Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2021
Aufgrund der Privatkopie ist es uns möglich, Musik, Filme oder andere Inhalte auf verschiedenen Geräten abzuspielen bzw. zu verwenden. Nutzer gehen dabei in der Regel davon aus, dass diese Vervielfältigung kostenlos ist. Dabei handelt es sich allerdings um einen Irrtum, denn die Privatkopie wird in Deutschland durch die sogenannte Urheberrechtsabgabe vergolten.
Inhalt
FAQ zur Urheberrechtsabgabe
Kaufen Sie bestimmte elektronische Geräte oder Speichermedien, ist die Gebühr im Kaufpreis enthalten, mit denen Vervielfältigungen möglich sind.
Die Pauschalabgabe dient nicht der Abgeltung von illegalen Schwarzkopien, diese werden mit anderen Methoden verfolgt, wie einer Abmahnung. Die Gebühr wird allerdings für die Vergütung von legalen Privatkopien erhoben. Es ist Ihnen somit erlaubt, eine CD auf Ihren Mp3-Player oder Ihre Computerfestplatte zu überspielen.
Die Urheberrechtsabgabe wird nicht von der GEMA erhoben, sondern von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) sowie der VG Wort und VG Bild-Kunst, welche die Vergütung auf die verschiedenen Verwertungsgesellschaften verteilt. Die GEMA erhält dadurch einen Teil der Gebühr und damit – für die durch die Gesellschaft vertretenen Künstler – einen finanziellen Ausgleich für die Herstellung legaler Privatkopien.
Was ist die Urheberrechtsabgabe?
Über die Urheberrechtsabgabe – die offizielle Bezeichnung in Deutschland lautet Pauschalabgabe – erfolgt ein Ausgleich für urheberrechtliche Ansprüche, die aufgrund von Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung bestehen.
Diese Urheberrechtsgebühr wird dabei pauschal über den Kaufpreis von Geräten und Medien abgegolten, welche die Vervielfältigung ermöglichen.
Dabei dient die Urheberrechtsabgabe für Geräte allerdings nicht als Ausgleich für illegale Raubkopien, sondern ist für legale Privatkopien gedacht.
Denn eine solche steht den Rechteinhabern gemäß § 54 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG):
Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es […] vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
Die Einforderung der Urheberrechtsabgabe bei den Geräteherstellern bzw. -importeuren erfolgt über die ZPÜ sowie die VG Wort und die VG Bild-Kunst. Diese teilen die Einnahmen dann unter den Verwertungsgesellschaften – zu denen unter anderem auch die GEMA zählt – auf, welche diese an ihre Mitglieder weiterleiten.
Höhe der Urheberrechtsabgabe
Wie hoch die Urheberrechtsgebühren ausfallen, hängt in der Regel von den Verhandlungen zwischen den Branchenverbänden und den Verwertungsgesellschaften ab. Die jeweilige Abgabe wird dabei je nach Gerät oder Medien von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
So spielt bei USB-Sticks unter anderem die Speicherkapazität eine Rolle. Die Urheberrechtsabgabe für Kopierer ergibt sich hingegen aus den vervielfältigten Seiten pro Minute.
Einen Überblick zur Urheberrechtsabgabe, welche die Hersteller anführen müssen, bietet die nachfolgende Tabelle:
Gerät / Medium | Abgabe in Euro |
---|---|
Scanner | 12,50 |
Tintendrucker | 5,00 |
PC | 13,19 |
Tablet | 8,75 |
Mobiltelefon | 6,25 |
MP3-Player | 5,00 |
TV mit Aufnahmefunktion über USB | 13,00 |
TV mit HD | 34,00 |
Kassetten-Rekorder | 7,00 |
Die Höhe der Gebühren wird durch das Nutzungsverhalten beeinflusst. Aus diesem Grund erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Anpassung der Urheberrechtsabgabe.
Urheberrechtsabgabe – kurz und kompakt
Bei der Urheberrechtsabgabe handelt es sich um eine Gebühr, die bei Geräten und Medien erhoben wird, welche das Erstellen oder Speichern von Vervielfältigungen ermöglichen. Die Abgabe wird über den Ladenpreis gezahlt und durch die Gerätehersteller gegenüber der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) geleistet. Die Abgabe liegt dabei in der Regel zwischen 5,00 und 34,00 Euro.
was ist mit temporären Speicher? Muss man da auch Gebürhen bezhalen?
Hallo Jan,
dazu ist uns nichts bekannt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Mir wird aber unterstellt, dass ich Lieber/Medien illegal erwerbe und diese dann auf dem Handy abspiele!! Weil das Gesetz veraltet ist“. Wer nutzt heute noch CDs oder MP3-Player. Der Gesetestext müsste in etwa lauten: Es ist erlaubt Musik von der I Tunes App auf dem Computer zu speichern. Und es ist schwer nicht gekaufte Musik in die ITunes App zu laden.
Und genau das wird einem unterstellt! Sprich die Musik die ich im ITunes habe ist gekauft. Warum das Urheberrecht für Handys!?
Hallo Greta,
das Urheberrecht gilt unabhängig vom Medium. Zudem erlauben Mobiltelefone nicht nur das Abspielen von Musik, denn Sie können zum Beispiel auch Bilder aus dem Internet darüber herunterladen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Weshalb soll jetzt ein neues Urheberrecht kommen. Wir Kunden bezahlen schon heute beim Kaf der Geräte erhebliche Summen. Müssen wir jetzt alles doppelt und dreifach bezahlen?
Hallo Albert,
die Urheberrechtsabgabe dient ausschließlich als Vergütung für legale Privatkopien. Die Reform des Urheberrechts bezieht sich hingegen auf Urheberrechtsverletzungen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Unterscheidet das Urheberrecht zwischen privat geschaffenem, künstlerischen Werk und professionell geschaffenem, künstlerischen Werk?
Z.B.: Ich erschaffe bzw. halte eine Illusion als Hobbyfotograf in Form eines Fotos fest. Das Foto gefällt und ich werde gefragt, ob ich es für private Zwecke zur Verfügung stelle.
Greift da auch das Urheberrecht, wenn ich mit der privaten Nutzung einverstanden bin aber kommerzielle Absichten ausschließen möchte?
Hallo Hobbyfotograf,
eine solche Unterscheidung erfolgt in der Regel nicht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wie sieht es mit Digial Rekordern aus, die für die Videoüberwachung benutzt werden? Die meisten davon sind ja spezielle PCs mit entsprechender Software.
Hallo Blohminator,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Hersteller entsprechender Geräte.
Ihr Team von urheberrecht.de
1. Vertritt die VG Wort auch Erben eines Autors?
2. Kann man sich auch als Erbe kostenlos anmelden ?
3. Können Sie mir etwas über die Kostenstruktur sagen im Vertragsverhältnis zwischen Erbe und VG Wort? Konkret: welchen Anteil behält die VG Wort für sich von eventuelle eingeforderten Tantiemen ?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Hallo,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten direkt an die VG Wort.
Ihr Team von urheberrecht.de