Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher, Gedichte und Zeitungsartikel unter Schutz?

Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 2. April 2023

Bücher öffnen Türen in fremde Welten: In Märchen erkunden wir die Heimat der Ritter und Drachen, Thriller zeigen uns die Abgründe der menschlichen Seele auf und eine Liebesgeschichte kann uns vor Rührung die Tränen in die Augen treiben. Solche Bücher sind nicht nur die bloße Aneinanderreihung von Worten, sondern Zeugnisse der Sprachkunst und sind daher durch das Urheberrecht beim Text geschützt.

Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher und Gedichte unter Schutz?
Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher und Gedichte unter Schutz?

FAQ zum Urheberrecht beim Text

Darf ich aus Texten zitieren oder stellt diese einen Verstoß gegen das Urheberrecht am Text dar?

Zitat sind gemäß § 51 UrhG zulässig, solange die Nutzung durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Dies ist zum Beispiel bei Erläuterungen im Zuge einer wissenschaftlichen Arbeit der Fall. Allerdings sollten Sie dabei darauf achten, dass die Länge des Zitates in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht und entsprechende Quellenangaben formuliert sind.

Ich fertige für mein Studium regelmäßig Kopien aus den Fachbüchern unserer Bibliothek an. Kann dies schon eine Rechtsverletzung darstellen?

Nutzen Sie besagte Kopien zum Lernen oder als Quellen für wissenschaftliche Arbeiten, gelten diese als Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch. Solche Privatkopien sind zulässig. Stellen Sie diese Kopien allerdings zum Beispiel in eine Internettauschbörse ein, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht beim Text dar.

Kann für Beiträge auf Facebook das Urheberrecht beim Text gelten?

In den meisten Fällen fallen Sprachwerke, die über eine entsprechende Schöpfungshöhe verfügen, unter das Urheberrecht. Wer auf Facebook einen fremden Text veröffentlicht, kann daher trotz der häufig geringen Wortanzahl eine Urheberrechtsverletzung begehen. Daher sollten Sie insbesondere bei Zitaten sowie Sinnsprüchen Vorsicht walten lassen und ggf. vor einer Veröffentlichung das Einverständnis des jeweiligen Urhebers einholen.

Kann ein Text unter das Urheberrecht fallen?

Urheberrechtsgesetz: Ein Buch kann prinzipiell den Schutz des Urheberrechts genießen.
Urheberrechtsgesetz: Ein Buch kann prinzipiell den Schutz des Urheberrechts genießen.

Das Urheberrecht schützt die Beziehung zwischen dem Schöpfer und seinem Werk. Darüber hinaus sollen die gesetzlichen Regelungen auch sicherstellen, dass der Urheber einen finanziellen Ausgleich erhält, wenn Dritte seine Werke verwerten.

Dabei gelten gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst als schützenswert. Zu den in § 2 UrhG aufgeführten urheberrechtlich geschützten Werkarten gehören:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  • Werke der Musik;
  • pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Wie diese Aufzählung zeigt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Urheberrecht für einen Text – Juristen verwenden in diesem Zusammenhang häufig den Oberbegriff „Sprachwerke“ – besteht.

Der Begriff „Sprachwerke“ umfasst beim Urheberrecht nicht nur Literatur. Vielmehr handelt es sich dabei um jede urheberrechtlich geschützte Schöpfung, welche auf Worten oder Sprachen basiert. Somit greift diese Werkart beim Urheberrecht für Zeitungsartikel, Liedtexte, Rezepte und auch dem Quellcode für Software.

Historisch ist der englische Begriff für das Urheberrecht „copyright“ auf das Buch bzw. den Buchdruck zurückzuführen. Dabei handelte es sich um die Erlaubnis zur Herstellung von Vervielfältigungen („the right to copy“). Durch verschiedene internationale Übereinkommen ist es mittlerweile aber nicht mehr notwendig für ein Buch ein solches Copyright zu beantragen. Dieses entsteht – ebenso wie das Urheberrecht beim Text – automatisch mit der Fertigstellung des Werkes.

Wann ist ein Text urheberrechtlich geschützt?

Als urheberrechtlich geschützt gilt ein Text nur, wenn er die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht.
Als urheberrechtlich geschützt gilt ein Text nur, wenn er die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht.

Damit das Urheberrecht für einen Text gilt, muss dieser verschiedene Vorgaben erfüllen. So muss das Werk von einem Menschen geschaffen sein. Fügt ein Computerprogramm aufgrund eines Algorithmus verschiedene Wörter zusammen, ist ein entsprechendes Buch nicht durchs Urheberrecht geschützt. Der Code des Computerprogramms kann allerdings ggf. als Werk gelten.

Ein weiteres Kriterium für den Schutz durch das Urheberrecht bei einem Buch oder auch bei allen sonstigen Werken ist die geistige Tätigkeit. Dabei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um die Umsetzung einer Idee. Denn ein spontaner Geistesblitz allein gilt somit urheberrechtlich als nicht schützenswert.

Nicht zuletzt ist für das Urheberrecht beim Text die notwendige Schöpfungshöhe ein entscheidender Faktor. Diese gilt immer dann als erreicht, wenn sich das Werk durch Individualität auszeichnet und sich darüber hinaus von alltäglichen Arbeiten abhebt. So ist in der Regel davon auszugehen, dass literarische Werke – wie ein Roman – über eine entsprechende Schöpfungshöhe verfügen und auch eine Übersetzung kann diese erreichen. Ebenso fallen Zeitungsartikel unter das Urheberrecht. Im Gegensatz dazu genießen Gebrauchstexte oder auch sehr kurze Beiträge nur selten den Schutz durch das Urheberrecht beim Text.

Erreichen Texte nicht die notwendige Schöpfungshöhe, besteht kein Urheberrechtsschutz. Die Arbeiten sind in diesem Fall gemeinfrei, sodass die Nutzung für jedermann zulässig ist. Bücher ohne Urheberrecht sind in der Regel aber nicht auf die Schöpfungshöhe zurückzuführen. Vielmehr ist das Urheberrecht für den Text erloschen, denn die Dauer des Schutzes ist auf siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers beschränkt.

Urheberrecht für Texte im Internet: Gelten Besonderheiten?

Urheberrecht: Auf einer Website kann der Text auch die notwendige Schöpfungshöhe erreichen.
Urheberrecht: Auf einer Website kann der Text auch die notwendige Schöpfungshöhe erreichen.

Durch das Internet erhalten wir Zugriff auf eine Vielzahl von Informationen und Texten. Viele davon unterliegen ggf. dem Urheberrecht. Wer im Internet Texte ohne das Einverständnis des Urhebers übernimmt und als seine eigenen Ergüsse ausgibt, verstößt somit gegen das Urheberrecht beim Text.

Ein solcher Textklau ist im Internet keine Seltenheit und tritt insbesondere in den sozialen Netzwerken auf. Denn während innerhalb weniger Sekunden Beträge weltweit geteilt werden, bleibt das Urheberrecht häufig auf der Strecke.

So kann es zum Beispiel auch unzulässig sein, ohne das Einverständnis des Urhebers kreative Sinnsprüche oder Zitat in einer Grafik umzusetzen. Teilen Nutzer solche Bilder mit Freunden und Followern, kann es sich auch dabei um eine Urheberrechtsverletzung handeln. Prüfen Sie daher am besten im Voraus, ob die ursprüngliche Quelle dieser Verbreitung zugestimmt hat.

Wann liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht am Text vor?

Urheberrecht: Wenn Sie Bücher kopieren, kann dies den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung darstellen.
Urheberrecht: Wenn Sie Bücher kopieren, kann dies den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung darstellen.

Das Urheberrechtsgesetz sichert dem Urheber – bei Sprachwerken handelt es sich dabei nicht selten um einen Autor – verschiedene Rechte zu. So darf nur der Schöpfer gemäß des Urheberpersönlichkeits­rechts entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sein Werk der Öffentlichkeit vorgestellt wird und ob er die Anerkennung der Urheberschaft wünscht. Außerdem sichert das Urheberrecht dem Autor einen Schutz vor der Entstellung seiner Texte zu.

Durch das Urheberrecht am Text ist eine Verwertung des Werkes durch Dritte zudem nur mit dem Einverständnis des Schöpfers zulässig. Fehlt dieses – weil Sie zum Beispiel widerrechtlich und gewerblich Texte kopieren – liegt gemäß Urheberrecht ein Rechtsverstoß vor.

Eine Urheberrechtsverletzung zieht nicht selten eine teure Abmahnung nach sich. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme, welche der Prozessvermeidung dient. Die geschädigte Partei strebt somit eine außergerichtliche Einigung an. Das Abmahnschreiben bietet dabei die Möglichkeit, verschiedenste Ansprüche – zum Beispiel auf Unterlassung und Schadensersatz – geltend zu machen.

Sie haben eine Abmahnung wegen dem Verstoß gegen das Urheberrecht beim Text erhalten? In diesem Fall sollten Sie sich nicht vorschnell zu einer Unterschrift verleiten lassen. Denn in der Regel ist es sinnvoll, die entsprechenden Schreiben von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen.

Urheberrecht beim Text – kurz und kompakt

Das Urheberrecht stellt Werke der Literatur und sonstige Sprachwerke unter Schutz. Dabei kann es sich neben Romanen, Gedichten und Zeitungsartikeln auch um Computerprogramme handeln. Ein Schutz durch das Urheberrecht beim Text entsteht allerdings nur, wenn das Werk eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht.

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155 Gedanken zu „Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher, Gedichte und Zeitungsartikel unter Schutz?

  1. Christine

    Darf ich in einer Zeitung (Auflage 3.800) in einem red. Beitrag über moderne Literatur Gedichte veröffentlichen. VonNelly Sachs, Rose Ausländer, Marie-Luise Kaschnitz,Franz Werfel,Eugen Ionesco, Heidi Overhage-Baader, Hilde Domin. Mit freundlichen Grüßen,

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Christine,
      für eine Veröffentlichung urheberrechtlich geschützer Werke benötigen Sie in der Regel das Einverständnis der Rechteinhaber.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Philip

    Liebes Team von urheberrecht.de,
    sind Veröffentlichungen von selbst aufgenommenen Hörbüchern von Werken, deren Urheberrecht erloschen ist, eigentlich legal? Auf Youtube finden sich ja beispielsweise zahlreiche Accounts, die etwa Werke von Storm oder Fontane als Hörbücher hochladen. Ist das legal oder haben die Verlage hier Rechte erworben, die solche Veröffentlichungen untersagen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Philip,
      gemeinfreie Werke können, ohne dass dafür ein Einverständnis notwendig ist, verwertet werden. Dies ermöglicht auch die Veröffentlichung als Hörbuch. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass die Aufnamen der Hörbuchverlage ebenfalls Schutzrechten unterliegen können und somit nicht einfach im Internet veröffentlicht werden dürfen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

    2. Andrea

      Hallo, ich möchte einen Text von mir im Internet veröffentlichen .Gibt es eine Kennzeichnung dafür das der Text nicht kopiert werden kann oder eine Software die meinen Schutz sicherstellen kann? Ich schreibe sonst immer das Zeiche©️dazu,das ist aber kein Schutz für mich. Viele Grüße Andrea

  3. Irene

    Sehr geehrtes Team von Urheberrecht,
    herzlichen Dank, dass es diese Seite gibt. Das jemand am eigenen Werk ein Urheberrecht hat, steht für mich außer Frage. Unsicher bin ich, ob wie bei wissenschaftlichen Arbeiten auch indirekt zitiert werden darf. Selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für indirektes Zitieren mit Quellenangabe.
    Oder muss dazu, derjenige, der das Urheberrecht für Autoren vertritt, wie ein Verlag, dazu sein Einverständnis geben.
    Danke für Ihre Unterstütung

    Irene

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Irene,
      uns sind beim Zitatrecht keine derartigen Unterscheidungen zwischen wissenschaftlichen und literarischen Werken bekannt. Wenden Sie sich ggf. für eine umfassende Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Katharina

    Liebes Team von Urheberrecht. de
    Ich betreibe ein Aufnahmestudio und habe bisher nur mit eigens für meine Auftraggeber verfassten Texten gearbeitet. Nun sind schon öfter Eltern an mich herangetreten die gerne die Lieblingskinderbücher ihrer Kinder eingelesen hätten. Für Autofahrten oder zum einschlafen. Also für den Privatgebrauch. Dürfte ich einen solchen Auftrag annehmen? Also ist ein Buch in dem Fall auch geschützt. Und wenn ja, was ich annehme, gibt es in diesem Fall eine Art Gebühr wie bei der gema, die mir ermöglicht Kinderbücher für private Zwecke Anderer zu vertonen ?
    Herzlichen Dank. Kata

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Kata,
      grundsätzlich ist gemäß Urheberrecht für eine Bearbeitung das Einverständnis des Urhebers einzuholen. Welche Möglichkeiten Sie dafür haben und welche rechtlichen Vorgaben darüber hinaus zu beachten sind, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Martina

    Ich möchte ein eBook veröffentlichen. Das eBook basiert hauptsächlich auf e-Mails die ich selbst geschrieben haben und e-Mails die ich erhalten habe. Es wird weder mein Name noch der Name des Verfassers der mir gesendeten E-Mails genannt. Alles ist anonymisiert. Jedoch habe ich den Text der E-Mail ansonsten 1:1 verwendet.
    Brauche ich dennoch die Zustimmung oder kann ich das eBook veröffentlichen?
    Einen Teil habe ich als Erzählung dazu eigenständig verfasst.
    Habe ich das Urheberrecht und alle Rechte zur Veröffentlichung?
    Lieben Dabk vorab.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Martina,
      grundsätzlich können auch E-Mails dem Urheberrecht unterliegen. Ob eine Veröffentlichung ohne das Einverständnis des Autors zulässig ist, sollten Sie daher mit einem Anwalt besprechen, der diese prüft. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Clarus

    Inwieweit ist ein Buch aus dem Stuttgarter Verlag Greiner & Pfeiffer (ab 1922 Verlagsanstalt Greiner & Pfeiffer) geschützt, welches im Jahr 1909 erschienen ist? Der Verlag ist wohl nach Übernahme 1932 insolvent. Einen rechtlichen Nachfolger fand ich bisher auch nicht.

    Darf ich
    a) Teile daraus in einem eigenen Werk zitieren, sofern ich den Wortlaut (Anschrift, Namen etc.) exakt beibehalte und das Urwerk angebe
    und
    b) dieses Werk in Eigenregie als Neuauflage mit einem örtlichen Verlagshaus neu auflegen möchte?

    Vielen Dank!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Clarus,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Vorhaben an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Göksel

    Liebes Team von Urheberrecht,
    ich habe angefangen einen Roman zu schreiben. Es ist ein Tagebuch und es geht um eine Reise nach Amerika. Ich wollte mich informieren, ob ich zwei Promis in meinem Buch erwähnen darf. Die zwei Prominente sind als Gast Figuren in meinem Buch geplant. Also nur zwei von acht Kapiteln wären sie dabei. Mein Roman, mit der ich noch arbeite, verletzt keine Person und die texte habe ich selbst geschrieben und beinhaltet allein meine Ideen. In meinem Roman sind Standorte, erlebnisse nur erfunden, also Anonym. Ich erwähne keine namen von Praxis, Einkaufsläden oder sonst irgendwas. Alles nur Fantasy wie alle anderen Romane.

    Ich wiederhole: Ist es mir erlaubt, die Inhalte meines Romanes zu schreiben? VORALLEM, darf ich die zwei Prominente in meinem Roman erwähnen? Wenn ja, dann wie kann ich mein Buch genehmigen lassen wenn es fertig ist? Aus Sicherheitsgründen wollte ich nachfragen!

    Danke im Voraus

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Göksel,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Campus

    Hallo,

    eine Frage.

    Ich habe für einen Verein, einzigartige Rundbriefe verfaßt, da ich ein normales Mitglied war. 95% der Texte kamen von mir und wurden vom Vorstand nur korrigiert und veröffentlicht. Ohne das es je eine schriftliche Einwilligung von mir gab. Besser gesagt, einen Lizenzvertrag gab es nicht.
    Der Verein behauptet jetzt, nach meinem Ausscheiden aus dem Verein, dass die Texte alle dem Verein gehören. Ich will sie aber nicht mehr zu Verfügung stellen und von der Webseite haben, da ich dies nicht mehr vertreten kann.

    Könnte ich jetzt rückwirkend Lizenzgebühren verlangen, oder gehören diese Texte tatsächlich dem Verein?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Michael

    Ich habe da mal eine Frage, wie sieht es denn mit dem Urheberrecht aus, wenn ich Texte, z. B. aus dem Internet umschreibe. Als Beispiel habe ich mal den ersten Abschnitt dieser Webseite genommen. Im Grunde sage ich im folgenden Text genau das, was auch in Ihrem Text steht, allerdings mit anderen Worten. Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.

    Urheberrecht: Welchen Schutz haben Texte und welchen haben sie nicht?

    Bücher sind das Tor zur Welt. Schon bei den Märchen fangen die Kleinen an, die Welt der Ritter und Drachen zu erkunden, als Erwachsene vertiefen wir uns dannlieber in die Abgründe der menschlichen Seele, in Liebesgeschichten und anderes während wir einen bekannten Thriller oder Roman lesen. Solche Bücher sind nicht nur die bloße Anreihung von Wörtern, sondern durchaus Zeugnisse kulturellen Schaffens. Deswegen unterliegen deratige Texte dem Urheberschutz. (…)

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Michael,
      grundsätzlich ist die Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt. Allerdings gilt es in einem solchen Fall immer auch zu prüfen, ob das entsprechende Werk auch tatsächlich den Schutz des Urheberrechts genießt und ob es sich überhaupt um eine Bearbeitung handelt. Eine solche Einschätzung ist pauschal nicht möglich und erfolgt daher für jeden Einzelfall separat vor Gericht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Thomas

    Hallo liebes Team von urheberrecht.de,

    ein von mir verfasster Text wurde von einer anderen Person, ohne mein Einverständnis, eingelesen und an einen Musiker verschickt, der diesen Text dann weiterverwertet, d.h. für ein Album bearbeitet hat. Ist das Einlesen meines Textes (sei es auch nur für den privaten Gebrauch) bereits eine Urheberrrechtsverletzung bzw. stellt das Einlesen bereits eine Bearbeitung meines Textes dar? Mein Text ist in meinem Buch veröffentlicht, das frei erworben werden kann.

    Liebe Grüße
    Thomas

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Thomas,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Daniela

    Sehr geehrtes Team!

    Ich habe in den letzten Monaten ein Theaterstück verfasst und möchte es nun an unterschiedliche Theater versenden. Ich habe es noch keinen Verlag vorgelegt, möchte es dennoch an „Theaterpersonen“ verschicken.
    Bin ich somit die Urheberin und ist es automatisch geschützt?

    Danke, dass Sie sich für die Beantwortung meiner Frage Zeit nehmen.
    Viele liebe Grüße Daniela

    PS: Ich komme aus Österreich

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Daniela,
      auch in Österreich genießen Werke auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste oder der Filmkunst automatisch mit ihrer Schöpfung den Schutz durch das Urheberrecht. Eine Eintragung in ein Register oder ähnliches ist daher nicht notwendig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Christine

    Guten Tag,
    Ich möchte ein deutsches Kinderbuch in die französische Sprache übersetzen. Wie sieht das mit den Urheberrechten dann aus? Kann ich als Übersetzer selbst einen Verleger in Frankreich suchen?
    mfgChristine

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Christine,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Urheber bzw. Rechteinhaber.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Christina

    Sehr geehrte Frauen und Männer,
    interessante Fragen, interessante Antworten….
    Meine Fragen: ich möchte ein Kinderbuch für Kinder, in unterschiedlichen Kindergärten, frei erzählen. Dabei halte ich mich nur in etwa an den Originaltext. Darf ich das?
    Ich möchte einige Zeichnungen aus dem Buch vergößern und die Erzählung damit, in einer Art Kamishibai, begleiten. Darf ich das?
    Ich nenne den Verlag und beim Autor sage ich „frei nach…..“
    Für die „Bewerbung“ verwende ich keine Textstellen, keine der Zeichnungen, d. h. nichts wird irgendwo veröffentlicht. Ich erzähle immer nur im kleinen Rahmen eines einzelnen Kinderkartens, in dem ich allerdings nicht arbeite.
    Manchmal, nicht immer, erhalte ich dafür eine Aufwandentschädigung vom Kindergarten.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Christina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Konstantin

    Hallo,

    ich vertrete ein Autorenteam. Wir leben in Deutschland und schreiben kurze Anekdoten auf Russisch unter einem gemeinsamen Titel.

    Unsere Fragen seien:
    1. Können wir diesen Titel urheberrechtlich schützen?
    2. Auch in der Fremdsprache?
    3. Wenn ja, gilt dieses Urheberrecht auch in anderen Ländern? Nämlich in Russland, Ukraine und anderen russischsprachigen Ländern?
    4. Wenn ja, sollten wir nur den Titel vorlegen oder auch die Texte?

    Danke im Voraus!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Konstantin,
      grundsätzlich ist es nicht notwendig Werke für einen Urheberrechtsschutz anzumelden, denn dieser entsteht bei einer ausreichenden Schöpfungshöhe automatisch. Dies gilt durch die Berner Übereinkunft auch in vielen internationalen Ländern. Wie es mit dem Schutz Ihrer Werke im Einzelnen aussieht, sollten Sie einen Anwalt für Urheberrecht einschätzen lassen, da wir nicht zu einer Rechtsberatung befugt sind.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Norbert

    Hallo zusammen, von mir produzierte Audios sollen in eine andere Sprache übersetzt werden, um daraus erneut Audios zu erstellen. Der Wunsch wurde mir übermittelt; allerdings will man kein Geld ausgeben.
    Fragen: kann ich urheberrechtlich diese Übersetzung (und Weiterverwendung) untersagen? Bzw., Honorar verlangen, wenn ich die Bearbeitung genehmige? Wo finde ich entsprechende Honorare/Gebühren?
    Danke!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Norbert,
      grundsätzlich ist eine Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: Ratgeber Bearbeitung im Urheberrecht.
      Konkrete Vorgaben zu Gebühren oder Honoraren sind uns nicht bekannt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Niko

    Guten Tag,

    Wie kann ich, als Privatperson, selbst verfasste Texte urheberrechtlich schützen?
    Ich schreibe gerne Gedichte, Raptexte, Geschichten, habe diese allerdings bisher nur auf einem Blatt Papier niedergeschrieben. Wenn ich diese beispielweise auf einem Youtube-Kanal veröffentliche, sind diese dann urheberrechtlich geschützt?

    Grüße, Niko

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Niko,
      wenn Ihre Texte die notwendige Schöpfungshöhe besitzen, stehen diese automatisch unter dem Schutz des Urheberrechts. Eine gesonderte Anmeldung oder ähnliches ist nicht notwendig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  17. T

    Hallo,
    ich habe eine Frage, und zwar möchte ich gerne kurze Gedichte, bzw. sich reimende Tischgebete, auf meiner Webseite veröffentlichen. Diese sind meist nur wenige Zeilen lang. 1 – 3 Sätze. Ich habe mehrere im Internet recherchiert aber keine Angaben über einen Autor/in gefunden. Meinem Empfinden nach sind diese Gebete sehr bekannt und quasi so etwas wie Volksgut. Ich bin mir aber nicht 100%ig sicher. Nun frage ich mich, ob ich diese einfach so veröffentlichen darf. Was muss ich beachten oder angeben?

    Vielen Dank und viele Grüße.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo T,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. Bernhard

    Ich würde gerne ein Kinder-Musical zu erstellen nach Texten eines vor 6 Jahren verstorbenen Kinderbuchautors. Wer nimmt die Rechte an dem Werk wahr? Der Autor resp. seine Erben oder eine Verwertungsgesellschaft? Und: Ist bei Änderung der Texte aus der Buchvorlage überhaupt das Urheberrecht zu beachten? Und: Darf der Titel des Buches übernommen werden?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Bernhard,
      wer die Rechte vertritt, können wir pauschal nicht einschätzen. Dies müssen Sie selbst recherchieren oder einen Anwalt mit dieser Aufgabe beauftragen. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass auch für die Bearbeitung von urheberrechtlich geschützen Werke häufig die Einwilligung des Rechteinhabers notwendig ist.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  19. Claus

    Guten Tag,

    ich habe vor ein paar Jahren Betreibern einer Webseite drei Texte zur Verfügung gestellt. Diese Texte möchte ich nun auf deren Seite nicht mehr sehen? Kann ich darauf bestehen, dass sie dort verschwinden?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Claus,
      eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Hierbei gilt es unter anderem die vertraglichen Bedingungen zu überprüfen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  20. Boris

    Liebes Team,
    ich habe eine kurze Frage! Macht die Bezeichnung „frei nach“ eine Nutzung zum Beispiel eines Kinderbuches als Theaterstück möglich, ohne das ich die Rechte dafür eingeholt habe. Wenn ich z.B. eine eigene Fassung des Kinderbuches als Theaterstück geschrieben habe? Ich freue mich über eine kurze Antwort und bedanke mich für die Mühe.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Boris,
      das Urheberrecht erlaubt grundsätzlich eine freie Benutzung. Allerdings gilt es bei zu prüfen, wann dabei tatsächlich ein selbstständiges Werk entsteht. Eine pauschale Einschätzung ist daher nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  21. Ralph

    Liebes Team von Urheberrecht.de,

    ich würde in einem persönlichen Buchprojekte gerne einen originellen Text über den perfekten Tag aus Sicht von Mann und Frau aufnehmen. Das Buch behandelt in einem Kapitel die naturgegebenen Eigenschaften beider Geschlechter und dieser überspitzte, satirische Text würde einen ganz spannenden Einstieg geben. Das Buch ist halb-wissenschafterlicher und halb-autobiografischer Natur.

    Man findet den gleichen Text an vielerlei Stellen im Internet, allerdings ist er schon sehr alt und ich kann keinen Urheber mehr ausfindig machen. Die Schöpfungshöhe scheint aber ausreichend hoch zu sein für Urheberrechtsansprüche (er ist originell und im Gegensatz zu einem Witz immer sehr ähnlich ausformuliert).

    Was kann ich machen, um den Text urheberrechtskonform in mein Buch aufzunehmen? Welche Quelle sollte ich
    dann zitieren?

    Besten Dank und viele Grüße,
    Ralph

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Ralph,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Denn bei der Einschätzung zur Rechtmäßigkeit von Zitaten spielt unter anderem auch die Textlänge sowie der inhaltliche Umgang mit dem Zitat von Bedeutung. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  22. Yavuz

    Ich habe zwei Gedichte geschrieben. Eines hat 44 Zeilen. Der zweite ist etwas kürzer. Beide liegen in meinem PC seit etwa einem Jahr herum. Welche möglichkeit existiert, um eindeutig in einer Veröffentlichung aufzuzeigen, dass diese Werke von mir Stammen? Wenn ich es einfach in Social Media veröffnetlichen würde, könnte ich mich überhaupt ausreichend vor nicht erlaubtem kopieren schutzen?
    Im Augenblick sehe ichals einzige Möglichkeit weitere 100 Gedichte zu schreiben oder in ein Romangeschichte zu implementieren und zu erhoffen, dass ein Verlag diese Werke als interessant genug empfindet. Momentan neige ich auch diese Möglichkeit zu verfolgen. Aber was ist, wenn ich dieses Ziel nicht zu meiner Zufriedenheit vollbringen kann oder der Verlag der Meinung ist, dass diese nicht genügend Leser anspricht, trotzdessen wenn der Inhalt als Qualitativ hochwertig empfunden wird? Muss ich damit Leben, dass diese beiden Gedichte niemals niemand aus der Bekanntenkreis lesen wird? :/

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Yavuz,
      verfügen Gedichte über eine ausreichende Schöpfungshöhe, können diese dem Urheberrecht unterliegen. Dieser Schutz entsteht automatisch und führt dazu, dass Urheber rechtliche Anspüche an ihrem Werk geltend machen können. Diese können eine widerrechtliche Verwertung zwar nicht verhindern, allerdings besteht dadurch die Möglichkeit Rechtsverstöße abzumahnen. Welche Optionen in Ihrem individuellen Fall bestehen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  23. Diana

    Hallo
    Mein Mann hat einen Kurs gegeben und dazu den Kursteilnehmern einen Skript mitgegeben!
    Nun hat er ein wenig Bedenken,dass dieser vervielfältigt wird!
    Greift da auch automatisch das Urheberrecht?
    Oder muss dieses seoerat beantragt werden?
    Ganz lieben Dank!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Diana,
      erfüllen Werke die notwendigen Kriterien, entsteht der Schutz des Urheberrechts automatisch.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  24. Hans-Jörg

    Guten Tag,

    ich schreibe ein Theaterstück. Wie kennzeichne ich Zitate im (am) Text?
    a) Gleich im Text an den entsprechenden Stellen?
    b) Mit normalen Ziffern (in Klammern) und in der Größe der Schrift?
    c) Mit hoch- oder tiefgestellten Ziffern?
    c) Oder ganz anders?

    Vielen Dank!
    Hans-Jörg

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Hans-Jörg,
      der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie Zitate gekennzeichnet werden müssen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Angelika und Heiner,
      meinen Sie das ®-Symbol? Diese bedeutet, dass eine Marke in den USA beim U.S. Patent and Trademark Office registiert ist und findet daher bei Texten eigentlich keine Anwendung.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  25. Stella

    Guten Tag,
    Vielen Dank für die gute Erklärung des Urheberrechts.
    Wie kann man bei verstorbenen Personen erfahren, ob dieses Recht noch besteht, oder ob es auf Familie oder Kinder übergegangen ist. Vielen Dank.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Stella,
      das Urheberrecht besteht grundsätzlich für bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Um herauszufinden, wer die Rechte wahrnimmt, können Sie sich zum Beispiel an die zuständige Verwertungsgesellschaft wenden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  26. Klaus

    Guten Tag, liebes Team von „urheberrecht.de“,

    wir haben ein Lexikon über die Straßen in unserer Stadt geschrieben und über den Buchhandel veröffentlicht.
    Im Wiki eines lokalen Internet-Auftritts finden wir nun in der Erklärung einzelner Straßen unserer Stadt wortwörtlich den inhalt von Kapiteln unseres Buches wiedergegeben, incl. von uns eingeführter Fachbegriffe.
    Wir halten das für einen Verstoß gegen unser Urheberrecht.
    Können Sie das bestätigen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Klaus,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  27. Axel H.

    Ich singe in einem Chor und habe mir von den vielen Liedblättern, die lediglich den Text und keine Noten enthalten, die Lieder auf meinem Computer abgechrieben. Ich benutze diese Sammlung jetzt auf meinem Tablet während der Proben und auch bei Auftritten. Ist das legal?
    Und darf ich meine Sammlung an andere Chormitglieder weitergeben?
    Danke!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Axel,
      ob es sich hierbei um ein zulässige Privatkopie handelt, können wir pauschal nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  28. Daniel

    Hallo sind Grußtexte z.B. für Hochzeiten oder Geburtstage Urheberrechtlich geschützt?
    Darf ich diese sammeln und auf meiner eigenen Website veröffentlichen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Daniel,
      eine pauschale Einschätzung ist hierzu nicht möglich. Denn grundsätzlich kommt es darauf an, wie individuell und kreativ die Grußtexte sind.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  29. Anna Maria

    Bis in welches Jahrhundert zurück sind Texte urheberrechtlich geschützt? Ich möchte ein Weihnachslied aus dem 19. Jahrhundert textlich umgestalten. Ist das erlaubt?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Anna Maria,
      urheberrechtlich geschützte Werke genießen bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers noch weiterhin den Schutz des Urheberrechts. Vielleicht hilft Ihnen dieser Ratgeber weiter: Gemein- und gemafreie Weihnachtsmusik.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  30. Bart

    Hallo Urheberrecht-Team,
    Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) verweigert Kopien von einer deutsch-juedischen Zeitung aus den dreissiger Jahren ins Ausland zu schicken aus ‚urheberrechtlichen Gruenden‘. Fuer diese Kopien wird aber nach anderen Bibliotheken in Deutschland verwiesen die diese Ausgaben auch in der Sammlung haben. Das macht doch keinen Sinn? Dazu: sind die Rechte auf diese Veroeffentlichungen nach 75 Jahren nicht verfallen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Bart,
      das Urheberrecht bleibt für bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Sind mehrere Personen beteiligt, bestimmt der zuletzt lebende Urheber die Frist.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  31. Peter

    Hallo liebes Urheberrecht-Team,

    sind spezifische Eigennamen von Orten, Personen oder Kreaturen aus Büchern (bspw. „Coruscant“ aus Star Wars, „Voldemort“ aus Harry Potter oder „Nazgûl“ aus Herr der Ringe, etc) ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt oder dürfen diese in anderer Form verarbeitet werden (bspw. als Text in einem T-shirt Design)?

    Danke für Ihre Antwort.

    BG Peter

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Peter,
      ob Namen die notwendige Schöpfungshöhe des Urheberrechts erreichen, hängt vermutlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Darüber hinaus können Namen aber auch als Marken eingetragen werden. Dies sollte im Vorfeld geprüft werden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  32. Stefan

    Hallo,
    darf ich von den Texten in einem Englisch-Schulbuch eigene Vokabellisten erstellen und diese in einer Software benutzen. Die eigens erstellten Vokabellisten sind dabei vom Umfang und der Abfolge nicht identisch mit etwaigen Vokabellisten des Schulbuches.

    Vielen Dank.
    Stefan

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Stefan,
      die Verwendung von urheberrechtlich geschützen Inhalten ist für den privaten Gebrauch grundsätzlich gestattet. Ob Vokabellisten unter das Urheberrecht fallen, können wir pauschal nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  33. Sabine

    Kann der Satz „So schmeckt Liebe“ urheberrechtlich geschützt sein? Beim Marken – und Patentamt kann ich keinen Eintrag finden.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Sabine,
      ob ein solcher Satz die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, können wir nicht bewerten. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  34. Anita

    Hallo,

    Ich hätte gerne mehr Information zu dem Thema Urheberrecht bei Witzen. Wann sind diese geschützt? Falls ein Witz geschützt ist, kann man ihne umformullieren und veröffentlichen?

    Wie sieht es bei Spielen und Liedern aus?

    Vielen Dank schon einmal im voraus

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Anita,
      verfügt ein Witz über die notwendige Schöpfungshöhe, kann dieser als Sprachwerk durch das Urheberrecht geschützt sein. Hierbei gilt es aber den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
      Eine Bearbeitung von urheberrechtlich geschützen Werken ist in der Regel nicht erlaubt, allerdings lässt sich die Idee eines Witzes – also die Pointe – wohl nicht schützen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  35. Manuel

    Hallo,

    ich würde gerne ein Buch über Persönlichkeitsstörungen schreiben. Da ich selbst davon auch betroffen bin, möchte ich den Personen helfen wie sie damit am besten umgehen können und sich trotz dieser Störungen, persönlich weiterentwickeln können. Zu diesem Themen gibt es bereits wissenschaftliche Bücher und verschiedene Therapieformen. Da ich den Personen, die dieses Buch dann lesen auch erkläre, was eine Persönlichkeitsstörung ist und wie diese aussieht und sich kennzeichnet. Auch werde ich aus meinen eigenen Erfahrungen berichten. Wie erkenne ich ob ich diese Informationen in meinem Buch verwenden kann und auch darf, ohne dass ich rechtlich belangt werden kann? Was darf ich und wie muss dies aussehen? Wann muss ich die Quellenangaben angeben? Wann kann ich für die Informationen die ich verwende und zusammenfasse belangt werden?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Manuel,
      das Urheberrecht erlaubt die Verwendung von fremden Inhalte in Form von Zitaten. Für diese gelten allerdings konkrete Vorgaben. Wollen Sie sicherstellen, dass es wegen Ihres Buches keinerlei rechtliche Probleme gibt, sollten Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt wenden. Dieser kann beispielsweise die einzelnen Textpassagen prüfen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  36. Elli111

    Hallo, wie sieht es denn mit dem Urheberrecht aus, wenn ich Bücher aus privatem Bestand im Internet anbiete,
    und davon selbst gemachte Fotos einstelle, um deren Zustand anzuzeigen? Cover Vorder- und Rückseite, und auch Innenseite, wenn z.B. Markierungen vorliegen. Muß man da etwas beachten? Und gilt das auch für CD oder DVD Hüllen innen und außen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Elli111,
      sowohl das Urheberrecht als auch das Markenrecht sehen einen sogenannten Erschöpfungsgrundsatz vor. Dieser erlaubt, nach dem ein Produkt rechtmäßig erworben wurde, in der Regel die Anfertigung von Produktfotografien für den Weiterverkauf. Ob dies in Ihrem Einzelfall auch so ist, könen wir pauschal allerdings nicht beurteilen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  37. Rainer

    Hallo,
    wie sieht es bei Sachbüchern – wenn man zu einem bestimmten Thema (z.B. elektronische Bauteile) ein eigenes Buch schreiben möchte, steht man ja vor dem Problem, dass man Sachverhalte beschreibt, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schon von anderen Autoren beschrieben wurden. Ibs. technische Sachverhalte und Formeln werden dann sehr ähnlich bzw. identisch sein – wie kann man da dann sicher sein ein eigenständiges Werk erstellt zu haben?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Rainer,
      damit ein Werk dem Urheberrecht unterliegt, muss dieses eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Ob dies der Fall ist, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  38. Cee

    Hallo,

    Vorerst, Ihre Seite hat mir sehr geholfen, ich finde es toll, dass sie diese Informationen zur Verfügung stellen!

    Ich habe eine Frage, und zwar haben wir einige englisch sprechenden Autorinnen in unserem Repertoire, und diese wollen Ihre Bücher nun ins Deutsche übersetzen lassen. Ist es möglich dies zu tun ohne das Urheberrecht an den Übersetzer zu übergeben?

    Vielen Dank!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Cee,
      eine Übersetzung ist grundsätzlich als eine Bearbeitung anzusehen und bedarf daher das Einverständnis des Urhebers. Möglich ist dies zum Beispiel durch die Einräumung von Nutzungsrechten. Das Urheberrecht bleibt hingegen beim Schöpfer des Werkes.
      Welche Besonderheiten es bei englischsprachigen Urhebern und beim Aufsetzen eines Vertrages für die Übertragung von Nutzungsrechten zu beachten gilt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  39. Schade

    Sehr interessante Seite! Daher wage ich es, eine Frage zu stellen:

    Darf ich Inserate aus Zeitschriften, Fachzeitschriften, aus Internetseiten abschreiben und bei mir auf der Webseite dann ohne Adresse zeigen. Bei den Texten handelt es sich ausschließlich um technische Daten von Angeboten oder auch die Angaben aus einem Kaufgesuch.

    Beispiel: „Verkaufe PKW Mecedes 150 PS, Erstzulassen 2010“

    Das möchte ich in einem Shop als Artikel eintragen und natürlich auch veröffentlichen. Bilder, die zu diesen Objekten gehören, werde ich allerdings keinesfalls ohne Erlaubnis der Verkäufer einstellen.

    Die Angaben zum Verkäufer (bzw. Suchenden) werden auch erst dann preisgegeben, wenn ich beim
    Verkäufer angerufen habe, ob er dieses Objekt noch verkauft.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Schade,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  40. Cem

    Hallo, ich bin Hobby-Blogger und baue gerade eine Website auf die ich rein privat nur für mich als mein persönliches Wiki nutzen und Informationen aller Art sammelen möchte, allerdings sind die Inhalte öffentlich.
    Ich arbeite folgendermassen:
    Wenn ich einen interessanten öffentlichen Beitrag sehe der kein Kopierschutz hat, kopiere ich die Überschrift und einen Teil aus dem Inhalt und füge sie in meine Website ein, manchmal mehr manchmal weniger, natürlich immer mit Angabe des eigentlichen Autors, mit Quellenangabe und Verlinkung weil ich mir nichts aneignen möchte. Aus meiner Sicht ist das sogar Werbung für den Urheber und die ursprüngliche Website aber wie sieht es rechtlich aus?

    Mit freundlichen Grüssen

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Cem,
      die Vervielfältigung und Verbreitung fremder urheberrechtlich geschützer Inhalte ist in der Regel nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Urheber erlaubt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  41. Karla

    Hallo,

    ich bin in verschiedenen Facebook-Buchgruppen und sehe immer wieder, dass zusätzlich zu Cover und Rückseite von Büchern auch Fotos von ganzen Buchseiten hochgeladen werden. So kommt es zum Beispiel vor, dass drei Seiten in Folge lesbar sind. Mich würde sehr interessieren, ob dieses Vorgehen legal ist.
    Danke schon mal für eine Antwort.

    Karla

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Karla,
      grundsätzlich ist eine Veröffentlichung und Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nur mit dem Einverständnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zulässig. Eine Beurteilung des von Ihnen ausgeführten Sachverhaltes ist uns allerdings nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  42. Karen

    Hallo,
    vielen Dank für die informative Seite. Ich möchte auf meiner gewerblichen Internetseite informative Sachartikel über den Bereich in dem ich tätig bin veröffentlichen. Dabei möchte ich auch über den aktuellen Stand der Wissenschaft informieren.
    Beispielsweise: „Es wird geschätzt, dass bis zu ein Drittel des geerneteten Getreides vor dem Konsum und Verkauf verloren geht“. Den Satz habe ich selbst verfasst, die Information aber aus einem Fachbuch entnommen. Sind solche Artikel zulässig? Muss ich dabei den Autor des Buches, so wie es in wissenschaftlichen Arbeiten üblich ist, nennen? Muss ich den Autor nach Erlaubnis fragen?
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
    Karen

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Karen,
      bei Zitaten verlangt der Gesetzgeber eine entsprechende Quellenangabe.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  43. Niko

    Hallo liebe Experten,
    meine Frage bezieht sich auf die Geschichte bzw. zeitgeschichtliche Ereignisse. (regional)
    Darf ich, in einem von mir geplanten Buch, diverse Inhalte aus fremden Büchern übernehmen?
    Wenn ich ein geschichtliches Ereignis eigenständig recherchiere, komme ich ja auf das gleiche Ergebnis.
    Handlung, Tag, Ort, Gebäude und Daten etc. sind ja nicht erfunden bzw. lassen sich nicht neu erfinden.

    Dabei liegt die Betonung auf Inhalte. Es ist nicht geplant, komplette Texte zu übernehmen.

    Danke und Grüße
    Niko

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Niko,
      eine pauschale Antwort ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  44. Johannes

    Liebes Team von Urheberrecht.de,
    dürfte ich denn aus einem sehr neuen, kostenpflichtigen Werk Auszüge abtippen bzw. abfotografieren und online (via Messenger wie z.B. WhatsApp/Telegram) (ausschließlich an Freunde) verschicken?
    Ich denke, das kommt keiner Veröffentlichung gleich. Andererseits weiß man natürlich auch nie, was die Freunde damit machen.
    Falls das möglich ist: Wie viel darf denn geteilt werden? Nur einzelne Sätze, oder auch Paragrafen, oder gar ganze Kapitel?
    LG Johannes

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Johannes,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  45. Conni

    Hallo liebes Team,
    ab wann liegt eine Urheberrechtsverletzung beim Verwenden von Textauszügen aus Theatertexten vor? Wenn ich verschiedenste Bruchstücke aus verschiedenen Theatertexten für eine Stückentwicklung verwende, also um ein neues Stück daraus zu machen, ab wann gilt das dann nicht mehr als Zitat?
    Vielen Dank!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Conni,
      pauschal lässt sich dies nicht beantworten. Der Einsatz von Zitaten ist grundsätzlich an verschiedene Bedingungen geknüpft. Mehr dazu in diesem Ratgeber.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  46. Benjamin L.

    Hallo zusammen,
    jemand hat ein Skript angefertigt in dem er inhaltlich aber auch wortwörlich ganze Passagen aus einem Lehrbuch ohne Zitat übernommen hat (der Verfasser des Skriptes ist nicht der Autor des Lehrbuches). Teilweise sind ganze Kapitel des Skriptes 1:1 in dem Lehrbuch so wiederzufinden (inkl. Beispielen und Aufgaben). Es wird im Anhang nur erwähnt, dass man dieses Lehrbuch als Ergänzung hinzuziehen kann. Dieses Skript wird verkauft. Stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn keine Vereinbarung zwischen dem Lehrbuchautor und dem Skriptverfasser besteht?
    viele Grüße
    Benjamin

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Benjamin,
      ob in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegt können wir nicht einschätzen, da ggf. Nutzungsrechte vorliegen können. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an den Verlag, der das Lehrbuch herausgibt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  47. Martin

    Hallo liebes Team, vielen Dank für diese nützlichen Seiten!
    Folgender Fall: In den sozialen Netzwerken möchte jemand aus einem literarischen Werk (z.B. „Pippi Langstrumpf“) einzelne Textstellen zitieren, indem sie/er erstens einzelne Seiten aus diesem Werk (auf denen die Zitat-Textstellen von ihr/ihm gekennzeichnet sind) abfotografiert und hochlädt und indem sie/er zweitens mithilfe eines Videos die entsprechenden Zitate (als Zitate benannt) vorliest (und so als Audio-Version einbindet). Außerdem möchte sie/er auf die gleiche Weise eine von ihr/ihm abgewandelte Version dieser Zitate, mit Bezügen auf heute, präsentieren.
    Zweck dieser Aktion: Ein aktuelles politisches Ereignis damit kommentieren, weil es in diesen Texten (die schon ca. 50 Jahre alt sind) erstaunliche Parallelen zu diesem heutigen politischen Ereignis gibt.

  48. Corinna

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte ein Seminar erarbeiten und anbieten, das Ideen und Fachbegriffe aus mehreren Büchern aufgreift und weiterentwickelt. Selbstredend werde ich die Quellen nennen. Ist dies als „Freie Benutzung“ einzuschätzen? Sollte ich mir das Recht einräumen lassen, Graphiken aus einem Buch zu verwenden?
    Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort,
    Corinna

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Corinna,
      eine pauschale Einschätzung ist uns hierzu nicht möglich. Wenden Sie sich für die rechtssichere Beurteilung ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  49. Lebailly

    Hallo liebes Team,
    ich habe für Weihnachten ein Gedicht verfasst. Nun würde es mich interessieren ob und wie ich dieses schützen kann und wieviel sowas kosten würde.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Lebailly,
      zeichnen sich Texte durch ein gewisses Maß an Kreativität und Individualität aus, entsteht der Schutz des Urheberrechts automatisch. Eine Registrierung oder ähnliches ist somit nicht notwendig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  50. Susanne

    Hallo,
    Ich schreibe an einer fünfteiligen Artikelserie über Räucherstoffe aus aller Welt. Ich möchte die Artikel-Serie auch unter der Überschrift „Räucherstoffe aus aller Welt“ in einer Zeitschrift publizieren. Jetzt habe ich gesehen, dass es ein Buch mit diesem Titel gibt. Gibt es da Probleme mit dem Titelschutz bzw. dem Markenschutzrecht für den Werktitel. So wie ich es einschätze hat der Autor des Buches das alleinige Recht auf den Titel für sein Produkt Buch. Ich schreibe jedoch an einer Zeitschriftenserie, in meinen Augen ist das nicht vergleichbar. WIe sehen Sie das?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Susanne,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Juristen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  51. Georg

    Hallo, darf ich Text als Layouttexte verwenden wenn ich ausdrücklich darauf Hinweise, dass die Urheberrechte beim Autor oder Verlag liegen .

    Gruß

    Georg

  52. Kristin

    Hallo,

    in unserer Grundschule möchten die Erzieher während des Distanzlernens gerne Bücher vorlesen (die wir gekauft haben.
    Hierfür sollen die Bücher eingelesen werden und in einem Passwortgesichertem Raum den Klassen zur Verfügung gestellt werden. Ist das aus urheberrechtlicherseite möglich?
    Es ist ja eine Veröffentlichung für eine geschlossene Gruppe. Ist das eine Veröffentlichung?

  53. Marian

    Guten Tag liebes Team,

    Ich möchte auf Youtube literarische Werke in Form des Höhr-Mediums vortragen. Die Bilder, die dort gezeigt werden, habe ich selbst entwickelt.

    Darf ich die nachfolgenden Autoren legal mit meiner Stimme öffentlich in Form des Videos vortragen? Obwohl die Autoren teilweise über 70 Jahre verstorben sind, werden immer wieder Texte durch Buchverlage veröffentlicht. Steht das im Widerspruch zu meinem Vorhaben?

    Autoren:

    Franz Kafka: Geb. 1889, Verst. 1924

    R. M. Rilke: Geb. 1875, Verst. 1926

    E. A. Poe: Geb. 1809, Verst. 1849

    Heute noch lebende Autoren:

    Stéphanie Kalfon:

    Ich bedanke mich im Voraus

    LG

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Marian,
      unter Umständen gilt es auch das Leistungsschutzrecht zu beachten.
      Eine individuelle Einschätzung ist uns nicht möglich, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  54. Stefan

    Hallo liebes Team, ich möchte eine Live-Lesung mit Gedichten von Robert Gernhardt und Parodien auf J.W.v.Goethe (von verschiedenen Autoren) machen. Dabei lese ich aus verschiedenen Büchern. Wer ist denn hier Rechteinhaber – die Autoren (das wären ziemlich viele) oder die jeweiligen Verlage? Inwiefern macht es einen Unterschied, ob ich ohne Gage (Benefiz) auftrete oder mit Gage? Kann ich das auch über die VG Wort abwickeln?
    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Danke und schöne Grüße
    Stefan

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Stefan,
      für eine Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Inhalten wird das Einverständnis des Urhebers benötigt. Ob die VG Wort diese vertritt, sollten Sie direkt bei der Verwertungsgesellschaft anfragen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  55. Valentin

    Hallo liebes Team,

    heutzutage werden eLearning-Videos zu allerlei Themen kommerziell im Internet verkauft (z.B. Themen Angeln; Qualität etc…). Ist es rechtens, wenn der eLearning-Video-Verkäufer in seinem Video aus einem Fachbuch zitiert, dessen Autor er nicht selbst ist. (Kurzes Zitat 1-2 Sätze). Die Zitate untermauern/ergänzen den Inhalt des eLearning-Videos.

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Valentin

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Valentin,
      für den Einsatz von Zitaten gelten konkrete Vorschriften, über die wir hier informieren.
      Eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  56. tomasz

    Sehr geehrtes Team,
    darf ich kurze Geschichten eines Autors kommerziell verwenden, wenn diese nicht „besonders schöpferisch“ sind und ich sie dazu aus einer anderen Sprache übersetze?
    Beispiel: „Anne lebte auf einer großen Farm in Australien. Sie lebte mit ihren Eltern und einem Känguru in einem kleinen Haus mit vier Zimmer. In ihren Zimmer befand sich nur ein Bett und ein Tisch, denn sie waren sehr arm. Eines Tages kam ein Gewitter auf…“ Es handelt sich um ca. eine Seite.
    Falls nicht, ginge es wenn ich dabei die Namen, Orte oder ein paar Umstände austausche?
    Ich danke im Voraus für Ihre Antwort.
    Tomasz

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Tomasz,
      die Bearbeitung und Übersetzung von urheberrechtlich geschützten Werken ist nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt. Dabei gilt es grundsätzlich zu beachten, dass die notwendige Schöpfungshöhe bei Werken der Literatur nicht unbedingt hoch ist. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  57. Oliver

    Eine Person schenkt einer anderen ein Manuskript, darin enthalten Prosa und Lyrik, alles unveröffentlicht – ein sehr persönliches Geschenk, denn der Dialog mit der beschenkten Person hat den Autor motiviert, die Texte zu verfassen. Nun ist der Autor der Texte gestorben. Darf die beschenkte Person die Texte veröffentlichen? Oder liegen die Urheberrechte bei den Erben des Autors?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Oliver,
      solange in einem Testament keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, geht das Urheberrecht auf die Erben über.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  58. Jürgen

    Liebe Mitarbeiter von Urheberrecht,

    mit dem französischen Autor eines Spezialbuches über Yoga bin ich einig, es in Deutsch zu übersetzen und auch hier zu veröffentlichen. Der Verlag A in Paris hat alle Rechte. Ich gründe einen verlag und möchte veröffentlichen. Nun stellt sich die Frage was der französische Verlag mir denn erfahrungsgemäß für einen Betrag in Rechnung stellen kann. das Buch umfaßt 250 Seiten und kostet als frz. Ausgabe 18 €. Mir hilft schon eine ca.-Angabe.

  59. Paua

    Guten Tag liebe Experten,
    kann man auf seinem Blog eine Buchvorstellung als Audioaufnahme machen, in der man Textpassagen vorliest?
    Fällt das unter das Urheberrecht?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Gruß
    Paua

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Paua,
      ohne die Zustimmung des Urhebers ist eine Verwertung von fremden Werken zum Beispiel als Zitat möglich. Allerdings muss dieses laut Urheberrecht immer einen Zweck erfüllen und andere Voraussetzungen erfüllen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  60. Svenja

    Liebes Team,

    wie ist es denn, wenn wir für einen kurzen Werbeclip auf Social Media bekannte Star-Wars-Zitate vom Inhalt her leicht ändern bzw. etwas im klassischen Yoda-Stil sagen? Ist so etwas erlaubt?
    Und können wir auch die typische Star-Wars-Schrift für Typo-Einblendungen verwenden?

    Vielen Dank und beste Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Svenja,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  61. Heiko

    Hallo, ich hätte eine Frage:
    Ich möchte ein Buch verkaufen. Auf einer Buchinnenseite befindet sich folgender Hinweis: „Die Verwertung der Texte und Bilder, auch auszugsweise, ist ohne Zustimmung des Verlages urheberrechtwidrig und strafbar. Dies gilt auch für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Verarbeitung mit elektronischen Systemen.“ Leider befindet sich auf dem äußeren Buchdeckel bereits solch ein Bild. Darf ich das Buch außen fotografieren und Bilder davon für den Verkauf einstellen.
    MfG
    Heiko

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Heiko,
      wurde eine Ware rechtmäßig erworben, ist beim Weiterverkauf eine Bebilderung der Anzeige in der Regel gestattet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  62. Anja

    Sehr geehrtes Team von Urheberrecht,

    ich schreibe gerade an einem Buch und habe mich gefragt, ob es vielleicht ein Verzeichnis über Bücher und deren Inhalt gibt, um auszuschließen die selbe bzw eine ähnliche Geschichte zu schreiben?

    Gruß Anja

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Anja,
      eine entsprechende Datenbank ist uns nicht bekannt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  63. Sebastian

    Sehr geehrtes Team von Urheberrecht,

    wir würden gern Wörter der Jugendsprache aus dem Jugendsprachewörterbuch von Langenscheidt kopieren mit der dazugehörigen Definition. Also 1 zu 1 kopieren und das Wort+Definition auf Kleidung drucken und diese Online verkaufen.

    Wir haben keine ordentliche Erläuterung darüber im Netz gefunden und wenden uns deshalb an euch.
    Ist es möglich ohne rechtliche Konsequenzen, dieses Vorhaben umzusetzen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß
    Paul & Basti

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Sebastian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten direkt an den zuständigen Verlag.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  64. Sascha

    Hallo,

    ich habe die Frage, ob es gegen Urheberrechte verstößt, wenn man sich im Internet Artikel zieht, diese umschreibt und eventuell einen Quellenvermerk angibt, in diesem speziellen Fall zum Schreiben eines Fachbuches.

    Vorab vielen Dank und

    freundliche Grüße
    Sascha

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Sascha,
      die Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist laut Urheberrecht nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  65. Stefan

    Ist vielleicht etwas seltsam. Aber was wenn ich „Worte des Vorsitzenden Mao Zedong“ vorlese? Im eigentlichen Sinne ist es ja eine Zitatesammlung. Er ist erst 1976 gestorben…
    Ich würde es auf TikTok machen.

    Unterliegt es dem Urheberrecht?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Stefan,
      laut Urheberrecht ist die Vervielfältigung, Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nur mit dem Einverständnis des Urheber gestattet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  66. Stefan

    Hallo,
    können Sie mir ein Beispiel geben, wie ein Buch aussieht, welches nach Wegfall des Urheberrechts neu aufgelegt wurde? Wenn man es 1 zu 1 übernehmen würde, würde ja der Autor, der Verlag usw. drin und draufstehen. Das Buch, welches ich mir dabei vorstelle, kommt aus dem Jahr 1941.

    Wie muss so etwas deklariert werden?

    DANKE und liebe Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Stefan,
      viele Verlage legen gemeinfrei Werke zum Beispiel von Goethe oder Shakespeare regenmäßig neu auf.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  67. Mikel

    Hallo Team von urheberrecht.de
    ich bin Hobbymusiker und mache Homerecording. Meine Kompositionen (keine Cover!) werden auf keiner Streaming-Plattform wie YouTube, iTunes, Spotify, Soundcloud und so weiter veröffentlicht. „Ich kann Musik, aber keine Texte“(machen). Daher greife ich bei Songtexten auf Songs zurück, die ich z.B. auf meinen alten US/UK-Rock/Pop-LPs aus den 70er – 90er Jahren finde.
    Dürfte ich diese Songs, die ja bis dato praktisch nur in meiner Schublade lagen, in einem Musikerforum im Internet hochladen, wo wir uns als Musiker austauschen und z.B. Recording-Tipps geben? Sonst weiter passiert mit den Songs nichts. Die Songs werden praktisch lediglich im Kreise von Gleichgesinnten gehört und kommentiert.
    Danke schonmal für gegebenenfalls einen Hinweis in dieser speziellen Sache.
    Viele Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Mikel,
      Urheber können grundsätzlich frei entscheiden, was sie mit ihren Werken machen. Wollen Dritte diese allerdings verwerten, ist die Einwilligung des Schöpfers notwendig. Dies gilt neben der Komposition auch für Songtexte.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  68. Daniela

    Liebes Team von urheberrecht.de,

    ich meine mich zu erinnern, dass es erlaubt ist, kurze Zitate aus Büchern und öffentlichen Texten auch im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen rechtefrei zu verwenden, solange eine bestimmte Wortobergrenze (m.E. 20 oder 25 Wörter) nicht überschritten wird.
    Ist das richtig?

    Vielen Dank im Voraus
    Daniela

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Daniela,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  69. Karl-Werner

    Liebes Urheberrechtteam,
    wir wollen eine Dokumentation über unser Dorf erstellen.
    Meine Frage wäre : ist es erlaubt bereits erschienene Zeitungsberichte zu kopieren und in das Buch einzufügen.
    Oder muss immer der Redakteur bzw. der Fotograf um genehmigung gefragt werden ?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Karl-Werner,
      die Vervielfältigung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers gestattet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  70. Vanessa

    Hallo,

    ich habe eine Frage: und zwar sehe ich immer wieder, dass Aussagen aus Serien oder Filmen auf Oberteile gedruckt sind, die teilweise von Einzelpersonen verkauft werden. Meine Frage ist nun, ob die gegen das Urheberrecht verstoßen. Sind einzelne Aussagen, die von Fans zwar mit einer Serie indentifiziert werden können, aber ja eigentlich lediglich normaler Dialog waren, dem nur Fans eine wirkliche Bedeutung zumessen vom Urheberrecht geschützt?
    Ein Beispiel: In Doctor Who ist ein bekannter „Spruch“: „Geronimo “ -> unterliegt das nun dem Urhberrecht oder dürften Fans das theoretisch auf ein T-Shirt drucken, es handelt sich hierbei ja schließlich um keine neue Worterfindung, sondern nur um ein Wort, das von Fans mit der Serie verbunden wird….

    Liebe Grüße,
    Vanessa

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Vanessa,
      eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Gerichte müssten ggf. im Einzelfall prüfen, ob die Sätze und Aussprüche dem Urheberrecht unterliegen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  71. Alexander

    Guten Tag!

    Ich bin Pianist und Organist und arbeite an der Verbindung von Literatur und Musik.

    Widerspricht es dem Urherberrrecht, wenn ich Texte, insbesondere Lyrik lebender Autoren, in meiner Musik verwende:
    a) als Inspirationsquelle, ohne dass die Texte explizit auftauchen, ausschließlich unter Nennung des Titels und Autors
    b) in Improvisationen eingebettet, entweder bei Aufführungen, in denen ich Ausschnitte aus den Texten lesen würde, oder auch für Audioaufnahmen, in denen ich Musik und gelesene Texte abwechse

    Vielen Dank für eine Einschätzung!
    Alexander

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Alexander,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  72. Testmanager

    Liebes Team,
    das habt Ihr alles sehr gut erklärt. Auch als Laie sollte man immer mit einer gewissen Vorsicht an existierende Texte (auch Wikipedia) rangehen, und im zweifelsfall lieber mal korrekt zitieren (mit Quellen-Link), da hat sicherlich keiner was gegen… Ist ja auch „wissenschaftlich korrekt“ wie wir seit Gutenberg & Co wissen 🙂

  73. Anna-Lena

    Hallo,

    ich hätte eine dringende Frage. Ich möchte auf OnlyFans erotische Kurzgeschichten vorlesen, die ich im Internet auf verschiedenen Seiten finde.

    1) Ist mir das bei Kurzgeschichten überhaupt erlaubt oder gilt auch hier das Urheberrecht?

    2) Ist es erlaubt, sofern ich die Quelle nenne oder angebe (z.b. Link zu der Geschichte)?

    LG
    Anna-Lena

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      Hallo Anna-Lena,
      Laut dem UrhG ist die Veröffentlichung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit dem Einverständnis des Urhebers gestattet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  74. Loris

    Guten Tag
    Darf ich zum Beispiel meine wissenschaftliche Studienarbeiten veröffentlichen und zum Verkauf anbieten?
    Diese Werke beinhalten natürlich verschiedene Quellen, die im Text gekennzeichnet und auch im Quellenverzeichnis aufgeführt sind.

    Vielen Dank im Voraus

    Lieber Gruss
    Loris

  75. Dennis

    Hallo liebes Team von urheberrecht.de,
    Ich schreibe und veröffentliche täglich Zitate auf mehreren sozialen Plattformen.
    Die Texte sind in der Regel mehrere Zeilen oder gar Absätze lang. Nun wurden einige dieser Texte von Dritten in einem Buch abgedruckt und können erworben werden.
    Stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar?

    Liebe Grüße

  76. Bettina

    Eine Autorin hat ein buch veröffentlicht, auf dem auch meine Name steht. Wir haben keinen Vertrag und nichts. Sie sagte nur, alsday Buch fertig war, du hast keine Rechte mehr am Buch. Einfach so.
    Seit einem Jahr ist das Buch auf dem. Arkr immer noch mit meinem Namen. Ich habe Mi h an den Verlag gewandt und dieser hat das Buch gesperrt.
    Jetzt will sie mich auf Schadensersatz verklagen. Darf die denn machen, was sie will mit meinem Namen?

  77. Nick

    Dies kann der Fall sein. Wurdest du erwähnt oder wurde eine Quellenangabe verfasst? Sollten es tatsächlich sein, dass wirklich ein ganzer Absatz kopiert wurde stellt es eine Urheberrechtsverletzung dar ja.

    LG Nick

  78. Franz

    Hallo zusammen.
    Vor 18 Jahren hat mir ein verstorbener Freund seine Tagebücher bzw. Erinnerungen vermacht. Er beschreibt darin die Schwierigkeiten mit seiner Sucht, wie seine Ehe zerbricht und wie er mit der Situation hadert. Das ganze aus einer christlichen Warte. Ein schwieriges Thema. Wie ist hier die Urheberlage. Kann ich die Unterlagen einem Verlag senden. Die Witwe wollte damals nichts mehr mit der Sache zu tun haben. Es gibt keine Kinder. Ich habe auch keinen Kontakt zu ihr oder anderen Verwandten. Mir geht es nicht um Rechte von meiner Seite, sondern darum, dass die Schriftstücke nicht verloren gehen. Ich weiss eigentlich nur seinen Namen und wo er wohnte.
    Darf ich veranlassen, dass es veröffentlicht wird? Dürfen Namen realer lebender oder toter Personen veröffentlicht werden?
    Kann ich die Schriftstücke anderweitig irgendwo abliefern. Gibt es Archive, die sich dafür interessieren.

    Vielen Dank für eine Antwort.

  79. T. Klein

    Hallo Urheberrecht.de Team!

    ist es im Rahmen eines literarischen Werkes gestattet Zitate ( Teile v. Songtexten), die als solche inkl. Herkunft gekennzeichnet sind, ohne explizite Genehmigung des Rechteinhabers in den Text einzubinden?

    Vielen Dank!

  80. Tobias

    Hallo liebes Team von Urheberrecht.de,

    im Impressum eines Buches aus den 1950 Jahren schreibt der Verlag (der Autor ist bereits verstorben), dass „sämtliche auch auszugsweise Verwertungen vorbehalten bleiben“. Ich würde gerne einige Inhalte diese Buches unter korrektem Hinweis auf dieses Buch als Quelle verweisen. Meine Fragen:
    a) ist mir das ob des Impressums generell untersagt?
    b) besteht ein Unterschied, ob ich Inhalte aus dem Buch zitiere oder sinngemäß wiedergebe?

    Vielen Dank für Eure Einschätzung!

  81. Valentin

    Guten Tag,

    Im kontext einer Abschlussarbeit an der Uni konzipiere ich eine Umfrage. In der Umfrage beeinhalten Fragen Produktbeschreibungen aus dem Internet, jedoch wurde der Textinhalt etwas abgeändert und Firmennamen wurden durch fiktive Firmennamen ersetzt.
    Ist dies zulässig oder verstößt man da auch gegen das Urheberrecht.

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