Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 17. Februar 2021
Sofortnachrichten, E-Mails oder andere digitale Dienste lösen die Kommunikation per Brief in vielen Bereichen unseres Lebens ab. Bekannte Beispiele dafür sind häufig Telefonrechnungen, Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen. Doch ist es auch zulässig, wenn juristische Schreiben wie eine Abmahnung per E-Mail versandt werden?
Inhalt
FAQ zur Abmahnung per E-Mail
Wenn Sie eine gefälschte Abmahnung erhalten haben, die im Namen einer realen Kanzlei versendet wurde, dann sollten Sie ebendiese Kanzlei informieren. Denn diese kann einen entsprechenden Verstoß zur Anzeige bringen. Darüber hinaus können Sie die Verbraucherzentralen benachrichtigen, damit auch andere Menschen vor dieser Betrugsmasche gewarnt werden können.
In diesem Fall sollten Sie bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dengezahlten Schadensersatz zurückerhalten sehr gering, da sich das Geld vermutlich bereits im Ausland befindet.
Solch pauschale Aussagen sind meist kritisch zu betrachten, denn grundsätzlich ist eine Abmahnung per E-Mail möglich und gültig. Daher sollten Sie entsprechende Posteinänge, die Sanktionen für eine Urheberrechtsverletzung enthalten, gründlich prüfen und ggf. den vermeintlichen Absender kontaktieren.
Was ist eine Abmahnung?
Bei der Abmahnung handelt es sich grundsätzlich um eine zivilrechtliche Maßnahme, deren Ziel eine außergerichtliche Einigung ist. Dabei erfüllt dieses Mittel der Prozessvermeidung drei verschiedene Funktionen:
- Macht den Rechtsverletzer auf sein rechtwidriges Verhalten aufmerksam.
- Strebt eine außergerichtliche Einigung an.
- Soll die Kosten einer Gerichtsverhandlung vermeiden.
Dabei schreibt der Gesetzgeber für die Gestaltung des Abmahnschreibens keine besonderen formalen Richtlinien vor, sie ist somit grundsätzlich formlos. Aus diesem Grund kann eine Abmahnung auch per E-Mail, Fax, SMS oder sogar mündlich erfolgen.
Allerdings entscheiden sich die meisten Abmahner für eine schriftliche Variante. Denn dadurch lassen sich mögliche Beweisprobleme oder auch Unklarheiten bei der Formulierung vermeiden.
Ist eine Abmahnung per E-Mail rechtens?
Wie zuvor bereits erwähnt, kann ein Verstoß gegen formale Richtlinien nicht automatisch dazu führen, dass eine Abmahnung per Mail nicht rechtskräftig ist. So ist nach dem Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2009 (Az.: 312 O 142/09) eine Abmahnung per E-Mail zulässig und bindend.
Allerdings unterliegt ein Abmahnschreiben grundsätzlich dem Zugangserfordernis. Das bedeutet, dass dieses nur wirksam ist, wenn es dem Abgemahnten zugeht. Bei einer E-Mail wird dies durch die Zustellung im Posteingang erreicht. Dies gilt auch, wenn die E-Mail samt Abmahnung durch die Firewall oder einen Spam-Filter abgefangen wurde.
Dies ergibt sich aus den Kriterien, welche das LG Hamburg für eine zulässige Abmahnung per E-Mail definiert:
- Versand an eine für den geschäftlichen Verkehr verwendete E-Mail-Adresse
- Ankunft im Postfach
- Keine fehlerbedingte Rücksendung der E-Mail
Aufgrund dieser Voraussetzungen kann allerdings nicht jeder problemlos per E-Mail abgemahnt werden. Eine entscheidende Hürde stellt dabei wohl vor allem die E-Mail-Adresse für den geschäftlichen Verkehr dar. In der Praxis kann dies bedeuten, dass wohl vor allem die Betreiber bzw. Verantwortlichen von Internetseiten zum Beispiel mit einer E-Mail-Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder einem sonstigen Rechtsverstoß rechnen müssen. Schließlich ist in solchen Fällen eine entsprechende Adresse im Impressum vermerkt.
Könnte es sich bei der Abmahnung per E-Mail um einen Fake handeln?
Durch die verschiedenen Abmahnwellen der vergangenen Jahre ist die Angst vor Abmahnungen in der Bevölkerung nicht gerade klein. Von dieser Furcht bzw. Unsicherheit versuchen auch windige Geschäftemacher und Betrüger zu profitieren, indem sie falsche Abmahnschreiben versenden.
Dabei lässt sich eine falsche Abmahnung per E-Mail verhältnismäßig einfach und kostengünstig versenden. Denn mithilfe entsprechender Programme lassen sich persönlich adressierte Mails an viele Personen versenden, ohne dass dabei Porto- oder Papierkosten anfallen.
Woran erkennen Sie eine Fake-Abmahnung?
Ob Sie tatsächlich eine Fake-Abmahnung per E-Mail erhalten haben, lässt sich meist nur schwer feststellen. Denn die Mitteilungen unterscheiden sich sowohl gestalterisch als auch inhaltlich nur wenig von echten Abmahnschreiben. Zudem stammen die Mails angeblich von bekannten Abmahnkanzleien. Teilweise werden in den Fake-Abmahnungen sogar die echten Kanzlei-Logos und Formulierungen aus originalen Abmahnschreiben verwendet.
Dieser Umstand erschwert für Verbraucher die Einschätzung, ob es sich bei der Abmahnung per E-Mail um einen Fake handelt oder nicht. Ein Indikator für einen Fake können Abweichungen bei den Angaben zur Bankverbindung sein. Schließlich wollen die Betrüger, dass das Geld auf ihr eigenes Konto fließt.
Darüber hinaus droht der Abmahner in einer Fake-Abmahnung, welcher per Mail versendet wird, häufig mit hohen Forderungen auf Schadensersatz. Gleichzeitig offerieren die Schreiben aber für einen vergleichsweise geringen Betrag, die Angelegenheit beizulegen. In der Regel bewegt sich die Summe im Rahmen von 100 bis 150 Euro.
Für Gewissheit kann schlussendlich aber oft nur ein Anruf bei der vermeintlichen Abmahnkanzlei sorgen. Dabei sollten Sie aber idealerweise eine Telefonnummer von der Kanzleiwebsite verwenden, um den Betrügern nicht doch in die Falle zu tappen.
Abmahnung per E-Mail – kurz und kompakt
Eine Abmahnung kann per E-Mail prinzipiell zulässig sein, denn laut Gesetzgeber kann diese formlos erfolgen. Allerdings werden Abmahnschreiben in der Regel auf dem Postweg versendet. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass es sich bei einer entsprechenden E-Mail um einen Betrugsversuch handelt, weshalb die Empfänger diese gründlich prüfen sollten.
Hallo, mir wurde heute folgende Mail geschickt, wie soll ich mich verhalten?
[Beitrag von der Redaktion editiert.]
Hallo Knut,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Bewertung der Abmahnung an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Ich vermiete teilweise über Airbnb und stelle meinen Gästen mein Internetpasswort zur Verfügung. Deshalb war ich mir nicht sicher, ob eine von einem vermeintlichen Anwalt per E-Mail versandte Abmahnung wegen illegaler Downloadvorgänge echt war. Ich habe meinen Rechtsanwalt um Hilfe gebeten und nach einem schnellen Check der Rechtsanwaltskammer, stellte sich der Verfasser als Fake heraus. Vorsicht ist in jedem Fall geboten auch bei Abmahnungen auf dem Postwege.
Ein Bekannter hatte schon so eine Abmahnung bekommen. Er betreibt einen Shop und wird öfters von einem Konkurrenten abgemahnt. Diese Abmahnungen gehen ihm aber per Post zu. Mit den Abmahnungen muss er dann jedes mal zum Rechtsanwalt.
Danke für die Informationen zu Abmahnungen per Email. Mein Bekannter hat eine Abmahnung per Email erhalten. Er hat sich daraufhin gleich einen Rechtsanwalt genommen.
Gute Idee, die Verbraucherzentralen über Fake-Abmahnungen zu informieren. Damit können definitiv andere Menschen gewarnt werden! Meine Nachbarin hat eine gefälschte Abmahnung erhalten und wendet sich gerade an ihren Rechtsanwalt.
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Abmahnung per E-Mail. Meine Tante war vor kurzem bei ihrem Rechtsanwalt, weil sie eine Abmahnung in ihrem E-Mail-Postfach hatte. Gut zu wissen, dass eine Abmahung per E-Mail zulässig und bindend ist.
Vielen Dank für den Beitrag zu Abmahnungen per E-Mail. Meine Schwester musste vor kurzem in die Beratung zu einer Rechtsanwaltskanzlei, da sie regelmäßig elektronische Abmahnungen erhält. Gut zu wissen, dass man Anwaltskanzleien, die für diese Fake-Abmahnungen genutzt werden, informieren sollte, um den Verstoß anzuzeigen.
Vielen Dank für den Beitrag über die Zulässigkeit von Abmahnungen per E-Mail. Mein Bruder hatte vor ein paar Tagen eine Abmahnung in seinem E-Mail-Postfach. Dabei ist er sich aber nicht sicher, ob es sich um eine Fake-Abmahnung handelt. Er wird demnächst einen Anwalt konsultieren. Es ist gut zu wissen, dass die E-Mail auch dann als zugestellt gilt, wenn sie durch einen Spam-Filter abgefangen wurde.
Danke für diesen ausführlichen Beitrag zum Thema Abmahnung per E-Mail. Leider bin ich vor einiger Zeit auf die von Ihnen sogenannten “Fake-Abmahnungen” hereingefallen und habe mich direkt im Anschluss mit einem Rechtsanwalt beraten. Glücklicherweise konnte ich so das Geld zurückerhalten. Man muss wirklich aufpassen!
Danke für diese Informationen zur Abmahnung per E-Mail. Meine Mutter hat eine gefälschte Abmahnung bekommen von einer nicht existierenden Kanzlei. Gut zu wissen, dass sie sich damit an eine Anwaltskanzlei wenden kann, um die Betrugsmasche zu stoppen.
Danke für diesen Beitrag zum Thema Abmahnungen per Email. Interessant, dass diese grundsätzlich möglich sind, es aber viele Fakes, gerade im Urheberrecht, gibt. Ich hatte kürzlich den Fall einer falschen Abmahnung und habe mich vorsorglich vor der Zahlung an einen Fachanwalt gewendet.