Hat das Urheberrecht auch im Internet Bestand?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Durch das Internet erhalten wir Zugang zu einer Fülle an Informationen, darunter auch Texte, Grafiken, Videos und Songs, die unter das Urheberrecht fallen. Deshalb ist es wichtig, beim Urheberrecht im Internet den folgenden Grundsatz zu beherzigen: Nicht alles, was funktioniert, ist auch erlaubt!

Das Urheberrecht behält auch im Internet seine Gültigkeit.
Das Urheberrecht behält auch im Internet seine Gültigkeit.

Literatur zu Themen rund ums Urheberrecht im Internet

FAQ zum Urheberrecht im Internet

Ein Blog oder ein Online-Reisetagebuch sind doch nicht öffentlich, oder?

Weist Ihr Blog keine Zugangsbeschränkung auf, beispielsweise durch ein Passwort, ist dieser für alle Menschen zugänglich und somit öffentlich. Juristisch spielt es keine Rolle, wie viele Personen tatsächlich Ihre Website besuchen und die Beiträge lesen.

Darf ich keine Bilder aus dem Internet speichern?

Speichern Sie eine Fotografie aus dem Internet auf Ihrem PC, stellt dies zwar eine urheberrechtliche Vervielfältigung dar, allerdings handelt es sich dabei um eine Privatkopie. Diese erlaubt es, geschützte Werke für den eigenen Gebrauch zu kopieren, solange Sie diese weder veröffentlichen noch verkaufen.

Kann ich durch Creative-Commons-Lizenzen Abmahnungen vermeiden?

Durch die Nutzung von Werken unter Creative-Commons-Lizenzen lassen sich ggf. Abmahnungen vermeiden. Allerdings müssen Sie dabei die Bedingungen der Lizenz genau befolgen.

Was schützt das Urheberrecht im Internet?

Gegen das Urheberrecht kann im Internet leicht verstoßen werden.
Gegen das Urheberrecht kann im Internet leicht verstoßen werden.

Egal ob online oder offline, durch das Urheberrecht wird unabhängig vom Medium die Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk geschützt. Wollen Sie eigene oder fremde Inhalte im Internet nutzen, gelten dafür die Richtlinien und Vorschriften das Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Weist ein Werk aus Literatur, Wissenschaft oder Kunst ein besonderes Maß an Individualität und Kreativität auf, gilt es laut UrhG als schützenswert. Von besonderer Relevanz für das Urheberrecht im Internet sind dabei unter anderem die folgenden Werkarten:

  • Sprachwerke (Texte, Reden und Software)
  • Werke der Musik (Melodien, Songtexte und Notenblätter)
  • Lichtbildwerke (Fotografien)
  • Filmwerke (Videos)
Entgegen der weitverbreiteten Meinung, sind Werke auch ohne einen Copyright-Vermerk durch das Urheberrecht im Internet geschützt.

Urheberrecht und Internet: Diese Rechte sind besonders wichtig!

Durch die Urheberschaft werden dem Schöpfer eines Werks diverse Rechte zugesprochen. Ziel dieser ist zum einen der Schutz des Werks, zum anderem aber auch die Sicherstellung einer finanziellen Vergütung für die Verwertung.

Die Urheberpersönlichkeitsrechte sichern dem Urheber den Schutz vor Entstellung für sein Werk zu. Außerdem kann er durch das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft selbst entscheiden, ob und in welcher Weise er mit seiner Schöpfung in Verbindung gebracht wird.

Das Urheberrecht für Bilder im Internet bedarf keines Copyright-Vermerks.
Das Urheberrecht für Bilder im Internet bedarf keines Copyright-Vermerks.

Die Verwertungsrechte definieren, in welcher Weise das Werk genutzt werden darf. Auch diese Entscheidung obliegt dem Urheber alleine. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Dritte die sogenannten Nutzungsrechte erwerben und somit zur Verwertung berechtigt sind.

Wichtig für eine Verwertung im Internet sind dabei vor allem das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Das Vervielfältigungsrecht (UrhG § 16) sichert dem Urheber das Recht zu, darüber zu entscheiden, ob sein Werk kopiert wird und wer dies tut. Bei einer Vervielfältigung kann es sich um eine Fotokopie, einen Abdruck, eine Tonaufnahme oder auch einen Download handeln.

Die Verbreitung eines Werks über das Internet regelt das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (UrhG § 19a). Dabei umfasst der Paragraph sowohl drahtgebundene als auch drahtlose Arten der Übertragung, weshalb alle technischen Möglichkeiten der Weitergabe und Übertragung eingeschlossen sind.

Werden diese Rechte durch einen Dritten verletzt, kann der Urheber gegen diesen Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet juristische Maßnahmen ergreifen. Eine zivilrechtliche Option wäre zum Beispiel die Abmahnung.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung im Internet vor?

Der Bilderklau ist eine typische Urheberrechtsverletzung im Internet.
Der Bilderklau ist eine typische Urheberrechtsverletzung im Internet.

Bei einer Urheberrechtsverletzung ist es irrelevant, ob diese im TV, in einer Zeitung, bei einer Aufführung oder im Internet erfolgt. Wird gegen die Rechte des Urhebers verstoßen, kann dieser rechtliche Schritte einleiten.

Zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet zählen unerlaubte Vervielfältigungen. Dies ist zum Beispiel beim sogenannten Bilderklau der Fall. Dieser liegt vor, wenn fremde Fotografien auf der eigenen Webseite, bei Aktionen oder in Online-Shops verwendet werden.

Um juristische Konsequenzen zu vermeiden, die das Urheberrecht für Bilder auch im Internet bei Rechtsverletzungen vorsieht, ist es wichtig, den Urheber um sein Einverständnis zu bitten. Gerade bei kleineren Webseiten oder Blogs ist die Einverständniserklärung in der Regel relativ einfach zu erhalten, insbesondere dann, wenn eine Verlinkung zum Internetauftritt des Urhebers erfolgt.

Beim Urheberrecht – insbesondere im Internet – sollte grundsätzlich folgende Regel beachtet werden: Alles was ich nicht selbst geschaffen habe, ist das Werk eines fremden Urhebers. Möchte ich seine Werke verwenden, ist dessen Einverständnis notwendig.

Achten Sie bei eigenen Videos oder Bildern auch auf mögliche Urheberrechtsverstöße im Hintergrund. Läuft während einer Videoaufnahme beispielsweise das Radio, kann nach dem Hochladen auf eine Videoplattform wie Youtube eine urheberrechtliche Abmahnung drohen.

Urheberrecht im Internet: Was ist erlaubt?

Internet: Beim Urheberrecht bewegen sich die Nutzer häufig in rechtlichen Grauzonen.
Internet: Beim Urheberrecht bewegen sich die Nutzer häufig in rechtlichen Grauzonen.

Die technische Entwicklung erfolgt in einem rasanten Tempo und beeinflusst dadurch auch unser gesellschaftliches Verhalten – so sind beispielsweise Selfies aus dem Alltag von Jugendlichen nicht mehr wegzudenken.

Dieser Fortschritt stellt die Gesetze immer wieder vor neue Herausforderungen, stammen sie doch aus Zeiten, in denen kaum jemand von Smartphones, (flächendeckendem) Internet und Video-Chats zu träumen wagte.

Aus diesem Grund bewegen sich die technischen Möglichkeiten teilweise in rechtlichen Grauzonen. So fehlt bislang eine endgültige Rechtssprechung zu Themen wie Streaming oder Sharing bei Social Media.

Müssen Sie sich zum Beispiel aus beruflichen Gründen in der rechtlichen Grauzone von Urheberrecht und Internet bewegen, ist es sinnvoll, finanzielle Mittel für mögliche Abmahnungen beiseite zu legen.

Gerichtsurteile zum Urheberrecht im Internet

Ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.10.2014 (Az. C-348/13) erklärt die Verwendung von sogenannten „Embedded Links“ für urheberrechtlich zulässig. Dabei handelt es sich meist um Youtube-Videos, die durch einen Videoplayer direkt auf Webseiten eingebunden werden, sodass die Clips automatisch von der jeweiligen Seite abzurufen sind und ein Wechseln zum Videoanbieter unnötig ist.

Ob es sich bei einer Verlinkung, also der Verwendung eines Hyperlinks, um einen Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet handelt, muss der EuGH noch entscheiden. Allerdings gehen Gutachter und Juristen davon aus, dass die Verwendung zulässig ist.

Ist noch unklar, ob eine bestimmte Handlung im Internet in Sachen Urheberrecht als legal oder illegal gilt, empfehlen Juristen in der Regel, auf die Tätigkeit zu verzichten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Urheberrecht im Internet – kurz und kompakt

Die Rechte und Vorschriften des Urheberrechts behalten auch im Internet ihre Gültigkeit. Weil die Gesetze mit dem technischen Entwicklung nicht Schritt halten können, fehlen häufig grundsätzliche Urteile und die Nutzer bewegen sich in rechtlichen Grauzonen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urheberrecht im Internet:

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

139 Gedanken zu „Hat das Urheberrecht auch im Internet Bestand?

  1. Mario

    3. Januar 2024 at 9:02

    Hallo
    mir ist es heue passiert, dass ich auf der Google-Suche nach einem neuen Desktop-Hintergrund ein Bild mit rechtem Mausklick angeklickt habe,
    um es in der größeren Ansicht zu betrachten. Just in diesem Moment startete der Download. Ich hatte gar nicht die Absicht, das Bild herunterzuladen.
    Ich habe das Bild auch sofort wieder gelöscht. Habe ich jetzt eine Urheberrechtsverletzung begangen und muss mit einer Abmahnung rechnen?
    Hat der Bildanbieter meinen Namen und meine Anschrift aufgrund der IP-Adresse bereits automatisch vorliegen? Was kann ich tun?
    haben Sie einen Tipp für mich?
    Vielen Dank im Voraus

  2. Emely

    23. November 2023 at 10:30

    Also ich finde es eigentlich unnötig weil wenn man das Bild online postet ist man doch selber schuld wenn Leute es rumschicken oder kopieren… Und warum darf man bitte kein Bild von einer Sehenswürdigkeit kopieren wenn sie eh jeder kennt/gesehen hat …. yk? Bisschen scheiße aber egal …

  3. Jan

    31. Mai 2023 at 9:14

    Interessant, dass man grundsätzlich jedes Bild aus dem Internet kopieren und speichern darf, da dies als Privatkopie behandelt wird. Ich bin aktuell dabei, eine Internetseite für mein Unternehmen designen zu lassen. Dabei sind mir einige rechtliche Fragen aufgetreten. Für eine individuelle Rechtsberatung suche ich mir heute einen passenden Anwalt.

  4. Björn

    13. Dezember 2022 at 16:05

    Ich habe mal eine Frage. Wenn ich bspw. eine Übersetzung eines Songs mache, wäre das ja eine Überarbeitung. Aber wie tritt man denn mit einem Urheber in Kontakt, wenn der Song z.B. einen notorischer Bekanntheitsgrad hat und bspw. bei EMI Records oder einem großem Label vertrieben wird? Den Künstler kann man dann ja nicht erreichen und große Labels antworten doch normalerweise nicht wenn man sie anschreibt und fragt ob man ein Cover mit Übersetzung machen darf.

  5. Anna

    4. Dezember 2022 at 8:50

    Hallo liebes Team,
    ich möchte einen Poetry Slam von YouTube in der Kirche vortragen. Es wurde als Video auf YouTube hochgeladen. Ich würde es abtippen und das Video nicht nutzen. brauche ich dafür eine Erlaubnis?

  6. Matze

    21. April 2022 at 11:02

    Hallo zusammen,

    meine Frage geht in eine ähnliche Richtung wie die von Burkhard. Ich würde gerne Screenshots aus (Hollywood)Filmen am PC bearbeiten (z.B. Gemäldeoptik) und dann über eine Online-Plattform verkaufen wollen. Ist das erlaubt?

    Grüße
    Matze

  7. Robert

    3. März 2022 at 16:43

    HILFE
    Mein Sohn hat eine Software programmiert.
    Ich gehe nun davon aus das der Lehrer diese nimmt und weiterverteilt.
    Das möchten wir aber nicht. Urheberrecht Raubkopie etc.
    Gibt es da irgend etwas was man dagegen tun kann?
    Copyright etc. etc.
    Er wird das Großflächig verteilen.

  8. JEANNINE

    5. Februar 2022 at 14:59

    Guten Tag,
    Ich möchte zu klein gewordene Kleidung unserer Kinder auf dafür bekannte Internetseiten verkaufen. Viele Kleidungsstücke davon sind allerdings bekannte Marken. Wie kann ich denn die Kleidung verkaufen, ohne gegen Urheberrecht zu verstoßen.
    Vielen Dank im voraus.

  9. Burkhard

    29. Januar 2022 at 1:18

    Guten Tag, ich male/zeichne Bilder mit Acrylfarbe und in Pastell. Darf ich dafür als Bildvorlage Fotos aus dem Internet verwenden, wenn ich sie bei facebook in einem privaten Malforum veröffentliche? Nur die Mitglieder können dort die Inhalte sehen.
    Mit freundlichem Gruß
    Burkhard

  10. Sven

    7. November 2021 at 9:46

    Guten Tag,

    für das Kinderzimmer würde ich gern ein Bild von den Trickfilmlieblingen der Kinder herunterladen und als Poster im Kinderzimmer verwenden (Druck auf Aluminium).

    Da ich natürlich nicht über entsprechende Technik verfüge, müsste ich das über einen der üblichen Anbieter (Poster XXL bspw) bewerkstelligen lassen.

    Würde ich in diesem Fall, da ich ja nicht selbst drucke, bereits eine Urheberrechtsverletzung begehen?

    VG

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. November 2021 at 13:29

      Hallo Sven,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die Anbieter.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Roberto

    10. September 2021 at 11:37

    Hallo,
    erstmal danke für die sehr informativen Ausführungen zum Urheberrecht.
    Ich recherchiere in meiner Freizeit seit vielen Jahrzehnten über meinen Heimatort. In dieser Zeit sind unzählige Fotos, Postkarten vom Ort, schriftliche Dokumente, etc. zusammen gekommen. Unter anderem habe ich über ein Antiquariat eine postkartengroße originale Handzeichnung von meinem Heimatort käuflich erworben. Diese stammt laut Beschriftung auf der Rückseite aus dem Jahr 1820. Die Abbildung deckt sich eindeutig mit der geschichtlichen Überlieferung aus dieser Zeit. Die Zeichnerin ist namentlich erwähnt und konnte als ehemalige Bewohnerin meines Heimatortes nachvollzogen werden. Die Spur der Nachfahren verläuft sich. Die Frage die sich mir stellt, habe ich neben der original Zeichnung zusätzliche Rechte an dieser erworben?

    vielen Dank…und beste Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. September 2021 at 8:35

      Hallo Robert,
      das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, sodass die Werke dann als gemeinfrei gelten.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Holger

    20. Juli 2021 at 10:47

    Darf ich selbst fotografierte Bilder von DVD’s (Film) Cover, CD’s (Musik) Cover oder Bücher im Internet/Facebook etc. veröffentlichen, um meine Sammlung/Eigentum zu zeigen? Ich besitze diese Sachen, sind mein Eigentum. Da ich diese nicht irgendwo aus dem Internet kopiert habe, sondern selbst abfotografiert habe, sind diese Bilder doch mein Eigentum, oder nicht? Da es aber z.B. um Film-Cover/Bilder handelt, ich bei den Filmen ja nicht der Urheber bin, stellt sich für mich die dringende Frage, ob ich diese trotzdem abfotografieren und veröffentlichen darf, solange diese meine Bilder aus meinem Besitz/Eigentum sind? (Dinge, die ich selbst gekauft habe?) Ist das trotzdem ein Verstoß gegen das Urheberrecht oder liegt das Urheberrecht an meinen selbstgemachten Bildern? (wie gesagt, keine geklauten Bilder aus dem Internet) Könnte sowas mit Abmahnung/Strafe belangt werden, auch wenn ich die Bilder selbst gemacht/abfotografiert habe, die aus meinem Eigentum stammen? Bitte um Information.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Juli 2021 at 15:02

      Hallo Holger,
      die Vervielfältigung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ist nur mit dem Einverständnis des Urhebers gestattet. Eine Ausnahme kann laut BGH allerdings bestehen, wenn die gezeigten Gegenstände verkauft werden sollen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Andrea

    19. Juli 2021 at 11:12

    Hallo,
    wir beauftragen oder kaufen Referenzbilder bei diversen Fotografen. Auf den Rechnungen steht üblicherweise, dass wir die Bilder inkl. einem zeitlich, räumlich und medialen uneingeschränktem, einfachen Nutzungsrecht erhalten. Dürfen wir diese Bilder für interne Zwecke und für den Vertrieb/Kontakt mit Kunden an unsere Handelpartner weitergeben, solange diese sie nicht irgendwo veröffentlichen?
    Gruß
    Andrea

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Juli 2021 at 14:19

      Hallo Andrea,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die Urheber.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Elena

    30. Juni 2021 at 1:21

    Hallo, darf ich Bilder aus dem Internet verwenden und bearbeiten fürs Studium? gilt das noch als Privatzweck?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Juli 2021 at 16:04

      Hallo Elena,
      das Urheberrecht sieht für Bildung und Forschung Sonderregelungen vor, sodass diese in der Regel als nicht öffentlich gelten. Eine Verbreitung im Internet ist hingegen nicht gestattet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Günter

    20. Juni 2021 at 22:14

    Hallo,
    ich bin in einem Forum, in dem ein Mitglied Bilder zeigt, die er aus dem Internet herunter geladen hat und ihm keine Genehmigung des Urhebers vorliegt. Unter dem Bild schreibt er „Bildquelle:…“ und meint, damit wäre das Thema Urheberrecht erledigt. Stimmt das ?
    Wenn dies nicht so ist und ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, wer würde ggf. mit Abmahnung / Strafe belangt werden? Das Mitglied oder der Betreiber des Forums.

    Im Voraus vielen Dank
    Günter

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Juni 2021 at 9:12

      Hallo Günter,
      die Verbreitung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urheber zulässig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Bodo

    13. Juni 2021 at 10:39

    Guten Tag,
    dürfen in einer Sammlung mit Orchesterstudien überwiegend klassischer Stücke aus dem 18. und 19. Jahrhundert auch kurze Ausschnitte von noch urheberrechtlich geschützten Werken abgedruckt werden (also z.B. 20 Takte einer Oboenstimme), oder muss man dafür die Genehmigung des Verlags einholen?
    Herzliche Grüße
    Bodo

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Juni 2021 at 10:50

      Hallo Bodo,
      die Verwertung, Vervielfältigung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  17. Dirk

    19. Mai 2021 at 12:12

    Hallo an das Team von Urheberrecht,
    ich eine Frage zum Thema:

    Ist es erlaubt im LiveStream (z.B. auf YouTube oder Twitch) eine Webseite zu öffnen und einen redaktionellen Inhalt zu nutzen um Themen anzusprechen und diskutieren? Es werden keine Bilder gedownloaded oder auf der eigenen Seite genutzt. Und auch die Texte/Informationen werden nur für den Moment genutzt um darüber zu sprechen. Als Beispiel: Ich habe ein Fussballthema, gehe dann auf die Seite von Transfermarkt.de oder Kicker, suche mir das Thema raus und die ggf. nötige Informationen, wie z.B. wann und wie viele Tore hat xyz-Spieler geschossen, rede/diskutiere mit dem Chat darüber und schließe die Seite wieder. Oder ich spreche über irgendein Wirtschaftsthema und öffne z.B. focus.de.

    Oder ist es tatsächlich so, dass ich jede Webseite anschreiben müsste um zu fragen ob ich den Inhalt nutzen darf um darüber zu sprechen?

    Für eure Mühe und Antwort im Voraus vielen Dank.

    Viele Grüße,
    Dirk

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Mai 2021 at 15:28

      Hallo Dirk,
      für die Veröffentlichung und Verbreitung fremder urheberrechtlich geschützter Inhalte wird in der Regel das Einverständnis des Urhebers benötigt.
      Eine individuelle Beurteilung Ihres Vorhabens ist uns nicht möglich, da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. Stefan

    27. Februar 2021 at 16:10

    Guten Tag,

    hier eine Frage zum Urheberrecht an Textbeiträgen in Internetforen.

    Ich betreibe die Webseite A, mein Freund die Webseite B. Beide Webseiten bieten je ein Forum an, in dem Jedermann, der einen kostenlosen Account besitzt, wissenschaftliche Beiträge verfassen kann.
    Zur Vereinfachung der Administration planen wir, beide Foren zu einem zusammenzulegen. Geplant ist, die Beiträge aus Forum B nach Forum A in einer einmaligen Aktion zu kopieren, Forum B danach zu löschen und nur noch Forum A zu betreiben.

    Dürfen wir das tun, ohne zuvor die „Autoren“ der Beiträge im Forum B zu befragen oder verletzt das möglicherweise deren Rechte an ihren Beiträgen ?

    Vielen Dank vorab für eine Antwort und beste Grüße
    Stefan

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 14:40

      Hallo Stefan,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  19. Andreas

    27. Februar 2021 at 3:05

    Hallo,
    ich habe eine Internetseite über meinem Stammbaum mit weitreichenden Ästen… Ich habe mir vieles zusammen getragen und auch Daten einer anderen Internetseite [Link von Redaktion entfernt] benutz, wenn sie verbunden waren, durch Kinder…Heirat etc… Sind die Daten Urheberrechtlich geschützt… oder darf ich sie kopieren und in meinem Stammbaum mit aufnehmen… Keine Bilder… Nur die Daten der verstorbenen?
    MfG
    Andreas

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 14:40

      Hallo Andreas,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  20. Maike

    26. Januar 2021 at 22:56

    Hallo! Ich hatte eine Frage! Ich habe mir überlegt auf Instagram auf meinem Account Motivationsbilder hochzuladen. Aber die Bilder hätte ich dann aus dem Internet. Ich würde weder meine Seite öffentlich machen, noch die Bilder als meine verkaufen. Ich würde die Quelle und den Link unter das jeweilige Bild stellen und in meiner Beschreibung sagen, wenn jemand nicht möchte, dass das Bild hier ist ich es sofort löschen werde. Wäre das dann rechtlich in Ordnung? Es wären auch keine Personen auf den Bildern, jeglich nur Sprüche mit wahrscheinlich Bildern von Tigern zeigen. Weil mir fällt es öfters ziemlich schwer den richtigen Urheber zu finden, aber ich möchte nicht irgendwelche rechtlichen Fehler machen . Vielen Dank schon Mal für die Antwort!😊

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Januar 2021 at 15:14

      Hall Maike,
      die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken ist nur mit den Einverständnis des Urhebers zulässig. Dieses sollte im Vorfeld schriftlich eingeholt werden. Um Verstöße gegen das Urheberrecht grundsätzlich zu vermeiden, empfiehlt sich die Verwendung von gemeinfreien oder unter entsprechenden Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichen Bildern.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  21. Rüdiger

    21. Januar 2021 at 9:03

    Hallo!

    Gemäß §53 I UrhG darf ich ein Bild aus dem Internet
    speichern. Es ist nur für mich (privat). Darf ich es auch auf ‚Google Fotos‘ hochladen? Es wird doch von Google gespeichert!

    Danke im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    Rüdiger

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Januar 2021 at 15:50

      Hallo Rüdiger,
      Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken sind zulässig, wenn wenn diese nicht veröffentlicht werden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  22. Charlotte

    9. Dezember 2020 at 13:08

    Hallo,
    auf unserer Website gibt es PDF Dateien zum herunterladen mit Infos zu unseren Produkten.
    Darf jemand anderes diese dann einfach verwenden und veröffentlichen?
    Dankeschön und viele Grüße
    Charlotte

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      10. Dezember 2020 at 16:18

      Hallo Charlotte,
      urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur mit dem Einverständnis des Urhebers verwertet und verbreitet werden. Dabei gilt es allerdings zu prüfen, ob Ihre PDF überhaupt dem Urheberrecht unterliegen. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  23. Roman

    28. Oktober 2020 at 11:25

    Hallo,
    darf ich Bilder vom Internet für ein Fotobuch, daß nur für private Zwecke verwendet wird
    benutzen.

    Danke und Gruß
    Roman

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      13. November 2020 at 14:01

      Hallo Roman,
      das Urheberrecht erlaubt gemäß § 53 UrhG grundsätzlich Vervielfältigungen von urheberrechtlichen Werken für den privaten Gebrauch.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  24. Alexander

    21. Oktober 2020 at 11:19

    Hallo,
    ich habe eine kurze Verständnisfrage:
    Eine Webseite wurde vor mehreren Jahren durch eine beauftragte Person erstellt. Auf dieser Webseite wurden urheberrechtliche Bilder benutzt.
    Wer trägt die Haftung in diesem Falle?
    Der Ersteller der Webseite oder die Betreiber der Webseite?
    Und wenn der Betreiber haftbar ist, wären Regressansprüche gegen den Ersteller möglich?

    Danke und liebe Grüße
    Alexander

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2020 at 15:11

      Hallo Alexander,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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