Anwalt für Urheberrecht: Welche Aufgaben übernimmt er?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Nicht immer ist es möglich, alle rechtlichen Auseinandersetzung alleine zu regeln. Professionelle Unterstützung bieten in solchen Fällen versierte Anwälte und eine erfahrene Kanzlei. Je nach Tatbestand und Thematik kann es sinnvoll sein, auf den Service von einem spezialisierten Rechtsbeistand zurückzugreifen. Liegt zum Beispiel eine Urheberrechtsverletzung vor oder haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten, kann der Rat eines Fachmanns helfen, in diesem Fall also von einem Rechtsanwalt für Urheberrecht.

Eine Kanzlei oder ein Anwalt für Urheberrecht prüfen Lizenzverträge und gehen gegen Urheberrechtsverletzungen vor.
Eine Kanzlei oder ein Anwalt für Urheberrecht prüfen Lizenzverträge und gehen gegen Urheberrechtsverletzungen vor.

FAQ zum Anwalt für Urheberrecht

Ist es bei jeder Urheberrechtsverletzung notwendig, einen Rechtsanwalt für Urheberrecht einzuschalten?

Es ist grundsätzlich nicht notwendig eine Kanzlei oder einen Rechtsanwalt für eine Urheberrechtsverletzung zu beauftragen. Es steht Ihnen somit frei, ob Sie die Angelegenheit mit oder ohne rechtlichen Beistand regeln wollen.

Allerdings kann es sinnvoll sein, beim Urheberrecht einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn dieser kann die Erfolgsaussichten einschätzen und realistische Angaben im Bezug auf die Höhe des Schadensersatzes machen. Zudem ist es ratsam, eine Unterlassungserklärung vor der Unterzeichnung prüfen zu lassen, denn dabei handelt es sich um einen lebenslang gültigen Vertrag, der bei Missachtung Strafzahlungen nach sich zieht.

Wer kann sich an einen Anwalt für Urheberrecht wenden?

Sowohl Urheber, die sich um den Schutz für ihre Werke bemühen, als auch Personen, die eine Abmahnung erhalten haben, können sich mit Ihren Anliegen an einen solchen Juristen wenden.

Wie werden die Kosten für einen Anwalt im Urheberrecht berechnet?

Für das Anwaltshonorar ist im Zivilrecht – zu dem auch das Urheberrecht zählt – vor allem der Gegenstandswert entscheidend. Durch diesen Gegenstandswert wird für das Werk bzw. dem entstandenen Schaden ein objektiver Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse beziffert. Durch diesen Wert ist es möglich die anfallenden Gebühren zu berechnen, die unter anderem auch dem zu erwartenden Arbeitsaufwand entsprechen sollen.

Für Beratungstätigkeiten sind aber auch Honorare auf Stundenbasis üblich. Beschäftigen Sie sich regelmäßig mit urheberrechtlichen Thematiken, weil Sie beispielsweise als Fotograf oder Architekt arbeiten, ist es zudem möglich, Vereinbarungen mit dem Rechtsanwalt über ein Pauschalhonorar in Betracht zu ziehen.

Was macht ein Anwalt für Urheberrecht?

Beim Urheberrecht handelt es sich um ein vielfältiges und komplexes Rechtsgebiet. Aus diesem Grund kann sich der Arbeitsalltag von einem Anwalt für Urheberrecht auch aus verschiedensten Tätigkeiten zusammensetzen. Eine wichtige Aufgabe ist das Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen. Anwälte, die für Sie eine Urheberrechtsverletzung regeln, wählen dafür häufig das Mittel der Abmahnung. Im Zuge dieser außergerichtlichen Einigung werden meist auch urheberrechtliche Forderungen durch den Rechtsanwalt geltend gemacht, wie zum Beispiel die Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung oder Auskunft.

Zudem kann ein Anwalt bei einer Urheberrechtsverletzung Ihr Recht auch vor Gericht durchsetzen, wenn eine außergerichtliche Einigung fehlgeschlagen ist.
Urheberrecht: Ein Anwalt kann Sie über mögliche Schritte bei einer Abmahnung informieren.
Urheberrecht: Ein Anwalt kann Sie über mögliche Schritte bei einer Abmahnung informieren.

Neben dem Vorgehen gegen Verstöße beim Urheberrecht wird ein Rechtsanwalt auch beratend tätig.

Er informiert zum Beispiel über die rechtlichen Regelungen bei Texten, Musik, Fotografie, Film sowie Software und formuliert bzw. prüft Nutzungsverträge für die Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke. Dafür können Sie sich sowohl an einen einzelnen Rechtsanwalt als auch an eine Kanzlei für Urheberrecht wenden.

Allerdings können sich nicht nur die Inhaber des Urheberrechts an einen solchen Anwalt bzw. eine solche Kanzlei wenden. Auch für Empfänger von einer Abmahnung – zum Beispiel wegen Filesharing – kann sich ein Gang zu einem Anwalt für Urheberrecht lohnen. Denn durch geschickte Verhandlungen beim Schadensersatz und einer Modifizierung der Unterlassungserklärung ist es möglich, die langfristigen Auswirkungen abzumildern.

Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Vertrag, der seine Gültigkeit ein Leben lang behält. Welche Konsequenzen die einzelnen Formulierungen dabei nach sich ziehen können, ist für Laien in der regel nur schwer einzuschätzen.

Der Unterschied zwischen Anwalt und Fachanwalt

Egal, ob sich für einen Rechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Urheberrecht entscheiden: Sie müssen sich beim Anwalt gut aufgehoben fühlen.
Egal, ob sich für einen Rechtsanwalt oder einen Fachanwalt für Urheberrecht entscheiden: Sie müssen sich beim Anwalt gut aufgehoben fühlen.

Damit einem Anwalt die Fachanwaltsbezeichnung verliehen wird, muss sich dieser entsprechend der Fachanwaltsordnung (FAO) durch besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auszeichnen.

Diese Wissen muss zudem nachgewiesen werden. Grundvoraussetzung für den Titel als Fachanwalt ist eine dreijährige Zulassung als Anwalt und eine Tätigkeit als solcher innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung.

Zusätzlich dazu muss der Rechtsanwalt an einem Lehrgang teilnehmen, bei dem alle relevanten Bereiche des Fachgebiets thematisiert werden. Insgesamt umfasst dieser Unterricht mindestens 120 Stunden. In mehreren Leistungskontrollen wird das dabei erlangte Wissen zudem überprüft.

Die praktische Erfahrung wird durch Falllisten und einer vorgeschriebenen Anzahl von Mandaten sowie gerichtlichen Verfahren belegt. Dabei muss der jeweilige Anwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Anwalt tätig gewesen sein und dabei weisungsfrei agiert haben.

Zum Abschluss besteht auch die Möglichkeit, das Fachwissen durch ein Fachgespräch zu überprüfen. Der Ausschuss stellt dabei Fragen, die sich an Fällen aus der Praxis orientieren.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Der Fachanwaltstitel für das Urheberrecht wurde erst 2006 eingeführt und zählt damit zu den neueren Fachanwaltschaften. 2016 verzeichnet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) insgesamt 332 Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht in Deutschland.

Für den Titel „Fachanwalt für Urheberrecht“ müssen die Anwälte besondere Kenntnisse im Rechtsgebiet nachweisen. Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht schreibt die FAO Erfahrung in den folgenden Bereichen vor:

  1. Urheberrecht (Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen)
  2. Verlagsrecht (Musikverlagsrecht)
  3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
  4. Rundfunkrecht
  5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz
  6. Grundlagen des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
  7. Verfahrensrecht und Besonderheiten beim Prozessrecht
Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zeichnet sich durch eine komplexe Fortbildung aus.
Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zeichnet sich durch eine komplexe Fortbildung aus.

Als Nachweis für die praktischen Kenntnisse auf diesen verschiedenen Teilgebieten des Urheber- und Medienrechts verlangt die BRAK für den Erlang des Titels als Fachanwalt für Urheberrecht den Nachweis von 80 Fällen aus den zuvor aufgezählten Bereichen 1 bis 6.

Dabei müssen jeweils fünf Fälle für das Urheber-, das Verlagsrecht und das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung belegt werden. Zudem muss es sich bei mindestens 20 Fällen um gerichtliche Verfahren handeln.

Nur wenn diese komplexen Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Anwalt für Urheberrecht den Titel als Fachanwalt erhalten.

Durch den Titel als Fachanwalt für Urheberrecht ist der Anwalt verpflichtet sich regelmäßig fortzubilden, um auch weiterhin auf dem aktuellen Stand zu sein. Denn nur dadurch kann eine umfassende Beratung und Betreuung gewährleistet werden.

Anwalt für Urheberrecht – kurz und kompakt

Anwälte, die sich auf das Rechtsgebiet des Urheber- und Medienrechts spezialisiert haben, beschäftigen sich hauptsächlich mit den verschiedenen Aspekten des geistigen Eigentums. Neben dem Urheberrecht umfasst dieses Arbeitsfeld unter anderem das Verlags- und Markenrecht ebenso wie das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung.

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Anwalt für Urheberrecht: Welche Aufgaben übernimmt er?
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

23 Gedanken zu „Anwalt für Urheberrecht: Welche Aufgaben übernimmt er?

  1. zouhri

    1. Mai 2023 at 12:20

    Hallo
    ich habe im 2014 Deutsch Post AG ein patentierte Erfindung vorgestellt, dann sagen sie ab, im 2019 siehe ich doch dass DP Ag mein Erfindung in Deutschland macht, obwohl wir zusammen ein Geheimhaltungsvertrag unterschrieben
    Patent ist vor kurzem erteilt worden, wie können Sie mir weiter helfen
    Beste Grüße
    Zouhri

  2. Angelika

    7. Januar 2022 at 7:48

    Guten Morgen, Mein Problem ist, dass von mir ein privates Video bei YouTube eingestellt wurde und mein Urheberrecht damit verletzt. YouTube ist seit 2 Tagen nicht in der Lage, dieses Video zu löschen, obwohl ich mein Urheberrecht geltend gemacht habe. Weitere Informationen dazu, sobald ich weiß in wie weit und schnell sie mir behilflich sein können.

    Derjenige, welcher ein Duplikat davon erstellt hat, hat kein Impressum, so dass ich es über YouTube tun muss.

    Meine konkrete Frage: wie schnell können Sie mir helfen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Januar 2022 at 15:56

      Hallo Angelika,
      bei unserer Seite handelt es sich lediglich um ein Ratgeberportal. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  3. Parsiegla

    3. März 2021 at 16:25

    Hallo ! Ich wäre Ihnen sehr zu Dank verpflichtet für die weitgehendste Auskunft, die von Ihrer Seite möglich ist:
    Möchte ein Buch veröffentlichen (es sind Briefe) – zwischen einer Frau und einem öster. Professor.
    Da das Institut, in dem der Professor einst arbeitete, in dem Roman vorkommen wird, würde mich inter- essieren, ob ein Institut auch Widerstand leisten könnte. Der Professor ist bereits 1991 gestorben. Auch – wenn keine natürlichen Nachkommen vorhanden sind – würde mich interessieren, ob die Dauer (ich habe immer von 30-35 Jahren gehört) des Persönlichkeitsrechtes abgelaufen ist (Österr.).
    Natürlich haben wir , der“ Kunst Verschriebenen “ , noch weniger Geld als vor Corona. Aber vielleicht
    wäre Ihre Auskunft so verwendbar, dass ein teurer Anwalt sich erübrigen könnte.
    Besten, herzlichen Dank !

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 14:59

      Hallo Parsiegla,
      die Schutzdauer beträgt in Österreich in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Darüber hinaus sieht das österreichische Urheberrecht zudem den sogenannten Briefschutz vor.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Annette

    15. Juni 2020 at 9:56

    Guten Tag,
    ich suche rechtliche Unterstützung in einem angehenden Filmprojekt.
    Ich werde das Drehbuch schreiben und Co-Produzieren.
    Gerne möchte ich zunächst einmal eine Vereinbarung / Vertrag mit dem Produzenten und Auftraggeber
    erstellen, um dann im nächsten Schritt die Idee zum Buch und das erste Exposé
    sichern zu lassen.

    Könnten Sie mich hierzu beraten?
    Welche Kosten kommen dabei auf mich zu?

    Mit besten Grüßen
    Annette

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Juni 2020 at 14:08

      Hallo Annette,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Philomenor

    1. Juli 2019 at 18:29

    Sehr geehrter Herr Ra.
    Ein Bordellbetreiber benutzt meine Erotik Bilder auf seiner Website in Bamberg für Kommerzielle Zweckte obwohl er mich gekündigt hat. (Ich arbeite nicht mehr in dem Bordell und werde nicht mehr dort in der Zukunft arbeiten) da er mir mündlich gekundigt hat und mich Koffer packen befielte nach Feierabend.

    Ich möchte dass Sie mir dabei hilft eine Schadenersatz von ihm zu fordern wie schnell möglich. Die Beweise sind noch zu sehen, seine Website ist Aktualisiert und die Bilder von der andere Dunkelhautig wo dort Aktuell arbeitet sind ersetzt worden mit meiner.

    Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      8. Juli 2019 at 7:25

      Hallo Philomenor,
      welche rechtlichen Schritte Sie in einem solchen Fall einleiten können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Herbert

    12. Dezember 2018 at 20:38

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    welcher urheberrechtliche Zustand existiert auf einem Kunstwerk, das ich gekauft habe? Habe ich dafür Veröffentlichungsrechte?

    danke,
    mit freundlichen Grüßen

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      21. Dezember 2018 at 12:52

      Hallo Herbert,
      eine pauschale Antwort ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Fabio

    26. November 2018 at 16:53

    Hallo,
    können Sie mir sagen, ob ich Werke (z.B. Bilder/Fotos/Zeichnungen/Musik) eines Anderen (Urhebers) online in sozialen Medien wie zum Beispiel Facebook oder Instagram ohne sein Wissen und Einverständnis posten darf, wenn ich es davor gekauft habe?
    Wenn nein, wie lautet dazu das genaue Gesetz?
    Und würde es vielleicht reichen, wenn ich das gekaufte Werk poste und dazu auf den Urheber verweise?

    Bekommt man bei dem Kauf eines solchen Werkes eventuell gleichzeitig eine Art Lizenz zum Veröffentlichen?

    PS: Ich brauche keine absolut genaue Antwort, da dies nur ein Thema für meine Projektarbeit in der Schule ist. Einen Anwalt möchte ich daher für diese Frage nicht kontaktieren, da ich nicht bereit bin dafür zu zahlen 😀
    Ich danke Ihnen schonmal im Vorraus!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. November 2018 at 14:19

      Hallo Fabio,
      wir sind nicht dazu da, um Ihre Hausaufgaben zu machen. Einen kleinen Tipp für die Recherche wollen wir Ihnen aber gerne noch geben: Im Urheberrechtsgesetz finden Sie alle wichtigen Vorschriften.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Günter

    16. November 2018 at 15:33

    Hallo,
    Wo ist mein Kommentar von gestern Nacht geblieben?
    Soll ich mich beim Deutschen Presserat erkundigen?
    Online-Formulare ohne Vorzensur ermöglichen dort direkte Kommunikation.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. November 2018 at 8:37

      Hallo Günter,
      die Freischaltung der Kommentare erfolgt manuell, da wir diese auf Beleidigungen und Spam überprüfen müssen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Günter

    15. November 2018 at 21:44

    Hallo Zusammen,
    nach meiner Kenntnis gab es mal Portale, über die es möglich war seine Musik online und beweiskräftig bei Fachjuristen zu hinterlegen. – Pro Titel 40 Euro, für eine Monatspauschale von 99 Euro unbegrenzt viele.
    Produktions- und Verkaufskosten wie auch Rechtsanwaltsgebühren bei Verstößen sind darin nicht enthalten.
    Es gibt also Branchen, die ihre eigene Arbeit selbst bezahlen, während andere sich fürs Nichtarbeiten bezahlen lassen, um dabei selbst die Gehaltshöhe festzulegen.
    Aufgrund eigener Erfahrung, neige ich dazu, Rechtswissenschaftlern mandatorisch behauptete „Wissenschaftlichkeit“ unter Qualitätsaspekt abzusprechen. – Als Gründer eines Internetradios klagte der Rechtsamtsleiter (SPD) eines Landkreises über viele Jahre durch, „das der Boom des Internets vorbei sei“.
    Zuvor hatte er, – die Originaldokumente mit Amtsstempel fand ich mal zufällig beim Surfen, – Strafverfolgungsantrag aufgrund einer von einer Familie im Vogelsbergkreis betriebenen Homepage gestellt.
    Beim Foto eines Hanauer Medienrechtsanwalts (CDU) im privaten facebook Freundeskreis nach Abmahnung ohne Kopf veröffentlich, erreichte mich aufgrund behaupteten Bildrechtsverstoß dagegen sogar ein Haftbefehl.
    Den Wert seines anwaltlichen Bildes bewertete er mit 50.000 Euro; ersatzweise sechs Monate Gefängnis …

  10. Frank

    16. August 2018 at 13:50

    Hallo Peter G.
    Vieleicht sind Sie und die anderen ja selber Schuld.
    Alles was im Internet landet wird benutzt und jeder will dann auf sein Urheberrecht pochen
    wenn ich ein Foto von mir einstelle oder der gleichen muß ich damit rechnen das mir die Sachen genommen werden
    also behalteich doch mein Zeug für mich und mache es nicht für jeden zugreifbar.

    1. Peter G.

      22. Oktober 2018 at 11:33

      „Vieleicht sind Sie und die anderen ja selber Schuld.“ Frechheit. Wie kommen Sie dazu, mir zu unterstellen, ich hätte meine Musik im Internet veröffentlicht und wäre nun „selbst schuld“? Auch wenn Sie es noch nicht bemerkt haben sollten: Musik gibt es nicht nur im Internet, nein, sie wird sogar ab und zu auf CDs verkauft.

    2. Martin

      18. Juni 2019 at 20:40

      Selbst Schuld? Wir leben alle in einer Welt in der jeder mehr Kunst machen sollte als er schon tut

  11. Peter G.

    24. Februar 2018 at 11:02

    Ich musste leider feststellen, dass es mir, als wirklich armer Künstler, völlig unmöglich ist, meine verletzten Rechte mit der Hilfe eines Fachanwalts für das Urheberrecht durchzusetzen. Viele meiner schon lange veröffentlichten Musiktitel wurden dreist gestohlen und völlig unerlaubt in einen Kinofilm(!) geschnitten, der schon seit Jahren erfolgreich in Kinos läuft, demnächst sogar weltweit. Ich habe bis heute nicht einen einzigen Cent dafür bekommen und alles ist auch noch ohne jeglichen Zweifel beweisbar. Jeder „Fachanwalt“ wollte bisher als erstes einen happigen Vorschuss. Der bisherige Spitzenreiter vom Fachanwalt-Team verlangt 250.- Euro/Stunde und will erst einmal die ersten 3 Stunden seiner Arbeit im voraus bezahlt haben. Meine Enttäuschung ist mittlerweile grenzenlos. Nur wer viel Geld zur Verfügung hat, bekommt die Gelegenheit, für sein Recht zu kämpfen. Arme Künstler sind völlig chancenlos und müssen hilflos zusehen, wie mit ihrem geistigen Eigentum Kasse gemacht wird.

  12. Sandra

    2. November 2017 at 7:29

    Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Das Urheberrecht ist ja leider im stetigen Wandeln. Ich denke bei Fragen lohnt sich der Weg zum Rechtsanwalt, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte.

  13. Karlchen

    2. Mai 2017 at 6:24

    Ihr redet immer drumherum ! Wie hoch ist denn nun so ein Honorar ? Beispiel, bitte ! Und kommt jetzt nicht mit dem Argument, dass man das so nicht sagen kann ! Doch, kann man ! Es wird ja wohl schon Fälle gegeben haben, oder ?

    1. urheberrecht.de

      2. Mai 2017 at 11:01

      Hallo Karlchen,

      In der Regel ergeben sich die Anwaltskosten im Urheberrecht aus dem Gegenstandswert. Wie hoch dieser ist, ergibt sich aus dem entstandenen Schaden. Eine konkrete Auskunft ist daher nicht möglich. Wenden Sie sich für einen Kostenvoranschlag an einen entsprechenden Anwalt.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

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