom Umfang der Urheberrechtsverletzung liegen Vertragsstrafen häufig zwischen 1.500 und 15.000 Euro.
Die Verwendung eines solchen Musters ist möglich, allerdings ist davon abzuraten. Ohne juristisches Fachwissen ist es schwer, die Tragweite der Vorlage aus dem Internet einzuschätzen. Bedenken Sie, dass dieser Vertrag über Ihr gesamtes Leben seine Gültigkeit behält.
Wann besteht ein Unterlassungsanspruch?
Als Schöpfer eines Werks und Inhaber des Urheberrechts können Sie gegen widerrechtliche Urheberrechtsverletzungen juristisch vorgehen. Da es sich dabei in der Regel um Ansprüche der Bürger untereinander handelt, erfolgt die Ahndung durch das Zivilrecht.
Im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind alle die rechtlichen Mittel von Urhebern und Rechteinhabern aufgeführt. Die nachfolgende Aufzählung zeigt einige der Ansprüche, die der Urheber bei einer Verletzung seiner Rechte geltend machen kann:
- Anspruch auf Unterlassung
- Anspruch auf Beseitigung
- Anspruch auf Schadensersatz
- Anspruch auf Vernichtung
Ziel des Unterlassungsanspruchs ist es, die Wiederholung einer Urheberrechtsverletzung zu verhindern. Der Rechteverletzer – auch als Störer bezeichnet – wird also dazu aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.
Die Normen und Voraussetzungen zum Unterlassungsanspruch sind neben dem UrhG, auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 1004 formuliert. Dort heißt es:
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
Eine solche Verpflichtung zur Duldung von Urheberrechtsverletzungen liegt zum Beispiel vor, wenn die Schranken des Urheberrechts greifen. Dies ist dann der Fall, wenn ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit am Werk besteht.
Zu den Schranken des Urheberrechts zählen unter anderem die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (Privatkopie), die vorübergehende Vervielfältigungshandlung durch die Technik (wie bei Cache und Streaming), die Verwendung geschützter Werke für Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare sowie das Zitat.
Der Anspruch auf Unterlassung bedarf zudem der Wiederholungsgefahr. Die Gerichte gehen aber meist aufgrund eines einmaligen Verstoßes gegen das Urheberrecht davon aus, dass diese Gefahr weiterhin besteht und somit der Anspruch auf Unterlassung rechtmäßig ist.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Vertrag, mit dem sich der Unterzeichner dazu verpflichtet, eine bestimmte, rechteverletzende Handlung in der Zukunft zu unterbinden. Anwendung findet das – auch als Unterwerfungserklärung bezeichnete – Schriftstück vor allem im Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht.
Die Unterlassungserklärung ist eine Maßnahme für die außergerichtliche Einigung bei einer Urheberrechtsverletzung und wird meist in vorformulierter Form mit einer Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei versandt.
Die Unterlassungserklärung setzt sich in der Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen
- die Androhung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung
- die Rechnung über die entstandenen Kosten der Abmahnung
Bei der Unterwerfungserklärung ist eine Differenzierung möglich. Juristen unterscheiden zwischen der strafbewehrten, der modifizierten und der vorbeugenden Erklärung. Worin sich diese Verträge unterscheiden, wird nachfolgend betrachtet.
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Als strafbewehrte Unterlassungserklärung wird das Schreiben bezeichnet, dass der Abmahnung beigefügt ist. Es handelt sich dabei also um einen Vertrag, welcher vom Anwalt des Urhebers oder der Rechteinhaber aufgesetzt wurde und zu dessen Vorteil formuliert ist.
Diese Erklärungen beinhalten in der Regel neben der Verpflichtung auf Unterlassung auch die Übernahme der Anwaltskosten und die Zahlung von Schadensersatz. Unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung, akzeptieren Sie alle darin aufgeführten Forderungen.
Die vorformulierten Unterlassungserklärungen reichen meist zu weit und sind zu allgemein gefasst. So beschränken sie sich beispielweise nicht nur auf eine Werkart oder setzen eine zu hohe Vertragsstrafe fest.
Meist ähnelt die strafbewehrte Unterlassungserklärung unserem Muster und sieht wie folgt aus:
Aktenzeichen: xxx/xx
des
Herr Benno Beklagter, Beispielallee 77, 56789 Beispieldorf
-nachfolgend Schuldner genannt-
gegenüber
Frau Bine Beispiel, Beispielweg 12, 12345 Beispielstadt
-nachfolgend Gläubigerin genannt-
Hiermit verpflichtet sich der Schuldner gegenüber der Gläubigerin,
- es zu unterlassen, Werke, an denen die Gläubigerin die ausschließlichen Nutzungsrechte hat, ohne deren Erlaubnis öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen,
- für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die bestehenden Verpflichtungen unter Ziffer 1 eine Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt xxxxxx Euro unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen,
- an die Gläubigerin einen Schadensersatz in Höhe von xxx Euro zu zahlen,
- der Gläubigerin vollständig Auskunft über das Ausmaß der unter Ziffer 1 beschriebenen Verletzungshandlungen zu erteilen und durch die Vorlage von Rechnungen die daraus erzielten Gewinne zu belegen,
- der Gläubigerin jeglichen Schaden zu ersetzen, der durch die in Ziffer 1 bezeichnete Handlung in der Vergangenheit entstanden ist und /oder zukünftig entstehen wird,
- zur Zahlung der in diesem Zusammenhang entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten der Gläubigerin in Höhe von xxxx Euro.
Ort, Datum
Unterschrift
Nachfolgend finden Sie das Muster für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auch als PDF-Datei:
Muster für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung als PDF-Datei (.pdf)
Modifizierte Unterlassungserklärung
Der Urheberrechtsverletzer ist aber nicht dazu verpflichtet, die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt, zu unterschreiben. Denn selbst wenn die Ansprüche berechtigt sind, besteht das Recht auf einen zufriedenstellenden Vertrag. Werden am Vordruck Veränderungen vorgenommen, entsteht dadurch eine modifizierte Unterlassungserklärung.
Bei der Modifizierung einer Unterwerfungserklärung gilt äußerste Vorsicht, denn dieser Vertrag besteht lebenslang. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Änderungen durch einen Anwalt für Urheberrecht durchführen oder kontrollieren zu lassen.
So prüft ein Anwalt unter anderem, ob die Höhe des Schadensersatzes angemessen ist oder ob ein solcher Verlustausgleich überhaupt zu zahlen ist. Auch die Kosten für die Abmahnung können zu hoch veranschlagt sein. Für Laien ist eine solche Einschätzung oft nur schwer möglich.
Eine Anpassung bzw. Umwandlung ist unter anderem auch bei den folgenden Punkten möglich:
- Rechtsverbindlichkeit der Unterlassungserklärung
- Eingrenzung oder Ausweitung des zu unterlassenden Verhaltens
- Abgabe der Erklärung für „Werke“ oder auch für „Teile von Werken“
- Höhe der Vertragsstrafe
- Begrenzung der Vertragsstrafe auf schuldhaftes Handeln
- Übernahme der Anwaltskosten
- Anerkennung des Schadensersatzes
Auch von einem Muster für die Unterlassungserklärung aus dem Internet ist in den meisten Fällen abzuraten. Denn ohne juristische Fachkenntnisse ist die Einschätzung der Vordrucke und der dort vorgenommenen Veränderungen nur schwer möglich.
Urheber und Rechteinhaber sind allerdings nicht dazu verpflichtet, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu akzeptieren. Passt das Muster aus dem Internet nicht zum Verstoß oder wurden zu weitreichende Veränderungen vorgenommen, folgt in der Regel ein Gerichtsverfahren. Wird dem Anspruch auf Unterlassung darin stattgegeben, entstehen zusätzliche Kosten für den Störer.
Vorbeugende Unterlassungserklärung
Bei einer regulären und einer vorbeugenden Unterwerfungserklärung besteht inhaltlich kein Unterschied. Allerdings wird die vorbeugende Unterlassungserklärung noch vor Erhalt einer Abmahnung abgegeben.
Sinnvoll kann die vorbeugende Erklärung zum Beispiel dann sein, wenn durch die illegale Verbreitung einer Kompilation – einem Tonträger mit Songs verschiedener Interpreten – die Urheberrechte für Musik von mehrere Personen oder Unternehmen verletzt wurden. Nach Erhalt der ersten Abmahnung können durch diese Art der Erklärung auf Unterlassung, die Kosten für weitere Abmahnungen eingespart werden.
Allerdings sollte der vorbeugende Vertrag nicht generell versendet werden. Besteht die Sorge, weitere Abmahnungen zu erhalten, ist es sinnvoll, die Möglichkeiten mit einem Anwalt zu beraten.
Sie haben eine Unterlassungserklärung erhalten?
Wer eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung im Briefkasten findet, bei dem ist die Sorge erst einmal groß. Verständlicherweise, denn mit den Schreiben sind in der Regel hohe finanzielle Forderungen und die Androhung von weiteren Strafen verbunden.
Wie Sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten und worauf Sie unbedingt achten sollten, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Geraten Sie nicht in Panik.
Bewahren Sie einen klaren Kopf und kommen Sie den Forderungen in den Schreiben nicht nach, ohne diese zu hinterfragen und zu prüfen. - Kontrollieren Sie, ob die Vorwürfe stimmen.
Waren Sie beispielsweise zum angegeben Zeitpunkt des illegalen Film-Downloads in der Wohnung oder in der Stadt? Hat vielleicht noch jemand anderes Zugriff auf Ihren Internetzugang? - Überprüfen Sie, ob überhaupt ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt.
Handelt es sich überhaupt um Werke, die urheberrechtlich geschützt sind? Oder greift möglicherweise eine Schranke? - Prüfen Sie, ob die Forderungen zum Tatvorwurf passen und angemessen sind.
Ist die Unterlassungserklärung beispielsweise zu allgemein und weit gefasst? Liegt die Höhe der Vertragsstrafe in einem angemessenen Rahmen? - Holen Sie sich ggf. Rat bei einem Anwalt.
Bestehen Unsicherheiten, ist es ratsam, sich durch einen Rechtsanwalt für Urheberrecht beraten und vertreten zu lassen. Zu seinen Aufgaben zählt auch die Prüfung von Unterlassungserklärung und Abmahnung. Er kann auch einschätzen, ob weitere rechtliche Mittel notwendig oder sinnvoll sind.
Unterlassungserklärung: Welche Kosten entstehen?
Haben Sie eine Abmahnung erhalten, beinhalten die dort aufgeführten und vom Rechteverletzer geforderten Anwaltskosten bereits die Erstellung der Unterlassungserklärung.
Die Höhe der Anwaltskosten ist dabei vom Gegenstandswert der Abmahnung abhängig und kann nicht nach Belieben festgesetzt werden.
Beauftragen Sie einen eigenen Rechtsanwalt zur Prüfung der Schreiben und zum Aufsetzen einer modifizierten Erklärung, entstehen auch dafür Kosten. Ist es dadurch aber möglich, eine nachteilige und zu weitreichende Unterlassungserklärung mit hohen Vertragsstrafen abzueändern, kann es durchaus sinnvoll sein, dieses Geld zu investieren.
Denn ein fachkundiger Anwalt für Internet- und Urheberrecht kann möglicherweise ein späteres Gerichtsverfahren vermeiden, weitere Folgeabmahnungen ausschließen und überhöhte sowie unberechtigte Forderungen abwehren.
Verstoß gegen die Unterlassungserklärung: Mit diesen Folgen müssen Sie rechnen
Haben Sie die Unterlassungserklärung unterschrieben, müssen Sie den darin eingegangenen Verpflichtungen auch nachkommen. Dazu zählt unter anderem auch die Entfernung der Werke von Webseiten oder aus Tauschplattformen.
Kommt der abgemahnte Rechteverletzer der Verpflichtung auf Unterlassung nicht nach, muss die vereinbarte Vertragsstrafe gezahlt werden. Der Urheber kann zudem erneut abmahnen. Diese zweite Abmahnung enthält auch eine weitere Unterlassungserklärung.
Dadurch sollen erneut der Unterlassungsanspruch geltend gemacht und Schadensersatz gefordert werden. Häufig erhöht sich bei einer zweiten Abmahnung die Vertragsstrafe, weil die abschreckende Wirkung scheinbar nicht ausreichend war.
Unterlassungserklärung – kurz und kompakt
Eine Unterlassungserklärung wird zumeist als Bestandteil einer Abmahnung und durch Anwälte bei einer Urheberrechtsverletzung versendet. Mit Unterzeichnung der Erklärung versichert der Rechteverletzer, die abgemahnte Handlung lebenslang zu unterlassen und erkennt häufig gleichzeitig seine Schuld an.