Fußball-Schlachtruf als Marke: Streit um das „Húh“

News von urheberrecht.de, veröffentlicht am 10. April 2018

Der isländische Lehrer Gunnar Thor Andrésson sorgt mit der Eintragung von einem Fußball-Schlachtruf als Marke für Unmut bei seinen Landsleuten und Fußballfans. Der „Vinking-Clap“ samt Kampfschrei „Húh“ brachte bei Spielen der isländischen Nationalmannschaft während der Fußball-Europmeisterschaft 2016 die Stadien zum Beben.

Wem gehört das „Húh?“

Ein Fußball-Schlachtruf als Marke sorgt für Aufregung unter den Fans.

Ein Fußball-Schlachtruf als Marke sorgt für Aufregung unter den Fans.

Dass die isländische Nationalmannschaft bei ihrer ersten Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft 2016 es bis ins Viertelfinale schaffte, führen nicht wenige auch auf die lautstarke Unterstützung der Fans zurück. Der „Viking-Clap“ und der Ausruf „Húh“ sorgten dabei zugleich für eine große mediale Aufmerksamkeit, sodass sich der Grundschullehrer Gunnar Thor Andrésson dazu entschloss, das „Húh“ beim isländischen Patentbüro als Marke für Getränke und Bekleidung eintragen zu lassen.

Wie die Isländer ihre Fußballnationalmannschaft nach der EM mit dem „Viking-Clap“ willkommen heißen, zeigt das nachfolgende Video:

Mit dieser Geschäftsidee war Andrésson allerdings nicht allein. So bot auch der isländische Zeichner Hugleikur Dagsson ein Shirt mit der Aufschrift „Hu“ an. Gegen diese vermeintliche Markenrechtsverletzung wollte Andrésson vorgehen und den Verkauf verbieten. Allerdings rechnete er wohl nicht damit, dass er dadurch den Unmut seiner Landsleute auf sich zog. Denn diese befürchteten nun, dass ihnen der Fußball-Schlachtruf, welcher als Marke geschützt ist, versagt bleiben würde.

Grundsätzlich kann ein bestehendes Markenrecht aber nicht die nicht gewerbliche Verwendung eines Wortes reglementieren. Trotz dessen sorgte der allgemeine Unmut dafür, dass Andrésson darauf verzichtet, gegen die Rechtsverletzung vorzugehen.

Was lässt sich als Marke schützen?

Welche Kriterien muss ein Fußball-Schlachtruf als Marke erfüllen?

Welche Kriterien muss ein Fußball-Schlachtruf als Marke erfüllen?

Nachdem es also möglich ist, einen Fußball-Schlachtruf als Marke schützen zu lassen, stellt sich die Frage, was grundsätzlich alles den Schutz des Markenrechts genießen kann. Prinzipiell handelt es sich bei einer Marke um eine Kennzeichnung zur Warenunterscheidung, welche Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen lassen können.

Damit allerdings ein gewerblicher Rechtsschutz besteht, muss die Kennzeichnung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Unterscheidungskraft, welche es dem Verbraucher ermöglicht, Waren und Dienstleistungen von denen anderer Anbieter zu differenzieren
  • keine reine Beschreibung der Dienstleistung bzw. Ware, denn diese sind für den Gerbrauch durch die Allgemeinheit freizuhalten
  • Zeichen, welche grafisch darstellbar sind

Bildnachweise: © depositphotos.com/IstONE_hun, © fotolia.com/Stefano Reina

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (53 Bewertungen, Durchschnitt: 4,50 von 5)
Fußball-Schlachtruf als Marke: Streit um das „Húh“
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert