Logo schützen lassen: Sinnvoll oder nicht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Logo ist nicht selten das Aushängeschild eines Unternehmens und trägt erheblich zum Wiedererkennungswert eines Produktes bzw. einer Dienstleistung bei. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Firmen ein großes Interesse daran haben, ihr Logo schützen zu lassen und dadurch eine mögliche Produktpiraterie zu verhindern.

Welche Möglichkeiten gibt es, um einen Namen und ein Logo schützen zu lassen?
Welche Möglichkeiten gibt es, um einen Namen und ein Logo schützen zu lassen?

FAQ zum Thema „Logo schützen lassen“

Wie lässt sich ein Logo schützen?

Ein Logo kann als Grafik unter das Urheberrecht fallen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Logo als Marke eintragen zu lassen.

Woran kann ich erkennen, dass ein Logo geschützt ist?

Möchten Sie ein Logo schützen lassen, sollten Sie im Vorfeld eine sogenannte Markenrecherche durchführen. In der Datenbank des DPMA können Sie angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene deutsche Marken einsehen.

Was droht, wenn ich geschützte Logos verwende?

Entschließt sich ein Unternehmen dazu, ein Logo beim DPMA schützen zu lassen, erhält dieses das ausschließliche Recht an dieser Kennzeichnung. Bringen Sie Produkte oder Dienstleistungen mit einem identischen Symbol oder einer geschützten Wortmarke in den Verkehr, kann eine Markenrechtsverletzung vorliegen. Diese zieht in der Regel eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung nach sich.

Logo rechtlich schützen lassen: Wie geht das?

Durch eine Wort-/Bildmarke können Sie Logo und Namen gemeinsam schützen lassen.
Durch eine Wort-/Bildmarke können Sie Logo und Namen gemeinsam schützen lassen.

Der Schutz für ein Logo erfolgt in der Regel über die Anmeldung als Marke beim DPMA. Experten sprechen bei einem solchen grafischen Element meist von einer Bildmarke. Verbindet das Logo Schriftzeichen und Grafiken, liegt hingegen eine sogenannte Wort-/Bildmarke vor.

Damit Sie ein Logo schützen lassen können, muss dieses allerdings konkrete Voraussetzungen erfüllen. So müssen Marken grundsätzlich unterscheidungskräftig sein und es darf sich nicht nur um eine reine Beschreibung des Produktes oder der Dienstleistung handeln.

So handelt es sich zum Beispiel beim Wort „Fön“ um einen geschützten Markennamen, weshalb die Konkurrenz ähnliche Produkte als Haartrockner bezeichnet. Diese Bezeichnung ließe sich gemäß Markenrecht allerdings nicht schützen, da es sich hierbei nur um eine Beschreibung des Produktes handelt.

Darüber hinaus können Sie sich ein Logo nur schützen lassen, wenn dieses grafisch darstellbar ist. Denn gemäß deutschem Recht ist ein reiner Ideenschutz nicht möglich.

Logo schützen lassen: Welche Kosten fallen an?

Schützen Sie Ihr Logo gemäß Markenrecht, entstehen dafür Gebühren.
Schützen Sie Ihr Logo gemäß Markenrecht, entstehen dafür Gebühren.

Entschließen Sie sich dazu ein Logo schützen zu lassen, fallen beim Patentamt für die Anmeldung grundsätzlich Kosten an. Diese liegen mindestens bei 290 Euro. Durch die Eintragung ins Markenregister erhalten Sie für zehn Jahre das ausschließliche Recht für die gewerbliche Nutzung der Kennzeichnung.

Möchten Sie das Logo darüber hinaus schützen lassen, können Sie die Laufzeit des Schutzrechtes unbegrenzt um einen Zeitraum von jeweils zehn Jahren verlängern. Allerdings fällt dafür eine Verlängerungsgebühr an, welche bei mindestens 750 Euro liegt.

Weitere Kosten können zudem entstehen, wenn Sie einen Anwalt für Markenrecht mit der Eintragung oder der Prüfung der notwendigen Unterlagen beauftragen.

Zeichnet sich Ihr Logo durch ein besonderes Maß an Kreativität und Individualität aus, kann dieses als Werk der Kunst auch unter das Urheberrecht fallen. Werden die dafür notwendigen Kriterien erfüllt, besteht die Möglichkeit, ein Logo urheberrechtlich schützen zu lassen. Dies ist kostenlos, denn eine Anmeldung oder amtliche Hinterlegung ist für den Urheberschutz nicht notwendig.

Logo schützen lassen – kurz und kompakt

Um eine Logo vor der Verwertung Dritter zu schützen, ist eine Eintragung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) möglich. Durch das Markenrecht erhalten Sie die ausschließlichen Rechte für den Gebrauch im gewerblichen Rahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Logo auch dem Urheberrecht unterliegen.

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Logo schützen lassen: Sinnvoll oder nicht?
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

9 Gedanken zu „Logo schützen lassen: Sinnvoll oder nicht?

  1. Vitali

    21. November 2023 at 17:33

    Guten Tag.
    Wir haben ein Firmen logo erstellt und möchte gerne das Sie prüfen und Schutzen!
    MFG

  2. Daniel

    10. Oktober 2022 at 13:22

    Möchte mein selber erfundene Namen Kürzel schützen lassen den im Internet wird damit schon schmuh betrieben wie kann ich das schaffen !!!

  3. Marc

    15. März 2022 at 15:26

    Hallo wo kann ich mein logo Urheberrecht schützen lassen

  4. Martina

    3. September 2021 at 17:59

    Hallo
    Wir möchten unser Logo patentieren lassen oder schützen
    Was muss ich machen um es eintragen zu können.
    Zur Zeit ist unser Firmen Logo aber wir wollen es auch für andere Sachen verwenden
    LG Bendt

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. September 2021 at 8:24

      Hallo Martina,
      ein Patent dient dem Schutz von technischen Erfindungen und kommt somit bei einem Logo nicht infrage.
      Grafische Darstellungen können aber dem Urheberrecht unterliegen und lassen sich ggf. als Marke schützen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Moritz

    19. Juni 2021 at 22:10

    Guten Tag, wie verhält es sich wenn ich ein Logo designt habe, die Nutzung nicht gestattet habe und der Kunde es sich einfach als Marke eingetragen hat?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Juni 2021 at 9:14

      Hallo Moritz,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Tim

    30. November 2020 at 13:49

    Guten Tag,

    wo finde ich das Dokument zum Ausfüllen der Daten zur Registrierung der Marke?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      10. Dezember 2020 at 16:04

      Hallo Tim,
      diese finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

      Ihr Team von urheberrecht.de

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