Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 10. Mai 2023
Eine eingängige Melodie kann schnell mehrere Millionen Euro wert sein. Sie läuft auf allen Radiosender, findet Verwendung in der Werbung, in Einspielern beim Fernsehen und wird als CD oder Mp3 verkauft. Damit ein Urheber von diesen Arten der Verwertung auch finanziell profitiert und zugleich weiterhin bestimmen kann, was mit seinem Werk geschieht, gilt das Urheberrecht auch für Musik.

Weiterführende Ratgeber zum Themenbereich Musik:
Inhalt
Literatur zu Themen rund ums Urheberrecht bei Musik
FAQ zum Urheberrecht bei Musik
Sie müssen gar nichts tun. Das deutsche Urheberrecht schützt Musik bzw. Noten und Liedtexte automatisch.
Bereits mit der Schöpfung ist das Musikwerk gemäß Urheberrechtsgesetz geschützt, also wenn der Song das erste Mal bei Proben gespielt wird oder bei der Niederschrift von Text und Melodie.
Das Urheberrecht bei Musik umfasst die Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Danach findet eine Verjährung statt und es ist gemeinfrei.
In diesem Fall liegt möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung vor. Es besteht die Möglichkeit dagegen juristisch vorzugehen.
Ja, wer einen selbstkomponierten Song bei Youtube hochläd, gilt als Urheber. Somit findet auch hier das Urheberrecht für Musik Anwendung. Außerdem gilt: Wer fremde Musik in ein Video einbaut, kann dadurch eine Urheberrechtsverletzung begehen. Deshalb sollte vorher geprüft werden, wer der Urheber ist und ob eine Genehmigung notwendig ist.
Nein, das ist so nicht richtig. Verwenden Sie durch das Urheberrecht für Musik geschützte Stücke und bieten Sie diese im Internet auf Ihrer Website kostenlos zum Download an, ist auch dies ein Verstoß. Findet eine nicht genehmigte Verbreitung statt, ist es irrelevant, ob diese kommerzieller Natur ist oder nicht.
Wann fällt Musik unter das Urheberrecht?
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) zählt in § 2 explizit die „Werke der Musik“ als geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst auf, wenn es sich bei diesen um eine persönliche-geistige Schöpfung handelt.

Werke der Musik werden durch Töne ausgedrückt, die Erzeugung kann dabei durch Gesang, Instrumente, Natur- oder Tiergeräusche erfolgen. Für das Urheberrecht ist es unerheblich, ob für die Entstehung der Melodie die Leitlinien der Musiktheorie eingehalten wurden oder ob die Schöpfung sogar unmelodischer Natur ist.
Ein Musikwerk bedingt auch nicht die Schriftform, Notenblätter sind für den Schutz durch das Urheberrecht also nicht notwendig. Zudem muss die Komposition nicht durch ein Medium festgehalten sein, beispielsweise einer CD oder Kassette. Bereits eine musikalische Aufführung reicht aus, damit das Werk wahrgenommen werden kann und somit geschützt ist.
Welche Musikrechte gelten?
Das Urheberrecht besteht aus drei Bestandteilen. Ihr Zweck ist es, den Urheber sowie sein Werk zu schützen und mögliche finanzielle Ansprüche zu vergelten. Bei den Urhebern handelt es sich in der Regel um den Komponisten und ggf. den Textautor. Ihre Rechte lassen sich in die folgenden drei Teile zusammenfassen:
- die Verwertungsrechte
- die Nutzungsrechte
- die Urheberpersönlichkeitsrechte

Die Verwertungsrechte liegen ausschließlich beim Urheber und können vor dessen Tod auch nicht an andere Personen übertragen werden. Er darf alleine entscheiden wann und in welcher Form das jeweilige Musikstück veröffentlicht, vervielfältigt und verwertet wird.
Möchten Verlage, Plattenfirmen, Sendeanstalten aber auch Privatpersonen urheberrechtlich geschützte Werke in der Öffentlichkeit nutzen, bedarf dies einer Genehmigung des Urhebers.
Durch die Nutzungsrechte kann der Schöpfer sein Werk anderen zur Verwertung überlassen. Plattenfirmen, Veranstalter und Verlage können bestimmte Nutzungsrechte erwerben, um das Musikwerk zum Beispiel auf Tonträgern zu verkaufen, auf öffentlichen Veranstaltungen zu spielen oder Noten und Songtext in einem Buch abzudrucken.
Die persönliche Beziehung zwischen Musikwerk und Urheber ist durch das Urheberpersönlichkeitsrecht geregelt. Dabei handelt es sich unter anderem um das Recht auf Namensnennung und den Schutz vor Entstellung.
Die deutschen Urheberrechte haben auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestand und gehen somit an dessen Erben über. Danach gelten sie als gemeinfrei. Dadurch ist es jedem erlaubt, das Musikstück ohne Genehmigung und finanzielle Entschädigung aufzuführen. Allerdings besteht weiterhin der Schutz für die performenden Künstler und die Unternehmen, die die Rechte zur Verwertung besitzen.
Deutlich wird dies durch ein Beispiel: „Für Elise“ von Ludwig van Beethoven ist, weil der Komponist 1827 verstarb, gemeinfrei und darf deshalb aufgeführt werden. Eine Genehmigung ist somit nicht notwendig. Inszeniert ein zeitgenössischer Künstler das Stück und veröffentlicht es auf einer CD, ist dieser Song nicht frei von Rechten und steht unter Schutz.
Eine solche Verwertungsgesellschaft ist zum Beispiel die GEMA. Diese ist vor allem Zuständig für die Verwertung von Musikwerken. Im Auftrag der Urheber verhandelt die GEMA Tarifverträge mit Rundfunkanstalten und kommerziellen Streaminganbietern im Internet aus. Darüber hinaus können sich ausübende Künstler auch durch die GVL vertreten lassen.
Gilt bei einer Coverversion das Urheberrecht?

Immer wieder tauchen in den Charts bereits bekannte Songs auf. Dabei handelt es sich um Coverversionen und Remixe. Doch was muss bei einer solchen Neuauflage beachtet werden, damit es nicht zu einer Verletzung vom Urheberrecht für Musik kommt?
Bei einer Coverversion handelt es sich um eine neue Einspielung eines Musikstücks. Der Song wird dafür an die eigene Stimmlage angepasst und möglicherweise mit anderen Instrumenten eingespielt. Eine Bearbeitung von Text und Komposition findet allerdings nicht statt.
Für einen solchen Coversong müssen die notwendigen Rechte erworben werden. In der Regel erfolgt dies über die GEMA. Solche Lizenzgebühren fallen an, egal ob das Stück Teil eines Auftritts oder einer Aufnahme für eine CD ist.
Werden größere Veränderungen an Melodie oder Text vorgenommen, handelt es sich um eine Bearbeitung. Für eine solche Bearbeitung wird die die Zustimmung des Urhebers benötigt. Zu diesem Zweck wird dann ein Lizenzvertrag abgeschlossen, der die individuellen Regelungen festhält. Der Urheber kann seine Zustimmung aber auch verweigern.
Die sogenannten Remixe sind auch eine Form der Bearbeitung. Häufig werden diese von Plattenfirmen oder Urhebern in Auftrag gegeben. In einem solchen Fall ist die rechtliche Lage klar, ein Einverständnis liegt vor.
Wer ohne einen Auftrag einen solchen Remix produzieren möchte, muss abhängig vom Grad der Bearbeitung vom jeweiligen Rechteinhaber eine Lizenz erbitten und erwerben. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich geschulte Beratung zu suchen. Die Beauftragung eines Anwalts kann dazu beitragen, eine mögliche Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.
Was tun, wenn die Melodie geklaut wird?

Die moderne Technik und das Internet machen es möglich: Innerhalb kürzester Zeit kann jeder Musikstücke aus dem Internet herunterladen, vervielfältigen, weiterverbreiten und verwerten. Doch nur weil die Technik dies ermöglicht, ist es noch lange nicht konform mit dem deutschen Recht.
Gegen eine Urheberrechtsverletzung kann bei Musik juristisch vorgegangen werden. Dem Urheber stehen dabei sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Optionen zur Wahl. Das am häufigsten gewählte Rechtsmittel ist dabei die Abmahnung.
Bei der Abmahnung handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme, die zur Vermeidung eines Prozesses dient. Durch die Abmahnung informiert der Urheber den vermeintlichen Täter über sein Fehlverhalten, fordert die Unterlassung dieses und erhebt ggf. Anspruch auf Schadensersatz.
In dieser wird das Fehlverhalten sachlich erläutert und auf die originale Schöpfung hingewiesen. Des Weiteren folgt der Unterlassungsanspruch, der den Täter davon abhalten soll, erneut fremdes Material zu verwenden. Zusätzlich dazu wird auch der Beseitigungsanspruch geltend gemacht, der dazu verpflichtet, die neue Komposition aus dem Internet zu entfernen. Um finanzielle Verluste auszugleichen wird schlussendlich auch Schadensersatz gefordert.
Folgt auf die Abmahnung keine Reaktion, beziehungsweise herrscht Uneinigkeit über den tatsächlichen Urheber oder ob das Urheberrecht für diese Musik überhaupt gilt, ist ein Gerichtsverfahren der nächste Schritt.
Während dieses Verfahrens findet eine individuelle Prüfung des Sachverhaltes statt. Dabei werden auch Sachverständige befragt und Gutachten erstellt. Dies führt in der Regel zu hohen Kosten.
Beweise für die Urheberschaft bei Musik
Kommt es wegen geklauter Musik zu juristischen Streitigkeiten, sind häufig die Urheber in der Beweispflicht. Das bedeutet, sie müssen nachweisen, wann der jeweilige Song entstanden ist. Doch welche Möglichkeiten bestehen, um die eigene Aussage zu unterstützen?
Mögliche Methoden der Beweissicherung sind unter anderem:

- Die Aussage von Zeugen
- Ein an sich selbst adressierter Brief
- Die Verwahrung bei einem Rechtsanwalt oder Notar
Eine Zeugenaussage ist dann möglich, wenn eine Komposition in Form einer privaten Vorführung oder durch Weitergabe eines Tonträgers an vertrauenswürdige Personen erfolgt. Die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage erhöht sich, wenn es sich bei den Personen um Unbeteiligte handelt. Also bestenfalls keine nahen Verwandte oder Freunde.
Wichtig ist, dass die Zeugen wenn nötig, später genau angeben können, wann sie das Musikstück zum ersten Mal gehört haben. Dabei sind Datumsangaben von großer Bedeutung, denn nur so kann ggf. eine Aussage vor Gericht bestehen und als Beweismittel dienen.
Eine beliebte, weil auch verhältnismäßig kostengünstige und einfache Methode ist, die Beweissicherung durch einen Brief. Zu diesem Zweck werden der Datenträger mit der Aufnahme des Musikwerks, die niedergeschriebenen Noten oder der formulierte Text in einem Briefumschlag versiegelt.
Dieser Brief wird an die eigene Adresse versendet. Durch den Poststempel ist es möglich, nachzuvollziehen wann das Werk verschickt wurde und somit ergibt sich auch ein Anhaltspunkt zum Entstehungszeitpunkt. Wichtig ist, dass der Brief auf keinen Fall geöffnet werden darf, da dadurch nicht mehr eindeutig klar ist, wie lange die Werke bereits im Umschlag liegen.
Die Beweiskraft des Poststempels vor Gericht ist allerdings schwer einzuschätzen. Immerhin besteht die Möglichkeit auf Manipulation. So lassen sich Umschläge in der Regel durch heißen Wasserdampf wieder öffnen, ohne dass dies ersichtlich ist.
Die höchste Beweiskraft hat die Verwahrung bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar. Dieser notiert sich wann er die Noten oder die CD entgegengenommen hat und bewahrt diese auf. Für diesen Dienst lassen sich Anwalt bzw. Notar entlohnen. Aufgrund der Kosten ist diese Methode wohl aber eher für professionelle Musiker und Komponisten geeignet.
Exkurs: Copyright bei Musik

Bei Musik und Urheberrecht gilt es nicht nur die nationalen Bestimmungen zu beachten. Die Europäische Union (EU) hat sich auf gemeinsame Regeln beim Musikrecht geeinigt. So gelten in Europa zumeist dieselben Vorschriften und Regeln wie in Deutschland beim Urheberrecht für Musik.
In den Vereinigten Staaten von Amerika gilt das Copyright Law. Durch das eingekreiste „C“ (©) werden in den USA urheberrechtlich geschützte Musikstücke, aber auch andere Werkarten gekennzeichnet.
Das Copyright stellt vor allem die wirtschaftliche Verwertung der Werke in den Mittelpunkt und dient nicht in erster Linie dem Schutz vom Urheber und seiner Schöpfung, wie es in Deutschland der Fall ist.
Zudem sind meist die ökonomischen Verwerter der Rechte, also Plattenfirmen und Verlage im Besitz der Verwertungs- und Nutzungsrechte. Dem Urheber bleibt häufig nur ein eingeschränktes Veto-Recht, mit dem er die Möglichkeit hat den Missbrauch des Copyrights zu verhindern.
Für neue Werke gilt auch in den USA ein Schutz bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sind Firmen im Besitz der Rechte, gilt das Urheberrecht 95 Jahre. Bis 1989 musste das Copyright noch einzeln angemeldet werden, heute ist dies nicht mehr notwendig. Im Falle einer Klage um Schadensersatz kann es allerdings von Vorteil sein, wenn das Copyright bei der Library of Congress angemeldet ist.
Durch internationale Abkommen und Verträge gelten die Urheberrechte über die Ländergrenzen hinaus, sodass der Schutz vor Plagiaten aber auch eine Vergütung gewährleistet werden kann.
Urheberrecht bei Musik – kurz und kompakt
Musikstücke und Kompositionen fallen unter das Urheberrecht. Findet eine Verwertung ohne die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers statt, handelt es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann auch bei sogenannten Coverversionen vorliegen.
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Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urheberrecht bei Musik:
- Robert Lyng (Autor)
- Stade, Philip (Autor)
- Barbara Berndorff (Autor)
Letzte Aktualisierung am 8.06.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Guten Tag,
wie sieht es aus, wenn ein Musik-Text, den ein Künstler erschaffen hat, irgendwann in den Medien mit seinen text auftaucht? Wenn z.B. Dritte diesen Text besitzen? Sind die o.g. rechte rein auch für Musik-texte gültig, die musikalisch untermalt / ergänzt wurden?
Hallo Ahmet,
auch Songtexte stehen als Sprachwerke unter dem Schutz des Urheberrechtes gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
Meine Frau hat ein Klavierwerk von LvB eingespielt und auf YouTube eingestellt. Nun kommt die Meldung, dass für ihr Video eine Urheberrechts- Verletzung vorliegt. Zwei Widersprüche (auf Gemeinfreiheit) wurden zurück gewiesen.
Man droht Werbung dazwischen zuschalten und damit die andere Partei zu entlohnen.
Gruß Hans
Hallo,
wie und wo kann ich prüfen, wer der Urheber ist?
Desweiteren, wie stelle ich fest ob eine Genehmigung erforderlich ist?
Gibts es hierfür ein Formular ?! -Reicht eine Genehmigung vom Urheber per Email oder muss es schriftlich sein?
Was hat die GEMA mit dem ganzen zutun?
Ich lese seit 2 Stunden so vieles über dieses Thema aber diese fragen sind noch nicht geklärt.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Rener
Hallo Rener,
Die GEMA vertritt die Rechte vieler Musiker in Deutschland und besitzt entsprechende Vertriebsrechte an deren Werken. Entsprechend ist diese in vielen Fällen befugt, Vergehen zu verfolgen. Sie können sich also durchaus bei dieser Institution darüber erkunden, ob für die Sie interessanten Werke ein Urheberrecht besteht.
Für eine Erlaubnis bietet sich ein Vertrag zum Nutzungsrecht an. Hier können Sie mehr dazu lesen und ein Muster herunterladen: https://www.urheberrecht.de/nutzungsrecht/
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo ich heiße Elena und habe eine Frage,
meine Seminararbeit handelt bezuüglich des Urheberschutzes und nun stelle ich mir die Frage wie die Rechtslage aussieht, wenn ich in einem selbstgedrehten Video fremde Hintergrundmusik von YouTube draufspiele. Dieses Video soll auf der Schulhomepage veröffentlicht werden. Sie fodern dazu auf die Rechte vom Urheber einzuholen, wie kann ich aber bei einem Ed Sheeran Song den Urheber kontaktieren?
Hallo Elena,
möchten Sie urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich – wie etwa auf einer Internetseite – verwenden, ist dies nur mit der Erlaubnis des Rechteinhabers möglich. Meist nimmt die GEMA diese Rechte stellvertretend für die Künstler wahr und erhebt entsprechende Gebühren.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Elena wende Dich bitte an Warner Music UK Limited. Info auf [Link von der Redaktion entfernt].
Welche Rechte stehen einem Sänger automatisch zu, wenn er den Beat und den Songtext gegen Bezahlung in Auftrag gegeben hat. Hat er dann auch gemarechte? Auch wenn er nur der „Artist“ im Sinne von Sänger ist? Wenn es vorher keinen Produzentenvertrag gab.
Hallo,
der Sänger hat ggf. ein Leistungsschutzrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo allerseits,
Wir haben ein video gemacht wo wir eine musik dazugegebn habn und wollten es posten…nach einigen minuten wurde dieses video dann weg genommen und somit konnten wir es nicht mehr schiken…und um ehrlich zu sein ich weiß nicht was ich als nächstes machen muss..und noch eine frage.
Wie kan man prüfen ob die musik copyright ist oder nicht?
Hallo Emre,
Sie können sich an den Betreiber der Plattform wenden, um zu erfahren, wie weiter vorzugehen ist. Copyright besteht in der Regel immer, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dem nicht so ist. Ein Anwalt für Urheberrecht kann Ihnen die Details zu Ihrem Fall darlegen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
gibt es mittlerweile eine Website oder Webservice/APP in dder man gesamtes Lied, oder Nur Text oder Nur Musik hochlädt und prüfen kann b dies irgendwo eingetragen, geschützt usw. ist. Klar, Soundhound, Shazam, aber das ist ja nur für richtig bei Spotifgy oder Itunes veröffentliches Lied, aber das gabs früher ja nicht, bzw. Lied könnte ja dort nicht erschienen sein.
Warum? ich habe vor vielen Jahren Privat einen eigenen Text auf eine Musik aufgenommen die von einem damaligen Freund irgendwo her mir gegeben wurde. Früher egal, da nicht Kommerzeil. Nun soll es „restauriert“ werden und nun weiß ich nicht was mit dejm Beat ist, Text ist ja eh meiner.
Oder muss ich da echt heutzutage die Gema beauftragen usw…?
DANKE 🙂
Hallo Tom,
ein entsprechendes Tool ist uns nicht bekannt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, ich habe eine Frage.
Ist es auch Urheberrechtsverletzung, wenn man eine ( bereits vorher existierende) Melodie aus dem Kopf in Notenform aufschreibt und diese vervielfältigt? Es stimmt ja dann sehr wahrscheinlich nicht eins zu eins mit dem Original überein, sondern ist z.B. eine halbe Oktav tiefer.
Mit freundlichen Grüßen
Anne S.
Hallo Anne,
eine solche Anlehnung an bestehende Werke wird mit hoher Wahrscheinlichkeit noch als Urheberrechtsverletzung angesehen. Der Wechsel der Tonhöhe hat darauf keinen Einfluss.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Liegt eine Urheberrechtsverletzung nicht erst dann vor, wenn die Musik nach den erstellten Noten auch öffentlich aufgeführt wird? D.h. die Erstellung von Noten nach Gehör, oder Bearbeitung einfacher einstimmiger Notenblätter mit Mehrstimmigkeit und Harmonien und nachfolgende Weitergabe der Noten kostenlos oder durch Verkauf kann doch noch keine Rechtsverletzung sein.? Schließlich kann man in die erstandenen Notenblätter auch den Fisch einwickeln.
Anders liegt der Fall sicher, wenn ein Musikverlag seine Herausgabe eines Musikstücks eins zu eins in der Bearbeitung wiedererkennt, das stellt selbstverständlich eine Verletzung der Verlagsrechte dar.
Hallo Reinhold,
für die Einschätzung ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedarf es häufig einer individuellen Überprüfung. Eine pauschale Bewertung ist uns daher nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich würde gerne ein Video, das auf YouTube gestellt werden soll, mit einer Hintergrundmusik unterlegen.
Die Musik habe ich von einer CD, auf der eine Gruppe unterschiedlicher Menschen aufgenommen wurde. Es handelt sich hier um eine Gruppe aus Tanzania, daher ist die GEMA wahrscheinlich der falsche Ansprechpartner. Auf der CD ist der Copyright-Inhaber, der Vertrieb bzw. das Tonstudio (deutsch) jeweils mit Kontaktdaten angegeben.
Wer ist hier der richtige Ansprechpartner? Kann man das überhaupt so pauschal sagen?
Vielen lieben Dank vorab,
Lena
Hallo Lena,
Sie können bei der GEMA anfragen, ob die Urheber des Werkes dort rechtlich vertreten sind. Andernfalls können Sie sich auch an die Plattenfirma wenden. Seit kurzem gibt es auf Youtube aber keine wirklichen Probleme mit der GEMA mehr, da es zu einer außergerichtlichen Einigung kam. Urheber können jedoch Ihr Video sperren, wenn es unerlaubt geschützte Musik nutzt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Keine wirklichen Probleme bedeutet, dass es keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht (außer dass das Video eventuell gesperrt wird)?
Beste Grüße
Lena
Hallo Lena,
nutzen Sie Musik ohne das Einverständnis des Urhebers bzw. des Rechteinhabers kann dies eine Abmahnung nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollten Sie diese unbedingt einholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn es zwischen Youtube und der GEMA zu einer Einigung kam, kann der Urheber oder die Plattenfirma das Recht entsprechende Leistungsansprüche geltend zu machen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich möchte auf meinem (monetarisierten) Youtube Kanal Musikstücke verwenden, die ich von soundcloud.com heruntergeladen habe. Auf soundcloud sind die Musikstücke vom Künstler / Uploader jeweils mit der Creative Commons Lizenz für kommerzielle Nutzung versehen und können frei heruntergeladen werden. Allerdings kommen in manchen Liedern samples von bekannten Musikstücken vor.
Begehe ich eine Urheberverletzung, wenn der Remix-Künstler keine Genehmigung für die Verwendung der samples hat? Eigentlich kann man ja nicht verlangen, dass ich in einem Remix jeden Künstler oder jedes Lied kenne, oder?
Hallo Andy,
die Rechtslage in Bezug auf Remixe ist in Deutschland bis heute noch nicht eindeutig geklärt und läuft oft darauf heraus, dass diese Musikprodukte als nicht legal betrachtet werden. Wenden Sie sich zur Sicherheit an die Betreiber der Soundcloud-Domain. Diese können Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit aufklären.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Herzlichen Dank für die Antwort.
Wenn ich ein Cover eines Musikstücks verwende, dass zur kommerziellen Nutzung freigegeben ist (das Cover), dann ist das aber in Ordnung, oder?
Danke und viele Grüße
Hallo Andy,
auch bei abgeänderten Cover-Songs liegt das Urheberrecht weiterhin beim ursprünglichen Schöpfer, nur der Anspruch auf Anteile verringert sich etwas. Sie sollten also auch in diesem Fall denjenigen im Vorhinein kontaktieren, welcher über die Nutzungsrechte entscheiden darf.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Eine gute Möglichkeit: Erstellen eines „Prioritätsnachweises für Musik, Noten und Texte
Hallo an alle,
kurze Frage, vermutlich längere Antwort: Wer hat die Rechte an Nationalhymnen? Ist das ein besonderer Casus – sie werden ja dauernd gespielt – oder, sobald ich diese irgendwie öffentlich zugänglich mache, auch automatisch dem Urhebererechtsmodus unterworfen?
Danke!!
Hallo Bea,
die Nationalhymen gelten als amtliche Werke, die im entsprechenden Interesse veröffentlicht werden. Grundsätzlich wirkt dabei kein urheberrechtlicher Schutz. Schaffen Solisten oder Musikkappellen jedoch Versionen, die genug eigenen künstlerischen Gehalt aufweisen, können sie dafür auch urheberrechtliche Ansprüche einfordern.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich habe die Möglichkeit als freischaffender Komponist für eine Firma zu arbeiten.
( Firmensitz in Österreich ).
Im Vertrag räume ich der Firma die Nutzungsrechte der Musik ein, die ich im Vertragszeitraum für sie bzw. deren Kunden komponiere.
Zusätzlich wünscht die Firma im Vertrag aber noch die Übertragung der Urheberrechte.
( Siehe Anhang )
Ist das nach deutschem Recht überhaupt zulässig, bzw. könnte man den Vertrag trotzdem unterschreiben, wenn man, wie man findet, für die Komposition einen angemessenen Fixbetrag erhält ?
Vielen Dank im voraus !
Hallo Michael,
Sie können das Urheberrecht nicht übertragen, jedoch die Nutzungsrechte. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.urheberrecht.de/uebertragen/
Ihr Team von Urheberrecht.de
Wie sieht es mit Realbooks und Fakebooks aus, die eingescannt in digitaler Form auf einer CD gebrannt sind?
Darf man die vertreiben, weil sie in der Form nicht im Handel erhältlich sind? Habe ich mir mal von einem sogenannten Fachmann sagen lassen!
MfG
Stefan
Hallo Stefan,
auch bei diesen Werken besteht ein Urheberrecht, dass teilweise schon durch die Vervielfältigung verletzt wird. Daher ist der Vertrieb nicht zulässig.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Wie ist das, wenn ich bei meinem Showreel bei zusammengeschnittene Szenen Musik drüberlegen will? Also wenn ich mein Showreel online stelle mit Musik drauf, muss ich da die Rechte dafür einfordern?
Danke fürs Feedback!!
Hallo Lara,
wenn Sie die Nutzungsrechte an der Musik nicht besitzen, dürfen Sie diese auch nicht ungefragt verwenden. Hier muss der Rechteinhaber zustimmen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Wie liegt denn der Fall bei Musik-Lehrvideos, die z.B. auf einer eigene Hompage veröffentlicht werden?
Konkret: Es läuft ein selbst gemachter Backingtrack mit ähnlichem Schlagzeug-Groove, Basslinie und Chords wie beim Originalsong und die Besonderheiten des Stückes, Spieltechniken, musiktheoretische Konzepte des Originalsong, etc. werden mündlich erläutert?
Besten Dank!
Hallo Peter,
erkundigen Sie sich am besten beim Urheber oder der Verwertungsgesellschaft, welche die Rechte für die ursprüngliche Komposition verwaltet. Sonst kann es dabei durchaus zu Urheberrechtsverstößen kommen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Guten Tag,
1.) Wenn ich ein Musikstück selbst am PC komponiert habe und es dann einem Sänger vorspiele, der dazu einen Text schreibt und es dann in meinem Studio einsingt— desweiteren der Song dann in Übereinstimmung von mir auf Youtube veröffentlicht wird, kann der Sänger dann nach Monaten eine Urheberrechtsverletzung einklagen?
2.) Wer ist in diesem Fall der Urheber des Stückes? Ich als komponist des Musikwerkes oder der Sänger der den Text dazu schrieb und einsang oder beide?
freundliche Grüße
Jörg
Hallo Jörg,
dadurch dass beide Personen an der Schaffung des Stücks gearbeitet haben, sind beide Urheber. Entsprechend muss auch der Sänger Einnahmen erhalten, wenn es zur Monetarisierung kommt. Am besten klären Sie dies im Detail mit einem Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
vielen Dank für die Info
Das dauert aber!!
Guten Abend,
ich male Aquarellbilder und verwende Titel oder Liedzeilen als Schriftzüge in meinen Bildern. Gerne würde ich auch den Interpreten noch auf dem Bild nennen. Verletzte ich damit das Urheberrecht oder könnte es zu Problemen führen, wenn die Bilder öffentlich in einer Ausstellung gezeigt werden oder sogar verkauft würden?
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Hallo Tine,
liegt kein Markenrechtsschutz vor, können Sie Songtitel in Ihren Bildern verwenden. In Bezug auf die Nennung der Interpreten und den kommerziellen Handel mit Ihren Bildern, sollten Sie jedoch einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren. Dieser kann genau ermitteln, ob der Verkauf rechtliche Konsequenzen haben kann.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
wie ist es, wenn ich einen Song mit sämtlichen Melodien, Akordfolgen und dem Text komponiert habe und der Lead-Gitarrist meiner Band seine Gitarren-Spur dazukomponiert mit Soli, Voicings etc. Ist er dann Miturheber meines Songs, oder liegt das Urheberrecht trotzdem noch bei mir? Wo kann man die Regelung für solche Fälle nachlesen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Johannes
Hallo Johannes,
wir empfehlen Ihnen, § 8 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genau zu lesen. Dieser definiert unter anderem die Bedeutung des Miturhebers: „Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.“
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
wie sieht es mit dem Erwerb von Nutzungsrechten bei Musik aus, welche als Arbeitswerkzeug genutzt wird und nicht zu Unterhaltungszwecken. Beispiel: Ein Unternehmen verwendet ein Musikstück um die Qualität ihrer Lautsprecher zu prüfen. Was muss dabei beachtet werden? Reicht es, dass der Titel einmal gekauft wird?
Zusatzfrage: Wenn das Musikstück an verschiedenen Unternehmensstandorten genutzt werden soll, muss es dann für jeden Standort erneut erworben werden oder gibt es für Unternehmen Sonderregelungen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
mit freundlichen Grüßen
Hallo Raphael,
wenden Sie sich an die zuständige Verwertungsgesellschaft, wenn es um eine öffentliche Vorführung geht. Diese legt fest, welche Gebühren dafür zu zahlen sind. Privat kann erworbene Musik ohne gesonderte Gebühren gespielt werden. Da der Unterschied zwischen privat und öffentlich oft schwierig zu erfassen ist, lohnt sich hier die Rücksprache mit einem Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Guten abend,
ich habe eine Frage, die hier noch nicht gestellt wurde.
Ein Musiker spielt Coversongs, auf der Strasse bis hin zu Voice of. .. Sind die Stücke dann nicht auch geschützt? Es ist seine Interpretation und er schafft sein eigenes Werk. Gemachte Aufnahmen der Stücke durch dritte, die ins Netz gestellt werden (ohne Rückfrage) verletzen diese das Urheberrecht? Ist ein sogenannter Fanclub berechtigt seine Stücke/Audio-Videoaufnahmen zu publizieren ohne Legitimation?
Vielen Dank für eine Aufklärung
Hallo Jens,
direkte Coverversionen können ohne besondere Genehmigung vorgetragen und neu aufgenommen werden. Der ursprüngliche Urheber muss jedoch angemessen beteiligt werden, wenn es zu Einnahmen kommt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Das weiss ich, die Urheber sind dabei berücksichtigt.
es geht mir um die Frage, ob diese Coverversionen auch als geistiges Eigentum geschützt sind also deren Veröffentlichung durch dritte in Bild und Ton durch den Künstler authorisiert werden müssen. Z.B bei Facebook oder Youtube durch dritte eingestelltes Material. Kann der Künstler die Nutzung seines Materials untersagen und sich auf sein Urheberrecht beziehen?
Hallo Jens,
kommt es zu deutlichen Bearbeitungen der Instrumentierung, des Beats, der Melodien oder des Gesangs, entsteht eine klar abgregrenzte eigene Version. Auch diese ist urheberrechtlich geschützt und der Urheber muss einer Veröffentlichung zustimmen, damit seine Rechte nicht verletzt werden.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
mit meinem Tanzorchester habe ich in den 1980er- und 1990er-Jahren u. a. Musik (gekaufte Noten) von Glenn-Miller, Billy Vaughn etc., sowie aktuelle Titel aus den damaligen Charts gespielt. Aus alten Fotos unseres Orchesters habe ich nun ein Video zusammengestellt, welches ich mit den damals von uns gespielten Titeln (es handelt sich um Live-Mitschnitte von unseren Auftritten) untermalen und in Youtube veröffentlichen möchte.
Frage: Werden hierdurch Urheberrechte berührt und benötige ich hierzu irgendwelche Genehmigungen?
Hallo Ludwig,
dadurch kann es durchaus zu Urheberrechtsverletzungen kommen. Hier ist es empfehlenswert sich an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA zu wenden, und die notwendigen Informationen einzuholen. Auch ein Anwalt für Urheberrecht kann die notwendige Recherchearbeit für Sie übernehmen und Sie eingängig beraten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich hätte mal eine Frage. Ich möchte ein YouTube Video kommerziell verwenden in dem ich ein Coversong verwende, der original von Adele ist.
Meine Frage: Muss ich die Rechte sowohl von Adele als auch von der Coverband erfragen oder ist nur der Komponist, also in dem Fall Adele, derjenige der Rechte an dem Stück besitzt?
Wer kann mir helfen? 🙂
Hallo Thorsten,
Urheber besitzen ein Anrecht auf Beteiligung, wenn es durch einen Coversong zu finanziellen Einnahmen kommt. Besitzt ein Cover jedoch genug Anpassungen, entsteht dabei eine neue geistige Schöpfung, durch die der „Cover-Musiker“ ebenfalls ein geistiges Eigentum besitzt. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Urheberrecht oder die zuständige Verwertungsgesellschaft.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich (minderjährig) komponiere schon seit meiner Kindheit Klavierstücke. Meine Eltern sind im Besitz von Noten und Tonaufnahmen meines Frühwerks. Leider haben sie diese Aufnahmen mehrmals gegen meinen ausdrücklichen (!) Willen anderen Leuten vorgespielt – sowohl in meinem Beisein als auch hinter meinem Rücken.
Folglich habe ich von meinen Eltern sämtliche Aufnahmen und Noten meiner Werke zurückgefordert. Sie weigern sich jedoch, mir diese auszuhändigen und behaupten, dass alles, was ich bis zu meinem 18. Geburtstag komponiere, rechtlich ihnen gehöre und sie es somit verwalten dürfen.
Wer ist im Recht? Kann ich die Noten und Aufnahmen meiner Werke zurückfordern?
Hallo Sophia,
Ihre Eltern verstoßen hier gegen das Urheberrecht, welches Sie bei Ihren Werken besitzen. Ein Anwalt für Urheberrecht kann Ihnen helfen, die Werke zurückzufordern.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich habe aus einer Gesangsmelodie von 1893 und einem Text von 1891 eine Komposition für Männerchor
komponiert. Es handelt sich dabei um keine deutsche Version. Der deutsche Text zu dieser Melodie ist von einer
deutschen Person hinzugefügt worden. (2015) Darf ich meine Komposition ohne Probleme aufführen lassen ?
Ich habe bei der Komposition eine andere Tonart gewählt, die einzelnen Akkorde und Töne haben mit
der ursprünglichen Version keine oder nur sehr wenig Gemeinsamkeiten.
Hallo Martin,
hierbei müssen Sie darauf achten, dass die „deutsche Person“, die den deutschen Text geschaffen hat, ein Urheberrecht an der Übersetzung besitzt. Nutzen Sie jedoch die nicht deutsche Fassung, ist es entscheidend, wann der Autor des Originals verstorben ist. Sind seit seinem Tod mehr als 70 Jahre vergangen, dürfte es bei der Aufführung keine Probleme geben. Denn dann ist das Urheberrecht erloschen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
Hatte im Jahr Juli 1990 einen Vertrag in Köln mit Musik Verlag geschlossen, der aber anwaltlich wieder gekündigt wurde mit Rückrufs Recht. Warum ? Ich habe nie einen Cent gesehen, auch bei GEMA kam nicht an. Dann ausgetreten aus GEMA.
27 Jahre keinen Cent, laut Aussage Verlag wäre die Produktion eingestellt worden , dass war 2008, doch dann fing es richtig an, Digitalisierung im Netz – Downloads massig. Dann Kontakt mit Deezer – Amazon und Sony Entertainment aufgenommen und habe ein Schreiben von Sony erhalten vom der Republik Türkei Kultusministerium Musikwerkbetriebsbescheinigung, habe es übersetzen lassen. Dort steht als Urheber meiner Werke die Firma Türküola Istanbul ab dem 02.11.1990 vermerkt. Wie das???? Daher kein Geldeingang bei GEMA und bei mir. Ich steh vor einem Rätzel, wie kann man dagegen angehen. Anzeige wurde schon erstattet gegen Verlag in Köln, wurde eingestellt, weil alle Spuren in die Türkei laufen. Da waren richtige Betrüger am Werk!
Kann ich da Klagen auf Schadensersatz? Wie sieht in diesem Fall die Verjährung aus? Wen soll ich denn verklagen, die in Istanbul oder hier in Köln? In Köln die Fa. ist Liquide. Wonach richtet sich denn die Schadensersatzhöhe. Die Produktion lief überall im Netz, WELTWEIT nur keiner kannte mich. Was nun?
Hallo Yavuz,
die Verjährungsfrist beträgt regelmäßig drei Jahre. Sie beginnt dann, wenn Sie von dem Verstoß Kenntnis erhalten. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Fall schnellstens an einen Anwalt, der Sie umfassend beraten kann.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo, ich schreibe schon länger Gedichte. Jetzt möchte ich für den privaten Gebrauch meine Texte aufnehmen, selbst sprechen und mit einem Auszug aus einem klassischen Musikstück von einer CD leise unterlegen. Die Musik ist von J.S.Bach. Wer die originale Aufnahme produziert hat, kann ich nicht erkennen.
Frage: Darf ich meinen eigenen Text mit solcher Musik unterlegen?
Hallo Hanni,
sofern Sie diese CD lediglich für den privaten Gebrauch produzieren, liegt hier kein Verstoß vor. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie weitergehend beraten kann.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo, würde mich um eure Hilfe sehr freuen. Ich sehe alles sehr kompliziert und als verboten an mit diesen ganzen Gesetzen, sodass es den Spaß manchmal nimmt, weil man denkt, man dürfe eh nichts.
ich werde mehrere Coversongs aufnehmen. Meine Fragen hierzu.
1.) Muss ich auf Youtube wirklich das „(Cover)“ bei jedem Song mit angeben, oder geht auch mein Künstlername samt dem Titel und lediglich in der Beschreibung die Credits, der Name der Plattenfirma/des Künstlers?
2.) Ich habe vor, professionelle Videos zu den Covern zu drehen. Ist das gestattet, aufwendige Videos dafür zu drehen, die über eine Aufnahme im Studio hinausreichen?
3.) Einige haben Werbung oder gar Verkaufslinks für ihre Cover auf Google Play o.ä. Ich dachte beides dürfte man nicht? Darf ich die gut gestalteten Songs dann alle monetarisieren, indem ich sie bei der GEMA angebe?
4.) Dieses den Urheber um Erlaubnis fragen ist doch mehr als unwahrscheinlich. Abgesehen von Künstlern in Deutschland, wird kein einziger amerikanischer Künstler je antworten, ob man Song X von ihm covern dürfte. Also wie genau soll sich das klären lassen? Reicht es auch, die Gema zu kontaktieren und die Coversongs anzumelden? Künstler wie P.Diddy werden zu 99,99% keinen Hobbymusikern auf ihre Mail antworten. Ich habe dieses „Urheber fragen“ Prinzip noch nie logisch verstanden. Wie ist es bei einer ehemaligen Band/Gruppe, wenn man von ihnen etwas covert? Reicht es, wenn ein einziges Bandmitglied gegen die Veröffentlichung des Songs ist und es sperren lassen könnte? Oder kontaktiert man in dem Fall auch ihre ehemalige PLattenfirma, die auf der CD steht, und fragt um Erlaubnis?
5) Kann ich aus meinen gesungenen Coversongs von verschiedenen Künstlern/Bands dann eine EP erstellen und sie Leuten kostenlos zur Verfügung stellen?
6) Das Covern von 2 Songs in einem wird immer beliebter auf Youtube. Ist dies bereits auch verboten?
7) Wie entsteht ein Deal mit Major Labels wie Sony etc? Kann man ihnen Coversongs oder eigene Songs schicken? Wie hoch sind da die Wahrscheinlichkeiten, wenn man Potential und Verpackung hat? Übernehmen diese die Kosten von Videoklips & Aufnahmen?
Fazit: Ich will Coversongs auf meine Art singen + bezahlte Kameramänner für Videoklips.
Muss ich immer (Cover) angeben, darf ich die Songs auf einer EP zur Verfügung stellen? Wie haben es einige Youtuber geschafft, Cover zu verkaufen oder zu monetarisieren Wie ist das mit dem Urheber fragen, ohne jemals eine Antwort zu kriegen, reicht es, die Gema zu kontaktieren?
Beste Grüße
Hallo Cello,
sofern Sie nur für den Privatgebrauch ein Cover erstellen, müssen Sie dies nicht genehmigen lassen. Möchten Sie dieses aber vervielfältigen, benötigen Sie die Zustimmung der Bands. Was im einzelnen bei You-Tube zu beachten ist, können wir Ihnen so nicht sagen. Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der für Sie die Genehmigungen einholen kann und Sie umfassend beraten kann.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich habe mehrere eigene Werke komponiert und möchte Diese auf youtube und [Editiert] veröffentlichen.
Bei den vielen tausenden von Songs, die es gibt wird es mit Sicherheit auch Phrasen und Akkordfolgen geben, welche von anderen Urhebern schon komponiert worden sind, das lässt sich nicht verhindern.
Es muss doch eine art „Prüfungsstelle“ oder so geben, die sagt „ok“ nicht „ok“.
Oder legt man einfach los und ist der Urheber ?
Hallo Heiko,
regelmäßig landen solche Fälle vor Gericht, sodass dann ein Richter darüber entscheidet.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Kann eine Zeile/Passage eines veröffentlichten Songtextes als Titel einer eigenen CD mit Eigenkompositionen verwendet werden.
Hallo Gerd,
sofern Sie die CD nur für den Privatgebrauch erstellen, sollte dies kein Problem sein. Sie dürften die CD aber wahrscheinlich nicht veröffentlichen und gewinnbringend verkaufen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
wir wollen ein Stück mit einigen anderen in UK singen. Die Rechte für UK wurden dort geregelt. Müssen wir, um die Noten auch für die deutschen Teilnehmer legal zu erwerben, auch beim deutschen Rechteinhaber copyright fees entrichten, oder ist es ausreichend, dass alles in UK geregelt ist?
Danke!
Hallo good singing,
um ganz sicher zu gehen, sollten Sie Ihren Fall mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen. Dieser kann Ihnen sagen, ob hier das Schutzlandprinzip maßgebend ist oder ob Sie sich explizit an die deutschen Rechteinhaber wenden müssen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
Ich möchte ein Stück der klassischen Musik verwenden, um daraus durch Sampling einen neuen Song zu machen. Kann dies zu urheberrechtlichen Problemen führen, auch wenn die Verjährungsfrist von 70 Jahren nach Tod des Komponisten verstrichen ist? Bezieht sich gemeinfrei hier auf die Partituren des Stücks, oder gelten auch alle Aufnahmen und Interpretationen des jeweiligen Stücks als gemeinfrei?
Danke im voraus!
Hallo Dan,
als gemeinfrei gilt in diesem Fall das ursprüngliche Stück des Komponisten. Dieses kann nach Ablauf der genannten Frist ohne Probleme aufgeführt werden. Interpretiert ein Künstler ein solches Stück neu und veröffentlicht es auf CD oder als Download, steht die neue Version jedoch wieder unter Schutz.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo zusammen,
was muss ein Sänger tun, wenn er nach den Aufnahmen für eine CD auf alle Rechte an dieser CD (Verkauf, Veröffentlichung) verzichten möchte.
Gibt es da Formulare, Verträge oder vorbereitete Schriftstücke?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Gruß Folksänger
Hallo Folksänger,
wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Urheberrecht. Dieser weiß genau, worauf bei der Abtretung der Rechte zu achten ist. In jedem Fall sollten Sie die Angelegenheit schriftlich klären.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
Unser Keyboarder hat einen Song geschrieben. Wie als Band haben den dann bearbeitet, und unsere Ideen dazu gestellt. Den daraus entstanden Song haben wir live im Proberaum mitgeschnitten. Kurz darauf stirbt der Keyboarder. Nun untersagt die Schwester uns die weitere Nutzung. Wir waren doch an der Erstellung beteiligt! Darf die das? Haben wir kein Urheberrecht?
Hallo Uli,
das Urheberrecht teilt sich unter Ihnen allen auf, da Sie alle an der Schaffung des finalen Songs mitgearbeitet haben. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Urheberrecht. Dieser kann Ihnen rechtlich und beratend zur Seite stehen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich mache gerade mein Bachelorprojekt. Das ist eine kleine Installation mit einem Hintergrund Musik. (Es wird wohl nur in unserer Uni ausgestellt.)
Darf ich ein Musik aus einem Film ohne Frage verwenden? Wird dies zu urheberrechtlichen Problemen führen?
Danke sehr!!
Nancy
Hallo Nancy,
auch in diesem Fall besteht ein Urheberrecht, das ohne Zustimmung der Rechteinhaber oder der verantwortlichen Verwertungsgesellschaft verletzt wird. Nicht zuletzt ist auch eine Ausstellung innerhalb der Universität eine öffentliche Vorführung.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hi liebes Urheberrecht.de Team!
Sehe ich das richtig, dass ein Video wie dieses (als Beispiel), in dem bekannte Musikstücke einige Sekunden lang angespielt werden, eigentlich rechtlich nicht ganz sauber sind? Ich gehe nicht davon aus, dass sie von allen Rechteinhabern die Erlaubnis haben.
*Link entfernt*
Ich frage deswegen, weil ein Kunde ein ähnliches Video produzieren lassen will.
Alex
Hallo Alex,
prinzipiell kommt es auch hierbei zur Urheberrechtsverletzung. Ein Urheber muss der öffentlichen Vorführung seiner Stücke zustimmen. Andernfalls liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Guten Tag!
Wie sieht es bei öffentlichen Veranstaltungen aus? Ich habe z.B. bei Stadt- und Straßenfesten mitgefilmt, auf denen Musik lief. Je nach Anlass spielte z.B. eine Kapelle, eine Band oder kam die Musik vom DJ.
Darf ich die bei solchen Anlässen gefilmten Videos veröffentlichen? Mir geht es hier nicht um das Recht am eigenen Bild oder die Einverständnis von Personen sondern vor allem um die Musik die dabei natürlich zu hören ist. Youtube hat mir bei solchen Filmen z.B. gemeldet, das urheberrechtlich geschützte Musik gefunden wurde und gefragt, ob ich Rechte daran habe.
So ein Video ohne Ton zu veröffentlichen, ist aber irgendwie auch sinnlos… Es liefe z.B. auf ein völlig geräuschloses Feuerwerk hinaus, weil im Hintergrund irgendein aktueller Titel zu hören ist.
Hallo Dirk,
der Prüfalgorithmus von YouTube liegt in diesem Fall richtig. Sie dürfen das Audiomaterial nicht ohne Zustimmung der Urheber veröffentlichen. Je nach Art der aufgeführten Tonwerke haben dabei die Komponisten, die aufführenden Künstler und die zuständigen Verwertungsgesellschaften ein Wort mitzureden.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ein Youtube-Video mit urheberrechtlich geschützer Musik zu unterlegen ist nicht erlaubt. Wie wird es gehandhabt, wenn ich die Musik versuche 1:1 nachzustellen und selbst neuaufzunehmen? Ist es dann legal oder brauche ich trotzdem die Zustimmung des Urhebers?
Vielen Dank
Hallo Felix,
inwieweit ein solches Vorgehen zulässsig ist, sollten Sie ggf. bei der GEMA erfragen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Frage: Ich visualisiere Musik in Form von Grafiken und Fotos. Nun möchte ich in Kürze meine Arbeiten öffentlich präsentieren und in der Beschreibung am Bild oder im Katalog auf das Musikstück hinweisen, das mich inspieriert hat. Wird damit ein Nutzungsrecht vom Inhaber des Urheberechtes erforderlich?
Hallo raro,
spielen Sie die Tonwerke nicht öffentlich ab und nennen nur die Titel, sollte es keine Probleme geben. In diesem Fall müssen die Inhaber der Nutzungsrechte nicht zustimmen. Bei weiteren Fragen kann Ihnen ein Anwalt für Urheberrecht weiterhelfen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo an das Team von Urheberrecht.de.
wir planen ein klassisches Jazz-Big-Band-Stück aus 1930ern zu covern, wobei das Musikstück nur ein Instrumental ist. Wir planen einen Text und eine Gesangsmelodie hinzuzufügen und dem ganzen Stück einen modernen Touch zu verliehen. Der Urhebeber ist bereits mehr als 70 Jahre tod. Müssen wir auf die Verwertungsgesellschaft zu gehen um eine Einwilligung für unsere Coverversion zu erhalten?
Wir möchten das fertige Stück im zweiten Schritt veröffentlichen.
Ich freue mich auf ein Feedback von Euch.
Hallo Franz,
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers sind Sie in den meisten Fällen auf der sicheren Seite. Nur wenige Länder haben eine 100-jährige Schutzfrist festgelegt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
wie sieht es mit der ‚wirtschaftlichen Verwertung‘ aus, wenn einer meiner Titel, die hier bei der Gema angemeldet ist, in Amerika gesendet würde?
Beste Grüsse
Marti
Hallo Marti,
in den USA sind mitunter andere Verwertungsgesellschaften zuständig. Wollen Sie Ihre Werke dort schützen, sollten Sie sich an die entsprechenden Vereine wenden. Ihr Ansprechpartner bei der GEMA kann Ihnen hier sicher auch weiterhelfen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Grüße an das Team!
ich habe hier schon viel zu dem Them gelesen und vermutlich auch verstanden. Meine Frage wäre eine recht simple: Ich komponiere ebenfalls noch recht leihenhaft eigene Lieder, welche ich auf bestimmten Websites (eigene Homepage, Youtube usw.) veröffentlichen möchte, um meinem Bekanntheitsgrad irgendwie zu steigern. ich selber kann noch keine qualitativ hochwertigen Aufnahmen herstellen, befürchte nun wie viele andere dass diese Kompositionen (Die durchaus Potential hätten) von firmen veröffentlicht oder eben einfach gestohlen, ausgearbeitet werden usw.
Da ich dennoch der Urheber bin würde ich natürlich versuchen dagegen vorzugehen, wie hoch wären denn überhaupt die Chancen auf juristischer Ebene zu beweisen dass es sich dabei um meine Kompositionen handelt (Die Qualität wäre ja nun eher Leihenhaft) und gerichtlich die Einstellung der Veröffentlichung/Verkauf oder die Beteiligung an Einnahmen/Erwähnung meiner Person als Komponisten zu erwirken? Das scheint mir für eine Privatperson mit wenig Mitteln doch nahezu unmöglich? Ich würde mich sehr über Antwort freuen.
Hallo Sasuke,
wenn Sie der Urheber eines Werkes sind, sind Sie durch das Urheberrecht geschützt und können auf die rechtlichen Konsequenzen bestehen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte ein Musical kreieren und öffentlich aufführen, für das ich Cover-Versionen bekannter Songs erstelle. Die Cover sind bezüglich Text und Melodie identisch mit Original. Gelten hier die üblichen Regeln zur Erstellung und Veröffentlichung von Coverversionen?
Vielen Dank für die die Antwort im Voraus!
Michael
Hallo Michael,
auch dabei müssen Sie sich an geltendes Urheberrecht halten. Das bedeutet, dass die Rechteinhaber einer öffentlichen Verwendung zustimmen müssen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte eine Quiz Webseite erstellen manche Fragen haben mit Ton eines zb Trailer zu tun. Wenn ich 3 Sekunden dessen Song abspielen würde. Müsste ich trotzdem GEMA anmelden?
Lg.
Hallo Thomas,
auch wenige Sekunden sorgen bei geschütztem Material für einen Urheberrechtsverstoß, wenn der Rechteinhaber der öffentlichen Nutzung nicht zugestimmt hat.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo, ich verwende Texte aus einem Song von 2003. Ich habe jetzt schon mehrfach die englische Pkattenfirna angeschrieben, ob ich diese Texte in meiner komplett anderen selbst komponierten Musik verwenden darf. Auch telefoniert mit dem zuständigen Lizenzmitarbeiter habe ich versucht aber nie einen Rückruf erhalten, es war immer nur ein nicht zuständiger am Telefon. Ich habe jetzt ein Musikvideo und 3 Versionen auf meiner Internetseite und YouTube veröffentlicht. Die Musik zum kostenlosen Download und im Abspann bzw. auf der Internetseite den Hinweis der Quelle für den Text und deren Pkattenfirna mit angegeben. Reicht das aus?
Hallo Matthew,
um die Werke veröffentlichen zu dürfen, ist die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers nötig.
Ihr Team von Urheberrechte.de
Wo finde ich Künstler des Urhebers nur auf Antrag der Gema, was ist wenn ein Urheber kein Mitglied der Gema ist, wie finde ich denn den Urheber heraus? Was kostet mich dies um den Urheber heraus zu finden?
Was kostet es mich Songs von mir ab zu sichern? Kann ich dennoch ein abgesichertes Werk von mir z.B. bei youtube reinstellen. Was kostet es mich mit den Urheber über der Gema zu verhandeln prozentual?
Hallo Dave,
die Urheberrechte von Musik liegen meistens bei den Musik-Labels. Diese haben meist Stellen, die sich um die Verwaltung der Rechte kümmern und die Sie kontaktieren können.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
wie sieht es mit dem Urheberrecht bei Liedtiteln oder Album Namen aus?
Danke schon mal für die Hilfe,
Liebe Grüße
Julia
Hallo Julia,
Titel von Büchern, Liedern oder Alben werden durch das Urheberrecht nur in seltenen Fällen berührt. Streitfälle über Titel beziehen sich meist auf das Markenrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich habe auch eine Frage:
Ich arbeite im Kindergarten. Dürfte ich eine Melodie/ die Musik für meinen eigenen Text verwenden, ohne dass ich da belangt werden könnte? ZB. wenn ich das Lied “ Im März der Bauer “ mit einem von mir (um)geschriebenen Text in der Kita singen würde?
Falls ja, wo wäre eine Überschreitung ? Wenn wir es bei einer Aufführung singen würden, vor Puplikum? Ich möchte keine Urheberrechte verletzen, aber jeder sagt mir etwas anderes.
Hallo Anja,
deine Frage ist sehr komplex und wird häufig im Einzelfall entschieden. Zwar kann es sich um ein Volkslied handeln, das frei von Urheberrechten ist, aber bei einer Aufführung können Gebühren für die GEMA anfallen. Hier empfiehlt es sich einen Anwalt für Urheberrecht zu befragen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
wir sind ein Chor. Ein ehemaliges Chormitglied hat gemeinsam mit einem noch aktiven Chormitglied für den Chor eine Lied komponiert das wir als Anfangsmelodie zu unseren Auftritten gesungen haben. Der Text stammt vom ehemaligen Mitglied die Melodie von Beiden. Unter welchen Bedingungen können wir dieses Lied weiter aufführen? Das ehemalige Chormitglied hat uns (unter Zeugen) mündlich die Erlaubnis zum weitern Aufführen erteilt. Wie verhält sich diese Situation entsprechend des deutschen Urheberrechtes. Brauchen wir zusätzlich noch eine Erlaubnis in Schriftform?
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
Hallo Hans,
eine Erlaubnis für die Verwertung kann in Deutschland auch mündlich stattfinden. Jedoch ist ein schriftlicher Vertrag ein stärkerer Beleg, als eine mündliche Absprache unter Zeugen. Zwingend nötig ist die Schriftform jedoch nicht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
Ich habe von einem 90er RnB Song eine moderne House Version geremixt und dafür (nur) den Original Gesang benutzt, den Rest neu komponiert. Welche Freigaben muss ich Anfragen wenn ich a) den Original Gesang benutzen möchte bzw. b) den Gesang neu nachsingen lasse?
Besten Dank vorab!
Hallo Daniel,
die Genehmigung für beides musst du beim Rechteinhaber einholen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
kann ich also durch den upload eines selbst komponierten Stückes bei YouTube beweisen, dass ich es komponiert habe. Beziehungsweise wann es komponiert wurde?
Vielen Dank schonmal 🙂
Hallo Deetz,
um eine Urheberschaft zu beweisen und die damit zusammenhängenden Rechte einzufordern, sollten Sie einen Anwalt für Urheberrecht hinzuziehen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich verfasse deutsche Texte zu bekannten Popsongs (u. a. Beatles) und möchte diese Stücke bei Live Benefiz-Konzerten (ohne Eintritt) spielen. Muss ich die Genehmigung von McCartney und Co einholen (einkaufen), oder besteht da ein Unterschied zwischen der Interpretation auf der Bühne und der Veröffentlichung auf CD oder als Noten? So, dass ich für die Stücke nur die ohnehin anfallenden GEMA-Gebühren für die Konzerte bezahlen muss?
Hallo Detlev,
Musikrechte sind ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet. Wir können Ihnen leider keine abschließende Antwort auf Ihre Frage geben, auch weil wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Bitte fragen Sie einen Anwalt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich spiele Klavier und will nun Lieder von anderen Komponisten aufnehmen. Diese Aufnahmen sollen dann entweder in Form einer CD oder per Mail als MP3 an Freunde und Familie geschickt werden.
Die Lieder werden also nicht öffentlich, sondern nur privat an ausgewählte Personen geschickt. Ich werde auch kein Geld dafür verlangen.
Gibt es hier urheberrechtliche Probleme?
Vielen Dank und beste Grüße,
David
Hallo David,
die Rechtslage zur Aufnahme und Verbreitung von Liedern anderer Komponisten ist recht komplex. Bei schwierigen rechtlichen Fragen empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wir dürfen eine solche Beratung nicht anbieten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
begehe ich eine Urheberrechtsverletzung, wenn ich legal ein Musikstück (MP3) erwerbe, darauf eine Tanzchoreografie entwerfe, und damit – rein privat und unentgeltlich- an einer (natürlich öffentlichen) Meisterschaft teilnehme?
Vielen Dank für die Hilfe!
Monika
Hallo Monika,
ob die öffentliche Wiedergabe hier zulässig ist, sagt Ihnen die GEMA oder ein Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo ich habe mir ihren Beitrag der echt gut geschrieben ist und einiges aufklärt gelesen meine Frage ich bin sehr unsicher bin sei Jahren ein Fan von Alen Jackson aus USA ich spiele selber Country Musik nun habe ich einen Titel den ich sehr mag entdeckt und einen Text in deutsch geschrieben was muss ich machen und bedenken wenn ich den Titel auf eine CD bringe nicht um zuverkaufen sondern ev an Radiosendern zuschicken ich würde mich über eine Info freuen MFG
Hallo Wiethold,
komerziell genutzte Coversongs müssen unter Umständen bei der entsprechenden Verwertungsgesellschaft – in Deutschland der GEMA – gemeldet werden. Gegen Gebühr ist das reine nachspielen in der Regel erlaubt. Erkundigen Sie sich bei der GEMA oder einem Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Danke für den Hinweis
Hallo!
Ich möchte ein Liederbuch drucken lassen, nur mit Texten. Schlager, Oldies, Volkslieder, Jagdlieder etc.
Das Buch soll verschenkt sowie bei Nachfrage auch verkauft werden.
Muss ich Urheberrechte erfragen?
Danke für Ihre Antwort
Andre Tiemann
Hallo Andre,
um ein Buch mit fremden Texten zu produzieren und zu verkaufen, müssen die Urheberrechte abgeklärt werden. Auch wenn es sich bei dem Buch um ein Textbuch handelt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo. Wo kann ich denn den Urheber eines Volkslieds (Kinderreim-Liedes) herausfinden, wenn der Verfasser anonym ist? Ich möchte das Lied in einem Buch abdrucken, finde aber den Urheber nicht. Was kann ich hier tun?
Vielen Dank 🙏
Hallo Edy,
mögliche Anlaufstellen können der Herausgeber sowie die zuständige Verwertungsgesellschaft sein.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
muss ich, wenn ich mir eine Orchesterpartitur kaufe, eine Bearbeitung genehmigen lassen? Ich würde die Stimmen gerne reduzieren, in „klingend“ umschreiben und eventuell einzelne Passagen auslassen oder vereinfachen.
Das Stück wäre dann individuell den Fähigkeiten und der Besetzung eines Chores angepasst.
Hallo Michael,
nach dem Kauf können Sie das Stück für Ihr Orchester anpassen. Daraus erwächst keine Urheberrechtsverletzung.
Ihr Team von Urheberrechte.de
Habe nicht alle Kommentare gelesen, falls es bereits erwähnt wurde, möchte ich um Entschuldigung bitten.
Allgemein verhält es sich so, wenn man nach Beiträgen zum Urheberrecht und zu den Schutzfristen sucht, findet man nur immer diese Angaben mit der Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Doch das war ja nicht immer so und bei Werken, deren Schutzfrist bereits vor einer Neuregelung des Gesetzes abgelaufen war, flammte die Schutzfrist nicht erneut auf.
Bei Fotografien hatte ich mich vor Jahren mal durchgewurstelt, um kam als juristischer Laie zu dem Schluss, dass alle Fotografien, die bis Ende der 50er Jahre entstanden, nicht mehr unter das Urheberrecht fallen, da die Schutzfrist um 1900 mit 5 Jahren begann und dann Stufenweise bis auf 70 Jahre nach dem Tod angehoben wurde, vor eine der letzten Anhebungen aber bei Fotografien aus den 50er Jahren die Schutzfrist bereits abgelaufen sein müsste. Dann las ich noch etwas von einem Gesetz für Dokumente der Zeitgeschichte, unter dem die hätten fallen können, welches nach spärlichen Angaben aber wohl auch bereits abgelaufen sein dürfte.
Wie bereits geschrieben, ich bin kein Jurist, somit könnte ich mich keinesfalls für diese Angaben verbürgen, richte mich nur danach für meine Belange. Erstaunt war ich aber vor wenigen Tagen, das ein Professor der Musikwissenschaften auf seinen Webseiten vermerkte, dass es sich bei Aufnahmen von musikalischen Werken ähnlich verhält. Er schrieb dazu, dass die Schutzfrist für Schallplatten, die vor 1963 publiziert worden, vor einer Neuregelung des Gesetzes im Jahr 2013 abgelaufen war. Und was abgelaufen, bleibt auch abgelaufen, verlängert werden bei Neuregelungen nur die Schutzfristen, die zum Zeitpunkt einer Neuregelung noch nicht abgelaufen waren.
Nur ich habe noch keine Angaben über ältere Schutzfristen in diesem Bereich gefunden und weiß nicht, ob diese Angaben für musikalische Werke zutreffen oder nicht.
Hallo,
vorab ein großes Kompliment für den Artikel und für die Beantwortung der zahlreichen Anfragen.
Wir sind ein Unternehmen und haben auf einer internen und nichtöffentlichen Geschäftsveranstaltung, die Karaoke Version eines Liedes verwendet, dazu einen eigenen Text geschrieben und den Kollegen vorgetragen. Der Auftritt wurde gefilmt und wir möchten diesen Film in den sozialen Medien veröffentlichen.
(1) Benötigen wir hierfür irgendwelche Zustimmungen oder Genehmigungen?
(2) Welche Zustimmungen werden benötigt, wenn das Lied öffentlich vorgetragen wird?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. Grüße Peter
Hallo Peter,
in so einer speziellen Situation sollten Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht wenden oder auf eine Veröffentlichung außerhalb eines privaten Rahmens verzichten.
Ihr Team von Urheberrechte.de
Bei wem kann man klären, ob das Markenrecht greift, wenn man eine Liedzeile eines bekannten Liedes für eine Werbemaßnahmen verwenden möchte?
Hallo Anne,
in diesem Fall benötigen Sie die Verwertungsrechte an dem Lied bzw. eine Vereinbarung mit dem Rechteinhaber.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Wir haben als Band 5 Songs einer anderen Band gecovert und planen diese auf CD zu veröffentlichen. Texte und Melodien der Songs wurden von Einzelnen erstellt, das gesamte Arragement überwiegend seinerzeit von mir entwickelt.
Wir würden unser Vorhaben gerne an die GEMA melden um die Urheber entsprechend an den Einnahmen zu beteiligen. Allerdings sind weder Texter, die Komponisten der Leitmelodien noch die Songs selbst bei der GEMA registriert.
Reicht es in diesem Fall aus unser Vorhaben detailliert der GEMA zu melden?
Hallo Pitter,
die Meldung an die GEMA scheint sinnvoll. Jedoch sollten Sie das Vorhaben mit einem Anwalt koordinieren, um keinen Rechtekonflikt zu riskieren.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Liebes Team,
ich bin mir sicher, keine Antwort auf meine Frage hier gelesen zu haben. Ich bin Kirchenmusiker und komponiere sehr viel. Für einen meiner Chöre habe ich nun begonnen, auf Basis von Popmeldien Messen zu verfassen, die dann in einem Gottesdienst zur Aufführung kommen. Sprich, ich LEHNE meine Kompositionen an Popsongs, die mich ansprechen, verfasse Texte in liturgischer Vorschrift danach und komponiere 4-8stimmig. Auf meinen Noten steht ausdrücklich `angelehnt an Hit the road Jack` oder andere Titel. Angelehnt bedeutet wirklich nur aus dem Kopf niedergeschrieben und verändert – Grund: Um moderne und bekannte Musik in die Kirche zu bringen – um die jungen Menschen wieder etwas für die Liturgie begeistern zu können. Ich werde meine Noten nicht zum Verkauf anbieten, auch in möglichen Konzerten keine Gewinnerzielung schaffen wollen.
Es ist damit also regional begrenzt und kein gewinnerzielender Gedanke dahinter.
Wie sieht es denn damit aus?
Liebe Grüße
Hallo B.,
eine rechtliche Beurteilung darf nur ein Anwalt vornehmen. Sie können sich vertrauensvoll an einen solchen wenden.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn man z.B. in einer gelösten Partystimmung ein Lied mitsingt, wobei von dieser Situation ein Video gemacht wird und dann z.B. auf Youtube online gestellt wird.
Was ist mit solch einer Situation – verletzt man damit auch das Urheberrecht?
Oder zweite Situation:
Man ist in einem Lokal, welches Musik abspielen darf. Da ergreift ein Gast das Mikro und singt dann mit. Wenn dieses Video dann online gestellt wird, verletzt man damit Urheberrechte?
Vielen Dank
Chris
Hallo Christian,
eine Veröffentlichung kann als Verstoß gewertet werden. Dabei sollten Sie aber beachten, dass auf Youtube Videos auch nur einem kleinen Kreis zugänglich gemacht werden kann, was dann keine Veröffenltichung darstellt. Abschließend kann das jedoch nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo, eine Frage: Wenn neue Werke kreirt werden im Wege des Sampling und hierfür die auf einem Yamaha Keyboard vorhandenen Töne,Tonfolgen, Spuren etc. genutzt werden-könnte man mit Veröffentlichung dieser neuen Werke eine Urheberrechtsverletzung gegenüber Yamaha begehen? Oder ist das ja eigentlich gerade dafür gedacht und hergestellt worden(das Keyboard) ?Danke.
Hallo HJBöl,
in der Regel erwirbt der Käufer mit dem Erwerb eines Klangerzeugers auch die Nutzungsrechte der voreingestellten Klangfolgen. Bitte wenden Sie sich an den Hersteller, um zu klären, ob dies auch in Ihrem Fall gilt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo liebes Team,
Ich habe mal eine Frage.
Ich selber mache Musik, benutze sie bei meinen YT Videos und habe sie auch bei SoundCloud hoch geladen ( alle Rechte vorbehalten).
Nun habe ich entdeckt, dass ein „Interpret“ mindestens 3 meiner Songs benutzt, manchmal komplett, wo derjenige nur drüber „gesungen“ hat. Derjenige sitzt in den USA, er verkauft „seine“ Songs auf iTunes und so… welche Handhabe habe ich nun um dagegen vorzugehen?
Vielen Dank schon mal.
Hallo Robert,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
Im Zeitalter von WhattsApp, Facebook und CO haben wir uns eine Frage gestellt.
Wenn wir zB: ein von uns selbst gedrehtes Musikvideo in Facebook / Insgramm laden und unseren Fans zugänglich machen, verlieren wir unsere Urheberrechte dann auf an Facebook? oder an Facebook User?
Wie ist hier das normale Recht in Europa und Deutschland?
mfg
Roman
Hallo Roman,
in der Regel erlischt das Urheberrecht nicht, wenn der Schöpfer sein Werk im Internet veröffentlicht. Es kann aber unter Umständen sein, dass er mit der Veröffentlichung auf bestimmten Internetseiten diesen ein Nutzungsrecht an seinem Werk einräumt. Dies ist mit dem jeweiligen Betreiber zu klären.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo
YouTube verwendet bekanntlich eine Content ID Datenbank wo die Songs jeweils gegengeprüft werden. Sollte nun dennoch ein User einen Song hochladen ohne dessen rechtlicher Besitzer zu sein, kann dann der rechtliche Besitzer des Songs bzw. das Label auch gegen YouTube klagen? Oder kann YouTube dieses Risko direkt auf seine User abwälzen da man lediglich die Plattform zur Verfügung stellt?
Danke und Gruss
Frank
Hallo Frank,
wann und ob eine Klage im Einzelfall möglich ist, kann ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Darf ich Lieder, die bei der GEMA verzeichnet sind und deren Noten ich mir besorgt habe im Rahmen eines Konzertes aufführen? Auf jeden Fall würde die Veranstaltung bei der GEMA ordnungsgemäß gemeldet werden.
Muss ich theoretisch, bei jedem Lied welches ich beabsichtige öffentlich aufzuführen, vorher bei der GEMA nachfragen, ob ich die Urheberrechte verletze?
Hallo Sabine,
die Lizenz-Gebühren bei der GEMA sind vom Veranstalter zu zahlen, nicht von den Musikern.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
darf man in seinen eigenen Büchern (die eventuell mal an die Öffentlichkeit gelangen sollen) Personen oder Namen erwähnen?
Z.B.:
Ich kam in sein Zimmer und Chester Bennington schrie mir „I´ve become so numb“ ins Ohr.
Oder:
Ich fand mich in einer Kleinstadt á la Stepford wieder. ?
Hallo Katrin,
werden die Namen realer Privatpersonen ohne deren Einverständnis in Romanen verwendet, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Die Nennung von Namen öffentlicher Personen ist jedoch in der Regel erlaubt, sofern dies nicht mit Tatsachenbehauptungen oder Verunglimpfungen verbunden ist.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo, ich habe mehrere Fragen dazu:
Frage 1: Nachdem der Komponist/Uhreber einer Melodie über 70 Jahre tot ist, ist die Melodie Gemafrei und Urheberrechtsfrei. Können diese Rechte nicht vererbt werden?
Frage 2: Gilt das Gleiche auch für die Liedtexte, 70 Jahre nach dem Tod des Textverfassers? Dürfen diese Texte dann sowohl frei gesungen als auch in unterschiedlichen Medien publiziert werden? Auch kommerziell?
Frage 3: Gilt das Gleiche auch für Liedtexte, die in einem Roman veröffentlicht wurden? Z.B. „Fifteen men on the dead man‘s chest“ aus dem Roman „Treashure Island“. Oder gelten für Romane andere Rechte?
Beste Grüße
Hallo Michael,
das Urheberrecht ist gemäß § 28 Urhebergesetz (UrhG) vererblich.
Nach § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht nach 70 Jahren. Danach ist das Werk in der Regel „gemeinfrei“ und unterliegt gewöhnlich nicht mehr den Einschränkungen des Urheberrechts. Trotzdem ist Vorsicht geboten! Es können trotz dieser zeitlichen Regelung andere Rechte wie das Markenrecht oder doch wieder das Urheberrecht greifen. Deswegen muss für jeden Fall individuell geprüft werden, ob ein Werk weiterhin geschützt ist und ob bestimmte Rechte eine freie Nutzung und Veröffentlichung untersagen. Lassen Sie sich daher bitte von einem Anwalt beraten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Bevor ich zu meiner Frage komme, ist es mir ein Bedürfnis, den Machern dieser Seite meinen Dank und meine Anerkennung auszudrücken für die Sachkenntnis, die Mühe und den nicht unwesentlichen Zeitaufwand, die man hier erkennt.
Also…
1) Ein sehr berühmter Song eines noch lebenden Amerikaners wird mit einem anderen Text versehen. Dieser Text hat ein komplett anderes Thema, ist aber ganz offensichtlich an den Originaltext angelehnt, was man sofort erkennt.
2) Ein Deutscher singt, begleitet von einem Karaoke-Track auf Youtube, den neuen Text auf einer Gesangsspur ein. Die Melodie des Original-Songs ist zwar nicht exakt kopiert, aber klar erkennbar. Der Song ist noch nicht abgemischt und mithin auch nicht veröffentlicht. Zu dem Zeitpunkt gibt es also de facto noch keinen neuen Song.
3) Die Gesangsspur wird an einen Kanadier weitergegeben. Der lädt sioh den gleichen Karaoke-Track herunter und mischt beides zu einem abspielbaren Song. Den verwendet er im Abspann eines Films, den er gerade macht. Dieser Film wird später zum kostenlosen Download im Internet bereitgestellt.
Nachdem ich diese Seite in den letzten zwei Stunden sehr sorgfältig durchgelesen habe, habe ich vorsichtshalber davon Abstand genommen, das tatsächlich zu versuchen. Ich habe Frau und Kinder zu versorgen, und ich vermute, ein Anwalt für Urheberrecht liegt außerhalb meiner finanziellen Möglichkeiten.
Aber es interessiert mich, sozusagen rein akademisch, das Recht welchen Landes hier eigentlich bei Urheberrechts-Streitigkeiten zugrunde gelegt würde. Das deutsche Recht, weil ich etwas eingesungen habe, das zum Zeitpunkt der Weitergabe nach Kanada noch gar kein Song war? Das amerikanische Recht, weil der Urheber Amerikaner ist? Das Recht des Landes, in dem der Verfasser des neuen Textes lebt? Das Recht des Landes, in dem die Verwertungsgesellschaft sitzt? Oder das kanadische Recht, weil der, der den Song abgemischt und in seinem Film verwendet hat, Kanadier ist?
Vielen Dank im Voraus für alle neuen Erkenntnisse!
Wer von den dreien (Sänger, Texter, Mischer/Filmproduzent) hat jetzt eigentlich die Urheberrechtsverletzung begangen? Alle drei?
Und, last not least, kann man ein Urheberrecht an etwas haben, was nur durch Verletzung der Rechte eines Urhebers entstanden ist, wie vermutlich die meisten Karaoke-Tracks in unserem Internet? Müsste man also vom Ersteller das Karaoke-Tracks auch noch eine Lizenz haben?
Schöne Grüße und vielen Dank!
Frank Gründel
Hallo Frank,
der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist sehr komplex und speziell. Ihre Fragen können daher nur nach eingehender rechtlicher Prüfung beantwortet werden. Dies stellt aber eine Rechtsberatung dar, die wir nicht anbieten können und dürfen. Hier kann Ihnen nur ein Anwalt helfen. Unter Umständen können Sie hierfür einen Beratungshilfeschein beantragen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Urheberrecht für die „Arrangeure“ von Noten. Wir haben als Orchester verschieden Noten von verschiedenen Verlägen für eine Aufführung eines Konzertes gekauft. Diese haben wir einstudiert aufgeführt und auf CD gepresst. Für die Aufführung und die CD haben wir GEMA bezahlt. Wir planen nun eine Veröffentlichung über Streamingportale. Die Gema ist jeweils angemeldet und bezahlt. Muss für jedes Stück noch Rückmeldung mit dem „Arrangeure“ bzw. den Urheber der Notenwerke gehalten werden. Wie sieht es mit der Veröffentlichung von Medleys oder selbst geschrieben Werken aus?
Wenn hier noch eine zusätzliche Genehmigung erfolgen muss, welche Form muss diese haben? Gibt es hierfür evtl. Vorlagen?
Hallo Moritz,
wir empfehlen Ihnen, sich an die entsprechenden Notenverlage zu wenden und die Nutzungsrechte bzw. die Veröffentlichung Ihrer Adaption mit diesen zu klären.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Danke für den Hinweis. So hab ich das auch gemacht. Die wissen meist selber nicht bescheid. Ist eine Klärung vor der Veröffentlichung zwingend zu empfehlen?
Hallo Moritz,
da wir keine Rechtsberatungen anbieten dürfen, ist es uns auch nicht gestattet, Empfehlungen zu geben. Ein Anwalt für Urheberrecht kann Sie hier eingehend beraten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo! Folgendes Szenario:
Ich möchte ein bekanntes Copyright Lied für ein KFZ-/Autovideo benutzen. In dem Video wird größtenteils nur das Auto gezeigt. Soweit so gut. Am Ende soll das Logo einer Firma eingeblendet werden, die dieses Auto mit Felgen bestückt hat. Diese Firma läd das Video dann auch bei ihrer eigenen Facebook/YouTube Seite hoch.
Zählt das schon als kommerzielle Nutzung?
Wenn ja, welche Strafen können anfallen?
Wie hoch ist so eine Abmahnungsgebühr?
Kann der Urheber sich die Höhe der Strafe aussuchen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Dima,
veröffentlichen Sie ein urheberrechtlich geschütztes Lied, ohne die Nutzungsrechte daran erworben zu haben, ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Die Kosten bei einer Abmahnung bei einer Urheberrechtsverletzung setzen sich aus dem Schadensersatz und dem Aufwendungsersatz zusammen. Es kann somit kein pauschaler Betrag genannt werden, da dieses vom Einzelfall abhängt.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ist es eigentlich nicht auch eine Missachtung des Urheberrechtes, wenn man auf Youtube eine so gennannte Live-Reaktion oder nur Reaktion auf ein Musikstück macht? Sollange man die Berechtigung des Urhebers nicht hat.
Reicht es, wenn man nur den Urheber der Lyrics eines Liedes fragt, wenn man nur die Lyrics verwenden will, ohne die Melodie oder das Musikvideo?
Mit besten Grüßen
Hallo Basti,
je nachdem, in welchem Umfang das urheberrechtlich geschützte Material verwendet wird, können derartige Videos unter Umständen auch in den Bereich des Zitatrechts fallen. Dieses ist im § 51 UrhG (Urheberrechtsgesetz) verankert und gestattet die genehmigungsfreie Nutzung geschützten Materials, sofern diese durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
Hier kann Sie ggf. ein Anwalt für Urheberrecht beraten, wann ein bestimmtes Video unter das Zitatrecht fällt und wann nicht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo liebes Urheberrecht-Team
Ich habe einige Fragen:
1. Darf der Songaufbau identisch wie das des Originalwerkes sein, wenn jedoch eine andere Melodie verwendet wird?
2. Bei den vielen Songs heutzutage kommen ja immer wieder identische Akkorde oder Bässe in vielen Songs vor. Zu gleichen Akkorde und Bässe, können unterschiedliche Melodien gespielt werden. Zum Beispiel was wäre wenn die Melodie nicht vom Originalwerk zu erkennen ist, jedoch durch die gleichen Akkorde kann die Harmonie identisch sein. Besteht hier trotzdem eine Verletzung des Urheberrechts?
3. Ein Werk wird nur als Werbung auf einer Webseite verwendet wird, ohne Einnahmen zu erzielen. Können diese Werke auch eine Urheberrechtsverletzung begehen?
4. Was wenn man nicht die Absicht hat oder wenn man persönlich nicht abschätzen kann ob es unter Urheberrechstverletzung geht, dann aber plötzlich eine Abmahnung mit Schadensersatzforderung erhält? Hat man da die Möglichkeit sein Werk zurückzuziehen bzw. zu eliminieren ohne bereits Schadensersatz leisten zu müssen? Als normalsterblicher Hobbymusiker ohne Verdienst kann man ja kaum einer millionenklage nachkommen.
Herzlichen Dank für die Antworten.
Hallo Marcel,
inwieweit ein ähnlicher Songaufbau oder eine ähnliche Akkordfolge eines geschützten Liedes eine Urheberrechtsverletzung darstellen, kann nur ein Richter zweifelsfrei beantworten. Generell stehen einzelne Akkorde oder eine Harmonie aber nicht unter Urheberrecht.
Unabhängig davon, ob Einnahmen erzielt werden oder nicht, stellt die nicht genehmigte Veröffentlichung eine Urheberrechtsverletzung dar.
Eine Abmahnung hat den Zweck, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Befolgt der Abgemahnte die Forderungen der Abmahnung, hat er in der Regel keine weiteren Konsequenzen zu fürchten. Allerdings können diese Forderungen u.a. auch die Zahlung von Abmahnkosten beinhalten. Hier empfiehlt es sich ggf. einen Anwalt einzuschalten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich würde gerne Musik in einem Film verwenden, die bereits im Jahr 1907 aufgenommen worden ist. Der Urheber der Musik starb kurz darauf im Jahr 1911 und ist somit länger als die besagten 70 Jahre tot.
Die Originalaufnahmen wurden Anfang der 2000er auf CD’s veröffentlicht. Gilt das Label, das die CD’s veröffentlicht hat nun als neuer Urheber oder kann ich die Musik der CD’s weiterverwenden ohne eine Abmahnung oder Schlimmeres zu riskieren?
Vielen Dank!
Hallo Lukas,
ob das Label die Urheberrechte oder lediglich Nutzungsrecht innehat, können Sie bei besagtem Label erfragen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo liebes U-Team,
Ich habe ein lied aufgenommen, dass in seiner Originalversion auf Spanish ist. Da ich nun auch interessanerweise einen griechischen Text gefunden habe und dies kuenstlerisch sehr interessant fand, habe ich den einen Song mit spanischem und griechischem Text aufgenommen und will ihn jetzt auf meiner CD veroeffentlichen. Woher weiss ich, ob hier urheberrechtlich etwas nicht ok ist. An wen muss ich mich hier wenden? An die GEMA?
Vielen Dank
Hallo Alexandra,
um in Erfahrung zu bringen, ob ein Lied urheberrechtlich geschützt ist, ist die GEMA die beste Anlaufstelle. Alternativ können Sie sich auch an den Künstler, den Interpreten oder das Label, dass das Lied veröffentlicht hat, wenden und nachfragen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo!
Erstmal toller Artikel! Eine Frage habe ich allerdings, hat Musik Lizenz ein Ablaufdatum?
Würde gerne ein russisches Volkslied remixen, dass 1860 komponiert wurde, bin aber was die Rechte angeht sehr unsicher.
Hallo Sebastian,
gemäß § 64 Urhebergesetz (UrhG) erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Allerdings können dann andere Rechte eingreifen und einer freien Nutzung entgegenstehen. Und selbst wenn das Werk durch diesen Zeitablauf gemeinfrei geworden ist, so gilt dies nicht automatisch für eine Bearbeitung des Werks. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Nutzung oder Bearbeitung genau zu erkundigen und gegebenenfalls von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag, ich wollte mich erkundigen, wie es bei einem Lied aussieht, welches uralt(vor 1920) ist und die Komponisten unbekannt? Wenn das Lied danach von diversen Künstlern gecovert wurde bleibt es doch nach wie vor ungeschützt oder?
Hallo pix,
in der Regel erlischt das Urheberrecht durch Zeitablauf nach 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG). Bei sogenannten anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung oder 70 Jahre nach dessen Schaffung, falls es innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht wurde (§ 66 UrhG). Allerdings lässt sich nicht sofort klären, ob ein Werk wirklich anonym ist. Auch können nach bzw. trotz des Zeitablaufs andere Rechte einer freien Nutzung entgegenstehen. Dies muss daher für jedes einzelne Werk genau geprüft werden, ggf. mithilfe eines Anwalts.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich habe für eine Schule ein Kinderlied mit neuem Text versehen, darf es von den Kindern bei einer Schulveranstaltung gesungen werden?
Hallo Alexandra,
möglicherweise hilft Ihnen unser Ratgeber zum Urheberrecht in der Schule ein Stück weiter. Es sei noch hinzugefügt, dass auch bei Kinderliedern und deren Bearbeitung sowie Vorführung bzw. Veröffentlichung Urheberrechte beachtet werden müssen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Es geht um den dj er tut andere Musik runterladen und macht sein Hit da raus .
Hallo ich hätte mal eine frage undzwar habe ich vor kurzem einen song geschrieben der demnächst auch aufgenommen wird und baldestmöglich hochgeladen werden soll allerdings habe ich eine textpassage aus einem anderen lied eingebaut(aus dem Refrain des anderen Liedes) doch der refrain und restliche text als auch die melodie sind nicht daran angelegt
muss ich mir um Rechtliche Konsequenzen sorgen machen da es aus dem Refrain ist oder passt das so
Liebe Grüße
JT
Hallo JT,
ob Sie rechtliche Konsequenzen fürchten müssen, vermögen wir nicht zu beurteilen. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht, der die Sachlage prüfen kann.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
Ich würde gerne in einem bald erscheinenden Rapsong (YouTube, Spotify,etc.) mit eigenem Text und Instrumental, wie im Hip Hop üblich, Cuts benutzen. D.h. kurze Textpassagen (1-3 Sekunden) von bekannten Rappern aus bekannten Songs.
Ist dies rechtlich erlaubt?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Marco,
sind die Passagen urheberrechtlich geschützt, kann es sich hier um eine Urheberrechtsverletzung handeln.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich würde gerne ein Video aus eigenen Bildern und Videos erstellen und dazu als Hintergrundmusik einen Ausschnitt aus einem Lied nehmen und das fertige Video dann auf Instagram posten. Wie gehe ich am besten hier vor, ohne das Urheberrecht zu verletzen und ohne dass das Video dann gesperrt wird? Muss ich hier das Plattenlabel bzw. die Künstler schriftlich kontaktieren und um Erlaubnis fragen? Das Lied habe ich im Google Play Store gekauft und bei der Beschreibung ist angegeben [von Redaktion entfernt].
Bitte um Hilfe – Danke im Voraus.
LG Susi
UPDATE: Habe das Plattenlabel direkt gefragt und die Erlaubnis bekommen – somit hat sich meine Frage beantwortet.
LG Susi
Guten Tag,
herzlichen Dank für diesen interessanten Artikel. Mich würde folgendes interessieren, da ich hierzu bislang überhaupt nichts finden konnte:
Wie sind die rechtlichen Verhältnisse, wenn bei einer Zusammenarbeit die eine Person das reine Instrumental entwirft und die andere Person darauf basierend eine Gesangsmelodie und Text erstellt?
Viele Kollegen behaupten, der Ersteller des Instrumentals wäre in diesem Fall nur der Bearbeiter und hätte praktisch keinerlei Verwertungsrechte, während derjenige, der Gesangsmelodie und Text geschrieben hat, der eigentliche Autor des Werkes sei.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr helfen könntet, Licht ins Dunkel zu bringen. Herzlichen Dank!
Viele Grüsse
Tom
Hallo Tom,
in der Regel wird in so einem Fall gemäß § 9 UrhG von einer Werkverbindung aus zwei urheberrechtlich geschützten Einzelwerken – Text und Komposition – gesprochen. Die Schöpfer beider Werkteile gelten damit als Miturheber.
Ihr Team von urheberrecht.de
Super, ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Grüsse
Tom
Hallo
Ich besitze keinen beatmaker somit bin ich ja von beats von verschiedenen Plattformen abhängig(Youtube,rappers.in)
Ich schreibe die Texte auf diesen Melodien und kreiere einen neuen song.
Wer gilt als Urheber?eine zusammenarbeit mit dem beatproduzenten ist nie erfolgt.
Darf ich diese werke online verbreiten,oder Personen,Plattenfirmen o.ä. aushändigen?
Hallo Chris,
sofern die Melodien urheberrechtlich geschützt sind, ist eine Veröffentlichung ohne entsprechende Nutzungsrechte nicht zulässig.
Ihr Team von urheberrecht.de
Darf ich geschützte Werke zuhause nachspielen und davon Aufnahmen machen, z.B. mit einer Orgel und diese anderen zeigen oder ist das auch schon verboten? (Gemeint ist bearbeitet und nicht bearbeitet)
Darf ich überhaupt zuhause geschützte Werke nachspielen, wenn man die Musik draußen hören kann? (Gemeint ist bearbeitet und nicht bearbeitet)
Das ist ernst gemeint.
PS
Darf ich meine selbst eingespielte Aufnahmen überhaupt selber anhören? Auch, wenn es eine wohl komische Frage ist.
Hallo Michael,
in der Regel ist lediglich die Veröffentlichung geschützten Materials verboten. Ein Musiker, der die Stücke für sich oder in einem nicht öffentlichen Rahmen spielt, hat üblicherweise keine Sanktionen zu fürchten. Gleiches gilt für Aufnahmen, die nicht veröffentlicht, sondern nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wenn ich bei einem selber gedrehtem Video einen Musiktitel einbaue, da dieser mir besonders gut gefällt und auf z.B Instagram/YouTube hochlade, bringe ich mich in Schwierigkeiten?
Ich verdiene kein Geld durch Werbung.
Dazu nenne ich in der Beschreibung eindeutig den Künstler des Musiktitels und erkenne ihn an als Urheber.
Hallo Steve,
in der Regel ist die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Materials nicht zulässig. Mitunter haben die Videoplattformen diesbezüglich jedoch eigene Absprachen mit den Urhebern getroffen. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Betreiber von YouTube und Instagram zu wenden und nachzufragen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wenn ich ein Lied, also Text und Melodie geschrieben habe, ein anderer aber im Nachhinein die Chords dazu geschrieben hat, wie verhält es sich hierbei rechtlich, wer ist der Urheber?
Hallo S.,
ein Musikstück kann mehr als einen Urheber haben. Sie gelten als Urheber des Textes und der Melodie, Akkorde unterliegen in der Regel nicht dem Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Urheberrecht.de Team,
folgende Situation hat sich ergeben. Ich bin Gitarrist in einer Band. Nach meinem Ausstieg aus der Band, möchte ich gerne die von mir komponierten Passagen eines sich in Bearbeitung befindlichen Songs, exklusiv für mich nutzen. Sowohl der Chorus inkl. Melodie, als auch die Strophe sind komplett von mir komponiert worden.
Mein Frage: Haben die übrigen Bandmitglieder Nutzungsrechte an dem unfertigen Song, weil wir diesen in Gemeinschafstarbeit arrangiert und im Proberaum gespielt haben?
Freue mich sehr über eine Antwort!
LG
Martin
Hallo Martin,
Nutzungsrechte können auch mündlich eingeräumt werden. Haben Sie bisher also Ihren Bandmitgliedern erlaubt, Ihr Lied zu spielen, kann dies unter Umständen bereits eine Übertragung der Nutzungsrechte darstellen. Wir empfehlen Ihnen, die genaue Rechtslage von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,ich Tanze zu kpop Liedern und möchte es auch gerne Posten (YouTube oder Facebook etc) aber ich weiß nicht ob es erlaubt ist. Wenn nicht was soll ich tun? Gibt es eine Möglichkeit??
Vielen Dank vorab
Liebe Grüße Joli
Hallo Joli,
möchten Sie fremde Musik in Videos einbauen, brauchen Sie dafür das Einverständnis der Rechteinhaber. Anderenfalls kann eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung drohen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich bin beat produzent und mich interessiert grade sehr, wie ich Dafuer sorgen kann, dass wenn ein rapper auf meinem beat rapt und erfolgreich damit wird, ich eben so profit von dem abekomme… Was er an profit davon bekommt. Da ich die Musik ja produziert habe und er nur drauf rappt, habe ich doch sicherlich auch Rechte in einem solchen Fall oder nicht? Ich wuerde gern vermeiden das er ohne mich Erfolg damit hat. Ich kennzeichnen meine beats mit einem producer tagg welches kennzeichnet dass das mein beat ist.
Danke für die auf merksamkeit.
Hallo Julian,
erreicht ein Beat die notwendige Schöpfungshöhe, kann dieser dem Urheberrecht unterliegen. In diesem Fall drüfen Dritte diesen nicht ohne Ihr Einverständnis verwenden oder bearbeiten. Welche Möglichkeiten Sie zum Schutz Ihrer Werke haben, sollten Sie ggf. mit einem fachkundigen Anwalt besprechen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo zusammen,meine Frage:wenn eineä Melodie die schon als Lied mit Text veröffentlicht ist es dsvon aber noch kein Playback giebt ,und von einem Studio wird jetzt ein neues Plsyback erstellt datf dieses Lied dann 1:1 mit dem gleichen Text wie dss Original als neu oder eigen veröffentlicht werden???
Danke für die Antwort.
Hallo Robert,
wenden Sie sich für eine entsprechende Einschätzung an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Liebes Urheberrechts-Team,
unser Chor singt von unserem Chorleiter exklusiv für uns angefertigte 4-7-stimmige Arrangements. Grundlage für die Arrangements sind aktuelle (urheberrechtlich geschützte) Pop- oder Rock-Songs.
Diese wollen wir nun öffentlich aufführen und Videos der Auftritte auf Youtube veröffentlichen. Reicht es, wenn wir bei Konzerten ganz normal die GEMA für die Werke anmelden oder muss für eine öffentliche Aufführung unserer Chor-Arrangements vorab ein Bearbeitungsrecht beim Verlag eingeholt werden, da ein Chorarrangement ggf. schon eine Bearbeitung darstellt?
Für eine Antwort bedanke ich mich sehr! Herzl. Grüße
Hallo Kareen,
grundsätzlich ist eine Bearbeitung von urheberrechtlich geschützen Werken nur mit dem Einverständnis des jeweiligen Rechteinhaber zulässig.
Ob eine Aufführung und Veröffentlichung im Internet eine Urheberrechtsverletzung darstellt, können wir pauschal nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Folgender Fall:
Ich habe einen Song geschrieben (Text und Komposition) und jemand gefunden der den Song professionell vermarkten will. Allerdings nicht nur als ursprüngliche Gitarrenversion, sondern als modernen Elektropop.
Daraufhin habe ich ein Tonstudio angesprochen, ob sie mir das entsprechend arrangieren und produzieren können.
Man nannte mir daraufhin einen Preis X und schrieb wörtlich bzgl. der dafür von mir zu erhaltenen Leistung: „Alle Urheber- und Nutzungsrechte liegen dann bei Ihnen“.
Jetzt ist das Werk fertig, die Rechnung ist in vereinbarter Höhe gestellt, aber in einem Begleitbrief wird darauf verwiesen, dass die „Masterrechte“ beim Hersteller der Produktion, also beim Tonstudio bleiben. Ich dürfe den Titel nur verwenden mit einem schriftlichen Einverständnis des Tonstudios oder ich möge ihnen doch Angebote für ein einzelprojektbezogenes oder globales „Buyout“ machen.
Man hat mir erklärt, dass Urheber- und Nutzungsrechte das eine sind, das „Masterrecht“ aber etwas anderes. Das Masterrecht liege ausschließlich beim Tonstudio und nur der Inhaber der Masterrechte dürfe entscheiden, wo und wie diese konkrete Produktion verwendet wird.
Jetzt habe ich also meine Produktion, darf sie aber nicht verwenden bzw. muss jedes Mal das Tonstudio fragen und die können die Konditionen diktieren?
Für mich ist das absolutes Neuland.
Ich bin total verwirrt, was die Vielzahl der möglichen „Rechte“ angeht und dass ich als alleiniger Inhaber der „Urheber- und Nutzungsrechte“ dieser Produktion trotzdem damit nicht machen kann was ich will.
Für mich klingt das alles absurd. Ist die Rechtslage tatsächlich so idiotisch oder erzählt man mir hier Märchen?
Hallo Alexander,
für eine individuelle Einschätzung sollten Sie sich an einen fachkundigen Anwalt wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Liebes Urheberrecht-Team,
wir besitzen gekaufte Filmmusiknoten, die für Klavier arrangiert sind. Dürfen wir diese auch für andere Instrumente umschreiben, bzw. mit anderen Instrumenten aufführen (wenn wir die Lieder mit der Klavier-Arrangement-Bearbeitung bei der GEMA anmelden)?
Hallo Barbara,
in der Regel unterliegen Noten dem Urheberrecht, sodass eine Bearbeitung nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber zulässig ist. Für eine individuelle Einschätzung sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Anliegen:
Meine Tochter arbeitet in einer Kindertagesgruppe und erzeugt in ihrer Arbeit Filme, über Aktivitäten und Aktionen der Kinder. Diese Filme unterlegt sie mit Musik, die die Kinder möglichst auch kennen (GEMA).
Nun die Frage: Ist es legal, wenn die Familien (im Durchschnitt zwischen 7 und 10) nach dem Abschluss der Zeit ihrer Kinder in der Tagesstätte diesen Film mit der Musik als Erinnerung erhalten?
Der Kauf von Musik für die gewerbliche Nutzung ist dabei nicht zu leisten – wegen der hohen Kosten. Es handelt sich dabei auch nicht um eine Veröffentlichung im herkömmlichen Sinne.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich machen konnte und hoffe auf eine Info von Ihnen
Herzliche Grüße aus dem Ruhrgebiet.
Hallo Stefan,
grundsätzlich wäre eine Weitergabe als Privatkopie möglich. Allerdings beschränkt sich diese nur auf einen kleinen Personenkreis. Ob dies in Ihrem geschilderten Fall gegeben ist, sollten Sie unter Umständen mit einem Anwalt für Urheberrecht abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich bin dabei in den USA musikalisch Fuß zu fassen, bin aber ein deutscher Staatsbürger und bin auch hier gemeldet. Wie schütze ich meine Musik in den usa? Ist die gema auch dafür zuständig oder welche instituation ist dafür zuständig? Wäre für jede Hilfe dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christian
Hallo Christian,
grundsätzlich werden Werke auch in den USA durch die Berner Übereinkunft geschützt. Eine spezielle Anmeldung ist daher eigentlich nicht möglich. Dennoch entscheiden sich noch viele Künstler und Kreative für eine Anmeldung beim United States Copyright Office. Ob dies in Ihrem Fall sinnvoll oder sogar notwendig ist, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen, der sich auf das internationale Urheberrecht spezialisiert hat. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich habe eine Frage. Diesen Fall hatte ich bereits des öfteren.
Es gibt da ein englisches Lied, welches bereits eine deutsche Übersetzung und einen deutschen Rechteinhaber hat. Nun aber ist leider die deutsche Übersetzung grottenschlecht (!) und ich möchte eine eigene Übersetzung anfertigen und diese statt der offiziellen Übersetzung verwenden. Nicht für kommerzielle Zwecke, aber definitiv zum selbst singen, ggf. auch zur Weitergabe an andere zum nachsingen, anhören, ect. Darf ich das?
Hallo Oliver,
die Bearbeitung von Songtexten kann auch eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Für die Einschätzung Ihres Falls sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Danke Ihnen fuer die rasche Antwort. Ich werde dass dann mit unserer Rechtsabteilung abklaeren.
Ich wuensche Ihnen noch einen guten Tag!
Liebe Gruesse
Oliver
Hallo, ich moechte fuer unsere kommerziell vertriebenen Produkte (Kleinkinderspielzeug) englische Kinderlieder verwenden.
Folgende Lieder:
Old MacDonald had a farm, ….
Itsy Bitsy Spider….
Row row row your boat….
If youre happy and you know it ….
Happy birthday to you….
Are you sleeping…. (Frere Jacques)
Sind diese liezensiert bzw wie kann ich es herausfinden? Nach Ruecksprache mit Interpreten von Youtube zu verwenden oder koennen wir es selbst einsingen und verwenden, also ob der Text und Melodie urheberrechtlich geschuetzt ist.
Danke fuer die Hilfe im Vorraus!
Liebe Gruesse
Oliver
Hallo Oliver,
um herauszufinden, ob die von Ihnen aufgeführten Lieder (noch immer) einen Urheberrechtsschutz genießen, muss jeder Song allein geprüft werden. Ein möglicher Ansprechpartner könnte dabei die GEMA sein.
Ihr Team von urheberrecht.de
Musik von Glenn Miller ist in Deutschland mittlerweile gemeinfrei. Er starb 1944 . Was aber wenn eine Band seine Musik (legal) in 1975 aufgenommen hat? Wie lange ist dieses Werk (und die Schallplatte) geschützt?
Danke für die Antwort.
Michaela
Hallo Michaela,
in einem solchen Fall haben der Plattenhersteller und die ausübenden Künstler ein sogenanntes Leistungsschutzrecht. Diese können bis zu 70 Jahre betragen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
auf unsere Frage konnten wir bislang nirgendwo Antworten finden. Deshalb versuchen wir es mal hier.
Wenn wir einen Song entwickeln in dem sicheren Glauben, dass die Melodieführung wirklich in unseren Köpfen entsteht und später würde sich zeigen, dass die Melodie oder Ausschnitte daraus bereits in einem anderen Werk verwendet wurden, was passiert in so einem Fall, wenn jemand klagen würde, der möglicherweise sogar zu Recht meint Urheber zu sein? Mit der Idee unseres Songs zu veröffentlichen scheitern wir gerade an dieser Frage, weil wir ja gar nicht wissen können bei den Milliarden Liedern, die es gibt, dass unsere Kompositionen nicht von anderen bereits vor uns entwickelt wurden … Mit anderen Texten sicher … aber Melodieführungen … ??? Über eine hilfreiche Antwort freuen wir uns sehr …
Manuela & Jana
Hallo Manuela & Jana,
ein Nachweis, dass die Musik im eigenen Kopf entstanden ist, ist tatsächlich schwierig und pauschal lässt sich diese Fragen auch nicht beantworten. In einem solchen Fall kann es daher durchaus sinnvoll sein, sich an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht zu wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wenn jemand von einer religiösen Gemeinde für eine Zeit angestellt ist und unter anderem für die musikalische Gestaltung von G-ttesdiensten zuständig ist und neben bekannten Werken anderer auch eigene musikalische Werke und Arrangements benutzt, kann dann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die religiöse Gemeinde diese vertraglich nicht geschuldeten eigenen Werke und Arrangements ungefragt zur weiteren Aufführung durch andere für sich beanspruchen?
Hallo Edith,
grundsätzlich entscheidet ausschließlich der Urheber, wann und wie sein Werk verwertet wird. Bei einer widerrechtlichen Nutzung besteht dann, unter anderem die Möglichkeit einer Abmahnung. Anders sieht es hingegen aus, wenn die kreative Leistung durch den Arbeitsvertrag abgegolten ist.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich habe vor ein Promotion Video zu schneiden, welches mich beim Ausüben meines Sports zeigt. Dieses Video dient dazu, mich bei Coaches in den USA zu „vermarkten“. Das fertige Video wird auf einer Website meiner Vermittlungsagentur hochgeladen und ist nicht öffentlich für jeden zugänglich.
Das Video enthält Musik was Copyright geschützt ist ein Track ist auch GEMA geschützt. Könnte es da zu Problemen kommen, da das Video ja nicht öffentlich zugänglich ist.
Wie sieht es aus wenn man einen Doppbox Link einer Privatperson (den Coaches) von diesem Video schickt?
LG Marvin
Hallo Marvin,
für eine Einschätzung sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an die GEMA wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo urheberrecht.de-Team,
erst mal danke für die informative Webpage !!
Ich möchte mich als Gitarrenlehrer selbständig machen.
Dass ich Akkordfolge und Melodie eines bestehenden Lieds für Lehrzwecke nicht nutzen darf ohne über die GEMA die Berechtigung vom Urheber einzuholen, selbst wenn ich den Song abändere / bearbeite, ist mir, nach dem was ich auf Ihrer Seite lese, klar.
Was mir nicht klar ist welche Akkordfolge / Melodie ich überhaupt verwenden darf. Aus der Musiktheorie folgen ja zu einer Tonart die leitereigenen Stufenakkorde. Aber ich geh mal davon aus dass es zu jeder erdenklichen Akkordfolge zu einer Tonart schon einen Song gibt. Ich fürchte das gilt sogar für Melodien. Hier gibt es mehr Varianten, und es hört sich auch nicht alles gut an, na gut, dann muß man halt länger suchen bis man eine ähnliche schon vorhandene Melodie findet.
Irgendwo habe ich gelesen, der Wiedererkennungswert spielt eine große Rolle. Aber mehr Gummiparagraph geht ja nicht ! Da hilft mir auch keine Beratung durch einen Anwalt !
Müssen wir also alle aufhören Musik zu machen oder wird die GEMA zu einem der mächtigsten Dienstleistungs-Konzerne der Welt?
Ihre Antwort wird vielleicht sein, dann nutze die Songs, aber nicht ohne die GEMA miteinbezogen zu haben, dann brauchst Du die Songs nicht mal abzuändern. Die Künstler die bis jetzt Musik gemacht haben und 95% der Akkordfolgen belegt haben sind die schlauen, die von allen Nachfolgern das Geld kassieren dürfen. Ist das so? Oder gibt es einen Grad von Abänderung der dazu führt dass der Urheber einen Prozeß nicht gewinnen würde?
Viele Grüße
Klaus
Hallo Klaus,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörden, wie etwa die GEMA.
Ihr Team von urheberrecht.de
Meene
Meine Frage ist , wenn zu einem Lied noch eine dritte Strophe angedichtet wurde ,darf man die ohne weiteres mitsingen oder besteht da auch Urheberrecht
Hallo Meene,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, ich habe ein Problem.
Ich habe jemanden bezahlt um exclusiv für mich einen Song zu produzieren, inkl text und komposition. Welche Rechte besitze ich dann?
Folgendes Problem. Ich veröffentliche meinen Song auf YouTube und jemand anderes nimmt ohne zu Fragen ein Cover auf und veröffentlicht es auch und es wird bekannter als meine Originalversion und stellt mich in den hintergrund. Welche Rechte habe ich dann wenn ich das nicht will?
Hallo Arman,
hierbei spielt es eine entscheidende Rolle, welche Nutzungsrechte Sie am Song haben. Es lassen sich einfache und ausschließliche Nutzungsrechte unterscheiden. Da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht wenden.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Wir wollen auf eine bekannte Melodie einen eigenen Text dichten. Hierbei geht es um unseren Stadtteil und die bekannten Personen. Auch ein Videoclip ist hierzu geplant. Dürfen wir so etwas bedenkenlos aufführen und veröffentlichen?
Hallo Stefan,
unterliegt die Melodie dem Urheberschutz ist eine Verwendung in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers möglich.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo zusammen,
mein Name ist Max. Zunächst mal ein großes Lob an euch, toller Artikel, der die meisten Fragen klärt. Etwas bleibt mir allerdings doch unbeantwortet daher hier meine Frage:
Mit meiner Band werden wir in Kürze unsere ersten Aufnahmen abschließen und zwei einige Songs präsentierfähig haben – ausschließlich Eigenkompositionen. Um das auch zugänglich zu machen, möchte wir die Songs auf gängigen Plattformen (Spotify, AppleMusic, etc.) bereitstellen.
Nach meinem Verständnis fallen die Songs von sich aus auch unter das Urheberrecht. Gibt es darüber hinaus denn noch eine Möglichkeit, uns durch Eintragung in ein Register o. ä. die Urheberschaft der Songs bestätigen zu lassen, sodass wir immer auf der sicheren Seite sind?
Vielen Dank schon jetzt!
Beste Grüße
Max
Hallo Max,
grundsätzlich ist eine Bestätigung der Urheberschaft nicht notwendig, da dieser Schutz automatisch entsteht. Darüber hinaus besteht allerdings auch die Möglichkeit, entsprechende Werke bei einem Notar zu hinterlegen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Team,
ich habe ein Duoprojekt wo wir Lieder covern aber auch gesanglich (Tonart und ohne die Texte massiv zu) verändern.
Ich habe mich gefragt wie wohl die rechtliche Lage aussieht wenn man bei Instagram oder Facebook eine Live Übertragung von uns ausstrahlt mit Vorankündigung (Um mehr FacebookFreunde zum zuhören zu bewegen) Ist das ein Privatkonzert oder Öffentlich? Wo kann ich mich hier absichern, dass wir nichts unrechtes tun.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Hallo,
in der Regel sind Beiträge in den sozialen Medien als für die Öffentlichkeit zugänglich einzuschätzen. Für eine genau Einschätzung Ihres Falls sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht werden.
Ihr Team von Urheberrecht.de
ich habe eine Frage, die vielleicht schon gestellt wurde. Die Fülle an Posts & Replies habe ich jedoch nicht komplett durchgelesen. Zur Sache:
Bei Shops , die CDs, MP3-Files etc. zum Kauf anbieten, sind kurze Hörproben von ca. 30 bis 60 Sekunden Dauer verfügbar. Ist eine kurze Hörprobe auch dem Urheberrecht unterstellt? Oder steht es einem (urheberrechtlich gesehen) frei, solche Ausschnitte z.B. in Blogs einzubinden, um beispielsweise ein Review eines Albums zu präzisieren mithilfe kurzer Hörbeispiele?
Anders gefragt:
Bezahlt ein Shop Gebühren an die GEMA (oder sonstige Rechteverwertungs-Gesellschaften), um kurze Hörproben anbieten zu können?
Hallo Clemens,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die GEMA.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo
Wir sind ein kleiner Wohltätigkeitsverein in der Schweiz und würden uns gerne mit einem Kurzvideo öffentlich (Social Media) vorstellen. Die Dauer würde ca. eine halbe Minute dauern und im Hintergrund soll ein Popsong laufen. Würde dies nicht als Werbung für diesen bestimmten Song bedeuten? Oder wäre dies urheberrechtlich problematisch?
Hallo Maxi,
in der Regel ist die Verwendung von urheberrechtlich geschützter Musik nur mit der Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig. Lassen Sie sich daher ggf. bei Ihrem Vorhaben durch einen Anwalt für Urheberrecht beraten.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo
Ich bin schlagzeuger und habe seit vielen Jahren Musik rausgehört und mir Schlagzeug sheets gemacht. Kanmn ich diese Unentgeltlich auf meiner Website zum download anbieten ?
vielen Dank im Voraus
Peter
Hallo Peter,
auch hierbei kann es sich um eine Vervielfältigung handeln, die nur mit dem Einverständnis des Urhebers veröffentlicht werden darf. Wenden Sie sich für eine konkrete Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo
Wir möchten gern mit unserem karnevalistischen Verein eine Tanzveranstaltung auf die Beine stellen. In dieser Veranstaltung werden Tänze gezeigt, bei denen verschiedene Lieder „zusammen geschnitten“ werden. (Die Veranstaltung ist bei der Gema gemeldet) Ist das Schneiden erlaubt? Darf man Werke kürzen und zusammenfassen für die jeweiligen Tänze?
Hallo Stefan,
wenden Sie sich mit diesen Anliegen direkt an die GEMA.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, wie verhält es sich, wenn ich eine Aufnahme eines Songs auf einer Schallplatte rückwärts und so sehr verzerrt abspiele, dass das originale Musikstück definitiv nicht mehr wahrnehmbar ist, davon einen Ausschnitt in eine musikalische Eigenproduktion einarbeite, wo entsprechender Abschnitt abermals mit Effekten etc. bearbeitet wird, so dass eine völlig neue und für sich stehende Soundstruktur entsteht?
Hallo Ron,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Wer bekommt Urheberrechte bei einem Lied was ich geschrieben habe mit akkorde, melodie und text, wenn wir im nachhinein mit Band das lied arragieren und die mitmusiker perkussion, Bass und zweite stimme dazu komponieren und wir das Lied dann öffentlich vorführen und auf CD aufnehmen?
Vielen Dank
Hallo Nele,
sowohl Komponist als auch Texter können an einem Musikstück urheberrechtliche Ansprüche haben. Sind mehrere Personen am Schaffensprozess beteiligt, können diese auch als Miturheber gelten.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich würde gerne eine berühmte Rede (kein Musikstück) die ich bei YouTube runtergeladen habe, in einem meiner selbst komponierten Lieder verarbeiten.
Diese Person ist auch schon seit einiger Zeit verstorben.
Darf ich das überhaupt und wenn ja, darf ich es auch veröffentlichen und damit Geld verdienen?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Peter,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich komponiere meine eigene Musik, nehme diese auch in meinem käuflich erworbenen Programm auf.
MUSS ich meine Musik, bei der keine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ich diese zum streaming (anhören/kauf) auf Portalen wie Spotify, Apple-Music oder sonstigen digitalen Plattformen anbieten möchte, bei der GEMA registrieren, um damit Streaming/Verkaufs-Einnahmen zu generieren.
Vielen Dank
Hallo Andreas,
wenden Sie sich mit diesen Anliegen an den Kundenservice der entsprechenden Plattformen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Liebes Urheberrechtteam,
zu folgendem realen Vorgang habe ich zwei Frage.
Eine Firma veröffentlicht einen Werbefilm, u.a. auf Youtube, in dem die verbale Werbebotschaft zur Musik einer internationalen Band gesungen wird.
Folgende Info zum Originaltitel ist in Youtube zu finden:
[Angaben von der Redaktion entfernt]
Was muss die Firma als Nutzerin der Musik unternehmen, um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen? Wie bzw. wo kann nachgeprüft werden, ob das vorgeschriebene Prozedere zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen eingehalten wurde?
Danke und viele Grüße
Lisa
Hallo Lisa,
eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich würde gerne eine Aufnahme für eine Hörstation in einer Ausstellung verwenden. Die Musik unterliegt nicht mehr dem Urheberrecht (komponiert 1856), die Aufnahme allerdings schon (aufgenommen 2007). Muss ich das Verwenden anmelden wenn der Eintritt der Ausstellung kostenlos ist und wenn ja, wo stelle ich diesen Antrag?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Simon
Hallo Simon,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich an die GEMA wenden. Diese kümmert sich um die Verwertungsrechte von Musikwerken.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, ich möchte in einem Geburtstagsfilm für eine Gruppe Leute den ich selber erstellt habe mit Film und Bildanimationen und soll mit Hintergrundmusik für Geburtstage hinterlegt werden. Ich wollte zum Beispiel „Happy Birthday“ von Dj Bobo oder andere, wie z.B. 50 cents vs Stevie Wonder den „Happy Birthday“- Song mit integrieren. Der Film läuft ca 2 min wo die Musik der jeweiligen Musiker oder Gruppe, wie auch die Hermes House Band die einen Geburtstagssong gemacht haben.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich die Musik als Hintergrundmusik für 2 min in dem Film mit integrieren der jeweiligen Musiker oder Gruppen?
2. Wenn ja, was und wie muss ich das dann machen. Wie zum Beispiel, die Namensnennung die dann im Film mit zusehn ist für die ganze Zeit des Filmes?
3. Oder geht das garnicht?
Es soll für die Gruppe Leute sein, die dann bei dem hochgeladenen Film über den YouTube-Link auf YouTube dann zugreifen können.
Vorab schon mal Danke schön.
LG
Mario
PS. Ich habe nirgends ein Hinweis auf YouTube gefunden und habe auch schon eine Anfrage zum Urheberecht gemacht, die aber nur „Nichtssagend“ beantwortet wurde. -Danke-
Hallo Mario,
grundsätzlich ist die Verwertung, Bearbeitung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit dem Einverständnis des jeweiligen Rechteinhabers möglich. Dieses könen Sie zum Beispiel mit Abgaben an die GEMA erhalten.
Grundsätzlich gilt es auch zu prüfen, ob es sich in Ihrem Fall um eine Veröffentlichung handelt. Dies ist uns nicht möglich, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag, einmal eine Frage bezüglich des Urheberrechts:
Wir haben einen Song komponiert, welcher an einen anderen angelehnt ist. Es ist wohl eine Art Hommage, der Aufbau ist in etwa gleich, die Noten in den Strophen aber jedoch nicht und der Text auch nicht. Der Refrain ist in der Notenlage ähnlich, der Text erneut an der Original angelehnt, aber anders. Da der Künstler jedoch sehr bekannt ist, werden wir da wohl kaum eine Antwort erhalten, wenn wir ihm schreiben, ist solch eine „Hommage“ auch schon Urheberrechtsverletzung?
Hallo Jasper,
eine pauschale Einschätzung dazu ist nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag an Alle,
ich möchte auf YouTube einen Film über Ikebana öffentlich einstellen und diesen gerne mit Musik hinterlegen. Japanische Musik habe ich mir schon gekauft, weiß aber, dass ich diese trotzdem nicht nutzen darf. Das Problem mit dem Urheberrecht muss ich da noch klären.
Bis dahin wollte ich gerne alte, klassische Musik verwenden, z.B. von Vivaldi. Da gibt es nach meinen Recherchen das Problem, dass heute lebende Künstler, wie z.B. Anne-Sophie Mutter Stücke von Vivaldi aufnehmen. Wenn ich diese verwende, weil es ja keine Originalmusik von Vivaldi auf Tonträgern gibt, muss ich die Rechte von Frau Mutter einholen?
Ihr hattet bei einer ähnlichen Anfrage geantwortet: “ als gemeinfrei gilt in diesem Fall das ursprüngliche Stück des Komponisten. Dieses kann nach Ablauf der genannten Frist ohne Probleme aufgeführt werden. Interpretiert ein Künstler ein solches Stück neu und veröffentlicht es auf CD oder als Download, steht die neue Version jedoch wieder unter Schutz. Ihr Team von Urheberrecht.de“
Dann wäre das bei allen alten Komponisten so, von denen es keine eigenen Tonträger gibt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und grüße Euch alle herzlich Renate
Hallo Renate,
es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gemeinfreie Stücke selbst einzuspielen. Alternativ könnte auch die Verwendung von Werken in Frage kommen, die unter einer Creatvie Commons Lizenz veröffentlicht wurden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
wenn im Rahmen eines Unterrichtsprojekts SchülerInnen ein Lied mit Legofiguren „verfilmen“, dürfen diese Videos inkl. des Liedes dann auf die Schulhomepage gestellt werden? Ist es erlaubt, wenn solche Videos bei „youtube“ hochgeladen werden, diese dann auf der Homepage zu verlinken?
Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht
Hallo Albrecht,
die Verwertung von urheberrechtlich geschützter Musik ist nur mit dem Einverständnis des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wenn ich nun mehrere Songs auf Soundcloud mit free-beats veröffentlicht habe, darf ich dann auch ein konzert mit Eintrittsgeld geben, ohne dass ich rechte für kommerzielle Nutzung an dem Beat habe?
Hallo Lenz,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte eine CD produzieren mit klassischer Musik. Der Komponist ist bereits mehr als 70 Jahre tot. Muss ich nun noch Nutzungsrechte/Lizenzen beim Verlag einholen, aus dessen Noten gespielt wird? In der Vergangenheit habe ich öfters eine Materialentschädigungsgebühr gezahlt bei geliehenem Notenmaterial. Aber gilt das auch bei Komponisten, die schon gemeinfrei sind?
Hallo Susanne,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die GEMA.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wie verhält es sich bei Musikern / Orchestern, die z. B. ein Konzert aus einem Abba-Medley spielen?
Darf zum Einen der Name in der Werbung verwendet werden und kann man hier auch die Gema zur Genehmigung anchreiben?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Stephanie,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
Ich hoffe diese Frage wurde nicht bereits gestellt. Falls ja entschuldige ich mich herzlich.
Ich produziere selber house Lieder, die ich auf Youtube veröffentliche, jedoch nicht monetarisieren lasse. In diesen Liedern möchte ich vereinzelte Sounds wie zum Beispiel Mario von Super Mario oder bspw Jar Jar Binks von Star Wars verwenden. Darf ich diese einschneiden und hochladen?
Ich würde auch gern Sounds/Audiospuren ehemaliger Fernsehartikel in geschnittener und veränderter Form einfügen.
Meine Downloadquelle ist Youtube, falls das den Sachverhalt beeinflussen sollte.
Hallo Heinz,
eine Einschätzung, ob diese Ausschnitte oder Sounds bereits unter den Urheberrechtsschutz fallen, ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Nutzungsrecht
Was ist durch die gezahlte Gebühr von GEMA/GVL, in Web-Radios und seiner Moderatoren abgedeckt?
Ist die Nutzung, also Übertragung von „kostenlos erworbenen“ (z.B. Download) Musikstücken im Radio
gestattet.? Es gibt Anbieter die sogen. Downloads als legal bezeichnen.
Hallo Ulrich,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die entsprechende Verwertungsgesellschaft oder einen Anwalt für Urheberrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich habe eine Frage: Ich habe einen Musiker engagiert Filmmusik fuer meinen Film zu komponieren. Zusammen haben wir eine Melodie entwickelt, uns gemeinsam fuer Instrumente entschieden, einen Hauptsong erabeitet, sowie einzelne Sequenzen des Films mit Musik untermalt. Die Musik ist jetzt sehr schoen geworden. Jetzt moechte der Musiker a) ohne dass der Film schon oeffentlich gezeigt wird, b) grundsaetzlich den Song auf seine Webseite stellen c) die Musik in der Zukuft andweitig und fuer andere Zwecke verwenden.
Ich habe gar kein Problem damit, dass er die Musik in Ausschnitten als Referenz auf seine Webseite stellt, nach dem der Film veroeffentlicht ist. Das andere waere natuerlich alles nicht in meinem Sinne. Welche Rechte hat der Musiker an der Musik meiner Films? Welche Rechte habe ich? Die Musik ist eine Auftragsarbeit und ich habe ein Honorar dafuer bezahlt.
Hallo Natascha,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht. Dieser kann unter anderem die vereinbarten Vertragsbedingungen prüfen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Einen guten Tag zusammen,
gilt das Urheberrecht auch bei Staatshymnen wie von West Virginia? Denn ich bin am überlegen für den Chor, welchen ich besuche, eine mehrstimmige Männerchor Version zu schreiben, möchte aber zunächst wissen, ob wir mit diesem Stück überhaupt auftreten dürfen. Leider habe ich bisher immer nur zu Nationalhymnen Ergebnisse gefunden, doch nicht zu solchen wie Staatshymnen.
Liebe Grüße
Cambriel
Hallo Cambriel,
grundsätzlich können alle Musikwerke unter das Urheberrecht fallen. Eine individuelle Einschätzung ist uns dazu aber nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wie lange gilt das Urheberrecht für Inszenierungen von gemeinfreien Werken. Gilt dort auch 70 Jahre nach dem Tod der Künstler?
Beispiel „Für Elise“ von Beethoven. Beethovens Werk ist ja schon gemeinfrei. Wenn dieses z. B. 1960 von einem Orchester gespielt und aufgenommen wurde, steht die Aufnahme dann noch unter Copyright, obwohl die Komposition ja „nur“ nachgespielt wurde? Oder gelten dort kürzere Fristen?
Hallo Thomas,
in solchen Fällen unterliegen die Werke in der Regel dem Leistungsschutzrecht. Mehr dazu finden Sie hier: Ratgeber zum Leistungsschutzrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, ich habe eine grundsätzliche Frage zu Apps, die ich im google play store herunter laden kann, um damit eigene Videos aus Fotos zu erstellen. In den Apps werden auch Musikstücke zum Unterlegen im Menü angeboten. Wenn ich so ein Video erstelle und es auf Instagramm oder Facebook poste, mache ich mich dann auch der Urheberrechtsverletzung schuldig?
[Angabe von der Redaktion entfernt] schrieb mir auf Anfrage: Thank you for your email. You are welcome to use [Angabe von der Redaktion entfernt] to create videos to publish on Instagram. Please be sure to only use photos and videos that you have the rights to use.
Kann ich mich damit absichern? Oder muss ich das gar bei jeder App, die Musik enthält tun? Ist das Posten auf Instagramm automatisch „kommerziell“ wenn ich keinen Hinweis hinzufüge, wie z. B. frei von Werbung o.ä.?
Vielen Dank für eine Antwort! C.
Hallo Cornelia,
auch durch die Nutzung von Apps kann eine Urheberrechtsverletzung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Eine Bewertung der verschiedenen Apps ist uns nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich habe vor ca. 1,5 Jahren ein Mixtape zusammengestellt und bei Hearthis veröffentlicht. Vor kurzem habe ich festgestellt, daß jemand mein Mixtape unter seinen Namen veröffentlicht. Mein Name wurde komplett gelöscht, auch die Metas. Ich habe Ihn über Facebook angeschrieben und ihm 7 Tage Zeit gegeben, diesen Mix zu löschen. Die Zeit ist jetzt verstrichen, ohne das eine Löschung stattgefunden hat. Handelt es sich um diesen „Musikklau“ um eine Rechteverletzung?
Hallo Roberto,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage, und ich glaube dazu nichts vorher gefunden zu haben.
Mit einem MPC kann man bereits komponierte Musikstücke digital mehr oder weniger stark verfremden. Oft wird eine kurze Sequenz aus einem Musikstück ausgekoppelt, mit einem neuen Rhythmus unterlegt und mit zusätzlichen Instrumenten oder auch Gesangselementen erweitert.
So entsteht ein ganz neu klingendes Musikstück.
Wie dieses gemacht wird, kann man auf vielen Youtube-Clips sehen. verstößt das in irgendiner Weise gegen Urheberrechte? Worauf muss ich achten, wenn ich auch so Musik machen möchte?
Hallo Michael,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Urheberrecht oder Musikrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Darf der Titel eines Musik Stücks als Name für etwas anderes verwendet werden? Zum Beispiel als Titel eines Bildes, dass verkauft werden soll.
Hallo Sandra,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich, da unter Umständen ein Titelschutz beseht. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: Titelschutz.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebe Redaktion! 🙂
Ich habe da mal eine Frage betr. des Urheberrechts.
Ich arbeite seit 2 Jahren als Musiker/Musikproduzent. Für meine veöffentlichten Werke auf den gängigen Musik-/Streamingplattformen benutze ich -im Besonderen für Gesangsspuren; gekaufte Lizensen. Den Songtitel denke ich mir immer selber aus & dieser ergibt sich aus dem „Storytell“ des Liedes,da es oft vorkommt das ich verschiedene & voneinander unabhängige sog.Vocalpakete benutze.
Nun habe ich bereits im Februar diesen Jahres einen Song kreiiert & habe diesen NOBODY LIKE YOU genannt , habe davon eine Sicherungsdatei/Privat (8.2.2019) auf [Angabe von Redaktion entfernt] hinterlegt & eine Version auf meinem Profil auf [Angabe von Redaktion entfernt] (16.2.2019):
[Angabe von Redaktion entfernt]
Nun hat einer meiner TwitterFollower , ein junger Musiker/Dj aus den USA, einen Song mit genau meinem Songtitel herausgebracht.
[Angabe von Redaktion entfernt]
Die von ihm benutzten Vocals sind aus dem ,auch von mir zum Teil benutzten, Vocalpaket mit Namen „Otherdimensional“ (v.d.Sängerin KATE WILD) & diese hat er wohl unentgeldlich von der Remixplattform Namens [Angabe von Redaktion entfernt] bezogen.
Hat er nun alles rechtl.Korrekt gemacht oder ist dies eine Urheberrechtsverletzung gegen mich? Da bin ich mir zur Gänze unsicher. Sicher bin ich mir nur wegen einer Markenrechtsverletzung wg.d. Songtitel. Ich meine er hätte den Song,trotz der von beiden Seiten benutzten Hook, auch anders nennen können. Allerdings finde ich, das das Ganze Stück von ihm-auch wenn beide Songs unterschiedliche(r) Musikgenre darstellen & entspringen; stark an die von mir ursprünglich erdachte Idee erinnert.
Ich habe all das bereits bei seiner Plattenfirma sowie bei einer der wichtigsten Musikplattform [Angabe von Redaktion entfernt] beanstandet, ohne jedoch auf ein mögliches Urheberrecht zu pochen. Ich hoffe ihr habt einen Rat für mich.
mfg
Bernhard
Hallo Bernhard,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
Sie schrieben hier in einer Antwort:
‚…direkte Coverversionen können ohne besondere Genehmigung vorgetragen und neu aufgenommen werden. Der ursprüngliche Urheber muss jedoch angemessen beteiligt werden, wenn es zu Einnahmen kommt…‘
Habe einen weltberühmten Musiker mit einem seiner Stücke auf Gitarre ‚original gecovert‘ und das Video auf YouTube gestellt. Erhielt einen ‚claim‘ vom Rechteinhaber(EMI).
Auf meine freundliche Anfrage einer Genehmigung erhielt ich folgend barsche Antwort:
„Selbst wenn es sich – wie Sie schreiben – um eine Cover-Version handelt, ist entgegen Ihrer Annahme für die vorliegende Verwendung unseres Musikwerks im Rahmen Ihres Videos (https:XXXXXX) der Erwerb des sog. Filmherstellungsrechts erforderlich, wobei die Rechteeinräumung durch uns, die Rechteinhaber, zu erfolgen hat. Da wir jedoch einen ordnungsgemäßen Erwerb nicht feststellen konnten, haben wir das Video vorsorglich sperren lassen.
Da im Übrigen eine (nachträgliche) Genehmigung durch den Originalberechtigten nicht erteilt wird, fordern wir Sie zudem auf, unser o.g. Musikwerk zukünftig nicht mehr als Teil Ihrer Videos zu verwenden und behalten uns des Weiteren die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich vor.“
Das Video wurde nie von EMI gesperrt. Steht bei YT mit Status ‚keine Wiedergabebeschränkungen‘ und ‚Monetarisierung durch Rechteinhaber möglich‘.
Habe das Video vorerst auf ‚privat‘ gestellt.
Weitere Nachfragen bei EMI blieben unbeantwort erfolglos …
Hier meine Fragen:
1. Kann ich das Video trotz o. g. Antwort weiter auf öffentlich stellen(weil nicht von EMI gesperrt)?
2. Benötige ich tatsächlich ein FILMHERSTELLUNGSRECHT(trotz Ihrer o. g. Antwort)?
Gui Tar
Halla Gui Tar,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag Zusammen,
ich habe einen Mitschnitt meines letzten Chorkonzertes. Gerne würde ich alle Chormitgliedern eine CD davon zur Verfügung stellen. Nachdem ich nun einiges bgzl. des Urheberrechts gelesen habe und nun etwas verunsichert bin, wollte ich Ihnen folgende Frage stellen.
Kann ich meinen Plan in die Tat umsetzen und eine CD erstellen z.B. nur für den privaten Gebrauch o.ä.
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung.
Beste Grüße
Kati
Hallo Kati,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, darf ich die Musik und Text von Künstlern in eigenen YT-Videos verwenden, wenn ich den Urheber etc. in der Beschreibung und ggf. im Video selber angebe?
Beispiel: Die Kinder tanzen Choreographien auf das Lied „AB“ von Künstler „XY“.
Dabei kann es sein, das es vollständige Songs des Künstlers sind, oder auch gekürzte, welche zB zu einem 12 Minütigen Stück mit anderen Songs zusammen geschnitten werden.
Hallo Sina,
handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Musik, benötigen Sie dafür das Einverständnis des Urhebers. Zudem ist in der Regel eine Vergütung zu bezahlen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wie ist es bei einer Motiv-Verarbeitung? Ist es auch Illegal und welche gerechtliche Maßnahmen können erfolgen.
Hallo Khaled,
eine pauschale Einschätzung ist nicht möglich. Hierbei muss in der Regel der jeweilige Einzelfall geprüft werden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Abend,
Drei Fragen zu Coverbands:
1. Eine Band spielt bei einem Auftritt Coversongs, es existieren keine Aufnahmen dieser Covers, die ggf. verkauft werden könnten, etc, nur die musikalische Momentaufführung. Ist das Covern idF durch die Bezahlung der AKM-Gebühr (Deutschland: GEMA) durch den Veranstalter rechtlich abgedeckt oder bedarf es trotzdem einer gesonderten Einwilligung der Urheber und/oder der Verwertungsgesellschaft?
2. beim genannten Auftritt der Coverband wird vom Publikum ein Video gemacht und bspw als konzertnachschau online gestellt/gepostet. Kann die Band rechtlich belangt werden?
3. die Coverband möchte auf ihrer Website und/oder auf Facebook ein Promo-Video oder Audio-file mit kurzausschnitten verschiedener Coversongs stellen. Ist dies rechtlich erlaubt bei Nennung der Urheber der jeweiligen Songs oder bedarf es einer gesonderten Einwilligung der Urheber und/oder der Verwertungsgesellschaft?
Vielen Dank und Lg, E
Hallo Elisabeth,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Liebe Leute, ich hatte gerade eben ein Gespräch mit einer „sachkundigen“ Mitarbeiterin der GEMA, die mich auch nach mehreren Versuchen an niemand Kompetenteren weiterleiten konnte.
An sich hatte ich eine einfache Frage: Welcher Tarif ist anzuwenden für ein gewerbliches Image/Werbe-Video, dass mit „GEMA-Musik“ unterlegt werden und auf der Homepage veröffentlicht werden soll. Sie riet mir den VR-OD 10 Tarif zu nutzen.
Auf meine Frage, ob nicht der T-W-AV der geeignetere Tarif wäre, da dort eindeutig, Zitat: „Dieser Tarif gilt z. B. für: Produktvideos, Image-Filme, sowie Werbespot auf Internetseiten“ steht, antwortete sie mir, Zitat: „Wo haben sie den her? Den kenne ich nicht“.
Dann unterbrach sie das Gespräch, um sich zu informieren. Dann, Zitat: „Ich habe gerade mit meinem Chef gesprochen, der hat gemeint, der Tarif T-W-AV sei nur für eine öffentliche Wiedergabe, zum Beispiel in einem Schaufenster, zuständig und hat NICHTS mit dem Internet zu tun.“
Ich hatte noch den Einwand, dass 75 Euro je angefangener Minute je Monat je Produktion „ein wenig“ viel Geld sei, um lediglich „in einem Schaufenster GEMA-Musik zu spielen“. Ihre Antwort: „Naja.. irgendwie haben sie da schon recht…“
Noch Worte?
Hallo,
ich würde gerne Folgendes wissen.
Ich möchte einen 10 Sekunden Jingle für einen Podcast bauen. Dazu möchte ich einen Musiktitel benutzen der auch bei der GEMA ist. Ich habe aber das Einverständnis des Urhebers diese Musik zu verwenden. Muss ich dann trotzdem noch bei der GEMA anfragen oder irgendwo Geld bezahlen auch wenn der Urheber einverstanden ist weil es ein Familienmitglied ist?
Danke euch,
Ina
Hallo Ina,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die GEMA.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
meine Freunde und ich wollen einen selbst produzierten Kurzfilm bei einem Wettbewerb einschicken und dabei auch Musik verwenden. Wir haben vor, uns die Noten zu kaufen und den Song dann selbst aufzunehmen. Außerdem wollen wir uns einen neuen Text ausdenken oder den Text übersetzten.
Dürfen wir das?
Danke
Linda
Hallo Linda,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die GEMA.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Team von urheberrecht.de,
ich würde gerne wissen, ob es eine Verletzung des Urheberrechts darstellt, wenn man ein Werk transponiert, also in einer anderen Tonart oder auf einer anderen Tonhöhe singt oder spielt und es so auch aufführt?
Fällt dies dann unter den Begriff „Covern“? Und erwirbt man die notwendigen Rechte dazu, wenn man die Noten ordnungsgemäß kauft? Oder müsste man mit dem Komponisten noch Rücksprache halten diesbezüglich?
Über eine Antwort freue ich mich und bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße!
Hallo Luisa,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich direkt an die GEMA wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, eine tolle Informationsquelle ist das hier!
Auch ich habe eine Frage. Für eine Kundgebung habe ich dem Text eines bekannten (und noch geschützten) Popsongs komplett umgeschrieben. Den Text habe ich aufgeschrieben und mit Akkordangaben versehen. Darf ich bei der Kundgebung diesen Text (kostenfrei) verteilen, damit Leute mitsingen, bzw. mitmusizieren können?
Eine Aufnahme und Vervielfältigung der Darbietung ist nicht vorgesehen.
Danke im Voraus für Beantwortung.
Hallo Wolf,
eine Bearbeitung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers zulässig. Eine Einschätzung Ihres individuellen Falls ist uns nicht möglich, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Unser Orchesterleiter (Blasorchester) ist ausgetreten und besteht darauf, die von ihm geschriebenen Stimmen von Kirchenliedern zurück zubekommen, da er sich auf das Urheberrecht bezieht. Er hat die damals für den Verein geschrieben. Er verbietet uns jetzt die Aufführung in der Kirche. Wäre also eine begrenzte Anzahl an Personen, die da zuhören. Das Dumme ist,Das der Auftritt am Wochenende ist. Haben Sie einen Tipp für mich. Vielen Dank im Vorraus
Hallo Carsten,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Hierbei kommt es wohl auch darauf an, welche Vereinbarungen mit dem Orchesterleiter getroffen wurden und ob es sich um urheberrechtliche Werke handelt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich bin Urheber. Meine Werke liegen in einem Verlag und wurden dort auch veröffentlicht. Ich habe jetzt eine neue Band und möchte alte Titel mit auf eine CD nehmen. Brauche ich die Genehmigung des Musikverlages oder reicht es diesen zu informieren?
Hallo Sender,
da wir die vertraglichen Vereinbarungen nicht kennen, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten direkt an den Verlag wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wir haben einen Song komponiert mit dem Titel: John Lennon Spirit,
Ist die Verwendung des Namens John Lennon eine Urheberrechtsverletzung?
Hallo Gerhard,
ein Name genießt in der Regel keinen Urheberrechtsschutz. Stattdessen gilt es aber ggf. die Persönlichkeitsrechte zu beachten.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo!
Inwieweit dürfen Lieder und Texte für Musikunterricht verwendet werden?
Ich bin freiberuflicher Gitarrenlehrer an der VHS und verwende für den Unterricht Kopien bekannter Lieder; vom Kinderlied über Schlager, Volksmusik, Country bis zum Rock. Ich suche die Lieder aus dem Internet zusammen, bearbeite sie nach Bedarf (z.B. Tonart) und stelle sie meinen Schülern zur Verfügung.
Die Lieder werden nicht öffentlich aufgeführt, sondern dienen nur Vorlagen zum Üben im Unterricht und zuhause.
Ist dies (noch) statthaft oder liegt bereits eine Urheberrechtsverletzung vor?
Die VHS hat mir geraten, dass ich meinen Schülern auftragen soll, die Lieder selbst aus dem Internet zu suchen.
Das löst jedoch nicht das Problem der oft notwendigen Bearbeitung (z.B. Tonartänderung).
Was für einen Rat könnten Sie mir diesbezüglich geben?
Hallo Dirk,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hi,
ich gehe privat dem Hobby nach Hip Hop Beats zu bauen und lege ab und zu frei erhältliche Acapellas von teilweise namhaften Künstlern, der Szene drüber, damit sich das Instrumental nicht so leer anhört, wenn der Beat gut ist.
Meine Frage ist jetzt, könnte ich theoretisch davon, sagen wir mal 20 Vinyls (als Promos, mit meinem Namen, als Uhrheber der Beats) für mich pressen und diese dann umsonst, zum Testhören einem Plattenladen anbieten, um festzustellen, ob ich auf dem richtigen Weg bin, und vor allem, ob meine Werke, ein Publikum hätten ?
Natürlich ohne rechtliche Konsequenzen, meine ich.
Gruß
Frank B
Hallo Frank,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Vielen Dank das Sie die Zeit hatten mir zu antworten.
Gruß
Frank
Ich möchte Videos bei Youtube hochladen, bei denen ich als Bandmitglied gespielt habe (kein Cover), werde dort aber angemahnt, dass ich Urheberrechte verletzen würde. Ich bin jetzt verunsichert und möchte eine Einschätzung Ihrerseits über die rechtliche Situation?
Gruß
Uwe
Hallo Uwe,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wünschen Sie eine individuelle Bewertung, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo urheberrecht.de
Ich habe bei Youtube eine Fernsehaufzeichnung hochgeladen. Dabei handelt es sich um ein Live Konzert von 1997, das von dem Fernsehsender „Premiere (heute Sky)“ aufgezeichnet und ausgestrahlt wurde.
Nun hat das Label „WMG“ eine Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung an der Musik eingelegt.
Da das Video auf Youtube bereits gesperrt wurde und die Angelegenheit damit abgeschlossen ist, würde ich mich auch über eine nicht verbindliche Einschätzung freuen.
Vielen Dank für die Mühe,
Ingo
Hallo Ingo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich würde gerne ein Gedicht in meinem Song verwenden, den ich auch veröffentlichen möchte. Das Gedicht ist sehr bekannt und 1902 von Rainer Maria Rilke geschrieben. Begehe ich damit Urheberrechtsverletzungen oder fällt es unter gemeinfrei?
Grüße
Ralf
Hallo Ralf,
ist der Urheber eines Werkes seit mindestens 70 Jahren verstorben, werden diese gemeinfrei.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Abend Liebes Urheberrecht Team ich hab da eine Frage:
Da ich demnächst mit der Produktion eines Albums fertig bin und das ganze jetzt dementsprechend an Booker weitersenden muss da wir Live gebucht werden wollen, will ich dass ganze Album rechtlich schützen sprich Text, Instrumental und Co, bevor ich es offiziell Veröffentliche.
Da ich nicht will das Elemente des Albums von Bookern geklaut oder Veröffentlicht werden und ich rechtlich nichts machen kann steh ich bisschen blöd da 🙁
Wie geht man jetzt am besten vor ?
Bitte um Rückmeldung LG Luc
Hallo Luc,
erreichen die Songs die notwendige Schöpfungshöhe, unterliegen diese automatisch dem Urheberrecht. Eine Registrierung oder ähnliches sind daher nicht notwendig. Informationen, wie Sie Ihr Werk dennoch weiter absichern können, haben wir in diesem Ratgeber zusammengestellt: Musik schützen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich schreibe einen Roman und möchte lediglich die Songtitel als Überschriften der einzelnen Kapitel verwenden. Ich hatte mir vorgestellt so eine Art Soundtrack/Playlist zum Buch zu erstellen. Ich wollte die Interpreten und den Titel in einem Verzeichnis aufführen, aber in keiner Art und Weise damit Profit erzielen, die Texte zitieren oder Songs zum Download bereit zustellen.
Es ist lediglich so, dass die ausgewählten Songs thematisch gut zu dem jeweiligen Kapitel passen. Ist das erlaubt oder muss ich hier auch die Genehmigung des Urhebers einholen?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo Sirka,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Moin, ich bräuchte mal eine Information, wie die Rechtslage aussieht, wenn ich einen Chorsatz zu einem Lied schreibe, also weder Melodie noch Text verändere. Es geht dabei nicht um eine Veröffentlichung, sondern lediglich um den Vortrag in Konzerten meiens eigenen Chores. Gema ist klar, aber muss man da auch den Komponisten / Textautor fragen, wenn eben nur zusätzlich statt mit Gitarre mit weiteren Gesangsstimmen begleitet wird? Ist ja praktisch eine Coververssion.
Hallo Detlef,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wenn ich einen neuen Song komponiere und gleichzeitig selbst produziere, ich dazu durch z.B. einen Geigenspieler eine Passage des Songs einspielen lasse und verwende, gilt der Geigenspieler dann auch als Mitkomponist des neuen Songs?
Bsp. ich gebe Akkorde und Melodie vor, er spielt improvisiert dazu und ich verwende diese Passagen in diesem einen neuen Song oder in späteren neuen Songs.
Vielen Dank und Grüße
Andy
Hallo Andy,
grundsätzlich kann auch ein improvisiertes Musikstück unter das Urheberrecht fallen. Ob dies in Ihrem Beispiel allerdings der Fall wäre, lässt sich pauschal nicht bewerten, denn dabei gilt es immer den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo
Wem kann man es melden wenn man einen Verdacht auf den Verstoß gegen das Urheberrecht hat ?
Hallo Annette,
bei einer Urheberrechtsverletzung kann grundsätzlich nur der geschädigte Urheber Ansprüche geltend machen. Sind Sie selbst betroffen, sollten Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt wenden. Haben Sie hingegen die Verletzung fremder Rechte bemerkt, können Sie dies dem Rechteinhaber mitteilen, damit diese rechtliche Schritte einleiten kann.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
wie sieht es mit einer Melodie aus die man bearbeitet und zwar so das man Sie nacher nicht
mehr als diese erkennen kann..z.B durch Rückwäertsablaufen und danach mit einem Halftime effekt belegen.
Und diese dann in seinem Song benutzt.
Man aber Theoretisch anhand der Techniken in dem man Sie Rückgängig macht,nachweisen kann daß,
das Original eine geschützte Melodie war. Mich würde interresieren ob man dafür haftbar gemacht werden könnte.
Viele Grüße
Boris
Hallo Boris,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich, denn beim Urheberrecht muss jeder Einzelfall separat geprüft werden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr geehrtes Team von urheberrecht.de,
ich komponiere auf dem Klavier eigene Stücke, welche ich gerne auf Youtube hochladen und monetarisieren würde.
Sind diese Stücke dann automatisch Urheberrechtsgeschützt oder muss ich sie erst schützen lassen?
Sollte ich mich auch als Klavierkomponist mit der GEMA in Verbindung setzen oder ist dies nicht nötig?
LG Alex
Hallo Alex,
das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Fertigstellung des Werkes, eine Anmeldung ist demnach nicht notwendig. Ob eine Anmeldung bei der GEMA in Ihrem Fall sinnvoll ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich mit diesen Anliegen am besten direkt an die Verwertungsgesellschaft.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr geehrtes Team von urheberrecht.de,
Eine Freundin und ich, wir beide mögen ein Soundtrack aus einem Film echt gern. Die Freundin hat das absolute Gehör und hat es geschafft, die Noten von dem kompletten Soundtrack durch Hören aufzuschreiben. Wir würden nun echt gern das Lied unserem Schulchor vorstellen, damit der Chor dieses Lied in dem Konzert des Schuljubiläums vorsingen kann. Unsere Schule hat einen Pauschalvetrag mit GEMA.
Zählt es dann trotzdem als Urheberrechtverletzung weil wir selbst die Noten aufschrieben haben? (Im Internet gibt es bisher keine Noten für dieses Soundtrack, da der Film relativ neu ist.)
LG
Sophie
Hallo Sophie,
welche rechtlichen Vereinbarungen Ihre Schule mit der GEMA getroffen hat, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen daher am besten an den Chorleiter oder direkt an die GEMA.
Ihr Team von urheberrecht.de
hallo
ich habe sämtliche Lieder in einem Fanfarenzug komponiert und selbst geschrieben. Diese Lieder sind weder bei der Gema noch sonst irgend wo gemeldet. Nun meine Frage, darf dieser Fanfarenzug meine selbstgeschriebenen Lieder ohne meine Genehmigung spielen.
Hallo Armin,
Urheber können grundsätzlich darüber bestimmen, was mit ihren Werken geschieht. So ist eine Verwertung in der Regel nur mit dem Einverständnis des Schöpfers zulässig, liegt diese nicht vor, kann eine Urheberrechtsverletzung bestehen.
Ob dies in Ihrem konkreten Fall so ist, können wir pauschal allerdings nicht einschätzen. Wenden Sie sich für eine individuelle Bewertung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, ich habe vor Musik für eine Minecraft map zu verwenden. Die Map soll später auch veröffentlicht werden. Ich finde allerdings keinen Kontakt zum Autor. Was muss ich dabei beachten bzw. als was zählt diese verwendung?
Hallo Jonas,
die öffentliche Verwendung von urheberrechtlich geschützer Musik ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt. Ist ein direkter Kontakt mit dem Urheber nicht möglich, besteht ggf. noch die Möglichkeit, ob sich dieser durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten lässt.
Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt wenden. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wen man musik in seinem video macht und in der musik noch ein par hintergrundgeräusche hinzufügt gibt es dann immernoch ein urheberrecht für diese musik wenn man es in YouTube stellt?
Und wenn man lyrics macht gibt es dann immernoch ein urheberrecht für diese musik wenn man es in YouTube stellt?
Hallo,
das Urheberrecht untersagt in der Regel die unerlaubte Veröffentlichung und Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Bei Musikstücken können sowohl die Melodie als auch der Text dem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Was dies in Ihrem individuellen Fall bedeutet, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
eine Frage: Ich nehme Notenblätter von Musikstücken und bearbeite sie für andere, volkstümliche Instrumente bzw. baue sie um zu volkstümlichen Musikstücken, bleibe aber nah am original.
Diese Arbeiten / neuen Noten würde ich gerne auf meiner Website verkaufen.
Ist das möglich oder verstoße ich gegen das Urheberecht?
Mit lieben Grüßen,
Bernd
Hallo Bernd,
gemäß § 62 abs. 2 UrhG sind Übertragungen in eine andere Tonart oder Stimmlage zulässig, wenn es der Benutzungszweck erfordert. Ob Ihr Geschäftsmodell hingegen mit dem Urheberrecht konform ist, können wir pauschal nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher für eine Bewertung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich bin Hobbymusiker und singe häufig auf privaten Familenfesten mit meiner Schwester zusammen.
Aufgrund der Covid-19 Situation aktuell kann ich dies leider nicht mehr machen. Aus diesem Grund würde ich gerne ein paar Songs (z.B. Robbie Williams – Angels oder Oasis – Wonderwall) per Video aufnehmen und diese Coversongs dann auf YouTube hochladen. Das hätte nun den Charme, dass ich die Titel mit meinen Freunden und Verwandten teilen könnte.
Frage: Verletze ich damit Urheberrecht? Ich sehe so viele Coverversionen im Internet und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle Individuen nun bei den einzelnen Verlagen für deren Zustimmung anrufen.
Vielen Dank
GG
Hallo GG,
unerlaubte Coverversionen im Internet können grundsätzlich Abmahnungen nach sich ziehen. Ob die Labels bzw. Urheber entsprechende Verstoße verfolgen, lässt sich pauschal aber nicht beurteien.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Urheber-Recht-Team!
Erst einmal DANKE für den tollen Service, den Ihr hier anbietet.
Ich bin Leiter einer Kindertagesstätte. Die Coronakrise hat uns alle erfasst. Wir haben nun ein Angebot geschaffen um unseren Kindern ein Stück Kita nach Hause zu bringen. Mit kleinen Videos, Geschichten, etc.
Wir lesen aus Büchern vor und singen die Lieder, welche die Kinder kennen.
Meine Frage: Da das Ganze „nicht-kommerziell“ erfolgt, reicht es aus, im Begleittext zu den Videos/Gescxhichten auf die Urheber hinzuweisen oder müssen wir uns vorab eine Genehmigung einholen?
(Ich könnte mir vorstellen, dass wir nicht die einzige Institution ist, die geraade solche Preojekte macht und die Urheber würden wahrscheinlich in Anfragen versinken.)
Ich bedanke mich im Voraus.
Hallo Jörg,
in der Regel ist eine Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nur mit dem Einverständnis des Urhebers bzw. der Rechteinhaber möglich.
Ob die Verlage aktuell eine Nutzung erlauben und in welcher Art und Weise diese dann zu erfolgen hat, können wir nicht pauschal beantworten. Hierfür müssen Sie sich direkt an die zuständigen Stellen wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Kann ich 5-10 Songs besten gewinnes öffnetlich ins Internetladen, ohne mir Gedanken über Kopien machen zu müssen?
angenommen ein amerikanischer produzent kopiert meine Melodie, mischt alles professioneller zusammen und hat vielleicht noch die passende Vocal
Wenn ich es richtig verstanden habe, brauche ich mir da national keine Gedanken zu machen.
Vorab vielen Dank
Hallo Jo Wayn,
grundsätzlich sind Musikwerke, wenn diese die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Das entsprechende Gesetz dazu gilt nur in Deutschland, allerdings gibt es internationale Abkommen, die weltweit für einheitliche Standards sorgen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wir sind ein Pop-Chor und nehmen auch unsere Konzerte auf. Mir ist nicht klar, ob ich, wie viele andere Chöre, unsere Auftritte oder selbstgemachte Videos auf Youtube stellen darf. GEMA sollte ja inzwischen kein Problem sein, da es eine Vereinbarung mit Youtube gibt. Aber muss ich jetzt noch den Künstler (z.B. Madonna) oder das Plattenlabel kontaktieren, für jedes Lied was wir hochladen? Oder gibt es einen vereinfachtes Formular im Internet, um dieses zu machen?
Hallo Alfonso,
wollen Sie fremde Musikstücke nutzen und diese über das Internet veröffentlichen, benötigen Sie dafür das Einverständnis der Urheber. Üblicherweise erfolgt die Erteilung von Nutzungsrechten über Verwertungsgesellschaften, in diesem Fall die GEMA. Die Einigung zwischen YouTube und GEMA hat damit allerdings nicht wirklich etwas zu tun.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich schreibe derzeit meine Masterarbeit und möchte hierfür ein Erklärvideo erstellen. Dieses soll mit einem Science-Song unterlegt werden, dessen Songtext ich selbst geschrieben habe. Ich möchte dieses Text nun auf das Instrumental eines bekannten Pop-Songs setzen und dann im Rahmen meiner Masterarbeit damit forschen (Lernen Schülerinnen und Schüler mit Musik besser).
Das ganze ist ein nicht-kommerzieller Rahmen.
Ich habe hierfür bereits den Verlag angeschrieben und nach der Erlaubnis gefragt. Diese haben sie mir allerdings nicht erteilt.
Da ich schon so viel Mühe in den Science-Song gesteckt habe, habe ich nicht aufgegeben und §60c UrhG gefunden.
Ich bin der Meinung, dass ich dort vor einer Woche gelesen habe, dass ich auch den gesamten Song für meine Forschung verwenden darf, wenn dieser nicht länger als 5 Minuten ist. Diesen Abschnitt finde ich nun nirgendwo mehr.
Können Sie mir sagen, ob ich rechtlich durch diesen Paragraphen abgesichert bin, wenn ich das Instrumental (ca. 4 Min) trotz Absage des Verlags für meinen Science-Song verwende?
Ich habe nicht vor das Video zu veröffentlichen.
Danke für Ihre Anwtort!
Liebe Grüße
Hallo Schmerlo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, Darf ich verse aus einem Lied auf einem T-shirt drucken?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Marius,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Als Alternative zum „Einschreiben an mich selbst“ kann man auch moderne Blockchain-Techniken nutzen. Dafür wird eine Datei mit der Aufzeichnung oder der „Niederschrift“ erstellt und der Hashwert (Checksumme) in der Blockchain abgelegt. Dies beinhaltet den Zeitstempel und beweist, seit wann diese Datei vorhanden ist. Im Gegensatz zum eingeschriebenen Brief sind Manipulationen technisch ausgeschlossen.
Man sollte auch daran denken, den eigenen Namen und eine kurze Erklärung mit aufzusprechen bzw. aufzuschreiben. (Angabe von der Redaktion entfernt)
Hallo,
wie sieht es aus, wenn ich ein Lied geschrieben habe und ein anderer dieses Lied mit Erlaubnis professionell produziert und dann veröffentlicht?
Oder anders herum, wenn mir ein Beat produziert wird und ich in Absprache darauf eine Melodie schreibe und singe?
Haben dann beide Personen das Urheberrecht, auch, wenn gegebenenfalls damit Geld gemacht wird?
Danke im Voraus und liebe Grüße
Hallo Lucia,
grundsätzlich können mehrere Personen Urheber eines Musikstückes sein und somit von den damit verbundenen Rechten profitieren.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebe Urheberrechtler,
im Abschnitt 2.2 „Coverversionen“ grenzen Sie Cover und Bearbeitung ab und schreiben, dass für ein Cover keine größeren Veränderungen an Melodie oder Text vorgenommen werden dürfen; Das Spielen der wesentlichen Melodie und Harmonien auf anderen Instrumenten ist also ein Cover. Ich würde gern genauer verstehen, wo da die Grenzen zwischen Cover und Bearbeitung verlaufen:
Wie sieht es aus, wenn …
– … alle Tele des Stückes erklingen, aber das Werk gekürzt wird z.B. durch Weglassen von Wiederholungen / DaCapo-Teilen?
– … die Originalkomposition etwas langsamer oder schneller gespielt wird (oder deutlich schneller/langsamer)?
– … das Originalstück wird mit anderen nacheinanderfolgend kombiniert wird (Medley, Set)?
– … die Gesangsmelodie durch ein Instrument gespielt wird (Instrumental)?
Vielen Dankf für Klarstellungen oder auch Anregungen zum Thema
sagt
Stefan
Hallo Stefan,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo. Wie verhaelt es sich wenn Musik im Hintergrund laueft zb youtube video wo aber eigentlich die Unterhaltung im Vordergrund ist oder ein bestimmyes Geschehen zum Beispiel Leute auf einem Partyboot.
Hallo Thomas,
wird Musik im Internet veröffentlicht, wird dafür grundsätzlich das Einverständnis der Urheber bzw. stellvertretend der Verwertungsgesellschaft benötigt.
Einen Einschätzung des von Ihnen genannten Beispiels ist uns nicht möglich. Wenen Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
danke schonmal für den ausführlichen Titel. Ich habe noch eine spezielle Frage:
Wie sieht es aus, wenn lediglich der Titel das Urheberrecht bzw eine eingetragen Marke verletzen könnte.
Dabei geht es um einen markenähnlichen Titel und nicht den 100%igen Marknenamen.
Beispiel: Die Marke „Baumhaus 2020“ wurde von Firma XY eingetragen.
Der Songtitel lautet „Baumheim 2020“.
(Die Firma ist auch im audiovisuellen Medienbereich tätig)
Würde hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegen? Bzw. könnte das rechtliche Schritte nach sich ziehen?
Viele Grüße und danke
Daniel
Hallo Daniel,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Also wenn ich ein Song live singe z.b. bei Facebook . Eine Coverversion und das regelmäßig mache . Brauche ich dafür auch eine Genemigung ? Oder kann ich das einfach so machen ?
Hallo Mona,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wie sieht es mit Rechten auf meine Vocalarrangements aus bei Liedern, die von anderen live gesungen werden und von Kollegen komponiert und getextet wurden? Meine genauere Arbeit daran war, Tonarten und Solo- und Chorstellen festzulegen, bei Melodien mitzuentscheiden und mehrstimmige Backingchöre zu arrangieren.
Danke für eine Antwort!
Hallo Ines,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich arbeite für einen Dienstleister als Dozent in der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Innerhalb eines Seminars würde ich gern eine PowerPoint Präsentation laufen lassen.
Dazu habe ich mir eine Hointergrundmusik ausgesucht, die von einem Filmsoundtrack stammt.
Der Film wurde 2003 veröffentlicht.
Darf ich im Rahmen von Seminaren diese Musik verwenden?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Theresa
Hallo Theresa,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für eine juristische Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
darf ich selbst erstelltes 1:1 Cover-Notenmaterial von Songs verleihen, auch gegen Leihgebühr?
Die Songs sind bei der GEMA gelistet.
Jan
Hallo Jan,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht oder die GEMA. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
erstmal danke im Namen aller Musiker für Euere Unterstützung. Ich habe auf eine Frage noch keine wirkliche Antwort gefunden. Dummes Bsp : Ich mache aus Modern Talkings “ Cherie Lady “ eine reine Instrumentalversion per Keyboard und Mixer . Einfache Frage : Kann eine Instrumentalversion ( natürlich ohne den eigentlichen Musikverlauf zu kopieren..) die Raubkopie eines Gesangsstück sein ?? Denn demnach dürfte man auf der Straße nicht mal einen Titel pfeiffen oder summen, schon das wäre dann streng genommen eine UrhR – Verletzung . Danke Euch !! LG Leon.
Hallo Leon,
grundsätzlich können der Text und die Melodie separat voneinander urheberrechtlich geschützt sein. Was dies konkret für Ihr Vorhaben bedeutet, können wir allerdings nicht einschätzen. Wir dürfen nämlich keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo ,
Ein Kollege hat einen Track veröffentlicht und ich habe gefragt ob ich einen Remix davon machen darf . Erlaubnis bekommen und ICH habe einen komplett neuen Track produziert und ihm geschickt. 3 Monate später hat er MEINEN Remix ohne mich zu fragen,weder mündlich noch schriftlich bei einem Label veröffentlicht und mein Remix ist in sämtlichen Onlinestores käuflich zu erwerben. Ich werde als Remixer namentlich erwähnt und mehr nicht…..bsp. “ Kollege – Drive Till Dusk( Marvin Remix ) “ Ich wurde weder von ihm noch vom Label in Kenntnis gesetzt und es wurde auch nichts vertraglich von meiner Seite aus unterschrieben!! Darf er und das Label meinen Track einfach so veröffentlichen????
Gruss Marvin
Hallo Marvin,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo, ich hätte da mal eine Frage
Ich habe einen Text geschrieben auf einen Beat und möchte nun den Song auf YouTube hochladen.
Ich habe mir natürlich die rechte am beat gekauft, sodass ich ihn benutzen darf. Meine Frage ist jetzt wie kann ich dies nachweisen? Wenn ich jetzt hochlade, muss ich ja irgendwie nachweisen, dass ich eine Lizenz besitze, doch ich weiß leider nicht, wie man das auf YouTube macht und suche Hilfe.
MfG
Hallo Lucas,
bei YouTube kannst du einen entsprechenden Nachweis nicht hinterlegen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dem Urheber einen Link des fertigen Videos zu schicken, damit dieser nicht fälschlicherweise eine Beschwerde einreicht. Erst bei einer Sperrung und der darauf folgenden Gegendarstellung dient der bestehende Vertrag als Beweis.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Berater-Team,
meine musikalischen Freunde und ich planen Konzerte mit Musikstücken eines einzigen bekannten internationalen Künstlers – also eine Art Tribute-Band, die wegen des Musikstils und der Identifikation überwiegend in Kirchen auftritt.
Es handelt sich hier um reine Cover-Versionen (also Stücke, die keine Bearbeitung aufweisen, allerdings ein Arrangement was dem Original sehr ähnelt). Der Name der Coverband soll einen Hinweis auf diesen Künstler beinhalten).
Frage: Sind hierzu lediglich die GEMA-Gebüren über die aufgeführten Songs zu entrichten oder sind weitere Genehmigungen, z.B. beim Bandnamen zu berücksichtigen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Kai
Hallo Kai,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher am besten direkt an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Berater-Team,
im Zuge einer Online-Andacht unserer Gemeinde habe ich auf der Orgel das Chorstück „Übers Gebirg Maria geht“ von Johann Eccard (1553-1611) eingespielt. Dafür habe ich die Originalnoten, die ich besitze vereinfacht und eine Orgelfassung daraus gemacht.
Nun haben wir von YouTube die Nachricht bekommen, dass es zu diesem Video Urheberrechtsverletzungen gibt.
Was genau ist das Problem? Wie ich gelesen habe sind „Cover“ urheberrechtlich unproblematisch. Zudem ist das Werk schon sehr alt und es müsste urheberrechtlich keine Probleme geben.
Mit freundlichen Grüßen,
C. Mahler
Hallo,
eine pauschale Einschätzung ist uns leider nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Urheberrecht-Team!
Ich habe im Lauf der letzten Jahre hunderte Chord-Sheets für Gitarre von bekannten Stücken (z.B. Top 40 Songs) mit einem professionellem Notensatzprogramm notiert. Auf diesen Sheets befindet sich der Original-Titel des Werkes sowie der exakte Songablauf mit den Akkorden inklusive Anschlagmuster bzw. Tabulaturen mit Zerlegungen, jedoch weder Melodie noch Text der einzelnen Stücke.
Ist es zulässig, diese Sheets als PDF Dateien über einen Webshop in Umlauf zu bringen oder müsste ich in diesem Falle auch für jedes Werk die Rechte einholen. Akkorde bzw. Akkordfolgen können ja nicht geschützt werden oder liege ich hier falsch? Wäre so etwas gegebenfalls möglich, wenn man den Songtitel mit dem Zusatz „Im Stile von dem Song XYZ“ ergänzt?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße!
Hallo Bernhard,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die zuständige Verwertungsgesellschaft oder einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo
ich habe ein Remix von einem Song (2012, Vocal Trance) auf Youtube gefunden und wollte ihn kaufen. Allerings musste ich feststellen, dass er nicht erhältlich ist. Ich weiß nicht einmal, ob diese seltene Version überhaupt jemals zu kaufen war. Herunterladen kann man den Remix nur noch von einer einzigen Website.
Ich würde jden Remix legal erwerben, dies ist leider nicht möglich. In GEMA-Datenbank finden ihn auch nicht.
Darf ich nun unter diesen Umständen diese Song-Version ohne Bedenken legal herunterladen?
Vielen Dank
Andreas
Hallo Andreas,
eine fehlende Verfügbarkeit rechtfertig in der Regel keine unerlaubte Vervielfältigung. Das Urheberrecht sieht für den privaten Gebrauch allerdings die Privatkopie vor. Ob diese in Ihrem individuellen Fall Anwendung finden kann, können wir allerdings nicht beurteilen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
wir möchten mit unserem Orchester gerne eigene Arrangements anfertigen von Titeln, die zwischen 20 und 50 Jahren alt sind und diese dann auf einer CD produzieren, in Konzerten (mit live Stream) spielen und Videos dazu anfertigen.
Wir haben zu den geplanten Titel die entsprechenden Verlage zum Teil sehr häufig angeschrieben, aber nur von den wenigsten Verlagen eine Antwort erhalten. Auch telefonisch kommen wir nicht weiter.
Schützt uns das strafrechtlich, dass wir den Kontakt nachweisbar vor der Produktion gesucht haben?
Ist dann ggf lediglich im Anschluss eine Nutzungsgebühr fällig oder kann es trotzdem zu einer Klage mir Schadensersatzansprüchen kommen?
Herzlichen Dank!
Hallo liebes Team.
Zum ersten Mal möchte ich aus einem englischen Song ein deutsches Cover produzieren.
Das mit den Nutzungsrechten habt Ihr sehr gut und ausführlich beschrieben – Danke !
Gibt es jedoch irgendwie/irgendwo eine Art Richtlinien bzw. Anhaltspunkte welche Höhe/Größenordnung
die abzuführenden Beträge sein können ? Ich denke mir es liegt dann im Ermessen des Urhebers bzw.
in der Festlegung der vertraglichen Verhandlungen – damit ich mich jedoch als „Neuling“ nicht zu sehr
„übern Tisch ziehen lasen“ möchte da ich keinerlei Vorstellungen habe, wäre irgendeine Angabe oder
ein Link zum nachlesen echt cool von Euch. Ich nehme an das die Rechte zur Vermarktung NICHT bei der GEMA liegen, da der Song aus Übersee kommt. Vielen Dank, passt auf Euch auf – liebe Grüße Sascha
Hallo Sascha,
tatsächlich vertritt die GEMA nicht nur deutsche Interpreten und sollte der erste Ansprechpartner für den Erwerb von Nutzungsrechten an Musikstücken sein. Dort können Sie sich auch direkt über die geltenden Tarife informieren. Sollte sich der Urheber nicht durch die GEMA vertreten lassen, können zumindest die Tarifinformationen der Orientierung dienen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Urheberrecht-Team,
wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen, wenn ich einen Kinotrailer, der bereits öffentlich zugänglich ist, auf Instagram, Facebook usw. poste? >>> Der Clue an der Sache ist, dass ich ihn mit einem eigen produzierten Song (Lyric sowie Musik) unterlegen will. Die Originalmusik des Kinotrailers ist also raus geschnitten und durch meinen Song ersetzt. Der Film erscheint Ende 2021 in den Kinos.
Die Veröffentlichung soll sowohl als Werbung für den neuen Film gelten, als auch persönlichen Zwecken dienen. (Ala eventueller Aufmerksamkeitsanreger und Chance, selbst einen Trailer komponieren zu dürfen).
Selbstverständlich würde ich in diesem Falle „Warner Brothers“ als Urheber des gezeigten Trailers angeben.
Viele liebe Grüße und herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Hallo Colly,
eine Bearbeitung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wenn ich zu einem Lied (aus einer Oper, Komponist ist seit mehr als 70 Jahre verstorben) einen neuen Text schreibe, bin ich dann Urheber des neuen Textes? Und wo kann ich meinen Text eintragen lassen?
Hallo Christa,
als Urheber gilt grundsätzlich der Schöpfer eines Werkes. Das Schutzrecht entsteht automatisch, eine Eintragung ist demnach nicht notwendig.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
darf ich als Gesangslehrerin Lieder (deren Noten ich gekauft habe) mit meinen Schülern singen und dies auf Youtube hochladen? Und dürfte ein Video hochladen in dem ich Tipps gebe, wie man ein das Lied singt?
Hallo Laura,
die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Inhalten bedarf des Einverständnisses des Urhebers.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Team von urheberrecht.de,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und planen „nach Corona“ ein public viewing mit einer Vielzahl verschiedenster Videoclips von bekannten Stars.
– Diese sollen über download von youtube bezogen und mittels DvD abgespielt werden.
– Einzelne Videos werden bearbeitet und mit Fotos und selbstgedrehten Videos ergänzt.
Die beschriebene Veranstaltung (ca. 100 Personen öffentlich ohne Eintritt ) wird von der GEMA genehmigt.
Was gilt es in Sachen Nutzungsrechte bzw. Syncronisierungslizenzen u.a. der Künstler/Plattenfirmen zu beachten?
Die aktuellen „Jerusalema-Challenge-News“ geben uns zu denken :-(.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und dieses tolle Forum.
Marc K.
Hallo Marc,
wollen Sie fremde urheberrechtlich geschützte Werke nutzen, benötigen Sie das Einverständnis der Urheber. Was dies für Ihr Vorhaben konkret bedeutet, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Team von urheberrecht.de,
In meinem kreativen Prozess hatte ich die Idee eine eigene Version von Peter Maffays „Über sieben Brücken musst du geh´n“ zu kreieren. Hierbei greife ich lyrisch auf das Original zurück, schaffe aber aus den Bestandteilen des Originals einen komplett eigenen Song auf neuem Instrumental. Für den Hörer ist die Anlehnung hörbar, allerdings ist verständlich, dass mein Song ein eigenständiges Werk ist.
Da ich in Sachen Musikrechte bei bestem Willen weit entfernt von allwissend bin und keinerlei Interesse an rechtlichen Schwierigkeiten habe, nur weil ich meiner Leidenschaft nachgehe, kontaktierte ich das Management von Herr Maffay mit Bitte um Erlaubnis meinen Song zu releasen. Nach mittlerweile fast drei Monaten habe ich noch keine Antwort erhalten und mache mich deshalb nun auf die Suche nach der Lösung meines Problems und versuche herauszufinden, ob ich überhaupt eine Einverständnis brauche um meinen Song zu veröffentlichen und diesen auch zum Kauf und Streaming anzubieten.
Auf dieser Suche stieß ich auf Ihre Internetseite und dachte, dass Sie mir mit Ihrem Expertenwissen durchaus helfen könnten. Daher meine Frage: wie sieht meine rechtliche Situation aus? Darf ich den Song ohne Einverständnis veröffentlichen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan.
Hallo Jan,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt, der zum Beispiel prüfen kann, ob eine freie Benutzung vorliegt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Super Artikel, habe alle Informationen gefunden die ich gesucht habe, wirklich sehr gut gemacht. Besten Dank dafür und viele Grüße
Ich habe vor kurzen angefangen Mashups zu erstellen. ich habe da Songs genommen und so verändert das man den Grundbaustein von dem Lied noch erkennen kann. Icch habe dann auf You Tube Hochgeladen und heute kamen meine Eltern und meinten das ich das wegen Copiright wieder runternehmen soll. (hab sie erstmal wieder runtergenommen) Aber wenn man be Yt auf Überprüfen geht und da nichts steht von Urheberrecht is es doch eigentlich kein Problem. Ich informiere mich grade weil ich es Schade finde das ich mir sone Mühe egeben habe und es dann am Copiriht scheitert
Hallo Team von urheberrecht.de,
ist es rechtlich unbedenklich, wenn man in einem eigenen Song ein Soundschnipsel eines weltweit bekannten, geschichtlich relevanten Zitats verwendet, das thematisch dort einfach reingehört? Wenn man zum Beispiel die Originalaufnahme „Ich bin ein Berlinder“ oder „The games must go on“ u.ä. in den Song einbaut?
Meine Argumentation wäre so, daß dieses Soundschnipsel ja irgendwie zum allgemeinen Weltwissen gehört und daher überall als Zitat verwendet werden darf; auch in einem Song, wenn dieser sich mit der gegebenen Thematik auseinandersetzt.
Vielen Dank für eine Antwort
Jan
Hallo Jan,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich schreibe eine Hausarbeit an der Universität und zitiere dazu ein Stück eines erst kürzlich verstorbenen Komponisten. Um kenntlich zu machen, um welche Stelle es sich genau handelt und wie konkret dies in der Komposition notiert ist, möchte ich eine Abbildung einfügen, die den Ausschnitt aus der Partitur zeigt. Selbstverständlich würde alles korrekt zitiert.
Ist dies mit dem Urheberrecht vereinbar, da Noten/Partituren nach Aussage von Bibliotheken nicht kopiert werden dürfen? Warum unterliegen Noten einem speziellen Schutz, wenn sich auf gleiche Weise E-Books von kopierten/gescannten Büchern erstellen lassen (das Kopieren von Textpassagen ist ausdrücklich erlaubt, mit Ausnahme eben von Noten)? Ist die Sache komplizierter als das oder habe ich nicht genügend Informationen, die ein logisches Bild ergeben? Ich freue mich über Erleuchtung 🙂
Liebe Grüße, ein Student.
Hallo Jacob,
grundsätzlich gilt es zwischen Vervielfältigungen und Zitaten im wissenschaftlichen Kontext zu unterscheiden. So erlaubt das Urheberrecht bei letzterem in begrenztem Umfang die Einbindung von fremden, urheberrechtlich geschützten Inhalten. Ob es in Ihrem Einzelfall besondere Hürden oder Vorgaben gibt, lässt sich pauschal nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher ggf. an Ihren Dozenten.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wie stehen die Dinge bei der Nutzung einer Konzertaufnahme, wenn sie öffentlich abgespielt wird?
Hallo Gero,
für Fragen zu Nutzungsrechten von Musikwerken sollten Sie sich direkt an die zuständige Verwertungsgesellschaft werden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich bin gerade dabei, mit ein paar Freunden zusammen einen Song zu schreiben und jetzt haben wir leider bemerkt, dass unser Songname schon existiert (es gibt seit 8 Monaten einen Rap-Song mit dem Namen)… dürfen wir den Namen für unseren Song trotzdem verwenden, oder müssen wir ihn ändern?
VG Samu
Hallo Samu,
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Ihr Team von urheberrecht.de
Kann bei der Erstellung eines Songentwurfs auch auf Social Media Profile verwiesen werden, wenn nur Künstlernamen bekannt sind? Bzw. könnten auch Künstlernamen verwendet werden oder müssen diese offiziell als solche eingetragen sein?
Mein Problem ist, dass die anderen beiden Beteiligten wahrscheinlich vorhaben, unseren Song ohne mich mit einem anderen Sänger zu veröffentlichen und an Labels zu versenden!
Vielen Dank für eure Hilfe!
Moritz S.
Hallo Moritz,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mein Bachelorprojekt habe ich ein Lehrvideo erstellt und möchte gerne Gemafreie Musik verwenden. Das Lehrvideo wird nicht hochgeladen und es wird nur dem Prüfungsamt und den Prüfern vorgezeigt. Das wäre in diesem Fall okay oder?
Mit freundlichen Grüßen
Anika
Hallo Anika,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
wie müssen sich z.B. Straßenmusiker, die hauptsächlich Coversongs spielen/singen absichern? Meistens ja für Spenden Bzw. für Trinkgeld.
Persönlich spiele ich selbst schon mal im Krankenhaus oder auch im öffentlichem Raum Evergreens oder Popsongs auf dem Klavier , teils nach Noten oder auch auswendig. Ich bekomme kein Entgelt oder Spenden dafür sonder spiele just for fun.
Brauch ich dafür Nutzungsrechte?
Hallo Heinz,
bei Straßenmusikanten erhebt die GEMA in der Regel keine Gebühren. Welche Regelungen bei anderen Auftritten gelten, sollten Sie am besten direkt bei der Verwertungsgesellschaft erfragen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich habe auf youtube einige Videos, in denen ich Cover-Versionen bekannter Songs singe. Soweit unproblematisch, weil kostenlose Werbung für die Originalversionen. Darf ich aber in der Videobeschreibung unter dem jeweiligen youtube-Video auf
1. die Originalversion des Songs bei Amazon verlinken (Affiliate-Link, an dem ich mitverdiene)
oder sogar
2. auf meine eigenen Songs (an denen ich also alle Rechte habe), die ich bei Amzaon habe per Affiliate-Link verlinken? Oder würde das rechtlich bedeuten, dass ich mit der Musik eines fremden (meine Cover-Version im Video) Werbung für meine eigenen Songs mache?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Hallo Torsten,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Plattformbetreiber oder einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
für eine im Entstehen begriffene Online-Ausstellung habe ich eine Aufnahme von einem zur damaligen Zeit bekannten Tenor am berühmten Bolschoi-Theater in Moskau, Alexander Bogdanowitsch, erstanden. Allerdings ließ sich die Aufnahme nur als CD über eBay erstehen. Angekommen ist dann eine privat bespielte CD mit lauter Stücken von eben jenem Sänger. Nun ist Alexander Bogdanowitsch seit über 70 Jahren verstorben und die jüngste der Aufnahmen stammt aus dem Jahre 1906. Außerdem ist sogar eine genaue Identifizierung der Aufnahmen angegeben (beispielsweise 2-22550 1392z G&T). Die Rechte lagen bei Gramophone & Typewriter Ltd. Diese Firma ging bereits 1931 in EMI auf. Das Internet ist im Übrigen voll von den Aufnahmen auf der CD. Was denken Sie, können wir diese Aufnahmen (geplant sind Ausschnitte aus zwei Stücken) für die Ausstellung benutzen? Falls nein, wie kann ich erreichen, diese Aufnahmen benutzen zu dürfen?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Serafín
Hallo Serafín,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo!
Ich spiele Panflöte und möchte eine CD aufnehmen. Dazu habe ich mir von verschiedenen Plattformen die Musik heruntergeladen und teilweise bearbeitet. Was muss ich jetzt beachten, damit ich keine Schwierigkeiten mit dem Urheberrecht bekomme?
mfG
Manfred
Hallo Manfred,
die Bearbeitung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke bedarf das Einverständnis des Urhebers. Inwieweit die von Ihnen zu verwendende Musik dem Urheberrecht unterliegt, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Verwertungsgesellschaft.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wenn ein Produzent wie Igor Krutoy ein Lied komponiert und ein in Deutschland ungekannter Sänger wie Kudaibergen das Lied singt ,wer muss da bei der Gema gemeldet sein Produzent und Interpret ,sprich Sänger ,oder reicht da in diesem Fall Krutoy.
Hallo,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die GEMA.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo!
Ich möchte gerne für ein Weihnachtsvideo, das auch ins Internet gestellt wird, eine Coverversion von „All I want for Christmas is you“ verwenden. Das Original von Mariah Carey ist GEMA-geschützt, das Cover von Zebrahead, das ich gerne verwenden möchte, allerdings nicht.
Ich habe die Einverständnis der Band, ihr Cover zu nutzen.
Kann ich trotzdem belangt werden, wenn ich keine Lizenz für das Original besitze?
Viele Grüße
Angi
Hallo Angi,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die GEMA.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich habe ein Gitarrenheft für Anfänger geschrieben und möchte es nun veröffentlichen.
Ich bin dabei so vorgegangen, dass ich Akkordfolgen aus kurzen Abschnitten von bekannten Songs genommen habe und komplett eigene Melodien drübergeschrieben habe. Bei manchen Akkordfolgen ist die Melodie an machen Stellen sogar relativ ähnlich, wie von dem Originalsong.
Zum Beispiel habe ich die Akkordfolge aus dem Refrain von ,,Wind of change“ genommen, eine eigene Melodie über diese sechs Takte geschrieben, einen ähnlichen Namen für dieses kurze Lied ausgedacht (Wind on the beach in autumn) und auf der Seite noch erwähnt, dass diese Übung gut zu ,,Wind of change“ passt, um dem Gitarrenanfänger das Üben schmackhafter zu machen.
Zusätzlich habe ich am Ende von dem Heft ein Liedverzeichnis geschrieben.
Ich weis, dass Akkordfolgen urheberrechtlich nicht geschützt sind, aber wie sieht es aus, wenn die Melodie an manchen Stellen dem Original etwas ähnelt und ich noch erwähne, dass die Inspiration von dies und jenem Originalsong kommt?
Mit freundlichen Grüßen
Eugen
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl Urheberrecht und Nutzungsrecht bei Kompositionen, bin mir aber nicht sicher ob ich hier richtig bin.
Ich möchte meine Klavierkompositionen auf den bekannten Onlineportalen veröffentlichen. Da ich selber nicht gut genug bin sie zu spielen, muss ich einen Musiker bitten die Stücke zu spielen, die ich dann aufnehmen und online veröffentlichen möchte. Alles natürlich mit Einverständis des Musikers.
Wie kann ich mir die Rechte an den aufgenommen und veröffentlichen Songs sichern?
Danke und Viele Grüße
Chris
Hallo, ich würde gern wissen, ob man auch als Unternehmen auf der Platform Instagram, 15 Sekunden von egal welcher Musik legal abspielen kann. Seit Einführung des Uploadfilters ist es ja erlaubt unlizensiert und kostenlos Musik bis zu 15 Sekunden zu nutzen, jedoch weiß ich nicht, ob das auch für Unternehmen auf Instagram für z.B. kommerzielle Zwecke gilt. LG
Hallo Elisa,
das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz erlaubt die Verwertung von fremden Werken in sehr geringem Umfang nur zu nicht-kommerziellen Zwecken.
Ihr Team von urheberrecht.de
Könnte ich also theoretisch legal Mashups von 2 Liedern machen(2 Lieder zusammen mischen) wenn diese beide unter 15 Sekunden sind und ich mit diesen werken kein Geld verdiene. LG
Hallo, Ich hätte eine Frage bezüglich der Urheberrechtsreform. Man darf ja 15 Sekunden Audiomaterial nutzen sofern man diese nicht für kommerzielle Zwecke genutzt wird. Ist es also auch möglich diese 15 Sekunden schnippsel zu bearbeiten oder ein Mashup(zwei Lieder kombinieren) zu machen ? LG
Wir möchten ein altes Lied, Quick von Hans Albers (1932) covern auf CD.
Wie sieht es mit Rechten aus? Können wir da Schwierigkeiten bekommen?
Da müsst Ihr noch bis 2030 warten… 70 Jahre nach Tod des Künstlers verjährt der Urheberschutz
Hallo,
Ich habe ein Lied komponiert, das teile (in der Melodie und im Text) von anrede Darsteller beihaltet. Bauche ich da eine genehmigung, oder? Die teile, Accorde und Text sind deutlich erkennbar genau von welcher Darsteller und welcher Lied die kommen.
Danke
LG