Hat das Urheberrecht auch im Internet Bestand?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Durch das Internet erhalten wir Zugang zu einer Fülle an Informationen, darunter auch Texte, Grafiken, Videos und Songs, die unter das Urheberrecht fallen. Deshalb ist es wichtig, beim Urheberrecht im Internet den folgenden Grundsatz zu beherzigen: Nicht alles, was funktioniert, ist auch erlaubt!

Das Urheberrecht behält auch im Internet seine Gültigkeit.
Das Urheberrecht behält auch im Internet seine Gültigkeit.

Literatur zu Themen rund ums Urheberrecht im Internet

FAQ zum Urheberrecht im Internet

Ein Blog oder ein Online-Reisetagebuch sind doch nicht öffentlich, oder?

Weist Ihr Blog keine Zugangsbeschränkung auf, beispielsweise durch ein Passwort, ist dieser für alle Menschen zugänglich und somit öffentlich. Juristisch spielt es keine Rolle, wie viele Personen tatsächlich Ihre Website besuchen und die Beiträge lesen.

Darf ich keine Bilder aus dem Internet speichern?

Speichern Sie eine Fotografie aus dem Internet auf Ihrem PC, stellt dies zwar eine urheberrechtliche Vervielfältigung dar, allerdings handelt es sich dabei um eine Privatkopie. Diese erlaubt es, geschützte Werke für den eigenen Gebrauch zu kopieren, solange Sie diese weder veröffentlichen noch verkaufen.

Kann ich durch Creative-Commons-Lizenzen Abmahnungen vermeiden?

Durch die Nutzung von Werken unter Creative-Commons-Lizenzen lassen sich ggf. Abmahnungen vermeiden. Allerdings müssen Sie dabei die Bedingungen der Lizenz genau befolgen.

Was schützt das Urheberrecht im Internet?

Gegen das Urheberrecht kann im Internet leicht verstoßen werden.
Gegen das Urheberrecht kann im Internet leicht verstoßen werden.

Egal ob online oder offline, durch das Urheberrecht wird unabhängig vom Medium die Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk geschützt. Wollen Sie eigene oder fremde Inhalte im Internet nutzen, gelten dafür die Richtlinien und Vorschriften das Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Weist ein Werk aus Literatur, Wissenschaft oder Kunst ein besonderes Maß an Individualität und Kreativität auf, gilt es laut UrhG als schützenswert. Von besonderer Relevanz für das Urheberrecht im Internet sind dabei unter anderem die folgenden Werkarten:

  • Sprachwerke (Texte, Reden und Software)
  • Werke der Musik (Melodien, Songtexte und Notenblätter)
  • Lichtbildwerke (Fotografien)
  • Filmwerke (Videos)
Entgegen der weitverbreiteten Meinung, sind Werke auch ohne einen Copyright-Vermerk durch das Urheberrecht im Internet geschützt.

Urheberrecht und Internet: Diese Rechte sind besonders wichtig!

Durch die Urheberschaft werden dem Schöpfer eines Werks diverse Rechte zugesprochen. Ziel dieser ist zum einen der Schutz des Werks, zum anderem aber auch die Sicherstellung einer finanziellen Vergütung für die Verwertung.

Die Urheberpersönlichkeitsrechte sichern dem Urheber den Schutz vor Entstellung für sein Werk zu. Außerdem kann er durch das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft selbst entscheiden, ob und in welcher Weise er mit seiner Schöpfung in Verbindung gebracht wird.

Das Urheberrecht für Bilder im Internet bedarf keines Copyright-Vermerks.
Das Urheberrecht für Bilder im Internet bedarf keines Copyright-Vermerks.

Die Verwertungsrechte definieren, in welcher Weise das Werk genutzt werden darf. Auch diese Entscheidung obliegt dem Urheber alleine. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Dritte die sogenannten Nutzungsrechte erwerben und somit zur Verwertung berechtigt sind.

Wichtig für eine Verwertung im Internet sind dabei vor allem das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Das Vervielfältigungsrecht (UrhG § 16) sichert dem Urheber das Recht zu, darüber zu entscheiden, ob sein Werk kopiert wird und wer dies tut. Bei einer Vervielfältigung kann es sich um eine Fotokopie, einen Abdruck, eine Tonaufnahme oder auch einen Download handeln.

Die Verbreitung eines Werks über das Internet regelt das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (UrhG § 19a). Dabei umfasst der Paragraph sowohl drahtgebundene als auch drahtlose Arten der Übertragung, weshalb alle technischen Möglichkeiten der Weitergabe und Übertragung eingeschlossen sind.

Werden diese Rechte durch einen Dritten verletzt, kann der Urheber gegen diesen Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet juristische Maßnahmen ergreifen. Eine zivilrechtliche Option wäre zum Beispiel die Abmahnung.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung im Internet vor?

Der Bilderklau ist eine typische Urheberrechtsverletzung im Internet.
Der Bilderklau ist eine typische Urheberrechtsverletzung im Internet.

Bei einer Urheberrechtsverletzung ist es irrelevant, ob diese im TV, in einer Zeitung, bei einer Aufführung oder im Internet erfolgt. Wird gegen die Rechte des Urhebers verstoßen, kann dieser rechtliche Schritte einleiten.

Zu den häufigsten Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet zählen unerlaubte Vervielfältigungen. Dies ist zum Beispiel beim sogenannten Bilderklau der Fall. Dieser liegt vor, wenn fremde Fotografien auf der eigenen Webseite, bei Aktionen oder in Online-Shops verwendet werden.

Um juristische Konsequenzen zu vermeiden, die das Urheberrecht für Bilder auch im Internet bei Rechtsverletzungen vorsieht, ist es wichtig, den Urheber um sein Einverständnis zu bitten. Gerade bei kleineren Webseiten oder Blogs ist die Einverständniserklärung in der Regel relativ einfach zu erhalten, insbesondere dann, wenn eine Verlinkung zum Internetauftritt des Urhebers erfolgt.

Beim Urheberrecht – insbesondere im Internet – sollte grundsätzlich folgende Regel beachtet werden: Alles was ich nicht selbst geschaffen habe, ist das Werk eines fremden Urhebers. Möchte ich seine Werke verwenden, ist dessen Einverständnis notwendig.

Achten Sie bei eigenen Videos oder Bildern auch auf mögliche Urheberrechtsverstöße im Hintergrund. Läuft während einer Videoaufnahme beispielsweise das Radio, kann nach dem Hochladen auf eine Videoplattform wie Youtube eine urheberrechtliche Abmahnung drohen.

Urheberrecht im Internet: Was ist erlaubt?

Internet: Beim Urheberrecht bewegen sich die Nutzer häufig in rechtlichen Grauzonen.
Internet: Beim Urheberrecht bewegen sich die Nutzer häufig in rechtlichen Grauzonen.

Die technische Entwicklung erfolgt in einem rasanten Tempo und beeinflusst dadurch auch unser gesellschaftliches Verhalten – so sind beispielsweise Selfies aus dem Alltag von Jugendlichen nicht mehr wegzudenken.

Dieser Fortschritt stellt die Gesetze immer wieder vor neue Herausforderungen, stammen sie doch aus Zeiten, in denen kaum jemand von Smartphones, (flächendeckendem) Internet und Video-Chats zu träumen wagte.

Aus diesem Grund bewegen sich die technischen Möglichkeiten teilweise in rechtlichen Grauzonen. So fehlt bislang eine endgültige Rechtssprechung zu Themen wie Streaming oder Sharing bei Social Media.

Müssen Sie sich zum Beispiel aus beruflichen Gründen in der rechtlichen Grauzone von Urheberrecht und Internet bewegen, ist es sinnvoll, finanzielle Mittel für mögliche Abmahnungen beiseite zu legen.

Gerichtsurteile zum Urheberrecht im Internet

Ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.10.2014 (Az. C-348/13) erklärt die Verwendung von sogenannten „Embedded Links“ für urheberrechtlich zulässig. Dabei handelt es sich meist um Youtube-Videos, die durch einen Videoplayer direkt auf Webseiten eingebunden werden, sodass die Clips automatisch von der jeweiligen Seite abzurufen sind und ein Wechseln zum Videoanbieter unnötig ist.

Ob es sich bei einer Verlinkung, also der Verwendung eines Hyperlinks, um einen Verstoß gegen das Urheberrecht im Internet handelt, muss der EuGH noch entscheiden. Allerdings gehen Gutachter und Juristen davon aus, dass die Verwendung zulässig ist.

Ist noch unklar, ob eine bestimmte Handlung im Internet in Sachen Urheberrecht als legal oder illegal gilt, empfehlen Juristen in der Regel, auf die Tätigkeit zu verzichten, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Urheberrecht im Internet – kurz und kompakt

Die Rechte und Vorschriften des Urheberrechts behalten auch im Internet ihre Gültigkeit. Weil die Gesetze mit dem technischen Entwicklung nicht Schritt halten können, fehlen häufig grundsätzliche Urteile und die Nutzer bewegen sich in rechtlichen Grauzonen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urheberrecht im Internet:

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

139 Gedanken zu „Hat das Urheberrecht auch im Internet Bestand?

  1. Nia

    1. Dezember 2018 at 23:43

    Hallo,
    ich möchte gerne wissen, wie ich selbst gemalte Illustrationen schützen lassen kann. Ich möchte sie durch eine Firma verkaufen – muss ich der Firma Copyright-Rechte erlauben? Und wenn es um Schmuckdesign geht, wie kann ich meine Modelle auch schützen lassen? Wo finde ich ausführliche Informationen? Vielen Dank im voraus!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      3. Dezember 2018 at 8:17

      Hallo Nia,
      zeichnen sich Werke durch ein gewisses Maß an Individualität aus, genießen diese automatisch einen Urheberrechtsschutz. Eine Anmeldung oder ähnliches ist daher in Deutschland grundsätzlich nicht notwendig. Ob auch Ihre Werke dieses Kriterum erfüllen und worauf Sie darüber hinaus achten müssen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Wanda

    5. November 2018 at 14:05

    Hallo,
    wir betreiben einen Internet Shop und uns werden ständig Texte unsrerer Beschreibungen kopiert und im eigenen Shop benutzt. Manche werden leicht verändert oder umgestellt.
    Hier ein kleiner Text wie er kopiert wurde.
    Fallen unsere Duftbeschreibungen auch unter Urheberecht ?

    Beschreibung
    [Von der Redaktion entfernt]
    Andere Texte die noch länger sind werden auch kopiert.

    Beste Grüße
    Wanda

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      5. November 2018 at 15:45

      Hallo Wanda,
      wir können anhand Ihrer Schilderung nicht einschätzen, ob es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Wenden Sie sich daher ggf. für eine Prüfung an einen Anwalt für Urheberrecht bzw. für gewerblichen Rechtsschutz.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  3. michael

    23. Oktober 2018 at 9:44

    Ich bin Sprachlehrer und interessiere mich dafür, ob ich authentische Zeitungstexte z. B. für den Grammatikunterricht bearbeiten und hernach unter Angabe der Quelle auf meiner Übungs-Webseite in Form einer Sprachübung veröffentlichen darf, ohne dabei mit dem UrhG in Konflikt zu geraten.

    Schöne Grüße
    Michael

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. Oktober 2018 at 15:27

      Hallo Michael,
      in der Regel ist die Bearbeitung und Veröffentlichung von urheberrechtlichen Werken nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  4. Steve

    8. Oktober 2018 at 23:55

    Hallo,
    Ich bin Musikarchivar in einem Musikverein (Blasorchester) und wollte wissen, ob bei einem Verlag gekaufte Musikalien für Proben und Konzerte kopiert werden dürfen zum Austeilen an die Musiker damit Originale nicht verloren gehen? Das original gekaufte Material wird in einem zentralen Notenarchiv aufbewahrt. Dürfen diese gekauften Noten auch digitalisiert aufbewahrt werden oder in einem Intranet den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, da das gekaufte Werk ja physikalisch vorhanden ist?
    Vielen Dank für ihre Antwort!
    Steve

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      15. Oktober 2018 at 8:40

      Hallo Steve,
      mit diesen Anliegen sollten Sie sich an den jeweiligen Verlag wenden.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  5. Anne

    13. September 2018 at 14:54

    Hallo,
    Ich spiele ein Spiel ( über Spiele App installiert) und benutze dort einen Namen , den es wirklich gibt. Inwieweit verstößt das gegen den Namensschutz? Es ist damit ja kein gewerblicher Zweck verbunden. Der Name ist in Deutschland sicher rechtlich geschützt, weil sich ein Unternehmen dahinter befindet. Ich bin sehr verunsichert.
    Danke für eine Antwort !,,
    Anne

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. September 2018 at 8:21

      Hallo Anne,
      ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt in der Regel nur bei einer gewerblichen Nutzung vor. Wenden Sie sich für eine genaue Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Markenrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Susanne B.

    20. Juli 2018 at 21:31

    Hallo,
    ich habe ein im Internet gefundenes Foto einer bekannten Persönlichkeit eigenhändig abgemalt und eingescannt. Dabei verschiedene Sachen geändert. Wer hat an diesem Bild jetzt das Urheberrecht?
    Danke für Ihre Antwort.

    1. urheberrecht.de

      26. Juli 2018 at 15:02

      Hallo Susanne,

      das Urheberrecht gilt nicht nur für das Foto an sich, sondern auch für das abgebildete Motiv. Daher sollte das Urheberrecht üblicherweise weiterhin beim Fotografen liegen. Inwieweit Ihre Bearbeitung ein eigenes Werk darstellt, kann ein Anwalt für Urheberrecht beurteilen.

      Das Team von urheberrecht.de

  7. Robert

    16. Mai 2018 at 16:21

    Hallo,

    Im Rahmen einer Weiterbildung zum Webdesigner/-programierer habe ich mehrere Übungs-Webseiten erstellt. Dabei wurde aus Zeitgründen das Urheberrecht nicht beachtet. Ich würde diese Webseiten nun in Bewerbungen gern als Referenzen in einem Online-Portfolio angeben. Gibt es eine Möglichkeit im Impressum oder in der Datenschutzerklärung einen Passus einzubauen, der darauf hinweist, dass diese Seiten als Übung angelegt wurden. Reicht es eventuell sogar die Seiten durch ein Passwort zu sichern.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. urheberrecht.de

      17. Mai 2018 at 14:55

      Hallo Robert,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem Anwalt für Urheberrecht beraten zu lassen. Der kann prüfen, ob ein derartiger Passus, wie Sie ihn vorschlagen, rechtlich zulässig ist.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  8. irina

    7. Mai 2018 at 16:03

    Hallo zusammen 🙂

    Ich muss für die Schule eine Buchpräsentation für meine Klasse vorbereiten. Dazu muss ich ein Plakat erstellen, auf dem die wichtigsten Infos wie z.B. Titel, Autor, Inhalt, Hauptpersonen usw. stehen.
    Darf ich ein Foto vom Autor aus dem Internet ausdrucken und auf das Plakat kleben? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    1. urheberrecht.de

      11. Mai 2018 at 9:10

      Hallo Irina,

      im Rahmen eines schulischen Referats ist eine solche Nutzung gestattet.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  9. Leo

    28. April 2018 at 18:21

    Hi,
    ich bekomme sehr viele wunderschöne Postkarten im Jahr und würde diese gerne auf einem extra dafür erstellten Instagramprofil veröffentlichen. Ich würde die Bilder auch bearbeiten oder nur Ausschnitte teilen wollen. Ist das rechtlich erlaubt oder begehe ich dadurch eine Verstoß gegen das Urheberrecht?

    Liebe Grüße und vielen Dank,

    Leo

    1. urheberrecht.de

      11. Mai 2018 at 8:53

      Hallo Leo,

      sofern Sie kein Nutzungsrecht an den Motiven besitzen und diese urheberrechtlich geschützt sind, stellt die Bearbeitung und Veröffentlichung in der Regel eine Verletzung des Urheberrechts dar.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  10. Eltje

    25. April 2018 at 10:52

    Ich möchte eine Karaoke-Band filmen – für YouTube und ihre Homepage. Ihre Live-Musik Events finden im öffentlichen Raum zu Ereignissen statt, die kostenlos sind, z.B. Stadtteilfeste. Die Bandmitglieder spielen unregelmäßig und nicht-gewerblich in ihrer Freizeit nur für Aufwandsentschädigung. Es sind Coverversionen bekannter Songs, es singt nie eine Person, meist mehrere und oft das gesamte Publikum. Sehr klar hört man die Titel nicht, aber man erkennt sie natürlich sofort. 1. Machen die Musikverlage und Urheber bei nicht-gewerblichem Karaoke auch eine Ausnahme – als Werbung für sich durch die Interpretation von Fans? 2. Ich filme die Band auf der Jubiläums-Party einer kulturellen Institution. Ggf. möchte auch die Institution den Film auf ihrer Homepage zeigen, wie sieht es da aus? 3. Wenn ich den Film als Medley schneide, mit nur kurzen Sequenzen der Titel, würde das an der Rechtefrage etwas ändern? Ich habe mal gehört, dass Musiktitel bei Sequenzen unter 10 Sek. in Filmen rechtefrei eingesetzt werden dürfen. Ist das richtig?

    1. urheberrecht.de

      4. Mai 2018 at 10:33

      Hallo Eltje,
      Sie schildern einen sehr individuellen und umfangreichen Sachverhalt. Fragen zu derart individuellen Fällen können nur nach einer eingehenden juristischen Prüfung beantwortet werden. Da dies aber eine Rechtsberatung darstellen würde, kann Sie hierzu nur ein Anwalt beraten. Wir dürfen nicht beraten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  11. Klaudia

    4. März 2018 at 11:15

    Guten Tag, ich frage mich wie das Uhrheberrecht wirklich funktioniert. Ich habe im Internet ein Bildgefunden, den ich gerne als Fotopuzzle gestalten möchte. Das Bild steht im Internet frei als Download, der Autor hat das auch auf der Seite geschrieben, dass man es herunterladen darf. Ich habe den Autor auch angeschrieben aber bis jetzt keine Antwort bekommen.
    Darf ich es also, wenn es im Internet frei zum herunterladen steht, mir eine Fotopuzzle bestellen?

    1. urheberrecht.de

      12. März 2018 at 9:19

      Hallo Klaudia,

      welche Verwendung für ein solches Werk möglich ist, kann ein Anwalt für Urheberrecht beurteilen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  12. jens

    4. März 2018 at 9:51

    hallo,

    ich habe seid vielen jahren ein bastelforum, in dem von mir ausdrücklich nur bilder verwendet werden, von dessen urhebern ich das einverständnis habe. ich selbst habe auf allen daten ein copyright und es steht auch zweifelsfrei in den forenregeln, dass keine daten verwendet werden dürfen. nun musste ich feststellen, dass in einem anderen forum eine komplette schule wie auch tutorials kopiert und dort verwendet werden.
    was kann ich rechtlich tun?

    danke

    1. urheberrecht.de

      12. März 2018 at 9:17

      Hallo Jens,

      in diesem Fall scheint ein Anwalt der richtige Ansprechpartner. Ansonsten sollte der Forums-Administrator informiert werden, damit eine Verletzung des Urheberrechts abgestellt werden kann.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  13. dorella

    22. Februar 2018 at 21:44

    mein kroatischer gast hat sich in der in meinem haus befindlichen ferienwohnung mit meinem server über popcorn filme angeschaut, bei denen deutlich angegeben war „keine verletzung des urheberrechtes“.
    nun bekam ich von einem münchner anwaltsbüro eine „abmahnung wg urheberrechtsverletzung“…ca.1700,00 euro !!
    wie kann es angehen, dass NUR IN DEUTSCHLAND (wie die anwaltsrechtlerin äusserte) das anschauen dieser filme verletzend ist…..nicht aber in allen anderen ländern? mein gast schaut sich in kroatien sehr oft filme über popcorn an.
    bin ich als besitzerin dieses internetanschlusses zu belangen? ich habe ein alibi für diese vom anwalt nachgewiesenen 4 stunden .

    1. urheberrecht.de

      12. März 2018 at 8:53

      Hallo Dorella,

      ob Sie als Eigentümerin des Anschlusses haftbar gemacht werden können, kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  14. Susanne

    28. Januar 2018 at 12:14

    Ich möchte zu einer Veranstaltung (Buchpräsentation) als Dekoration Fotografien und Screenshots aus YT-Videos von prominenten Persönlichkeiten künstlereisch verändern, d.h. bemalen. Ist das erlaubt, wenn diese Bilder nur als Deko dienen und nicht verkauft werden?

    1. urheberrecht.de

      19. Februar 2018 at 9:58

      Hallo Susanne,

      da eine Präsentation eine Werbeveranstaltung darstellt, sind auch die verwendeten Materialien Werbung und somit urheberrechtlich relevant.

      Ihr Team von Urheberrechte.de

  15. Andreas S.

    27. Januar 2018 at 10:54

    Hallo,
    ich habe in meinem YouTube Kanal ein Sprachvideo mit einem feststehenden Hintergrundbild eingestellt.

    Hier habe ich über Google Alerts einen Zeitungsbericht über sauberes Wasser auf Amrum benutzt.
    Diesen Zeitungsbericht habe ich unter dem Video verlinkt damit er dort noch einmal ganz gelesen
    werden kann.
    Jetzt habe ich eine Urheberrechtsverletzung im Internet von der Urheberin des Artikels über den Deutschen Journalisten Verband bekommen mit einer nicht gerade kleinen Summe.

    Durfte ich das wirklich nicht und wie verhalte ich mich.

    Danke für Ihre Hilfe

    1. urheberrecht.de

      12. Februar 2018 at 11:38

      Hallo Andreas,

      wir sind nicht befugt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Wir raten Ihnen, sich Unterstützung von einem Anwalt zu holen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  16. Christina H.

    22. Januar 2018 at 23:08

    Ich habe ein paar generelle Fragen was die Urheberrechte in Deutschland angehen:

    Wen ich einen Moderator habe der ein Lied singt, die gleiche Melodie nutzt, es selber singt aber einen anderen Text dazu.
    Es ist nur ein kleiner Clip und würde nur so 5 -10 Sekunden genutzt. Auf einer Plattform so ähnlich wie Netflix, Amazon etc.
    Was sind hier die Regeln der Rechte?
    Darf das genutzt werden ohne die Rechte dazu zu erwerben?

    1. urheberrecht.de

      12. Februar 2018 at 10:39

      Hallo Christina,

      aus rechtlicher Sicht wird bei dem von Ihnen geschilderten Fall von einer Bearbeitung gesprochen. Auch an dieser hat der Originalurheber in der Regel ein anteiliges Urheberrecht. Soll das Werk veröffentlicht werden, müssen üblicherweise zuvor die entsprechenden Bearbeitungsrechte beim Urheber eingeholt werden. Ein Rechtsanwalt kann Sie weiterführend beraten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  17. Peter

    7. November 2017 at 9:08

    Ich betreibe einen Blog mit politisch-satirischen Inhalten. Und bin dabei auf der Suche nach aktuellen und kostenfreien Bildquellen, da ich mit dem Blog keine Einnahmen habe. Meine Frage: Darf ich Sreenshots von Nachrichtensendungen , Talkshows der öffentlich-rechtlichen und der privaten TV-Sender machen und in meinem Blog veröffentlichen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. urheberrecht.de

      20. November 2017 at 11:24

      Hallo Peter,
      auch ein Screenshot auf einem Blog kann eine Verfielfältigung bzw. Verbreitung darstellen und damit urbeherrechtlich bedenklich sein. Eine abschließende Bewertung dieses Sachverhalts können wir hier nicht vornehmen, da dies einer Rechtsberatung gleichkäme. Bitte fragen Sie hierzu einen Anwalt.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  18. Eleni

    5. November 2017 at 21:04

    Guten Abend,

    meine frage ist: wenn ich von Internet, kostenlosbilder oder kostenloshintergrund runterlade darf ich diese Bilder weiter verwende und auch verkaufen?
    Danke für Ihre Hilfe.

    1. urheberrecht.de

      6. November 2017 at 10:47

      Hallo Eleni,

      verkaufen dürfen Sie fremdes Eigentum in keinen Fall. Auch die Verwendung verstößt oft gegen geltendes Urheberrecht, wenn diese öffentlich und ohne Zustimmung des Rechteinhabers geschieht.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  19. Anna H.

    20. Oktober 2017 at 15:44

    Ein Promi wird mit seinem Einverständis fotografiert, bekommt das Foto (von sich selbst) geschickt und stellt es auf seine FB Seite/Instagramm. Die Privatperson, die ihn fotografiert hat, besteht nun darauf, dass das Foto sofort gelöscht wird, weil es ihr Copyright ist. Foto wurde aber bereits 1000e Male geteilt, geliked, verbreitet.

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 11:21

      Hallo Anna,
      die von dir beschriebene Privatperson hat weiterhin alle Rechte an dem Bild. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Urhebers, sonst können rechtliche Schritte folgen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  20. Jenni

    19. Oktober 2017 at 15:22

    Ich habe einen Blog, auf dem ich Wissen über Immobilien veröffentliche. Mir gefällt nun ein Text einer Zeitung sehr gut. Ist es erlaubt diesen mit einem Hinweis und Link zum Original zu veröffentlichen?

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 11:09

      Hallo Jenni,
      inwiefern Texte verwendet werden dürfen, entscheidet der Urheber in den Verwertungsrechten. Wenden Sie sich an besagte Zeitung, um herauszufinden, ob Sie den Text vollständig verwenden dürfen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  21. Schabulski

    9. Oktober 2017 at 20:22

    Ich arbeite in einer Firma mit über 3.000 Menschen. Heute nahm ich an einem Vortrag teil. In den vorgeführten Folien sind youtubeClips und Sequenzen vom bayerischen Fernsehen eingebettet gewesen.
    Wenn man möchte, kann man die foliensätze auf cd gebrannt bekommen. Dieser Vortrag findet jährlich statt in abgewandelter Form und mit neuen Videoclips.
    Ich habe ein ungutes Gefühl. Meines Erachtens wird hier gegen das Urheberrecht verstoßen. Ich würde den Vortragenden gerne darauf aufmerksam machen.
    Danke für Ihre Antwort im Voraus.

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 12:31

      Hallo Schabulski,
      es ist möglich, dass ein Verstoß vorliegt. Eine Prüfung kann mit einem Anwalt für Urheberrecht gemacht werden.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  22. Lennart S.

    9. Oktober 2017 at 19:38

    Hallo, ich habe zwei Fragen.
    1- Ich mache gerade meine Website und wollte einige Songs (Text und Musik) von mir posten. Darf ich das ohne Probleme machen oder soll ich dies irgendwo melden? Darf ich das ganze Lied zum hören posten oder nur einen Abschnitt?
    2- Ich sehe z.B. bei iTunes, dass die Hörproben 1:30 Minute lang sind. Wenn ich Songs von anderen „gecovert“ habe, darf ich diese als Hörprobe auch mit dieser Länge (1:30min) posten?

    Ich hoffe sie können mir helfen.

    MfG, Lennart

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 12:17

      Hallo Lennart,
      wenn die Stücke von Ihnen sind, können Sie sie veröffentlichen wo und wie Sie wollen. Um gecoverte Musik öffentlich zugänglich machen zu dürfen, müssen Sie die Verwertungsrechte durch den Urheber haben. Die Länge des Stücks ist dabei unerheblich.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  23. Daniel

    8. August 2017 at 20:04

    Jemand klaut mein Bild und erstellt ein fake Account bei Facebook.was können für strafen entstehen?

    1. urheberrecht.de

      14. August 2017 at 10:18

      Hallo Daniel,

      die Höhe von Schadensersatz ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht. Dieser kann Sie dazu beraten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  24. Marian R.

    26. Juni 2017 at 18:10

    Guten Tag, ich bin Pianistin und habe vor Jahren eine CD aufgenommen mit Werken verschiedener Komponisten. Nun möchte ich einige davon einer Bekannten zur freien Verfügung zugänglich machen. Es handelt sich dabei um Werke von Carlos Guastavino (* 5. April 1912 in Santa Fe; † 28. Oktober 2000).
    Darf sie diese Aufnahmen weiterverwenden, z.B. als Videountermalung auf ihre Website stellen?

    Vielen Dank für die Aufklärung!

    Marian R.

    1. urheberrecht.de

      3. Juli 2017 at 8:23

      Hallo Marian,

      das Urheberrecht besteht auch über den Tod hinaus. Insofern sollten Sie sich vor der Weitergabe mit einem Anwalt absprechen, damit Sie keinen Urheberrechtsverstoß begehen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  25. Christina

    24. Januar 2017 at 14:40

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in der Schule muss ich ein Referat über urheberrechtliche Aspekte beim Download von Dateien machen. Meine Frage an Sie. Wann darf ich Dateien downloaden und wann nicht? Und was ist die Strafe für einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz?

    Ich hoffe auf eine baldige Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    Christina

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      24. Januar 2017 at 15:28

      Hallo Christina,
      in der Regel sieht das Urheberrecht für den Download von Dateien zum privaten Gebrauch keine Strafen vor. Eine Ausnahme bilden allerdings Inhalte aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen. Allerdings liefert das Gesetz keine genaue Definition, woran eine solche Quelle zu erkennen ist. Man sollte allerdings schon stutzig werden, wenn ein Werk gratis angeboten ist, das anderswo Geld kostet oder wenn es sich dabei zum Beispiel um einen Film handelt, der noch im Kino gezeigt wird. Das Urheberrechtsgesetz sieht bei Urheberrechtsverletzungen für Privatpersonen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre vor.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

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