Hausdurchsuchung wegen Filesharing: Wenn die Polizei vor der Tür steht

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Durch Filesharing entsteht den Unternehmen in der Unterhaltungsindustrie jedes Jahr ein erheblicher Schaden. Da verwundert es nicht, dass die Konzerne energisch gegen diese Form der Urheberrechts­verletzung vorgehen. Beiträge im Internet schüren die Ängste der Nutzer und berichten, dass unter Umständen eine Hausdurchsuchung wegen Filesharing droht. Doch wie wahrscheinlich ist dies und wie sollten Sie sich in diesem Fall verhalten?

Bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing müssen Sie den Beamten Zugang zur Wohnung gewähren.
Bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing müssen Sie den Beamten Zugang zur Wohnung gewähren.

FAQ zur Hausdurchsuchung bei Filesharing

Ist aufgrund von Filesharing eine Hausdurchsuchung möglich?

Werden mithilfe von Filesharing begangene Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt, ist grundsätzlich eine Hausdurchsuchung möglich.

Was sind bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing Zufallsfunde?

Stoßen die Beamten im Zuge der Durchsuchung auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte oder Gegenstände, ohne nach solchen gesucht zu haben, gilt dies als Zufallsfund. Bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing kann es sich dabei zum Beispiel um Drogen wie Cannabis handeln.

Müssen die Polizisten bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing auf das Eintreffen meines Anwalts warten?

Die Beamten sind nicht dazu verpflichtet, auf das Eintreffen von einem Rechtsanwalt zu warten. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und diesen über die Vorgänge zu informieren.

Was ist eine Hausdurchsuchung?

Filesharing: Bei einer Hausdurchsuchung haben die Polizisten das Recht, im Haus nach Beweisen zu suchen.
Filesharing: Bei einer Hausdurchsuchung haben die Polizisten das Recht, im Haus nach Beweisen zu suchen.

Werden Personen einer Straftat verdächtigt, besteht die Möglichkeit einer Durchsuchung der Wohnung – gemeinhin als Hausdurchsuchung bezeichnet. Ziel dieser Maßnahme ist das Auffinden von Beweismitteln, weshalb bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing vordergründig eine Beschlagnahmung der Computer erfolgt.

Da durch Art. 13 Grundgesetz (GG) die Unverletzlichkeit der Wohnung sichergestellt wird, gelten für die Hausdurchsuchung besondere Vorschriften. So muss unter anderem eine richterliche Anordnung vorliegen, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Zudem sind gesetzlich festgelegte Durchsuchungszeiten einzuhalten, welche die Nachtruhe (21:00 bis 4:00 bzw. 6:00 Uhr) nicht stören.

Verschiedene Tatvorwürfe können zu einer Hausdurchsuchung führen. Beim Filesharing besteht diese Option ebenfalls, allerdings findet sie in der Praxis heutzutage eher selten Anwendung. Denn durch die Änderungen vom 01. September 2009 am Urheberrecht können Geschädigte direkt beim Internetprovider ihre Auskunftsansprüche geltend machen. Um den Täter zu ermitteln, ist deshalb beim Filesharing eine Hausdurchsuchung meist unnötig.

Eine Hausdurchsuchung wegen Filesharing trifft aus diesem Grund vor allem die Betreiber von Torrent-Seiten oder gewerbliche Nutzer, deren Server und Computer beschlagnahmt werden. Diese müssen zudem häufig mit einer Anzeige und Strafen für Filesharing rechnen.

Warum ist eine Hausdurchsuchung bei Filesharing unwahrscheinlich?

Wie zuvor bereits erwähnt, besteht bei Straftaten die Möglichkeit einer Durchsuchung. Allerdings streben die Geschädigten einer Urheberrechtsverletzung in der Regel kein Strafverfahren an, sondern machen lediglich die zivilrechtlichen Ansprüche – wie Unterlassung und Schadensersatz – durch eine Abmahnung geltend.

Entscheidet sich der Urheber also für eine Abmahnung wegen Filesharing, ist eine Hausdurchsuchung sehr unwahrscheinlich.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch erst ab einer bestimmten Anzahl von Verstößen gegen das Urheberrecht (als Richtwert gelten 300 Filme oder 2.000 Songs). Allerdings muss, selbst wenn diese Grenzen überschritten wurden, nicht unweigerlich eine Hausdurchsuchung wegen Filesharing folgen. Unterhalb dieser Schwelle werden die Verfahren in der Regel eingestellt.

Hausdurchsuchung: Wie sollten Sie sich verhalten?

Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Eine Hausdurchsuchung ist in diesem Fall unwahrscheinlich.
Sie haben eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Eine Hausdurchsuchung ist in diesem Fall unwahrscheinlich.

Möchte die Polizei bei Ihnen eine Hausdurchsuchung wegen Filesharing oder einem anderen Tatvorwurf durchführen, sollten Sie zuallererst die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses verlangen. Überprüfen Sie diesen nach folgenden Informationen:

  • Gegen welche Personen richtet sich der Beschluss?
  • Wie lautet der Tatvorwurf?
  • Welche Räume dürfen die Beamten durchsuchen?
  • Nach welchen Gegenständen wird gesucht?
  • Wann und von wem wurde Beschluss unterschrieben?

Die Beamten sind an die Vorgaben des Beschlusses gebunden und dürfen daher bei einer Hausdurchsuchung wegen Filesharing in der Regel nicht durch die Räumlichkeiten und Gegenstände von möglichen Mitbewohnern stöbern. Zudem sollten Sie unbeteiligte Zeugen hinzuziehen, die ggf. in einem gerichtlichen Verfahren zu den Umständen aussagen.

Anwälte raten grundsätzlich, sich während der Durchsuchung nicht zum Tatvorwurf zu äußern, allerdings kann es sinnvoll sein, sich kooperativ zu zeigen und dadurch das Unterfangen zu beschleunigen. Unter Umständen können somit auch Zufallsfunde vermieden werden.

Hausdurchsuchung bei Filesharing – kurz und kompakt

Die Nutzer von Tauschbörsen haben in der Regel keine Hausdurchsuchung wegen Filesharing zu befürchten. Denn die Geschädigten machen Ihre Ansprüche meist durch eine Abmahnung geltend.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

3 Gedanken zu „Hausdurchsuchung wegen Filesharing: Wenn die Polizei vor der Tür steht

  1. R.Neumann

    28. April 2022 at 11:26

    Bei Fromme und Universum GmbH handelt sich doch um eine krimminelle Vereinigung.
    Klar ist das illegele herunterladen strafbar, aber was kommt dann ?
    Eine unangemessene Forderung die im Straggesetz als wucher beschrieben wird.
    Wucher ist strafbar und somit kriminell.

  2. Patscher

    9. Oktober 2020 at 10:35

    Woran erkenne ich denn, dass mein Filesharing illegal ist, so gibt es bei YouTube Möglichkeiten zum Download, da steht dann nix von urheberrechtlich geschützt, nur „möglicherweise“ als Hinweis.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      16. Oktober 2020 at 13:26

      Hallo Patscher,
      mit Merkmalen illegaler Anbieter haben wir uns in diesem Ratgeber beschäftigt: Illegale Streaming-Seiten erkennen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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