Urheberrechtshinweis: Ist dieser sinnvoll oder sogar notwendig?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Noch immer glaubt so manch ein Internetnutzer, dass die Inhalte, die sich über das World Wide Web finden lassen, frei zur Verfügung stehen. Um sicherzustellen, dass Bilder, Texte, Videos und Co. nicht einfach von unbefugten Personen genutzt werden, versehen viele Urheber ihre Internetseite mit einem sogenannten Urheberrechtshinweis. Doch ist dieser tatsächlich notwendig?

Urheberrechtshinweis: Kann diese Formulierung vor der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke bewahren?
Urheberrechtshinweis: Kann diese Formulierung vor der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke bewahren?

FAQ: Urheberrechtshinweis

Was ist ein Urheberrechtshinweis?

Ein Urheberrechtshinweis oder auch Copyright-Vermerk zeigt an, dass die auf einer Internetseite verwendeten Inhalte wie Texte, Grafiken und Bilder dem Urheberrecht unterliegen. Ein entsprechender Vermerk findet sich dabei meist beim Impressum. Hier finden Sie einen Urheberrechtsvermerk als Vorlage.

Ist ein Urheberrechtshinweis bei einer Website erforderlich?

Nein, verfügen Werke über die notwendige Schöpfungshöhe, genießen diese automatisch den Schutz des Urheberrechts. Eine spezielle Kennzeichnung ist daher nicht notwendig. Dennoch kann es durchaus sinnvoll sein, einen entsprechenden Hinweis im Internet zu platzieren. Über die Gründe dafür informieren wir hier.

Darf ich Inhalte ohne Urheberrechtshinweis verwenden?

Auch ohne einen Urheberrechtshinweis können die Inhalte dem Urheberrecht unterliegen, sodass die Verwertung nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers zulässig ist. Es besteht aber in den meisten Fällen die Möglichkeit, entsprechende Nutzungsrechte zu erwerben.

Braucht es einen Hinweis auf das Urheberrecht?

Eine Pflicht für den Urheberrechtshinweis gibt es nicht.
Eine Pflicht für den Urheberrechtshinweis gibt es nicht.

Erfüllt ein Werk die Anforderungen des Urheberrechts, ist dieses mit der Entstehung automatisch geschützt. Eine Registrierung oder besondere Handlungen sind demnach für das Schutzrecht nicht erforderlich. Daher ist es eigentlich auch nicht notwendig, einen Urheberrechtshinweis in einer Präsentation, einem Video oder auf einer Website zu platzieren.

Ungeachtet dessen kann ein expliziter Vermerk zu bestehenden Urheberrechten dennoch sinnvoll sein, denn nicht jeder Internetnutzer ist mit den juristischen Regelungen vertraut. Der Urheberrechtshinweis kann daher eine aufklärende Funktion haben.

Gleichzeitig bietet der Hinweis die Möglichkeit, über etwaige Folgen einer unerlaubten Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte zu informieren. Die Androhung einer kostenpflichtigen Abmahnung und möglicher Forderungen auf Schadensersatz aufgrund einer Urheberrechtsverletzung können daher eine abschreckende Wirkung haben.

Nicht zuletzt können ein Urheberrechtshinweis und der darin formulierte Vermerk auf die mögliche Erteilung von Nutzungsrechten ggf. auch zu zusätzlichen Einnahmen führen. Denn finden Nutzer Gefallen an Ihren Inhalten, sodass Sie diese gerne verwerten möchten, können Sie unter Umständen kostenpflichtige Lizenzen erteilen.

Wie formuliere ich einen Urheberrechtshinweis? Ein Beispiel

Mehrere Funktionen erfüllt der Urheberrechtshinweis. Ein Muster müssen Sie daher ggf. anpassen.
Mehrere Funktionen erfüllt der Urheberrechtshinweis. Ein Muster müssen Sie daher ggf. anpassen.

Üblicherweise findet sich der Urheberrechtshinweis bei einer Website im Impressum, sodass Nutzer auch direkt notwendigen Informationen für eine mögliche Kontaktaufnahme haben. Wie Sie den Hinweis gestalten und formulieren, bleibt dabei grundsätzlich Ihnen überlassen.

Nachfolgend finden Sie zum Urheberrechtshinweis ein Muster. Dieses dient in erster Linie der Veranschaulichung und erhebt daher keinen Anspruch auf juristische Korrektheit. 

Alle Inhalte dieser Internetpräsenz, insbesondere Texte, Fotos und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Schranken des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Urhebers.  Sollten Sie Inhalte verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Wer gegen das Urheberrecht verstößt, macht sich strafbar und muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und Forderungen auf Schadensersatz rechnen.

Wichtig! Nutzen Sie Stockphotos oder andere fremde Inhalte, sollten Sie sich im Vorfeld gründlich informieren, wie Sie den jeweiligen Urheber angeben müssen. Denn fehlen entsprechende Vermerke oder entsprechen diese nicht den Nutzungsbedingungen, kann eine Abmahnung drohen.

Urheberrechtshinweis – kurz und kompakt

Beim Urheberrechtshinweis handelt es sich um Vermerk, der sich vor allem auf Internetseiten findet. Er informiert darüber, dass die bereitgestellten Inhalte dem Urheberrecht unterliegen und eine Verwendung dieser das Einverständnis des Urhebers bedarf (mit Ausnahme der Privatkopie). Verpflichtend ist ein Urheberrechtshinweis in der Regel nicht.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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