Urheberrecht beim Logo: Schutz für Erkennungszeichen

Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 21. Juli 2023

Bei einem Logo handelt es sich um ein grafisch gestaltetes Zeichen, welches dazu dient, Unternehmen, Marken, Organisationen oder Ähnliches darzustellen. Diese meist kleinen Bildelemente tragen zum Wiedererkennungswert einer Marke bei und erleichtern potenziellen Kunden dadurch die Unterscheidung. Doch ist es bei dieser Form der Darstellung möglich, dass das Urheberrecht ein Logo schützt?

Was sollten Designer zum Urheberrecht bei einem Logo wissen?
Was sollten Designer zum Urheberrecht bei einem Logo wissen?
Sie wollen Ihr Firmen- oder Unternehmenslogo rechtlich schützen lassen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Logo schützen lassen: Sinnvoll oder nicht?“
Wie finde ich heraus, ob ein Firmenlogo dem Urheberrecht unterliegt?

Es gibt in Deutschland keine Datenbank, mit der sich das Urheberrecht für ein Logo oder Design überprüfen lässt. Stattdessen ist in der Regel davon auszugehen, dass die meisten Schöpfungen aus dem Bereich der angewandten Kunst, die notwendigen Kriterien erfüllen. Bei einem Firmenlogo kann zudem aber auch die Möglichkeit bestehen, dass dieses markenrechtlich geschützt ist. Für die Überprüfung stellt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kostenlos eine Datenbank zur Verfügung.

Ich möchte ein durch das Urheberrecht geschütztes Logo verändern. Was muss ich beachten?

Eine Bearbeitung von urheberrechtlichen geschützten Werken ist grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Schöpfers zulässig. Sie sollten daher mit diesem Kontakt aufnehmen und dessen Erlaubnis einholen. Idealerweise sollten Sie die Bedingungen für die Einräumung entsprechender Nutzungsrechte schriftlich festhalten, um Unklarheiten und einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden.

Wie kann ich meinen Entwurf urheberrechtlich schützen lassen?

Ist die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, schützt das Urheberrecht das Logo automatisch. Eine Anmeldung in einem Register oder ähnliches ist daher unnötig. Möchten Sie dennoch Ihr Logo schützen lassen, ist dies zum Beispiel mit einer Eintragung als Marke möglich.

Wann unterliegt ein Logo dem Urheberrecht?

Als Werk der angewandten Kunst kann ein Firmenlogo dem Urheberrecht unterliegen.
Als Werk der angewandten Kunst kann ein Firmenlogo dem Urheberrecht unterliegen.

Das Urheberrecht schützt in Deutschland verschiedenste Werke bzw. Werkarten und ermöglicht es den Künstlern dadurch, gegen mögliche Rechtsverstöße vorzugehen. Damit eine Schöpfung aber tatsächlich diesen besonderen Schutz genießt, muss sich diese durch Kreativität auszeichnen und eine persönliche Gestaltung aufweisen. Sind diese Kriterien erfüllt, kann das Urheberrecht auch beim Logo greifen. Schließlich führt § 2 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) explizit Werke der angewandten Kunst als schützenswert auf.

Allerdings müssen Designer ihr Logo gemäß Urheberrecht nicht prüfen lassen, um ein entsprechendes Schutzrecht zu erstehen, stattdessen entsteht dieses automatisch mit der Fertigstellung. Dies bedeutet aber auch, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Urheberrecht jedes Logo schützt, denn eine konkrete Überprüfung erfolgt meist nur im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Im Zuge der Gerichtsverhandlung muss der Richter dann entscheiden, ob das Zeichen über die notwendige Schöpfungshöhe verfügt. Lange Zeit waren die Gerichte der Meinung, dass für Gebrauchsgrafiken – zu denen Logos in der Regel zählen – besonders hohe Anforderungen an die Individualität und Schöpfungshöhe gelten. Erst das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2013 (Az. I ZR 143/12) änderte diese Auffassung, sodass nun für alle Grafiken einheitliche Bewertungsstandards gelten.

Möchte eine Person oder ein Unternehmen ein durch das Urheberrecht geschütztes Logo verwenden, benötigen sie das Einverständnis des Schöpfers. Erteilt dieser die Erlaubnis für eine Verwertung, räumt er dadurch ein sogenanntes Nutzungsrecht ein. Wer für ein Logo Nutzungsrechte erwirbt, sollte die dabei geltenden Bedingungen unbedingt in einem Vertrag festhalten, um sich rechtlich abzusichern.

Urheberrechtsverletzung beim Logo: Was kann drohen?

Was droht, wenn ein Logo, welches dem Urheberrecht unterliegt, unerlaubt verwertet wird?
Was droht, wenn ein Logo, welches dem Urheberrecht unterliegt, unerlaubt verwertet wird?

Wer urheberrechtlich geschützte Werke ohne das Einverständnis des Schöpfers vervielfältigt oder anderweitig verwertet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Diese soll wenn möglich im Zuge einer außergerichtlichen Einigung geklärt werden, weshalb Dritten, die unerlaubt fremde Logos verwenden, gemäß Urheberrecht meist eine Abmahnung droht.

Im Zuge dessen kann der Geschädigte unter anderem Ansprüche auf Schadensersatz sowie Unterlassung geltend machen. Zudem muss der Rechtsverletzer damit rechnen, dass ihm die Kosten für den Anwalt in Rechnung gestellt werden, die für die Erstellung der Abmahnung angefallen sind, wenn das Urheberrecht für ein Logo verletzt wurde. 

Ein Verstoß kann außerdem vorliegen, wenn Dritte unerlaubt ein Logo verändern, denn das Urheberrecht untersagt die Entstellung bzw. anderweitige Beeinträchtigung eines Werkes. Dies ergibt sich aus § 14 UrhG. Da es sich hierbei um ein sogenanntes Urheberpersönlichkeitsrecht handelt, kann der Urheber diese Befugnis zudem nicht übertragen.

Übrigens! Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, ein Logo als Marke eintragen und für den gewerblichen Gebrauch schützen zu lassen. Unternehmen oder Händler, die unerlaubt ein durch das Markenrecht geschütztes Logo verwenden, droht ebenfalls eine Abmahnung, allerdings sind im gewerblichen Rechtsschutz in der Regel deutlich höhere Entschädigungssummen zu zahlen.

Urheberrecht beim Logo – kurz und kompakt

Als Logos werden grafische Zeichen bezeichnet, die aus dem Bereich der angewandten Kunst stammen. Sie kennzeichnen unter anderem Unternehmen und können daher auch als Marke eine Rolle spielen. Dabei ist es grundsätzlich möglich, dass das Urheberrecht ein Logo schützt und der Künstler bei einem Rechtsverstoß Ansprüche auf Entschädigung geltend machen kann.

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Urheberrecht beim Logo: Schutz für Erkennungszeichen
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26 Gedanken zu „Urheberrecht beim Logo: Schutz für Erkennungszeichen

  1. Avatar-FotoSven

    Darf man ein Logo einer Firma in der man selbst beschäftigt war jedoch in die Insolvenz ging, nutzen und ein ähnlicher Firmennamen drauf setzen? Die Akte der Insolvenz ist seit 2014 geschlossen. Logo wurde damals nicht geschützt. Oder muss ich hier den alten Inhaber nach Erlaubnis fragen? Oder gar der Ersteller des Logos?

  2. Avatar-FotoMarkus B.

    Wenn ich von einer von mir freien Schriftfont zwei Buchstaben verwende „AK“und sie dann etwas minimiere bzw. vom K nur den rechten teil nehme und den Rechten Teil des A mit dem geraden Teil des K ersetze. Habe ich ja eine Künstlerische Leistung durchgeführt.

    Ich komm jetzt aber drauf dass diese Idee (die hochcreativste ist es nicht) noch viel andere hatten. Und ich entdecke diese auch in Bilddatenbanken wie Adobe Stock.
    Hab ich dann automatisch eine rechtsverletzung begangen?
    Selbst wenn ich es dann leicht abändere von dem im internt gesehenen, steht ja dann immer ncoh im Raum das der andere Behaupten kann ich hätte seines genommen und abgeändert.

    Somit verringert sich doch Jahr für Jahr die Chance überhaupt noch was Creatives für sich oder seinen Kunden zu entwerfen. Wie geht man dann hier vor? Kauft man dann einfach das Log bei z.B Adobe Stock um da von einer Abmahnung geschützt zu sein. Es ist dann doch so das es fast unmöglich ist noch was in der hinsicht zu entwerfen.
    Den auch Abänderungen und hier sind dann ja auch Erweiterungen der bestehenden zwei Buchstaben AK mit imbegriffen führen doch dann immer wieder zum gleichen Ergebnis das man es nucht darf.
    Es nützt ja dann auch nicht eine Abfrage einer Datenbank, wenn das Recht des Urhebers (Grafikers, Künstlers) immer gültigkeit hat, oder?

  3. Avatar-FotoNachhilfe Solingen

    Danke für den Artikel. Wie sieht das ganze denn aus, wenn man Logos von Schulen bzw. Staatlichen Einrichtungen verwendet ?

  4. Avatar-FotoPierre

    Hallo,

    in diesem Zusammenhang habe ich eine Frage bei der Erstellung von Vektorgrafiken. Diese werden selbst erstellt und zeigen beispielsweise ein Darstellung eines detaillierten Autos mit „Logo“. Dürfte dies – da ja selbst erstellt – im öffentlichen Raum (Internet) verwendet werden?

    1. Avatar-Fotourheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Pierre,
      die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke ist laut UrhG nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Avatar-FotoUlf

    Guten Tag,
    darf ich Logos auf Optiken, z. B. von Zeiss oder Olympus, die ganz sicher einem Markenschutz unterliegen, restaurieren? Die Logos sind oft zerkratzt. Das wirkt unschön und ist wertmindernd. Ich würde sie also gerne ausbessern. Ist das erlaubt?

    Grüße aus Hamburg

    1. Avatar-Fotourheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Ulf,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Avatar-FotoG Schneider

    Ich habe eine Produktmarke/-Logo inkl. Verpackungsdesign entworfen und an den Auftraggeber entsprechende Nutzungsrechte übertragen.
    Im Angebot findet sich der Hinweis „Weiterhin dürfen die jeweiligen Entwürfe bzw. die erworbenen Nutzungsrechte nicht an Dritte verkauft, vermietet oder sonst wie weitergegeben werden.“.

    Frage 1: Was passiert, wenn die (von mir gestaltete) „Produktserie” bspw. an einen Wettbewerber verkauft wird? Können die Nutzungsrechte dann übertragen/mitverkauft werden oder müsste der Käufer nochmals Nutzungsrechte bei mir erwerben?

    Frage 2: Was passiert, wenn der Auftraggeber sein Unternehmen komplett verkauft? Die Nutzungsrechte bleiben im Prinzip ja bei der Firma, die hat dann voraussichtlich nur einen neuen Eigentümer!?
    Viele Grüße!

    1. Avatar-Fotourheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo G Schneider,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Avatar-FotoHeinrich

    Hallo,
    gibt es die Möglichkeit zurecherchieren ob ein Logo schon existiert? Wir wollen für unser Kleinunternehmen ein Logo gestalten und VORHER wissen ob wir damit irgendjemandes Copyright verletzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Avatar-Fotourheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Heinrich,
      das Deutsche Patent- und Markenamt stellt eine Datenbank zur Verfügung, in der Sie nach bestehende Bildmarken suchen können.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Avatar-FotoNatalie

    Ich gründe gerade ein neues Unternehmen und natürlich soll es neben dem passenden Namen auch ein Logo geben. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei das Urheberrecht. Mir war gar nicht bewusst, dass dabei automatisch mit der Fertigstellung des Logos ein Schutzrecht entsteht. Ich werde meinen Anwalt auch nochmal dazu befragen um auf alles zu achten, was rund um das Markenrecht für mich wichtig ist. Vielen Dank für die Infos.

  9. Avatar-FotoNik

    Guten Tag,

    ich habe für eine neuen Kundin „Änderungschneiderei“ ein Logo entworfen.
    Ich habe sie darauf hingewiesen das ein Logo bei mir normalerweise 150-250 Euro kostet.
    Ich habe ihr das Logo als „Neukunden“-Rabatt nicht berechnet aber in der Rechnung für den Auftrag (ein Acrylschild) den Vermerk eingetragen das die Rechte für das Logo bei mir bleiben und bei weiteren Aufträgen mit Verwendung des Logos keine Kosten anfallen.
    Jetzt hat jemand „mein“ das Logo verwendet und sie hat in ihrem Whatsapp Profilbild eine Neueröffnungsanzeige.
    Was kann ich jetzt tun?
    Logo bezahlen lassen oder mit Anwalt „drohen“?

    Vielen Dank für eine verständliche Antwort!

    Nik

    1. Avatar-Fotourheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Nik,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
      Vielleicht lässt sich die Angelegenheit aber bereits mit einem persönlichen Gespräch klären, in welchem Sie sachlich Ihren Standpunkt und auch die rechtlichen Aspekte darlegen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Avatar-FotoMartina

    Guten Tag liebes Team von Urheberrecht.de,

    Eine Frage:
    Die Bildmarke eines (etwas veralteten) Firmenlogos einer bekannten Marke prangt an einem Strand neben einer Strandbude auf einer Flagge. Von dieser ganzen Strandszenerie wurde ein Foto erstellt, das als Puzzlemotiv für ein kommerziell genutztes Puzzle eingesetzt wird. Das Logo ist in dem Gesamtmotiv winzig klein: Es macht 1/1.764-tel des gesamten Motivs aus und ist nur auf dem zweiten Blick und für Kenner der Bildmarke erkennbar. Da es sich im öffentlichen Raum befindet und damit zur öffentlichen Umgebung gehört, stellt sich die Frage, wie es sich hier mit dem Urheberrecht verhält? Dürfte es in dem Puzzle in der beschriebenen Größe abgebildet sein?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Martina

    1. Avatar-Fotourheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Martina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Avatar-FotoMarcel

    Guten Tag,
    darf ich TEILE eines über WIPO geschützen Logos verwenden?
    In der Beschreibung des Logos auf WIPO wird dieses Detail, welches ich verwenden möchte tatsächlich beschrieben, aber ich frage mich trotzdem ob es so als Form dennoch geschützt.

    Als Beispiel: Wenn das Logo des Cafe’s oben auf der Seite hier geschützt ist, dürfte ich dann trotzdem die gekreuzte Gabel und den Löffel so in meinem eigenen Logo nutzen?

    1. Avatar-Fotourheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Marcel,
      eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Avatar-FotoLando

    Guten Tag…
    Ich habe zwischen 2012 und 2014 für eine Tischlerei Konzepte für Themenspielplätze entworfen. Für 2 Spielplätze habe ich Abschlagszahlungen von 50 % erhalten. Eine Anlage ist noch völlig unvermutet. Meine Rechnungen/Leistungsaufstellungen zur Prüfung einbehalten wurden. Eine Bauabnahme Fertigstellung fand nie statt. Alle Anlagen sind Unikate und mit grafischen Entwürfen zum jeweiligen Thema aus meiner Hand gefertigt und auch als Figuren und Grossflächen an den Spielobjekten angebracht. Es fand auch keine Bauabnahme statt.

    Termine wurden mehrfach in den Jahren verschoben. Durch Krankheit und Elternpflege ist die Angelegenheit noch offen.
    Ich musste berufsbedingt 300 Kilometer weit weg ziehen.
    Es existieren teilweise noch Verträge und alles ist mit Foto belegt.
    Mittlerweile sind meine Grafiken von der Firma übermalt, verändert und auch selbst „NEU“ signiert. Ich war jederzeit erreichbar! Wie kann ich einen neuen Ansatz zur Klärung/Abmahnung/Klage finden?

    Der ursprüngliche offene Auftragswert lag bei 15 TSD Euro für ein generelles Nutzungsrecht. Durch Nichtzahlung/Abnahme
    besteht aus meiner Sicht keine Übertragung der Nutzungsrechte?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. Avatar-Fotourheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Lando,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Avatar-FotoRudolf

    Ich möchte Golfbälle mit dem Logo meines Fussball-Vereins (2. Liga) bedrucken lassen. Die Golfbällen dienen ausschließlich dem privaten Gebrauch und es wird kein kommerzielles Ziel damit verfolgt.
    Kann ich das bedenkenlos machen, oder verstoße ich gegen Urheber- und/oder Markenrecht. Vielen Dank für eine Antwort.

  14. Avatar-FotoSebastian

    Darf denn ein fremdes Logo auf eine Seminarfolie und in einem Seminarscript verwendet werden? Gemeint in dem Zusammenhang, dass der Anbieter des Logos z.B. ein Getränkehersteller ist und es in dem Seminar um Getränke geht.

    1. Avatar-Fotourheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Sebastian,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich für eine Einschätzung des Einzelfalls ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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