Urheberrecht bei einer Grafik: Wissenswertes für Designer

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Durch Grafiken lassen sich Zusammenhänge und Informationen visuell darstellen und vermitteln. Zu den wichtigsten Gestaltungsmerkmalen beim Grafikdesign zählen dabei Bilder, Farben und Schrift. Durch die Kombination dieser Elemente entstehen Produkte wie Firmenlogos, Werbebroschüren oder Infografiken. In der Regel entstehen diese Projekte als Auftragsarbeit, doch wie wirkt sich dies auf das Urheberrecht für diese Grafik aus?

Das Urheberrecht schützt eine Grafik, wenn diese individuell und kreativ ist.
Das Urheberrecht schützt eine Grafik, wenn diese individuell und kreativ ist.

FAQ zum Urheberrecht bei einer Grafik

Wenn das Urheberrecht eine Grafik nicht schützt, kann ich diese dann einfach verwenden?

Grundsätzlich ist die Einschätzung, wann ein Urheberrechtsschutz besteht, ein komplexes Verfahren. Nur weil Sie selbst einen Entwurf für nicht kreativ erachten, bedeutet dies nicht automatisch, dass bei der Verwendung ohne das Einverständnis des Schöpfers, keine Abmahnung droht. Zudem kann ein Entwurf auch als Design beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sein.

Schützt das Urheberrecht auch eine Grafik, die nur am Computer entstanden ist?

Erreicht die entsprechende Darstellung, die im UrhG definierte Werksqualität, können auch reine Computergrafiken zu den geschützten Werkarten zählen.

Wie verhindere bzw. erschwere ich Urheberrechtsverletzungen?

Möchten Sie Grafiken oder Bilder schützen, können Sie diese mit Wasserzeichen versehen. Wirklich verhindern lässt sich damit eine unerlaubte Verwetung allerdings auch nicht.

Was besagt das Urheberrecht zum Grafikdesign?

Grafik gemäß Urheberrecht: Einfache Piktogramme sind in der Regel nicht geschützt.
Grafik gemäß Urheberrecht: Einfache Piktogramme sind in der Regel nicht geschützt.

Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) unterliegen insbesondere die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst dem Urheberrecht. Dieser Schutz des geistigen Eigentums kann sich dabei sowohl auf Gemälde als auch auf Computergrafiken erstrecken. Wichtig ist dabei nur, dass die jeweilige Schöpfung sich durch ein ausreichendes Maß an Kreativität und Individualität auszeichnet.

Wann die notwendige Schöpfungshöhe für das Urheberrecht bei einer Grafik erreicht ist, lässt sich pauschal allerdings nicht bestimmen. So kann es ggf. notwendig sein, dass ein Gericht eine entsprechende Einschätzung vornehmen muss.

In der Regel gilt aber der Grundsatz: Je komplexer eine Darstellung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Urheberrecht eine Grafik schützt. So erreicht zum Beispiel ein Piktogramm bzw. Icon zum Drucken von Dokumenten die notwendige Schöpfungshöhe in der Regel nicht.

Grundsätzlich können auch die grafisch dargestellten Abläufe einer Gebrauchsanleitung urheberrechtlich geschützt sein. Allerdings muss der verantwortliche Grafiker in einem solchen Fall erkennbar dazu beigetragen haben, dass die Darstellung besonders verständlich oder übersichtlich ist. Schon aufgrund dieser notwendigen Einschätzung zeigt sich, ob eine Grafik unter das Urheberrecht fällt, vom individuellen Einzelfall abhängt.

Urheberrecht bei einer Grafik: Was gilt bei Auftragsarbeiten?

Das Urheberrecht an einem Grafikdesign lässt sich nicht übertragen.
Das Urheberrecht an einem Grafikdesign lässt sich nicht übertragen.

Selbst wenn ein Designer im Auftrag Grafiken erstellt, liegt das Urheberrecht in der Regel beim Schöpfer. Der Auftraggeber erhält hingegen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen die Nutzungsrechte für das Grafikdesign und kann das erstellte Logo zum Beispiel auf seiner Website einbinden.

Was genau der Auftraggeber genau mit der durch das Urheberrecht geschützten Grafik machen darf, sollte dabei in einem Vertrag über die Übertragung von Nutzungsrechten definiert sein. Dabei gilt es zum Beispiel die Verwendung bei Online- und Offline-Werbung oder auch die Überlassung der Originaldateien zu regeln.

Wichtig! Setzt der Grafiker „nur“ die konkreten Vorstellungen oder die Skizze eines Kunden um, entsteht dabei in der Regel kein Urheberrecht für die Grafik. Hierbei handelt es sich vielmehr um eine Dienstleistung. Allerdings kann unter Umständen die Vorlage bzw. Zeichnung urheberrechtlich geschützt sein.

Urheberrecht bei einer Grafik – kurz und kompakt

Zeichnen sich Grafiken durch Kreativität und Individualität aus, können diese grundsätzlich unter den Schutz des Urheberrechts fallen. Dies gilt auch für Darstellungen, die vollständig am Computer erschaffen werden. Um herauszufinden, ob das Urheberrecht eine Grafik schützt, ist ggf. eine Prüfung des Einzelfalls notwendig.

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Urheberrecht bei einer Grafik: Wissenswertes für Designer
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

21 Gedanken zu „Urheberrecht bei einer Grafik: Wissenswertes für Designer

  1. Lilli

    15. Januar 2024 at 15:47

    Hallo, ich habe ein Piktogramm entworfen, das Leben retten kann. Kann ich so etwas schützen lassen. VG

  2. Bella

    20. April 2023 at 22:04

    Hallo ich hätte folgende Frage:

    Wenn ich aus dem Internet ein Bild nehme und dieses digitial NACHZEICHNE, dann das Bild aber verändere, zb Farben ändere, die Augen anders gestalte, so das es nicht mehr 1:1 gleich aussieht, darf ich es dann als MEIN Werk ausgeben und auch dieses Werk auf Tassen ect bedrucken lassen und auch verkaufen? Über eine Antwort wäre ich wirklich dankbar. Freundliche Grüße

  3. Lars

    31. Oktober 2022 at 20:38

    Hi liebes Urheberrechts-Team,

    Ich hab mal eine Frage zu Mock-ups von Social-Media Plattformen. Auf diversen Websites werden die Designs aller Social-Media Kanäle als editierbare PSD/Sketch/Figma Datei und Gestaltungsvorlage teils käuflich, teils kostenlos angeboten. Auf envato, Etsy, Behance, aber auch bei Shutterstock oder iStock findet man instagram oder Facebook Replikas. Unterliegen die Screendesigns nicht auch dem Urheberrecht? Manche Platformen lassen einfach nur das Logo weg oder nutzen minimal andere Icons. Reicht das als Differenzierung? Darf man solche Mock-ups nutzen oder gar selbst erstellen und verkaufen?

    Was ist ihre Einschätzung?

    Vielen Dank

  4. Pierre

    17. Februar 2022 at 8:59

    Liebes Team von urheberecht.de,

    zunächst Vielen Dank für den sehr informativen Beitrag.
    Hierzu hätte ich konkrete Nachfrage.
    Ich erstelle Grafiken von realen Motorsportfahrzeugen, wie beispielweise aus LeMans, Formel1 oder auch vom 24h Rennen auf dem Nürburgring. Meine Vektorgrafiken spiegeln das Auto sehr detail getreu mit Sponsoren nach. Dürfen diese selbst erstellen Grafiken auch für den kommerziellen Gebrauch genutzt werden?

    Ich stelle diese Frage, da ein Fotograf, welcher Bilder direkt an Strecke macht im Anschluss diese ja vermarkten/verkaufen kann. Gilt dieses recht am Bild dann gleichermaßen für erstelle Grafiken von original Fahrzeugen?

    Vielen Dank und Viele Grüße,

  5. sebcur

    17. Dezember 2021 at 9:11

    Guten Tag,

    eine sehr informative Seite, vielen Dank erstmal.

    Ich hätte trotzdem eine konkrete Frage: Nehmen wir an, ich hätte eine Bar, die nach einem bekannten Sportereignis benannt ist. Zum Beispiel „Indy 500“ oder „Indianapolis 500“ und ich würde ein eigenes Logo entwerfen und Shirts und Tassen damit bedrucken. Verkaufen möchte ich die Sachen mit meinem Logo in der Bar und auch auf den gängigen OnDemand-Print-Anbietern. Jetzt passiert es, dass manche Anbieter mein Logo öfters mal wegen Unklarheit raus werfen und manche lassen es drin.

    Kann ich dann Klarheit darüber schaffen, wenn ich das Logo meiner Bar als Designvorlage schützen lasse?

    Ich danke im Voraus

  6. Pascal

    4. Februar 2021 at 17:29

    Hallo, ich bin Musiker und möchte in meiner Cover-Artwork die Icons zum Anruf annehmen bzw. ablehnen miteinbauen. Nehmen würde ich sie von dem Screenshot eines Anrufs auf meinem iPhone. Ist das erlaubt? Es entsteht ein neues Werk auf dem diese Anruf-Icons zu sehen sind. LG Pascal

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Februar 2021 at 13:55

      Hallo Pascal,
      unterliegen die Icons dem Urheberrecht, ist eine Verwendung nur mit dem Einverständnis des Urhebers bzw. des Rechteinhabers zulässig.
      Eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Markus J

    26. Januar 2021 at 23:43

    Hallo,
    ich möchte ein Sicherheitsschild an einem Serienprodukt anbringen. Hierfür würde ich gerne die Piktogramme aus der Norm DIN EN ISO 7010 verwenden und diese selbst auf einen Aufkleber ausdrucken u. anbringen. Darf ich diese Piktogramme aus der Norm 1:1 kopieren, muss ich diese nachzeichnen oder muss ich doch einen Schutz beachten?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Januar 2021 at 15:24

      Hallo Markus,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. K.

    18. November 2020 at 21:14

    Hallo,
    ich bin Grafikerin und mein Chef möchte, dass ich einen fremden Prospekt für unseren Prospekt genauso kopiere und nur eine Farbe hierfür ändere. Themeninhaltlich sind diese zwei Prospekte gleich. Inwieweit kann ich dafür als Angestellte verantwortlich gemacht werden falls die Kopie auffliegen sollte?
    Und was wäre, wenn meine zwei Chefs gegen mich aussagen, dass sie von dem Layout der Konkurrenz nichts gewusst haben und alle Verantwortung auf mich schieben?
    Danke erst mal.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      23. November 2020 at 15:56

      Hallo,
      eine Urheberrechtsverletzung kann grundsätzlich eine Abmahnung nach sich ziehen. Ob diese Gefahr in Ihrem Fall besteht, können wir nicht pauschal einschätzen. So gilt es unter anderem zu prüfen, ob das Original die notwendige Schöpfungshöhe für ein urheberrechtliches Werk besitzt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Eva

    23. November 2019 at 9:46

    Hallo,
    wir sind ein Orchester was regelmäßig Plakate intern entwirft, produziert, verteilt und aufhängen lässt. Nun ist die Frage nach dem Copyright aufgekommen. Es ist klar, dass derjenige, der das Plakat entwirf mit Name für sein Design auf dem Plakat stehen soll. Eine andere Frage, die wir uns nicht beantworten können ist die der Schriftgröße.
    Wie groß muss der Vermerkt des Copyrights auf dem Plakat sein? Gibt es hier eine allgemeine Regel?
    Können Sie mir weiterführende Quellen nennen?

    Vielen Dank für eine Antwort.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. November 2019 at 15:25

      Hallo Eva,
      entsprechende Vorgaben sind uns nicht bekannt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Stefan

    4. Juli 2019 at 17:55

    Hallo,

    ich hatte eine klare Vorstellung bezüglich einer Grafik und habe diese einem Designer mitgeteilt. Die daraus resultierende Grafik entsprach jedoch nicht meinen Vorstellungen, der Auftrag ist nie beendet worden da der Designer keine Zeit mehr hatte wegen eines anderen großen Auftrages, trotzdem existiert diese Grafik als sozusagen erster Entwurf. Wer wäre denn jetzt in diesem Fall Urheber. Der Designer als Dienstleister oder ich als derjenige auf dessen Ideen die Grafik beruht?

    Ich habe danach einen anderen Grafiker beauftragt und ihm meine Wünsche und auch die Details genannt. Nach mehreren Änderungen nach meinen Angaben ist diese Grafik ca. 2005 zu meinem Firmenlogo geworden. Wer wäre denn in diesem Fall der Urheber?

    P.S.: Die alleinigen Verwertungsrechte liegen in beiden Fällen gemäß vertraglicher Vereinbarungen sowieso bei mir. Damit ist die Urheberschaft eher von zweitrangiger Bedeutung, aber für das Verständnis doch interessant.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      8. Juli 2019 at 7:27

      Hallo Stefan,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich, da in solchen Fällen der Einzelfall zu prüfen ist. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Stefan

        24. September 2022 at 14:14

        Laut „Internetsuche“ ist das Recht bei dem Auftraggeber, wenn er ganz genau vorgegeben hat, wie die Grafik auszusehen hat. Anders sieht es aus, wenn der Kunde ein Beispiel eines Konkurrenten nimmt, Illustrationen oder Fotos zur Verfügung stellt und z.b. anhand einer selbsterstellten Skizze zeigt wie genau die Grafik zusammengestellt und gebaut werden soll. Stellt man hingegen Illustrationen, Bilder, Texte, Wörter zur Verfügung, aus denen viele unterschiedliche Designs gestaltet werden sollen und hat hierfür lediglich ein Beispiel eines Konkurrenten erhalten und Wörter, Bilder oder Illustrationen die in der Grafik enthalten sein sollen, aus denen man unterschiedliche Designs erstellen soll, dann ist das Recht einmal beim Designer und bei dem Illustrator / Fotografen als Urheber.

  11. Florin

    19. Juni 2019 at 11:54

    Moin,

    ich bin Hobby Grafikdesigner, wollte mit 2 Partnern eine Marke ins Leben rufen mit online Shop usw. Aber die Herren haben es sich anders überlegt mich sozusagen ver****t und sagten das sie unser gemeinsames Label hinter meinem Rücken angemeldet hätten plus Logo was ich für uns 3 entworfen habe. Kann ich da was machen oder liegt es alles bei denen also die Rechte mein ich.

    Es gab nie einen Vertrag oder eine wirkliche Einigung oder so.

    Bitte um Hilfe/Antwort.

    MfG
    Florin

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      20. Juni 2019 at 9:50

      Hallo Florin,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Luise

    5. Dezember 2018 at 16:32

    Ich habe Grafik Design studiert und erstelle nun professionelle Templates für Blogs. Immer wieder werden sie kopiert und ohne meine Erlaubnis zum Download angeboten. Ich werde mich an das hier erwähnte Deutsche Patent- und Markenamt wenden, um meine Möglichkeiten zu besprechen.

  13. Dini

    15. Oktober 2018 at 20:05

    Hallo,

    eine Frage zu Architektur- bzw. Produktvisualisierungen. Ich bin Visualisierer und erstelle für meine Kunden schicke Visualisierungen, die meistens auch in der Presse (online und print) veröffentlicht werden, oder auf Bauschildern. Der Auftraggeber zieht es nicht in Erwägung, meinen Namen zu nennen und setzt sogar noch ein Copyright auf die von mir erstellten Visualisierungen. Überall in der Presse steht der Auftraggeber und mein Name wird nicht erwähnt. Ist mein Werk urheberrechtlich geschützt? Ist der Auftraggeber verpflichtet meinen Namen in der Pressemitteilung zu nennen? Ist der Auftraggeber verpflichtet bei Verwendung meiner Visualisierung auf seiner Homepage meinen Namen darunter zu setzen? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    VG

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2018 at 8:16

      Hallo Dini,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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