Urheberrecht für Zeichnungen: Kreativ mit Pinsel und Bleistift

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 13. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Manche Menschen können durch den geschickten Umgang mit Bleistift und Pinsel wahre Kunstwerke erschaffen, die uns den Atem rauben und in Erstaunen versetzen. Immer mehr Künstler teilen ihr Können mittlerweile auch in Blogs und sozialen Netzwerken mit der Welt. Eine freie Verwertung der Bilder ist in den meisten Fällen allerdings trotzdem ausgeschlossen, denn in der Regel greift das Urheberrecht für solche Zeichnungen.

Das Urheberrecht schützt Zeichnungen künstlerischer und technischer Natur.
Das Urheberrecht schützt Zeichnungen künstlerischer und technischer Natur.

FAQ zum Urheberrecht bei Zeichnungen

Wann unterliegt eine Zeichnung dem Urheberrecht?

Damit eine Skizze oder ähnliches als urheberrechtlich geschütztes Werk gilt, muss diese laut Urheberrechtsgesetz eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen.

Gilt auch für Zeichnungen das Recht am eigenen Bild?

Das im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG oder KUG) definierte Recht am eigenen Bild gilt grundsätzlich für alle Bildnisse. Unter dieser Bezeichnung ist im juristischen Sprachgebrauch jeder Art von Personendarstellungen zu verstehen. Ob es sich dabei um ein Foto, Filmaufnahmen, Zeichnungen, Karikaturen oder Cartoons handelt, spielt in der Regel keine Rolle. Das bedeutet also, dass zusätzlich zum Urheberrecht bei Zeichnungen auch das Kunsturhebergesetz Anwendung findet.

Darf ich Zeichnungen, die ich im Internet finde, auf meinem Computer speichern?

Speichern Sie diese Bilder ausschließlich für private Zwecke, ist dies in der Regel mit dem Urheberrecht für Zeichnungen vereinbar. Eine Verwertung oder Veröffentlichung ist allerdings nicht zulässig.

Wann greift das Urheberrecht bei Zeichnungen?

Wann besteht der Schutz durch das Urheberrecht? Bei komplexeren Zeichnungen besteht dieser eher.
Wann besteht der Schutz durch das Urheberrecht? Bei komplexeren Zeichnungen besteht dieser eher.

Im UrhG führt der Gesetzgeber die verschiedenen Werkarten auf, die in Bezug auf das Urheberrecht als schützenswert gelten. Dabei werden in § 2 UrhG explizit die „Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke“ aufgeführt.

Grundsätzlich besteht also die Möglichkeit, dass das Urheberrecht auch Zeichnungen umfasst. Ob eine Karikatur oder eine Bleistiftzeichnung allerdings unter das Schutzrecht für geistiges Eigentum fällt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Vielmehr kommt es darauf an, ob sich die jeweilige Zeichnung durch das erforderliche Maß an Kreativität sowie Individualität auszeichnet und somit die notwendige Schöpfungshöhe erreicht.

Bei einem einfachen Strichmännchen greift das Urheberrecht für Zeichnungen vermutlich noch nicht, wohingegen komplexe Manga- oder Comiczeichnungen die Kriterien in vielen Fällen erfüllen werden.

Das Urheberrecht soll Zeichnungen und alle anderen Werkarten vor der widerrechtlichen Nutzung durch Dritte schützen. Zudem räumt das UrhG dem Schöpfer Rechte und Ansprüche ein, sodass dieser ggf. gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen kann.

Schützt das Urheberrecht eine technische Zeichnung?

Der dargestellte Gegenstand wird durch das Urheberrecht für eine technische Zeichnung nicht geschützt.
Der dargestellte Gegenstand wird durch das Urheberrecht für eine technische Zeichnung nicht geschützt.

Zusätzlich zu den Werken der bildenden Kunst kann das Urheberrecht auch Zeichnungen technischer Natur schützen. So zählen zu den geschützten Werken der Wissenschaft gemäß § 2 UrhG wissenschaftliche bzw. technische Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, plastische Darstellungen und sogar Kreuzworträtsel.

Besteht ein Urheberrecht für technische Zeichnungen, erstreckt sich der Rechtsschutz allerdings ausschließlich auf die Art und Weise, wie der Gegenstand dargestellt ist. Der abgebildete Gegenstand an sich genießt dadurch hingegen keinen Schutz.

Um einen Nachbau bzw. Produktpiratrie zu verhindern, reicht das Urheberrecht somit nicht aus. Zielführender kann stattdessen die Eintragung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters sein.

Urheberrecht bei Zeichnungen – kurz und kompakt

Das Urheberrecht kann Zeichnungen grundsätzlich schützen. Gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) kann es sich dabei sowohl um Werke der bildenden Künste als auch um technische bzw. wissenschaftliche Darstellungen handeln. Ob im jeweiligen Einzelfall allerdings tatsächlich der Schutz des Urheberrechts greift, lässt sich meist erst nach einer individuellen Prüfung einschätzen.

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Urheberrecht für Zeichnungen: Kreativ mit Pinsel und Bleistift
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

59 Gedanken zu „Urheberrecht für Zeichnungen: Kreativ mit Pinsel und Bleistift

  1. Leines

    18. Juli 2021 at 17:45

    Hallo,
    meine Freundin hat vor 4 Jahren ein Kunstwerk auf Ihren eigenen Twitter Account hochgeladen, nun haben wir selbige Zeichnung auf einen Rucksack gedruckt auf Amazon gefunden. Wie geht man am besten dagegen vor, bzw. wo sollte sie sich melden?
    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Leines

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Juli 2021 at 13:51

      Hallo Leines,
      welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, um gegen die Urheberrechtsverletzung vorzugehen, sollten Sie mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Maria

    14. Mai 2021 at 0:22

    Guten Tag,
    vielen Dank dafür, dass es diese Seite gibt, der man so viele nützliche Infos entnehmen kann. Das ist sehr wichtig für junge Künstler!
    Ihren Rat brauche ich in folgender Situation:
    Ich bin Designerin und habe auf die Bitte einer befreundeten Familie für ihr Cafe zwei Entwürfe/ kleine Bilder erstellt. Diese werden dann vergrößert/gedruckt und als Tapete an die Wand angebracht. Ich mach das für diese Familie kostenlos. Ich bin studierte Designerin. Die Arbeit führe ich per Hand aus. Sowohl die Idee als auch Ausführung gehören mir.

    Ich möchte es aber verhindern, dass diese Bilder von dieser Familie weiter an andere Personen gegeben werden. Oder ohne meine Erlaubnis vervielfältigt und in anderen Objrkten verwrmdet werden. Die sind nur für ein Objekt gedacht.
    Wie kann ich mein Recht darauf schützen, wenn ich beide Bilder dieser Familie gebe und selber nichts mehr als Nachweis habe?🤔

    Vielen Dank im Voraus!
    LG
    Maria

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Mai 2021 at 15:18

      Hallo Maria,
      mithilfe eines Vertrages über die Übertragung von Nutzungsrechten können Urheber bestimmen, in welchem Umfang Dritte ihre Werke verwenden dürfen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  3. Kathrin

    2. Mai 2021 at 22:26

    Darf in einen mit dem Urhebernamen gekennzeichneten Cartoon die Sprechblase mit einem neuen Text versehen – also mit neuer Aussage versehen – und per Whatsapp weitergepostet werden, oder ist damit das Urheberrecht verletzt?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      21. Mai 2021 at 15:52

      Hallo Kathrin,
      die Bearbeitung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken ist grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Urhebers gestattet. Ob es sich beim Versand über WhatsApp um eine Veröffentlichung handelt, ist bislang noch nicht eindeutig geklärt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Christopher

    23. April 2021 at 8:05

    Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen

  5. Christine

    8. April 2021 at 12:56

    Guten Tag,

    ich habe vor 30Jahren meinen Cousin gegebeten, ich war glaube 10 Jahre und er 18 Jahre , mir einige Tiere zu skizzieren, da er sehr schnell und witizig diese Karrikaturen machte.
    Kann ich diese jetzt im Netzwerk veröffentlichen oder zum Kauf anbieten , weil er sie mir ja geschenkt hatte oder muss ich ihn um Erlaubnis bitten?

    Vielen Dank

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:03

      Hallo Christine,
      die Verwertungsrecht bleiben grundsätzlich beim Urheber und lassen sich erst nach dessen Tod übertragen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Stephan

    14. März 2021 at 13:10

    Liebes Urheberrecht-Team,

    ich zeichne seit einigen Jahren Portraits, vorzugsweise mit Bleistiften. Auch von Prominenten. Allerdings verkaufe ich meine Arbeiten nicht. Es ist ausschließlich ein Hobby. Häufig benutze ich für ein Bild eine Reihe von Fotos aus dem Netz, um die Gesichtszüge besser darstellen zu können.
    Darf ich solche Portraits/Zeichnungen auf meinen Social-Media-Seiten veröffentlichen?
    Ich bedanke mich für Eure Antwort vorab!

    Viele Grüße
    Stephan

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 15:10

      Hallo Stephan,
      hierbei kommt vor allem darauf an, ob es sich um eine Vervielfältigung oder eine freie Benutzung handelt. Pauschal können wir dies nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Christina

    19. Februar 2021 at 13:18

    Liebes Urheberrecht-Team,

    vielen Dank für den sehr informativen Beitrag 🙂 ich hätte eine kleine Frage hierzu:

    Ich habe einen gekauften Disney Poster und ein Poster von Dragon Ball Z auf eine Leinwand verarbeitet (und mit vielen Ölfarben verarbeitet) und diese dann einem Freund geschenkt. Diese Leinwand hängt bei ihm im Friseurladen. Wie ist da die Rechtslage? Muss ich bzw. er eine Lizenz hierfür anfragen?

    Ich freue mich von euch zu hören.

    Liebe Grüße
    Christina

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Februar 2021 at 14:17

      Hallo Christina,
      die Bearbeitung und Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken ist nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig.
      Anhängig vom Werk kann auch eine freie Benutzung in Betracht kommen. Wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Catarina

    15. Februar 2021 at 9:32

    Guten Tag,

    ich habe ein Foto auf Pinterest als Inspiration für eine line Art Zeichnung benutzt. Darf ich dies verkaufen ?

    Liebe Grüße

  9. Robert

    9. Februar 2021 at 10:42

    Liebe Urheberrechtsexperten,
    als Mitarbeiter in einem Unternehmen unterstütze ich eine Kommune dabei, ein Förderprogramm umzusetzen. Dazu gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit und das Vermitteln des Fördergegenstands. Aus einem anderen Projekt meines Unternehmens existiert zu diesen Zusammenhängen intern eine händische Skizze einer städtischen Mitarbeiterin einer anderen Kommune. Diese Skizze ist ein Flussdiagramm, das die auf den ersten Blick kompliziert erscheinende Förderrichtlinie grafisch zeigt. Ich möchte dieses Flussdiagramm für die Vermittlung der Richtlinie in der erstgenannten Kommune und auf einem Flyer nutzen. Das Diagramm soll dann digitalisiert sein. Kann die Erstellerin des Diagramms über den Schutz des Urheberrechts verfügen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Februar 2021 at 13:50

      Hallo Robert,
      ob das Diagramm die notwendige Schöpfungshöhe für einen Urheberrechtsschutz verfügt, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Lucia

    23. November 2020 at 21:05

    Hallo,
    Wie geht man mit Line-Art Bildern um? Im Internet gibt es Tausende davon.. Ist es rechtens, wenn ich ein Line-Art Bild selbst nachzeichne und für mein Logo verwende? Eigentlich habe ich es ja selbst gezeichnet. Den Urheber solcher Bilder in Erfahrung zu bringen ist fast unmöglich.
    Danke und Grüsse

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. November 2020 at 11:04

      Hallo Lucia,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. So gilt es unter anderem zu prüfen, ob die bestehenden Zeichnungen über eine ausreichende Schöpfungshöhe für den Schutz des Urheberrechts verfügen. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, dass sich ein Werk durch Kreativität und Individualität auszeichnet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Helge

    17. November 2020 at 9:20

    Liebe Urheberrechtsexperten,
    ich besitze mehrere originale Karrikaturen aus der Zeit um 1900 von einem Zeichner der erst 62 Jahre verstorben ist. Er hat sie zu dieser Zeit an die Redaktion einer Zeitschrift verkauft.( Stempel au der Rückseite). Das Archiv wurde aufgelöst und die Zeichnungen durch Händler verkauft. Habe ich als Besitzer des Originals das Recht auf Veröfentlichung. Vielen Dank für die Mühe. Helge

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      23. November 2020 at 15:44

      Hallo Helge,
      als Besitzer haben Sie eigentlich lediglich ein Nutzungsrecht. Das Recht über eine Veröffentlichung zu bestimmen, liegt hingegen weiterhin beim Urheber oder in Ihrem Fall bei seinen Erben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Christian

    17. September 2020 at 21:57

    Moin, liebe Urheberrechtsexperten,

    ich habe als Hobbykünstler von diversen großen, bekannten Kunstwerken „meine Versionen“ geschaffen. Das Originalwerk ist dabei in der Regel schnell erkennbar, allerdings habe ich die Bilder in einer völlig anderen Technik (handwerklicher Linolschnitt) geschaffen. Bei den Originalen handelt es sich um Zeichnungen, Aquarelle oder Ölbilder. Nun möchte ich diese Bilder in einem Bildband im Eigenverlag (ohne nennenswerte wirtschaftliche Vorteile) veröffentlichen. Bei Künstlern, deren Werke gemeinfrei sind, da sie schon länger als 70 Jahre tot sind, habe ich ja kein Problem. Doch z.B. bei Picasso, Franz Marc oder Emil Nolde sind diese Fristen noch nicht verstrichen.
    1) kann man durch die komplett andere Technik von einer „Freien Nutzung“ ausgehen, da der Charakter des Bildes sich ja grundlegend ändert, auch wenn Motiv und Bildkomposition nach wie vor gut erkennbar sind?
    2) wenn nicht, brauche ich die Lizenzerteilung /Genehmigung der Rechteinhaber. Wie kann man die finden (z.B. Chagall konnte ich niemanden finden)
    3) Wenn ich die Rechteinhaber gefunden habe, was kann ich tun, wenn die nicht reagieren?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung,

    Christian

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      24. September 2020 at 15:45

      Hallo Christian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

    2. Janice

      2. Januar 2022 at 20:14

      Hallo Christian,

      deine Frage beschäftigt mich auch, hast du eine Antwort finden können?

      Liebe Grüße!
      Janice

  13. Anna

    6. August 2020 at 9:03

    Hallo wie sieht es mit sogenannten Lineart Bildern aus? Denken Sie, dass eine solche Zeichnung in diesem oder einem ähnlichen Stil bereits Schutz genießt:
    [Link von Redaktion entfernt]

    Hier gibt es nämlich viele ähnliche Zeichnungen und ich frage mich ob ich so eine ähnliche Zeichnung erstellen und veröffentlichen darf.

    Danke und liebe Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. August 2020 at 14:58

      Hallo Anna,
      eine pauschale Antwort ist uns dazu nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Marina

    7. Mai 2020 at 18:19

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wenn Sie eine kostenlose Auskunft geben können, wäre mir recht.

    Ich habe die technische Zeichnungen erstellt und meinen Name im Schriftfeld „gezeichnet“ eingetragen. Der Kollege hat in der Zeichnung nicht relevante Änderungen vorgenommen, mein Name überschrieben und sich selber eingetragen.

    Meine Frage: ob dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung ist?

    Vielen Dank im Voraus.

    Marina

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 14:17

      Hallo Marina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Bernhard

    21. Februar 2020 at 10:30

    Hallo zusammen,

    was passiert wenn ich als Künstler eine freie Karikatur eines Menschen skizziere
    (der evtl. einem Promi ähnlich sieht, jedoch dieser ja nicht sein muss… 🙂 ) und diese auf ein Tshirt drucken möchte + online vertreibe. Ohne den Namen des Promis zu verwenden etc.

    Ist das rechtlich ?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      26. Februar 2020 at 9:38

      Hallo Bernhard,
      grundsätzlich ist die Verwertung und Bearbeitung von gemeinfreien Werken zulässig. Eine individuelle Einschätzung Ihres Vorhabens ist uns allerdings nicht möglich. Wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Margarita

    14. Februar 2020 at 13:15

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    kann man in wissenschaftlichen Veröffentlichungen fremde Karrikaturen ohne Zustimmung des Schöpfers veröffentlichen, wenn man sich in der Veröffentlichung mit der Karrikatur auseinandersetzt?
    Liebe Grüße, Margarita

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      20. Februar 2020 at 13:43

      Hallo Margarita,
      als Zitat ist die Verwendung von fremden Werken ohne das Einverständnis des Urhebers möglich. Allerdings gilt es dabei, konkrete gesetzlcihe Vorgaben zu beachten.
      Ob die Verwendung im Einzelfall zulässig ist, muss ggf. ein Anwalt prüfen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  17. Miki

    13. Januar 2020 at 10:57

    Guten Tag!

    Ich habe eine kleine animation was ich kreisen lassen habe und wollte sie Copyright machen also Urheberrechtlich schützen. Wie kann ich das einfach online machen? habe sowas noch nie gemacht und daher keine Erfahrung dabei.

    Danke im Voraus
    Gruß Miki

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. Januar 2020 at 16:01

      Hallo Miki,
      eine Anmeldung ist beim Urheberrecht nicht notwendig, da dieses automatisch mit der Schöpfung des Werkes entsteht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. Roland

    29. Dezember 2019 at 21:57

    Hallo
    ich habe eine Reihe an Cartoon Charaktären erfunden, die ich gerne auf Sozialen Netzwerken veröffentlichen würde. Man überträgt der Platform soweit ich weiß alle Rechte am Bild mit dem akzeptieren der AGBs. Oder ist das unterbunden durch das Urheberrecht?

    Des weiteren, ist dann nur das Bild des Cartoon Charakters, oder der Cartoon Charakter an sich urheberrechtlich geschützt, wenn er zum Beispiel von Dritten in einem Comicbuch ohne meine Einwilligung verwendet wird.
    Kann man dann dagegen vor gehen?

    Viele Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      8. Januar 2020 at 14:21

      Hallo Roland,
      mit diesen Fragen sollten Sie sich direkt an einen Anwalt für Urheberrecht wenden. Dieser kann Ihre Werke umfassend prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  19. Horst

    23. Juni 2019 at 17:35

    Guten Tag,
    ein Schüler hat eine Karikatur über eine Unterrichtsszene gezeichnet,
    indem er Lehrer wie Schüler als Schlümpfe gezeichnet hat.
    Darf diese Zeichnung in einer Schülerzeitung mit einer Auflage von 1000
    Exemplaren problemlos veröffentlicht werden?
    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Juni 2019 at 10:15

      Hallo Horst,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  20. Leander

    10. April 2019 at 18:35

    Liebes Team der Seite Urheberrecht.de,
    ich hätte eine Frage bezüglich dem Bereich recht auf das eigene Bild. Wenn ich eine/einen Klassenkamerad/in oder einen Kolegen oder Kollegin von der Arbeit ohne sie zu frage, abzeichnet und eine relativ realistische und genaue Zeichnung nach meinen Gedanken Zuhause nachzeichnen. Mache ich mich dann strafbar wenn ich dieses Bild dann auf meinen Sozialen Netzwerken hochstelle?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      12. April 2019 at 15:37

      Hallo Leander,
      grundsätzlich können auch Gemälde und Zeichnungen das Recht am eigenen Bild verletzen. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  21. Annika

    29. März 2019 at 15:12

    Guten Tag,

    ich habe eine einfache Strichzeichnung eines Fisches im Internet gefunden und eigenhändig am PC nachgezeichnet und Details angepasst. Nun möchte ich diesen als Logo/ Namen für mein Surfboard nutzen. Der Hersteller des Boards findet mein gesamtes Layout, in welchem der Fisch zu erkennen ist, sehr schön und möchte dieses zu Werbezwecken auf die eigene Homepage stellen. Ist es nun rechtens, dass ich die Zeichnung nutzen darf, oder besteht in diesem Zusammenhang das Urheberrecht?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      1. April 2019 at 15:53

      Hallo Annika,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Urheberrecht, der den Einzelfall begutachten kann.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  22. Howard

    13. Februar 2019 at 18:18

    Ich habe ein Logo für eine Gruppe von Campern erstellt. Wie kann man nun verhindern oder beweisen das ich das erstellt habe und nicht geklaut ist, bzw wie kann ich dann verhindern das es andere nutzen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      15. Februar 2019 at 15:40

      Hallo Howard,
      es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Logo als Bildmarke eintragen zu lassen. Mehr dazu finden Sie hier: Ratgeber Logoschutz.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  23. Timo

    21. Januar 2019 at 21:36

    Liebe Urheberrechtsexperten,
    verletze ich das Urheberrecht, wenn ich ausgehend von einem publizierten Portraitfoto eine eigene Zeichnung anfertige und diese dann veröffentliche? Kommt auch im Falle der Zeichnung das „Recht am eigenen Bild“ zum Tragen? Und wenn dem so sein sollte, auf welcher Grundlage kann dann noch ein Karikaturist arbeiten?
    Besten Dank für Ihre Antwort!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Januar 2019 at 14:01

      Hallo Timo,
      eine pauschale Einschätzung ist uns hierzu nicht möglich. Stattdessen gilt es den jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Dies ist uns rechtlich nicht möglich. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  24. Sylvia

    12. Januar 2019 at 14:51

    Liebes Team von urheberrecht.de, eine Frage :
    Ich bin begeisterter Laubsäge-Fan (kein Gewerbe, nur für private Zwecke) und habe selbst eine Zeichnung erstellt. Dieses habe ich dann aus Holz ausgesägt und an eine gute Bekannte verschenkt. Diese gute Bekannte (sie hat ein Geschäft/Laden) war davon so begeistert, daß sie mir diesen Entwurf, die Zeichnung, die Rechte an dieser Laubsägearbeit dafür abkaufen will, und davon das Firmenlogo oder ähnliches machen will. Ich habe nichts dagegen und möchte ihr die Zeichnung gern vermachen.
    Wie gehe ich am besten damit um, was muss ich beachten! Sie hätte das gern schriftlich und ich bekomme dafür wohl auch etwas Geld. Aber was muss in so einem Schriftstück alles drinstehen ?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      14. Januar 2019 at 16:54

      Hallo Sylvia,
      wie eine Abtretung von Nutzungsrechten aussehen kann, zeigt unser Beispiel: Ratgeber Nutzungsrechte.
      Worauf Sie darüber hinaus beim Aufsetzen eines entsprechenden Schriftstückes achten müssen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  25. Wolfgang

    31. Juli 2018 at 15:35

    In der Berichterstattung einer Zeitung wird über die Ausstellung einer Künstlergruppe von 9 Personen berichtet. Als Foto werden jedoch nur Kunstwerke von 2 Künstlern wiedergegeben. Haben die 2 Künstler das Recht mit Namen genannt zu werden ?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      6. August 2018 at 8:40

      Hallo Wolfgang,
      Urheber haben grundsätzlich das Recht auf die Anerkennung der Urheberschaft. Dies ergibt sich aus § 13 UrhG.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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