Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 21. April 2023
Egal ob kreative Freizeitbeschäftigung oder großer Blockbuster, filmische Werke sind in der Regel mit einem großen Aufwand verbunden. Planung und praktische Umsetzung nehmen viel Zeit in Anspruch und können ggf. auch hohe Kosten verursachen. Das Urheberrecht beim Film schützt den Urheber und sein Filmwerk.

Inhalt
FAQ zum Urheberrecht beim Film
Für die Verwertung eines Films in der Öffentlichkeit muss das jeweilige Nutzungsrecht erworben werden. Im Falle einer öffentlichen Filmvorführung wäre dies §19 UrhG, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht. Die entsprechende Lizenz kann in der Regel bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft angefragt werden.
Ähnlich wie Spielfilme beruhen auch Werbespots auf aufwendigen und durchdachten Konzepten, sodass generell davon auszugehen ist, dass sie unter den Urheberrechtsschutz fallen.
Das Urheberrecht kann ein Video auf Youtube oder in anderen sozialen Medien schützen, wenn eine schöpferische und kreative Leistung vorliegt.
Ja, auch Filmausschnitte fallen unter das Urheberrecht beim Film und sind somit geschützt. Filmausschnitte können aber in Form von Zitaten ohne die Genehmigung des Urhebers verwendet werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Zitat niemals alleine steht, eine Auseinandersetzung damit stattfinden muss. Zudem darf der Filmausschnitt nicht bearbeitet werden und ist mit einer Quellenangabe zu versehen.
Ein Konzert fällt als Aufführung bereits unter den Urheberrechtsschutz, weshalb häufig bereits die Aufnahme des Videos unzulässig ist. Die Verbreitung durch eine Video-Plattform im Internet ist folglich ebenfalls verboten und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ist ein Film durch das Urheberrecht geschützt?
Das Urheberrecht dient dem Schutz vom Urheber und seinem Werk. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert diesen Werkbegriff unter § 2 Abs. 2 als persönlich-geistige Schöpfungen. Laut dem UrhG zählen folgende Schöpfungen zu den geschützten Werken:
- Sprachwerke (Bücher und Reden)
- Werke der Musik (Noten und Kompositionen)
- pantomimische Werke und Werke der Tanzkunst (Choreografien)
- Werke der bildenden Künste (Skulpturen und Plastiken)
- Lichtbildwerke (Fotografien)
- Filmwerke (Dokumentationen und Spielfilme)
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (Skizzen und Karten)

Wie aus dieser Auflistung ersichtlich wird, können Filmwerke unter den urheberrechtlichen Schutz fallen. Dafür sieht das Recht ein gewisses Maß an Originalität und persönlicher Note vor. Diese Leistung objektiv zu bewerten, stellt regelmäßig eine Herausforderung für die deutschen Gerichte dar.
Fiktionale Spielfilme beruhen auf durchdachten Konzepten, weshalb der Schutz durch das Urheberrecht für den Film nur in den seltensten Fällen hinterfragt wird. Aufgrund der kreativen Leistung, die für Planung und Produktion von Werbespots und Computerspielen aufgebracht wird, sind auch diese in der Regel geschützt.
Schwierig ist die Einschätzung bei Filminterviews. Hier muss die sprachliche und bildnerische Gestaltung individuell betrachtet werden. Wichtig sind dabei unter anderem Kameraführung und Ausleuchtung.
Die reine Berichterstattung gilt nicht als Filmwerk, weil diese meist keine individuelle Gestaltung verzeichnet. Trotzdem genießt sie als Laufbild, mit dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte.
Außerdem reicht für den Urheberrechtsschutz nicht alleine die Idee für den neusten Hit an den Kinokassen oder für eine innovative Gameshow im Fernsehen aus. Denn dieser Schutz tritt erst mit der Schöpfung in Kraft.
Damit das Urheberrecht beim Film greift, muss die Idee eine konkrete Form annehmen, die durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar ist. Der Entwurf für einen Film muss also ausformuliert werden. Meist wird dafür ein Drehbuch verwendet. Die schriftliche Form ist für das Urheberrech beim Film zwar nicht notwendig, allerdings handelt es sich dabei um die branchenübliche Methode.
Liegt nur eine Zusammenfassung des Filmstoffs vor, wird dies als Exposé bezeichnet. Allerdings sollte immer bedacht werden: Je ausformulierte die Idee, desto wahrscheinlicher ist der urheberrechtliche Schutz vor Plagiaten.
Wer ist der Urheber beim Film?
Beim Medium Film muss unterschieden werden zwischen dem Urheber der vorbestehenden Werke und dem Filmurheber. Zu den vorbestehenden Werken gehören unter anderem das Drehbuch oder die Romanvorlage, aber auch die Filmmusik kann dazu gezählt werden.

Vorbestehende Werke gelten als eigenständige Schöpfung und fallen deshalb auch unter den Schutz des Urheberrechts. Der Urheber der Romanvorlage ist aber nicht automatisch der Filmurheber. Der Filmurheber muss die Produktion des Films beeinflussen und durch seine persönliche Note prägen.
Als „klassischer“ Urheber beim Film gilt in der Regel der Regisseur. Aber auch Kameramann, Tonmeister, Beleuchter und Produzent können einen entsprechenden schöpferischen Beitrag zum Filmwerk leisten. Wie sich dieser Beitrag auf das Filmwerk auswirkt, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Der Regisseur ist in der Regel für die Gesamtkomposition des Films zuständig. Er nimmt Einfluss auf die Inszenierung der einzelnen Szenen und die Spielweise der Schauspieler. Dadurch prägt er die Schöpfung durch seine persönliche und kreative Leistung, weshalb er laut Urheberrecht beim Film meist als Schöpfer gilt.
- Ist der Kameramann an die Vorgaben des Regisseurs gebunden, gilt diese nicht als Miturheber. Kann er allerdings bei der Bildgestaltung frei agieren und eigene Ideen umsetzen, muss der Fall anders gewertet werden.
- In Einzelfällen kann auch der Tonmeister ein Miturheber sein. Möglich ist dies, wenn seine Arbeitsanweisungen sehr allgemein formuliert sind, sodass der Tonmeister seine eigenen Ideen und Vorstellungen beim Klangbild einbringen kann.
- Auch ein Cutter kann, wenn er bei seiner Arbeit frei entscheiden kann, welche Aufnahmen miteinander verknüpft werden, zu den Miturhebern zählen. Dabei ist erneut der Einfluss des Regisseurs entscheidend.
- Die Schöpfungen von Kostüm- und Szenenbildnern fallen häufig nicht unter das Urheberrecht beim Film, sondern zählen zu den vorbestehenden Werken.
- Schauspieler können aufgrund ihrer Tätigkeit als ausübende Künstler nicht im Besitz der Urheberschaft sein. Ist ein Schauspieler allerdings gleichzeitig Regisseur des Filmwerks, kann er dadurch die (Mit-) Urheberschaft erlangen.
Das Urheberrecht beim Film: Verwertung und Nutzung
Der Urheber des Filmwerks entscheidet alleine über die Verwertung in körperlicher sowie unkörperlicher Form. Durch die Verwertungsrechte entscheidet er somit wann und wie der Film für die Öffentlichkeit zugänglich wird.
Für die Wiedergabe eines Werkes ist der Begriff der Öffentlichkeit entscheidend. Er wird definiert als Gruppe von Personen, die nicht in unmittelbarer Beziehung zum Urheber stehen. Es findet also eine klare Differenzierung statt, ob Sie Filme öffentlich zeigen oder im Freundeskreis vorführen.
Für Filmwerke ist vor allem die unkörperliche Verwertung von großer Bedeutung. Das Urheberrecht beim Film sieht dabei unter anderem folgende Verwertungsrechte vor:
- Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§19 UrhG)
- Senderecht (§ 20 UrhG)
- Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger (§ 21 UrhG)
- Recht der Wiedergabe von Funksendungen (§ 22 UrhG)
Kann oder möchte der Schöpfer des Filmwerks die Verwertungsrechte nicht alleine ausschöpfen, kann er Dritten Nutzungsrechte einräumen. In diesem Zusammenhang wird häufig auch von Lizenzen gesprochen.

Der Filmurheber kann sowohl einfache als auch ausschließliche Nutzungsrechte erteilen. Beim einfachen Nutzungsrecht können weitere Verwerter Lizenzen erwerben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn unterschiedliche Kinos die Vorführungsrechte an einem Film beziehen.
Sichert sich ein Produzent die Nutzungsrechte für ein Drehbuch, handelt es sich dabei fast immer um eine ausschließliche Lizenz, sodass nur dieser Produzent das Drehbuch verfilmen darf. Durch die Übertragung wird die Verwertung durch Dritte und sogar durch den Urheber unterbunden.
Die Nutzungsrechte können zudem zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt werden. Die Beschränkungen finden zum Beispiel beim Senderecht Anwendung. Durch die zeitliche Beschränkung kann einem Fernsehsender für einen festgelegten Zeitraum ein exklusives Senderecht zugesprochen werden.
Findet eine Aufspaltung der Senderechte auf bestimmte Länder statt, ist dies eine räumliche Beschränkung. Sollen die Verwertungsformen eigenständig verwertet werden, geschieht dies durch die inhaltliche Beschränkung. Die Aufteilung zwischen Pay-TV und Free-TV ist eine solche Verwertungsform.
Gelten auch beim Filmwerk die Schranken des Urheberrechts?
Der Gesetzgeber sieht zu Gunsten der Allgemeinheit Eingriffe in die Rechte der Urheber vor, diese werden als Schranken bezeichnet. Sie dienen unter anderem dem Schutz der Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit.
Die Schranken erlauben zudem die Herstellung einzelner Vervielfältigungsstücke für den privaten Gebrauch, auch bekannt als Privatkopie. Zwar ist durch die Schranke die Herstellung zulässig, allerdings nicht die Verbreitung oder die öffentliche Wiedergabe der Privatkopie.
Voraussetzung für die Herstellung von Privatkopien ist, dass die Vorlage nicht aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Zu diesen Quellen zählen unter anderem Internettauschbörsen. Außerdem ist die Herstellung einer Privatkopie nur dann zulässig, wenn dafür kein Kopierschutz umgangen werden muss.
Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung beim Film vor?

Wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne die Zustimmung des jeweiligen Urhebers verwertet werden, liegt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung vor. Bei einem solchen Verstoß gegen das Urheberrecht beim Film ist der Einsatz von juristischen Mitteln möglich.
Der Geschädigte kann dabei sowohl zivil- als auch strafrechtliche Maßnahmen ergreifen. Um gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen, findet vor allem die zivilrechtliche Abmahnung Verwendung. Durch eine solche können verschiedenste urheberrechtlichen Ansprüche gelten gemacht werden, wie zum Beispiel:
- Anspruch auf Unterlassung
- Anspruch auf Beseitigung
- Anspruch auf Schadensersatz
Das Strafrecht sieht bei Urheberrechtsverletzungen Geld- oder Haftstrafen vor. Dabei findet eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Gewerben statt. Damit es beim Verstoß gegen das Urheberrecht für den Film auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung und einem Gerichtsverfahren kommt, ist ein Antrag des geschädigten Urhebers notwendig – eine automatische Strafverfolgung findet nicht statt.
Wann ist die Verwendung fremder Werke erlaubt?
Die Verwendung fremder Werke ohne die Zustimmung des jeweiligen Urhebers oder Rechteinhabers ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Ein solcher Sonderfall ist in § 51a UrhG als „Karikatur, Parodie und Pastiche“ aufgeführt:
Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches.

Eine Vervielfältigung ist somit erlaubt, wenn ein bereits bestehendes Werk als Inspiration für die Entstehung einer neuen Schöpfung dient. Bei der Vorlage muss es sich allerdings um ein bereits veröffentlichest Werk handeln. Darüber hinaus muss die Vervielfältigung einen bestimmten Zweck erfüllen.
Anwendung findet diese Regelung zum Beispiel bei Parodie, Satire und Persiflage. Bekannte Beispiele sind unter anderem Filme wie „Der Schuh des Manitu“ und „(T)Raumschiff Surprise“ von Michael „Bully“ Herbig oder Fernsehformate wie „Switch reloaded“.
Neben der Vervielfältigung für Parodien, erlaubt auch die Regelung zum „Unwesentlichen Beiwerk“ die Übernahme fremder Werke in eigenen (Film-) Schöpfungen. Als Beiwerk gilt dabei urheberrechtlich alles, was zufällig oder beiläufig im Video gezeigt wird und eigentlich austauschbar ist. Es liegt darin also keine tiefere Bedeutung und es entsteht dadurch auch kein Mehrwert.
In Szenen dienen unter anderem die Möbel in einem Raum, die Bilder an den Wänden oder ein aufgeschlagenes Buch auf dem Tisch als Beiwerk. Sie tragen somit zum Gesamtbild bei, sind aber einzeln von geringer Bedeutung.
Werden Werkarten gezielt eingesetzt, um die Handlung zu unterstützen, handelt es sich dabei nicht um Beiwerk, sondern um Requisiten. Soll ein Buch, ein Bild oder ein Musikstück als Requisite im Filmwerk eingesetzt werden, ist laut Urheberrecht für den Film das Nutzungsrecht notwendig.
Urheberrecht beim Film – kurz und kompakt
Als „klassischer“ Urheber des Films entscheidet der Regisseur über die Verwertung und Veröffentlichung. Das Urheberrecht für den Film erstreckt sich auf die unterschiedlichen Gattungen des Medium. So sind neben Spielfilmen, auch Dokumentationen, Videospiele, Werbespots und Videos auf Youtube geschützt.
Jungs,geile Seite, empfehle ich!!!
Dürfen Kindergärten z.B. Disney-Filme in Gänze zeigen? Liegt da eine Urheberrechtsverletzung vor oder ist das eine nicht-öffentliche Aufführung, die okay ist?
Hallo Sonja,
selbst ausgeliehene oder gekaufte Filme dürfen im Klassen- bzw. Kindergruppenverband gezeigt werden, da es sich dabei nicht um eine öffentliche Vorführung handelt. Das gilt jedoch nicht für Fernsehaufnahmen.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Müssen die Filme, die in einer Klasse gezeigt werden (und somit auch ohne Lizenz gezeigt werden dürfen), von der Lehrkraft als Privatperson gekauft worden sein oder können die Filme auch Eigentum der Schule sein?
Hallo Fritzi,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an den zuständigen Lehrerbund oder die Landesmedienanstalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wenn das Urheberrecht nach 70 Jahren erlischt – dürfen dann legal erworbene DVDs von Filmen z.B. von Ernst Lubitsch (um 1919) öffentlich im Rahmen von Kulturveranstaltungen eines Vereins gezeigt werden?
Hallo Franz,
da das Urheberrecht für Laufbilder (Filme) 50 Jahre nach dem Tod des Schöpfers erlischt, sollten theoretisch bei ausreichend alten Filmen keine Bedenken bestehen, gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Aber es sollte genau geprüft werden, ob die Rechteinhaber nicht anderweitig Rechte geltend machen können.
Ihr Team von Urheberrecht.de
hey, brauche eine schnelle antwort!
wir haben in der schule gerade ein projekt am laufen und da wollen wir einen film (wiet) laufen lassen und geld sammeln, da es für einen gutenzweck ist. nun ist der film natürlich urheberrechlich geschüzt, die wo dort mit spielt (gwen) ist von einem schülr in meijner klasse die cousine. er hat gesagt weill sie da auch kommen und fragen beantworten haben wir die filmrechte bei unserer seite, aber ich weis es eben nicht ganz.
mein frage:
wie bekommen wir am schnellsten das urheberrecht?
und wie viel würde es kosten?
wie würde das alles ablaufen?
warte auf eine schnelle antwort!!!!
danke im vorraus
ENTSCHULDIGUNG FÜR MEINE RECHTSCHREIBUNG!!!!!!!!!!!!
Hallo Lea,
aufgrund der unsicheren Rechtslage sollte vor einer Filmaufführung eine entsprechende Nutzungserlaubnis eingeholt werden. Außerdem kann Sie ein Anwalt zur Rechtslage informieren und beraten. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Wenn ich Bildausschnitte und Musik von einem Film für ein Projekt in Informatik in der Schule verwenden möchte, darf ich das ohne weiteres bzw. reicht es aus, meine Quellen anzugeben und auf die Urheber der Bilder und Musik hinzuweisen?
Hallo Tom,
die Verwendung fremder Bildausschnitte und Musik aus einem Film kann eine Veröffentlichung dieses Materials darstellen und somit eine Urheberrechtsverletzung. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, empfiehlt es sich bei rechtlichen Unklarheiten, gegebenenfalls einen Anwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ab wann, sind Eltern haftbar, wenn ihr Kind 16 Jahre Filme oder Teilweise etwas hochgeladen hat.
Hallo Sabine,
diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, weil dies immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls ist. Bei rechtlichen Streitigkeiten und Unklarheiten empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo!
Wie sieht das denn mit der Nutzung von Filmpostern oder DVD-Covern aus? Konkret geht es mir um die Nutzung zur Erstellung von Übungs- und Testmaterial für Klassenarbeiten, die in einer Masterarbeit dokumentiert werden. In einer Testaufgabe sollen beispielsweise Filmposter abgedruckt werden, die Schülern als Stimuli für eine Konversation dienen sollen. Können diese dann unter Angabe der Quellen verwendet werden?
Herzlichen Dank im Voraus!
Hallo Feli,
bei rechtlichen Unklarheiten kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen. Wir hingegen dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Ich arbeite in einem Altenpflegeheim und es stellt sich immer wieder die Frage, ob wir „alte“ Filme, wie die Feuerzangenbowle unseren Bewohnern in einem geschlossenen Raum zeigen dürfe, ohne dass wir dafür etwas bezahlen müssen.
Hallo Ingo,
jede Form von Filmvorführung setzt eine entsprechende Erlaubnis des Urhebers bzw. des Rechteinhabers voraus. Gekaufte DVDs und Filme aus der Videothek sind in der Regel nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Die Frage, ob Sie bestimmte Filme im Altenpflegeheim vorführen dürfen, ohne hierfür zu bezahlen, kann jedoch nur ein Rechtsanwalt abschließend beantworten. Wir dürfen eine derartige Rechtsberatung nicht anbieten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Sorry, ich verstehe in dem Fall hier gerade beim Lesen überhaupt nicht, warum in KINDERGÄRTEN und SCHULEN (Frage vom 10Sept.17) Filme die selbst gekauft oder geliehen wurden, sehr wohl gezeigt werden können dürfen, jedoch wie hier, in ALTENHEIMEN dies ein öffentliche Veranstaltung sein soll.
Da kommt ja auch nicht jeder von draußen herein und die alten Menschen können auch nicht mehr ins Kino um in Gemeinschaft ihrer Mitbewohner einen Film zu schauen.
Gruß Schwer
P.S.: ansonsten zur Seite ansich hier, DANKE 😉
Hallo!
Zuerst einmal: Diese Seite ist wirklich sehr hilfreich, wenn man sich mit den Fragen des Urheberrechts befassen muss. Vielen Dank dafür!
Wir möchten ein Musikvideo erstellen, in dem Ausschnitte aus alten Filmen enthalten sein sollen. Ist es wirklich richtig, dass man Filmmaterial „ungestraft“ nutzen darf, wenn diese Filme gemeinfrei sind? Ein großes Problem scheint es auch zu sein, wirklich zuverlässige Quellen zu finden, die Auskunft darüber geben, welche Filme nun wirklich gemeinfrei sind und welche nicht. In manchen Quellen wird z. B. „Nosferatu“ aus dem Jahr 1922 als gemeinfrei deklariert, aus anderen Quellen geht das wieder nicht hervor. Wir sind wirklich unsicher, weil wir hier keinen Fehler machen wollen!
Besten Dank und viele Grüße
Bettina
Hallo Bettina,
bei Filmen gibt es meistens viele Urheber. Wenn die Halter der Urheberrechte seit 70 Jahren tot sind, darf das Material laut UrhG frei verwendet werden. Wegen der komplexen Verhältnisse sollte jedoch das Studio, der Verleger oder der Verleih kontaktiert werden, um die Situation zu klären.
Ihr Team von Urheberrechte.de
Hallo zusammen!
Erstmal: vielen Dank für die informative Webseite. Hier werden komplexe Zusammenhänge komprimiert aber doch verständlich erklärt. Bravo!
Ich habe aber noch 2 Detailfragen zur „selbstständigen Neuschöpfung“:
1) Inwieweit ergeben sich aus dem urheberrechtlichen Schutz eines Films ein Markenschutz für wesentliche Teilaspekte des filmischen Werks, wie z.B. die Hauptcharaktere? Auf welche Art von Erzeugnissen erstreckt sich dies? Beispiel: Wenn ich eine Cartoon-Skulptur von Frankenstein anfertige und verkaufe, entspricht das freier Nutzung im Rahmen einer selbständigen Neuschöpfung?
2) Sind Collagen einzelner Filmszenen („Zitate“) aus verschiedenen Werken unter einem neuen Thema als „selbständige Neuschöpfung“ anzusehen? Beispiel: Würde beispielsweise eine Revue-Vorstellung in der einzelne Szenen aus bekannten Filmklassikern unter dem Titel „Das alte Hollywood“ nachgestellt werden eine Genehmigung der Rechteinhaber erfordern? Müssen die einzelnen Darbietungen als Zitate gekennzeichnet werden?
Hallo Phil,
zu 1) wenn Privatpersonen bekannte markengeschützte Figuren in Form von sog. Fanarts abbilden (dies betrifft Zeichnungen, Skulpturen, Digital Art etc.) und veröffentlichen, verstößt dies prinzipiell gegen das Urheberrecht. Sofern mit der Veröffentlichung keine kommerzielle Absicht verfolgt wird, werden die Fanarts jedoch von vielen Urhebern geduldet, weil es eine gute Form der kostenlosen Werbung darstellt. Allerdings sind auch Fälle bekannt, in denen Künstler für ihre Zeichnungen oder Skulpturen abgemahnt wurden, weil sie keine Rechte an den Figuren hatten.
Der Verkauf von Fanarts ist ebenso verboten und wird wesentlich häufiger geahndet als die kostenfreie Veröffentlichung. Inwieweit eine Figur aber tatsächlich markengeschützt ist, ist mitunter sehr schwierig zu beantworten. Hierzu kann Sie ein Anwalt zum gewerblichen Rechtsschutz beraten.
zu 2) Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Verwendung von Zitaten (auch Filmzitate) ohne Erlaubnis möglich. Diese Voraussetzungen finden sich im § 51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Wichtig ist vor allem, dass das eigenständige Werk ein selbstständiger neuer Film ist, dessen Inhalte auch ohne das Zitat funktionieren. Außerdem muss das Zitat immer einen besonderen Zweck im Gesamtwerk erfüllen. Auch hierzu kann Sie ein Anwalt ausführlich beraten.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Wie sieht das denn bei Videos aus, die für den Einsatz in der Lehre an Universitäten gedreht werden und auf unieigenen (öffentlichen) Videoportalen veröffentlicht werden? Wer ist da der Urheber? Alle Personen, die an der Erstellung mitwirken wie z.B. Kamermann, Person für den Ton, Nachbearbeiter des Filmmaterials, sind an der Uni fest angestellt oder als studentische Hilfskraft tätig. Müssen die als Autoren/Urheber genannt werden?
Das Drehbuch schreibt i.d.R der Dozent selbst mit Hilfe eines Mitarbeiters aus dem Backoffice „Videoproduktion“. Im Video treten dann auch diese Dozenten selbst oder seine Kollegen auf. Die sind alle Bedienstete der Uni. Wer von denen ist der Autor/Urheber?
Bei Veranstaltungsaufzeichnungen (als Mitschnitte von Vorlesungen) stellt sich mir die gleiche Frage. Wer ist dann der Urheber?
Danke für Eure Hilfe, Lilly
Hallo Lilly,
wer der Urheber ist, lässt sich beim finalen Werk nur noch schwer sagen. In der Regel ist der Urheber, der das Werk erstellt. Bei Gruppen- oder Auftragsprojekten sollte ein Vertrag die Recht regeln.
Beim Mitschnitt von Vorlesungen ist der aufnehmende der Urheber, hier sind jedoch Persönlichkeitsrechte der gefilmten zu wahren.
Ihr Team von Urheberrechte.de
Frage 4: Gilt das Urheberrecht auch für Filmausschnitte?
Ja, auch Filmausschnitte fallen unter das Urheberrecht beim Film und sind somit geschützt. Filmausschnitte können aber in Form von Zitaten ohne die Genehmigung des Urhebers verwendet werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Zitat niemals alleine steht, eine Auseinandersetzung damit stattfinden muss. Zudem darf der Filmausschnitt nicht bearbeitet werden und ist mit einer Quellenangabe zu versehen.
Ich möchte einen Filmausschnitt in einem Blogartikel verwenden, in dem ich ein paar relevante Minuten des Films zeigen möchte. Ist das damit auch gemeint, oder gilt das nur für ein Bild/Foto aus einem Film?
Hallo Marion,
die Verwendung von solchem Material im Internet ist immer schwierig. Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Inhaber der Verwertungsrechte oder ein Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Schönen guten Abend.
Ich habe mich nun lange belesen, komme aber leider zu keinem Schlüssigen Ergebnis.
Vielleicht können sie mir bei diesen 2 Fragen weiter helfen.
Wie verhält es sich, wenn ich einen Fernsehbericht Parodiere und neu Synchronisiere, dafür zum Beispiel verschiedene Berichte nehme und diese zu einem neuen Werk zusammenfasse. Ist das eine Neuschöpfung oder habe ich da auch urheberrechtliche Probleme?
Ich verste es leider nicht ganz.
Vielen Dank und gute Seite!
Hallo Phil,
sofern das Material urheberrechtlich geschützt ist und Sie keine Nutzungsrechte daran besitzen, stellt auch eine Synchronisation eine Urheberrechtsverletzung dar.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Guten Tag,
wir planen ein Konzert zu veranstalten, in dem u.a. auch Musik aus dem Film „König der Löwen“ gespielt werden soll. (GEMA wird für die Musik natürlich bezahlt). Um das Stück zu untermauern planen wir kurze Filmausschnitte aus dem Disneyfilm einzuspielen. Ist das erlaubt, oder bedarf es hier auch bereits der Genehmigung des Urhebers?
Hallo Isa,
in der Regel bedarf es vor der Veröffentlichung eines fremden Werks der Genehmigung des Urhebers bzw. der Einholung entsprechender Nutzungsrechte.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
wie funktioniert das denn präzise mit den Lizenzen für zb Spielzeughersteller?
Angenommen es kommt ein Blockbuster raus und Hasbro oder Mattel kauft sich die Rechte für das Spielzeug/ die Marke ?
Wie ist das Unsatzverhältnis zwischen den Filmstudios und dem Hersteller?
Folgend werden bei Blockbuster die Rechte weiterverkauft an zb Nestlé, PEZ, Coca-Cola usw..
Hallo Stefan,
wir können und dürfen keine präzisen Angaben zu individuellen Vereinbarungen machen, zumal diese immer an den jeweiligen Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten angepasst sind. Dies genau zu regeln und zu prüfen, ist Aufgabe der Anwälte.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hey,
also ich plane ein fiktives Freiluftkino, und die Besonderheit dabei ist, dass Amateurkurzfilme vorgeführt werden, das heißt, dass nach Bewerbern gesucht wird, die ihre Filme vorstellen wollen.
Sind diese Filme urhebergeschützt, wenn ja, braucht ich eine schriftliche Einbewilligung von den Bewerbern? Muss ich außerdem noch auf andere Sachen achten, wie die GEMA? Sind die Lichtspielbewilligungen ein Gesetz in Österreich oder auch in Deutschland ?
LG, Yen Nhi
Hallo Yen,
in der Regel unterliegen Filme dem Urheberrecht. Um diese öffentlich vorführen zu dürfen, muss deshalb ein Nutzungsrecht von den Urhebern erworben werden. Ob Sie für Ihre Veranstaltung ein GEMA-Lizenz benötigen, können Sie bei der GEMA selbst in Erfahrung bringen.
Die Lichtspielbewilligungen gelten nicht in Deutschland.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Abend,
ich habe in den Jahren 2001 bis 2007 mehrere Dokumentationen (auch mehrteilige) für den TV-Sender Phoenix übersetzt. ( Mit Phoenix habe ich damals lediglich Zeilenhonorare vereinbart und schriftlich keine Rechte übertragen.)
Mittlerweile sind viele dieser Dokus von Privatpersonen auf Youtube eingestellt worden – die mich und vermutlich auch andere Rechteinhaber nicht gefragt haben.
Gibt es mittlerweile eine Verwertungsgesellschaft, die diese Art von Veröffentlichung im Internet – sprich: deutsche Übersetzungen [Sprechertexte und O-Töne] – vergütet?
Sind die Privatpersonen, die solche Dokumentationen einstellen, wirklich so blauäugig zu glauben, dass sie das einfach so DÜRFEN?!?
Vielen Dank + beste Grüße!
Hallo Helke,
ob und welche Verwertungsgesellschaft in Ihrem Fall zuständig wäre, können wir pauschal nicht einschätzen. Eine Übersicht der bekanntesten Verwertungsgesellschaften in Deutschland finden Sie hier: Ratgeber Verwertungsgesellschaften.
Ihr Team von urheberrecht.de
Und wie verhält es sich bei der Situation:
Eigene Musik produziert! Also ist es meine Musik.
Für das Video würde ich gerne einfach ein Videospiel spielen (irgendwas mit viel epos) den Bildschirm abfilmen und es dann mit Musik (meiner eigenen) untermalen.
Ist das erlaubt?
Hallo Andreas,
auch Computerspiele unterliegen dem Urheberschutz. Möchten Sie Aufnahmen daraus verwenden, benötigen Sie in der Regel eine entsprechende Erlaubnis der Rechteinhaber.
Ihr Team von urheberrecht.de
Liebes urheberrecht.de Team,
ich hätte auch eine Frage: Es gibt ein kurzes Interview von mir mit einer bekannten öffentlichen Person in Deutschland. Dass dieser Text geschützt ist, weiß ich als Autor. Jedoch frage ich mich jetzt, ob es möglich ist, anhand dieses kurzen Interviews, meine Idee für einen entsprechenden Film – ein Biopic schützen zu lassen. Das Interview enthält sehr verkürzt die Themen und konkreten Personen, die für einen Film durch Dritte relevant wären. Auch habe ich eine skizzenhafte Liste erstellt mit weiteren Figuren, Schauplätzen und ersten Ideen für die filmische Umsetzung. Ist es überhaupt möglich ein solches Konzept, das eine reale Person betrifft, anhand der „notwendigen Schöpfungshöhe“ zu bewerten, da die meisten, aber nicht alle, Information über die handelnde Person auch für Dritte zugänglich wären. Mir geht es vor alle darum, das Konzept, auf das man nicht so leicht kommt, an eine Produktionsfirma zu verkaufen, ohne dass Ideenklau stattfindet. Ich freue mich über eine Rückmeldung. Mit besten Grüßen, Lukas
Hallo Lukas,
für eine Einschätzung zur Schöpfungshöhe ist eine individuelle Prüfung notwendig. Wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
ich plane, sich in Familienbesitz befindliches Zeitungs- & Fotomaterial über meinen Urgroßvater aus der Zeit zw. ca. 1910 und 1930, zu einer Art Biographie zusammenzustellen und diese als Grundlage für ein späteres Filmprojekt zu verwenden. Er war in dieser Zeit eine bekannte Persönlichkeit im Bereich Sport.
Ich wüsste gerne mehr über die rechtliche Herangehensweise, vor allem bzgl. eventuell noch bestehender Urheberrechte der jeweiligen Fotografen und Journalisten (deren Identität in den meisten Fällen unbekannt ist) und auch hinsichtlich der eigenen Sicherung der Weiterverwertungsrechte meines Projekts.
Herzlichen Dank im Voraus!
Hallo Daniel,
mit Ihrem komplexen Vorhaben sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der das Material umfassend prüfen und einschätzen kann.
Ihr Team von Urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte einen kl. Ausschnitt aus einem rund 45 Jahre alten Film für das Profilfoto einer Plattform benutzen. Kann ich das oder werde ich gleich dafür bestraft? Ich habe keine Lust dafür ein paar 100 Euro zu bezahlen. Ich könnte auch den kl. Ausschnitt (-> Profil eines verfremdeten Schauspielers) von Farbe in Grau abändern – damit noch weniger das Original erkennbar ist (und als Name Grau mit einer allg. Bezeichnung als Ergänzung verwenden – ohne auf den Film, auf den Schauspieler oder seine Tätigkeit Bezug zu nehmen). Darf ich das – oder ist das hochkriminell (Spaß beiseite – ein paar 100 Euro würden mir zZ. sehr weh tun)?
Danke.
Schöne Grüße, Peter.
p.s. Ich komme aus Österreich (-> wg. Urheberrecht).
Hallo Peter,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de
… an wen kann man sich wenden, wenn man eine Auskunft über Aufführungsrechte eines privat erworbenen Films mit Bildungsinhalten und geschichtlich historischen Fakten erhalten möchte? Diese CD`s sollen im Rahmen von Veranstaltungen der Altenpflege und Betreuung gezeigt werden.
Hallo Jürgen,
in diesem Fall sollten Sie sich entweder an die Produktionsfirma oder die zuständige Verwertungsgesellschaft wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich würde gerne spezielle technische Anweisungen filmisch darstellen. Dies Anweisungen würden bei jedem neuem Modell neu erstellt werden. Kann ich mir die Idee bzw. Machart der Filme schützen lassen?
Hallo Manfred,
grundsätzlich lässt sich eine Idee alleine nicht urheberrechtlich schützen. Welche Optionen allerdings bestehen, können Sie hier nachlesen: Ratgeber Ideenschutz.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich würde gerne einige Filmausschnitte für ein Theaterstück verwenden. Brauche ich dafür eine Nutzungserlaubnis oder gilt das als „freie Benutzung“?
Und wie sieht es damit aus wenn es sich um klassische Filmszenen handelt, die von den Theaterschauspielern nachgespielt werden?
Lena
Hallo Lena,
in der Regel benötigen Sie für die Verwertung von urheberrechtlich geschützen Werken das Einverständnis des Urhebers. Wenden Sie sich daher ggf. für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich habe vor einen Film der ungefähr 30 Minuten lang sein soll zu „produzieren“ Also mit Drehbuch und heruntergeladener Musik und allem.
Meine Frage ist ob ich diese GEMA-freie im Internet heruntergeladene Musik ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen benutzen kann?
Hallo Bianca,
nur weil ein Musikwerk bzw. dessen Urheber nicht von der GEMA vertreten wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass diese frei genutzt werden kann. Alternativ dazu können Sie gemeinfreie Werke nutzen (hier ist das Urheberrecht verjährt) oder Stücke die durch eine Creatvie-Commons-Lizenz frei verwendet werden darf.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf einen Film, der 1913 gedreht wurde (Spartacus).
Wir wollen in nächster Zeit einen Videoclip zu einem selbstgeschriebenen Song drehen.
Der Song basiert auf der Geschichte des thrakischen Gladiators Spartacus.
Zu diesem Zweck würden wir gerne, neben den Bandaufnahmen, einige Filmausschnitte des1913 gedrehten Films Spartacus in das Video einspielen.
Das Video soll später auf YOUTUBE hochgeladen werden.
Die Frage ist hier natürlich:
Wer hat auf diesen Film noch Rechte oder Lizenzen, wieviel kostet sowas und an wen muß man sich wenden, um Informationen zu bekommen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen
Liebe Grüße
Jörg
Hallo Jörg,
mit Ihrem Anliegen sollten Sie sich an die Produktionsfirma wenden. Alternativ dazu können Sie prüfen, ob eine Verwertungsgesellschaft die Rechte an dem Werk wahrnimmt. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich an einen Anwalt für Urheberrecht zu wenden. Dieser kann zum einen versuchen, die Rechteinhaber zu ermitteln, zum anderen kann dieser entsprechende Vereinbarungen für die Lizenz aufsetzen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
können wir eine oder mehrere Filmszenen eines Märchenfilmes (produktion 1976) als Grundlage für frei nachempfundene, gezeichnete Zeichnungen nehmen? Wir wollen für Kinder Postkarten (und evtl ein Ausmalheft) zum Ausmalen produzieren (diese auch vertreiben). Können wir das machen? Benötigen wir dazu Genehmigungen bzw Lizenzen?
Über eine Antwort würden wir uns freuen.
Vielen Dank Wolfgang
Hallo Wolfgang,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
ist es erlaubt, an einem Messestand einen Ausschnitt aus Chaplins „modern times“ in Endlosschleife zu zeigen – als Symbol für die „alte Arbeitswelt“?
Hallo Astrid,
grundsätzlich kann das Zeigen von urheberrechtlichen Filmwerken einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen. Ob dies in Ihrem individuellen Fall so ist, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
Ich bin selbständiger Kameramann und drehe sehr viele Musikvideos. Ich kreiere Licht und Kamerabewegungen selbständig ohne Einfluss des Regisseurs. In der Regel unterschreibe ich keine Rechteatbretung (meistens passiert das nur bei meinen Drehs in den USA).
Meine Frage wäre ob ich das Recht am Bild habe fuer die von mir erstellten Musikvideos (die Rechte der Musik liegen natürlich beim Künstler oder der Plattenfirma)
Hallo Christoph,
ist es ist grundsätzlich möglich, dass Kameramänner als Miturheber gelten. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können wir allerdings pauschal nicht einschätzen. Wenden Sie sich daher an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Freunde,
zum Thema Urheberrecht habe ich eine Frage für Euch:
Wie sieht es beim Verkauf eines Videofilms aus, dass vor einigen Jahren von einer Firma produziert wurde. Auf der Rückseite des Videobehälters sind Bilder u. a. aus dem Film enthalten. Kann ich rechtlich gesehen noch ein Foto aus dem Film zusätzlich zu den veröffentlichten Bildern dazusetzen oder ist dies verboten??
Da dieser Film von mir verkauft wird, wäre ich dann natürlich haftbar, wenn das Urheberrecht gebrochen wäre. Das zusätzliche Foto ist als Verkaufsförderung gedacht.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Bobi
Hallo Bobi,
eine pauschale Enschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wie sieht es mit Filmen aus, die von der ARD gesendet werden, und ich z. B. in meiner Kneipe während der Öffnungszeiten im Hintergrund laufen lasse?
Grüße
Hallo liebes Urheberrecht.de-Team,
ich arbeite gerade an einem Techno-Instrumental und würde gern zwei „Tonschnipsel“ Vocals aus einem Film mit in den Song integrieren. Wäre es rechtlich erlaubt dies zu tun, oder ist eher davon abzuraten?
Viele Grüße, Dominik
Hallo Dominik,
eine pauschale Antwort dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. an einen spezialisierten Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo!
So wie ich das verstanden habe, darf fremdes Filmmaterial als Zitat verwendet werden, wenn es einen neuen Kreativen Schaffungsprozess gibt und dieser sich mit dem Filmzitat auseinandersetzt (abgesehen von weiteren Kriterien…)
Gilt das auch für TV Beiträge wie Nachrichten?
Gilt diese Regelung international? Oder sieht das in den USA wieder ganz anders aus?
Vielen Dank,
M.H.
Hallo Manuel,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Urheberrecht-Team,
vielen Dank für die übersichtliche und hilfreiche Hinweise und Tipps rund um das Urheberecht.
Ich habe eine Frage zu Youtube-Erklärvideos: dürfen diese zu Unterrichtszwecken gezeigt werden? Es handelt sich nach meiner Einschätzung um eine nicht-öffentliche Vorführung, die entsprechenden Videos würde ich direkt im Internet anklicken und nicht abspeichern.
Vielen Dank und herzliche Grüße von Herri
Hallo Hendrik,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die Schulleitung oder die Landesmedienanstalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
wie kann ich rausfinden wer das Urheberrecht für einen Film hat dessen Filmstudio vor jahren insolvent gegangen ist? Konkret handelt es sich um einen Film aus den 90er Jahren und ich finde keinen Eintrag etc im Internet.
Besten Dank
Willi
Hallo Willi,
wenden Sie sich ggf. an die emtsprechende Verwertungsgesellschaft.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte aus einem Film von 1954 gerne ein paar Standbilder, von Gebäuden und Straßen, in einer geschlossenen Facebook-Gruppe posten.
Muss ich dazu auch eine Genehmigung haben?
Ich würde den Sender und auch auch die Filmfirma als © auch auf dem Bild vermerken.
Danke für eine Antwort.
Jusyk
Hallo Jusyk,
eine pauschale Antwort ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
meine Frage lautet wie folgt: Ich war als Kameramann in einem Unternehmen tätig und habe Werbefilme als licht setzender Kameramann gedreht und auch geschnitten. Dort waren bekannte Persönlichkeiten involviert. Nun würde ich gerne Ausschnitte dieser Filme für Eigenwerbung auf meiner Homepage nutzen. Ich habe gehört, dass das aufgrund meiner kreativen Leistung rechtlich in Ordnung ist. Wie ist da genau die Sachlage? Muss ich eine Lizenz von meinem ehemaligen Arbeitgeber kaufen und/oder von dem Prominenten vor der Kamera? Was muss ich beachten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
LG
Peter
Hallo Peter,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher am besten für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo! Ich möchte Ausschnitte aus alten Filmen (80er/90er und animierte Filme ) verwenden und nur das Bildmaterial nutzen. Den Ton selber rüber legen und selber einsprechen. Die Clips sollen nur so ca. 30 Sekunden lang sein.
Das würde ich dann gerne auf Instagram veröffentlichen.
Was für rechtliche Einschränkungen gibt es da? Gibt es da eine Zeitregelung? Unter soundso vielen Sekunden ist es legal?
Und gibt es vielleicht schon Portale, die bewusst urheberrechtlich freie Clips anbieten?
Danke und Gruß
Melanie
Hallo Melanie,
die Verwendung von urheberrechtlich geschützen Werken ist nur mit dem Einverständnis des Urhebers bzw. des Rechteinhabers erlaubt. Eine gesetzlich Vorgeschriebene Mindestdauer gibt es dabei nicht.
Wollen Sie keine Nutzungsrechte erwerben, könnten Sie ggf. auf gemeinfreie Werke zurückgreifen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich würde gern eine dezentrale Streamingplattform mit Inhalten unterstützen und Filmklassiker hochladen, bei denen die Schöpfer bereits 50 Jahre tot sind. Gibt es für so etwas eine Datenbank um einzusehen, ob die Rechte an jemanden weitergegeben wurden bzw. welche Filme ohne Nutzungsrechte bzw. Urheberrechte „auf dem Markt“ sind?
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
ich arbeite auf einem Filmfestival. Dieses Jahr haben wir alle unsere Filme über Vimeo „On-Demand“ zur Verfügung gestellt.
Allerdings sind im Zuge dessen Raubkopien, unter Einfügung von Wasserzeichen (mit dem Namen unseres Festivals), auf Sharing-Plattformen gelandet.
Handelt es sich hierbei um Verletzung des Urheberrechts, oder schützt das Wasserzeichen davor?
Wie können wir zivil- bzw. strafrechtlich dagegen vorgehen?
Müssen wir uns an einen Anwalt wenden, oder gibt es dafür eine Anlaufstelle? Entstehen uns dadurch Kosten?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Kenzo,
mit diesem Anliegen sollten Sie sich an einen Anwalt für Urheber- und Medienrecht wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag, ich habe eine Frage: ich würde gerne eine Film still eine Dokumentation aus dem Jahre 1965 verwenden. Ich finde diese Film Firma nicht. Das Film still würde ich gerne in einem Malereiarbeit verarbeiten.Wie muss ich da vorgehen? Lieben Gruß, Florian
Hallo Florian,
in einem solchen Fall können Sie sich an die zuständige Verwertungsgesellschaft wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo und vielen Dank für die hilfreichen Tipps!
Ich möchte gerne bekannte Filmszenen fotografisch nachstellen. Eigene Models (die Menschen werden durch Hunde ersetzt), eigene Kostüme, eigene Location, also komplett selbst erschaffen, aber eben erkennbar welche Filmszene es sein soll.
Darf ich diese erstellten Fotografien verwenden / verkaufen?
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Julia
Hallo Julia,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Darf man ein Buch auf Basis einer Youtube Staffel eines Let´s Plays schreiben? z.B. Personennamen sind gleich und Ablauf wird manchmal übernommen, manchmal auch nicht. Die Sätze, außer die wörtliche Rede der Personen sind immer selbst geformt. Die wörtliche Rede kommt nicht aus dem Spiel, sondern wird von dem Ersteller des Youtube Videos gesagt.
Welche urheberrechtlichen Probleme könnte es geben?
Hallo Jessica,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich habe eine Frage – Wie ist es mit dem Urheberrecht, wenn ich in einem von Sponsoren finanzierten Film einen Filmcharakter nachstellen würde? Als Beispiel: In einem Film über Autos spielt eine Person einen Autofahrer im Spiderman Kostüm. Der Film soll anschließend kostenfrei auf YouTube verfügbar sein.
Viele Grüße Matthias
Hallo Matthias,
eine pauschale Einschätzung können wir dazu nicht geben. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich habe da eine recht spezielle Frage zu dem ich bisher leider nicht viel gefunden habe, aber es passt ganz grob zu diesem Thema! Und zwar: Ich und Freunde von mir, bauen auf Youtube einen Channel auf(Pink Car Battery Sessions). Wir wollen bekannten und unbekannten Bands die Möglichkeiten geben akustisch zu performen und wir kümmern uns um die Aufnahmen, das Edit, den Sound usw.. Die Band muss nur performen und sich filmen lassen. Es ist in der Grundidee wie die Deezer Sessions o.ä. Jetzt haben wir einige Aufnahmen und ein neues Video sollte auf Youtube hochgeladen werden, direkt nach dem Hochladen, aber kam direkt die Markierung des Videos, dieses soll laut Youtube, Urheberrechtliche Rechte Verletzten und es wurde somit automatisch dem Label zugeordnet. Dieser kann jetzt in unseren Videos Werbung schalten und diese auch monetarisieren. Wir wollen ja nicht diese Musik vervielfältigen, sondern schaffen was eigenes, es wird prefessioneler Content generiert an dem ich als Kameramann und Cutter sehr viel Zeit verbringe! Diese Monetarisierung sollte ja eigentlich unserem Channel zugute kommen, damit wir uns immer weiter aufbauen können und die Aufnahmen geschehen ja auch immer in Absprache mit den Bands.
Meine Frage, wie kann ich da nachweisen dass das Recht an dem Video bei uns liegt, bzw. ist dass überhaupt möglich? Was kann man sonst machen? Vielen Dank schon mal im Vorraus! Alex
Hallo Alex,
welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, sollten Sie mit einem Anwalt für Urheberrecht klären.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo!
Ich plane ein Musikvideo über John Lennon auf YouTube zu posten. U.a. Sequenzen sollen auch alte Filmaufnahmen (kein Audio) von Lennon zur Untermalung hereinkommen (so etwa von 1965-75) – ist das als „Freie Nutzung“ zu deklarieren? Das Material ist teilweise ist von irgendwelchen Leuten bei YouTube hochgeladen worden. Und wie verhält es sich wenn es nur Fotos sind? Liebe Grüße und vielen Dank! Thilo
Hallo Thilo,
grundsätzlich gilt es auch in diesem Fall das Urheberrecht zu beachten. Ob eine Verwendung von Videoausschnitten zulässig ist, könne wir pauschal nicht einschätzen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich besitze eine DVD einer Sportveranstaltung an der ich teilgenommen habe und die kommerziell verkauft wurde.
Meine Frage: Darf ich eine Kopie dieser DVD auf Youtube stellen wenn ich den Zugriff nicht öffentlich mache (Sichtbarkeit=Privat)?
Und darf ich den Film dann mit engen Freunden teilen?
Hintergrund: Ich möchte den Film gerne Freunden zeigen, aufgrund von Corona will ich dies aber nicht gemeinsam bei mir Zuhause machen.
Danke und Gruß, Marc
Hallo Marc,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Informieren Sie sich am besten direkt bei YouTube über die gesetzlichen Bestimmungen in Ihrem Fall.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag
Wie sieht das Copyright aus, wenn ich ein einzelnes Foto aus einer Filmszene verwenden möchte (keine Still-Fotografie sondern direkt aus dem Film)? Läuft das Copyright in diesem Fall 70 Jahre nach dem Tod des Regisseurs oder des Kameramannes ab oder nach xx Jahren nach der Erstveröffentlichung?
Danke und Gruss, Thomas
Hallo Thomas,
bei einem Film kommt es in der Regel darauf an, wie sehr sich die einzelnen Beteiligten eingebracht haben und ob sie dadurch als Miturheber anzusehen sind. Pauschal lässt sich dies nicht beantworten.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Urheberrecht-Team,
darf ich die Beschreibung einer Szene aus einem Kinofilm in einem Roman verwenden? Entweder mit dem tatsächlich gesprochenen Text oder alternativ nur eine sinngemäße Beschreibung des Gesprochenen?
Mit freundlichen Grüßen
JW
Hallo,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Urheberrecht-Team,
Ich schreibe meine Masterarbeit über Filme und muss dafür ein Online-Experiment durchführen, in dem sich die Teilnehmer 5 Filmausschnitte ansehen und anonym danach einen Fragebogen ausfüllen sollen.
Gibt es da irgendwelche Schwierigkeiten mit dem Copyright, wenn ich alle Quellen angebe?
Liebe Grüße!
Leo
Hallo Leo,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. So kommt es zum Beispiel darauf an, ob es sich um eine Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Inhalten handelt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo
Ich möchte auf meiner Internetseite berühmte Filmzitate (z.B. „Ich will genau das, was sie hatte!“) ohne Bild selber sprechen als Stimmbeispiele. Natürlich unter Angabe aller Quellen.
Würde das ein Urheberrecht verletzen?
Liebe Grüße
Hallo Claudia,
grundsätzlich können bereits einzelne Sätze den Schutz des Urheberrechts genießen. Zitate gestattet das Urheberrecht zudem nur, wenn sich mit diesem innerhalb eines neuen Werkes auseinandergesetzt wird.
Eine individuelle Einschätzung zu Ihren Vorhaben ist uns nicht möglich, wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wie ermittelt man denn bei älteren Spielfilmen, an denen durchaus noch Urheberrechte bestehen können, den heutigen Rechgteinhaber? Es gibt da wohl eine Datenbank, die aber nicht immer aktuell ist und z. T. angebliche Rechteinhaber aufführt, die auch längst nicht mehr existieren.
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
in diesem Fall kann die zuständige Verwertungsgesellschaft der richtige Ansprechpartner sein.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
darf ich für eine Filmkritik, z.B. auf youtube Szenen oder Standbilder aus einem Film verwenden, um zu visualisieren um welchen Film es sich handelt , ich denke da an ein Standbild der Charaktere oder vom Opening mit dem Titel?
Hallo Mike,
ob das Zitatrecht entsprechende Einbindungen zulässt, können wir pauschal nicht einschätzen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Urheberrecht-Team,
ich habe mit einer weiteren Person (ist auch der gefilmte Protagonist) ein Kunst-Filmprojekt gedreht. Diese Person war Initiator, hat mich aber nicht angestellt, es gab also auch keinen Vertrag o.ä. und im weiteren Verlauf des Projekts waren wir eigentlich gleichberechtigte Partner. Kurz vor Schluss kam es nun zu einer heftigen Auseinandersetzung, woraufhin eine weitere Zusammenarbeit ausgeschlossen ist. Er möchte nun „seine Aufnahmen“ haben, die ich aber ohne nachträgliche Bezahlung nicht aushändigen möchte.
Ist meine Position rechtlich in Ordnung, nachdem es wie gesagt keine Anstellung, Vertrag, Vereinbarung zur Abtretung des Filmmaterial oder dergleich gibt? Abgesehen davon, dass diese Person auf dem Material natürlich zu sehen ist. Und selbst wenn ich das Material aushändigen müsste, dürfte es ohne meine Zustimmung veröffentlicht werden?
Vielen Dank vorab.
Hallo T.G.,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
vielen Dank für die komprimierten Infos!
Mir ist unklar, warum Sie einmal von einer Schutzfrist für filme von 50 Jahren, dann aber wieder von 70 Jahren Schutzfrist der Urheber sprechen.
Was zählt denn wann?
Dank Ihnen für die Erhellung!
Freundlichen Gruß,
Mona
Hallo Mona,
für Filmwerke beträgt die Schutzfrist in der Regel 70 Jahre, wohingegen diese bei Laufbildern 50 Jahre umfasst. Laufbilder weisen nicht den Charakter eines Werkes auf. Dabei handelt es sich typischerweise um filmische Dokumentaraufnahmen, die ein Geschehen lediglich abfilmen. Eine schöpferische Leistung fehlt hingegen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Urheberrecht-Team,
kurz zu meinem Anliegen:
Das Harry-Lime-Thema (engl. The Third Man Theme) ist der Titel einer von Anton Karas komponierten und auf der Zither gespielten Instrumentalmusik, die im Jahre 1950 im gleichnamigen Film „Der dritte Mann“ Weltruhm erlangte. Ich bin Zitherspieler und möchte für mein neues Musikvideo ( Frau Sedlatschek – A Tribute to Anton Karas ) original Szenen genau aus diesem alten Film verwenden und bin mir nicht ganz sicher wie ich das überprüfe! Habt ihr vielleicht einen Tipp für mich wo ich dafür anfragen kann? Liebe Grüße vom Thomas aus Königsberg i.Bay.
Hallo Thomas,
bei einem solchen Anliegen sollten Sie sich am besten an die zuständige Verwertungsgesellschaft wenden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo liebes Team,
wie verhält es sich mit der Verwendung gesprochener Sätze aus einem Film. Wir würden gerne ein, zwei Sätze aus dem Film Troja für ein Intro eines Podcast verwenden.
Beste Grüße
Caro
Hallo Carolin,
eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich.
Ihr Team von urheberrecht.de
ich möchte eine videokasette von yo tube mit einem trauerlied von sabine kirchner gesungen bei einer trauerfeier abspielen. wie komme ich an das Urheberrecht?
Einer Antwort sehe ich gerne entgegen
vielen Dank im Voraus
Iris Engstle
Hallo Iris,
dass Urheberrecht können Sie grundsätzlich nicht erwerben. Wollen Sie ein fremdes, urheberrechtlich geschütztes Musikwerk nutzen, können Sie die entsprechenden Nutzungsrechte in den meisten Fällen bei der GEMA erwerben. Mitunter können auch Verträge zwischen Bestattungsunternehmen und der GEMA bestehen, sodass der Erwerb einer Einzellizenz entfallen kann.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
ich möchte demnächst ein Live-Online-Webinar veranstalten. Dabei nutzte ich für meine Vortrag (auch im Realen) immer einige Filmausschnitte von Spielfilmen, um mein gebrochenes damit zu untermalen. Ich habe alle DVD offiziell gekauft und würde vor dem Abspielen den Namen des Films und den Produzenten nennen. Die Filmausgsschnttte würde ich unter „privat“ auf YouTube hochladen und dann so über meine Webinar-Plattform abspielen.
Ist das somit rechtlich ok, Filmausschnitte in meinem Webinar zu zeigen?
Danke für eine Antwort
Hallo Marvin,
urheberrechtlich geschützte Werke dürfen in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers verwendet werden. Ausnahmen gelten bei Zitaten und im Privaten.
Ob entsprechende Regeln in Ihrem Fall Anwendung finden, können wir nicht einschätzen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo!
Kann man eine DVD (Film) ohne Weiteres in einer Jungen Gemeinde zeigen?
(Die Junge Gemeinde ist eine Kreis unserer Kirchgemeinde für junge Leute)
Vielen Dank!
Viele Grüße
Leon
Hi, danke für die hilfreichen Informationen.
Eine Frage: Unter welchen Umständen ist es erlaubt, ein Filmposter oder ein Still (Bild aus dem Film) in einem unabhängigen Magazin zu einem Beitrag über den jeweiligen Film zu veröffentlichen?
Liebe Grüsse
Valerie
Hallo,
im Rahmen unseres Seniorenangebotes einer Kirchengemeinde möchte ein Senior selbstgemachte Reiseberichte / Urlaubsvideos zeigen. Es sind keine gekauften, sondern selbst hergestellte Videos, in denen er selbst eine Tonspur unterlegt hat, auf der er ebenfalls selbst spricht.
Ist das lizenzfrei zulässig oder benötigt welche Art von Lizenz?
Darf / sollte die Kirchengemeinde als Veranstalterin auftreten oder der Senior selbst?
Darf Eintritt erhoben werden?
Vielen Dank
Hallo,
wir würden gerne im Rahmen einer Kundgebung die Filme „1984“ und „Farm der Tiere“ von Georg Orwells vorführen, leider muss ich gestehen, ist uns bis dato noch nicht klar, an wen wir uns hierzu wenden müsste, um die Erlaubnis zu bekommen? Es wird bei der Vorführung von uns kein Eintritt verlangt. Das Material soll der Aufklärung dienen und zum Nachdenken anregen.
Wie und wo recherchiert man, wer welche Rechte an diesen Werken haben könnte? Lässt sich der Kreis der Rechteinhaber eingrenzen? Vielleicht weiß ja auch bereits jemand hier aus der Runde, ob die Werke zwischenzeitlich frei sind (Georg Orwell ist 1950 verstorben). Beide Filme sind u.a. auf Youtube frei verfügbar.
Vielen lieben Dank
Hallo, liebes Urheberrecht-Team,
wenn also auf Youtube Filme im Rahmen einer Filmkritik oder Filmanalyse besprochen werden und hierzu immer wieder Filmschnipsel mit eingebaut werden, welche zur bildlichen Veranschaulichung dienen, dann fällt das, so wie ich das verstanden habe unter das Zitatrecht? Schließlich analysiere oder kritisiere ich den Film ja auch als ganzes? Bzw die gezeigten Szenen werden im Rahmen der Filmbesprechung nochmals detailiert analysiert
hallo,
darf ein gedrucktes Buch von einer noch lebenden bekannten Autorin unendgeldlich in einem Fernseh- oder Kino -Film gezeigt werden oder steht dmr Verlag der Autorin oder der Autorin dafür Geld zu?
vielen dank und mit freundlichen grüßen
michi