Fallen Rezepte unter das Urheberrecht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Durch die Step-by-Step-Anleitungen in Kochrezepten kann selbst der laienhafteste Koch in der Küche ein kleines, kulinarisches Meisterwerk schaffen. Nachkochen ist dabei grundsätzlich erlaubt und auch erwünscht. Wer die Anleitung für sein Lieblingsgericht allerdings mit der gesamten Welt teilen möchte, muss aufpassen, denn es besteht die Möglichkeit, dass Rezepte durch das Urheberrecht geschützt sind.

Am heimischen Herd können die verblüffendsten Gerichte entstehen. Doch gilt für Rezepte das Urheberrecht?
Am heimischen Herd können die verblüffendsten Gerichte entstehen. Doch gilt für Rezepte das Urheberrecht?

FAQ über Rezepte laut Urheberrecht

Genießen Rezepte den Schutz des Urheberrechts?

Handelt es sich bei dem Rezept um mehr als nur eine kurze Anleitung, kann dieser Text unter das Urheberrecht fallen. Darüber hinaus sind auch mögliche Bilder urheberrechtlich geschützte Werke.

Ich möchte auf meiner Webseite fremde Kochanleitungen vorstellen. Reicht es dabei aus, wenn ich die Rezepte mit einen Copyright-Vermerk kennzeichne und den Verfasser angebe?

Fallen die Rezepte unter das Urheberrecht, reicht die Angabe des Schöpfers nicht aus, um eine mögliche Abmahnung zu vermeiden. Hierfür ist das Einverständnis des Urhebers notwendig. Dieses sollten Sie am besten schriftlich festhalten.

Besteht die Möglichkeit, sich ein Rezept patentieren zu lassen?

Grundsätzlich können Sie ein Patent auf ein Rezept beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragen. Allerdings ist die Eintragung eines solchen an hohe Anforderungen geknüpft. So muss es sich um eine Neuheit handeln, die einen technischen Fortschritt darstellt. Zudem schreibt das Patentgesetz (PatG) eine erfinderische Tätigkeit sowie die gewerbliche Anwendbarkeit vor. Aufgrund dieser Kriterien ist es in der Regel schwierig, ein Rezept durch ein Patent schützen zu lassen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Urheberrecht für Rezepte gilt?

Egal ob Urheberrecht oder Copyright: Rezepte können ggf. vor der widerrechtlichen Verwertung von Dritten geschützt sein.
Egal ob Urheberrecht oder Copyright: Rezepte können ggf. vor der widerrechtlichen Verwertung von Dritten geschützt sein.

Bei einem Rezept handelt es sich grundsätzlich um eine Anleitung, anhand welcher sich Gerichte oder Backwaren zubereiten lassen. Diese Anweisungen beinhalten in der Regel Mengenangaben für die einzelnen Zutaten und können unter Umständen mit Bildern angereichert sein, die der Veranschaulichung dienen.

Um herauszufinden, ob Rezepte unter das Urheberrecht fallen, gilt es zu allererst zu prüfen, inwieweit es sich dabei um eine geschützte Werkart gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt. Die Kochanleitungen lassen sich dabei den Sprachwerken zuordnen, was bedeutet, dass Rezepte prinzipiell urheberrechtlich geschützt sein können.

Zusätzlich dazu ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob das jeweilige Rezept über die Vorgaben für eine persönlich geistige Schöpfung verfügt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Anleitung durch ein besonderes Maß an Individualität auszeichnet, die notwendige Schöpfungshöhe erreicht und sich somit von alltäglichen Erzeugnissen abhebt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kochrezept mit Anekdoten oder Reiseerinnerungen ergänzt wurde.

Die Einschätzung, ob für Rezepte das Urheberrecht gilt, ist für Laien häufig nicht einfach und muss bei einem Rechtsstreit schlussendlich meist vor einem Gericht entschieden werden. Ob und welche Möglichkeiten bestehen, um Ihr Rezept schützen zu lassen, sollten Sie daher ggf. mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen.

Genießen Fotos zu Rezepten den Schutz durch das Urheberrecht?

Manchmal erststreckt sich der Schutz beim Urheberrecht für Kochrezepte nur auf die Bilder.
Manchmal erststreckt sich der Schutz beim Urheberrecht für Kochrezepte nur auf die Bilder.

Erreichen die Anleitungen der Rezepte gemäß Urheberrecht nicht die notwendige Schöpfungshöhe, besteht in der Regel auch kein Schutz vor der Verwertung durch Dritte. Allerdings kann grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, dass das vermeintliche „Beiwerk“ die notwendigen Kriterien erfüllt.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie während des Kochens bzw. Backens oder auch vom fertigen Gericht Fotos anfertigen. Denn das Urheberrecht für Bilder schützt grundsätzlich alle Fotos vor unerwünschter Vervielfältigung, Verbreitung oder auch Bearbeitung.

Daher können Sie, wenn Dritte Ihre Fotos widerrechtlich verwenden, rechtlich gegen diese vorgehen. Möglich ist dies zum Beispiel außergerichtlich mithilfe einer Abmahnung. Für Anleitungen und Rezepte besteht laut Urheberrecht diese Option hingegen nur bei einer entsprechenden Schöpfungshöhe.

Rezepte gemäß Urheberecht – kurz und kompakt

Damit Rezepte unter das Urheberrecht fallen, muss die Anleitung über die erforderliche Schöpfungshöhe verfügen. Eine einfache Beschreibung der Arbeitsschritte erfüllt dieses Kriterium nicht. Darüber hinaus können die Bilder, welche die Arbeitsschritte und die fertigen Speisen dokumentieren, urheberrechtlich geschützt sein.

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Fallen Rezepte unter das Urheberrecht?
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

23 Gedanken zu „Fallen Rezepte unter das Urheberrecht?

  1. Antoine

    13. Mai 2022 at 13:33

    hallo,
    wenn ich eine Person interviewe über ein Gericht welches in ihrer Kultur Gang und Gäbe ist und somit von Mund zu Mund weitergegeben wurde, das Grundrezept aber irgendwo vielleicht urheberechtlich geschützt ist, und ich das Interview veröffentliche, macht sich einer von uns beiden Strafbar?
    Vielen Dank im Voraus:)

  2. Manuela

    8. April 2022 at 10:24

    Hallo, ich habe ein Produkt erfunden, das es noch nicht gibt. Kann ich das Rezept und den Namen hierfür Patentieren lassen?

  3. Bettina

    7. Januar 2022 at 0:33

    Hallo,
    wollte mal nachfragen wie es ist, wenn ich mir mein persönliches Rezeptebuch über einen Fotoshop als Buch bestelle. Fotos würde ich selber erstellen und Rezepte abschreiben (teilweise abändern). Die Rezepte sind aber ganz unterschiedlich aus dem Internet, Googel, Facebook, Instagram etc.
    Das wäre mein eigenes privates Rezeptebuch mit meinen Lieblingsrezepten selbst zusammengestellt, (das ich es in einem festen Einband als Buch habe). Bisher habe ich alles nur per Hand auf einem Block oder im Handy gespeichert.
    Nur sind die Rezepte von ganz unterschiedlichen Leuten.
    Darf ich das machen? Oder unterliegen die einzelnen Rezepte da auch schon dem Urheberrecht, wenn ich das Buch für mich privat bestelle!?
    Vielen Dank schonmal.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Januar 2022 at 15:55

      Hallo Bettina,
      das Urheberrecht gestattet grundsätzlich Privatkopien.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Corinne

    4. November 2021 at 23:06

    Hallo!

    Ich würde gerne Rezepte von Backseiten in gesünderer Form nachmachen und diese dann auf Instagram posten. Darf man abgeänderte Rezepte auf Instagram posten, wenn man das Originalrezept auch dazu gibt und den Verfasser verlinkt?

    Danke und liebe Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. November 2021 at 13:28

      Hallo Corinne,
      unterliegt ein Rezept bzw. dessen Darstellung dem Urheberrecht, ist eine Veröffentlichung nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig. Eine Idee zu einem Rezept lässt sich hingegen nicht schützen.
      Eine pauschale, rechtliche Einschätzung zu Ihrem Vorhaben ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Babett

    17. Oktober 2021 at 15:52

    Hallo,
    ich bin seit 2,5 Monaten in Umschulung zum Koch. Als ich angefangen habe, meinte ein Azubi aus dem 1. Lehrjahr, ich solle mir die Rezepte aufschreiben, die ich gelehrt bekomme.
    Letztens bekam ich die Aufgabe, einen Hauptgang plus Nachspeise zu planen, wofür ich 7 oder 8 Rezepte aus Lehrbuch und Internet in mein Heft geschrieben habe, damit ich alle Anleitungen beisammen habe und mir eine Zusammenstellung aller Zutaten anfertigen kann. Des weiteren habe ich zwei Fotos aus einem Buch gemacht, weil ich auch das wahrscheinlich nachkochen muss. Als ich später ein WaffelGRUNDrezept aus der Sammlung des Hauses (vermutlich aus einem Buch oder einer Website abgetippt) abschreiben wollte, bekam ich von einem Koch eine böse Bemerkung wegen geistigen Eigentums und vom anderen Koch zu gleicher Zeit die Anweisung, es am Kopierer abzuziehen.
    Jetzt versteh ich gar nichts mehr. Ich will doch kein Buch schreiben, um damit Geld zu verdienen.
    Hab ich irgendwas gemacht, was nicht mehr von Privatkopie gedeckt ist oder ist die böse Bemerkung überzogen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2021 at 11:59

      Hallo Babett,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Tom

    30. August 2021 at 18:33

    Hallo 🙂

    Darf man Rezepte aus dem Internet nachmachen und gewerblich verkaufen?
    Beispiel: Anna stellt auf ihrer Webpage ein Erdbeerkuchenrezept vor. Julius eröffnet eine Bäckerei und verkauft den Erdbeerkuchen mit dem selben Rezept und gibt die gleichen Inhaltsstoffe in seiner Nährstoffangabe an. Zusätzlich gründet Julius eine Pizzeria und verkauft dort Pizzen die nach Rezepten von Annas Blog hergestellt wurden…

    Danke für jede Antwort 🙂

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. August 2021 at 8:52

      Hallo Tom,
      grundsätzlich lassen sich nur der Wortlaut und die Bilder eines Rezepts schützen. Die Idee hinter dem Rezept ist hingegen in der Regel nicht schützenswert.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Maraike

    21. Mai 2021 at 16:36

    Hallo,
    dürfen urheberrechtlich geschützte Rezepte zubereitet und anschließend verkauft werden? In einem Café zum Beispiel.
    LG

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Mai 2021 at 15:40

      Hallo Maraike,
      die Idee für ein bestimmtes Gericht lässt sich nicht durch das Urheberrecht schützen. Vielmehr geht es um die Darstellung und die Formulierung des Rezeptes.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Martina

    16. Mai 2021 at 7:34

    Darf man Rezepte aus Büchern abfotografieren und an andere weiter geben ? Z. B. Via Messenger?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Mai 2021 at 15:22

      Hallo Martina,
      abhängig vom Ausmaß der Verbreitung kann es sich grundsätzlich um eine legale Privatkopie oder eine illegale Verbreitung handeln.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Lilli

    4. März 2021 at 20:51

    Hallo
    Darf man Rezepte z.b aus der Zeitschrift Mix Genuss oder auch andere in Gruppen bei WhatsApp schicken?
    Macht es den ein Unterschied ob es gleich an mehrere Personen geht oder die Person jedem privat einzeln schickt…

    Danke

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 15:01

      Hallo Lilli,
      die Privatkopie erlaubt die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten in der Regel an bis zu 7 Personen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Daniel

    2. Oktober 2020 at 9:39

    Hallo,

    wie sieht es eigentlich bei Rezepten aus die man nicht 1:1 übernimmt sondern abändert. Tomaten statt Paprika oder zum Beispiel Zutaten aus dem “ Orginal “ Rezept weglässt ?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      16. Oktober 2020 at 13:17

      Hallo Daniel,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Hierbei müsste der jeweilige Einzelfall geprüft werden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Margarete

    28. August 2020 at 1:21

    Hallo,
    Ich habe ein Kochbuch aus 1973. Ein Rezept ist mit einer schwarz- weiss Zeichnung “ verschönert“.
    Darf ich diese – witzige – Zeichnung ablichten und posten?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. September 2020 at 15:56

      Hallo Margarete,
      genießt die Zeichnung den Schutz des Urheberrechts, ist eine Veröffentlichung nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Sepp

    11. Februar 2019 at 19:59

    Wenn ich in einem YouTube Video ein Rezept eines anderen YouTubers nachmachen will, ohne fremdes Bildmaterial und ich nenne den Namen und verlinke das Video, bekomme ich dann Schwierigkeiten ?
    wie kann ich das verhindern?
    (es ist nicht möglich eine Erlaubnis einzuholen)

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      15. Februar 2019 at 15:37

      Hallo Sepp,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Gisella

        9. Februar 2023 at 8:49

        Guten Tag,

        Ich bin dabei ein Kochbuch zuschreiben, Grund Substanz soll eine Liste aus Inhaltsstoffen der einzelnen Produkte sein mit der Wirkung auf die Organe und den zentralen Nervensystem.
        Basierend einer Internet Recherche.

        So meine Frage darf im Bezug auf die Wissenschaftliche Quelle die Angaben verwenden.
        w.z.B. Apfel: Kalium, Vitamin A, Vitamin C
        Kalium ist hervorragend für das zentrale Nervensystem und die Förderung des Harn drang.

        LG
        Gisella

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