Künstliche Intelligenz (KI) im Urheberrecht: Welche Rechte bestehen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Anwendungen, die mithilfe von künstlicher Intelligenz Texte oder Grafiken erschaffen, haben einen regelrechten Hype ausgelöst. Neben der Hoffnung, dass diese Technologie Arbeiten erleichtert und den Alltag bereichert, kommen aber auch kritische Stimmen auf. So stellt sich unter anderem die Frage, wie sich die künstliche Intelligenz mit dem Urheberrecht vereinbaren lässt oder sogar zu Urheberrechtsverletzungen führt.

Kann eine künstliche Intelligenz gemäß Urheberrecht als Urheber gelten?
Kann eine künstliche Intelligenz gemäß Urheberrecht als Urheber gelten?

Weiterführende Ratgeber zur künstlichen Intelligenz:

DALL-EMidjourney

FAQ: Künstliche Intelligenz im Urheberrecht

Was wird unter „künstlicher Intelligenz“ verstanden?

Unter künstlicher Intelligenz (KI) werden Technologien verstanden, mit denen Computer ein intelligentes und menschliches Verhalten nachahmen können. Im Urheberrecht spielt die künstliche Intelligenz vor allem durch Anwendungen eine wichtige Rolle, die im Internet das Generieren von Texten und Bildern ermöglichen.

Kann ein KI Urheber sein?

Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt es sich bei einem Urheber um den Schöpfer eines Werkes. Eine künstliche Intelligenz kann laut Urheberrecht allerdings keine Werke erschaffen, da es sich dabei um persönliche geistige Schöpfungen handelt.

Können durch KI generierte Bilder gegen das Urheberrecht verstoßen?

Ja, erzeugt die KI-Anwendung Inhalte, die urheberrechtlich geschützten Werken zu stark ähneln, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Eine entsprechende Beurteilung der jeweiligen Einzelfälle müssen künftig Gerichte vornehmen. Dabei gilt es auch zu klären, ob vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt, sodass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

KI trainieren: Laut Urheberrecht mit geschützten Werken erlaubt?

Urheberrecht: Darf eine KI geschützte Bilder beim Training der Anwendung nutzen?
Urheberrecht: Darf eine KI geschützte Bilder beim Training der Anwendung nutzen?

Mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) lassen sich viele Vorgänge automatisieren und Entscheidungsprozesse vereinfachen. Aus diesem Grund setzt vor allem die Wirtschaft große Hoffnung in diese Technologien. Damit dies allerdings möglich ist, müssen die Anwendungen mit einer Vielzahl von Daten trainiert werden. Doch was ist, wenn dieser Input für eine künstliche Intelligenz dem Urheberrecht unterliegt?

Eigentlich ist für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke die Erlaubnis des Urhebers erforderlich, was gerade bei den enormen Datenmengen, die KI nutzen, nur schwer umsetzbar wäre. Daher greift laut Urheberrechtsgesetz für das sogenannte Text und Data Mining eine Schranke des Urheberrechts. Darunter wird die automatisierte Analyse von digitalen bzw. digitalisierten Werken verstanden, um daraus Informationen zu gewinnen. § 44b Abs. 2 UrhG besagt dazu:

Zulässig sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.

Demnach darf eine KI laut Urheberrecht mit frei zugänglichen, digitalen Daten trainiert werden. Rechteinhaber haben allerdings die Möglichkeit, einen Nutzungsvorbehalt zu erklären. Ein solcher ist bei online zugänglichen Werken gemäß § 44b Abs. 3 UrhG allerdings nur dann wirksam, wenn dieser in einer maschinenlesbaren Form erfolgt.

Sind KI-Bilder urheberrechtlich geschützt?

Kann eine KI laut Urheberrecht der Urheber eines Werkes sein?
Kann eine KI laut Urheberrecht der Urheber eines Werkes sein?

Wurde die KI erfolgreich mit den Werken trainiert und ist dadurch in der Lage, eigene Inhalte zu generieren, können sich weitere Fragen mit Blick auf das Urheberrecht ergeben.

Kann etwa eine Anwendung wie ChatGPT, Midjourney, Dalle-E oder Lensa der Urheber eines Werkes sein? Unter § 2 Abs. 2 UrhG heißt es dazu:

Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Urheberrechtlich geschützt sind demnach nur Werke, die von einem Menschen geschaffen wurden. Daher kommt eine künstliche Intelligenz gemäß Urheberrecht nicht als Urheber infrage. Ebenso gilt aber auch der Nutzer, der die Anfrage an die KI-Anwendung stellt, nicht als Schöpfer der Inhalte. Denn auch wenn grundsätzlich die Nutzung technischer Hilfsmittel bei der Schaffung eines Werkes zulässig sind – etwa eine Kamera oder ein Computer mit Bildbearbeitungsprogramm – muss der menschliche Anteil am Ergebnis sehr groß sein. Kommt eine KI zum Einsatz, ist der Output allerdings in der Regel zufällig und lässt sich nur wenig steuern. Dies bedeutet auch, dass KI-Kunst nicht dem Urheberrecht unterliegt und somit in der Regel keine Schutzrechte bestehen.  

Darüber hinaus existiert grundsätzlich die Gefahr, dass eine künstliche Intelligenz ein bestehendes Urheberrecht verletzt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die erstellen Inhalte zu nah an den urheberrechtlich geschützten Werken sind, mit denen die Anwendung trainiert wurde. Ob und wann wegen einer solchen Urheberrechtsverletzung Sanktionen drohen, müssen Gerichte im Einzelfall entscheiden. Zudem gilt es gerichtlich zu klären, welche konkreten Ansprüche bestehen. So gilt etwa ein Anspruch auf Schadensersatz bislang als umstritten.

Um Abmahnungen oder Klagen zu vermeiden, ist es daher sinnvoll, generierte Inhalte vor einer Verwertung bzw. Veröffentlichung manuell zu prüfen.

KI und das Urheberrecht – kurz und kompakt

Eine künstliche Intelligenz kann laut Urheberrecht nicht der Urheber der erstellten Inhalte sein und keine urheberrechtlich geschützten Werke erschaffen. Gleichzeitig erlaubt das Urheberrechtsgesetz die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken, um KI-Anwendungen zu trainieren.  

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

2 Gedanken zu „Künstliche Intelligenz (KI) im Urheberrecht: Welche Rechte bestehen?

  1. Irina

    21. Juli 2023 at 15:04

    Problematisch wird es doch allerspatestens dann, wenn das von der KI erzeugte Bild nur minimale Abweichungen vom Original hat und letztlich durch diese Freigabe ein urheberrechtlich geschütztes Werk plötzlich ungeschützt und natürlich auch unentgeltlich fleißig genutzt wird. Ab wann ist es ein eigenes Werk, wie wird der Künstler geschützt, der das ursprüngliche Werk erschaffen hat, der seine Fähigkeiten, seine Kenntnisse, seine Kreativität und im Zweifel auch viele Stunden Arbeit da reingesteckt hat?

  2. Dr. Nerd

    18. Mai 2023 at 18:05

    „wenn ein Bild dem Original zu ähnlich ist“ – wie soll man als Nutzer der KI wissen, welche Bilder zum „Training“ benutzt wurden? Nach meinem Verständnis ist dieses „Werk“ eine neue Komposition und da von der KI erstellt auch Copyright frei. Bei Milliarden von Bildern die es gibt, wird es immer eines oder mehrere geben, die ähnlich sind – Stichwort Rückwärtssuche bei google. Ich sehe da nur wieder unnötiges Klagepotential so nach dem Motto „Hey, auf meinem Bild ist das Auto ein roter Porsche – auf dem Bild ist auch ein roter Porsche. Abmahnung!“

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