Hat das Urheberrecht auch im Internet Bestand?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Durch das Internet erhalten wir Zugang zu einer Fülle an Informationen, darunter auch Texte, Grafiken, Videos und Songs, die unter das Urheberrecht fallen. Deshalb ist es wichtig, beim Urheberrecht im Internet den folgenden Grundsatz zu beherzigen: Nicht alles, was funktioniert, ist auch erlaubt!

Das Urheberrecht behält auch im Internet seine Gültigkeit.
Das Urheberrecht behält auch im Internet seine Gültigkeit.

Literatur zu Themen rund ums Urheberrecht im Internet

FAQ zum Urheberrecht im Internet

Ein Blog oder ein Online-Reisetagebuch sind doch nicht öffentlich, oder?

Weist Ihr Blog keine Zugangsbeschränkung auf, beispielsweise durch ein Passwort, ist dieser für alle Menschen zugänglich und somit öffentlich. Juristisch spielt es keine Rolle, wie viele Personen tatsächlich Ihre Website besuchen und die Beiträge lesen.

Darf ich keine Bilder aus dem Internet speichern?

Speichern Sie eine Fotografie aus dem Internet auf Ihrem PC, stellt dies zwar eine urheberrechtliche Vervielfältigung dar, allerdings handelt es sich dabei um eine Privatkopie. Diese erlaubt es, geschützte Werke für den eigenen Gebrauch zu kopieren, solange Sie diese weder veröffentlichen noch verkaufen.

Kann ich durch Creative-Commons-Lizenzen Abmahnungen vermeiden?

Durch die Nutzung von Werken unter Creative-Commons-Lizenzen lassen sich ggf. Abmahnungen vermeiden. Allerdings müssen Sie dabei die Bedingungen der Lizenz genau befolgen.

Was schützt das Urheberrecht im Internet?

Gegen das Urheberrecht kann im Internet leicht verstoßen werden.
Gegen das Urheberrecht kann im Internet leicht verstoßen werden.

Egal ob online oder offline, durch das Urheberrecht wird unabhängig vom Medium die Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk geschützt. Wollen Sie eigene oder fremde Inhalte im Internet nutzen, gelten dafür die Richtlinien und Vorschriften das Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Weist ein Werk aus Literatur, Wissenschaft oder Kunst ein besonderes Maß an Individualität und Kreativität auf, gilt es laut UrhG als schützenswert. Von besonderer Relevanz für das Urheberrecht im Internet sind dabei unter anderem die folgenden Werkarten:

  • Sprachwerke (Texte, Reden und Software)
  • Werke der Musik (Melodien, Songtexte und Notenblätter)
  • Lichtbildwerke (Fotografien)
  • Filmwerke (Videos)
Entgegen der weitverbreiteten Meinung, sind Werke auch ohne einen Copyright-Vermerk durch das Urheberrecht im Internet geschützt.

Urheberrecht und Internet: Diese Rechte sind besonders wichtig!

Durch die Urheberschaft werden dem Schöpfer eines Werks diverse Rechte zugesprochen. Ziel dieser ist zum einen der Schutz des Werks, zum anderem aber auch die Sicherstellung einer finanziellen Vergütung für die Verwertung.

Die Urheberpersönlichkeitsrechte sichern dem Urheber den Schutz vor Entstellung für sein Werk zu. Außerdem kann er durch das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft selbst entscheiden, ob und in welcher Weise er mit seiner Schöpfung in Verbindung gebracht wird.

Das Urheberrecht für Bilder im Internet bedarf keines Copyright-Vermerks.
Das Urheberrecht für Bilder im Internet bedarf keines Copyright-Vermerks.

Die Verwertungsrechte definieren, in welcher Weise das Werk genutzt werden darf. Auch diese Entscheidung obliegt dem Urheber alleine. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Dritte die sogenannten Nutzungsrechte erwerben und somit zur Verwertung berechtigt sind.

Wichtig für eine Verwertung im Internet sind dabei vor allem das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Das Vervielfältigungsrecht (UrhG § 16) sichert dem Urheber das Recht zu, darüber zu entscheiden, ob sein Werk kopiert wird und wer dies tut. Bei einer Vervielfältigung kann es sich um eine Fotokopie, einen Abdruck, eine Tonaufnahme oder auch einen Download handeln.

Die Verbreitung eines Werks über das Internet regelt das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (UrhG § 19a). Dabei umfasst der Paragraph sowohl drahtgebundene als auch drahtlose Arten der Übertragung, weshalb alle technischen Möglichkeiten der Weitergabe und Übertragung eingeschlossen sind.

Werden diese Rechte durch einen Dritten verletzt, kann der Urheber gegen diesen Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet juristische Maßnahmen ergreifen. Eine zivilrechtliche Option wäre zum Beispiel die Abmahnung.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung im Internet vor?

Der Bilderklau ist eine typische Urheberrechtsverletzung im Internet.
Der Bilderklau ist eine typische Urheberrechtsverletzung im Internet.

Bei einer Urheberrechtsverletzung ist es irrelevant, ob diese im TV, in einer Zeitung, bei einer Aufführung oder im Internet erfolgt. Wird gegen die Rechte des Urhebers verstoßen, kann dieser rechtliche Schritte einleiten.

Zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet zählen unerlaubte Vervielfältigungen. Dies ist zum Beispiel beim sogenannten Bilderklau der Fall. Dieser liegt vor, wenn fremde Fotografien auf der eigenen Webseite, bei Aktionen oder in Online-Shops verwendet werden.

Um juristische Konsequenzen zu vermeiden, die das Urheberrecht für Bilder auch im Internet bei Rechtsverletzungen vorsieht, ist es wichtig, den Urheber um sein Einverständnis zu bitten. Gerade bei kleineren Webseiten oder Blogs ist die Einverständniserklärung in der Regel relativ einfach zu erhalten, insbesondere dann, wenn eine Verlinkung zum Internetauftritt des Urhebers erfolgt.

Beim Urheberrecht – insbesondere im Internet – sollte grundsätzlich folgende Regel beachtet werden: Alles was ich nicht selbst geschaffen habe, ist das Werk eines fremden Urhebers. Möchte ich seine Werke verwenden, ist dessen Einverständnis notwendig.

Achten Sie bei eigenen Videos oder Bildern auch auf mögliche Urheberrechtsverstöße im Hintergrund. Läuft während einer Videoaufnahme beispielsweise das Radio, kann nach dem Hochladen auf eine Videoplattform wie Youtube eine urheberrechtliche Abmahnung drohen.

Urheberrecht im Internet: Was ist erlaubt?

Internet: Beim Urheberrecht bewegen sich die Nutzer häufig in rechtlichen Grauzonen.
Internet: Beim Urheberrecht bewegen sich die Nutzer häufig in rechtlichen Grauzonen.

Die technische Entwicklung erfolgt in einem rasanten Tempo und beeinflusst dadurch auch unser gesellschaftliches Verhalten – so sind beispielsweise Selfies aus dem Alltag von Jugendlichen nicht mehr wegzudenken.

Dieser Fortschritt stellt die Gesetze immer wieder vor neue Herausforderungen, stammen sie doch aus Zeiten, in denen kaum jemand von Smartphones, (flächendeckendem) Internet und Video-Chats zu träumen wagte.

Aus diesem Grund bewegen sich die technischen Möglichkeiten teilweise in rechtlichen Grauzonen. So fehlt bislang eine endgültige Rechtssprechung zu Themen wie Streaming oder Sharing bei Social Media.

Müssen Sie sich zum Beispiel aus beruflichen Gründen in der rechtlichen Grauzone von Urheberrecht und Internet bewegen, ist es sinnvoll, finanzielle Mittel für mögliche Abmahnungen beiseite zu legen.

Gerichtsurteile zum Urheberrecht im Internet

Ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.10.2014 (Az. C-348/13) erklärt die Verwendung von sogenannten „Embedded Links“ für urheberrechtlich zulässig. Dabei handelt es sich meist um Youtube-Videos, die durch einen Videoplayer direkt auf Webseiten eingebunden werden, sodass die Clips automatisch von der jeweiligen Seite abzurufen sind und ein Wechseln zum Videoanbieter unnötig ist.

Ob es sich bei einer Verlinkung, also der Verwendung eines Hyperlinks, um einen Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet handelt, muss der EuGH noch entscheiden. Allerdings gehen Gutachter und Juristen davon aus, dass die Verwendung zulässig ist.

Ist noch unklar, ob eine bestimmte Handlung im Internet in Sachen Urheberrecht als legal oder illegal gilt, empfehlen Juristen in der Regel, auf die Tätigkeit zu verzichten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Urheberrecht im Internet – kurz und kompakt

Die Rechte und Vorschriften des Urheberrechts behalten auch im Internet ihre Gültigkeit. Weil die Gesetze mit dem technischen Entwicklung nicht Schritt halten können, fehlen häufig grundsätzliche Urteile und die Nutzer bewegen sich in rechtlichen Grauzonen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urheberrecht im Internet:

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

139 Gedanken zu „Hat das Urheberrecht auch im Internet Bestand?

  1. Indri

    20. Oktober 2020 at 11:35

    Hallo,
    der Beschluss des EUGH von 2014 (Az. C-348/13) ist mittlerweile schon ein paar Jährchen alt. Hat es in der Zwischenzeit eine andere/neuere Rechtssprechung bezüglich Einbettung von fremdem Content (z.B. Youtube-Videos) auf einer Webseite?
    Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2020 at 15:11

      Hallo Indri,
      neuere Urteile sind uns nicht bekannt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Holger

    27. August 2020 at 13:19

    Guten Tag,
    vielen Dank für diese Seite! Ich hoffe, Sie können mir helfen:
    Ich habe in vielen Jahren als angestellter Grafik-Designer etliche Werke geschaffen.
    Viele davon entstanden ohne Zutun Dritter, Layout, Text, Foto und Konzept stammen von mir.
    Frage: Darf ich diese im Angestelltenverhältnis selbst geschaffenen Werke (auszugsweise, nicht komplett und nicht reproduzierbar) auf meiner Internet-Seite benutzen, um damit für meine (selbstständige) Arbeit zu werben?
    Vielen Dank und Grüße,
    Holger

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. August 2020 at 13:28

      Hallo Holger,
      eine pauschale Einschätzung können wir dazu nicht geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht bzw. Arbeitsrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Holger

        27. August 2020 at 15:18

        Hallo Team,
        vielen Dank für die rasche Beantwortung, das werde ich dann tun.
        Grüße,
        Holger

  3. Conny

    24. August 2020 at 11:28

    Guten Tag,
    Eine etwas heikle Geschichte..
    Im Netz (FB) werden viele Legungen (Wahrsagerkarten) angeboten mit verschiedenen Decks. Kostenlos!
    Dazu werden von den Legerinnen Bilder dieser speziellen Legung gemacht.
    Besteht ein Urheberrecht seitens der Karten (Druck) und wäre es ausreichend wenn diese benannt werden?
    Die Be-Deutungen und Illustration der Bilder sind verschiedene Personen.
    Die Illustration wird benannt im Begleitbuch, auf der Verpackung steht der Name des Verfassers und Verlag.
    Was muss man beachten und ist das strafbar?
    Für eine Antwort würde ich mich freuen und viele andere sicher auch

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. August 2020 at 13:37

      Hallo Conny,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Klaus

    12. Juli 2020 at 12:03

    Hallo,
    ich möchte aktuelle Musiktitel (z.b. von Max Giesinger, Vincent Weiss etc.) für Chor arrangieren. Von wem muss ich mir hierfür die Genehmigung einholen und in welcher Form brauche ich diese Genehmigung (Vertrag oder reicht eine schriftliche Benachrichtigung)?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. Juli 2020 at 15:19

      Hallo Klaus,
      mit diesem Anliegen sollten Sie sich an die GEMA wenden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. S. Kurz

    3. Juli 2020 at 12:37

    Hallo,
    wir kaufen jährlich ein bestimmtes Buch mit Daten (in mehrfacher Ausführung). Dies Daten brauchen unsere Mitarbeiter für Ihre Arbeit. Jeder hat Zugriff auf eines dieser Bücher, welche in den Kopierräumen in den Schränken stehen. Nun wollen wir eine Tabelle aus diesem Buch abschreiben (die besonders häufig gebraucht wird) und ins Intranet stellen, damit auch im Homeoffice Einsicht genommen werden kann. Das Intranet kann selbst ist nur für die betroffenen Mitarbeiter einsehbar, nicht für alle. Ist dies zulässig? Wenn ja warum/warum nicht?
    VG und Danke!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      10. Juli 2020 at 13:11

      Hallo,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen ggf. an den Urheber des Buches oder einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Verena

    14. Juni 2020 at 16:55

    Hallo liebes urheberrecht.de-Team,

    mich würde interessieren, ob ich ein Bild von einer Demonstration machen darf, auf dem die demonstrierenden Personen deutlich zu erkennen sind und dieses dann in den sozialen Medien hochladen darf?
    Fällt die Demonstration unter zeitgeschichliches Ereignis und damit ist die Veröffentlichung des Fotos erlaubt?

    Manchmal werden Fotos oder Videos von Privatpersonen für die Massenmedien (z.B. Fernsehen) verwendet. Dürfte beispielsweise ein öffentlich-rechtlicher Sender mein Bild für die Nachrichten verwenden, das ich öffentlich in den sozialen Medien hochgeladen habe? Oder muss ich dem Fernsehsender meine Einwilligung erteilen?

    Die Beispiele sind nur fiktiv gewählt und würden für eine Präsentation über das Urheberrecht genutzt werden.

    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

    Viele Grüße,
    Verena

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Juni 2020 at 14:07

      Hallo Verena,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Maria

    13. Juni 2020 at 21:48

    Guten Tag,
    ich frage mich, ob Kommentare von Usern unter Videos auf Youtube unter den Schutz des Urhebergesetzes fallen… Falls ja, dürften diese ja sicherlich nicht ohne Einwilligung der jeweiligen User in einem weiteren Video eingeblendet/vorgetragen werden, richtig?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Juni 2020 at 14:04

      Hallo Maria,
      eine pauschale Antwort ist hierzu nicht möglich. So müsste im Einzelfall geprüft werden, ob ein Kommentar über die notwendige Schöpfungshöhe für den Urheberrechtsschutz verfügt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Moritz

    10. Juni 2020 at 22:00

    Hallo Zusammen, ich möchte ein Musikvideo für ein Instrumentalstück mit Found Footage machen. Dafür möchte ich die Videos der Ausschreitungen in den USA verwenden, die die diverse Nachrichtensender zur Zeit ausstrahlen. Das Video soll ausschließlich aus Bildern/Videos der Ausschreitungen bestehen. Darf ich das? Fällt das unter das Zitatrecht? Falls ja, dürfen die Logos der Sender zu sehen sein? Momentan ist das Lied noch nicht kommerziell in Verwendung, ich kann allerdings nicht ausschließen, dass die Band das Lied auf der nächsten CD veröffentlichen wird. Ändert das was an der Sachlage? Ich habe leider keine Erfahrung auf dem Gebiet und weiß auch nicht an wenn man sich bei solchen Fragen wenden muss. Ein Anwalt für Medienrecht ist bei einem Budget von 0 euro für das video leider ausgeschlossen. Ich Hoffe mir kann jemand hierzu weiterhelfen. Beste Grüße Moritz

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Juni 2020 at 14:01

      Hallo Moritz,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Rainer

    16. Mai 2020 at 12:19

    Hallo,

    ich möchte ein englischsprachiges Zeichentutorial von Youtube selbst nachmachen und filmen und dann wiederum auf Youtube in deutscher Sprache veröffentlichen. Ist dies rechtlich in Ordnung?

    Schöne Grüße
    Rainer

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 14:21

      Hallo Rainer,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Rüdiger

    4. Mai 2020 at 18:54

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    danke für Ihre Information! Sie ist sehr nützlich.

    Ich habe noch eine Frage:

    Es geht um die Aufnahme und Speicherung eines (Stand-)bildes aus Youtube.
    Ist das erlaubt, vs. Kamera (Handy)?

    Youtube erlaubt nicht den Zugriff auf Inhalte, auch nicht den Download.
    Hier geht es nur um ein (Stand-)bild. Ich möchte es aufnehmen und speichern, nur für
    mich selbst! Etwa als Hintergrund (Handy).

    Ist das Privatgebrauch (§53 UrhG)?

    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    Rüdiger

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 14:11

      Hallo Rüdiger,
      der Gesetzgeber erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Erstellung von Privatkopien. So darf es sich beim Ursprung zum Beispiel nicht um eine illegale Quelle handeln. Zu Ihrem individuellen Fall ist uns daher keine Einschätzung möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Stefan

    3. Mai 2020 at 20:34

    Wir betreiben einen Mincraft Server und haben uns von einen Mitglied getrennt. Nach über einen Jahr Abwesenheit besteht er nun darauf das wir seine Bauten löschen und plädiert auf Geistiges Eigentum. Ist das rechtens? Er hat die sachen schließlich für uns im Auftrag gebaut.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 13:40

      Hallo Stefan,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Enrico

    30. April 2020 at 14:06

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich lese immer mal wieder Bücher und mache davon Audio-Aufnahmen, die ich dann im Familienkreis als Geburtstagsgeschenk verschenke. Darunter sind auch Bücher, deren Autor (oder z.B. auch Übersetzer) noch nicht länger als 70 Jahre verstorben ist.
    Nun würde ich gerne Ausschnitte dieser selbsterstellten „Hörbücher“ auf YouTube veröffentlichen.
    Fragen:
    1. Ist es grundsätzlich erlaubt, eigene Lese-Aufnahmen von noch geschützten Werken im Ausschnitt („Zitat“?) zu veröffentlichen?
    2. Wenn ja: Welche Länge darf so ein Ausschnitt haben?
    Leider finde ich zu Zitaten/ Ausschnitten von Audioaufnahmen keine Antworten im Internet.
    Herzlichen Dank und viele Grüße
    Enrico

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 14:02

      Hallo Enrico,
      die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte ist nur mit dem Einverständnis der Urheber bzw. der Rechteinhaber zulässig. Ausnahmen können Zitate bilden, die allerdings nicht alleine stehen dürfen, sondern in einem neuen Werk und somit neuem Inhalt integriert sind.

      Ob dies bei Ihrem Vorhaben der Fall wäre, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich ggf. für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Alexander

    17. April 2020 at 7:10

    Einen schönen guten Morgen zusammen,

    zu folgendem Sachverhalt freue ich mich über eure Einschätzung:

    Ich habe vor, via Instagram ein paar gebrauchte Klamotten zu verkaufen und mir dazu einen neuen Account angelegt. Das Profilbild zeigt einen bekannten Comic-Character, welchen ich jedoch selbst gezeichnet habe. Natürlich habe ich zur Vorlage ein Bild aus den Weiten des Internet verwendet, die Kleidung der Figur allerdings farblich etwas abgeändert und meinem Bleifstift geschuldet ein paar kleine Änderungen vorgenommen.

    Diese Figur soll nun wie gesagt das Profilbild sein und auch auf den einzelnen Fotos zu den Kleidungsstücken, quasi als Wasserzeichen verwendet werden.

    Wie sieht es hier hinsichtlich möglicher C Verletzungen aus?
    Darf ich eine eigene Zeichnung als mein Eigentum verwenden, wenn eine geschützte Figur gezeigt wird?
    Es ist „noch“ kein gewerblicher Handel über den Account geplant, wenn es gut läuft würde ich ggf. sogar ein Gewerbe anmelden, ändert dies etwas?

    Ganz recht herzlichen Dank für eure Meinungen und einen feinen Tag.

    Alex

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. April 2020 at 9:22

      Hallo Alex,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Micha

    20. März 2020 at 17:21

    Hallo Leute,

    ich besitze 90,000 Postkarten.
    33.000 Postkarten wurden, im Laufe von fast 4 Jahren Arbeit erfolgreich ins Netz gestellt.

    Nun zum Casus knacksus.
    Nach der Fertigstellung meines Museums, verweigerte der Entwickler unserer Datenbank mir, die Weiterführung meines Museums.
    Grund Streitigkeiten: Rechte an seiner Datenbank, samt der Inhaltsangabe zu den Postkarten.

    Konkret:
    Zwar gab er jeder Postkarte einen einzigartigen Dateiname. So z.B. konkret für den Ort Oberwiesenthal, den Dateinamen OBWITAL016.JPG gewählt.
    OBWITAL – Ortskennzeichen
    016 – Reihenfolge der Postkarte
    .jpg – Dateisuffix
    In seiner Datenbank erfassen aber wir, als Gemeinschaft (bis zu 8 Leute), auch die Angaben zu den Postkarten.

    Kann er aufgrund dessen auch Urheberrechte ableiten?
    Müssen wir die Abmahnung hinnehmen?
    Kann er daraufhin auch materielle Ansprüche erheben?

    Vielen Dank

    Micha

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. März 2020 at 12:55

      Hallo Micha,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt, der den Sachverhalt individuell prüft.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Emil

    26. Januar 2020 at 17:49

    Hallo,

    Ich schreibe ein Buch, zu dessen Thematik ich sehr viele Informationen im Internet gefunden habe.
    Diese Seiten kopiere und zitiere ich n i c h t. Ich nehme sie als Grundlage und paraphrasiere mit entsprechenden Quellenangaben.
    Ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

    Danke

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Januar 2020 at 11:28

      Hallo Emil,
      eine allgemiene Einschätzung Ihres Falles ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, der den Inhalt Ihres Buches prüft.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Werner

    15. Januar 2020 at 12:10

    Hallo zusammen,
    unterliegt das vom Schriftführer eines Musikvereins geschriebene Protokoll einer Jahreshauptversammlung dem Urheberrecht?
    Vielen Dank
    Werner

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. Januar 2020 at 16:24

      Hallo Werner,
      das Urheberrecht setzt eine kreative und schöpferische Leistung voraus. Ob diese bei dem entsprechenden Protokoll vorhanden ist, können wir pauschal aber nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  17. Katharina

    6. November 2019 at 22:06

    Guten Abend
    wir haben einen witzigen Imagefilm gesehen und diesen Film inhaltlich aber mit eigenen Bildern aber ähnlichen Texten nachgebaut. Ich habe den „Produzent“ DES URSPUNGS vIDEOS KONTAKTIERT UND UM ERLAUBNIS GEBETEN UND er möchte jetzt eine Art „Gema“ Gebühr. Ist so etwas gerechtfertigt ? In welche Höhe würde man da sprechen. Das Video ist 2 min lang und es geht um einen charitativen Inhalt. Danke im voraus für Ihre Rückmeldung

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      11. November 2019 at 8:01

      Hallo Katharina,
      ob entsprechende Ansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. Jana

    21. Oktober 2019 at 18:41

    Darf ich mein Bild von der Firmenhomepage für Bewerbungszwecke kopieren?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      24. Oktober 2019 at 11:39

      Hallo Jana,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich, da wir bestehende Vereinbarungen zum Urheber- und Nutzungsrecht nicht kennen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  19. Jeanette

    27. April 2019 at 15:34

    Guten Tag,
    ich möchte auf meiner Homepage Abbildungen aus sehr alten Büchern benutzen. Die Bücher sind teilweise mehr als 100 Jahre alt, der Autor ist verstorben und den Verlag gibt es nicht mehr. Soweit ich informiert bin, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, es sei denn, dass dieser es vererbt hat. Wie bekomme ich raus, ob der Autor sein Urheberrecht vererbt hat bzw. wann der Autor genau verstorben ist? Oder dürfen derlei „antike“Abbildungen frei verwendet werden?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. April 2019 at 7:17

      Hallo Jeanette,
      das Urheberrecht erlischt in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In diesen 70 Jahren können die Erben über die Verwertung bestimmen. Gibt es weder ein Testament noch Personen, die durch die gesetzliche Erbfolge als Erben in Betracht kommen, erbt in letzter Konsequenz der Staat.

      Ob die Abbildungen, die Sie verwenden wollen, dem Urheberschutz unterliegen, können wir pauschal nicht beurteilen. Für Nachforschungen können Sie sich beispielsweise an die Nationalbibliothek, die zuständige Verwertungsgesellschaft oder auch einen Anwalt für Urheberrecht wenden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  20. St3phan

    27. März 2019 at 8:38

    Guten Tag,

    bezüglich der vor kurzeen abgeschlossenen Artikel 11, 13 und 17, hätte ich persönlich einige Fragen. Zum einen sollen diese Artikel die Rechte von Urheber von Texten, Multimedialen Inhalten (Bild, Ton, Video, Code,…) schützen und stärken. Da im Grunde jeder der im Internet etwas schreibt, verschickt usw. Urheber wird, könnte man doch eigentlich wen YouTube, Facebook, oder gar Instantmessenger diese Informationen publizieren, weiterleiten, verwerten oder speichern, entsprechende Lizenzgebühren von diesen verlangen. Wenn ich nun ein kleines Video versende auf dem ich eine Melodie pfeife die ich mir ausgedacht habe und dieses Video gelangt irgendwie auf YouTube oder Facebook, könnte ich da diese das publizieren aufgrund von Urheberrechtsverletungen zu Schadensersatz und zur Zahlung verpflichten.
    Selbiges, theo. bei Instantmessenger wie WhatsApp, wenn diese Informationen unweigerlich an den Mutterkonzern (Facebook) weitergeleitet und gespeichert werden, oder ein User einen anderen das Video weiterleitet….

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. März 2019 at 13:22

      Hallo St3phan,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  21. graefinflunder

    27. März 2019 at 3:08

    Wie ist das mit dem Recht am eigenen Bild kontra URheberrecht ? zB IN der Vergangenheit wurde ich mehrmals mit meinen Sportmannschaften fotografiert,einige erschienen auch in der Presse.Einverständnisse hatte damals keiner eingeholt. FRAGE, darauf ich Fotos Videos aus fremden Quellen auf denen ich,oder Teile der Fam. Durch Einscannen bzw abfotografieren zur privaten Verwendung auf meinen Rechner einbringen?
    Windows spielt ja schon verrückt und ent-u.decryptet jedes Foto auch private. Wenn man Pech hat, kommt nach deren Eingreifen ein anderes Format heraus oder es liegen Verzerrungen vor – da wäre ja das untersuchen und die Beeinflussung der Nutzungsqualitaet auch s chon ein Verstöße, aber die Deliiquenten sind ja Windows die haben uns ja unsere Rechte ab genötigt, damit wir unsere teuren Komunikationsgeraete über haupt betreiben können. Da hat man mal das Recht bei „Verbundenen Gesch aehaften“ mal ganz ohne den Verwendungszweck gesehen.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. März 2019 at 13:14

      Hallo graefinflunder,
      in der Regel ist die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für private Zwecke zulässig. Mehr dazu lesen Sie hier: Ratgeber zur Privatkopie.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  22. Ann

    14. Februar 2019 at 20:29

    Ich bin Webautor und verfasse geschichtliche Zusammenfassungen von Firmenhistorien (viel Eigenarbeit, Archivrecherce, Texterstellung, etc.). Aus meinem Mitgliederbereich wurde ein Text 1:1 auf einer ausländischen Seite gepostet, und zwar ohne Quellenangabe. Der ausländische Seitenbetreiber zeigt sich unkooperativ und verweist darauf, dass der Beitrag von einem seiner User abgelegt wurde. Ich bin sicher, dass er im Unrecht ist und diesen Beitrag zu löschen oder zumindest mit der passenden Quellenangabe zu versehen hat.

    Ein Anwalt für Urheberrecht hat meine Eingabe (mit Texten, etc.) geprüft und meinte lapidar, dass ich mir keine Hoffnungen machen sollte. Ausserdem hätte ich die zu erwartenden Kosten voll und ganz selbst zu tragen. Wie vereinbart sich das mit dem Urheberrecht an sich und den neuesten Entwicklungen dazu? Kann das sein? Als Rechteinhaber nichts anderes als ein zahlungspflichtiger Trottel?

  23. Valentina

    29. Januar 2019 at 2:07

    Hallo,
    meine Fragen beziehen sich auf das Urheberrecht von Online Shops.

    1. Ein von A erstellter Screenshot, der lediglich den Bestellvorgang abbildet, wird per E-Mail an B versandt (d.h. es findet keine Veröffentlichung statt). Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

    2. B legt den von A erstellten Screenshot (mit Erlaubnis von A) als Nachweis über die Gestaltung des Bestellvorgangs vor (z.B. im Rahmen eines Käuferschutzantrages). Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

    Bei A & B handelt es sich um Privatpersonen.

    Besten Dank im Voraus.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. Januar 2019 at 14:23

      Hallo Valentina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  24. Gabriel

    24. Januar 2019 at 16:22

    Hallo,
    erstmals will ich mich für die reichliche Information auf ihrer Seite bedanken, ich bin Student und arbeite gerade an einer Wissenschaftlichen Arbeit die sich mit diesem Thema befasst wobei sie sehr hilfreich erscheinen. Ich würde gerne viele ihrer Informationen benutzen und sie dabei natürlich auch Zitieren. Leider habe ich keinen namen oder Verfasser ihrer Artikel gefunden genau so wie Quellenangaben ihrer seits, um tiefer nachlesen zu können.
    Wenn sie mir dabei weiter helfen könnten diese zu finden wäre ich ihnen höchst dankbar!
    Mit Freundlichen Grüßen,
    G.H.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Januar 2019 at 15:00

      Hallo Gabriel,
      der Text basiert auf den gesetzlichen Regelungen des UrhG.

      Möchten Sie unseren Ratgebertext als Quelle für Ihre Arbeit angeben, ist dafür grundsätzlich kein Autor notwendig. Stattdessen kann die Angabe des Hypertextes zum Beispiel formal wie folgt angegeben werden: Titel des Textes. In: Webseitenbezeichnung. URL [Zugriffsdatum].

      Ihr Team von urheberrecht.de

  25. Tina

    22. Januar 2019 at 12:36

    Hallo,
    gibt es eine Verjährungsfrist für die illegale Nutzung von Bildern im Internet? Ich frage das als betroffener Urheber.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Januar 2019 at 14:03

      Hallo Tina,
      Informationen zu den Verjährungsfristen bei Urheberrechtsverletzungen finden Sie hier: Ratgeber Verjährung.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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