Abmahnung per E-Mail: Ist dies zulässig?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Sofortnachrichten, E-Mails oder andere digitale Dienste lösen die Kommunikation per Brief in vielen Bereichen unseres Lebens ab. Bekannte Beispiele dafür sind häufig Telefonrechnungen, Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen. Doch ist es auch zulässig, wenn juristische Schreiben wie eine Abmahnung per E-Mail versandt werden?

Eine Abmahnung per E-Mail sollten Sie nicht ohne weiteres ignorieren.
Eine Abmahnung per E-Mail sollten Sie nicht ohne weiteres ignorieren.

FAQ zur Abmahnung per E-Mail

Wie kann ich gegen die Absender von Fake-Abmahnungen vorgehen?

Wenn Sie eine gefälschte Abmahnung erhalten haben, die im Namen einer realen Kanzlei versendet wurde, dann sollten Sie ebendiese Kanzlei informieren. Denn diese kann einen entsprechenden Verstoß zur Anzeige bringen. Darüber hinaus können Sie die Verbraucherzentralen benachrichtigen, damit auch andere Menschen vor dieser Betrugsmasche gewarnt werden können.

Ich wusste nicht, dass es sich bei der Abmahnung um einen Fake handelt und habe bereits gezahlt. Was nun?

In diesem Fall sollten Sie bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dengezahlten Schadensersatz zurückerhalten sehr gering, da sich das Geld vermutlich bereits im Ausland befindet.

Im Internet ist häufig zu lesen, dass Abmahnungen per Mail grundsätzlich Fakes sind. Was stimmt denn nun?

Solch pauschale Aussagen sind meist kritisch zu betrachten, denn grundsätzlich ist eine Abmahnung per E-Mail möglich und gültig. Daher sollten Sie entsprechende Posteinänge, die Sanktionen für eine Urheberrechtsverletzung enthalten, gründlich prüfen und ggf. den vermeintlichen Absender kontaktieren.

Was ist eine Abmahnung?

Grundsätzlich kann eine Abmahnung per E-Mail gültig sein, wenn diese die nötigen Kriterien erfüllt.
Grundsätzlich kann eine Abmahnung per E-Mail gültig sein, wenn diese die nötigen Kriterien erfüllt.

Bei der Abmahnung handelt es sich grundsätzlich um eine zivilrechtliche Maßnahme, deren Ziel eine außergerichtliche Einigung ist. Dabei erfüllt dieses Mittel der Prozessvermeidung drei verschiedene Funktionen:

  • Macht den Rechtsverletzer auf sein rechtwidriges Verhalten aufmerksam.
  • Strebt eine außergerichtliche Einigung an.
  • Soll die Kosten einer Gerichtsverhandlung vermeiden.

Dabei schreibt der Gesetzgeber für die Gestaltung des Abmahnschreibens keine besonderen formalen Richtlinien vor, sie ist somit grundsätzlich formlos. Aus diesem Grund kann eine Abmahnung auch per E-Mail, Fax, SMS oder sogar mündlich erfolgen.

Allerdings entscheiden sich die meisten Abmahner für eine schriftliche Variante. Denn dadurch lassen sich mögliche Beweisprobleme oder auch Unklarheiten bei der Formulierung vermeiden.

Eine Abmahnung per Mail – bei der es sich nicht um einen Fake oder Spam handelt – ist heutzutage sicherlich immer noch eine Ausnahme. Dennoch sollten Sie entsprechende Nachrichten nicht kategorisch als Betrugsversuch abstempeln, sondern auch diese eingehend prüfen.

Ist eine Abmahnung per E-Mail rechtens?

Fängt Ihr Spam-Filter eine E-Mail-Abmahnung ab, gilt diese trotzdem als zugestellt.
Fängt Ihr Spam-Filter eine E-Mail-Abmahnung ab, gilt diese trotzdem als zugestellt.

Wie zuvor bereits erwähnt, kann ein Verstoß gegen formale Richtlinien nicht automatisch dazu führen, dass eine Abmahnung per Mail nicht rechtskräftig ist. So ist nach dem Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2009 (Az.: 312 O 142/09) eine Abmahnung per E-Mail zulässig und bindend.

Allerdings unterliegt ein Abmahnschreiben grundsätzlich dem Zugangserfordernis. Das bedeutet, dass dieses nur wirksam ist, wenn es dem Abgemahnten zugeht. Bei einer E-Mail wird dies durch die Zustellung im Posteingang erreicht. Dies gilt auch, wenn die E-Mail samt Abmahnung durch die Firewall oder einen Spam-Filter abgefangen wurde.

Aus diesem Grund sollten Sie regelmäßig kontrollieren, was für Nachrichten sich im Spam-Ordner angesammelt haben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass wichtige Fristen ohne Ihre Kenntnis verstreichen.

Dies ergibt sich aus den Kriterien, welche das LG Hamburg für eine zulässige Abmahnung per E-Mail definiert:

  • Versand an eine für den geschäftlichen Verkehr verwendete E-Mail-Adresse
  • Ankunft im Postfach
  • Keine fehlerbedingte Rücksendung der E-Mail

Aufgrund dieser Voraussetzungen kann allerdings nicht jeder problemlos per E-Mail abgemahnt werden. Eine entscheidende Hürde stellt dabei wohl vor allem die E-Mail-Adresse für den geschäftlichen Verkehr dar. In der Praxis kann dies bedeuten, dass wohl vor allem die Betreiber bzw. Verantwortlichen von Internetseiten zum Beispiel mit einer E-Mail-Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder einem sonstigen Rechtsverstoß rechnen müssen. Schließlich ist in solchen Fällen eine entsprechende Adresse im Impressum vermerkt.

Könnte es sich bei der Abmahnung per E-Mail um einen Fake handeln?

Ob Sie tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten haben, lässt sich meist nur nach einer intensiven Prüfung feststellen.
Ob Sie tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten haben, lässt sich meist nur nach einer intensiven Prüfung feststellen.

Durch die verschiedenen Abmahnwellen der vergangenen Jahre ist die Angst vor Abmahnungen in der Bevölkerung nicht gerade klein. Von dieser Furcht bzw. Unsicherheit versuchen auch windige Geschäftemacher und Betrüger zu profitieren, indem sie falsche Abmahnschreiben versenden.

Dabei lässt sich eine falsche Abmahnung per E-Mail verhältnismäßig einfach und kostengünstig versenden. Denn mithilfe entsprechender Programme lassen sich persönlich adressierte Mails an viele Personen versenden, ohne dass dabei Porto- oder Papierkosten anfallen.

Wichtig! Haben Sie eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten, sollten Sie nicht den darin enthaltenden Links folgen oder mögliche Anhänge öffnen. Diese können ggf. Viren, Trojaner, Spionageprogramme oder sonstige Schadsoftware enthalten.

Woran erkennen Sie eine Fake-Abmahnung?

Auf Spurensuche: Verschiedene Indikatoren können für eine gefälschte Abmahnung per Mail sprechen.
Auf Spurensuche: Verschiedene Indikatoren können für eine gefälschte Abmahnung per Mail sprechen.

Ob Sie tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten haben, lässt sich meist nur schwer feststellen. Denn die Mitteilungen unterscheiden sich sowohl gestalterisch als auch inhaltlich nur wenig von echten Abmahnschreiben. Zudem stammen die Mails angeblich von bekannten Abmahnkanzleien. Teilweise werden in den Fake-Abmahnungen sogar die echten Kanzlei-Logos und Formulierungen aus originalen Abmahnschreiben verwendet.

Dieser Umstand erschwert für Verbraucher die Einschätzung, ob es sich bei der Abmahnung per E-Mail um einen Fake handelt oder nicht. Ein Indikator für einen Fake können Abweichungen bei den Angaben zur Bankverbindung sein. Schließlich wollen die Betrüger, dass das Geld auf ihr eigenes Konto fließt.

Darüber hinaus droht der Abmahner in einer Fake-Abmahnung, welcher per Mail versendet wird, häufig mit hohen Forderungen auf Schadensersatz. Gleichzeitig offerieren die Schreiben aber für einen vergleichsweise geringen Betrag, die Angelegenheit beizulegen. In der Regel bewegt sich die Summe im Rahmen von 100 bis 150 Euro.

Für Gewissheit kann schlussendlich aber oft nur ein Anruf bei der vermeintlichen Abmahnkanzlei sorgen. Dabei sollten Sie aber idealerweise eine Telefonnummer von der Kanzleiwebsite verwenden, um den Betrügern nicht doch in die Falle zu tappen.

Abmahnung per E-Mail – kurz und kompakt

Eine Abmahnung kann per E-Mail prinzipiell zulässig sein, denn laut Gesetzgeber kann diese formlos erfolgen. Allerdings werden Abmahnschreiben in der Regel auf dem Postweg versendet. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass es sich bei einer entsprechenden E-Mail um einen Betrugsversuch handelt, weshalb die Empfänger diese gründlich prüfen sollten.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

30 Gedanken zu „Abmahnung per E-Mail: Ist dies zulässig?

  1. Nils E.

    18. November 2023 at 16:41

    Vielen Dank für diesen Artikel zu Abmahnungen. Gut zu wissen, dass diese auch rechtswirksam per Mail versendet werden können. Ich werde mich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um die Gültigkeit der Abmahnung vollumfänglich prüfen zu lassen. [Werbung entfernt]

  2. Laura

    3. September 2023 at 13:59

    Ich habe eine Abmahnung per Mail bekommen. Interessant, dass diese aber an die geschäftliche Mail geschickt werden muss. Darum möchte ich zu einem Anwalt gehen. [Link von Redaktion entfernt]

  3. Sylvia

    7. August 2023 at 12:58

    Ich habe heute per Mail eine Abmahnung erhalten, laut der Mail wurde ich bereits kontaktiert, was nicht der Fall war und ist. Habe keine Links oder sonstiges geöffnet und sofort einen Anwalt hinzugeholt, damit er sich das genau anschaut.

  4. Laura

    4. Juli 2023 at 20:57

    Ein Freund hat eine Abmahnung bekommen. Interessant, dass diese auch als Mail kommen darf. Dennoch sollte er sich mal einen Rechtsanwalt besorgen. [Link von Redaktion entfernt]

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