Urheberrecht bei Fotos: Welcher Schutz gilt für Fotografien?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Fotos sind durch die Verbreitung der digitalen Fotografie und der Handys mit integrierter Kamera mittlerweile fester Bestandteil des medialen Alltags. Millionen Bilder entstehen jeden Tag und werden durch das Internet verbreitet. Allerdings muss dabei auch das Urheberrecht für diese Fotos beachtet werden.

Urheberrecht für Fotos: Die Schutzdauer hängt von der Gestaltungshöhe ab.
Urheberrecht für Fotos: Die Schutzdauer hängt von der Gestaltungshöhe ab.

Literatur zu Themen rund ums Urheberrecht bei Fotos

FAQ zum Urheberrecht bei Fotos

Gilt auch für Fotos vom Fotografen das Urheberrecht?

Ein professioneller Fotograf erschafft durch seinen Beruf eine Vielzahl von Fotos und ist somit Urheber von diesen. Abhängig vom Motiv und der angewendeten Technik, kann es sich dabei sowohl um Lichtbildwerke als auch um Lichtbilder handeln. Aus diesem Grund genießen auch Fotografien von einem professionellen Fotografen den Urheberschutz.

Wann sind Fotos urheberrechtsfrei?

Wenn das Urheberrecht bei Fotos verjährt, gelten diese als gemeinfrei. Bei Lichtbildwerken ist dies 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall, bei Lichtbildern 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. nach der Entstehung. Aufgrund dieser Regelung muss eine individuelle Prüfung erfolgen, um herauszufinden, ob es sich um urheberrechtsfreie Bilder handelt.

Muss bei jedem Foto ein Copyright angegeben werden?

In Deutschland ist eine Copyright-Angabe durch den Urheber nicht notwendig, da der Schutz bereits mit der Fertigstellung des Werkes entsteht. Trotzdem ist vor allem im Internet das Copyright bei einem Foto verbreitet. Der Urheber weist damit explizit auf das bestehende Urheberrecht hin.

Werke der Fotografie im Urheberrecht

Laut dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen Fotos – in § 2 UrhG als Lichtbildwerke bezeichnet – unter den Schutz des Urheberrechts. Diese Werke zeichnen sich durch ihre persönlich geistige Schöpfung aus und erreichen aufgrund von Kreativität sowie Individualität eine gewisse Gestaltungshöhe.

Gestalterische Merkmale, die Lichtbildwerke auszeichnen, sind unter anderem:

  • Motivwahl
  • Bildausschnitt und Perspektive
  • Licht und Schatten
  • Schärfe und Kontrast
  • Einsatz von Filtern oder anderer Technik
  • Retusche, Montage oder Collage
  • Stimmung und Emotionen
Bei einem Lichtbildwerk steht somit die Gestaltung des Fotos im Zentrum und nicht die einfache Dokumentation eines Ereignisses oder einer Situation.

Der Schutz durch das Urheberrecht besteht für Lichtbildwerke auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und geht dann auf dessen Erben über. Innerhalb dieses Zeitraumes entscheidet der Rechteinhaber, in welcher Art und Weise sein Werk genutzt wird.

Urheberrecht bei Fotos: Auch Schnappschüsse sind geschützt

Das Urheberrecht für Fotografie gilt sowohl für Schnappschüsse als auch für künstlerische Aufnahmen.
Das Urheberrecht für Fotografie gilt sowohl für Schnappschüsse als auch für künstlerische Aufnahmen.

Aber auch ohne einen kreativen und individuellen Einfluss sind Fotos urheberrechtlich geschützt. Das UrhG bezeichnet solche Fotos, die zum Beispiel Urlaubseindrücke oder Familienfeiern zeigen, als Lichtbilder.

Bei einem Lichtbild handelt es sich um eine unveränderte und naturgetreue Wiedergabe. Dabei kann es sich zum Beispiel auch um Beiträge der Bildberichterstattung handeln, die Geschehnisse unter anderem für Zeitungen dokumentieren. Ebenso fallen Produktfotografien, die in der Werbung oder auch bei Angeboten in Online-Auktionshäusern zum Einsatz kommen, unter die Lichtbilder.

Die Schutzdauer bei Lichtbildern ist im Vergleich zu den Lichtbildwerken auf einen kürzeren Zeitraum festgelegt. Die Gültigkeitsdauer für das Urheberrecht bei Fotos ist in diesen Fällen auf 50 Jahre beschränkt. Die Frist beginnt dabei entweder nach der Veröffentlichung oder falls diese nicht erfolgte, der Herstellung des Lichtbildes.

Welche Rechte haben Urheber bei Fotografien?

Das Urheberrecht bei Fotos entsteht in der Regel durch die Entstehung des Fotos, also im Moment, in dem der Fotograf auf den Auslöser der Kamera drückt. Er ist somit auch der Urheber, dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag einer Person oder eigenverantwortlich handelt.

Dem Schöpfer werden durch das Urheberrecht für seine Fotografie diverse Rechte eingeräumt. Dazu zählen unter anderem die Urheberpersönlichkeits- und die Verwertungsrechte.

Sowohl die Urheberpersönlichkeits- als auch die Verwertungsrechte kann der Urheber zu seinen Lebzeiten nicht auf andere Personen übertragen. Sie bleiben für die gesamte Dauer des Urheberrechts bestehen.
Fotos vom Fotografen: Das Urheberrecht sieht sie als Urheber.
Fotos vom Fotografen: Das Urheberrecht sieht sie als Urheber.

Durch die Urheberpersönlichkeitsrechte wird die Beziehung zwischen dem Schöpfer und seinem Werk definiert. Die Veröffentlichungsrechte bei Fotos ermöglichen es dem Urheber, darüber zu entscheiden, ob und wann seine Werke der Öffentlichkeit zugänglich macht. Zudem kann er auf die Anerkennung der Urheberschaft bestehen.

Das UrhG räumt dem Urheber zudem die Verwertungsrechte ein. Dadurch kann dieser als Einziger die Entscheidung treffen, ob ein Werk in körperlicher oder unkörperlicher Form genutzt wird. Mögliche Formen der Verwertung sind unter anderem die Vervielfältigung, Verbreitung, Aufführung und öffentliche Zugänglichmachung.

Mit der Verwertung seines Werkes kann der Urheber eine finanzielle Vergütung für seine kreative und schöpferische Arbeit erhalten. Kann oder möchte er seine Werke nicht in vollem Umfang verwerten, kann er Dritten die Nutzung erlauben.

Dafur wird ein Vertrag über die Nutzungsrechte bei Fotos aufgesetzt. In diesem werden die Nutzungsarten, der Umfang sowie die Beschränkung der Nutzung und die finanzielle Vergütung definiert.

Wann liegt bei einem Foto eine Urheberrechtsverletzung vor?

Werden Bilder ohne die Erlaubnis des Urhebers – zum Beispiel in Form eines Lizenzvertrages über die Einräumung von Nutzungsrechten – verwendet, handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Aber auch wenn auf die Nennung des Urhebers verzichtet wird, liegt eine Urheberrechtsverletzung beim Foto vor. Zu einem häufigen Verstößen gegen das Urheberrecht bei Fotos im Internet gehört auch der sogenannte Fotoklau.

Dabei werden durch das Urheberrecht geschützte Fotos von bestehenden Webseiten kopiert und fälschlicherweise als eigene ausgegeben. Besonders verbreitet ist dies bei Produktbildern für Webshops und Online-Auktionen. Aus diesem Grund versuchen Urheber zum Beispiel mit Wasserzeichen ihre Bilder zu schützen.

Wie können Sie gegen einen Verstoß gegen das Urheberrecht bei Fotos vorgehen?

Das Urheberrecht bei Fotos hat auch im Internet Bestand.
Das Urheberrecht bei Fotos hat auch im Internet Bestand.

Um gegen eine Urheberrechtsverletzung vorzugehen, stehen dem Urheber verschiedene Optionen zur Verfügung. In der Regel bedienen sich die Geschädigten dabei der Abmahnung, einer zivilrechtlichen Möglichkeit zur Prozessvermeidung.

Im Zuge der Abmahnug kann der Geschädigte verschiedene Ansprüche gelten machen, mit denen die Verstöße gegen das Urheberrecht bei Fotos verhindert und entschädigt werden sollen. Folgende Ansprüche sieht das UrhG unter anderem vor:

  • Anspruch auf Unterlassung
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung

Der Anspruch auf Unterlassung erfolgt meist in Form einer Unterlassungserklärung. Mit diesem lebenslang gültigen Vertrag soll ein erneuter Verstoß gegen das Urheberrecht unterbunden werden. Kommt es allerdings dennoch zu einer weiteren Urheberrechtsverletzung, ist eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Mit dem Schadensersatz soll entweder ein entstandener Schaden oder ein möglicher Verlust ausgeglichen werden. Dabei wird die Höhe der Schadenssumme in jedem Fall individuell ermittelt. Zu diesem Zweck werden meist die Einnahmen durch vergleichbare Lizenzverträge herangezogen.

Urheberrecht bei Fotos – kurz und kompakt

Durch das Urheberrecht werden Fotos und die entsprechenden Fotografen geschützt. Damit erhält der Urheber das Recht, für die Verwertung von seinem Bild eine angemessene Entlohnung zu verlangen und gegen eine widerrechtlichen Nutzung juristisch vorzugehen.

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Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Urheberrecht bei Fotos:

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Urheberrecht bei Fotos: Welcher Schutz gilt für Fotografien?
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

285 Gedanken zu „Urheberrecht bei Fotos: Welcher Schutz gilt für Fotografien?

  1. Lena

    12. April 2021 at 17:51

    Hallo liebes Urheberrecht.de-Team,
    nun habe ich hier bereits viel gelesen und kann mir denken, dass mein Vorhaben gegen das Urheberrecht verstößt.

    Um ein Schulprojekt fertigzustellen möchte ich gerne eine Mindmap mit unterschiedlichen Bildern (aus dem Internet, gefunden auf Pinterest, Google) gestalten. Die Mindmap landet dann privat in meinem Ordner und soll auch auf Instagram veröffentlicht werden.
    Demnach läge ja eine Urheberrechtsverletzung vor, richtig?
    Ich denke es reicht nicht aus, die Quellen anzugeben, von welchen ich die Fotos bezogen habe, richtig?

    Vielen Dank bereits schoneinmal im Voraus für die Rückmeldung,

    Lena

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:16

      Hallo Lena,
      für die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken schreibt der Gesetzgeber die Einwilligung des Urhebers vor.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Alina

    8. April 2021 at 11:04

    Hallo zusammen,

    wie sieht es den mit Bildern berühmter Menschen aus. Habe vor ein Bild von Beethoven aufs T-Shirt zu drucken.
    Darf ich es grundsätzlich?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:01

      Hallo Alina,
      Bilder von Beethoven können grundsätzlich gemeinfrei sein, wenn der Künstler seit mehr als 70 Jahren verstorben ist.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  3. Matthias

    22. Februar 2021 at 15:51

    Guten Tag,

    ich habe ein Kunstprojekt gestartet und möchte dieses gegebenenfalls mit Nennung der Hotels und der Zimmernummer veröffentlichen. Ich fotografiere in Hotelzimmern auf der ganzen Welt ein kreatives Motiv. Dabei handelt es sich um eine eigenwillige Bildperspektive auf der je nachdem ein Tisch, eine Lampe, ein Stück vom Bett, Waschbecken, Spiegel, oder auch mal ein Notizblock mit Hotellogo zu sehen ist. Die Zimmer sind alle bezahlt. Die Werke zeigen nichts Rufschädigendes wie Schimmel, etc…

    Kann ich mich hier auf die Kunstfreiheit berufen, beziehungsweise handelt es sich durch die Bezahlung des Hotelzimmers um einen privaten Raum, der mir für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung gestellt wurde oder muss ich hier eine Genehmigung einholen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      23. Februar 2021 at 15:36

      Hallo Matthias,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Micha H

    11. Februar 2021 at 4:11

    Hallo Uhrheberrecht.de,

    ich bin Fotograf und lade meine Bilder bei Adobe Stock hoch. Adobe verkauft dann Nutzungslizenzen an meinen Bildern und vergütet mich entsprechend. Nun stellt sich mir die Frage ob ich als Fotograf eventuell verpflichtet bin mich als Urheber des Bildes in den Metadaten zu nennen, und wenn ja was müsste ich angeben (Name, E-Mail, etc..). Da in Deutschland eine Impressumspflicht für Websites besteht um den Betreiber für eventuelle Rechtsverstöße haftbar zu machen, habe ich mich gefragt ob dies auch für Stockbilder gilt, ich bin ja grundsätzlich für alles verantwortlich was ich hochlade. Meine Überlegung ist ob das Risiko besteht abgemahnt zu werden wenn ich mich nicht eideutig als Urheber in den Metadaten zu erkennen gebe. Oder ist das Gegenteil der Fall und der Hinweis in den Metadaten keine Pflicht?

    vielen Dank für die Rückmeldung,

    Micha

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Februar 2021 at 13:58

      Hallo Micha,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an den Anbieter.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. tamara

    10. Februar 2021 at 14:20

    Hallo,
    Ich entwerfe einen Flyer, auf dem meine Fotos erscheinen werden sollten.
    Welcher Satz soll ich schreiben, um zu sagen, dass diese Fotos mir gehören und ich das Urheberrecht besitze.

    Vielen Dank!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Februar 2021 at 13:36

      Hallo Tamara,
      ein entsprechender Hinweis ist in der Regel nicht notwendig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Frank B.

    27. Januar 2021 at 20:25

    Hallo!
    Ich bin redaktioneller Mitarbeiter bei einer Tageszeitung. Neulich habe ich ein lustiges Foto von unserem Hund im Wald gemacht. Dieses Bild erschien dann mit meinem Einverständnis in unserer Zeitung. Nun erschien dieses Bild auch auf einer Satireseite im Internet… Quelle und Datum sind darunter vermerkt. Aber darf der Betreiber der Satireseite das Bild ohne mein Einverständnis einfach so verwenden?
    Danke für die Hilfe!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Januar 2021 at 14:57

      Hallo Frank,
      urheberrechtlich geschützte Werke dürfen in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers genutzt werden, allerdings gibt es auch Ausnahme. Eine indivuduelle Einschätzung ist uns daher nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Dennis

    14. Januar 2021 at 10:22

    Hallo Urheberrecht.de,
    wir haben für unsere Mitarbeitergallerie Fotos bei einem Fotogeschäft (kostenpflichtig) machen lassen (vor 2 Jahren).
    Nun sollte eine neue Mitarbeiterin auch Fotos machen lassen und nach getaner Arbeit meinte der Fotograf dann,
    daß die Praxis auf der Homepage darauf verweisen soll, das die Fotos von seiner Firma gemacht worden sind, ansonsten würden wir von einem Anwaltsteam abgemahnt werden.
    Ist das Rechtens wenn ich in einem Fotofachgeschäft für Fotos bezahle, daß der Fotograf im Nachhinein verlangen kann, daß wir ihn auf unserer Homepage verlinken?

    Vielen Dank und schöne Grüße

  8. Christian

    13. Januar 2021 at 11:15

    Hallo liebes Team,
    habe eine grundsätzliche Frage: Darf man eigene Fotografien mit in Bildbearbeitungsprogrammen angebotenen Filtern, Effekten und Rahmen versehen, veröffentlichen und ggf. die dann bearbeiteten Bilder veräußern? Das Urheberrecht der Fotografien ist dabei unstrittig, bei den kostenlos angebotenen Rahmen und Filtern könnte das evtl. anders aussehen… Vielen Dank für die Antwort!

  9. Alwin

    30. November 2020 at 12:06

    Vielen Dank für die schnelle Antwort und schönen Tag noch!

  10. Alwin

    29. November 2020 at 12:45

    Hallo, liebes Team,

    ich hatte ein Unternehmen, das Anzeigen-Magazine auflegt, die in Privathaushalten verteilt werden.
    Nach dem Verkauf war ich als Projektleiter für dieses Unternehmen verantwortlich.
    In dieser Konstellation erstellte ich oft Textbeiträge und Fotos. Kürzlich schied ich aus dem Unternehmen aus, da ich in Rente ging. Jetzt verwendet der Verlag noch meine Fotos und Texte ohne Bildquelle und ohne Genehmigung meinerseits. Da nie eine vertragliche Vereinbarung hierüber erfolgte, gehe ich davon aus, dass der Vertrag einen Verstoß gegen das Urheberrecht machte, insbesondere bezüglich der Fotos. Lt. meiner Kenntnis sind die Fotos grundsätzlich Eigentum des Urhebers und können nicht einfach benutzt werden. Gehe ich richtig in dieser Annahme? Ich möchte einen Schadensersatz und eine Unterlassungserklärung erwirken.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. November 2020 at 8:59

      Hallo Alwin,
      das Urheberrecht eines Werkes behält grundsätzlich immer der Schöpfer dieses, es besteht allerdings die Option, Dritten für die Verwertung Nutzungsrechte zu übertragen.
      Welche Möglichkeiten Sie haben, rechtlich gegen eine ungewollte Verwendung vorzugehen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Urheberrecht besprechen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Nils E.

    29. November 2020 at 12:39

    Vielen lieben Dank für diesen ausfürhlichen Bericht über Urheberrecht bei Fotos. Ich möchte für mein Unternehmen Spannbilder aus Textil mit Fotowerbung bedrucken lassen und muss mich daher mit der Materie beschäftigen. Gut zu wissen, worauf ich bei der Auswahl der Bilder achten muss.

  12. Saskia

    30. Oktober 2020 at 11:24

    Guten Tag,
    ich habe eine Anzeige in einem Onlineportal für Autoverkauf geschaltet. Dabei habe ich Bilder von unserem Auto gemacht, die ich professionell bearbeitet habe. Nun sind diese Bilder in einem Forum aufgetaucht. Dabei hat der Verfasser auch Daten aus unserem gemeinsamen Chat veröffentlicht (Die Fin des Autos).
    Darf er diese Bilder inklusive Ausschnitten aus unserem Chat veröffentlichen? Grundsätzlich ist es nicht so wild, aber dass meine Bilder jetzt im Netzt verbreitet werden, ohne das ich darüber informiert werde, finde ich nicht ganz so lustig. Ich habe den Verfasser bereits kontaktiert und er sagte, dass er das regelmäßig macht und ich ihn gerne Anzeigen kann, das verläuft eh im Nichts… Jetzt bin ich etwas verunsichert und frage mich, ob es einen Unterschied macht, dass er die Bilder in einem Forum gepostet hat und diese damit auch nicht wirklich als seine ausgegeben hat aber auch nicht vermerkt hat, von wem sie sind.
    Können Sie mir helfen? Ich würde mich sehr freuen. Viele Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      13. November 2020 at 14:06

      Hallo Saskia,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. klaus

    15. Oktober 2020 at 10:58

    Hallo, mein Sohn hat ein Spiegelbild gegoogelt und dieses in Instagram gepostet. Man kann niemanden erkennen.
    Ist dies eine Urheberrechtsverletzung oder nicht?
    Es wäre dringen, da wir heute einen Termin in der Schule haben.
    Mein Sohn ist 14 Jahre.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      16. Oktober 2020 at 13:33

      Hallo Klaus,
      werden Bilder unerlaubt aus dem Internet verwendet und verbreitet, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Ralf

    22. September 2020 at 22:05

    Hallo, liebes Team,

    ich plane einen Fotoband über eine Schauspielerin, die in erster Linie als Fotomodell (zwischen 1930 und 1940) gearbeitet hat. Es gibt mehr als 200 (wohl überwiegend von amerikanischen Fotographen gemachte) Fotos aus dieser Zeit. Ein amerikanischer Fan hat sie mir überlassen. Rechteinhaber sind nach so langer Zeit nicht mehr auffindbar. Man sagte mir, die Fotos seien gemeinfrei und von daher für den Fotoband nutzbar!?

    Für Ihre Mühen besten Dank im voraus.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      24. September 2020 at 15:44

      Hallo Ralf,
      gemeinfrei werden urheberrechtlich geschützte Werke in Deutschland erst, wenn der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Dieter

    26. August 2020 at 14:19

    Guten Tag,
    Ich habe als Programmierer gearbeitet, bin jetzt Rentner und administriere das mauersegler-forum.de , was mir sehr viel Freude macht
    Ein finanzielles Intresse besteht nicht, Anfallende Kosten (Servermiete) werden z.T. Von Mitgliedern übernommen. Bilder und Videos werden in der Regel Bestandteil des Forums.
    Im Haftungsausschluß steht u.a. geschrieben „Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht „.
    Im Forum habe ich gesschrieben, das das Urheberrecht grundsätzlich bei den Beitragsschreibern bleibt. Ist soweit alles richtig? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, weil ich damit eventuell meine Aussagen bei den Mitgliedern bekräftigen kann.
    Vielen Dank
    Dieter

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. August 2020 at 13:35

      Hallo Dieter,
      grundsätzlich lässt sich das Urheberrecht an Werken in Deutschland nicht übertragen oder abtreten. Eine Ausnahme bildet lediglich der Tod des Urhebers.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Anna

    19. Juni 2020 at 23:20

    Hallo,
    Ich habe für meinen Exfreund Bewerbungunsfotos gemacht. Habe ihm die für eine explizite Bewerbung gegeben. Jetzt taucht das Foto bei allen Google Einträgen von Ihm auf und in seinem Linked in Profil. Das Urheberrecht liegt bei mir. Was kann ich machen?
    Danke!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. Juni 2020 at 9:16

      Hallo Anna,
      dieses Anliegen sollten Sie am besten direkt mit Ihrem Exfreund besprechen.
      Über Ihre juristischen Möglichkeiten kann Sie ein Anwalt informieren. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  17. Rudi

    19. Juni 2020 at 17:35

    Hallo,
    ich habe aus einer privaten Erbschaft Tagebücher die über 100 Jahre alt sind mit vielen Fotos aus einer Familie.
    Nun will ich daraus ein E-Book herstellen und veröffentlichen. Alle Fotografien müssen bildlich aufwändig bearbeitet werden, da sie im schlechten Zustand sind. Frage: Wo liegt denn jetzt das Copyright der Fotos nach der Retusche usw. ? Die Fotografen sind alle verstorben, es waren Familienmitglieder etc.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. Juni 2020 at 9:14

      Hallo Rudi,
      das Urheberrecht besteht nach dem Tod des Urhebers grundsätzlich noch für weitere 70 Jahre. Eine Bearbeitung und Veröffentlichung ist in diesem Zeitraum üblicherweise nur mit dem Einverständnis des Rechteinhabers zulässig.
      Wie sich dies in Ihrem Fall gestaltet, können wir allerdings nicht beurteilen. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. Chris

    17. April 2020 at 21:16

    Können Sie mir eventuell einen Anwalt empfehlen oder kennen einen der sich damit tatsächlich auskennt? Ich habe mich vor einiger Zeit schonmal mit einer Rechtsberatung darüber unterhalten, diese konnte mir auch keine befriedigende Auskunft geben da es sich angeblich um eine Grauzone handelt. ganz lieben Dank!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 13:20

      Hallo Chris,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an die Rechtsanwaltskammer.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  19. Chris

    13. April 2020 at 17:13

    Hallo liebes Team,
    ich weiß, diese Frage gab es im Ansatz schonmal, hier möchte ich jedoch ins Detail gehen. Ich bin Kunstmaler und male Motive aus dem Strassenleben großformatig auf Leinwand. Als Hauptthema habe ich riesige Werbeplakate von sehr bekannten Modefirmen, vor denen Leute aus dem Alltag stehen und mit diesen Plakaten interagieren in dem sie vor ihnen stehen und sie bewundern bzw betrachten.. Diese Szenen fotografiere ich erst mit Freunden, die vor diesen Plakaten stehen. Meistens eben vor Schaufenstern in der Innenstadt. Im Atelier male ich diese Szene mit Ölfarbe auf Leinwand. (Freunde vor dem Originalkplakat der bekannten Modefirmen). Meine konkrete Frage: Darf ich diese Originale (Öl auf Leinwand) verkaufen und ausstellen? Darauf sind jedoch eins zu eins die Plakate der Modefirmen abgebildet. Jedoch von mir gemalt und in anderem Kontext mit den Leuten als Betrachter davor dargestellt.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. April 2020 at 9:08

      Hallo Chris,
      eine pauschale Antwort können wir Ihnen nicht geben. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt. Dieser kann die Gemälde umfassend begutachten.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  20. Hugo

    29. März 2020 at 17:43

    Guten Tag,

    mein Auto ist am 5. März 2020 von einem privaten Parkplatzbewacher auf einem Mediamarkt-Parkplatz fotografiert worden mit dem Hinweis, ich hätte einen Verstoß gegen die Parkplatzrichtlinien begangen und soll nun 30 € bezahlen. 3 Bilder wurden als Beweis in ein pdf-Dokument eingebunden. Ich forderte den Bewacher auf, mir die Originale als jpg oder png digital zu übermitteln, da ich Informationen habe, dass die Kontrolleure auf Provisionsbasis arbeiteten und mittlerweile recht „kreativ“ ihre Provision in die Höhe schrauben und ich habe den Verdacht, dass die Bilder retuschiert wurden. Bisher habe ich die Bilder nicht digital übermittelt worden. Da das Auto mein Eigentum ist, habe ich dann auch Urheberrecht und einen Anspruch auf digitale Herausgabe?

    Danke für Kommentar.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. März 2020 at 13:21

      Hallo Hugo,
      Informationen zu Bildrechten von Gegenständen finden Sie in diesem Ratgeber: Recht am Bild der eigenen Sache.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  21. Wolfang

    8. März 2020 at 15:35

    Guten Tag!
    Frage: Endet ein vom Urheber oder dessen Erben vergebenes Nutzungsrecht (einfach oder exklusiv) mit dem Erlöschen des Urheberrechts ?
    Freundliche Grüße
    Wolfgang

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      13. März 2020 at 14:51

      Hallo Wolfgang,
      wird ein Werk gemeinfrei, erlöschen damit in der Regel die bestehenden Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte. Eine Verwendung ist dann ohne eine EInwilligung zulässig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  22. Schiff.Kipp

    17. Februar 2020 at 1:38

    Guten Tag, von einer Feier wurden Fotos von einem Fotografen ohne Gewerbe gemacht. Es wurde kein schriftlicher Vertrag festgehalten und es wurden keinerlei Nutzungsrechte vereinbart. Wir haben ihn, nachdem er uns die Bilder überreicht hat, bezahlt.
    Dürfen wir nun, da vertraglich nichts vereinbart wurde, die Bilder online (z.B. auf Facebook) stellen?
    Oder: Wenn mündlich vereinbart wurde, dass die Bilder online gestellt dürfen, dürften wir dann auch die Bilder hochladen, auch wenn er im Nachhinein sagt, das wir es nicht dürfen?

    Grüße Schiff.Kipp

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      20. Februar 2020 at 13:51

      Hallo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  23. Anne-Marie

    7. Februar 2020 at 21:55

    Hallo an das Urheberrechtsteam,

    wenn ein Mitglied aus einem Verein austritt, das Vereinslogo aber aus einer Grafik dieses Mitgliedes besteht (von diesem bereits vor dem Verein erstellt und genutzt und bei der Vereinsgründung leider ohne schriftliche Regelungen der Einfachheit halber mit eingebracht). Kann der Verein es weiter nutzen, da er es schon zehn Jahre durfte oder kann das ausgetretene Mitglied eine Unterlassung verlangen? Danke für Eure Antwort:-)

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      20. Februar 2020 at 13:33

      Hallo Anne-Marie,
      gibt es keine vertraglichen Vorgaben, kann ein Urheber die Erlaubnis zur Nutzung eines Werkes grundsätzlich wieder entziehen. Welche Rechte und Ansprüche in Ihrem individuellen Fall bestehen, können wir pauschal allerdings nicht beurteilen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  24. Susanne

    3. Februar 2020 at 13:40

    Liebes Team von Urheberrecht.de,
    ich bin Kunstmalerin und benutze für meine Tiergemälde Fotos aus dem Internet oder aus Bildbänden . Darf ich die dabei entstandenen Gemälde im Internet veröffentlichen oder damit an Kunstwettbewerben teilnehmen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      20. Februar 2020 at 13:20

      Hallo Susanne,
      für diese Einschätzung ist es wohl vor allem von Relevanz, ob es sich bei Ihren Gemälden um Vervielfältigungen der Fotos handelt oder ob diese nur lose davon inspirierte sind. Eine pauschale Einschätzung ist daher nicht mögllich. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Bewertung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  25. Jens

    21. Januar 2020 at 12:55

    Moin, moin….
    meine Frage an Sie.
    Darf ich ein gemeinfreies Foto aus Zeitung, Bücher, Fotos, Ansichtskarten oder dem Internet
    entnehmen (kopieren) und es auf meiner Webseite verwenden?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Januar 2020 at 15:54

      Hallo Jens,
      Informationen zur Gemeinfreiheit finden Sie hier.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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