Wem gehört das „Húh?“

Ein Fußball-Schlachtruf als Marke sorgt für Aufregung unter den Fans.
Dass die isländische Nationalmannschaft bei ihrer ersten Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft 2016 es bis ins Viertelfinale schaffte, führen nicht wenige auch auf die lautstarke Unterstützung der Fans zurück. Der „Viking-Clap“ und der Ausruf „Húh“ sorgten dabei zugleich für eine große mediale Aufmerksamkeit, sodass sich der Grundschullehrer Gunnar Thor Andrésson dazu entschloss, das „Húh“ beim isländischen Patentbüro als Marke für Getränke und Bekleidung eintragen zu lassen.
Wie die Isländer ihre Fußballnationalmannschaft nach der EM mit dem „Viking-Clap“ willkommen heißen, zeigt das nachfolgende Video:
Mit dieser Geschäftsidee war Andrésson allerdings nicht allein. So bot auch der isländische Zeichner Hugleikur Dagsson ein Shirt mit der Aufschrift „Hu“ an. Gegen diese vermeintliche Markenrechtsverletzung wollte Andrésson vorgehen und den Verkauf verbieten. Allerdings rechnete er wohl nicht damit, dass er dadurch den Unmut seiner Landsleute auf sich zog. Denn diese befürchteten nun, dass ihnen der Fußball-Schlachtruf, welcher als Marke geschützt ist, versagt bleiben würde.
Was lässt sich als Marke schützen?

Welche Kriterien muss ein Fußball-Schlachtruf als Marke erfüllen?
Nachdem es also möglich ist, einen Fußball-Schlachtruf als Marke schützen zu lassen, stellt sich die Frage, was grundsätzlich alles den Schutz des Markenrechts genießen kann. Prinzipiell handelt es sich bei einer Marke um eine Kennzeichnung zur Warenunterscheidung, welche Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen lassen können.
Damit allerdings ein gewerblicher Rechtsschutz besteht, muss die Kennzeichnung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Unterscheidungskraft, welche es dem Verbraucher ermöglicht, Waren und Dienstleistungen von denen anderer Anbieter zu differenzieren
- keine reine Beschreibung der Dienstleistung bzw. Ware, denn diese sind für den Gerbrauch durch die Allgemeinheit freizuhalten
- Zeichen, welche grafisch darstellbar sind
Bildnachweise: © depositphotos.com/IstONE_hun, © fotolia.com/Stefano Reina