Recht am Bild der eigenen Sache: Existiert dieses in Deutschland?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mein Haus, mein Auto, mein Boot – auf ihr hart erarbeitetes Eigentum sind viele Menschen besonders stolz und möchten dieses auch schützen. Neben verschiedensten Maßnahmen zur Vermeidung eines Diebstahls kann sich dieses Bestreben auch auf ein Foto-Verbot erstrecken. Allerdings stellt sich dabei grundsätzlich die Frage, ob in Deutschland überhaupt ein Recht am Bild der eigenen Sache existiert.

Kann ich durch das Recht am Bild der eigenen Sache anderen verbieten, mein Haus zu fotografieren?
Kann ich durch das Recht am Bild der eigenen Sache anderen verbieten, mein Haus zu fotografieren?

FAQ zum Recht am Bild der eigenen Sache

Gibt es in Deutschland ein Recht am Bild der eigenen Sache?

Nein, ein entsprechendes Schutzrecht sieht der Gesetzgeber in der Regel nicht vor. Allerdings existiert in Deutschland das Recht am eigenen Bild.

Worauf gilt es bei Fotos von Gegenständen zu achten?

Grundsätzlich ist es zulässig, Gegenstände für private Zwecke zu fotografieren. Möchten Sie diese allerdings veröffentlichen, sollten Sie prüfen, ob Sie dadurch nicht ggf. bestehende Rechte verletzen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Verstöße gegen das Urheber- oder Markenrecht handeln.

Dürfen Dritte ohne meine Erlaubnis Fotos von meinem Auto machen und diese im Internet veröffentlichen?

In den meisten Fällen ist es erlaubt, ein fremdes Auto zu fotografieren. Gemäß deutschem Recht ist eine Veröffentlichung im Internet in der Regel sogar dann zulässig, wenn das Kennzeichen dabei erkennbar ist. Denn laut einem Urteil des Landgerichts Kassel vom 10.05.2007 (Az.: 1 T 75/07) handelt es sich bei einem Kfz-Kennzeichen nicht um sensibele Informationen.

Was soll das Recht am Bild der eigenen Sache schützen?

Auch für Haustiere bietet das Recht am Bild der eigenen Sache keinen Schutz.
Auch für Haustiere bietet das Recht am Bild der eigenen Sache keinen Schutz.

Möchten Sie ein Foto, welches eine Person zeigt, veröffentlichen, ist dies in der Regel nur mit deren Einverständnis möglich. Dieses Vorgehen ergibt sich aus dem Recht am eigenen Bild, welches im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG oder KUG) definiert und zudem ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts ist.

Viele Menschen sind aufgrund dieser rechtlichen Regelung der Meinung, dass eine entsprechende Einwilligung auch vorliegen muss, wenn ihr Eigentum fotografiert und die Abbildung anschließend veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang ist dann häufig die Rede vom „Recht am Bild der eigenen Sache“.

Allerdings beinhalten die deutschen Gesetze in der Regel keine Vorschriften, auf denen sich ein generelles Recht am Bild der eigenen Sache beziehen kann. Allerdings können Sie unter bestimmten Umständen untersagen, dass Dritte Ihr Gebäude fotografieren. Wann dieses Recht besteht, klären wir nachfolgend.

Wichtig! Nach deutschem Recht werden Haus- und Nutztieren wie Gegenstände behandelt. Daher besitzen diese auch kein eigenes Persönlichkeitsrecht. Aus diesem Grund dürfen Abbildungen von Tieren auch ohne die Zustimmung des jeweiligen Halters veröffentlicht werden.

Medien- und Urheberrecht: Darf ich Gebäude fotografieren?

Recht am Bild: Werden Gebäude abgelichtet, muss der Eigentümer dies häufig hinnehmen.
Recht am Bild: Werden Gebäude abgelichtet, muss der Eigentümer dies häufig hinnehmen.

Wie zuvor bereits angeführt, existiert in Deutschland kein generelles Recht am Bild der eigenen Sache. Sie dürfen also in der Theorie Gebäude, Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände fotografieren und diese anschließend auch veröffentlichen. Allerdings gilt es dabei ein paar Kriterien zu beachten:

  1. Öffentliche Zugänglichkeit
    Gemäß § 59 Urheberrechtsgesetz (UrhG) dürfen Sie Gebäude fotografieren, wenn dies von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus möglich ist. Müssten Sie allerdings ein Privatgelände betreten, benötigen Sie eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers.
  2. Verwendung von keinerlei Hilfsmittel
    Fotos von Gebäuden sind von öffentlichen Plätzen nur dann zulässig, wenn bei der Erstellung keine besonderen Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Dies beinhaltet unter anderem Leitern oder Drohnen. Gleiches gilt, wenn eine Mauer überwunden werden muss.
  3. Urheberrechtlich geschützte Werke
    Prüfen Sie, ob Ihr Foto urheberrechtlich geschützte Werke an prominenter Stelle zeigt. So unterliegen Skulpturen oder Plakate zwar keinem Recht am Bild der eigenen Sache, genießen aber ggf. den Schutz des Urheberrechts. Dies ist vor allem der Fall, wenn es sich dabei nicht um dauerhafte Installationen handelt.
  4. Abgebildete Personen
    Möchten Sie Fotos veröffentlichen, welche Menschen zeigen, benötigen Sie in der Regel deren Einverständnis. Eine Ausnahme von dieser Vorschrift besteht allerdings, wenn es sich bei den Personen ausschließlich um „Beiwerk“ handelt. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 1 KunstUrhG.
Achtung! Fotos von Panzern, militärischen Einrichtungen oder militärischen Vorgängen sind gemäß § 109g Strafgesetzbuch (StGB) untersagt. Diese Vorschrift kann als eine Art Recht am Bild der eigenen Sache verstanden werden und dient dem Schutz der Bundesrepublik. Bei einem Verstoß droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Recht am Bild der eigenen Sache – kurz und kompakt

Ein Recht am Bild der eigenen Sache existiert in Deutschland in der Regel nicht. Es ist somit grundsätzlich zulässig, von öffentlichen Orten fremde Gebäude, Fahrzeuge oder auch Haus- und Nutztiere abzulichten. In den meisten Fällen ist zudem auch eine Veröffentlichung ohne das Einverständnis des Eigentümers zulässig.

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Recht am Bild der eigenen Sache: Existiert dieses in Deutschland?
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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

20 Gedanken zu „Recht am Bild der eigenen Sache: Existiert dieses in Deutschland?

  1. S.W.

    12. März 2023 at 22:36

    Hallo,

    ich habe aus meiner Wohnung (nicht am Fenster stehend) heraus, die Solaranlage/Dach von meinem Nachbarn gefilmt und will das Video auf YouTube hochladen, Hintergrund: die Solaranlage blendet ca. 90 Minuten Nachmittags in unser Wohnzimmer. Man erkennt nur Dach, Solaranlage und eine extrem starke Blendung.
    VG S.W.

  2. Hakan

    14. Januar 2023 at 10:35

    Mein auto wurde in youtube veröffentlicht, von den autodoktoren ohne meine zustimmung ! ist das rechtens? die verdienen ja mit meinem auto geld daran , bitte um ein feedback

  3. Emi

    9. Oktober 2022 at 23:03

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bräuchte dringend euren Rat.

    Ich wohne in einem Haus und habe hier eine Anliegerwohnung, in dieser Wohnung lebte mein Vater. Seit Sommer dieses Jahres ist mein Vater verstorben. Nun habe ich mich entschlossen die Wohnung an Feriengäste zu vermieten. Habe ich auch gemacht. Mein Nachbar hat angefangen die Autos von den Gästen zu fotografieren und an die Stadt zu senden, das soll als Beweis dienen dass ich die Wohnung vermiete. Darf er das machen? Darf die Stadt diese Fotos verwenden? Ich habe doch nichts verbrochen, warum soll mir das verbotten werden.
    Ich bedanke mich für eure Antwort

    vg

  4. Grace

    1. Juli 2022 at 8:12

    Sehr geehrte Dame geehrter Herr,

    wer kann mir sagen bei wem rechte eines Bild liegt.

    ich verbleibe mit Wertschätzen

    Grace

  5. Christian

    10. November 2021 at 10:01

    Guten Tag,
    meine Frage zielt darauf ab ob auch Gebäude von privaten Unternehmen von der öffentlichen Strasse aus fotografiert werden dürfen und auch ob die Firmen-Logos (die am Gebäude befestigt sind oder direkt daneben stehen) auf dem Foto sein dürfen.
    Ferner ob diese Foto´s dann auch durch mich veröffentlicht werden dürfen.
    Beste Gesundheit und Grüsse
    Christian

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. November 2021 at 13:39

      Hallo Christian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Karol

    2. November 2021 at 9:18

    Hallo Ich habe vor einige Zeit, eine Foto Shooting in ein reithof gemacht mit Erlaubnis von reithof und von der Pferd besitzerin. Ich habe dann veröffentlichen in instagram.
    Danach habe ich die Besitzerin informiert das die Bilder online sind, aber sie meine ich muss es löschen weil ihr Pferd verstorben ist.
    Mein Account ist ein business Account, im focus ist nur ich und das Pferd auf das Bild, ohne Name ohne Ort, das Pferd ist anonym drauf.
    Muss ich die Bilder löschen?
    Danke im voraus
    Lg

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. November 2021 at 13:22

      Hallo Karol,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Wütender

    25. Oktober 2021 at 10:48

    Wie ist das, wenn jemand oft auf mein Grundstück kommt und Fotos von Haus und Hof und meinen Sachen macht und in die Fenster guckt. Ob er da rein fotografiert weiß ich nicht. Habe den ständig auf meiner Überwachungskamera.
    Er ist nicht mein Vermieter. Darf das einfach jeder?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Oktober 2021 at 13:49

      Hallo,
      Fotos von fremden Häusern und Gegenständen dürfen in der Regel nur angefertigt werden, wenn dies von öffentlichen Wegen und Plätzen möglich ist. Wer unerlaubt ein fremdes Grundstück betritt, kann sich ggf. des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Michael

    28. September 2021 at 13:09

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    demnächst möchte ich im Auftrag eines kleinen Unternehmens auf dem Grundstück eines vermieteten Hauses ein paar Eindrücke mit der Kamera einfangen.Die Mieter, die das Gelände ja für sich nutzen( Garten usw) , wären damit einverstanden. Darf ich jetzt ohne Einverständnis des Eigentümers diese Aufnahmen machen?

    herzliche Grüsse
    Michael

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      1. Oktober 2021 at 15:50

      Hallo Michael,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Felix

    18. August 2021 at 9:21

    Hallo
    Ich habe in einem privat Gebäude eine hochwertige dekorative Wand in einer Ausstellung erstellt.
    Dir Situation.
    Wenn jetzt jemand etwas vor der Wand platziert ZBsp ein Sofa davon Fotos macht und damit öffentlich das Produkt bewirbt mit der Wand als Hintergrund. Wie ist da die Situation bzgl Urheberrecht, Markenrecht der Wand ?
    Muss er von mir eine Erlaubnis / Freigabe haben oder zumindest auf den Hersteller der Wand hinweisen?
    Vielen Dank

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. August 2021 at 9:13

      Hallo Felix,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Böttcher

    3. März 2019 at 16:04

    Hallo. Ich besitze ein Haus was unter Denkmalschutz steht. Mein Haus ziert jetzt eine Schokoladen Verpackung. Die geschah ohne mein Wissen. Ist das gestattet?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. März 2019 at 15:18

      Hallo Böttcher,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Christian

    22. Februar 2019 at 13:43

    Hallo, bei uns wurde unser Technik im Einsatz fotografiert und ein Bild auf der Titelseite der Lokalzeitung mit einem für uns negativ Bericht in Zusammenhang gebracht. Was eigentlich unseren Kunden betrifft und nicht uns, da wir nur Dienstleister sind und auch kein Rechtsbruch vor liegt. Nun sprechen uns unsere anderen Kunden darauf an und sind überall im focus. Können wir uns da gegen wären und Schadensersatz einfordern.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Februar 2019 at 15:13

      Hallo Christian,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Thomas

    30. November 2018 at 0:12

    Es gibt auch kein Recht, eine Person ohne deren Einverständnis zu fotografieren. Ausnahmen gibt es bei Demonstrationen. Hier werden jedoch Übersichtsfotos gemacht. Schnell kann sich jemand dabei in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, wo das Recht am eigenen Bild nicht mehr zieht. Fahndungsfotos etwa.

    1. Jens

      17. März 2021 at 6:45

      Guten Morgen,,

      Ich habe vor zwei Jahren ein Kunstwerk ersteigert >100 Jahre und würde gerne die Fotos meines Objektes die im damaligen Auktionskatalog abgebildet war nutzen um diese in einem Internet Beitrag zu zeigen. Nun dachte ich es ist mein Objekt und ich frage nur pro forma an. Nun wurde mir ein umfangreicher Vertrag mit Haftungsfreistellung des Auktionshauses, Vorschriften wie ich den Titel zu nennen habe und einem freien Widerrufsrecht der Veröffentlichung zur Unterschrift zugeschickt. Ist das so üblich obwohl es mein Eigentum abbildet? Vielen Dank für Deine Einschätzung

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