Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2023
Durch das Internet erhalten wir Zugang zu einer Fülle an Informationen, darunter auch Texte, Grafiken, Videos und Songs, die unter das Urheberrecht fallen. Deshalb ist es wichtig, beim Urheberrecht im Internet den folgenden Grundsatz zu beherzigen: Nicht alles, was funktioniert, ist auch erlaubt!

Weiterführende Ratgeber zum Urheberrecht im Internet:
LinksMemesOpen SourceTikTokUploadfilterUrheberrechtshinweisVPN-SoftwareWhatsApp
Inhalt
Literatur zu Themen rund ums Urheberrecht im Internet
FAQ zum Urheberrecht im Internet
Weist Ihr Blog keine Zugangsbeschränkung auf, beispielsweise durch ein Passwort, ist dieser für alle Menschen zugänglich und somit öffentlich. Juristisch spielt es keine Rolle, wie viele Personen tatsächlich Ihre Website besuchen und die Beiträge lesen.
Speichern Sie eine Fotografie aus dem Internet auf Ihrem PC, stellt dies zwar eine urheberrechtliche Vervielfältigung dar, allerdings handelt es sich dabei um eine Privatkopie. Diese erlaubt es, geschützte Werke für den eigenen Gebrauch zu kopieren, solange Sie diese weder veröffentlichen noch verkaufen.
Durch die Nutzung von Werken unter Creative-Commons-Lizenzen lassen sich ggf. Abmahnungen vermeiden. Allerdings müssen Sie dabei die Bedingungen der Lizenz genau befolgen.
Was schützt das Urheberrecht im Internet?

Egal ob online oder offline, durch das Urheberrecht wird unabhängig vom Medium die Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk geschützt. Wollen Sie eigene oder fremde Inhalte im Internet nutzen, gelten dafür die Richtlinien und Vorschriften das Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
Weist ein Werk aus Literatur, Wissenschaft oder Kunst ein besonderes Maß an Individualität und Kreativität auf, gilt es laut UrhG als schützenswert. Von besonderer Relevanz für das Urheberrecht im Internet sind dabei unter anderem die folgenden Werkarten:
- Sprachwerke (Texte, Reden und Software)
- Werke der Musik (Melodien, Songtexte und Notenblätter)
- Lichtbildwerke (Fotografien)
- Filmwerke (Videos)
Urheberrecht und Internet: Diese Rechte sind besonders wichtig!
Durch die Urheberschaft werden dem Schöpfer eines Werks diverse Rechte zugesprochen. Ziel dieser ist zum einen der Schutz des Werks, zum anderem aber auch die Sicherstellung einer finanziellen Vergütung für die Verwertung.
Die Urheberpersönlichkeitsrechte sichern dem Urheber den Schutz vor Entstellung für sein Werk zu. Außerdem kann er durch das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft selbst entscheiden, ob und in welcher Weise er mit seiner Schöpfung in Verbindung gebracht wird.

Die Verwertungsrechte definieren, in welcher Weise das Werk genutzt werden darf. Auch diese Entscheidung obliegt dem Urheber alleine. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Dritte die sogenannten Nutzungsrechte erwerben und somit zur Verwertung berechtigt sind.
Wichtig für eine Verwertung im Internet sind dabei vor allem das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.
Das Vervielfältigungsrecht (UrhG § 16) sichert dem Urheber das Recht zu, darüber zu entscheiden, ob sein Werk kopiert wird und wer dies tut. Bei einer Vervielfältigung kann es sich um eine Fotokopie, einen Abdruck, eine Tonaufnahme oder auch einen Download handeln.
Die Verbreitung eines Werks über das Internet regelt das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (UrhG § 19a). Dabei umfasst der Paragraph sowohl drahtgebundene als auch drahtlose Arten der Übertragung, weshalb alle technischen Möglichkeiten der Weitergabe und Übertragung eingeschlossen sind.
Werden diese Rechte durch einen Dritten verletzt, kann der Urheber gegen diesen Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet juristische Maßnahmen ergreifen. Eine zivilrechtliche Option wäre zum Beispiel die Abmahnung.
Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung im Internet vor?

Bei einer Urheberrechtsverletzung ist es irrelevant, ob diese im TV, in einer Zeitung, bei einer Aufführung oder im Internet erfolgt. Wird gegen die Rechte des Urhebers verstoßen, kann dieser rechtliche Schritte einleiten.
Zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet zählen unerlaubte Vervielfältigungen. Dies ist zum Beispiel beim sogenannten Bilderklau der Fall. Dieser liegt vor, wenn fremde Fotografien auf der eigenen Webseite, bei Aktionen oder in Online-Shops verwendet werden.
Um juristische Konsequenzen zu vermeiden, die das Urheberrecht für Bilder auch im Internet bei Rechtsverletzungen vorsieht, ist es wichtig, den Urheber um sein Einverständnis zu bitten. Gerade bei kleineren Webseiten oder Blogs ist die Einverständniserklärung in der Regel relativ einfach zu erhalten, insbesondere dann, wenn eine Verlinkung zum Internetauftritt des Urhebers erfolgt.
Achten Sie bei eigenen Videos oder Bildern auch auf mögliche Urheberrechtsverstöße im Hintergrund. Läuft während einer Videoaufnahme beispielsweise das Radio, kann nach dem Hochladen auf eine Videoplattform wie Youtube eine urheberrechtliche Abmahnung drohen.
Urheberrecht im Internet: Was ist erlaubt?

Die technische Entwicklung erfolgt in einem rasanten Tempo und beeinflusst dadurch auch unser gesellschaftliches Verhalten – so sind beispielsweise Selfies aus dem Alltag von Jugendlichen nicht mehr wegzudenken.
Dieser Fortschritt stellt die Gesetze immer wieder vor neue Herausforderungen, stammen sie doch aus Zeiten, in denen kaum jemand von Smartphones, (flächendeckendem) Internet und Video-Chats zu träumen wagte.
Aus diesem Grund bewegen sich die technischen Möglichkeiten teilweise in rechtlichen Grauzonen. So fehlt bislang eine endgültige Rechtssprechung zu Themen wie Streaming oder Sharing bei Social Media.
Gerichtsurteile zum Urheberrecht im Internet
Ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.10.2014 (Az. C-348/13) erklärt die Verwendung von sogenannten „Embedded Links“ für urheberrechtlich zulässig. Dabei handelt es sich meist um Youtube-Videos, die durch einen Videoplayer direkt auf Webseiten eingebunden werden, sodass die Clips automatisch von der jeweiligen Seite abzurufen sind und ein Wechseln zum Videoanbieter unnötig ist.
Ob es sich bei einer Verlinkung, also der Verwendung eines Hyperlinks, um einen Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet handelt, muss der EuGH noch entscheiden. Allerdings gehen Gutachter und Juristen davon aus, dass die Verwendung zulässig ist.
Ist noch unklar, ob eine bestimmte Handlung im Internet in Sachen Urheberrecht als legal oder illegal gilt, empfehlen Juristen in der Regel, auf die Tätigkeit zu verzichten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Urheberrecht im Internet – kurz und kompakt
Die Rechte und Vorschriften des Urheberrechts behalten auch im Internet ihre Gültigkeit. Weil die Gesetze mit dem technischen Entwicklung nicht Schritt halten können, fehlen häufig grundsätzliche Urteile und die Nutzer bewegen sich in rechtlichen Grauzonen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urheberrecht im Internet:
Keine Produkte gefunden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Schule muss ich ein Referat über urheberrechtliche Aspekte beim Download von Dateien machen. Meine Frage an Sie. Wann darf ich Dateien downloaden und wann nicht? Und was ist die Strafe für einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz?
Ich hoffe auf eine baldige Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Christina
Hallo Christina,
in der Regel sieht das Urheberrecht für den Download von Dateien zum privaten Gebrauch keine Strafen vor. Eine Ausnahme bilden allerdings Inhalte aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen. Allerdings liefert das Gesetz keine genaue Definition, woran eine solche Quelle zu erkennen ist. Man sollte allerdings schon stutzig werden, wenn ein Werk gratis angeboten ist, das anderswo Geld kostet oder wenn es sich dabei zum Beispiel um einen Film handelt, der noch im Kino gezeigt wird. Das Urheberrechtsgesetz sieht bei Urheberrechtsverletzungen für Privatpersonen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre vor.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Guten Tag, ich bin Pianistin und habe vor Jahren eine CD aufgenommen mit Werken verschiedener Komponisten. Nun möchte ich einige davon einer Bekannten zur freien Verfügung zugänglich machen. Es handelt sich dabei um Werke von Carlos Guastavino (* 5. April 1912 in Santa Fe; † 28. Oktober 2000).
Darf sie diese Aufnahmen weiterverwenden, z.B. als Videountermalung auf ihre Website stellen?
Vielen Dank für die Aufklärung!
Marian R.
Hallo Marian,
das Urheberrecht besteht auch über den Tod hinaus. Insofern sollten Sie sich vor der Weitergabe mit einem Anwalt absprechen, damit Sie keinen Urheberrechtsverstoß begehen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Jemand klaut mein Bild und erstellt ein fake Account bei Facebook.was können für strafen entstehen?
Hallo Daniel,
die Höhe von Schadensersatz ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht. Dieser kann Sie dazu beraten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo, ich habe zwei Fragen.
1- Ich mache gerade meine Website und wollte einige Songs (Text und Musik) von mir posten. Darf ich das ohne Probleme machen oder soll ich dies irgendwo melden? Darf ich das ganze Lied zum hören posten oder nur einen Abschnitt?
2- Ich sehe z.B. bei iTunes, dass die Hörproben 1:30 Minute lang sind. Wenn ich Songs von anderen „gecovert“ habe, darf ich diese als Hörprobe auch mit dieser Länge (1:30min) posten?
Ich hoffe sie können mir helfen.
MfG, Lennart
Hallo Lennart,
wenn die Stücke von Ihnen sind, können Sie sie veröffentlichen wo und wie Sie wollen. Um gecoverte Musik öffentlich zugänglich machen zu dürfen, müssen Sie die Verwertungsrechte durch den Urheber haben. Die Länge des Stücks ist dabei unerheblich.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich arbeite in einer Firma mit über 3.000 Menschen. Heute nahm ich an einem Vortrag teil. In den vorgeführten Folien sind youtubeClips und Sequenzen vom bayerischen Fernsehen eingebettet gewesen.
Wenn man möchte, kann man die foliensätze auf cd gebrannt bekommen. Dieser Vortrag findet jährlich statt in abgewandelter Form und mit neuen Videoclips.
Ich habe ein ungutes Gefühl. Meines Erachtens wird hier gegen das Urheberrecht verstoßen. Ich würde den Vortragenden gerne darauf aufmerksam machen.
Danke für Ihre Antwort im Voraus.
Hallo Schabulski,
es ist möglich, dass ein Verstoß vorliegt. Eine Prüfung kann mit einem Anwalt für Urheberrecht gemacht werden.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich habe einen Blog, auf dem ich Wissen über Immobilien veröffentliche. Mir gefällt nun ein Text einer Zeitung sehr gut. Ist es erlaubt diesen mit einem Hinweis und Link zum Original zu veröffentlichen?
Hallo Jenni,
inwiefern Texte verwendet werden dürfen, entscheidet der Urheber in den Verwertungsrechten. Wenden Sie sich an besagte Zeitung, um herauszufinden, ob Sie den Text vollständig verwenden dürfen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ein Promi wird mit seinem Einverständis fotografiert, bekommt das Foto (von sich selbst) geschickt und stellt es auf seine FB Seite/Instagramm. Die Privatperson, die ihn fotografiert hat, besteht nun darauf, dass das Foto sofort gelöscht wird, weil es ihr Copyright ist. Foto wurde aber bereits 1000e Male geteilt, geliked, verbreitet.
Hallo Anna,
die von dir beschriebene Privatperson hat weiterhin alle Rechte an dem Bild. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Urhebers, sonst können rechtliche Schritte folgen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Guten Abend,
meine frage ist: wenn ich von Internet, kostenlosbilder oder kostenloshintergrund runterlade darf ich diese Bilder weiter verwende und auch verkaufen?
Danke für Ihre Hilfe.
Hallo Eleni,
verkaufen dürfen Sie fremdes Eigentum in keinen Fall. Auch die Verwendung verstößt oft gegen geltendes Urheberrecht, wenn diese öffentlich und ohne Zustimmung des Rechteinhabers geschieht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich betreibe einen Blog mit politisch-satirischen Inhalten. Und bin dabei auf der Suche nach aktuellen und kostenfreien Bildquellen, da ich mit dem Blog keine Einnahmen habe. Meine Frage: Darf ich Sreenshots von Nachrichtensendungen , Talkshows der öffentlich-rechtlichen und der privaten TV-Sender machen und in meinem Blog veröffentlichen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Peter,
auch ein Screenshot auf einem Blog kann eine Verfielfältigung bzw. Verbreitung darstellen und damit urbeherrechtlich bedenklich sein. Eine abschließende Bewertung dieses Sachverhalts können wir hier nicht vornehmen, da dies einer Rechtsberatung gleichkäme. Bitte fragen Sie hierzu einen Anwalt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich habe ein paar generelle Fragen was die Urheberrechte in Deutschland angehen:
Wen ich einen Moderator habe der ein Lied singt, die gleiche Melodie nutzt, es selber singt aber einen anderen Text dazu.
Es ist nur ein kleiner Clip und würde nur so 5 -10 Sekunden genutzt. Auf einer Plattform so ähnlich wie Netflix, Amazon etc.
Was sind hier die Regeln der Rechte?
Darf das genutzt werden ohne die Rechte dazu zu erwerben?
Hallo Christina,
aus rechtlicher Sicht wird bei dem von Ihnen geschilderten Fall von einer Bearbeitung gesprochen. Auch an dieser hat der Originalurheber in der Regel ein anteiliges Urheberrecht. Soll das Werk veröffentlicht werden, müssen üblicherweise zuvor die entsprechenden Bearbeitungsrechte beim Urheber eingeholt werden. Ein Rechtsanwalt kann Sie weiterführend beraten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich habe in meinem YouTube Kanal ein Sprachvideo mit einem feststehenden Hintergrundbild eingestellt.
Hier habe ich über Google Alerts einen Zeitungsbericht über sauberes Wasser auf Amrum benutzt.
Diesen Zeitungsbericht habe ich unter dem Video verlinkt damit er dort noch einmal ganz gelesen
werden kann.
Jetzt habe ich eine Urheberrechtsverletzung im Internet von der Urheberin des Artikels über den Deutschen Journalisten Verband bekommen mit einer nicht gerade kleinen Summe.
Durfte ich das wirklich nicht und wie verhalte ich mich.
Danke für Ihre Hilfe
Hallo Andreas,
wir sind nicht befugt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir raten Ihnen, sich Unterstützung von einem Anwalt zu holen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich möchte zu einer Veranstaltung (Buchpräsentation) als Dekoration Fotografien und Screenshots aus YT-Videos von prominenten Persönlichkeiten künstlereisch verändern, d.h. bemalen. Ist das erlaubt, wenn diese Bilder nur als Deko dienen und nicht verkauft werden?
Hallo Susanne,
da eine Präsentation eine Werbeveranstaltung darstellt, sind auch die verwendeten Materialien Werbung und somit urheberrechtlich relevant.
Ihr Team von Urheberrechte.de
mein kroatischer gast hat sich in der in meinem haus befindlichen ferienwohnung mit meinem server über popcorn filme angeschaut, bei denen deutlich angegeben war „keine verletzung des urheberrechtes“.
nun bekam ich von einem münchner anwaltsbüro eine „abmahnung wg urheberrechtsverletzung“…ca.1700,00 euro !!
wie kann es angehen, dass NUR IN DEUTSCHLAND (wie die anwaltsrechtlerin äusserte) das anschauen dieser filme verletzend ist…..nicht aber in allen anderen ländern? mein gast schaut sich in kroatien sehr oft filme über popcorn an.
bin ich als besitzerin dieses internetanschlusses zu belangen? ich habe ein alibi für diese vom anwalt nachgewiesenen 4 stunden .
Hallo Dorella,
ob Sie als Eigentümerin des Anschlusses haftbar gemacht werden können, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
hallo,
ich habe seid vielen jahren ein bastelforum, in dem von mir ausdrücklich nur bilder verwendet werden, von dessen urhebern ich das einverständnis habe. ich selbst habe auf allen daten ein copyright und es steht auch zweifelsfrei in den forenregeln, dass keine daten verwendet werden dürfen. nun musste ich feststellen, dass in einem anderen forum eine komplette schule wie auch tutorials kopiert und dort verwendet werden.
was kann ich rechtlich tun?
danke
Hallo Jens,
in diesem Fall scheint ein Anwalt der richtige Ansprechpartner. Ansonsten sollte der Forums-Administrator informiert werden, damit eine Verletzung des Urheberrechts abgestellt werden kann.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Guten Tag, ich frage mich wie das Uhrheberrecht wirklich funktioniert. Ich habe im Internet ein Bildgefunden, den ich gerne als Fotopuzzle gestalten möchte. Das Bild steht im Internet frei als Download, der Autor hat das auch auf der Seite geschrieben, dass man es herunterladen darf. Ich habe den Autor auch angeschrieben aber bis jetzt keine Antwort bekommen.
Darf ich es also, wenn es im Internet frei zum herunterladen steht, mir eine Fotopuzzle bestellen?
Hallo Klaudia,
welche Verwendung für ein solches Werk möglich ist, kann ein Anwalt für Urheberrecht beurteilen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich möchte eine Karaoke-Band filmen – für YouTube und ihre Homepage. Ihre Live-Musik Events finden im öffentlichen Raum zu Ereignissen statt, die kostenlos sind, z.B. Stadtteilfeste. Die Bandmitglieder spielen unregelmäßig und nicht-gewerblich in ihrer Freizeit nur für Aufwandsentschädigung. Es sind Coverversionen bekannter Songs, es singt nie eine Person, meist mehrere und oft das gesamte Publikum. Sehr klar hört man die Titel nicht, aber man erkennt sie natürlich sofort. 1. Machen die Musikverlage und Urheber bei nicht-gewerblichem Karaoke auch eine Ausnahme – als Werbung für sich durch die Interpretation von Fans? 2. Ich filme die Band auf der Jubiläums-Party einer kulturellen Institution. Ggf. möchte auch die Institution den Film auf ihrer Homepage zeigen, wie sieht es da aus? 3. Wenn ich den Film als Medley schneide, mit nur kurzen Sequenzen der Titel, würde das an der Rechtefrage etwas ändern? Ich habe mal gehört, dass Musiktitel bei Sequenzen unter 10 Sek. in Filmen rechtefrei eingesetzt werden dürfen. Ist das richtig?
Hallo Eltje,
Sie schildern einen sehr individuellen und umfangreichen Sachverhalt. Fragen zu derart individuellen Fällen können nur nach einer eingehenden juristischen Prüfung beantwortet werden. Da dies aber eine Rechtsberatung darstellen würde, kann Sie hierzu nur ein Anwalt beraten. Wir dürfen nicht beraten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hi,
ich bekomme sehr viele wunderschöne Postkarten im Jahr und würde diese gerne auf einem extra dafür erstellten Instagramprofil veröffentlichen. Ich würde die Bilder auch bearbeiten oder nur Ausschnitte teilen wollen. Ist das rechtlich erlaubt oder begehe ich dadurch eine Verstoß gegen das Urheberrecht?
Liebe Grüße und vielen Dank,
Leo
Hallo Leo,
sofern Sie kein Nutzungsrecht an den Motiven besitzen und diese urheberrechtlich geschützt sind, stellt die Bearbeitung und Veröffentlichung in der Regel eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo zusammen 🙂
Ich muss für die Schule eine Buchpräsentation für meine Klasse vorbereiten. Dazu muss ich ein Plakat erstellen, auf dem die wichtigsten Infos wie z.B. Titel, Autor, Inhalt, Hauptpersonen usw. stehen.
Darf ich ein Foto vom Autor aus dem Internet ausdrucken und auf das Plakat kleben? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo Irina,
im Rahmen eines schulischen Referats ist eine solche Nutzung gestattet.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
Im Rahmen einer Weiterbildung zum Webdesigner/-programierer habe ich mehrere Übungs-Webseiten erstellt. Dabei wurde aus Zeitgründen das Urheberrecht nicht beachtet. Ich würde diese Webseiten nun in Bewerbungen gern als Referenzen in einem Online-Portfolio angeben. Gibt es eine Möglichkeit im Impressum oder in der Datenschutzerklärung einen Passus einzubauen, der darauf hinweist, dass diese Seiten als Übung angelegt wurden. Reicht es eventuell sogar die Seiten durch ein Passwort zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Robert,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem Anwalt für Urheberrecht beraten zu lassen. Der kann prüfen, ob ein derartiger Passus, wie Sie ihn vorschlagen, rechtlich zulässig ist.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich habe ein im Internet gefundenes Foto einer bekannten Persönlichkeit eigenhändig abgemalt und eingescannt. Dabei verschiedene Sachen geändert. Wer hat an diesem Bild jetzt das Urheberrecht?
Danke für Ihre Antwort.
Hallo Susanne,
das Urheberrecht gilt nicht nur für das Foto an sich, sondern auch für das abgebildete Motiv. Daher sollte das Urheberrecht üblicherweise weiterhin beim Fotografen liegen. Inwieweit Ihre Bearbeitung ein eigenes Werk darstellt, kann ein Anwalt für Urheberrecht beurteilen.
Das Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich spiele ein Spiel ( über Spiele App installiert) und benutze dort einen Namen , den es wirklich gibt. Inwieweit verstößt das gegen den Namensschutz? Es ist damit ja kein gewerblicher Zweck verbunden. Der Name ist in Deutschland sicher rechtlich geschützt, weil sich ein Unternehmen dahinter befindet. Ich bin sehr verunsichert.
Danke für eine Antwort !,,
Anne
Hallo Anne,
ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt in der Regel nur bei einer gewerblichen Nutzung vor. Wenden Sie sich für eine genaue Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Markenrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich bin Musikarchivar in einem Musikverein (Blasorchester) und wollte wissen, ob bei einem Verlag gekaufte Musikalien für Proben und Konzerte kopiert werden dürfen zum Austeilen an die Musiker damit Originale nicht verloren gehen? Das original gekaufte Material wird in einem zentralen Notenarchiv aufbewahrt. Dürfen diese gekauften Noten auch digitalisiert aufbewahrt werden oder in einem Intranet den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, da das gekaufte Werk ja physikalisch vorhanden ist?
Vielen Dank für ihre Antwort!
Steve
Hallo Steve,
mit diesen Anliegen sollten Sie sich an den jeweiligen Verlag wenden.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich bin Sprachlehrer und interessiere mich dafür, ob ich authentische Zeitungstexte z. B. für den Grammatikunterricht bearbeiten und hernach unter Angabe der Quelle auf meiner Übungs-Webseite in Form einer Sprachübung veröffentlichen darf, ohne dabei mit dem UrhG in Konflikt zu geraten.
Schöne Grüße
Michael
Hallo Michael,
in der Regel ist die Bearbeitung und Veröffentlichung von urheberrechtlichen Werken nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
wir betreiben einen Internet Shop und uns werden ständig Texte unsrerer Beschreibungen kopiert und im eigenen Shop benutzt. Manche werden leicht verändert oder umgestellt.
Hier ein kleiner Text wie er kopiert wurde.
Fallen unsere Duftbeschreibungen auch unter Urheberecht ?
Beschreibung
[Von der Redaktion entfernt]
Andere Texte die noch länger sind werden auch kopiert.
Beste Grüße
Wanda
Hallo Wanda,
wir können anhand Ihrer Schilderung nicht einschätzen, ob es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Wenden Sie sich daher ggf. für eine Prüfung an einen Anwalt für Urheberrecht bzw. für gewerblichen Rechtsschutz.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte gerne wissen, wie ich selbst gemalte Illustrationen schützen lassen kann. Ich möchte sie durch eine Firma verkaufen – muss ich der Firma Copyright-Rechte erlauben? Und wenn es um Schmuckdesign geht, wie kann ich meine Modelle auch schützen lassen? Wo finde ich ausführliche Informationen? Vielen Dank im voraus!
Hallo Nia,
zeichnen sich Werke durch ein gewisses Maß an Individualität aus, genießen diese automatisch einen Urheberrechtsschutz. Eine Anmeldung oder ähnliches ist daher in Deutschland grundsätzlich nicht notwendig. Ob auch Ihre Werke dieses Kriterum erfüllen und worauf Sie darüber hinaus achten müssen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
gibt es eine Verjährungsfrist für die illegale Nutzung von Bildern im Internet? Ich frage das als betroffener Urheber.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Tina,
Informationen zu den Verjährungsfristen bei Urheberrechtsverletzungen finden Sie hier: Ratgeber Verjährung.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
erstmals will ich mich für die reichliche Information auf ihrer Seite bedanken, ich bin Student und arbeite gerade an einer Wissenschaftlichen Arbeit die sich mit diesem Thema befasst wobei sie sehr hilfreich erscheinen. Ich würde gerne viele ihrer Informationen benutzen und sie dabei natürlich auch Zitieren. Leider habe ich keinen namen oder Verfasser ihrer Artikel gefunden genau so wie Quellenangaben ihrer seits, um tiefer nachlesen zu können.
Wenn sie mir dabei weiter helfen könnten diese zu finden wäre ich ihnen höchst dankbar!
Mit Freundlichen Grüßen,
G.H.
Hallo Gabriel,
der Text basiert auf den gesetzlichen Regelungen des UrhG.
Möchten Sie unseren Ratgebertext als Quelle für Ihre Arbeit angeben, ist dafür grundsätzlich kein Autor notwendig. Stattdessen kann die Angabe des Hypertextes zum Beispiel formal wie folgt angegeben werden: Titel des Textes. In: Webseitenbezeichnung. URL [Zugriffsdatum].
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
meine Fragen beziehen sich auf das Urheberrecht von Online Shops.
1. Ein von A erstellter Screenshot, der lediglich den Bestellvorgang abbildet, wird per E-Mail an B versandt (d.h. es findet keine Veröffentlichung statt). Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
2. B legt den von A erstellten Screenshot (mit Erlaubnis von A) als Nachweis über die Gestaltung des Bestellvorgangs vor (z.B. im Rahmen eines Käuferschutzantrages). Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Bei A & B handelt es sich um Privatpersonen.
Besten Dank im Voraus.
Hallo Valentina,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich bin Webautor und verfasse geschichtliche Zusammenfassungen von Firmenhistorien (viel Eigenarbeit, Archivrecherce, Texterstellung, etc.). Aus meinem Mitgliederbereich wurde ein Text 1:1 auf einer ausländischen Seite gepostet, und zwar ohne Quellenangabe. Der ausländische Seitenbetreiber zeigt sich unkooperativ und verweist darauf, dass der Beitrag von einem seiner User abgelegt wurde. Ich bin sicher, dass er im Unrecht ist und diesen Beitrag zu löschen oder zumindest mit der passenden Quellenangabe zu versehen hat.
Ein Anwalt für Urheberrecht hat meine Eingabe (mit Texten, etc.) geprüft und meinte lapidar, dass ich mir keine Hoffnungen machen sollte. Ausserdem hätte ich die zu erwartenden Kosten voll und ganz selbst zu tragen. Wie vereinbart sich das mit dem Urheberrecht an sich und den neuesten Entwicklungen dazu? Kann das sein? Als Rechteinhaber nichts anderes als ein zahlungspflichtiger Trottel?
Wie ist das mit dem Recht am eigenen Bild kontra URheberrecht ? zB IN der Vergangenheit wurde ich mehrmals mit meinen Sportmannschaften fotografiert,einige erschienen auch in der Presse.Einverständnisse hatte damals keiner eingeholt. FRAGE, darauf ich Fotos Videos aus fremden Quellen auf denen ich,oder Teile der Fam. Durch Einscannen bzw abfotografieren zur privaten Verwendung auf meinen Rechner einbringen?
Windows spielt ja schon verrückt und ent-u.decryptet jedes Foto auch private. Wenn man Pech hat, kommt nach deren Eingreifen ein anderes Format heraus oder es liegen Verzerrungen vor – da wäre ja das untersuchen und die Beeinflussung der Nutzungsqualitaet auch s chon ein Verstöße, aber die Deliiquenten sind ja Windows die haben uns ja unsere Rechte ab genötigt, damit wir unsere teuren Komunikationsgeraete über haupt betreiben können. Da hat man mal das Recht bei „Verbundenen Gesch aehaften“ mal ganz ohne den Verwendungszweck gesehen.
Hallo graefinflunder,
in der Regel ist die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für private Zwecke zulässig. Mehr dazu lesen Sie hier: Ratgeber zur Privatkopie.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
bezüglich der vor kurzeen abgeschlossenen Artikel 11, 13 und 17, hätte ich persönlich einige Fragen. Zum einen sollen diese Artikel die Rechte von Urheber von Texten, Multimedialen Inhalten (Bild, Ton, Video, Code,…) schützen und stärken. Da im Grunde jeder der im Internet etwas schreibt, verschickt usw. Urheber wird, könnte man doch eigentlich wen YouTube, Facebook, oder gar Instantmessenger diese Informationen publizieren, weiterleiten, verwerten oder speichern, entsprechende Lizenzgebühren von diesen verlangen. Wenn ich nun ein kleines Video versende auf dem ich eine Melodie pfeife die ich mir ausgedacht habe und dieses Video gelangt irgendwie auf YouTube oder Facebook, könnte ich da diese das publizieren aufgrund von Urheberrechtsverletungen zu Schadensersatz und zur Zahlung verpflichten.
Selbiges, theo. bei Instantmessenger wie WhatsApp, wenn diese Informationen unweigerlich an den Mutterkonzern (Facebook) weitergeleitet und gespeichert werden, oder ein User einen anderen das Video weiterleitet….
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo St3phan,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
ich möchte auf meiner Homepage Abbildungen aus sehr alten Büchern benutzen. Die Bücher sind teilweise mehr als 100 Jahre alt, der Autor ist verstorben und den Verlag gibt es nicht mehr. Soweit ich informiert bin, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, es sei denn, dass dieser es vererbt hat. Wie bekomme ich raus, ob der Autor sein Urheberrecht vererbt hat bzw. wann der Autor genau verstorben ist? Oder dürfen derlei „antike“Abbildungen frei verwendet werden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo Jeanette,
das Urheberrecht erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In diesen 70 Jahren können die Erben über die Verwertung bestimmen. Gibt es weder ein Testament noch Personen, die durch die gesetzliche Erbfolge als Erben in Betracht kommen, erbt in letzter Konsequenz der Staat.
Ob die Abbildungen, die Sie verwenden wollen, dem Urheberschutz unterliegen, können wir pauschal nicht beurteilen. Für Nachforschungen können Sie sich beispielsweise an die Nationalbibliothek, die zuständige Verwertungsgesellschaft oder auch einen Anwalt für Urheberrecht wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Darf ich mein Bild von der Firmenhomepage für Bewerbungszwecke kopieren?
Hallo Jana,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich, da wir bestehende Vereinbarungen zum Urheber- und Nutzungsrecht nicht kennen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Abend
wir haben einen witzigen Imagefilm gesehen und diesen Film inhaltlich aber mit eigenen Bildern aber ähnlichen Texten nachgebaut. Ich habe den „Produzent“ DES URSPUNGS vIDEOS KONTAKTIERT UND UM ERLAUBNIS GEBETEN UND er möchte jetzt eine Art „Gema“ Gebühr. Ist so etwas gerechtfertigt ? In welche Höhe würde man da sprechen. Das Video ist 2 min lang und es geht um einen charitativen Inhalt. Danke im voraus für Ihre Rückmeldung
Hallo Katharina,
ob entsprechende Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo zusammen,
unterliegt das vom Schriftführer eines Musikvereins geschriebene Protokoll einer Jahreshauptversammlung dem Urheberrecht?
Vielen Dank
Werner
Hallo Werner,
das Urheberrecht setzt eine kreative und schöpferische Leistung voraus. Ob diese bei dem entsprechenden Protokoll vorhanden ist, können wir pauschal aber nicht einschätzen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich schreibe ein Buch, zu dessen Thematik ich sehr viele Informationen im Internet gefunden habe.
Diese Seiten kopiere und zitiere ich n i c h t. Ich nehme sie als Grundlage und paraphrasiere mit entsprechenden Quellenangaben.
Ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht?
Danke
Hallo Emil,
eine allgemiene Einschätzung Ihres Falles ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, der den Inhalt Ihres Buches prüft.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Leute,
ich besitze 90,000 Postkarten.
33.000 Postkarten wurden, im Laufe von fast 4 Jahren Arbeit erfolgreich ins Netz gestellt.
Nun zum Casus knacksus.
Nach der Fertigstellung meines Museums, verweigerte der Entwickler unserer Datenbank mir, die Weiterführung meines Museums.
Grund Streitigkeiten: Rechte an seiner Datenbank, samt der Inhaltsangabe zu den Postkarten.
Konkret:
Zwar gab er jeder Postkarte einen einzigartigen Dateiname. So z.B. konkret für den Ort Oberwiesenthal, den Dateinamen OBWITAL016.JPG gewählt.
OBWITAL – Ortskennzeichen
016 – Reihenfolge der Postkarte
.jpg – Dateisuffix
In seiner Datenbank erfassen aber wir, als Gemeinschaft (bis zu 8 Leute), auch die Angaben zu den Postkarten.
Kann er aufgrund dessen auch Urheberrechte ableiten?
Müssen wir die Abmahnung hinnehmen?
Kann er daraufhin auch materielle Ansprüche erheben?
Vielen Dank
Micha
Hallo Micha,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt, der den Sachverhalt individuell prüft.
Ihr Team von urheberrecht.de
Einen schönen guten Morgen zusammen,
zu folgendem Sachverhalt freue ich mich über eure Einschätzung:
Ich habe vor, via Instagram ein paar gebrauchte Klamotten zu verkaufen und mir dazu einen neuen Account angelegt. Das Profilbild zeigt einen bekannten Comic-Character, welchen ich jedoch selbst gezeichnet habe. Natürlich habe ich zur Vorlage ein Bild aus den Weiten des Internet verwendet, die Kleidung der Figur allerdings farblich etwas abgeändert und meinem Bleifstift geschuldet ein paar kleine Änderungen vorgenommen.
Diese Figur soll nun wie gesagt das Profilbild sein und auch auf den einzelnen Fotos zu den Kleidungsstücken, quasi als Wasserzeichen verwendet werden.
Wie sieht es hier hinsichtlich möglicher C Verletzungen aus?
Darf ich eine eigene Zeichnung als mein Eigentum verwenden, wenn eine geschützte Figur gezeigt wird?
Es ist „noch“ kein gewerblicher Handel über den Account geplant, wenn es gut läuft würde ich ggf. sogar ein Gewerbe anmelden, ändert dies etwas?
Ganz recht herzlichen Dank für eure Meinungen und einen feinen Tag.
Alex
Hallo Alex,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lese immer mal wieder Bücher und mache davon Audio-Aufnahmen, die ich dann im Familienkreis als Geburtstagsgeschenk verschenke. Darunter sind auch Bücher, deren Autor (oder z.B. auch Übersetzer) noch nicht länger als 70 Jahre verstorben ist.
Nun würde ich gerne Ausschnitte dieser selbsterstellten „Hörbücher“ auf YouTube veröffentlichen.
Fragen:
1. Ist es grundsätzlich erlaubt, eigene Lese-Aufnahmen von noch geschützten Werken im Ausschnitt („Zitat“?) zu veröffentlichen?
2. Wenn ja: Welche Länge darf so ein Ausschnitt haben?
Leider finde ich zu Zitaten/ Ausschnitten von Audioaufnahmen keine Antworten im Internet.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Enrico
Hallo Enrico,
die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte ist nur mit dem Einverständnis der Urheber bzw. der Rechteinhaber zulässig. Ausnahmen können Zitate bilden, die allerdings nicht alleine stehen dürfen, sondern in einem neuen Werk und somit neuem Inhalt integriert sind.
Ob dies bei Ihrem Vorhaben der Fall wäre, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wir betreiben einen Mincraft Server und haben uns von einen Mitglied getrennt. Nach über einen Jahr Abwesenheit besteht er nun darauf das wir seine Bauten löschen und plädiert auf Geistiges Eigentum. Ist das rechtens? Er hat die sachen schließlich für uns im Auftrag gebaut.
Hallo Stefan,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für Ihre Information! Sie ist sehr nützlich.
Ich habe noch eine Frage:
Es geht um die Aufnahme und Speicherung eines (Stand-)bildes aus Youtube.
Ist das erlaubt, vs. Kamera (Handy)?
Youtube erlaubt nicht den Zugriff auf Inhalte, auch nicht den Download.
Hier geht es nur um ein (Stand-)bild. Ich möchte es aufnehmen und speichern, nur für
mich selbst! Etwa als Hintergrund (Handy).
Ist das Privatgebrauch (§53 UrhG)?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger
Hallo Rüdiger,
der Gesetzgeber erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Erstellung von Privatkopien. So darf es sich beim Ursprung zum Beispiel nicht um eine illegale Quelle handeln. Zu Ihrem individuellen Fall ist uns daher keine Einschätzung möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte ein englischsprachiges Zeichentutorial von Youtube selbst nachmachen und filmen und dann wiederum auf Youtube in deutscher Sprache veröffentlichen. Ist dies rechtlich in Ordnung?
Schöne Grüße
Rainer
Hallo Rainer,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Zusammen, ich möchte ein Musikvideo für ein Instrumentalstück mit Found Footage machen. Dafür möchte ich die Videos der Ausschreitungen in den USA verwenden, die die diverse Nachrichtensender zur Zeit ausstrahlen. Das Video soll ausschließlich aus Bildern/Videos der Ausschreitungen bestehen. Darf ich das? Fällt das unter das Zitatrecht? Falls ja, dürfen die Logos der Sender zu sehen sein? Momentan ist das Lied noch nicht kommerziell in Verwendung, ich kann allerdings nicht ausschließen, dass die Band das Lied auf der nächsten CD veröffentlichen wird. Ändert das was an der Sachlage? Ich habe leider keine Erfahrung auf dem Gebiet und weiß auch nicht an wenn man sich bei solchen Fragen wenden muss. Ein Anwalt für Medienrecht ist bei einem Budget von 0 euro für das video leider ausgeschlossen. Ich Hoffe mir kann jemand hierzu weiterhelfen. Beste Grüße Moritz
Hallo Moritz,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
ich frage mich, ob Kommentare von Usern unter Videos auf Youtube unter den Schutz des Urhebergesetzes fallen… Falls ja, dürften diese ja sicherlich nicht ohne Einwilligung der jeweiligen User in einem weiteren Video eingeblendet/vorgetragen werden, richtig?
Hallo Maria,
eine pauschale Antwort ist hierzu nicht möglich. So müsste im Einzelfall geprüft werden, ob ein Kommentar über die notwendige Schöpfungshöhe für den Urheberrechtsschutz verfügt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes urheberrecht.de-Team,
mich würde interessieren, ob ich ein Bild von einer Demonstration machen darf, auf dem die demonstrierenden Personen deutlich zu erkennen sind und dieses dann in den sozialen Medien hochladen darf?
Fällt die Demonstration unter zeitgeschichliches Ereignis und damit ist die Veröffentlichung des Fotos erlaubt?
Manchmal werden Fotos oder Videos von Privatpersonen für die Massenmedien (z.B. Fernsehen) verwendet. Dürfte beispielsweise ein öffentlich-rechtlicher Sender mein Bild für die Nachrichten verwenden, das ich öffentlich in den sozialen Medien hochgeladen habe? Oder muss ich dem Fernsehsender meine Einwilligung erteilen?
Die Beispiele sind nur fiktiv gewählt und würden für eine Präsentation über das Urheberrecht genutzt werden.
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Viele Grüße,
Verena
Hallo Verena,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wir kaufen jährlich ein bestimmtes Buch mit Daten (in mehrfacher Ausführung). Dies Daten brauchen unsere Mitarbeiter für Ihre Arbeit. Jeder hat Zugriff auf eines dieser Bücher, welche in den Kopierräumen in den Schränken stehen. Nun wollen wir eine Tabelle aus diesem Buch abschreiben (die besonders häufig gebraucht wird) und ins Intranet stellen, damit auch im Homeoffice Einsicht genommen werden kann. Das Intranet kann selbst ist nur für die betroffenen Mitarbeiter einsehbar, nicht für alle. Ist dies zulässig? Wenn ja warum/warum nicht?
VG und Danke!
Hallo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen ggf. an den Urheber des Buches oder einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte aktuelle Musiktitel (z.b. von Max Giesinger, Vincent Weiss etc.) für Chor arrangieren. Von wem muss ich mir hierfür die Genehmigung einholen und in welcher Form brauche ich diese Genehmigung (Vertrag oder reicht eine schriftliche Benachrichtigung)?
Hallo Klaus,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich an die GEMA wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
Eine etwas heikle Geschichte..
Im Netz (FB) werden viele Legungen (Wahrsagerkarten) angeboten mit verschiedenen Decks. Kostenlos!
Dazu werden von den Legerinnen Bilder dieser speziellen Legung gemacht.
Besteht ein Urheberrecht seitens der Karten (Druck) und wäre es ausreichend wenn diese benannt werden?
Die Be-Deutungen und Illustration der Bilder sind verschiedene Personen.
Die Illustration wird benannt im Begleitbuch, auf der Verpackung steht der Name des Verfassers und Verlag.
Was muss man beachten und ist das strafbar?
Für eine Antwort würde ich mich freuen und viele andere sicher auch
Hallo Conny,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
vielen Dank für diese Seite! Ich hoffe, Sie können mir helfen:
Ich habe in vielen Jahren als angestellter Grafik-Designer etliche Werke geschaffen.
Viele davon entstanden ohne Zutun Dritter, Layout, Text, Foto und Konzept stammen von mir.
Frage: Darf ich diese im Angestelltenverhältnis selbst geschaffenen Werke (auszugsweise, nicht komplett und nicht reproduzierbar) auf meiner Internet-Seite benutzen, um damit für meine (selbstständige) Arbeit zu werben?
Vielen Dank und Grüße,
Holger
Hallo Holger,
eine pauschale Einschätzung können wir dazu nicht geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht bzw. Arbeitsrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Team,
vielen Dank für die rasche Beantwortung, das werde ich dann tun.
Grüße,
Holger
Hallo,
der Beschluss des EUGH von 2014 (Az. C-348/13) ist mittlerweile schon ein paar Jährchen alt. Hat es in der Zwischenzeit eine andere/neuere Rechtssprechung bezüglich Einbettung von fremdem Content (z.B. Youtube-Videos) auf einer Webseite?
Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung!
Hallo Indri,
neuere Urteile sind uns nicht bekannt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich habe eine kurze Verständnisfrage:
Eine Webseite wurde vor mehreren Jahren durch eine beauftragte Person erstellt. Auf dieser Webseite wurden urheberrechtliche Bilder benutzt.
Wer trägt die Haftung in diesem Falle?
Der Ersteller der Webseite oder die Betreiber der Webseite?
Und wenn der Betreiber haftbar ist, wären Regressansprüche gegen den Ersteller möglich?
Danke und liebe Grüße
Alexander
Hallo Alexander,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
darf ich Bilder vom Internet für ein Fotobuch, daß nur für private Zwecke verwendet wird
benutzen.
Danke und Gruß
Roman
Hallo Roman,
das Urheberrecht erlaubt gemäß § 53 UrhG grundsätzlich Vervielfältigungen von urheberrechtlichen Werken für den privaten Gebrauch.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
auf unserer Website gibt es PDF Dateien zum herunterladen mit Infos zu unseren Produkten.
Darf jemand anderes diese dann einfach verwenden und veröffentlichen?
Dankeschön und viele Grüße
Charlotte
Hallo Charlotte,
urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nur mit dem Einverständnis des Urhebers verwertet und verbreitet werden. Dabei gilt es allerdings zu prüfen, ob Ihre PDF überhaupt dem Urheberrecht unterliegen. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo!
Gemäß §53 I UrhG darf ich ein Bild aus dem Internet
speichern. Es ist nur für mich (privat). Darf ich es auch auf ‚Google Fotos‘ hochladen? Es wird doch von Google gespeichert!
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger
Hallo Rüdiger,
Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken sind zulässig, wenn wenn diese nicht veröffentlicht werden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo! Ich hatte eine Frage! Ich habe mir überlegt auf Instagram auf meinem Account Motivationsbilder hochzuladen. Aber die Bilder hätte ich dann aus dem Internet. Ich würde weder meine Seite öffentlich machen, noch die Bilder als meine verkaufen. Ich würde die Quelle und den Link unter das jeweilige Bild stellen und in meiner Beschreibung sagen, wenn jemand nicht möchte, dass das Bild hier ist ich es sofort löschen werde. Wäre das dann rechtlich in Ordnung? Es wären auch keine Personen auf den Bildern, jeglich nur Sprüche mit wahrscheinlich Bildern von Tigern zeigen. Weil mir fällt es öfters ziemlich schwer den richtigen Urheber zu finden, aber ich möchte nicht irgendwelche rechtlichen Fehler machen . Vielen Dank schon Mal für die Antwort!😊
Hall Maike,
die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken ist nur mit den Einverständnis des Urhebers zulässig. Dieses sollte im Vorfeld schriftlich eingeholt werden. Um Verstöße gegen das Urheberrecht grundsätzlich zu vermeiden, empfiehlt sich die Verwendung von gemeinfreien oder unter entsprechenden Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichen Bildern.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich habe eine Internetseite über meinem Stammbaum mit weitreichenden Ästen… Ich habe mir vieles zusammen getragen und auch Daten einer anderen Internetseite [Link von Redaktion entfernt] benutz, wenn sie verbunden waren, durch Kinder…Heirat etc… Sind die Daten Urheberrechtlich geschützt… oder darf ich sie kopieren und in meinem Stammbaum mit aufnehmen… Keine Bilder… Nur die Daten der verstorbenen?
MfG
Andreas
Hallo Andreas,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
hier eine Frage zum Urheberrecht an Textbeiträgen in Internetforen.
Ich betreibe die Webseite A, mein Freund die Webseite B. Beide Webseiten bieten je ein Forum an, in dem Jedermann, der einen kostenlosen Account besitzt, wissenschaftliche Beiträge verfassen kann.
Zur Vereinfachung der Administration planen wir, beide Foren zu einem zusammenzulegen. Geplant ist, die Beiträge aus Forum B nach Forum A in einer einmaligen Aktion zu kopieren, Forum B danach zu löschen und nur noch Forum A zu betreiben.
Dürfen wir das tun, ohne zuvor die „Autoren“ der Beiträge im Forum B zu befragen oder verletzt das möglicherweise deren Rechte an ihren Beiträgen ?
Vielen Dank vorab für eine Antwort und beste Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo an das Team von Urheberrecht,
ich eine Frage zum Thema:
Ist es erlaubt im LiveStream (z.B. auf YouTube oder Twitch) eine Webseite zu öffnen und einen redaktionellen Inhalt zu nutzen um Themen anzusprechen und diskutieren? Es werden keine Bilder gedownloaded oder auf der eigenen Seite genutzt. Und auch die Texte/Informationen werden nur für den Moment genutzt um darüber zu sprechen. Als Beispiel: Ich habe ein Fussballthema, gehe dann auf die Seite von Transfermarkt.de oder Kicker, suche mir das Thema raus und die ggf. nötige Informationen, wie z.B. wann und wie viele Tore hat xyz-Spieler geschossen, rede/diskutiere mit dem Chat darüber und schließe die Seite wieder. Oder ich spreche über irgendein Wirtschaftsthema und öffne z.B. focus.de.
Oder ist es tatsächlich so, dass ich jede Webseite anschreiben müsste um zu fragen ob ich den Inhalt nutzen darf um darüber zu sprechen?
Für eure Mühe und Antwort im Voraus vielen Dank.
Viele Grüße,
Dirk
Hallo Dirk,
für die Veröffentlichung und Verbreitung fremder urheberrechtlich geschützter Inhalte wird in der Regel das Einverständnis des Urhebers benötigt.
Eine individuelle Beurteilung Ihres Vorhabens ist uns nicht möglich, da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
dürfen in einer Sammlung mit Orchesterstudien überwiegend klassischer Stücke aus dem 18. und 19. Jahrhundert auch kurze Ausschnitte von noch urheberrechtlich geschützten Werken abgedruckt werden (also z.B. 20 Takte einer Oboenstimme), oder muss man dafür die Genehmigung des Verlags einholen?
Herzliche Grüße
Bodo
Hallo Bodo,
die Verwertung, Vervielfältigung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich bin in einem Forum, in dem ein Mitglied Bilder zeigt, die er aus dem Internet herunter geladen hat und ihm keine Genehmigung des Urhebers vorliegt. Unter dem Bild schreibt er „Bildquelle:…“ und meint, damit wäre das Thema Urheberrecht erledigt. Stimmt das ?
Wenn dies nicht so ist und ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, wer würde ggf. mit Abmahnung / Strafe belangt werden? Das Mitglied oder der Betreiber des Forums.
Im Voraus vielen Dank
Günter
Hallo Günter,
die Verbreitung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urheber zulässig.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, darf ich Bilder aus dem Internet verwenden und bearbeiten fürs Studium? gilt das noch als Privatzweck?
Hallo Elena,
das Urheberrecht sieht für Bildung und Forschung Sonderregelungen vor, sodass diese in der Regel als nicht öffentlich gelten. Eine Verbreitung im Internet ist hingegen nicht gestattet.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wir beauftragen oder kaufen Referenzbilder bei diversen Fotografen. Auf den Rechnungen steht üblicherweise, dass wir die Bilder inkl. einem zeitlich, räumlich und medialen uneingeschränktem, einfachen Nutzungsrecht erhalten. Dürfen wir diese Bilder für interne Zwecke und für den Vertrieb/Kontakt mit Kunden an unsere Handelpartner weitergeben, solange diese sie nicht irgendwo veröffentlichen?
Gruß
Andrea
Hallo Andrea,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die Urheber.
Ihr Team von urheberrecht.de
Darf ich selbst fotografierte Bilder von DVD’s (Film) Cover, CD’s (Musik) Cover oder Bücher im Internet/Facebook etc. veröffentlichen, um meine Sammlung/Eigentum zu zeigen? Ich besitze diese Sachen, sind mein Eigentum. Da ich diese nicht irgendwo aus dem Internet kopiert habe, sondern selbst abfotografiert habe, sind diese Bilder doch mein Eigentum, oder nicht? Da es aber z.B. um Film-Cover/Bilder handelt, ich bei den Filmen ja nicht der Urheber bin, stellt sich für mich die dringende Frage, ob ich diese trotzdem abfotografieren und veröffentlichen darf, solange diese meine Bilder aus meinem Besitz/Eigentum sind? (Dinge, die ich selbst gekauft habe?) Ist das trotzdem ein Verstoß gegen das Urheberrecht oder liegt das Urheberrecht an meinen selbstgemachten Bildern? (wie gesagt, keine geklauten Bilder aus dem Internet) Könnte sowas mit Abmahnung/Strafe belangt werden, auch wenn ich die Bilder selbst gemacht/abfotografiert habe, die aus meinem Eigentum stammen? Bitte um Information.
Hallo Holger,
die Vervielfältigung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ist nur mit dem Einverständnis des Urhebers gestattet. Eine Ausnahme kann laut BGH allerdings bestehen, wenn die gezeigten Gegenstände verkauft werden sollen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
erstmal danke für die sehr informativen Ausführungen zum Urheberrecht.
Ich recherchiere in meiner Freizeit seit vielen Jahrzehnten über meinen Heimatort. In dieser Zeit sind unzählige Fotos, Postkarten vom Ort, schriftliche Dokumente, etc. zusammen gekommen. Unter anderem habe ich über ein Antiquariat eine postkartengroße originale Handzeichnung von meinem Heimatort käuflich erworben. Diese stammt laut Beschriftung auf der Rückseite aus dem Jahr 1820. Die Abbildung deckt sich eindeutig mit der geschichtlichen Überlieferung aus dieser Zeit. Die Zeichnerin ist namentlich erwähnt und konnte als ehemalige Bewohnerin meines Heimatortes nachvollzogen werden. Die Spur der Nachfahren verläuft sich. Die Frage die sich mir stellt, habe ich neben der original Zeichnung zusätzliche Rechte an dieser erworben?
vielen Dank…und beste Grüße
Hallo Robert,
das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, sodass die Werke dann als gemeinfrei gelten.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
für das Kinderzimmer würde ich gern ein Bild von den Trickfilmlieblingen der Kinder herunterladen und als Poster im Kinderzimmer verwenden (Druck auf Aluminium).
Da ich natürlich nicht über entsprechende Technik verfüge, müsste ich das über einen der üblichen Anbieter (Poster XXL bspw) bewerkstelligen lassen.
Würde ich in diesem Fall, da ich ja nicht selbst drucke, bereits eine Urheberrechtsverletzung begehen?
VG
Hallo Sven,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die Anbieter.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag, ich male/zeichne Bilder mit Acrylfarbe und in Pastell. Darf ich dafür als Bildvorlage Fotos aus dem Internet verwenden, wenn ich sie bei facebook in einem privaten Malforum veröffentliche? Nur die Mitglieder können dort die Inhalte sehen.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard
Guten Tag,
Ich möchte zu klein gewordene Kleidung unserer Kinder auf dafür bekannte Internetseiten verkaufen. Viele Kleidungsstücke davon sind allerdings bekannte Marken. Wie kann ich denn die Kleidung verkaufen, ohne gegen Urheberrecht zu verstoßen.
Vielen Dank im voraus.
HILFE
Mein Sohn hat eine Software programmiert.
Ich gehe nun davon aus das der Lehrer diese nimmt und weiterverteilt.
Das möchten wir aber nicht. Urheberrecht Raubkopie etc.
Gibt es da irgend etwas was man dagegen tun kann?
Copyright etc. etc.
Er wird das Großflächig verteilen.
Hallo zusammen,
meine Frage geht in eine ähnliche Richtung wie die von Burkhard. Ich würde gerne Screenshots aus (Hollywood)Filmen am PC bearbeiten (z.B. Gemäldeoptik) und dann über eine Online-Plattform verkaufen wollen. Ist das erlaubt?
Grüße
Matze
Hallo liebes Team,
ich möchte einen Poetry Slam von YouTube in der Kirche vortragen. Es wurde als Video auf YouTube hochgeladen. Ich würde es abtippen und das Video nicht nutzen. brauche ich dafür eine Erlaubnis?
Ich habe mal eine Frage. Wenn ich bspw. eine Übersetzung eines Songs mache, wäre das ja eine Überarbeitung. Aber wie tritt man denn mit einem Urheber in Kontakt, wenn der Song z.B. einen notorischer Bekanntheitsgrad hat und bspw. bei EMI Records oder einem großem Label vertrieben wird? Den Künstler kann man dann ja nicht erreichen und große Labels antworten doch normalerweise nicht wenn man sie anschreibt und fragt ob man ein Cover mit Übersetzung machen darf.