Musik schützen: Wem gehört die Melodie?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Beim Komponieren von Songs fließen nicht selten Seelenschmerz und Herzblut in den Schaffensprozess ein. Dies führt auch dazu, dass zwischen Künstler und Werk eine ganz besondere Verbindung besteht. Aus diesem Grund ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass Songschreiber und Komponisten ihre Musik schützen wollen.

Wie lässt sich Musik effektiv schützen?
Wie lässt sich Musik effektiv schützen?

FAQ zum Thema „Musik schützen“

Wie kann ich meine Musik schützen lassen?

Verfügt ein Musikstück über die notwendige Schöpfungshöhe, entsteht der Urheberschutz automatisch. Eine Anmeldung oder Registrierung ist daher nicht notwendig.

Jemand hat meinen Song geklaut. Wer kann mir helfen?

In einem solchen Fall können Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht wenden und mit diesem besprechen, wie Sie gegen die Urheberrechtsverletzung vorgehen und gleichzeitig auch weiterhin Ihre Musik effektiv schützen.

Ist der Schutz meiner Songs an eine Mitgliedschaft bei der GEMA geknüpft?

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Urheberrechts, deine Musik zu schützen. Die GEMA oder auch die GVL nimmt als Verwertungsgesellschaft hingegen ausschließlich die Nutzungsrechte ihrer Mitglieder war. Dadurch soll eine faire Entlohnung von Musikern gewährleistet werden. Die Komposition ist also auch ohne die Mitgliedschaft bei der GEMA und Co. urheberrechtliche geschützt.

Lässt sich Musik urheberrechtlich schützen?

Das Urheberrecht ermöglicht es Ihnen, Ihren Song zu schützen.
Das Urheberrecht ermöglicht es Ihnen, Ihren Song zu schützen.

Gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) zählen die Werke der Musik zu den persönlich geistigen Schöpfungen und können daher den Urheberschutz genießen. Da dieses Schutzrecht direkt mit der Schöpfung entsteht und ohne eine Anmeldung oder Registrierung auskommt, müssen Sie keine Maßnahmen ergreifen, um Ihre eigene Musik schützen zu lassen.

Der Urheberschutz sichert dem Schöpfer des Werkes vielfältige Rechte zu. Darunter unter anderem die Entscheidungsgewalt wann ein Musikstück veröffentlicht wird und wie der Nachweis des Urhebers zu erfolgen hat.

Zudem tragen verschiedene Regelungen des Urheberrechts dazu bei, die Musik zu schützen. So ist eine Bearbeitung ohne das Einverständnis des Rechteinhabers verboten und auch eine nicht genehmigte Verwertung ist untersagt.

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, können Urheber außerdem gegen diese Rechtsverstöße vorgehen und zum Beispiel für mögliche finanzielle Einbußen Schadensersatz einfordern.

Wie kann ich meinen Song zusätzlich schützen lassen?

Reicht es nicht aus, dass die Gesetze die Werke der Musik urheberrechtlich schützen?
Reicht es nicht aus, dass die Gesetze die Werke der Musik urheberrechtlich schützen?

Wie zuvor bereits beschrieben, tragen die Vorschriften und Regelungen des Urheberrechts dazu bei, Ihre Musik zu schützen. Da allerdings keine Anmeldung oder amtliche Hinterlegung erfolgt, existiert auch kein rechtlicher Nachweis, wann ein Song entstanden ist. Ein Umstand, der vor allem die Feststellung, ob es sich bei einem Song um das Original oder ein Plagiat handelt, erschweren kann.

Daher stellen sich viele Musiker die Frage, wie sie ihre Musik zusätzlich schützen können. In Foren hält sich seit vielen Jahren der Irrglaube, dass ein mit einem Datenträger bestückter und an sich selbst versandter Brief als Nachweis für das Entstehungsdatum eines Songs ausreicht. Allerdings bietet diese Methode ein hohes Risiko für Manipulationen, weshalb die Beweiskraft vor Gericht als eher gering einzuschätzen ist.

Als rechtssicherer gilt es hingegen, wenn Sie über einen Notar Ihre Musik schützen. Denn die notarielle Hinterlegung kann bei einem Rechtsstreit als Nachweis dienen. Allerdings nehmen nicht alle Notare urheberrechtlich geschützte Werke in Verwahrung. Darüber hinaus ist dieses Vorgehen mit Kosten verbunden.

Musik schützen – kurz und kompakt

Zeichnen sich Musikwerke durch das notwendige Maß an Individualität und Kreativität aus, unterliegen diese mit der Schöpfung automatisch dem Urheberschutz. Eine Anmeldung ist daher nicht notwendig um Musik zu schützen. Das Urheberrecht ermöglicht zudem das Vorgehen gegen Rechtsverstöße.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

34 Gedanken zu „Musik schützen: Wem gehört die Melodie?

  1. Inge

    26. Juli 2024 at 15:06

    Ich habe einige songs mit meinen Texten durch KI mit Musik kreiert. Wie gehe ich vor um sie zu schützen?

  2. Tanja

    10. Oktober 2022 at 16:08

    Guten Abend liebes Team Urheberecht.de

    Ich möchte für die Plattform Fiverr Lieder singen, die es schon gibt. Wie bekomme ich raus, welche Lieder genutzt werden dürfen? Empfehlen Sie mir da eine Seite?

    Freundliche Grüsse
    Tanja

  3. Nadine

    22. März 2022 at 21:13

    Hallo liebes Urheberrecht-Team,

    mein Bekannter schreibt Liedertexte, die er gerne schützen lassen möchte.
    Wie ist es möglich? Bei einem Notar? Welche Vorgehensweise sind zu beachten?
    Vielen Dank, Nadine

  4. Winny

    24. Februar 2022 at 16:45

    Folgende Frage, darf ich einen Song als eigenen Titel bezeichnen, wenn ich zur Herstellung Pattern von Keyboard-Herstellern verwendet habe?
    Vielen Dank, Winny

  5. Klaus

    27. August 2021 at 10:39

    Wertes Team, ich erstelle mit Hilfe von Ludwig 3 Songs für meine von mir erstellten Tierfilme für YouTube .
    Kann ich dieses Verfahren ohne Probleme der Urheber Recht Verletzung so einsetzen ?
    Es grüßt Sie und bedankt sich für Ihre Info ,
    Klaus .

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. August 2021 at 9:00

      Hallo Klaus,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. JuRingeR

    31. Juli 2021 at 15:08

    Hallo liebes Uhrheberrecht.de Team,

    Ich habe folgende Infos für euch und eine Frage, seit geraumer Zeit produziere Ich Beats(Techno) und hier kommt auch direkt die Frage:

    sind selbstgebaute Beats auch automatisch Copyright oder gar GEMA geschützt?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. August 2021 at 9:27

      Hallo JuRingeR,
      Beats können grundsätzlich dem Urheberrecht unterliegen, wenn diese die notwendigen Anforderungen erfüllen. Das Schutzrecht entsteht dabei automatisch. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Werke bei der GEMA zu registrieren, damit diese die Nutzungsrechte am Werk wahrnimmt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Manfred

    28. Juni 2021 at 7:19

    Eine wichtige Frage:

    Ich habe einen dt. Text zu einem BeeGees Song geschrieben. Wie gehe ich vor, um die Rechte der Melodie zu bekommen, bzw. genehmigt zu bekommen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Juli 2021 at 16:00

      Hallo Manfred,
      in der Regel werden die Rechte durch Verwertungsgesellschaften wahrgenommen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. susi

    2. Mai 2021 at 21:26

    Guten tag.
    Ich habe auf einer CD eine komplett übernommene Melodie erkannt. Aber nicht meine Melodie bzw. Musik geschützt. Kann ich trotzdem meine Musik jetzt schützen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      21. Mai 2021 at 15:43

      Hallo Susi,
      Werke stehen automatisch mit ihrer Fertigstellung unter Schutz. Eine Anmeldung ist im Urheberrecht grundsätzlich nicht notwendig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Karl

    21. Januar 2021 at 15:43

    Guten Tag, ich habe mit einem Musikprogramm elektronische Musik erstellt und möchte diese bei Spotify veröffentlichen. Jetzt werde ich gefragt, ob ich zu 100 % die Lizenz für diese Musikstücke besitze. Darf ich diese Frage mit Ja beantworten?
    Über eine Antwort freue ich mich und würde mir sehr helfen. Vielen Dank.
    Karl

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Januar 2021 at 15:42

      Hallo Karl,
      in diesem Fall sollten Sie die Nutzungsbedingungen des verwendeten Programms gründlich lesen, um herauszufinden, inwieweit Veröffentlichung und Monetarisierung möglich sind.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Sergio

    20. Oktober 2020 at 17:18

    Hallo,
    meine Musik wurde von jemandem als sein Werk hochgeladen. Für die Instrumentals hab ich Lizenzen geleast und sie berappt/besungen. Die Songs wurden 1:1 ohne etwas zu ändern unter anderem Songtitel und Künstlernamen hochgeladen. Welche Möglichkeiten habe ich nun?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2020 at 15:10

      Hallo Sergio,
      welche juristischen Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Jenny

    27. September 2020 at 17:58

    Hallo eine kurze Frage: Sobald ich ein Song hochlade bei Youtube bzw Video mit meinem Inhalt also Lyrics von mir (vor ca 2 Jahren) ist es dann automatisch geschützt? Also wenn jetzt jemand quasi auf die Idee kommen würde mir das zu klauen und das einfach nachsingt und hochlädt wäre dann mein Video das ich vor 2 Jahren hochgeladen habe Beweis genug das es mir ist? LG

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. September 2020 at 11:53

      Hallo Jenny,
      der Urheberrechtsschutz entsteht automatisch mit der Fertigstellung des Werkes, solange dieses die Kriterien des UrhG erfüllen.
      Ob ein Upload zum Beispiel vor Gericht als Nachweis ausreicht, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Rapper2020

    27. September 2020 at 1:40

    Hallo :)!

    Kurze Frage: Ich hab einen Song auf Youtube hochgeladen ist dieser nun automatisch geschützt? Die Melodie also Instrumental ist gekauft von einem Produzent und der Rap und der Text ist komplett von mir, sind meine Lyrics jetzt geschützt oder muss ich das bei der Gema anmelden? LG

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. September 2020 at 11:47

      Hallo,
      die Anmeldung bei der GEMA ermöglicht vor allem eine Vergütung durch die Nutzungsrechte.
      Der Schutz des Urheberrechts entsteht automatisch mit der Fertigstellung des Werkes, wenn dieses die notwendigen Kriterien erfüllt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Marlene

    3. Oktober 2019 at 16:23

    Hallo,
    ich habe ein Klavierstück geschrieben und möchte nun das es geschützt wird.
    Wie kann ich das machen?
    Ich habe schon so einen Brief an mich selbst gesendet (als „Nachweis“).

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      9. Oktober 2019 at 16:30

      Hallo Marlene,
      Werke werden automatisch durch das Urheberrecht geschützt, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Eine Anmeldung oder ähnliches ist nicht notwendig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Co

    20. September 2019 at 18:59

    Ist es zulässig, einen Song in eine andere Sprache zu übersetzen und öffentlich zu spielen? (Mit Hinweis auf Urheber?)

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. September 2019 at 8:37

      Hallo Co,
      bei einer Übersetzung handelt es sich in der Regel um eine Bearbeitung, die das Einverständnis des Rechteinhabers bedarf. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die GEMA.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Stefan

    23. Mai 2019 at 13:03

    Hallo,

    wenn ich meinen eigenen Song auf YouTube hochlade, tritt also auch das Urheberrecht in Kraft?

    Wenn ich jetzt als Künstler z.B. nur das Internet als Plattform für die Musikpräsentation nutze, was ist zu tun?
    Oder aber ohne irgendein Gewerbe oder bei einem Live-Auftritt damit Geld verdiene?
    Was MUSS ich anmelden?

    Sind die Gesetze weltweit gleich was das Urheberrecht betrifft?

    Vielen Dank für eine Auskunft,

    mit freundlichen Grüßen,
    Stefan

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2019 at 10:03

      Hallo Stefan,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Gerolt

    4. April 2019 at 12:58

    Guten Tag,
    ich möchte einen von mir selber geschriebenen Song über eine große Behörden Schelte gerne schützen lassen, komme aber bei der Anmeldung mit meinen Alterdeaten nicht weiter. [Angaben von der Redaktion entfernt]

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      12. April 2019 at 15:23

      Hallo Gerolt,
      uns ist leider nicht klar, worauf Sie sich in Ihrem Kommentar genau beziehen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Abi

        14. November 2021 at 19:43

        Hallo Lieb Urheberrecht.de Team
        Ich habe eine Frage , und zwar ,
        Habe einen Song Text gekauft und werde diese bald veröffentlichen also welche Beweise brauche von dem Typ wo ich den Songtext gekauft habe , welche Nutzung rechte brauche von von ihm ?
        Abi 🙂

        1. urheberrecht.de Beitragsautor

          25. November 2021 at 13:52

          Hallo Abi,
          grundsätzlich sollte die Übertragung von Nutzungsrechten vertraglich festgehalten werden.

          Ihr Team von urheberrecht.de

  17. Oskar- Georg

    12. Januar 2019 at 14:21

    „Mein Lied wird im Radio /Volksfest gespielt“
    Wie Fliesen die GEMA Gebüren zum Urheber?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      14. Januar 2019 at 16:50

      Hallo Oskar-Georg,
      die Mitglieder der GEMA erhalten zu festen Terminen eine Ausschüttung.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. Rainer

    25. Oktober 2018 at 8:31

    Wie verhält es sich bei einem Cover wo Text und Musik zu 90% geändert wurde und als meine Version
    geschützt werden soll.
    Rainer, Flensburg Moin moin!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. Oktober 2018 at 14:52

      Hallo Rainer,
      grundsätzlich benötigen Sie auch für die Bearbeitung urheberrechtlich geschützter Werke das Einverständnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

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