Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020
Durch die Step-by-Step-Anleitungen in Kochrezepten kann selbst der laienhafteste Koch in der Küche ein kleines, kulinarisches Meisterwerk schaffen. Nachkochen ist dabei grundsätzlich erlaubt und auch erwünscht. Wer die Anleitung für sein Lieblingsgericht allerdings mit der gesamten Welt teilen möchte, muss aufpassen, denn es besteht die Möglichkeit, dass Rezepte durch das Urheberrecht geschützt sind.
Inhalt
FAQ über Rezepte laut Urheberrecht
Handelt es sich bei dem Rezept um mehr als nur eine kurze Anleitung, kann dieser Text unter das Urheberrecht fallen. Darüber hinaus sind auch mögliche Bilder urheberrechtlich geschützte Werke.
Fallen die Rezepte unter das Urheberrecht, reicht die Angabe des Schöpfers nicht aus, um eine mögliche Abmahnung zu vermeiden. Hierfür ist das Einverständnis des Urhebers notwendig. Dieses sollten Sie am besten schriftlich festhalten.
Grundsätzlich können Sie ein Patent auf ein Rezept beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragen. Allerdings ist die Eintragung eines solchen an hohe Anforderungen geknüpft. So muss es sich um eine Neuheit handeln, die einen technischen Fortschritt darstellt. Zudem schreibt das Patentgesetz (PatG) eine erfinderische Tätigkeit sowie die gewerbliche Anwendbarkeit vor. Aufgrund dieser Kriterien ist es in der Regel schwierig, ein Rezept durch ein Patent schützen zu lassen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Urheberrecht für Rezepte gilt?
Bei einem Rezept handelt es sich grundsätzlich um eine Anleitung, anhand welcher sich Gerichte oder Backwaren zubereiten lassen. Diese Anweisungen beinhalten in der Regel Mengenangaben für die einzelnen Zutaten und können unter Umständen mit Bildern angereichert sein, die der Veranschaulichung dienen.
Um herauszufinden, ob Rezepte unter das Urheberrecht fallen, gilt es zu allererst zu prüfen, inwieweit es sich dabei um eine geschützte Werkart gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt. Die Kochanleitungen lassen sich dabei den Sprachwerken zuordnen, was bedeutet, dass Rezepte prinzipiell urheberrechtlich geschützt sein können.
Zusätzlich dazu ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob das jeweilige Rezept über die Vorgaben für eine persönlich geistige Schöpfung verfügt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die Anleitung durch ein besonderes Maß an Individualität auszeichnet, die notwendige Schöpfungshöhe erreicht und sich somit von alltäglichen Erzeugnissen abhebt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kochrezept mit Anekdoten oder Reiseerinnerungen ergänzt wurde.
Genießen Fotos zu Rezepten den Schutz durch das Urheberrecht?
Erreichen die Anleitungen der Rezepte gemäß Urheberrecht nicht die notwendige Schöpfungshöhe, besteht in der Regel auch kein Schutz vor der Verwertung durch Dritte. Allerdings kann grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, dass das vermeintliche „Beiwerk“ die notwendigen Kriterien erfüllt.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie während des Kochens bzw. Backens oder auch vom fertigen Gericht Fotos anfertigen. Denn das Urheberrecht für Bilder schützt grundsätzlich alle Fotos vor unerwünschter Vervielfältigung, Verbreitung oder auch Bearbeitung.
Daher können Sie, wenn Dritte Ihre Fotos widerrechtlich verwenden, rechtlich gegen diese vorgehen. Möglich ist dies zum Beispiel außergerichtlich mithilfe einer Abmahnung. Für Anleitungen und Rezepte besteht laut Urheberrecht diese Option hingegen nur bei einer entsprechenden Schöpfungshöhe.
Rezepte gemäß Urheberecht – kurz und kompakt
Damit Rezepte unter das Urheberrecht fallen, muss die Anleitung über die erforderliche Schöpfungshöhe verfügen. Eine einfache Beschreibung der Arbeitsschritte erfüllt dieses Kriterium nicht. Darüber hinaus können die Bilder, welche die Arbeitsschritte und die fertigen Speisen dokumentieren, urheberrechtlich geschützt sein.
Wenn ich in einem YouTube Video ein Rezept eines anderen YouTubers nachmachen will, ohne fremdes Bildmaterial und ich nenne den Namen und verlinke das Video, bekomme ich dann Schwierigkeiten ?
wie kann ich das verhindern?
(es ist nicht möglich eine Erlaubnis einzuholen)
Hallo Sepp,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich habe ein Kochbuch aus 1973. Ein Rezept ist mit einer schwarz- weiss Zeichnung ” verschönert”.
Darf ich diese – witzige – Zeichnung ablichten und posten?
Hallo Margarete,
genießt die Zeichnung den Schutz des Urheberrechts, ist eine Veröffentlichung nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wie sieht es eigentlich bei Rezepten aus die man nicht 1:1 übernimmt sondern abändert. Tomaten statt Paprika oder zum Beispiel Zutaten aus dem ” Orginal ” Rezept weglässt ?
Hallo Daniel,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Hierbei müsste der jeweilige Einzelfall geprüft werden.
Ihr Team von urheberrecht.de