Markenanmeldung: Warenbezeichnungen schützen lassen

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Wiedererkennungswert von Marken trägt nicht selten zum Erfolg der Produkte bei. Um sicherzustellen, dass kein anderes Unternehmen sich diese Reputation zu Nutzen macht, sind Firmen darauf bedacht, die Kennzeichnungen ihrer Waren und Dienstleistungen zu schützen. Beim gewerblichen Rechtsschutz geschieht dies – anders als im Urheberrecht – allerdings nicht automatisch, stattdessen ist eine Markenanmeldung notwendig.

Das Wichtigste zur Markenanmeldung: Voraussetzungen, Kosten und Vorteile der Registrierung.
Das Wichtigste zur Markenanmeldung: Voraussetzungen, Kosten und Vorteile der Registrierung.

FAQ zur Markenanmeldung

Wann ist die Anmeldung einer Marke sinnvoll?

Von welchen Vorteilen Sie profitieren, wenn Sie für die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen einen Markenschutz anmelden, erfahren Sie hier.

Wo kann ich einen Markennamen anmelden?

Zuständig für die verschiedensten Formen des gewerblichen Rechtschutzes ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Auch die Markenanmeldung erfolgt über diese Behörde.

Fallen für die Markeneintragung Kosten an?

Ja, wollen Sie eine Marke anmelden, entstehen dafür Kosten. Hier können Sie nachlesen, wie sich die Ausgaben dabei zusammensetzen.

Welche Vorteile hat eine Markenregistrierung?

Markenname registrieren: Was bringt der gewerbliche Rechtsschutz?
Markenname registrieren: Was bringt der gewerbliche Rechtsschutz?

Beim Markenrecht handelt es sich um eine Form des gewerblichen Rechtsschutzes, mit dessen Hilfe sich die Kennzeichnungen für Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Erlangt wird dieser Schutz dabei in der Regel durch eine entsprechende Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).

Doch warum entschließen sich Menschen dazu, beim DPMA eine Marke anmelden zu lassen? Einige Vorteile dieses Vorgehens haben wir nachfolgend für Sie aufgeführt:

  • Inhaber erhält das alleinige Recht zur Verwendung der Marke
  • Verwendung identischer und ähnlicher Kennzeichnungen lässt sich untersagen
  • Verwechslungsgefahr zu anderen Unternehmen oder Produkten wird reduziert
  • Markenrechtsinhaber kann bei Verstößen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen
  • Kunden profitieren vom Wiedererkennungswert der Marke

Es zeigt sich also, dass sowohl die (potenziellen) Kunden als auch die Rechteinhaber von einer Markenanmeldung profitieren können. Es handelt sich dabei grundsätzlich um eine Maßnahme, die beim gewerblichen Handel mit Waren und Dienstleistungen für zusätzlich Sicherheit sorgt und unter anderem das Vorgehen gegen Plagiate ermöglicht.

Wie kann ich eine Marke eintragen lassen?

Um eine Marke anmelden zu können, müssen Sie zahlreiche Angaben machen.
Um eine Marke anmelden zu können, müssen Sie zahlreiche Angaben machen.

Grundsätzlich ist eine Markenanmeldung sowohl online als auch in Papierform möglich. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Unterlagen sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Zu den benötigten Informationen gehören dabei insbesondere:

  • Angaben zum Anmelder
  • Wiedergabe der Marke
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Prinzipiell kann jeder eine Marke anmelden. Als Privatperson oder Unternehmen müssen Sie dabei Informationen zum Anmelder abgeben. Juristische Personen – also zum Beispiel Vereine oder Kapitalgesellschaften (AG, GmbH etc.) – geben dafür den Firmennamen sowie die Anschrift des Unternehmens an, wohingegen bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die vertretungsberechtigten Gesellschafter zu benennen sind.

Für die Markenanmeldung wird zudem eine Darstellung der Marke benötigt. Auch dies ist auf Papier oder digital möglich. Wichtig ist dabei, dass Sie unbedingt auf die geltenden Formvorgaben achten, die das DPMA definiert. 

Die Eintragung von Marken erfolgt üblicherweise für spezielle Gruppen von Waren und Dienstleistungen. Die Nizza-Klassifikation unterscheidet dabei Insgesamt 45 verschiedene Klassen, mit denen Sie den Verwendungszweck Ihrer Marke definieren.

Wurden alle für die Markenanmeldung notwendigen Unterlagen eingereicht und die nachfolgend aufgeführten Gebühren überwiesen, erfolgt eine Prüfung durch das DPMA. Dabei wird allerdings nicht untersucht, ob die neue Marke bestehenden Eintragungen zu sehr ähnelt, sondern nur geschaut, ob offensichtliche Gründe vorliegen, die einer Anmeldung im Wege stehen.

Kosten der Markenanmeldung: Was sollten Sie einplanen?

Marke eintragen lassen: Die Kosten hängen vor allem von der Art und dem Umfang der Anmeldung ab.
Marke eintragen lassen: Die Kosten hängen vor allem von der Art und dem Umfang der Anmeldung ab.

Wollen Sie in Deutschland eine Marke registrieren, entstehen dadurch Kosten. Wie hoch diese ausfallen, hängt dabei insbesondere von der Art der Anmeldung sowie der Anzahl der Klassen, für die die Marke gelten soll, ab.

So erhebt das Patentamt für die Markenanmeldung eine Gebühr in Höhe von 300 Euro, erfolgt eine elektronische Anmeldung sind es 290 Euro. Die Ausgaben umfassen dabei die Eintragung für bis zu drei Klassen. Ab der vierten Klasse wird zusätzlich eine Klassengebühr erhoben, die sich jeweils auf 100 Euro beläuft.

Das Anmeldeverfahren für Marken nimmt üblicherweise mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch. Wem dies nicht schnell genug geht, kann einen Antrag für die beschleunigte Prüfung der Markenanmeldung stellen. In diesem Fall erhebt das DPMA zusätzliche Gebühren in Höhe von 200 Euro.

Wichtig! Nach der Markenanmeldung besteht der Schutz nur für einen Zeitraum von zehn Jahren, anschließend ist eine Verlängerung notwendig. Wollen Sie Ihre Marke weiterhin schützen lassen, entstehen mindestens Kosten in Höhe von 750 Euro für eine weitere zehnjährige Schutzfrist.

Neben der Registrierung in Deutschland besteht auch die Option für eine internationale Markenanmeldung. In diesem Fall sind allerdings zusätzliche Gebühren an das DPMA und die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu entrichten.

Markenanmeldung – kurz und kompakt

Durch die Anmeldung als Marke lassen sich Warenkennzeichnungen schützen. Zudem erhalten die Markeninhaber die Möglichkeit, die unerlaubte Verwendung von eingetragenen Markennamen und Logos beispielsweise mithilfe einer Abmahnung zu ahnden. Zuständig für die Eintragung des Schutzrechts ist das Deutschen Patent- und Markenamt.

Quellen und weiterführende Links

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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