Selbstgenähter Mundschutz: Kann eine Abmahnung drohen?

News von urheberrecht.de, veröffentlicht am 6. April 2020

Viele Hobby-Bastler- und -Näher setzen sich dieser Tage an die Nähmaschine, um sogenannte Behelfsmasken zu fertigen. Wer diese allerdings gegen eine Spende abgibt oder verkauft, sollte auf den Online-Marktplätzen auf die Produktbezeichnung achten. Denn unter Umständen kann es sein, dass der selbstgenähte Mundschutz eine Abmahnung nach sich zieht.

Strenge Vorschriften für die Bezeichnung von Medizinprodukten

Wann besteht die Gefahr, dass Näher für einen Mundschutz eine Abmahnung erhalten?
Wann besteht die Gefahr, dass Näher für einen Mundschutz eine Abmahnung erhalten?

Die Eindämmung und Bekämpfung des Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt uns alle und insbesondere das Gesundheitssystem vor ungeahnte Herausforderungen. Die weltweite Pandemie führt vielerorts aber auch zu einer Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. So gehen zum Beispiel viele für ältere Nachbarn einkaufen, um deren Ansteckungsrisiko zu reduzieren.

Vielerorts werden auch die Nähmaschinen hervorgeholt, um sogenannte Behelfsmasken zu fertigen. Denn medizinische Mundschutze sind aktuell rar und sollten daher vor allem dem medizinischen Personal vorbehalten sein. Wer selbst nicht mit Nadel und Faden umgehen kann, findet online mittlerweile zahlreiche Angebote für selbstgenähte Masken, die teilweise auch gegen Spenden abgegeben werden.

Anwälte weisen nun allerdings daraufhin, dass unbedachte Artikelbezeichnungen möglicherweise weitreichende Konsequenzen haben. So können Begriffe wie „Schutzmaske“, „Atemschutzmaske“ und „Mundschutz“ zu einer Abmahnung führen. Denn hierbei handelt es sich um feste Bezeichnungen für medizinische Produkte. Laut Medizinproduktegesetz (MPG) zeichnen sich entsprechende Masken durch folgende Kriterien aus:

  • weitreichende Tests durchlaufen
  • unterliegen zahlreichen Kennzeichnungspflichten
  • sind bei der zuständigen Behörde anzeigepflichtig

Diese Anforderungen kann ein kleines Nähprojekt natürlich nicht erfüllen. Um wegen einem gutgemeinten Mundschutz keine Abmahnung zu riskieren, sollten Sie beim Verkauf ebenso wie beim Angebot möglicher Nähanleitungen auf die Begrifflichkeiten achten. So bestätigt der Münchner Anwalt Phil Salewski gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, dass Bezeichnungen wie „Mundbedeckung“, „Mund- und Nasen-Maske“ oder „Behelfsmaske“ zulässig sind.

Im Internet gibt es mittlerweile zahlreiche Tutorials für die Herstellung von Behelfsmasken. Hier finden Sie die Nähanleitung der Stadt Essen.

Wurde wegen einem Mundschutz bereits eine Abmahnung verschickt?

Durch die richtige Artikelbezeichnung lässt sich beim Mundschutz eine Abmahnung vermeiden.
Durch die richtige Artikelbezeichnung lässt sich beim Mundschutz eine Abmahnung vermeiden.

Bislang (Stand 06. April 2020) ist kein Fall bekannt, in dem ein selbstgenähter Mundschutz tatsächlich eine Abmahnung nach sich gezogen hat. Vielmehr handelt es sich bei entsprechenden Meldungen vor allem um formaljuristische Hinweise von Fachanwälten. Ob am Ende tatsächlich eine Verfolgung etwaiger Verstöße gegen das MPG erfolgt, ist zum aktuellen Zeitpunkt fraglich.

Trotzdem ist es grundsätzlich sinnvoll, wenn die Näherinnen und Näher auf Nummer sicher gehen und bei der Artikelbezeichnung sowie -beschreibung die gesetzlichen Vorschriften beachten. Darüber hinaus empfiehlt es sich, Hinweise zur Funktion bzw. Schutzwirkung der Maske zu ergänzen. So heißt es auf der Internetseite des Robert Koch Instituts (RKI) wie folgt:

Durch einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder bei der gegenwärtigen Knappheit eine textile Barriere im Sinne eines MNS (sogenannte community mask oder Mund-Nasen-Bedeckung) können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Hingegen gibt es keine hinreichenden Belege dafür, dass ein MNS oder eine Mund-Nasen-Bedeckung einen selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt (Eigenschutz).

Welchen Einfluss die verschiedenen Schutzmaßnahmen – wie etwa die Kontaktsperre und der Mindestabstand in der Öffentlichkeit – auf die Verbreitung des Coronavirus haben, zeigt auch diese Grafik:

Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.
Unsere Grafik zeigt Ihnen, warum Corona-Prävention so wichtig ist.

Bildnachweise: © fotolia.com/chagin

Quellen und weiterführende Links

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