Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 18. November 2020
Einen echten Picasso können sich wohl nur die wenigsten von uns ins Wohnzimmer hängen. Einen Kunstdruck, ein Poster oder eine Postkarte mit dem entsprechenden Motiv können wir hingegen schon für kleines Geld erwerben. Dass der Künstler oder die entsprechenden Rechtsinhaber für diese Vervielfältigungen entschädigt werden, dafür sorgt unter anderem die VG Bild-Kunst.
Inhalt
FAQ zur VG Bild-Kunst
Zu den Mitgliedern gehören Künstler aus den verschiedensten Bereichen. Dabei kann es sich beispielsweise um Fotografen, Illustratoren und Bildhauer handeln.
Durch die Stiftung Kulturwerk können Fotografen, Illustratoren oder auch kulturell bedeutende Vorhaben aus dem Bereich Film finanzielle Unterstützung von der VG Bild-Kunst erhalten. Die Förderung finanziert sich aus den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft. Diese finanzielle Unterstützung wird für Mitglieder aller drei Berufsgruppen bereitgestellt.
Die Einschätzung, wann eine Anmeldung sinnvoll ist, hängt von vielfältigen Faktoren ab. In der Regel sollten Künstlern durch die Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst keine Nachteile entstehen. Ob sich der Aufwand für die Meldung aller Werke finanziell lohnt, hängt von den individuellen Umständen ab.
Welchen Zweck erfüllt die VG Bild-Kunst?
Bei der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst – abgekürzt als VG Bild-Kunst – handelt es sich um einen Verein, welcher der Wahrnehmung von Urheberrechten dient. Zu den Mitgliedern zählen vor allem Künstler, die Werke aus den Bereichen der bildenden Kunst, Fotografie, Illustration, Karikatur sowie des Films schaffen.
Abhängig von der jeweiligen Werkart bzw. -gattung ergeben sich verschiedenste Verwertungsarten. So ist bei Gemälden eine Abbildung in einer Zeitschrift wahrscheinlicher als im Zuge einer Reportage im Fernsehen. Im Gegensatz dazu erfolgt die Verwertung von Filmen insbesondere über Vorstellungen im Kino und die Zweitverwertung im Fernsehen. Darüber hinaus ist auch der Verkauf einer DVD üblich.
In vielen Fällen lässt sich eine Verwertung durch Dritte nur schwer individuell nachvollziehen und auch die angemessene Vergütung gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) können Urheber nicht immer aus eigener Kraft gewährleisten. Die VG Bild-Kunst unterstützt angemeldete Künstler und nimmt je nach Berufsgruppe die Rechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch wahr.
- Bildende Künstler (wie Maler und Bildhauer)
- Fotografen, Karikaturisten, Grafiker, Designer sowie Bildagenturen
- Regisseure, Kameraleute, Editoren, Szenenbildner, Kostümbildner und Trickfilmzeichner
Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst
Die Mitgliedschaft bei der VG Bild-Kunst ist kostenlos und setzt den Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages voraus. Um von einer Ausschüttung aufgrund von Lizenzeinnahmen sowie von der Urheberrechtsgebühr zu profitieren, gilt es zudem Kunstwerke zu melden.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, neue Werke bei der VG Bild-Kunst über eine Online-Meldung zu verzeichnen. Als Meldeschluss für die Ausschüttung gilt dabei in der Regel jeweils der 30. Juni.
Um Abbildungen bzw. Fotografien von urheberrechtlich geschützten Werken der bildenden Kunst zu produzieren, ist gemäß UrhG das Einverständnis des Urhebers notwendig. Nimmt die VG für Bild und Kunst die Rechte für die Zweitverwertung wahr, können Sie von dieser eine Lizenz erwerben. Um herauszufinden, ob es sich bei dem Künstler überhaupt um ein Mitglied handelt, bietet die VG Bild-Kunst eine Künstlersuche auf ihrer Webseite an.
VG Bild-Kunst – kurz und kompakt
Die VG Bild-Kunst übernimmt als Verwertungsgesellschaft die Verwaltung der Zweitverwertungsrechte für urheberrechtlich geschützte Werke der bildenden Kunst. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen dabei die Erteilung von Lizenzen für Vervielfältigungen und die Erhebung von Gebühren.