Letzte Aktualisierung am: 14. April 2024
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Durch Filesharing entsteht den Unternehmen in der Unterhaltungsindustrie jedes Jahr ein erheblicher Schaden. Da verwundert es nicht, dass die Konzerne energisch gegen diese Form der Urheberrechtsverletzung vorgehen. Beiträge im Internet schüren die Ängste der Nutzer und berichten, dass unter Umständen eine Hausdurchsuchung wegen Filesharing droht. Doch wie wahrscheinlich ist dies und wie sollten Sie sich in diesem Fall verhalten?
Inhalt
FAQ zur Hausdurchsuchung bei Filesharing
Werden mithilfe von Filesharing begangene Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt, ist grundsätzlich eine Hausdurchsuchung möglich.
Stoßen die Beamten im Zuge der Durchsuchung auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte oder Gegenstände, ohne nach solchen gesucht zu haben, gilt dies als Zufallsfund. Bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing kann es sich dabei zum Beispiel um Drogen wie Cannabis handeln.
Die Beamten sind nicht dazu verpflichtet, auf das Eintreffen von einem Rechtsanwalt zu warten. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und diesen über die Vorgänge zu informieren.
Was ist eine Hausdurchsuchung?
Werden Personen einer Straftat verdächtigt, besteht die Möglichkeit einer Durchsuchung der Wohnung – gemeinhin als Hausdurchsuchung bezeichnet. Ziel dieser Maßnahme ist das Auffinden von Beweismitteln, weshalb bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing vordergründig eine Beschlagnahmung der Computer erfolgt.
Da durch Art. 13 Grundgesetz (GG) die Unverletzlichkeit der Wohnung sichergestellt wird, gelten für die Hausdurchsuchung besondere Vorschriften. So muss unter anderem eine richterliche Anordnung vorliegen, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Zudem sind gesetzlich festgelegte Durchsuchungszeiten einzuhalten, welche die Nachtruhe (21:00 bis 4:00 bzw. 6:00 Uhr) nicht stören.
Verschiedene Tatvorwürfe können zu einer Hausdurchsuchung führen. Beim Filesharing besteht diese Option ebenfalls, allerdings findet sie in der Praxis heutzutage eher selten Anwendung. Denn durch die Änderungen vom 01. September 2009 am Urheberrecht können Geschädigte direkt beim Internetprovider ihre Auskunftsansprüche geltend machen. Um den Täter zu ermitteln, ist deshalb beim Filesharing eine Hausdurchsuchung meist unnötig.
Warum ist eine Hausdurchsuchung bei Filesharing unwahrscheinlich?
Wie zuvor bereits erwähnt, besteht bei Straftaten die Möglichkeit einer Durchsuchung. Allerdings streben die Geschädigten einer Urheberrechtsverletzung in der Regel kein Strafverfahren an, sondern machen lediglich die zivilrechtlichen Ansprüche – wie Unterlassung und Schadensersatz – durch eine Abmahnung geltend.
Entscheidet sich der Urheber also für eine Abmahnung wegen Filesharing, ist eine Hausdurchsuchung sehr unwahrscheinlich.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch erst ab einer bestimmten Anzahl von Verstößen gegen das Urheberrecht (als Richtwert gelten 300 Filme oder 2.000 Songs). Allerdings muss, selbst wenn diese Grenzen überschritten wurden, nicht unweigerlich eine Hausdurchsuchung wegen Filesharing folgen. Unterhalb dieser Schwelle werden die Verfahren in der Regel eingestellt.
Hausdurchsuchung: Wie sollten Sie sich verhalten?
Möchte die Polizei bei Ihnen eine Hausdurchsuchung wegen Filesharing oder einem anderen Tatvorwurf durchführen, sollten Sie zuallererst die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses verlangen. Überprüfen Sie diesen nach folgenden Informationen:
- Gegen welche Personen richtet sich der Beschluss?
- Wie lautet der Tatvorwurf?
- Welche Räume dürfen die Beamten durchsuchen?
- Nach welchen Gegenständen wird gesucht?
- Wann und von wem wurde Beschluss unterschrieben?
Die Beamten sind an die Vorgaben des Beschlusses gebunden und dürfen daher bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing in der Regel nicht durch die Räumlichkeiten und Gegenstände von möglichen Mitbewohnern stöbern. Zudem sollten Sie unbeteiligte Zeugen hinzuziehen, die ggf. in einem gerichtlichen Verfahren zu den Umständen aussagen.
Hausdurchsuchung bei Filesharing – kurz und kompakt
Die Nutzer von Tauschbörsen haben in der Regel keine Hausdurchsuchung wegen Filesharing zu befürchten. Denn die Geschädigten machen Ihre Ansprüche meist durch eine Abmahnung geltend.
28. April 2022 at 11:26
Bei Fromme und Universum GmbH handelt sich doch um eine krimminelle Vereinigung.
Klar ist das illegele herunterladen strafbar, aber was kommt dann ?
Eine unangemessene Forderung die im Straggesetz als wucher beschrieben wird.
Wucher ist strafbar und somit kriminell.
9. Oktober 2020 at 10:35
Woran erkenne ich denn, dass mein Filesharing illegal ist, so gibt es bei YouTube Möglichkeiten zum Download, da steht dann nix von urheberrechtlich geschützt, nur „möglicherweise“ als Hinweis.
16. Oktober 2020 at 13:26
Hallo Patscher,
mit Merkmalen illegaler Anbieter haben wir uns in diesem Ratgeber beschäftigt: Illegale Streaming-Seiten erkennen.
Ihr Team von urheberrecht.de