Zitate im Urheberrecht: Wann ist eine Verwendung zulässig?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

So manch einen kreativen Erguss bekannter Dichter und Denker würden wir uns manchmal gerne zu Eigen machen. Dank des Zitatrechts ist dies in einem begrenzten Umfang auch tatsächlich möglich. Allerdings müssen Zitate gemäß dem Urheberrecht verschiedene Kriterien erfüllen, um rechtlich zulässig zu sein. Welche Vorgaben es beim Zitieren im Einzelnen zu erfüllen gilt, klären wir im nachfolgenden Ratgeber.

Zitate veröffentlichen: Das Urheberrecht definiert Vorgaben für die Verwendung fremder Werke.
Zitate veröffentlichen: Das Urheberrecht definiert Vorgaben für die Verwendung fremder Werke.

FAQ zum Thema „Zitate im Urheberrecht“

Sind Zitate urheberrechtlich geschützt?

Bereits kurze Textpassagen, einzelne Bilder bzw. Filmausschnitte und Tonfolgen können dem Urheberrecht unterliegen, sodass es die rechtlichen Vorgaben beim Zitieren zu beachten gilt. Anderenfalls kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, die ggf. eine Abmahnung nach sich zieht.

Welche Regeln gelten gemäß dem Urheberrecht beim Zitieren?

Eine Übersicht zu den gesetzlichen Vorgaben, die das Urheberrecht an Zitate stellt, finden Sie hier.

Wann kann ich Zitate verwenden, ohne das Urheberrecht zu berücksichtigen?

Diese Möglichkeit besteht insbesondere, wenn es sich dabei um gemeinfreie Werke handelt.

Rechtliche Grundlagen zum Zitat

Durch die Schrankenregelungen im Urheberrecht ist Zitieren ohne das Einverständnis des Urhebers erlaubt.
Durch die Schrankenregelungen im Urheberrecht ist Zitieren ohne das Einverständnis des Urhebers erlaubt.

Möchten Sie fremde, urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden, ist dafür in der Regel das Einverständnis des Schöpfers notwendig. Allerdings sieht das Urheberrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen vor. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang auch von den Schranken des Urheberrechts. Der wohl bekannteste Vertreter dieser Sonderregeln ist das Zitat.

Gemäß dem Urheberrecht lassen sich Zitate als eine ersichtliche Übernahme von fremdem Gedankengut definieren, die insbesondere bei wissenschaftlichen Arbeiten von großer Bedeutung ist. Denn die Auseinandersetzung mit fremden Erkenntnissen trägt maßgeblich zur kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung bei.  

Allerdings dürfen unter dem Deckmantel des Zitats nicht wahllos fremde Aussprüche oder Redewendungen verwendet werden, um zum Beispiel Internetseiten oder Briefköpfe ansprechender zu gestalten. Denn für die Verwendung der Zitate schreibt das Urheberrecht unter § 51 Urheberrechtsgesetz (UrhG) konkrete Vorgaben vor.

Wer beim Zitieren das Urheberrecht missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn in diesem Fall liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, gegen die der Geschädigte juristisch vorgehen kann. In der Regel folgt eine Abmahnung, um unter anderem Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung geltend zu machen.

Welche Anforderungen müssen Zitate gemäß Urheberrecht erfüllen?

Grundsätzlich müssen Zitate, um dem Urheberrecht zu entsprechen, fünf Kriterien erfüllen. Worum es sich bei den Anforderungen im Einzelnen handelt und was diese konkret fürs Zitieren bedeuten, klären wir nachfolgend:

1. Der Auszug stammt aus einem bereits veröffentlichen Werk.

Laut dem Urheberrecht können Zitate nur aus Werken stammen, die bereits veröffentlicht sind und gleichzeitig noch den urheberrechtlichen Schutz genießen.

2. Das Zitat muss einen Zweck erfüllen.

Urheberrecht für Zitate: Wer Sprüche nutzen will, ohne dabei einen konkreten Zweck zu verfolgen, sollte z. Bsp. gemeinfreie Werke von Gaius Iulius Caesar wählen.
Urheberrecht für Zitate: Wer Sprüche nutzen will, ohne einen Zweck zu verfolgen, sollte z. B. Werke von Caesar wählen.

Zitate sind im Urheberrecht nur zulässig, wenn diese eine Funktion haben und zum Beispiel bei wissenschaftlichen Arbeiten zur Erläuterung dienen.

So gilt nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich der Grundsatz: „Ein Zitat steht nie allein.“ Daher können Zitate auf Postkarten gegen das Urheberrecht verstoßen, denn bei diesen fehlt in der Regel der sogenannte „Zitat­zweck“.

3. Das zitierende Werk erfüllt selbst die Kriterien einer persönlich geistigen Schöpfung.

Die Zitierfreiheit kann grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn das Zitat Bestandteil eines urheberrechtlich geschützten Werks ist. Die Schöpfung muss sich daher durch ein gewisses Maß an Individualität und Kreativität auszeichnen.

4. Das Zitat ist als solches erkennbar und mit einer Quellenangabe versehen.

Zitate müssen gemäß Urheberrecht als fremdes geistiges Eigentum zu erkennen sein. In der Regel kommen dafür Anführungszeichen zum Einsatz, aber auch eine kursive Darstellung kann die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber eine Quellenangabe. Dabei sind sowohl der Autor als auch der Ursprung des Auszuges zu benennen.

5. Der Auszug wurde nicht verändert.

Beim Zitieren gilt ein sogenanntes Veränderungsverbot, daher muss das Werk unverändert übernommen werden. Dies schließt in der Regel sogar grammatikalische Anpassungen aus.

Möchten Sie ohne Rücksicht auf das Urheberrecht Zitate verwenden bzw. können Sie die Anforderungen bei Ihrem Projekt nicht erfüllen, sollten Sie sich für Inhalte entscheiden, die ein freies Zitieren ermöglichen. Hierbei handelt es sich vor allem um gemeinfreie sowie amtliche Werke.

Zitate im Urheberrecht – kurz und kompakt

Beim Zitat handelt es sich um eine Schranke des Urheberrechts, welche die Verwendung von fremdem geistigem Eigentum ohne das Einverständnis des Urhebers ermöglicht. Damit Zitate gemäß dem Urheberrecht zulässig sind, gilt es, strenge Anforderungen zu erfüllen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

23 Gedanken zu „Zitate im Urheberrecht: Wann ist eine Verwendung zulässig?

  1. Irmhild

    31. Mai 2023 at 19:56

    Ich verwende in einem privaten Fotobuch (Geschenk für eine Freundin) Sprüche, Gedichte etc. , die ich im Internet gefunden habe.
    Dabei verwende ich für die Texte eine andere Schrift und füge die Quelle hinzu. Müssen diese Texte auch noch zusätzlich mit Anführungszeichen versehen werden? Darf ich das alles, was muss ich beachten?
    Danke in voraus für eine Antwort.

  2. Markus

    5. Mai 2023 at 5:05

    Guten Tag liebes Autoren Team,

    ich würde gerne Zitate von Fotografen auf T-Shirts für Fotografen drucken lassen! Wenn ich den Fotograf, von dem das Zitat stammt mit benenne, währe das in Ordnung oder kann ich den Namen weglassen wenn ich z.B. Anführungszeichen setze? Es gibt auch Zitate deren Urheber nicht bekannt ist ( zumindest mir und bei der Suche im Netz hab ich nicht wirklich etwas gefunden ) ! Darf ich diese benutzen ?

  3. Nathalie

    14. April 2023 at 8:43

    Liebes Autoren Team,

    ich habe einen Wolf gezeichnet und möchte gerne Lesezeichen herstellen. Darf ich dazu ein Zitat von Hermann Hesse aus dem Steppenwolf auf das Lesezeichen drucken?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke und liebe Grüße aus Österreich.
    Nathalie

  4. Raphael

    17. März 2023 at 7:19

    Hallo liebe Autor:innen,
    ich arbeite an einem Dokumentarfilm, wo das Drehbuch aus Zitaten und Interviews sowie geschriebene Passagen besteht. Nun frage ich mich, wenn die Passagen der erzählten Zitate im Film die 5 Regelungen erfüllen, wäre das ohne die Urheberrechtsverletzung erlaubt?
    1.) Es ist aus einem veröffentlichten Buch; 2.) Es erfüllt einen Zweck in der Erzählung; 3.) Es erfüllt eine geistig kreative Schöpfung durch das audiovisuelle Narrativ; 4.) Es ist gesprochen, daher nicht eindeutig erkennbar als Zitat – im Untertitel könnten Anführungszeichen stehen oder es kursiv gesetzt sein (man könnte verbal erwähnen, dass es sich um ein Zitat handelt); Die Quellenangabe sind in den Credits zu sehen; 5.) Das Zitat bleibt original
    Wie sie erahnen, bei 4.) bin ich mir nicht sicher, wie das zu vereinbaren ist. Ich hoffe sie können mir kurz antworten.
    Herzlichen Dank!

  5. Tom Tom

    7. Februar 2023 at 15:30

    Hallo liebe Autoren,
    ich habe ein Radiointerview gegeben, zu einem Stück das ich inszeniert habe im Auftrag für eine Bühne. Das wurde im Radio veröffentlicht und ich habe einen Mittschnitt vom Theater bekommen, ohne Angabe zur Verwendung, wobei sich hier meist nur zum privaten teilen berufen wird. Darf ich teile daraus wie aufgenommene Passagen aus der Aufführung bzw. nur meine Aussagen verwenden, auf social media und bzw. auf meiner Website als Referenz?
    Lieben Dank und Servus, Tom

  6. Tom

    10. Januar 2023 at 13:35

    Ich freue mich, diese Seite gefunden zu haben.

    Was ist eigentlich, wenn ich ein Zitat umformuliere und auf einen anderen Inhalt beziehe? Bsp: „Der Verstand ist eine wunderbare Sache. Er fängt in der Minute an zu arbeiten, in der man geboren wird, und hört nicht auf, bis man aufsteht, um in der Öffentlichkeit zu sprechen.“; Roscoe Drummond.

    Der Geist ist eine unglaubliche Erfindung. Er fängt in der Minute an zu arbeiten, in der man geboren wird, und hört nicht auf, bis man vor dem Fernseher Fussball guckt.

    a) Was muss ich in solch einem Fall benennen?
    b) Ist das dann schon mein Werk?
    b) Gibt es rechtlich so etwas wie ‚frei nach ….‘

    Herzlichen Dank.

  7. Esther

    30. November 2022 at 14:34

    Meine Frage: ich möchte, Zitate von verschiedenen Philosophen, Dichten usw. in einem Buch veröffentlichen. Z.B. Goethe, Schweitzer, Aurelius..die an anderern Stellen schon öffentlich sind. Unterliegen diese Zitate der Autoren dem Urheberrecht, weil sie schon länger als 70 Jahren verstorben sind? Ich nenne zu jedem unveränderten Zitat den Autor mit Jahreszahl. Darf ich das, ohne das Urheberrecht zu vereetzen?

  8. Breve

    28. Juni 2022 at 19:55

    An das Team von Urheberrecht —
    ich habe einige rein theoretischen Fragen, brauche also keine Rechtsberatung:

    in Ihrem Abschnitt zum Zitat schreiben Sie, dass man nur aus veröffentlichen Werken zitieren darf. Könnten Sie vielleicht erklären, wie man mit unveröffentlichten Texten umgeht, wie z.B. mit Briefen von Personen, die noch keine 70 Jahre tod sind? Allgemein gilt, dass man die Erben des Autors kontaktieren sollte, aber dass ist nicht immer möglich (z.B. bei eher unbekannten Personen.) Darf man dann den Inhalt des Briefes paraphrasieren oder ist das verboten? Oder darf man den Brief, geschweige den Inhalt, überhaupt nicht mal erwähnen?

    Was ist, wenn ein Erbe nein sagt, z.B. weil ein Brief politisch belastendes oder brisantes Material zum Autor des Briefes enthält? Darf man dann erwähnen, dass die Veröffentlichung verweigert wurde, wegen des brisanten Inhalts und umschreiben, um welchen Inhalt es sich handelt, ohne wortwörtlich zu zitieren?

  9. Simone

    8. Juni 2022 at 21:00

    Danke für den interessanten Artikel! Wenn ich es richtig verstanden habe, dürfte ich also ein Zitat von einer bekannten Person, die vor mindestens 70 Jahren verstorben ist, mit Angabe des Namens abdrucken, richtig?
    Genauer gefragt: Ich möchte ein Zitat von George Eliot (verstorben 1880) vorne in meinem Roman (wird im Eigenverlag erscheinen) abdrucken – ist das in Ordnung?
    Vielen Dank schon mal!

  10. Arne

    7. Januar 2022 at 10:40

    Erst einmal herzlichen Dank für diesen informativen Artikel!
    Ich hätte auch eine Frage: Wenn ich eine Theaterproduktion schreibe und spiele, die Auszüge aus Gerichtsakten von realen Personen enthält, ist das rechtlich in Ordnung?
    Vielen Dank und viele Grüße!

    Arne

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Januar 2022 at 15:58

      Hallo Arne,
      eine pauschale Aussage ist uns dazu nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Regine

    30. Dezember 2021 at 10:20

    Hallo Urheberrecht, ich möchte einen Reiseführer schreiben, der alle Drehorte eines Films beinhalten soll. Die Fotos werden durch das jeweilige Zitat aus dem Film erläutert. Reicht es, wenn ich die Angaben zum Film einmal mache, oder muss ich das bei jedem Zitat wiederholen? Es geht in dem Buch nur um diesen einen Film.

    Vielen Dank und freundliche Grüße,

    Regine

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Januar 2022 at 15:42

      Hallo Regine,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Ralf

    6. Juli 2021 at 15:30

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich schreibe einen historischen Roman über die politische Situation in West-Berlin Ende der 1950er Jahre.
    Darf ich dem damaligen Regierenden Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt, mit Aussagen zitieren, die er so nicht gemacht hat (obwohl er sich wahrscheinlich so geäußert hätte)?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
    Mit besten Grüßen
    Ralf aus Kiel

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Juli 2021 at 16:10

      Hallo Ralf,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Martin

    24. Juni 2021 at 22:24

    Hallo,

    ich würde gerne ein T – Shirt Designen mit dem Zitat aus der Pate: I’m gonna make him an offer he can’t refuse. Allerdings nicht 1:1 sondern in abgeänderter Form. Darf man das rechtlich gesehen?

    Danke für Ihre Antwort

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Juni 2021 at 8:28

      Hallo Martin,
      eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Jens

    11. Juni 2021 at 14:01

    Hallo urheberrecht.de,

    könnt ihr evtl. wenn es eure Zeit zulässt das Thema „Urheberrecht und Übersetzungen“ beleuchten? Bsp.:

    Person X übersetzt ein Buch aus dem Englischen ins Deutsche und veröffentlicht es ohne Geld zu verlangen. Das original englische Buch kostet hingegeben Y Euro. Wäre das erlaubt?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      11. Juni 2021 at 15:39

      Hallo Jens,
      Informationen zu den rechtlichen Vorgaben bei Übersetzungen finden Sie in diesem Ratgeber: „Urheberrecht bei Übersetzungen“.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Florian

    14. Mai 2021 at 15:23

    Hallo,
    ich möchte die zusammenhänge zw. der Ganggewalt in den USA und den dortigen Rappern auf Kleidungen thematisieren. Es gibt zum einen Textpassagen aus Werken dieser Künstler die relevant sind aber genau so auch auf Video dokumentierte Wortlaute die diese Künstler gemacht haben. Muss bei solchen allgemein getätigten Statements zb ggü. Dritten, auch alle Regeln eingehalten werden? Also muss ich auch da sicher sein das ausreichend eigene Kreativität in meinem „Werk“ liegt?

    Vielen Dank

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Mai 2021 at 15:19

      Hallo Florian,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Brigitte

    31. März 2021 at 16:39

    Hallo Urheberrecht.de

    Hier meine Frage:

    Ein Museum möchte eine Broschüre zum Thema Tod veröffentlichen, in dem zahlreiche Zitate zum Thema abgedruckt werden sollen, die Broschüre soll für ca. 10 Euro im Museumsshop verkauft werden.
    Die Zitate zum Tod stammen von antiken Autoren bis zu Autoren des 18./19. Jahrhunderts. (Kant, Schiller, Claudius, Goethe), außerdem von R M Rilke (1875-1926), Khalil Gibran (1883-1931), C G Jung (1875-1961), K H Waggerl (1897-1973).
    Können wir ohne weiteres – natürlich mit Angaben des Autors und der Literatur, in der die Zitate abgedruckt sind – Zitate dieser Autoren verwenden oder müssen dafür Rechte eingeholt werden.
    Über ein kurzes feedback würde ich mich freuen.
    Beste Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 13:31

      Hallo Brigitte,
      Zitate oder Auszüge können grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegen und somit ist für eine Verwertung in der Regel das Einverständnis des Urhebers einzuholen.
      Ist der Autor länger als 70 Jahre tot, gelten die Werke hingegen als gemeinfrei. Eine Einwilligung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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