VG Bild-Kunst: Zweitverwertung für bildende Künstler

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Einen echten Picasso können sich wohl nur die wenigsten von uns ins Wohnzimmer hängen. Einen Kunstdruck, ein Poster oder eine Postkarte mit dem entsprechenden Motiv können wir hingegen schon für kleines Geld erwerben. Dass der Künstler oder die entsprechenden Rechtsinhaber für diese Vervielfältigungen entschädigt werden, dafür sorgt unter anderem die VG Bild-Kunst.

Die VG Bild-Kunst vertritt die Rechte von Fotografen, Malern und Bildhauern.
Die VG Bild-Kunst vertritt die Rechte von Fotografen, Malern und Bildhauern.

FAQ zur VG Bild-Kunst

Wer kann Mitglied bei der VG Bild-Kunst werden?

Zu den Mitgliedern gehören Künstler aus den verschiedensten Bereichen. Dabei kann es sich beispielsweise um Fotografen, Illustratoren und Bildhauer handeln.

Vergibt die VG Bild-Kunst ein Stipendium oder existiert eine andere Art der Förderung?

Durch die Stiftung Kulturwerk können Fotografen, Illustratoren oder auch kulturell bedeutende Vorhaben aus dem Bereich Film finanzielle Unterstützung von der VG Bild-Kunst erhalten. Die Förderung finanziert sich aus den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft. Diese finanzielle Unterstützung wird für Mitglieder aller drei Berufsgruppen bereitgestellt.

Ist es für mich als Künstler sinnvoll, mich bei der VG Bild-Kunst anzumelden?

Die Einschätzung, wann eine Anmeldung sinnvoll ist, hängt von vielfältigen Faktoren ab. In der Regel sollten Künstlern durch die Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst keine Nachteile entstehen. Ob sich der Aufwand für die Meldung aller Werke finanziell lohnt, hängt von den individuellen Umständen ab.

Welchen Zweck erfüllt die VG Bild-Kunst?

Möchten Sie Werke der bildenden Kunst verwerten, ist dies durch die Zahlung der von der VG Bild-Kunst festgelegten Tarife möglich.
Möchten Sie Werke der bildenden Kunst verwerten, ist dies durch die Zahlung der von der VG Bild-Kunst festgelegten Tarife möglich.

Bei der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst – abgekürzt als VG Bild-Kunst – handelt es sich um einen Verein, welcher der Wahrnehmung von Urheberrechten dient. Zu den Mitgliedern zählen vor allem Künstler, die Werke aus den Bereichen der bildenden Kunst, Fotografie, Illustration, Karikatur sowie des Films schaffen.

Abhängig von der jeweiligen Werkart bzw. -gattung ergeben sich verschiedenste Verwertungsarten. So ist bei Gemälden eine Abbildung in einer Zeitschrift wahrscheinlicher als im Zuge einer Reportage im Fernsehen. Im Gegensatz dazu erfolgt die Verwertung von Filmen insbesondere über Vorstellungen im Kino und die Zweitverwertung im Fernsehen. Darüber hinaus ist auch der Verkauf einer DVD üblich.

In vielen Fällen lässt sich eine Verwertung durch Dritte nur schwer individuell nachvollziehen und auch die angemessene Vergütung gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) können Urheber nicht immer aus eigener Kraft gewährleisten. Die VG Bild-Kunst unterstützt angemeldete Künstler und nimmt je nach Berufsgruppe die Rechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch wahr.

Abhängig von der jeweiligen Berufsgruppe variiert die Tätigkeit der VG Bild-Kunst, dabei lassen sich die Urheber bzw. Rechteinhaber wie folgt differenzieren:

  • Bildende Künstler (wie Maler und Bildhauer)
  • Fotografen, Karikaturisten, Grafiker, Designer sowie Bildagenturen
  • Regisseure, Kameraleute, Editoren, Szenenbildner, Kostümbildner und Trickfilmzeichner

Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst

Die bei der VG Bild-Kunst registrierten Künstler können von der Ausschüttung profitieren.
Die bei der VG Bild-Kunst registrierten Künstler können von der Ausschüttung profitieren.

Die Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst ist kostenlos und setzt den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages voraus. Um von einer Ausschüttung aufgrund von Lizenzeinnahmen sowie von der Urheberrechtsgebühr zu profitieren, gilt es zudem Kunstwerke zu melden.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, neue Werke bei der VG Bild-Kunst über eine Online-Meldung zu verzeichnen. Als Meldeschluss für die Ausschüttung gilt dabei in der Regel jeweils der 30. Juni.

Um Abbildungen bzw. Fotografien von urheberrechtlich geschützten Werken der bildenden Kunst zu produzieren, ist gemäß UrhG das Einverständnis des Urhebers notwendig. Nimmt die VG für Bild und Kunst die Rechte für die Zweitverwertung wahr, können Sie von dieser eine Lizenz erwerben. Um herauszufinden, ob es sich bei dem Künstler überhaupt um ein Mitglied handelt, bietet die VG Bild-Kunst eine Künstlersuche auf ihrer Webseite an.

VG Bild-Kunst – kurz und kompakt

Die VG Bild-Kunst übernimmt als Verwertungsgesellschaft die Verwaltung der Zweitverwertungsrechte für urheberrechtlich geschützte Werke der bildenden Kunst. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen dabei die Erteilung von Lizenzen für Vervielfältigungen und die Erhebung von Gebühren.

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VG Bild-Kunst: Zweitverwertung für bildende Künstler
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

3 Gedanken zu „VG Bild-Kunst: Zweitverwertung für bildende Künstler

  1. Dr. Wilfried B

    7. März 2022 at 20:10

    Für meinen Bericht über teils schmerzliche Vorkommnisse bei der Ausbildung, im Schuldienst und v.a. seitens Gutachtern meiner als Habilschrift eingereichten Arbeit habe ich für ein Vorsatzblatt das Gemälde „Der Sieg der Wahrheit“ im Katalog der Alten Pinakothek Münchens gefunden.
    Der Abdruck aus deren CD-ROM ist für mich Laien schwierig. Doch ein Händler, der verschiedene Ausfertigungen (z.B. gerahmt) an und stellt zu seiner Werbung eine duchaus für mein Buch brauchbare Reproduktion im Internet aus.
    Der Verlag möchte nun sichergehen. dass er keine rechtlichen Schrierigkeiten bekommt, wenn er das Gemälde für mich abbildet.

  2. Willi

    30. April 2021 at 11:14

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in Erwartung der Entschädigung von der Stadt Filderstadt im Fall der Auflagenmappe „Istrisches Tagebuch“ habe ich von der Artothek das Schreiben (siehe Anhang) erhalten.
    Da wurde ich unter anderem auf Sie – VG BildKunst verwiesen.
    Meine Frage an Sie ist. Wird in diesem Fall eine Entschädigung über die Verwertungsgesellschaft VG BildKunst ausgeschüttet?

    [Angaben von der Redaktion entfernt.]

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. April 2021 at 13:21

      Hallo Willi,
      wir können Ihnen bei diesem Anliegen leider nicht weiterhelfen, da wir in keinerlei Verbindung zur VG Bild-Kunst stehen. Sie haben sich mit Ihrem Anliegen an die falsche Stelle gewandt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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