Titelschutz: Wann stehen Werktitel unter Schutz?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Titel von Zeitschriften, Büchern, Filmen oder Computerspielen soll die Aufmerksamkeit von Kunden auf sich ziehen und neugierig machen. Die Bezeichnung von einem Werk kann also eine Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen. Damit diese auch einmalig bleibt und eine Unterscheidung möglich ist, existiert im Markenrecht der sogenannte Titelschutz.

Der Titelschutz für die Bezeichnung von Werken gilt unter anderem bei Musik, Film oder Buch.
Der Titelschutz für die Bezeichnung von Werken gilt unter anderem bei Musik, Film oder Buch.

FAQ zum Titelschutz

Wozu dient der Titelschutz?

Diese Form des Markenrechts schützt die Bezeichnung eines Werkes.

Besteht auch ein urheberrechtlicher Titelschutz?

In der Theorie ist ein Titelschutz durch das Urheberrecht durchaus denkbar, allerdings scheitert die Umsetzung in den meisten Fällen. Grund dafür sind die Anforderungen für den urheberrechtlichen Schutz, denn aufgrund der wenigen Worte, die ein Werktitel umfasst, ist es in der Regel nicht möglich, die Gestaltungshöhe für eine persönliche geistige Schöpfung eines Textwerkes zu erreichen.

Wie kann ich herausfinden, ob für eine Bezeichnung bereits ein Titelschutz vorliegt?

Möchten Sie sich zum Beispiel einen Buchtitel schützen lassen, ist es sinnvoll, im Voraus eine Titelschutzrecherche durchzuführen. Dafür bietet sich vor allem eine Suche im Internet an. Bei einem Buchtitel können Sie zum Beispiel auch über das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) recherchieren oder eine Anfrage bei der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main starten.

Gesetzliche Grundlagen zum Titelschutz

Es ist meist nicht notwendig, den Titelschutz zu beantragen, dieser entsteht automatisch.
Es ist meist nicht notwendig, den Titelschutz zu beantragen, dieser entsteht automatisch.

In der Regel entfällt für Werktitel – aufgrund ihrer reduzierten Länge – der Schutz durch das Urheberrecht, denn sie erreichen mit den wenigen Worten nicht die notwendige Gestaltungshöhe einer persönlich geistigen Schöpfung.

Damit es allerdings möglich ist, Werke zu unterscheiden und zugleich auch einen Hinweis auf deren Inhalte zu geben, sind diese Titel von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ermöglicht der Gesetzgeber den Titelschutz für Namen und Bezeichnungen von Werken.

Da es sich bei einem Titel um eine Produktbezeichnung handelt, ist der Titelschutz an die Vorgaben zu Marken angelehnt und die gesetzlichen Vorgaben sind im Markengesetz (MarkenG) verzeichnet. Relevant sind dabei vor allem die §§ 5 und 15 im MarkenG.

Im § 5 Abs. 1 MarkenG heißt es:

Als geschäftliche Bezeichnungen werden Unternehmenskennzeichen und Werktitel geschützt.

Das Gesetz definiert in diesem Zusammenhang den Begriff des „Werktitels“ als Namen oder besondere Bezeichnungen von:

  • Druckschriften
  • Filmwerken
  • Tonwerken
  • Bühnenwerken
  • sonstigen vergleichbaren Werken
Unter die vergleichbaren Werke können unter anderem auch Internetdomains, Computerprogramme oder Datenbanken fallen.

Welche Voraussetzungen existieren für den Titelschutz?

Die Anforderungen für den Titelschutz sind – im Vergleich zum Schutz durch das Urheberrecht oder andere Teilgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes – relativ gering. Die Kriterien für die Entstehung eines geschützten Werktitels sind nämlich nur eine ausreichende Kennzeichnungskraft und die Benutzungsaufnahme.

Eine ausreichende Kennzeichnungskraft liegt vor, wenn der Titel die Unterscheidung zwischen dem jeweiligen Werk und anderen ermöglicht. Allerdings wird die Unterscheidungskraft bei den verschiedenen Werken unterschiedlich stark gewertet. So reicht es bei einer Zeitung beispielsweise aus, wenn sich die Namen durch eine Ortsbezeichnung voneinander abgrenzen.

Der Titelschutz beim Buch ist in der Regel nur bei belletristischen Werken möglich. Sachbücher hingegen sind meist nicht schutzfähig, weil es sich dabei vor allem um inhaltsbeschreibende Angaben (Lehrbuch der Mathematik, Italienisch kochen) oder um Reihentitel (Reiseführer) handelt.

Ist es notwendig, den Titelschutz zu beantragen?

Eine Titelschutzanzeige kann sowohl online als auch bei bestimmten Zeitschriften aufgegeben werden.
Eine Titelschutzanzeige kann sowohl online als auch bei bestimmten Zeitschriften aufgegeben werden.

Der Titelschutz entsteht in Deutschland durch die Benutzungsaufnahme. Bei Büchern erfolgt diese durch die Veröffentlichung, bei Filmen durch die Vorführung oder bei Musikwerken durchs Abspielen. Es ist somit also nicht notwendig, einen Titel explizit schützen zu lassen.

Möchten Sie bereits vor der Fertigstellung und Veröffentlichung eines Werkes dessen Bezeichnung durch den Titelschutz sichern, ist dies durch eine förmliche Titelschutzanzeige in den dafür anerkannten, branchenüblichen Medien möglich.

Nachdem die Anzeige zum Titelschutz im entsprechenden Journal oder online erfolgte, muss das Werk innerhalb einer angemessenen Frist unter dem geschützten Titel erscheinen.

Eine pauschale Angabe zum Zeitrahmen einer solchen, angemessenen Frist gibt es nicht, da die Zeitspanne sich je nach Branche unterscheidet. In der Rechtsprechung variiert die Dauer zwischen drei Monaten und mehr als einem Jahr.

In der Regel bedient sich eine Anzeige zum Titelschutz folgendem Muster:

[Datum]
Unter Hinweis auf §§ 5, 15 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch:

  • Titel des Werks

in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, als Einzeltitel und für alle Medien.
[Vollständige Adresse vom Inhaber des Werktitels]

Titelschutz: Für welche Dauer gilt der Schutz?

Der Titelschutz erstreckt sich über den Zeitraum, in dem der Werktitel Verwendung findet. Das bedeutet, dass solange ein Werk noch auf dem Markt erhältlich und als lieferbar verzeichnet ist, besteht auch der Schutz.

Eine eindeutige Regelung, wie lange Werke bereits vergriffen sein müssen, damit der Titelschutz erlischt, existiert allerdings nicht. In der Regel wird eine Schonfrist gewährt, in der das jeweilige Erzeugnis erneut produziert werden kann. Die durchschnittliche Zeitspanne für diese Frist liegt bei etwa fünf Jahren.

Findet eine inhaltliche Bearbeitung des Werkes statt, führt dies erst zum Verlust des Titelschutzes, wenn durch die Veränderungen faktisch eine neue Schöpfung entsteht. Aktualisierungen und Ergänzungen beeinflussen den Titelschutz somit nicht. Der Titelschutz bleibt ebenso beim Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist unberührt.

Bei Unsicherheiten über einen bestehenden Titelschutz ist es ratsam, beim Eigentümer des Titels anzufragen.

Verstoß gegen den Titelschutz: Welche Konsequenzen drohen?

Wird gegen den Titelschutz bei einem Buch verstoßen, droht eine Abmahnung.
Wird gegen den Titelschutz bei einem Buch verstoßen, droht eine Abmahnung.

Liegt der Titelschutz für eine bestimmte Bezeichnung vor, dürfen andere diese nicht in einer Art und Weise verwenden, die zu einer Verwechslungsgefahr führen kann. Kommt es dennoch zu einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Rechtsverletzung, kann der Inhaber Ansprüche geltend machen.

Als mögliche Rechtsmittel sieht das MarkenG in § 15 den Anspruch auf Unterlassung und die Zahlung von Schadensersatz vor. In der Regel werden diese Ansprüche durch eine Abmahnung durchgesetzt, einer Möglichkeit zur zivilrechtlichen Prozessvermeidung.

Titelschutzprozesse finden nur in seltenen Fällen statt, da sie mit einem nicht unerheblichen Prozessrisiko verbunden sind. Denn meist ist es nicht möglich, den Ausgang des Verfahrens im Vorfeld einzuschätzen, weil die Urteilsfindung von Wertungsfragen abhängig ist.

Aus diesem Grund wird häufig eine einvernehmliche Einigung angestrebt. Dabei ist es durchaus möglich, dass beide Werke in einer dauerhaften Koexistenz bestehen oder der Verletzer wird dazu aufgefordert, die bereits produzierte Auflage abzuverkaufen und bei einem Nachdruck eine Änderung des Titels vorzunehmen.

Titelschutz – kurz und kompakt

Beim Titelschutz handelt es sich um einen Aspekt des Markenrechts, der den Schutz für die Bezeichnung eines Werkes gewährleistet. Er soll der Unterscheidung der urheberrechtlichen Schöpfungen dienen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

13 Gedanken zu „Titelschutz: Wann stehen Werktitel unter Schutz?

  1. Ines

    27. Oktober 2022 at 8:33

    Guten Morgen,
    ich bin Bildhauer. Eine meiner Skulpturen trägt den Namen eines bekannten Romans. Greift auch hier der Titelschutz, oder darf ich den Namen verwenden, ohne Probleme zu bekommen?

  2. Lucia

    15. Januar 2021 at 18:05

    Hallo,
    gelten die Titel „Die Weg des Lebens“ für einen Roman ohne Fortsetzung veröffentlicht Januar 2021 und „Die Wege des Lebens Band 1 mit Untertitel und Band 2 mit anderem Untertitel veröffentlicht 2017 und 2019 von einem anderen Autor als hinreichend unterscheidbar und somit nicht verwechselbar? Liegt also bei dem späteren Werk keine Urheberrechtsverletzung vor?

  3. Stefan

    2. Januar 2021 at 19:54

    Guten Abend,
    entfällt bei einfachen Titeln, die den Inhalt des Werkes beschreiben der Titelschutz, wie beispielsweise:
    Das Spiegellabyrinth, Der Zwillingsbruder, der Neuanfang?
    Oder auch bei der Verwendung eines einfachen Namens als Titel z.Bs.p „Sam“ (wenn es der Name der handelnden Person ist)?
    Beste Grüße Stefan

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Januar 2021 at 16:01

      Hallo Stefan,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Alex

    14. Oktober 2020 at 9:33

    Guten Tag,

    gibt es ein WErktitelregister, welches man einsehen kann?

    Mit freundlichem Gruß.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      16. Oktober 2020 at 13:32

      Hallo Alex,
      in Deutschland gibt es verschiedene Fachmedien, in denen Titelschutzanzeigen veröffentlicht werden. Meist können Sie in deren Archiven nach bestehenden Werktiteln suchen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Sandra

    10. Juli 2019 at 17:22

    Würden Sie zur Titelschutzanzeige raten, wenn es sich um ein Lehrbuch handelt für Deutsch als Fremdsprache, wobei der Titel zugleich die Lehrmethode beinhaltet, also sehr spezifisch ist und einem LOGO ähnelt? Das gilt natürlich für die Arbeitsphase. Danke im Voraus!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      15. Juli 2019 at 8:47

      Hallo Sandra,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Karla V.

    4. Juli 2019 at 21:41

    Hallo

    Ein Titel eines längeren Werks innerhalb einer eigenen Website kommt ins Internet. Diesen Titel darf jeder verwenden, stehlen, an sich reißen.
    In zwei Jahren soll dieses bis dahin kostenfreie Werk im Druck oder als eBook erscheinen – aber ebenfalls „free“ – also umsonst zu nutzen. Vielleicht aber doch nicht „free“.
    Die Frage:
    Titelschutz oder nicht? Und wann – jetzt gleich?
    Danke.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      8. Juli 2019 at 7:30

      Hallo Karla,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

    2. Melanie

      9. September 2021 at 11:26

      Ein von mir durch Patent selbst erstelltes Musikstück wurde teilweise in anderen wie in Deutschland stummgeschaltet da die Zuschauer der Meinung sind dass ich aufgrund eines Liedtextes Acapella von rihanna gegen das Urheberrecht verstoßen hätte und diese Idee kopiert hätte

  7. Hans

    25. Mai 2017 at 17:41

    Wenn ein Titel anstatt mit:

    in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, als Einzeltitel und für alle Medien.

    nur mit:

    in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.

    eingetragen wurde, was bedeutet dies dann? Hat das auswirkungen auf evetl. Profilnamen bei Twitter?

    1. urheberrecht.de

      29. Mai 2017 at 11:06

      Hallo Hans,

      der Titelschutz entsteht in Deutschland durch die Benutzungsaufnahme. Bei Büchern erfolgt diese durch die Veröffentlichung, bei Filmen durch die Vorführung oder bei Musikwerken durchs Abspielen. Es ist somit also nicht notwendig, einen Titel explizit schützen zu lassen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt, der im gewerblichen Rechtsschutz versiert ist.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

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