Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 23. April 2023
Durch das Urheberrecht stehen der Schöpfer und sein Werk unter einem besonderen Schutz. Allerdings wird damit auch die Nutzung durch die Allgemeinheit eingeschränkt. Um die kulturelle Vielfalt und Weiterentwicklung zu fördern, ist das Urheberrecht in seiner Dauer beschränkt. Nach der Verjährung des Urheberrechts gilt das Werk dann als gemeinfrei und kann von jedem genutzt werden.

Weiterführende Ratgeber zu Fristen im Urheberrechts:
Inhalt
FAQ zum Urheberrecht und der Dauer des Rechtsschutzes
Der Urheberrechtsschutz besteht für maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Das Urheberrecht kann nur nach dem Tod des Urhebers auf seine Erben übertragen werden. Dem Urheber steht es allerdings frei, Dritten Nutzungsrechte für sein Werk einzuräumen. Dafür wird in der Regel ein Lizenzvertrag aufgesetzt, der auch die finanzielle Vergütung sicherstellt.
Wenn beim Urheberrecht die Dauer der Schutzrechte verstrichen ist, gelten diese als gemeinfrei. Das bedeutet, dass jeder diese Werke ohne eine Genehmigung, eine Zahlungsverpflichtung oder eine Beschränkung des Zwecks nutzen darf.
Wie lange gilt das Urheberrecht?

Der Schutz, der bei der Entstehung eines Werkes durch die Urheberschaft entsteht, gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Wie lange der Urheber dabei in den Genuss der verschiedenen Privilegien kommt – zu denen unter anderem das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte zählen – hängt dabei von der Werkart und dem Entstehungsrahmen ab.
Die Regelungen zum Urheberrecht und seiner Dauer sind im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – auch als Urheberrechtsgesetz (UrhG) bekannt – festgehalten. Explizit mit der Gültigkeitsdauer des Urheberrechts befassen sich dabei die Paragraphen 64 bis 69 UrhG.
In § 64 UrhG wird die urheberrechtsliche Schutzdauer wie folgt angegeben:
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Es zeigt sich also, dass die Dauer beim Urheberrecht nicht auf eine generelle Jahreszahl festgelegt ist. Vielmehr ist sie abhängig vom Alter des Urhebers bei der Entstehung und seiner Lebenserwartung. Schreibt ein 20 jähriger Autor also einen Roman und erreicht das stolze Alter von 97 Jahren, kann dieses Werk 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt werden.
Nach dem Tod des Schöpfers geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf seine Erben über. In diesem Zeitraum können die hinterbliebenen Angehörigen über eine Verwertung der Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte entscheiden und Dritten Nutzungsrechte erteilen. Zudem sind sie die Begünstigten der Einnahmen, die die Verwertung der Werke erzielt.
Urheberrecht: Dauer bei mehreren Urhebern

Sind mehrere Urheber für die Entstehung einer gemeinschaftlichen Arbeit verantwortlich – handelt es sich bei ihnen also um sogenannte Miturheber – ist der Tod des längstlebenden Urhebers für die Schutzdauer ausschlaggebend.
Eine analoge Regelung gilt auch bei Filmwerken oder ähnlichen Schöpfungen. Bei diesen Werken sind eine Vielzahl von Personen beteiligt. Aus diesem Grund schreibt das UrhG in § 65 Abs. 2 die Miturheber fest, die Einfluss auf das Urheberrecht und seine Dauer haben.
Dabei handelt es sich um den Hauptregisseur, den Urheber des Drehbuchs, den Urheber der Dialoge und den Komponisten der Filmmusik. Erst nach dem Tod des Längstlebenden aus diesem Personenkreis beginnt beim Urheberrecht die Gültigkeitsdauer von 70 Jahren.
Welche Fristen gelten bei anonymen und pseudonymen Werken?
Sind bei einem Werk der Autor und dessen Lebensdaten unbekannt, weil die jeweilige Schöpfung anonym bzw. unter einem Pseudonym veröffentlicht wurde, können diese logischerweise nicht für das Urheberrecht und seine Dauer herangezogen werden.
In solchen Fällen sieht das UrhG nach § 66 Abs. 1 eine andere Regelung vor:
Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.
Offenbart der Urheber seine Identität allerdings innerhalb dieser 70 Jahre oder kann das Pseudonym eindeutig einer Person zugeordnet werden, sodass an seiner Person kein Zweifel mehr besteht, greift wieder die ursprüngliche Regelung aus § 64 UrhG.
Urheberrecht: Wann erlischt es nicht nach 70 Jahren?
Beim Urheberrecht und der Dauer des Rechtsschutzes existieren allerdings auch Ausnahmen. Zu diesen zählen unter anderem Licht- und Laufbilder. Bei diesen besteht die Schutzdauer für 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. wenn diese nicht erfolgte, nach der Herstellung.
Bei Lichtbildern handelt es sich zum Fotografien, die nicht über das ausreichende Maß an Individualität und Kreativität verfügen. Aus diesem Grund zählen diese nicht als Lichtbildwerke.
Als Laufbilder gelten Bild- oder Bild- und Tonfolgen, welche nicht die ausreichende Schöpfungshöhe eines Filmwerkes erreichen. Typische Beispiele sind unter anderem Dokumentaraufnahmen, die nur das Geschehen wiedergeben, wie Nachrichtenbeiträge über Politik, Kultur und Sport. Aber auch Videos von Familienfeiern können zu den Laufbildern zählen.
Schutzfrist beim Urheberrecht: Internationale Regelungen

Durch die Globalisierung und der Verwertung von urheberrechtlichen Werke über die Landesgrenzen hinweg, wurden zum Schutz des Urheberrechts internationale Abkommen geschlossen. Mit diesen eigneten sich die Mitgliedsstaaten auf einheitliche Mindeststandards.
Für das Urheberrecht und seine Dauer ist dabei vor allem die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst – aufgrund der diversen Anpassungen heutzutage als Revidierte Berner Übereinkunft ((R)BÜ) bezeichnet – von Bedeutung.
Mehr als 170 Staaten haben diese Übereinkunft unterzeichnet und sich damit auf eine garantierte Schutzdauer von mindestens 50 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus geeinigt. Allerdings steht es den Vertragsstaaten frei, die Dauer des Urheberrechts zu verlängern.
So einigten sich die Staaten der Europäischen Union (EU) 1993 im Zuge der Harmonisierung des Schutzes beim Urheberrecht auf eine Dauer von 70 Jahren. Die Vereinigten Staaten von Amerika erweiterten 1998 die Gültigkeitsdauer durch den Sonny Bono Copyright Term Extension Act ebenfalls auf 70 Jahre.
Urheberrecht und die Dauer des Rechtsschutzes – kurz und kompakt
Der Schutz, den der Schöpfer und sein Werk durch das Urheberrecht genießen, ist zeitlich beschränkt. In der Regel ist die Gültigkeit beim Urheberrecht auf eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers festgelegt. Allerdings existieren auch Ausnahmen.
Ich habe ein Gemälde im Internet entdeckt, dessen Maler vor 75 Jahren verstarb. Darf ich das Bild als Cover fuer ein Buch benutzen ohne Ärger zu bekommen?
Hallo Manfred,
prinzipiell erlischt das Urheberrecht zwar nach einer gewissen Zeit nach dem Tod, denn noch kann z. B. die Internetplattform noch Rechte besitzen. Wenden Sie sich an diese um die Informationen einzuholen oder an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich möchte einen Roman verfassen, der sich an einigen Motiven eines mehr als 100 Jahre alten Theaterstücks bedient, für das das Urheberrecht lange erloschen ist. Es gibt allerdings eine Verfilmung des Theaterstücks aus den 1970er Jahren, für die das Urheberrecht sicher noch nicht erloschen ist. Könnte das ein Problem sein?
Hallo T.B.,
eine pauschale Einschätzung ist uns aufgrund dieser Informationen nicht möglich. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Bewertung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
mir ist der Unterschied zwischen Urheber des Drehbuches und Urheber der Dialoge nicht klar, da Dialoge natürlich aus dem Drehbuch stammen. Anders ausgedrückt: Wer ist der Urheber der Dialoge beim Film? Geht es ggf. um die Synchronisation von fremdsprachigen Filmen, sodass auch der Autor der deutschen Synchronisation maßgebend wäre?!
Ich danke Ihnen für eine kurze Auskunft!
Beste Grüße
G.
Hallo G.,
ein Drehbuch besteht nicht nur aus Dialogen, sondern auch aus Beschreibungen der Szenen und Handlungsverläufe. Werden diese nicht von der derselben Person geschrieben, die auch für die Dialoge verantwortlich ist, teilt sich das Urheberrecht entsprechend auf.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Guten Tag, ein Kuenstler hat zahlreihe Kunstwerke geschaffen. Teilweise sind sie durch Zerstoerung untergegangen. Es existieren nur alte Fotos aus den 40er Jahren. Der Fotograf ist unbekannt. Der erbende Ehepartner des Kuenstlers, gest. 1986 ist ebenfalls seit 1989 tot. Andere Erben gibt es nicht. Wann endet der Urheberrechtsschutz in so einem Fall?
Die 70 Jahre machen da doch keinen Sinn.
Hallo Kurt,
klären Sie diesen komplexen Fall am besten mit einem Anwalt für Urheberrecht. Wir dürfen hier leider keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
kann das Copyrigth einer Datei ( Download und Textdatei) auf 10 Jahre beschränkt sein wenn der Urheber das in einer gelieferten Textdatei so angibt ( (c) 2001- 2011) ?
Hallo Ingo,
in Deutschland gilt kein Copyright. Es gelten die gesetzlichen Regeln des Urheberrechts. Mit Fragen dazu können Sie sich dann an den Rechteinhaber wenden.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich hab da mal eine Frage zu den berüchtigten Sammlungen. Was ist mit den vielen Fotos in Vereinsarchiven oder auch privaten Sammlungen? Oftmals ist der Urheber ja gar nicht mehr zu ermitteln. Können wir diese als Verein bedenkenlos auf einer Ausstellung oder in einem Jubiläumsband verwenden?
Ein kontaktierter Anwalt meinte nur, das es hierzu viele unterschiedliche Urteile und Auslegungen gäbe.
Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen hier gesammelt?
Hallo Christoph R.,
auch unbekannte Urheber genießen einen Urheberrechtsschutz. Zwar sieht das Urheberrecht bestimmte Regeln für die Nutzung sogenannter verwaister Werke und für die Dauer des Urheberrechts vor. Trotzdem bedarf es in jedem Einzelfall einer genauen Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Nutzung rechtlich unbedenklich ist. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem konkreten Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich möchte wissen ob das Buch Gudula von Hardenberg Gemeinfrei ist
Erschienen 18 91
Autor war Max Seipel verstorben 1913
Hallo Edmund,
wie im Ratgeber erklärt, läuft das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Autors ab. Allerdings können nach seinem Tod die Urheberrechte an seine Nachkommen übertragen werden. Prüfen Sie also, ob Max Seipel die Urheberrechte seines Werkes vererbt hat. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Wie funktioniert dass hier:
1944 wird ein Kind ermordet. Es gibt keine lebendigen Verwandten.
In seinem kurzen Leben malt es Bilder, die heute im Jüdischen Museum in Prag zu sehen sind.
Wie kommt GettyImage dazu eine digitalisierte Version des Bildes um 500 EUR zu verkaufen?
Und darf ich das Bild, wenn ich es im Museum Abfotografiere, für z.B. ein Plakat benutzen?
Hallo Fabio,
da diese Bilder Teil der Weltgeschichte sind, könnte es sein, dass die Nutzung gemeinfrei ist. Ob Sie jedoch das Ausstellungsstück verwenden können, um davon ein Plakat zu fertigen ist fraglich. Ein Anwalt für internationales Urheberrecht kann diesen Fall rechtlich beurteilen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Guten Tag,
ich bin Hobbykünstler und habe einige Bilder von bekannten älteren Künstler , ua. Van Gogh , Monet etc. , nachgemalt.
Diese möchte ich demnächst im Internet (ebay/amazon ) oder auf dem Flohmarkt verkaufen. Auf den Bilder sind auch meine eigene Initialen angegeben – sowie auf der Rückseite nochmal.
Da bei den Künstler die 70 jährige urheberrechtl. Schutzdauer erloschen sind, müsste es doch kein Problem sein?
Was müsste ich rechtlich sonst beachten?
Beste Grüße
Frank
Hallo Frank,
welche rechtlichen Fallstricke Sie in Ihrem Fall beachten müssen, darf Ihnen nur ein Anwalt mitteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Karl Valentin starb am 9. Februar 1948, das ist jetzt (21.2.2108) 70 Jahre her. Erlischt das Urheberrecht demnach Sylvester 2018?
Hallo Christian,
leider können wir keine Einschätzung zu einzelnen Fällen abgeben. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Wir verhält es sich mit dem Urheberrecht, wenn ein gemeinnütziger Verein einen Film z.B. als Download oder auf DVD erwirbt und diesen dann seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt? Einerseits durch verleih der DVD oder in einem Benutzer- oder passwortgeschütztem Bereich seiner Website?
Eigentümer des Werkes wurde der Verein, der aus einer Vielzahl von Mitgliedern besteht und diesen deswegen die Nutzung daran ermöglicht.
Hallo Schmid,
das kommt darauf an wer der Urheber ist. Das Wiedergaberecht liegt bei ihm. Auch ist das davon abhängig, ob es sich um eine öffentliche Vorführung handelt und ob diese genehmigt ist.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Meine Frage ist, warum kann ich dann nicht sagen, die Nachtmusik von Mozart ist von mir, da Mozart ja schon länger verstorben ist?
Hallo Katharina K.,
da Sie nicht der Urheber sind, dürfen Sie dies auch nicht behaupten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
darf ich ein Zitat eines vor länger als 70 Jahre verstorbenen Autors, unter einem Bild, auf ein T-Shirt drucken lassen und dies in einem Online Shop verkaufen?
LG
Keywan
Hallo Keywan,
sofern das entsprechende Zitat keinem Urheberschutz unterliegt, ist die Verwendung gestattet. Dies hängt vom jeweiligen Zitat ab.
Ihr Team auf Urheberrecht.de
Die Fußball-WM 1966 in England liegt nun 52 Jahre zurück.
Sind TV-Übertragungen von dieser WM nach §87 dann seit 2016 gemeinfrei?
Heißt gemeinfrei, dass man sie kommerziell nutzen darf?
Hallo Gib,
da wir auch nach intensiver Recherche keine eindeutige Antwort auf Ihre Frage finden konnten, raten wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hi,
angenommen ich möchte Bearbeitungen von traditionellen Volksliedern kommerziell veröffentlichen. Kann ich dies ohne Einschränkungen tun, solange der Urheber bereits über 70 Jahre lang tot ist? Wie verhält es sich, wenn kein Urheber festgestellt werden kann (z.B „traditionell überliefert“)? Vielen Dank im Voraus!
Hallo André,
auch Volkslieder können einem Urheberrecht unterliegen, dieses liegt meistens bei einem Musikverlag. Sie können bei der GEMA in Erfahrung bringen, ob für die Lieder, die Sie veröffentlichen möchten, ein Urheberrecht vorliegt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
als Schriftstellerin interessiert mich, ob ich einen fiktiven Charakter mehr als hundert Jahre nach dem Tod seines Erfinders in einem neuen literarischen Werk erwähnen darf, die neuen Charaktere das Ursprungswerk lesen lassen darf.
Ein Beispiel aus der bereits bekannten Literatur: Stefanie Meyers lässt in ihrem Werk die Hauptfigur immer wieder in Sturmhöhe von Bronté lesen, lässt sie Vergleiche zwischen dem Werk und ihrer eigenen Situation ziehen. David Safiers lässt Jesus auferstehen und gibt ihm sogar eine Hauptrolle in seinem neuen Werk (gut, ob Jesus eine literarische Figur ist, sei mal kurz dahingestellt). In dem Film „Die Liga der außergwöhnlichen Gentlemen agieren Dorian Grey und Tom Sawyer recht widersprüchlich zu ihrem Ursprungswerk. Eine ähnliche Verwendung literarischer Figuren in einem neuen Werk wäre also rechtens, solange der Autor lange genug tot ist?
Hallo Miriam,
eine pauschale Antwort kann hierauf nicht gegeben werden, da dabei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen: Ist die Figur urheber- oder markenrechtlich geschützt? Ging das Urheberrecht nach dem Tod des Erfinders auf eine andere Person über? In welchem Ausmaß und Kontext tritt die Figur in dem neuen Werk auf?
Zwar ist im Rahmen der Intertextualität das bloße Erwähnen einer bekannten Figur in vielen Fällen kein Problem, aber eine allgemeingültige Antwort kann hier nicht getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Rechtslage von einem Anwalt oder – wenn vorhanden – von der Rechtsabteilung Ihres Verlages prüfen zu lassen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
meine Frage geht dahin das ein Bild gezeichnet wurde, ich es vom Ersteller per Mail geschickt bekommen habe um das Bild in einem Programm in eine Schneiddatei um zu arbeiten. Die erstellte Datei kann nur von mir über das Programm und der Maschine verarbeitet werden, bin ich auf den Urheber angewiesen ob und wie ich sie nutze? Wie muss ich mich verhalten? Damit ich die Datei verwenden kann ohne immer vorab zu fragen. Zu der E-Mail Zusendung eine Genehmigung? Kauf?
Danke und lieben Gruß Iris S.
Hallo Iris,
auch wenn nur Sie allein die Datei nutzen können, liegen die Urheberrechte für das Motiv beim eigentlichen Zeichner. Dieser muss Ihnen die Nutzungsrechte gewähren. Dabei ist keine besondere Form einzuhalten, selbst eine mündliche Übertragung der Nutzungsrechte ist möglich. Der Urheber kann entscheiden, ob er die Nutzungsrechte kostenlos vergibt oder Beschränkungen für die Nutzung auferlegt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wie lange gilt das Urheberecht bei Software ? Da diese Produkte meist von vielen nicht eindeutig festlegbaren Authoren/Urhebern erzeugt wurden, die Ihre Ansprüche aber als Angestellte einerr Firma an diese abtreten müssen, stell sich die Frage ob die Firma dann der Urheber ist – also keine physiche Person und wenn ja, würde die Firma, da sie ja nicht sterben kann, nur wenn sie bankrott geht – was als Tod gewertet werden könnte – 70 Jahre danach die Rechte an der Software verlieren ? Das wäre dann aber eine nicht akzeptable Bevorzugung von Firmen/Organisationen , oder ?
Hallo Jochen,
leider ist auch für uns in diesem Fall nicht ersichtlich, wie die Rechtslage aussieht. Ggf. kann Sie ein Anwalt für Urheberrecht hier eingehend informieren.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich möchte Zeichnungen aus dem Tagebuch eines ehemaligen Marinesoldaten (1902) in einem Buch verwenden. Der Soldat ist 1959 gestorben – die 70 Jahre sind also noch nicht vorbei. Ich weiß aber nicht wie ich evtl. Erben ausfindig machen kann. Darf ich – wenn ich die Zeichungen ordnungsgemäß zitiere – diese in meinem Buch verwenden?
Hallo Barbara,
wir empfehlen Ihnen die Rechtslage von einem Anwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ist es erlaubt, eine urheberrechtlich geschützte Kurzgeschichte so umzuformulieren, dass sie sprachlich kaum noch miteinanser übereinstimmen – der Inhalt aber gleich bleibt?
Hallo Journalistinausberlin,
die Frage, wann eine Bearbeitung, Interpretation etc. ein eigenes Werk darstellt oder aber das Urheberrecht verletzt, führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem Anwalt für Urheberrecht beraten zu lassen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich würde gerne einen Blog nach einer berühmten Romanfigur benennen. Die Romanfigur ist sehr bekannt unter ihrem Vor- und Nachnamen. Ist es bedenklich, wenn ich meinen Blog „Miss + Nachname“ nenne?
Die Anspielung ist natürlich gewollt.
Danke schon mal und viele Grüße,
Anna
Hallo Anna,
dies ist davon abhängig, ob der Name der Figur urheberrechtlich geschützt ist. Sie können die Rechtslage von einem Anwalt prüfen lassen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Sie verwenden in Ihren Antworten ein paar mal eine Formulierung in dem Sinne, dass das Urheberrecht (auf Nachkommen oder andere Personen) „übertragen“ werden kann – bedeutet das, dass die Regel „70 Jahre nach dem Tod“ damit ausgehebelt und verlängert werden kann?
Viele Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
das Urheberrecht an einem Werk geht nach dem Tod des Urhebers für 70 Jahre an dessen Erben über, danach sind diese gemeinfrei. Ein Verlängerung ist nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wie sieht es mit den Urheber- und Nutzungsrechten von (Kinder-)Abzählreimen (Ehne-Mehne-Muh …) , Kindergedichten, alten Bilderbuchversen, Mutter- und Kose-Liedern und Merk-Gedichten aus? Ist das sog. „Volksgut“? Die Urheberrechte sind sicherlich abgelaufen?
Muss ich und wen muss ich nach Nutzungsrechten fragen?
Danke für eine baldige Antwort.
Birgit
Hallo Birgit,
ob ein entsprechendes Werk noch urheberrechtlich geschützt ist, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Eine pauschale Einschätzung ist meist nicht möglich. Wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Team,
fallen meine Fotografien von CD-Covern (anderer Künstler) unter das Urheberrecht, wenn ich diese in einer von mir veröffentlichten Chronik (Buchform) abbilde und mit wirtschaftlichen Interessen veröffentliche?
Hallo Christoph,
grundsätzlich können auch CD-Cover unter das Urheberrecht fallen. Ob eine Veröffentlichung der Fotografien zulässig ist, sollten Sie daher ggf. mit einem Anwalt besprechen, da eine Prüfung des Einzelfalls notwendig ist.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf einer öffentlichen Erinnerungstafel möchte ich zur Veranschaulichung im Auftrag eines Vereins Postkarten abbilden lassen. Einige Postkarten sind aus der Zeit vor 1945 und andere aus der DDR-Zeit. Trotz Recherche konnte ich die Firma von der Postkarte von 1938 nicht ausfindig machen. Bei den DDR-Postkarten gibt es den Herstellerbetrieb nicht mehr.
Darf ich die Karten jetzt abbilden oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias
Hallo Tobias,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich weiß, das nach zich Jahren, Bücher, Musik, Film zu eine Art Volksgut werde, die dann jeder ohne Genehmigung des Rechteinhabers nutzen können.
Wie sieht es aber mit Werbung aus, alte Werbeplakate zb. Ich stöße hin und wieder auf diese DIN A 4 Blechschilder von nicht mehr existierende Schifffahrtsgesellschaft oder Fluggesellschaften wie PAN AM usw..
Die Motive sind teilweise so schön gestaltet.
Ich ärgere mich dann immer das sie so billig gemacht sind in Blech und Siebdruck.
Könnte ich, sagen wir mal ein Emalie – Werk beauftragen, das sie mir von einer alten Vorlage 10 Schilder reproduzieren sollen, zwegs einer Vermarktung?
In einer hochwertigen Qualität.
Natürlich mit entsprechenden Hinweis, so das man sie als Replik erkennen kann.
Auflagen Nummer wie 3 von 500 oder ähnliches.
Hallo Jens,
für die juristische Einschätzung Ihres Vorhabens sollten Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wie sieht es mit der (verfremdeten) Verwendung von Motiven auf Münzen aus der Weimarer Republik aus, deren Schöpferin noch nicht 70 Jahre tot ist? Sind diese gemeinfrei (z.B. in einer Weise wie Euro-Münzen)?
Hallo Christian,
anhand Ihrer Angaben ist uns keine Einschätzung möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich habe mal eine etwas spezielle Frage zum Thema Urheberrecht.
Ich bin Hobbymalerin und habe mein Auto mit meinen eigenen Design folieren lassen, d.h. ich habe für jede Autoseite Bilder gemalt, die dann per Digitaldruck auf Folie gedruckt und auf meinem Auto angebracht wurden. Beim hinteren Bild steht “ Design by und mein Name“ (der aber mit meiner Original Unterschrift)
Meine Fragen wären nun….ist so ein Autodesign eigentlich auch urheberrechtlich geschützt? Oder sollte ich besser noch ein Copyright drauf machen lassen? Reicht die handschriftliche Unterschrift auf dem Auto aus? Und die letzte Frage wäre noch……gelten die Urheberrechte für alle Gemälde auf dem Auto oder nur für das hintere Bild, auf dem die Unterschrift ist. Vielen Dank für ihre Antwort schon Mal im voraus ;o)
Hallo Carola,
erreichen Ihre Bilder die notwendige Schöpfungshöhe, erlangen diese mit der Fertigstellung automatisch den Schutz des Urheberrechts. Eine Signatur oder auch ein Copyright-Vermerk sind demnach unnötig. Bei den Folien für Ihr Auto handelt es sich um eine Vervielfältigung Ihres Bildes.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
meine Frau hat in ihrer Dissertationsschrift, also einer wissenschaftlichen Arbeit, die demnächst gedruckt werden soll, 7 Gemälde von van Gogh, Gauguin und Jan Pieter Brueghel verwendet, zu Erläuterungszwecken, also direkt im Zusammenhang der wissenschaftlichen Analyse. Alle diese Künstler sind bereits länger als 70 Jahre tot. Die betreffenden Bilder hängen in öffentlichen Museen, eines in einer Privatsammlung. Die Fotos der Bilder hat sie natürlich alle aus dem Internet. Nach meinem Verständnis sind diese Bilder gemeinfrei. Brauche ich für den Abdruck noch irgendeine Genehmigung? Spielt der Sitz des Verlages (D, USA, UK) rechtlich eine Rolle für diese Frage? Vielen Dank für Ihre Antwort !
Hallo Eggert,
bedenken Sie, dass auch wenn die Gemälde bereits als gemeinfrei gelten, auch die erstellten Fotos Schutzrechten unterliegen können. Wenden Sie sich daher ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich würde gerne Comicstrips eines vor über 70 Jahren verstorbenen Comicautors in meinem Fanzine verwenden. Die Comics sind damals in Zeitungen erschienen. Haben die Verlage da unter Umständen auch heute noch ein Recht drauf oder darf ich sie ohne Bedenken verwenden?
Hallo Sonja,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
wir haben ein Fiesenkunstwerk in einem öffentlichen Gebäude. Das Kunstwerk ging in das Eigentum des Gebäudeinhabers über. Das Urheberrecht blieb beim Künstler.
Mittlerweile ist der Künstler verstorben. Das Urheberrecht ist auf die Erben übergegangen. Nun sind Brandschutztechnische Maßnahmen zu machen, die evtl. das Kunstwerk beschädigen könnten bzw. durch eine andere Nutzung des Gebäudes das Kunst werk beschädigt werden könnte.
Wie müssen wir uns wegen des Urheberrechts verhalten? Kann die Fliesen grundsätzlich abgenommen werden ?
Hallo Kerstin,
wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben. Wenden Sie sich daher für eine EInshcätzung an einen Anwalt für Urheberrecht. Diese kann das Werk prüfen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Team von Urheberrecht.de !
Ich möchte ein Video über eine asiatische Kultur als Lehrmaterial für unseren Projekt benutzen
und Ich suche dringend den Besitzer bzw den Rechteinhaber der Dokumentation: „Tokyo von 12 bis Mitternacht“ .
Dieses Video können Sie im folgenden Youtube channel finden.
[Link von der Redaktion entfernt]
Ich habe schon die Person, die das Video bei Youtube hochgeladen hat, kontaktiert. Leider hat er auch keine Ahnung.
Aber ich habe mich nur informiert, dass das Video 50′ aufgenommen wurde und die Person, wer das Video produziert hat und wahrscheinlich den Rechteinhaber war, schon gestorben ist.
Kannst du mir vielleicht weiter helfen, wer jetzt Rechteinhaber von dem Video sein kann?
*Entschuldige bitte um mein Deutsch… Mein Deutsch ist nicht native… ich hoffe, du verstehst, was ich meinte—
Vielen Dank im Voraus !
Hallo Kokoro,
eine Recherche nach dem Rechteinhaber ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wie finde ich heraus, wer die Lizenzrechte hat?
Es geht um ein Buch, welches von einem Autor geschrieben wurde, der 1959 verstorben ist (gemeinfrei ist es erst in 11 Jahren). Ich würde sein Buch gerne neu auflegen. An wen wende ich mich bezüglich der Lizenzrechte? Gibt es eine entsprechende Datenbank? Online kann ich leider auch nach langer Recherche nichts zu den Erben finden auf die die Lizenzrechte ja nach dem Tod des Autors übergehen.
Können Sie mir dazu etwas sagen, oder mir einen Tipp geben, wo ich weiter recherchieren kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Hallo Pia,
unter Umständen kann es hilfreich sein, sich direkt an den herausgebenden Verlag zu wenden. Alternativ dazu kann auch eine Anfrage bei der VG Wort erfolgsversprechend sein.
Ihr Team von urheberrecht.de
hallo
ich möchte einen kalender mit verschiedenen Zitaten über positives denken verkaufen.
wenn ich den autor unter dem zitat zitiere begehe ich damit einen fehler ohne jemanden zu fragen ? immerhin steht der autor dabei .
Gibt es eine seite wo man zitate ohne Urheberrecht finden kann ?
liebe grüße
Hallo an lo,
Zitate sind gemäß Urheberrecht nur dann erlaubt, wenn sie in ein eigenhändiges Werk integriert werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Zitat in einer wissenschaftlichen Arbeit erläutert wird und der Argumentation dient.
Sprüche und Aussagen ohne bestehenden Urheberrechtsschutz können unter anderem aus gemeinfreien Werken stammen. Bei diesen sind die Urheber schon mehr als 70 Jahre verstorben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, meine Lebensgefährtin hat vor Jahren Kinderlieder geschrieben (Text und Musik) einige sind mit Genehmigung veröffentlicht worden. Nun haben wir durch Zufall erfahren das ein Lied auf einer CD kopiert wurde. Auf der CD ist zwar meine LG als Autorin angegeben doch wurde Sie nicht um Erlaubnis zur Weitergabe und Veröffentlichung befragt. Der Jenige wurde per mail angeschrieben und schrieb zurück das die GEMA ihm mitteilte das keine Urheberrechte darauf liegen. Bitte um kurze Einschätzung ob sich der Gang zu einem RA lohnt da keine Rechtschutz vorhanden. Besten Dank im Voraus
Hallo Karl,
eine solche Einschätzung ist uns nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
In einigen Ihrer Antworten schreiben Sie sinngemäß, das Urheberrecht erlicht 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, jedoch könnte das Werk doch länger geschützt sein.
In Ihrer Antwort zu Max Seipel, der 1913 starb, schreiben Sie „Allerdings können nach seinem Tod die Urheberrechte an seine Nachkommen übertragen werden. Prüfen Sie also, ob Max Seipel die Urheberrechte seines Werkes vererbt hat. “
oder in Ihrer Antwort an Sonja zur Verwendung von Comicstrips eines vor über 70 Jahren verstorbenen Comicautors schreiben Sie, dass Ihnen eine pauschale Einschätzung nicht möglich sei.
Weil ich einen analogen Fall habe (Autor länger als 70 Jahre tod, ein Exemplar des ursprünglichen Werkes ist in meinem Besitz), interessiert es mich sehr, an welche weiteren Schutzrechtarten außer dem Urheberrecht vom Autor Sie denken.
Hallo Michael,
das Urheberrecht verjährt maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Grundsätzlich gilt es aber immer auch zu prüfen, ob nicht ggf. noch lebende Miturheber existieren, die Ansprüche geltend machen können. Darüber hinaus könnne auch Leistungsschutzrechte bestehen. Aus diesem Grund ist uns eine pauschale Einschätzung nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Neulich kam auf einem der 3. TV-Programme eine vollständige, ca. 2-stündige Aufzeichnung des Fussball-WM-Finales von 1966.
Meines Verständnisses nach handelt es sich hierbei um Laufbilder und nachdem seit 1966 nunmehr über 50 Jahre vergangen sind, müsste diese Aufnahme doch mittlerweile gemeinfrei sein, oder?
Hallo Marko,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe meine Frage ist allgemein genug, sodass deren Beantwortung nicht als Rechtsberatung (im Einzelfall) zu bewerten ist. Sie zielt auf die Verwendung von Grafiken/Fotos, die unter eine Creative Commons Lizenz fallen, sodass zwar deren Nutzung erlaubt aber zumindest eine Namensnennung des Schöpfers erforderlich ist, welche meines Wissens nach direkt am Bild zu erfolgen hat. In einem Blog lässt sich dies relativ umsetzen, indem entsprechender Vermerk unterhalb des Bildes gemacht wird. Aber wie sähe das z.B. bei einer Collage auf Leinwand aus, in welche mehrere unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichte Werke eingearbeitet werden? Die Lizenzvermerke hier direkt im Bild zu machen würde dieses ruinieren. Dürften entsprechende Vermerke in einem solchen Fall auf der Rückseite des Bildes gemacht werden?
Hallo Daniel,
leider liegen uns dazu keine konkreten Informationen vor. Allerdings gilt es zu bedenken, dass ein Urheberhinweis auf der Rückseite des Bildes nicht für jeden sofort erkennbar ist und somit der Eindruck entstehen kann, Sie seien der Urheber.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine weitere recht allgemeine Frage fällt mir noch ein, die auch das Thema der Collage betrifft. Gehe ich recht in der Annahme, dass einzelne Buchstaben bzw. Worte aus Zeitschriften, Zeitungen, Werbeprospekten o.ä. – auch wenn sie z.B. auf einen bunten Hintergrund gedruckt sind – nicht vom Urheberrecht betroffen sind (fehlende Schöpfungshöhe – hierbei mal besonders kunstvolle Dinge wie Kalligraphie ausgeschlossen) und somit frei in Collagen genutzt werden können?
Hallo Daniel,
Einschätzung zur Schöpfungshöhe lassen sich pauschal nur schwer fällen. Denn hierbei gilt es zu prüfen, ob das jeweilige Werk sich durch Individualität und Kreativität auszeichnet.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Urheberrecht.de,
das Verwertungsrecht für ein Werk liegt ja grundsätzlich beim Urheber mit einer Dauer von 70 Jahren nach dessen Tod. Abweichend hiervon liegt das Verwertungsrecht für Tonträger nicht beim Urheber, sondern beim Hersteller des Tonträgers mit einer Dauer von 70 Jahren nach der Veröffentlichung. Fällt das Verwertungsrecht für die Aufnahme nach Ablauf dieser Frist dem Urheber (Musiker/Komponist) zu?
Herzliche Grüße
Rod
Hallo Rod,
hiervon ist in der Regel auszugehen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
Ich habe mal gelesen, dass es auch das „ewige Urheberrecht“ gibt. Z B. soll für das Kinderbuch „Peter Pan“ von James Matthew Barrie „ewiges Urheberrecht“ („eternal copyright“) gelten, obwohl der Autor 1937 gestorben ist und also normalerweise zumindest die englische Originalausgabe seit 2007 gemeinfrei sein müsste. Ist aber in dem Fall wohl nicht so. Jetzt würde ich gerne wissen, warum genau einige Werke privilegiert und vom Gesetz des Erlöschens des Urheberheberrechts 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers bzw. Schöpfers ausgenommen sind und ob es eine Liste solcher Werke mit „ewigem Urheberrecht“ gibt, ganz egal ob es sich dabei um Bücher, Musikkompositionen, Gemälde, Fotografien oder was auch immer handelt.
Vielen herzlichen Dank im Voraus,
Karl
Hallo Karl,
ein ewiges Urheberrecht ist nicht vorgesehen. Auch bei Peter Pan ist dies nicht der Fall. Stattdessen sieht der Copyright, Designs and Patents Act von 1988 für die Nutzung des Werkes auch nach dem Ablauf des Urheberrechts weiterhin die Zahlung von Lizenzgebühren vor, die einem Kinderkrankenhaus zugute kommen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hi,
wie ist es, wenn man ein einzelnes Bild aus einem Comic für ein Video verwenden will?
Muss man jedes einzelne Bild, welches man benutzen will erwerben bevor man es zeigen will um darauf aufzubauen?
Gruß Christian
Hallo Christian,
auch einzelne Bilder können die notwendige Schöpfungshöhe für den Urheberrechtsschutz erreichen. Ist dies der Fall, wird das Einverständnis der Urheber bzw. Rechtinhaber benötigt. Da eine pauschale Einschätzung dazu nicht möglich ist, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich schreibe ein Buch zu heimatgeschichtlichem Thema.
1) Ich würde gerne Fotos aus einem Buch verwenden. Dieses wurde 1945 in der DDR veröffentlicht. Herausgeber ist die damalige Stadtverwaltung. Der Fotograf ist seit 1955 verstorben. Ab wann darf man die Bilder kostenfrei reproduzieren?
2) Ein Buch aus dem 19. Jh. ist als Reprint aktuell auf dem Markt. Darf man Bilder und Grafiken daraus in einem eigenen Werk verwenden, ohne den Herausgeber des Reprints zu fragen, auch wenn dieser offensichtlich ein gemeinfreies Werk nachgedruckt hat?
Herzlichen Dank für eine Einschätzung
Hallo Christoph,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Gerne würde ich über 100 Jahre alte Postkarten nachdrucken. Es ist mir unmöglich die Urheber oder deren Erben herauszufinden. Was geschieht wenn sich nach Druck noch Erben der Rechte melden? Gibt es da feste Tarife (z.B. bei Auflage einer Karte von 1000 Stück)?
Hallo Thor,
entsprechende Tarife sind uns nicht bekannt. Für eine individuelle Einschätzung sollten Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Wie kann ich feststellen, wer die Urheberrechte hat? Der Autor Ferdinant Gerstung ist 1925 verstorben.
Seine Bücher sind in der alten deutschen Schrift geschrieben und ich möchte sie gerne auszugsweise in normaler Schrift drucken lassen.
Beste Grüße
Volker
Hallo Volker,
ein möglicher Ansprechpartner könnte die Nationalbibliothek sein. Diese führt bibliografische Ermittlungen durch.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wieso gilt hier nicht die 70 Jahre Regel?
Hallo Michael,
auch in diesem Fall verjährt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod. Allerdings können ggf. noch Leistungsschutzrechte bestehen, die es zu beachten gilt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo und Grüße aus Kiel.
Ich möchte folgendes wissen und zwar habe ich geplant bei einer Veranstaltung ein paar alte Werbespots aus den 80-zigern zu zeigen.
Meines Wissens sind diese Filme bzw. Spots Lizensfrei, da sie nur ein Jahr von den Auftragggebern dieser Spots genutzt werden dürfen, wenn sie die Rechte daran nicht mehr verlängert hatten.
Die Spots dienen vornehmlich dazu einen Einblick über frühere Werbespots im Vergleich zu heute zu demonstrieren wobei einige Darsteller zwar Prominent aber mittlerweile seit vielen Jahren verstorben und die gezeigten Prdukte oder Firmen teilweise wieder vom Markt verschwunden sind wodurch es generell Probleme gäbe dazu irgendwelche Urheber oder Darsteller namentlich auszumachen.
Also z. B. Darsteller in Werbespots von Lila Pause, Banjo, Canyon oder Ferechi-Chips, welche man u. a. und teilweise schon seit Jahren bei youtube ansehen kann.
Die Werbespots scheinen weder Gema noch GüFA zu interessieren, weil wie ich vermute es unter Allgemeingut fällt, denn Werbespots werden i. d. R. ja Bundesweit ausgestrahlt und wenn niemand sich die Rechte sichert (wie bei der „Werbetrommel“) frei genutzt werden können, wenn sie wei in meinem konkreten Beispiel über 40 Jahre alt sind.
Komme ich mal zu meiner Frage gibt es Urheberrechte bei Werbespots und wenn wo kann ich mehr dazu erfahren denn ich habe nichts dazu gefunden.
DFanke und Gruß
Hallo Dirk,
grundsätzlich ist davon auszugehen, dass auch Werbespots – wenn sie die notwendige Schöpfungshöhe erreichen – den Schutz des Urheberrechts genießen können. Ein möglicher Ansprechpartner könnte die Treuhandgesellschaft Werbefilm sein.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Nutzung von Patentzeichnungen. Gilt, wenn der Erschaffer bereits mehr als 70 Jahre verstorben ist, die gleiche Regelung? Wird es gemeinfrei und kann von mir ohne Bedenken und Risiko genutzt werden? Es gibt Produkte, die seit 100 Jahren unverändert produziert werden, daher meine Unsicherheit.
Hoffe Sie könne mir helfen. Vielen Dank!
LG Sebastian M.
Hallo Sebastian,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Mit großem Zorn habe ich erfahren müssen, dass seit einiger Zeit der Zugang zur Internet-Plattform von Gutenberg.org für deutsche Nutzer gesperrt ist, da der FIscher Verlag in Frankfurt gegen die Organisation im Falle von sieben Büchern ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat das sich schon seit Jahren hinzieht.
Hintergrund ist, dass in USA, entgegen der oben gemachten generellen Aussage, wohl das Copyright nicht erst 70 Jahre nach dem Tode des Autors sondern 70 Jahre nach Erscheinen des Buches erlischt. Es geht also um einige Bücher von Thomas Mann.
Ärgerlich !!!!
Alle anderen Bücher sind also derzeit für Deutsche nicht zugänglich, seit Jahren …. !!
Wie kann man hier weiter kommen frage ich mich?
Hi,kleine Frage, ein Kumpel hat meine vereinshomepage erstellt!! Nun ist er nicht mehr men Kumpel und verlangt aufgrund Urheberrechte dass ich diese Seite aus dem Netz nehme!! Ist das erlaubt oder kann ich sie bedenkenlos online lassen!! Ich denke er ist einfach nur beleidigt.
Liebe Grüße
Basti
Hallo Bastian,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wer gilt bei Videospielen als Urheber? Es sind ja genau wie bei Filmen viele Personen beteiligt, aber im Gegensatz zu Filmen scheint es ja nicht geregelt zu sein, 70 jahre nach wessen Tod es gemeinfrei wird.
Hallo,
sind mehrere Urheber an einem Werk beteiligt, ist in der Regel der Tod des letzten Urhebers ausschlaggebend.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, Bei Getty Images wird ein Film zum Preise von 20-200 Euro pro Sekunde angeboten (zum veröffentlichen)
von der Wuppertaler Schwebebahn aus dem Jahre 1899. Wer den Film gedreht hat, ist unbekannt.
Kann Getty das Urheberrecht gekauft haben? Das Video kursiert im Netz auch so. Darf ich es ohne Bezahlung
für private nicht komerzielle Zwecke verwenden oder in einem Facbook Forum veröffentlichen?
Ebenso gilt das von z.B. diesem Bild. wieso darf Getty so viel Geld verlangen?
[Link von der Redaktion entfernt]
Hallo Holger,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen entweder an das Unternehmen selbst oder an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, ein Architekt, geboren in Österreich, hat in Deutschland ein bedeutsames Gebäude geplant und gebaut. Nun soll das Gebäude abgerissen werden. Der Architekt ist 1984 – vermutlich in Deutschland – gestorben. Es ist nicht bekannt, ob er eine Frau oder Kinder hatte. Recherchen im Internet erbrachten nichts. Wo kann man hier über eventuelle Erben recherchieren. Kann man heute noch ein Schutzrecht auf das Gebäude erwerben. Heutiger Eigentümer des Gebäudes, das abgerissen werden soll, ist eine Stadt.
Hallo Axel,
entsprechende Informationen können in der Regel den Personenstandsregistern entnommen werden. Alternativ dazu können entsprechende Nachforschungen auch über einen Erbenermittler erfolgen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Eine Filmaufnahme der Barmen-Elberfelder Schwebebahn von 1899-1901 ca. 10 Minuten wurde vom Huntley Portal ins Internet gestellt. Man kann das Video frei herunterladen. Die Firma Huntley verlangt für eine Lizenz dieses Video im Internet zu zeigen (zb in einer Facebookgruppe) pro Sekunde 20 Dollar. Die Aufnahmen wurden zum 1. x im Thalia-Theater von Elberfeld 1906 vorgeführt. Der Fotograf ist 1950 verstorben. Die Fa. Huntley hatte den Film in Auftrag gegeben. Erlischt irgendwann das Recht der Fa. Huntley mit dem Video Geld zu verdienen?
Hallo Holger,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen ggf. an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, toll das ihr hier Fragen beantwortet! Habe folgende Frage:
Ein Buch, Autor 1923 verstorben, wurde 1977 von einem Verlag erneut veröffentlicht, mit neuer Einleitung, ebenfalls von 1977. Es ist ein englisches Buch. Dürfte ich dieses Buch auf Deutsch übersetzen und beispielsweise auf Amazon als eBook vertreiben?
Es müsste ja längst gemeinfrei sein, oder kann es da Einschränkungen geben?
Vielen Dank!
Hallo Ralf,
grundsätzlich bleibt das Urheberrecht maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Veränderungen oder Ergänzungen können grundsätzlich aber auch selbst unter das Urheberrecht fallen. Darüber hinaus kann auch das Leistungsschutzrecht relevant sein. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ein Roman aus dem späten 19. Jahrhundert (Autor mehr als 70 Jahre tot) ist von der Story her spannend, aber langatmig geschrieben. Darf ich die Story unter neuem Titel, aber unter Beibehaltung der Namen der Charaktere in heutiger Sprache und “Dramaturgie“ “neu“ schreiben, und als mein Werk ausgeben? Ggf. Unter Hinweis “nach Motiven von ORIGINAL AUTOR / ORIGINAL TITEL“?
Hallo Mike,
eine individuelle Einschätzung ist uns nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Erlöschen vom Urheber vergebene Nutzungsrechte (z.B. von einem Dokumentarfilmer an einen Filmverleih) automatisch mit dem Urheberrecht oder gibt es hier Ausnahmen?
Hallo Wolfgang,
wird ein Werk gemeinfrei, kann in der Regel auch ein bestehendes ausschließliches Nutzungsrecht die freie Verwendung nicht verhindern.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ein ganz großes Lob und Dankeschön, dass Sie hier auf Fragen eingehen! Ich habe (leider) auch eine. Meine Mutter ist 2019 verstorben und meine Geschwister möchten mir verbieten, schöne (völlig unbedenkliche) Fotos von ihr aus den 50-/60-er Jahren zu veröffentlichen (ihr Gesicht ist teilweise noch nicht einmal zu erkennen). Sie hatte mir zwar vor ein paar Jahren ihre Zustimmung dafür gegeben, aber das kann ich natürlich heute nicht nachweisen. Ist hier das Urheberrecht nach 50 Jahren+ erloschen oder gilt das Persönlichkeitsrecht?
Vielen herzlichen Dank und bleiben Sie gesund!
Susanne
Hallo Susanne,
das Urheberrecht besteht noch für 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und geht in dieser Zeit auf die Erben über. Urheber ist in diesem Fall die Person, die den Auslöser betätigt hat. Darüber hinaus gilt auch das Recht am eigenen Bild nach dem Tod für weitere 10 Jahre, sodass auch hierfür das Einverständnis der Erben vor einer Veröffentlichung eingeholt werden muss.
Wie sich diese Vorgaben nun auf Ihren individuellen Fall auswirken, können wir allerdings nicht beurteilen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich würde gerne ein altes Sachbuch neu auflegen mit dem alten historischen Text.
Kann ich am Anfang des Buches meine Infos über Name, Duck etc. hinterlegen?
Der Auto ist 1882 verstorben.
Das Buch bescheibt alte Handlungsanweisungen mit Anlagen von Dokumenten. Ich selbst habe weitere Anlagen dazu gefunden und befinden sich in meinem Besitz.
Kann ich diese in das Buch hinzufügen, als Anlage oder im Kapitel als Anlage?
Danke für die tolle Online-Hilfe.
Sabine
Hallo Sabine,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher für eine Prüfung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, ich habe vor 7 Jahren eine damalige Bekannte gebeten mir nach meinen Vorstellungen einen Veranstaltungsflyer zu erstellen. Die Jahre danach hat sie ihn mir immer für die nächste Veranstaltung geändert und ist immer dafür bezahlt worden. nun kann sie es aus zeitlichen Gründen nicht mehr weiter machen, und möchte von mir, das ich ihr die Rechte am Layout abkaufe, damit ich mir einen neuen Anbieter für die Gestaltung suchen kann.
Wir haben nie einen Vertrag geschlossen und wie gesagt, sie hat den Flyer immer nach meinen genauen Angaben erstellt. ist es richtig das sie nun das Urheberrecht und Nutzungsrecht für das Layout hat?
Hallo Judith,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich sehe ganz oft in Büchern vor dem jeweiligen Kapitel Motivationszitate von inspirierenden Persönlichkeiten wie z. B. Barack Obama.
Für ein eigenes Projekt würde ich gerne auch solche Zitate verwenden. Einige meiner ausgesuchten Zitate stammen von Urhebern, die seit 70+ Jahren verstorben sind, ander nicht und wieder andere leben noch.
Nun kann ich natürlich nicht einfach bei Barack Obama, Oprah Winfrey & Co. anklopfen um zu fragen, ob ich deren Zitate verwenden darf. Es gibt aber so unglaublich viele Bücher, in welchen solche Motivationszitate vorkommen. Gibt es da spezielle Regelungen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Tia
Hallo Tia,
welche Vorschriften für die Verwendung von Zitaten gelten, efahrne Sie in diesem Ratgeber.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, ich habe ein wunderbares Buch entdeckt, 1994 veröffentlicht, die damalige Druckerei gibt es nicht mehr, die Autorin ist wohl im letzten Jahr verstorben. Ich halte den Text für wertvolles Allgemeingut, das neu aufgelegt werden sollte – wenn ich hoffentlich einen Verlag finde. Wie finde ich heraus, wer die Erben sind, damit ich mein Vorhaben erläutern und Zustimmung einholen kann? Danke und viele Grüsse
Hallo Sabine,
ein Ansprechpartner könnte die zuständige Verwertungsgesellschaft sein.
Ihr Team von urheberrecht.de
Veehrtes Team,
darf ich eine Frage stellen: Kann ein Gedicht, das von einem in den 90er Jahren verstorbenen Dichter in den 70er Jahren geschrieben wurde, verfremdet (das heißt es werden andere Personengruppen verwendet, doch einge Wortgruppen vom ursprünglichen Gedicht übernommen) veröffentlicht werden, evtl. mit Bezug auf den Dichter, oder muss ein Urheberrecht respektiert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
laut Urheberrecht sind Bearbeitungen von geschützten Werken nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig.
Eine individuelle Einschätzung Ihres Sachverhalts ist uns hingegen nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte gerne Poster mit Sprüchen drauf verkaufen. Sind vorallem Motivationssprüche. Darf ich solche Sprüche einfach verkaufen ohne das ich gegen irgendein urheberrecht verstoße? Und wie sieht es mit Zitaten aus. Ist es okay Zitate zu kopieren wenn ich drunter den Ersteller des Zitates nenne?
Mit freundlichen Grüßen
Tim
Hallo Tim,
Informationen zum Umgang mit Zitaten finden Sie in diesem Ratgeber: Zitate gemäß Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Das Buch „Großer Katholischer Katechismus Mit einem Abriß ber Kirchengerchichte“ hat ein Imprimatur von 1948, aber keinerlei Angabe zu Autor und Veröffentlichungsdatum. Wegen des Sedisvakantismus ist eine sichere Information wohl nirgends zu erhalten.
Der Kösel-Verlag München existiert zwar noch, und den werde ich auch noch anschreiben, aber nach früheren Erfahrungen bei ähnlichen Sachverhalten kommt von Verlagen oft gar nichts oder nur kryptischer Unfug (Das Werk ist ganz bestimmt irgendwo irgendwie geschützt, da sind wir uns ziemlich sicher).
Ich möchte diesen Katechismus als kostenlosen Download anbieten, z.B. im Internet-Archiv.
Guten Tag,
1897 erschien in einer New Yorker Tageszeitung ein Artikel, der bis heute Furore macht, denn es handelt sich um die Frage: Gibt es den Weihnachtsmann? Die dazugehörige Zeitung existierte bis 04.01.1950.
Fragen dazu: Ist der Artikel gemeinfrei? Darf ich eine Lesung dieses Textes ins Internet stellen? Gelten deutsches und US-amerikanisches Urheberrecht gleichermaßen mit der Regelung, dass das Werk nach 70bzw. 95 Jahren gemeinfrei ist?
Hallo Peter,
sowohl in Deutschland als auch in den USA beträgt die Schutzdauer des Urheberrechts nach dem Tod des Urhebers üblicherweise 70 Jahre. Ist die Schutzfrist verstrichen, gelten Werke als gemeinfrei. Dies gilt aber nur für die originale Veröffentlichung, Übersetzungen müssen ggf. separate betrachtet werden. Wie sich die rechtliche Lage in Ihrem Einzelfall verhält, können wir nicht einschätzen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
die freie Schule, die meine Tochter besucht, hat seit 30 Jahren im Logo/CI ein hangezeichetes Smiley mit einem ganz ernsten Ausdruck.
Dieses Gesicht habe ich mit geringster Veränderung fröhlicher gemacht und möchte es der Schule zur Verwendung kostenlos überlassen.
Desweiteren habe ich das Gesicht mit einer Corona-Maske versehen und in anderen Varianten mit einem Corona-Virus dargestellt.
Damit soll die visuelle Kommunikation in der Schule auf Basis des Logos ermöglicht werden.
Darf die Schule dies verwenden
– intern ?
– auf Websites und in Präsentationen, Drucksachen etc?
Vielen Dank
Sven
Hallo Sven,
eine Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig. Ob das Logo in Ihrem Fall als Werk gilt, können wir allerdings nicht pauschal einschätzen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Eine Bibelübersetzung Revision 1951 von einem Autor Namens Meier.
Was ist wenn Herr Meier das Urheberrecht einer Gesellschaft übertragen hat, die Gesellschaft aber sein Sterbedatum nicht kennt.
Wird die Bibelübersetzung von 1951 im Jahr 2021 automatisch Gemein frei?
Hallo Marcus,
die Gemeinfreiheit tritt in der Regel nur bei anonymen Werken 70 Jahre nach der Veröffentlichung ein. In Ihrem Fall ist allerdings ein Autor bekannt, sodass ggf. umfassendere Nachforschungen anzustreben sind. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Jonas, 7.1. 2021
Hallo, wertes Team von Urheberrecht! Neulich habe ich festgestellt, dass von meinen SF-Erzählungen ein kompletter Band bei Amazon angeboten wird. Diese Erzählungen sind in der DDR erschienen, der Verlag wurde plattgemacht. Jetzt tauche ich sowohl als Autor wie als Herausgeber/Copyright auf — nur dass ich davon nichts weiß und vorher auch nicht einmal informiert wurde. Von den Tantiemen mal abgesehen — falls Bücher verkauft wurden — habe ich auch noch nichts gesehen. Ich lebe noch (also kein Gemeingut) und hatte mit dem — ziemlich großen DDR-Verlag im Vertrag vereinbart, dass nach 3 Jahren ohne Nachveröffentlichung bzw. Nachauflage alle Recht wieder an mich gehen.
Nun sehe ich (außerdem noch noch einige Kriminalerzählungen usw.) bei Amazon meinen Namen und meine Bücher. Falls das ein juristischer Fall ist, können Sie mir vielleicht einen Tip/Anwalt/Hinweis geben?
Hallo, ich habe eine Frage zum Urheberrecht das von einer Firma in Anspruch genommen wird: Laut Aussagen der Mercedes-Benz AG [Link von Redaktion entfernt] wurden die Entwürfe des im Jahr 1954 auf den Markt gekommenen Mercedes-Benz 300 SL Coupé „Flügeltürer“ von ihrem Designer im Auftrag der Vorgängerfirma ausgeführt. Entsprechend sieht die Mercedes-Benz AG diese Entwürfe durch das Urheberrecht geschützt und sich selbst als Rechteinhaber. Dies wurde ja auch mehrfach gerichtlich bestätigt und einige Nachbauten mussten öffentlichkeitswirksam vernichtet werden. Der Designer der ursprünglichen Pläne ist im Jahr 1996 verstorben. Meine Frage: endet das Urheberrecht auf die Pläne des 300 SL zu einem bestimmten Zeitpunkt? Wenn ja wann? Oder gelten hier nicht die Regeln bzgl. „70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Urhebers“? Herzliche Grüße!
Hallo Markus,
in der Regel ist das Urheberrecht an den Urheber gebunden und endet 70 Jahre nach seinem Tod.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag!
Möglicherweise ist dies hier schon angesprochen wurde – dann möchte ich die erneute Frage entschuldigen:
Ich möchte für ein Kunstprojekt (Kleinauflage Buch 20, max.30 Ex) ein Gedicht von C. Morgenstern verwenden. Er ist 1914 verstorben – also ist der Urheberschutz verstrichen. Doch soweit ich weiß gibt es bei einzelnen Werken/Künstler*innen auch später noch Ansprüche durch die Nachkommen/Verlage. Wie/Wo kann ich mich denn im Zweifel im konkreten informieren? Gib es eine Art Datenbank? Leider finde ich im Netz keine Infos.
Viele Dank
Hallo Katja,
in Deutschland gelten Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers als gemeinfrei. Sollten dennoch Ansprüche bestehen, werden diese in der Regel von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Servus, hochgeschätztes Team, das so nett viele Fragen beantwortet,
2 Dinge sind mir nach Ihrem Beitrag unklar, was passiert wenn
1.) Der Autor 70 Jahre tot ist, aber das Werk erst vor 50 Jahren veröffentlicht wurde?
2.) Der Autor 70 Jahre tot ist, aber nur aktuelle Veröffentlichungen existieren? Sicherlich dürfte ich kein aktuelles Buch abtippen? Oder doch und das ist der Grund für kommentierte Ausgaben…?
Vielen Dank für die Infos! Im Übrigen würde sich bei den vielen Kommentaren und dem großen Interesse eine umfangreiche Artikelserie anbieten glaube ich.
Viele Grüße!
Hallo Peter,
grundsätzlich gilt, dass das Urheberrecht in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Abweichend davon besteht der Schutz für Lichtbilder 50 Jahre nach dem Erscheinen bzw. der Veröffentlichung.
Aktuelle Veröffentlichungen können grundsätzlich dem Leistungsschutzrecht unterliegen, das Original bleibt dennoch gemeinfrei.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Urheberrecht-Team,
ich habe beim Aufräumen alte Fotos der Apollo-16-Mission gefunden mitsamt der Negative, die ich selbst als Jugendlicher vom Schwarzweiß-Röhrenfernseher abfotografiert hatte, und die die Mission vom Start über die Mondexkursionen bis zur Landung im TV-Format zeigen.
Gilt hier die 50-Jahre Frist für Nachrichtenfotos, wären sie dann 2023 gemeinfrei?
Hat die ARD als Sender dieser Bilder ein 70-Jahre-Urheberrecht?
Oder ist letztlich die NASA der eigentliche Urheber?
Da ich die Bilder selbst vom Bildschirm abfotografiert habe, steht mir evtl. ein Verfügungsrecht zu, z.B. dürfte ich die Negative auf einer Auktionsplattform zum Kauf anbieten, ohne mich rechtlich angreifbar zu machen?
Danke im Voraus für die Informationen, freundliche Grüße
Jo
Hallo Jo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Die Rechte an einem Gemälde eines Künstlers, der 1914 starb, liegen in einem Museum. Dort hängt das Bild. Eine Firma hat das Bild kopiert und bietet es als „Kunstdruck“ zum Kauf an. Darf die Firma das?
Hallo Anna,
das Urheberrecht besteht grundsätzlich maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, danach gilt es als gemeinfrei.
Eine Einschätzung Ihres individuellen Falles ist uns nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Komisch, daß Sie das nicht einschätzen können.
@ Anna: wenn das Museum es als Nachdruck kennzeichnet, dann darf es als Kunstdruck verkauft werden.
Macht jedes Museum weltweit so. Nur Sie dürfen es nicht weiterverbreiten. Denn jetzt liegen die Rechte beim Museum.
Ich habe in einem Museum eine schöne Lampe (Einzelstück)gesehen, die ich gerne für den privaten Gebrauch (1-5 Stück) nachbauen möchte. Der Designer ist 1960 verstorben. Darf ich sie bereits jetzt für mich nachbauen und dann ab 2030 kommerziell verwerten? Die Erben sind bekannt, möchten aber keine Lizenz vergeben.
Hallo Rainer,
das Urheberrecht erlaubt grundsätzlich Privatkopien. Wann eine kommerzielle Verwertung möglich ist und was es dabei zu beachten gilt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr Geehrte Damen und Herren, möchte bitte wissen wo ich einen Urheberrecht für mein Logo machen lassen kann. Wie viel Kostet es. Wohnort habe in Österreich.
Mit freundlichen Grüsse
Roland
Hallo Roland,
auch in Österreich Bereits sind Werke bereits mit der Schaffung geschützt. Eine Registrierung oder ein Copyright-Vermerk ist nicht notwendig.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
sind Fotos von prominenten Persönlichkeiten wie Schauspieler*innen, Politiker*innen, Künstler*innen wenn sie keine Erben haben, sofort gemeinfrei oder wenn sie Erben haben dann nach 50 Jahren nach dem Tod? Oder haben die Fotograf*innen und evtl. deren Erben das (Mit-)Urheberrecht? Dürfte ich also Werke mit Fotos von z.B. Marilyn Monroe erstellen und verkaufen? Und was wäre mit eigenen gemalten Bildern?
Vor ca. 10Jahren habe ich zwei kleine Bücher geschrieben und veröffentlicht. Alle damit verbundenen Rechte liegen ausschließlich bei mir. Jetzt aber bin ich in einer gesundheitlich schwierigen Situation und möchte alle Rechte ab sofort an einen Freund abgeben. Wie kann ich das am Besten bewerkstelligen?
Ich habe eine Fotografie von einem Wissenschaftler von 1907 verwendet, um diesen in einem Ölgemälde zu porträtieren. Das Foto müsste doch gemeinfrei sein. Ich habe es im Internet gefunden. Dort wurden keine Urheberrechtshinweise gegeben.
Danke vorab!