Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 20. November 2020
Besonders während der Reisezeit haben Postkarten Hochkonjunktur, denn auf diesem bunten Stück Pappe verschicken wir Urlaubsgrüße um die ganze Welt. Darüber hinaus sind historische Ansichtskarten ein beliebtes Sammelobjekt. Doch bevor man seine Schätze zum Beispiel im Internet mit der Welt teilt, stellt sich die Frage, ob ein Urheberrecht für Postkarten existiert.
Inhalt
FAQ zum Urheberrecht bei Postkarten
Abhängig vom Motiv können diese urheberrechtlich geschützt sein. Dies ist zum Beispiel häufig bei Fotos oder Grafiken der Fall.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Sie durch den Kauf der Postkarten das Nutzungsrecht für diese erwerben, welches Ihnen den Versand erlaubt. Zudem machen Sie die Karte dadurch nicht für die Öffentlichkeit zugänglich, sondern übersenden diese an eine ausgewählte Person. Somit sollte in der Regel kein Verstoß gegen das Urheberrecht der einzelnen Postkarten vorliegen.
Eine pauschale Antwort lässt sich auf diese Frage nicht geben, denn dabei spielt es eine entscheidende Rolle, ob das Zitat an sich durch das Urheberrecht geschützt ist. Ein markanter Spruch aus einem zeitgenössischen Film könnte zum Beispiel grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegen, wohingegen bei einem Zitat von Caesar oder Goethe die Dauer des Urheberrechtsschutzes schon lange abgelaufen ist, sodass diese gemeinfrei sind
Greift bei Postkarten das Urheberrecht?
Ob das Urheberrecht auch für Postkarten gilt, hängt prinzipiell davon ab, was auf der Rückseite abgebildet bzw. abgedruckt ist. Dabei kann es sich um die verschiedensten Werkarten – wie zum Beispiel um kreative Sprüche, lustige Zeichnungen oder auch Fotos von Sehenswürdigkeiten – handeln.
Postkarten erfreuen sich insbesondere als Urlaubsgruß großer Beliebtheit. In der Regel zieren die Karten Abbildungen von berühmten Bauwerken, bekannten Plätzen oder sonstigen Sehenswürdigkeiten. Diese Fotos unterliegen nicht selten dem Schutz vom Urheberrecht, sodass diese Ansichtskarten nicht einfach vervielfältigt und veröffentlicht werden dürfen.
Ebenso besteht das Urheberrecht für Postkarten, die Zeichnungen oder Kunstdrucke zeigen. Handelt es sich allerdings um historische Motive, kann die urheberrechtliche Schutzdauer unter Umständen bereits verstrichen sein. Diese Werke gelten dann als gemeinfrei.
Historische Postkarten und das Urheberrecht
Möchten Sie historische Ansichtskarten auf Ihrer Internetseite präsentieren oder nachdrucken, ist nicht selten eine intensive Recherche notwendig. Denn hierbei gilt es zu prüfen, ob die Schutzdauer beim Urheberrecht für die Postkarten noch nicht verstrichen ist.
Da allerdings nicht selten Angaben zum Fotografen oder dem Verlag, welcher die Karten ursprünglich veröffentlicht hat, fehlen, sind definitive Aussagen kaum möglich. Daher kann es durchaus notwendig sein, sich an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht zu wenden und von diesem jede einzelne Karte gründlich überprüfen zu lassen.
Urheberrecht bei Postkarten – kurz und kompakt
Grundsätzlich kann das Urheberrecht Postkarten schützen. Dabei ist es entscheidend, welche Motive die Rückseite der Ansichtskarte zieren. Handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Fotos oder Zitate, kann eine widerrechtliche Verwertung eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung nach sich ziehen.
Das Beste ist, wenn man mit allen seinen Fotos oder Ansichtskarten , die man auf einer Webseite veröffentlichen will, zu einem Anwalt geht und sie prüfen läßt. Leider ist es so. Kostet bestimmt Geld, aber so ist man auf der sicheren Seite. Ich hoffe, der Anwalt hat Ahnung von seinem Fachgebiet und gibt klare Aussagen, sonst war alles umsonst.