Missbrauch im Abmahnwesen schon länger problematisch

Ministerin Barley will missbräuchliche Abmahnungen verringern
Diese Neuerungen betreffen nicht solche Fake-Abmahnungen für angeblich illegales Streaming, die nach wie vor in recht großem Stile versendet werden.
Vielmehr geht es um Anwälte und Kanzleien, deren hauptsächliche Tätigkeit auf Abmahnpraktiken beruhe. Vor allem die Internetauftritte eher kleinerer Betriebe und Geschäfte werden dabei geprüft; Formfehler, fehlende Impressen etc. werden direkt mit Unterlassungserklärungen beantwortet.
Barley will für Abmahnungen künftig andere Voraussetzungen schaffen, wie z. B.:
- der „fliegende Gerichtsstand“ (der Begriff meint, dass die Zuständigkeit für eine Sache bei einem bezirklichen Gericht liegt) solle für solche Verfahren abgeschafft werden, damit können Abmahnende sich künftig keine strategisch günstigen Standorte aussuchen
- für unerhebliche Verstöße soll der Streitwert höchstens 1.000 Euro betragen
- ebenfalls soll die Kostenerstattung für unerhebliche Verstöße ausgeschlossen werden
Diese und weitere Änderungen sollen laut Barley bewirken, dass Abmahnungen in Zukunft weniger attraktiv und Abmahnwellen schwerer durchzuführen seien. Dies soll allgemein zur Stärkung eines neutralen Wettbewerbs beitragen.
Shops und Co. reagierten oft zu spät auf die DSGVO

Laut Barley betrafen die Abmahnungen vor allem kleine Unternehmer
Ein Grund dafür, dass Abmahnwellen in letzter Zeit leichter durchzuführen waren, ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese ist seit Mai diesen Jahres anzuwenden und sieht äußerst umfangreiche Bestimmungen für die Erhebung von personenbezogenen Daten vor.
Mit Letzterem sind solche Informationen gemeint, die sich eindeutig auf eine bestimmte Person zurückführen lassen – vom Vornamen bis zur E-Mail-Adresse.
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