Vergriffene Werke: Zwischen Vergessen und Digitalisierung

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Digitalisierung und Bereitstellung von Werken im Internet stellt eine der größten Herausforderungen für die kulturellen Einrichtungen dar. Denn dabei kann es zum Konflikt zwischen dem Urheberrecht und dem Bestreben, das kulturelle Erbe für alle zugänglich zu machen, kommen. Von diesem Problem sind insbesondere vergriffene Werke betroffen.

Vergriffene Werke: Im Handel sind sie nicht mehr erhältlich, aber in Antiquariaten können Sie fündig werden.
Vergriffene Werke: Im Handel sind sie nicht mehr erhältlich, aber in Antiquariaten können Sie fündig werden.

FAQ zu den vergriffenen Werken

Was sind vergriffene Werke?

Dabei handelt es sich um insbesondere um Bücher und Zeitschriften, die nicht mehr über die regulären Vertriebswege zu erwerben sind.

Welche Möglichkeiten habe ich, um vergriffene Bücher zu suchen?

Vergriffene Werke werden in der Regel von den Verlagen nicht mehr gedruckt und sind im Handel regulär nicht mehr verfügbar. Benötigen Sie ein solches Werk für Forschung, Studium oder nur fürs Privatvergnügen, können Antiquariate oder Anbieter von gebrauchten Medien eine Anlaufstelle sein. Darüber hinaus können Sie auch in Bibliotheken vergriffene Bücher finden.

Ich bin Urheber eines Titels, welches im Register vergriffener Werke auftaucht. Was kann ich tun?

Als Rechteinhaber eines im Register aufgeführten Werkes können Sie jederzeit Ihren Widerspruch gegen die Wahrnehmung Ihrer Rechte durch die Verwertungsgesellschaft erklären. Dafür reicht ein formloses Schreiben an die Verwertungsgesellschaft oder das DPMA aus.

Was sind vergriffene Werke?

Gilt ein Buch als vergriffen, ist eine neue Auflage meist nicht möglich.
Gilt ein Buch als vergriffen, ist eine neue Auflage meist nicht möglich.

Ein Werk – dies bezieht sich insbesondere auf eine Zeitschrift oder ein Buch – gilt als vergriffen, wenn es über den Verlag bzw. sonstige Hersteller nicht mehr verfügbar ist. Vergriffene Werke sind durch den Abverkauf nicht weiter im herkömmlichen Handel zu erwerben. Lassen sich die Inhaber der Rechte vor dem Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist nicht mehr ausfindig machen, besteht in der Regel keine Möglichkeit für eine neue Auflage oder eine andere Art der Verwertung. Die vergriffenen Werke drohen dadurch in Vergessenheit zu geraten und für das kulturelle Erbe verloren zu gehen.

Daher plant die EU-Kommission die Regelungen für vergriffene Werke zu vereinfachen. So sollen durch die künftige Reform des europäischen Urheberrechts die Verwertungsgesellschaften als Rechteverwalter fungieren. Dies soll es Bibliotheken oder anderen kulturellen Einrichtungen ermöglichen, entsprechende Nutzungsrechte zu erwerben.

Der Gesetzgeber räumt den Urhebern vor einer Lizenzierung durch die Verwertungsgesellschaften allerdings die Möglichkeit eines Widerspruchs ein. Dafür werden diese gemäß Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in das Register vergriffener Werke eingetragen.

Register vergriffener Werke

Vergriffene Bücher finden: Das Register für vergriffene Werke dient als Datenbank.
Vergriffene Bücher finden: Das Register für vergriffene Werke dient als Datenbank.

Das Register vergriffener Werke wird gemäß § 52 VGG beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführt. Es dient als Verzeichnis für vergriffene Werke, welche vor 1966 veröffentlicht worden sind und bei denen eine Verwertungsgesellschaft eine Lizenzierung beabsichtigt. Es handelt sich bei dem Register daher um keine vollständige Auflistung sämtlicher vergriffener Bücher.

Ist bei einem vergriffenen Werk eine neue Auflage geplant, muss die verantwortliche Verwertungsgesellschaft den Titel in das Register vergriffener Werke eintragen. Dieser Vorgang hat dabei noch vor dem Abschluss der Lizenzvereinbarung zu erfolgen.

Legt der Urheber bzw. der ursprüngliche Rechteinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntmachung der Eintragung gegenüber dem Register einen Widerspruch gegen die beabsichtigte Lizenzierung ein, besteht gemäß § 51 VGG die Vermutung, dass dessen Einverständnis vorliegt.

Für die Eintragung in das Register erhebt des DPMA eine Gebühr von einem Euro.

Vergriffene Werke – kurz und kompakt

Als vergriffene Werke werden insbesondere Bücher und Zeitschriften bezeichnet, welche noch als urheberrechtlich geschützt gelten, allerdings nicht mehr über die herkömmlichen Vertriebswege erhältlich sind. Vergriffene Werke sind insbesondere beim Thema „Digitalisierung“ von Bedeutung.

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Vergriffene Werke: Zwischen Vergessen und Digitalisierung
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

13 Gedanken zu „Vergriffene Werke: Zwischen Vergessen und Digitalisierung

  1. Freddy

    18. Januar 2024 at 13:29

    Hallo, ich bin Autor eines Buches, das vom Verlag seit 3 Jahren nicht mehr angeboten wird – es ist aus dem Programm genommen (der Verlag wurde geschluckt). Da Thema hat jetzt wieder Fahrt aufgenommen. Kann ich – unter Weglassung der Anteile des Verlags wie Cover und Frontmatter – das Buch nachdrucken und zum Selbstkostenpreis anbieten? Müsste ich ggf – wo – Erlaubnis einholen oder ist mit der Mitteilung, dass mein Buch endgültig raus ist, schon genug Abstand da? Schönen Gruß, Freddy

  2. Norbert

    7. September 2022 at 1:26

    Guten Tag,
    ich bin im Vorstand eines Vereins, der seit seinem Bestehen ein gedrucktes Mitgliedermagazin herausgibt. Nun überlegen wir, unseren Mitgliedern alte, vergriffene Ausgaben als PDF verfügbar zu machen. Ist es dafür erforderlich, von den Autoren eine Einwilligung einzuholen? Es gab bisher keinerlei ausdrückliche Vereinbarung mit Autoren, Fotografen und Illustratoren über die Nutzung ihrer Werke, die ja ganz offensichtlich mit dem Ziel eingereicht wurden, im Magazin abgedruckt zu werden.

  3. Fritz

    29. November 2021 at 12:04

    Hallo, ich habe das Buch „Der Löwe von Flandern“ aus der Vorkriegszeit. Dieses Buch gibt es soweit ich weiß nicht mehr zu kaufen. Dürfte ich das dann, da es ja „uralt“ ist und nicht mehr zu kaufen ist, dann dikitalisieren und ins Internet stellen?

  4. Erich

    24. Oktober 2021 at 11:39

    Hallo,
    ich habe vor 2 Jahren ein Buch geschrieben, das auch verlegt wurde. Nun ist die erste Auflage verkauft und ich möchte nachdrucken lassen. Das Copyright liegt beim Verlag und der weigert sich. Kann ich etwas unternehmen? Evtl. im Eigenverlag drucken lassen?
    Im Voraus danke für die Antwort

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Oktober 2021 at 13:38

      Hallo Erich,
      eine Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Verlag oder einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Gabriele

    12. Mai 2021 at 17:34

    Eine von mir 1989 geschriebene Arbeit wurde 1990 vom Deutschen Volkshochschulverband in der Reihe Berichte, Materialien, Planungshilfen veröffentlicht. Das Buch ist mittlerweile vergriffen. Kann ich es selbst als E-Book publizieren und vermarkten oder muss ich mit dem Verlag Rücksprache halten?
    Danke für die Rückmeldung!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      21. Mai 2021 at 15:58

      Hallo Gabriele,
      da wir möglich Vertragsbedingungen oder getroffene Vereinbarungen nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Johanna

    17. November 2020 at 12:04

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich möchte ein vergriffenes Werk gern für den Unterricht nutzen. Darf ich es – und wenn ja, im gesamten Umfang – meinen Schülern in Kopie zur Verfügung stellen? Es liegen keine Restexemplare mehr vor und es ist auch antiquarisch nicht in dem Umfang aufzutreiben.
    Vielen Dank für die Auskunft

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      23. November 2020 at 15:52

      Hallo Johanna,
      gemäß § 60a Abs. 2 UrhG dürfen vergriffene Werke für Unterricht und Lehre vollständig genutzt werden. Ob dieser Paragraph in Ihrem individuellen Fall Anwendung findet, können wir pauschal allerdings nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. petra

    17. Oktober 2018 at 15:55

    Ich möchte ein Buch, welches mein Vater vor seinem Tod geschrieben hat bei einem Verlag drucken lassen,
    möchte aber kein Geld daran verdienen. Die Nachfrage des Buches ist sehr hoch.
    Ich bin mir nun aber nicht sicher ob ich es vom Gesetz her erlaubt ist, da ich das Erbe ausgeschlagen habe.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2018 at 8:29

      Hallo Petra,
      durch die Ausschlagung des Erbes haben Sie möglich Ansprüche am Nachlass verloren und dürfen über diesen nicht mehr verfügen. Dies schließt in der Regel auch das Urheberrecht ein. Wie dies in Ihrem Fall bedeutet, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt klären.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Jimena

    4. September 2018 at 11:36

    Was genau unterscheidet ein vergriffenes Werk von einem verwaisten Werk? Wie relevant ist dieser Unterschied für eine mögliche (kommerzielle) Verwertung?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      10. September 2018 at 8:45

      Hallo Jimena,
      bei verwaisten Werken ist der Rechteinhaber unbekannt, sodass eine Verwertung nur schwer möglich ist. Als vergriffene Werke gelten hingegen zum Beispiel Bücher, die über den regulären Handel nicht mehr verfügbar sind. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die aktuelle Auflage ausverkauft ist und sich der Verlag gegen eine weitere Auflage entscheidet. Grundsätzlich besteht bei vergriffenen Werken allerdings die Möglichkeit, entsprechende Nutzungsrecht zu erweben und die Werke erneut zu veröffentlichen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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