Urheberrecht: Welche Dauer ist für den Schutz festgelegt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Durch das Urheberrecht stehen der Schöpfer und sein Werk unter einem besonderen Schutz. Allerdings wird damit auch die Nutzung durch die Allgemeinheit eingeschränkt. Um die kulturelle Vielfalt und Weiterentwicklung zu fördern, ist das Urheberrecht in seiner Dauer beschränkt. Nach der Verjährung des Urheberrechts gilt das Werk dann als gemeinfrei und kann von jedem genutzt werden.

Urheberrecht: Die Dauer des Schutzes hängt von der Werkart ab.
Urheberrecht: Die Dauer des Schutzes hängt von der Werkart ab.

Weiterführende Ratgeber zu Fristen im Urheberrechts:

Gemeinfreie
Werke
Verjährung von Urheberrechtsverletzungen

FAQ zum Urheberrecht und der Dauer des Rechtsschutzes

Ist das Urheberrecht in seiner Dauer beschränkt?

Der Urheberrechtsschutz besteht für maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Kann das Urheberrecht auch vor Ablauf der Schutzfrist übertragen werden?

Das Urheberrecht kann nur nach dem Tod des Urhebers auf seine Erben übertragen werden. Dem Urheber steht es allerdings frei, Dritten Nutzungsrechte für sein Werk einzuräumen. Dafür wird in der Regel ein Lizenzvertrag aufgesetzt, der auch die finanzielle Vergütung sicherstellt.

Was passiert mit den Werken nach Ablauf der Frist?

Wenn beim Urheberrecht die Dauer der Schutzrechte verstrichen ist, gelten diese als gemeinfrei. Das bedeutet, dass jeder diese Werke ohne eine Genehmigung, eine Zahlungsverpflichtung oder eine Beschränkung des Zwecks nutzen darf.

Wie lange gilt das Urheberrecht?

Nach Ablauf der Schutzfrist beim Urheberrecht sind die Werke gemeinfrei.
Nach Ablauf der Schutzfrist beim Urheberrecht sind die Werke gemeinfrei.

Der Schutz, der bei der Entstehung eines Werkes durch die Urheberschaft entsteht, gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Wie lange der Urheber dabei in den Genuss der verschiedenen Privilegien kommt – zu denen unter anderem das Urheberpersönlichkeitsrecht und die Verwertungsrechte zählen – hängt dabei von der Werkart und dem Entstehungsrahmen ab.

Die Regelungen zum Urheberrecht und seiner Dauer sind im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – auch als Urheberrechtsgesetz (UrhG) bekannt – festgehalten. Explizit mit der Gültigkeitsdauer des Urheberrechts befassen sich dabei die Paragraphen 64 bis 69 UrhG.

In § 64 UrhG wird die urheberrechtsliche Schutzdauer wie folgt angegeben:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Es zeigt sich also, dass die Dauer beim Urheberrecht nicht auf eine generelle Jahreszahl festgelegt ist. Vielmehr ist sie abhängig vom Alter des Urhebers bei der Entstehung und seiner Lebenserwartung. Schreibt ein 20 jähriger Autor also einen Roman und erreicht das stolze Alter von 97 Jahren, kann dieses Werk 147 Jahre durch das Urheberrecht geschützt werden.

Nach dem Tod des Schöpfers geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf seine Erben über. In diesem Zeitraum können die hinterbliebenen Angehörigen über eine Verwertung der Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsrechte entscheiden und Dritten Nutzungsrechte erteilen. Zudem sind sie die Begünstigten der Einnahmen, die die Verwertung der Werke erzielt.

Laut § 69 UrhG beginnt die Berechnung für die Dauer des Urheberrechts mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urheber verstirbt.

Urheberrecht: Dauer bei mehreren Urhebern

Beim Urheberrecht wird bei der Gültigkeitsdauer zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk unterschieden.
Beim Urheberrecht wird bei der Gültigkeitsdauer zwischen Lichtbild und Lichtbildwerk unterschieden.

Sind mehrere Urheber für die Entstehung einer gemeinschaftlichen Arbeit verantwortlich – handelt es sich bei ihnen also um sogenannte Miturheber – ist der Tod des längstlebenden Urhebers für die Schutzdauer ausschlaggebend.

Eine analoge Regelung gilt auch bei Filmwerken oder ähnlichen Schöpfungen. Bei diesen Werken sind eine Vielzahl von Personen beteiligt. Aus diesem Grund schreibt das UrhG in § 65 Abs. 2 die Miturheber fest, die Einfluss auf das Urheberrecht und seine Dauer haben.

Dabei handelt es sich um den Hauptregisseur, den Urheber des Drehbuchs, den Urheber der Dialoge und den Komponisten der Filmmusik. Erst nach dem Tod des Längstlebenden aus diesem Personenkreis beginnt beim Urheberrecht die Gültigkeitsdauer von 70 Jahren.

Welche Fristen gelten bei anonymen und pseudonymen Werken?

Sind bei einem Werk der Autor und dessen Lebensdaten unbekannt, weil die jeweilige Schöpfung anonym bzw. unter einem Pseudonym veröffentlicht wurde, können diese logischerweise nicht für das Urheberrecht und seine Dauer herangezogen werden.

In solchen Fällen sieht das UrhG nach § 66 Abs. 1 eine andere Regelung vor:

Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.

Offenbart der Urheber seine Identität allerdings innerhalb dieser 70 Jahre oder kann das Pseudonym eindeutig einer Person zugeordnet werden, sodass an seiner Person kein Zweifel mehr besteht, greift wieder die ursprüngliche Regelung aus § 64 UrhG.

Über die Identität des Urhebers kann nach dem Tod des Schöpfers auch sein Rechtsnachfolger – also seine Erben – oder ein Testamentsvollstrecker aufklären.

Urheberrecht: Wann erlischt es nicht nach 70 Jahren?

Beim Urheberrecht und der Dauer des Rechtsschutzes existieren allerdings auch Ausnahmen. Zu diesen zählen unter anderem Licht- und Laufbilder. Bei diesen besteht die Schutzdauer für 50 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. wenn diese nicht erfolgte, nach der Herstellung.

Bei Lichtbildern handelt es sich zum Fotografien, die nicht über das ausreichende Maß an Individualität und Kreativität verfügen. Aus diesem Grund zählen diese nicht als Lichtbildwerke.

Als Lichtbild gelten unter anderem Schnappschüsse, Automatenfotos, Bilder aus Überwachungskameras und Satellitenaufnahmen.

Als Laufbilder gelten Bild- oder Bild- und Tonfolgen, welche nicht die ausreichende Schöpfungshöhe eines Filmwerkes erreichen. Typische Beispiele sind unter anderem Dokumentaraufnahmen, die nur das Geschehen wiedergeben, wie Nachrichtenbeiträge über Politik, Kultur und Sport. Aber auch Videos von Familienfeiern können zu den Laufbildern zählen.

Schutzfrist beim Urheberrecht: Internationale Regelungen

Die Dauer beim Urheberrecht ist abhängig von der Werkart.
Die Dauer beim Urheberrecht ist abhängig von der Werkart.

Durch die Globalisierung und der Verwertung von urheberrechtlichen Werke über die Landesgrenzen hinweg, wurden zum Schutz des Urheberrechts internationale Abkommen geschlossen. Mit diesen eigneten sich die Mitgliedsstaaten auf einheitliche Mindeststandards.

Für das Urheberrecht und seine Dauer ist dabei vor allem die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst – aufgrund der diversen Anpassungen heutzutage als Revidierte Berner Übereinkunft ((R)BÜ) bezeichnet – von Bedeutung.

Mehr als 170 Staaten haben diese Übereinkunft unterzeichnet und sich damit auf eine garantierte Schutzdauer von mindestens 50 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus geeinigt. Allerdings steht es den Vertragsstaaten frei, die Dauer des Urheberrechts zu verlängern.

So einigten sich die Staaten der Europäischen Union (EU) 1993 im Zuge der Harmonisierung des Schutzes beim Urheberrecht auf eine Dauer von 70 Jahren. Die Vereinigten Staaten von Amerika erweiterten 1998 die Gültigkeitsdauer durch den Sonny Bono Copyright Term Extension Act ebenfalls auf 70 Jahre.

Die weltweit längste Regelschutzfrist beim Urheberrecht gilt in Mexiko. Dort sind die Werke noch für 100 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt.

Urheberrecht und die Dauer des Rechtsschutzes – kurz und kompakt

Der Schutz, den der Schöpfer und sein Werk durch das Urheberrecht genießen, ist zeitlich beschränkt. In der Regel ist die Gültigkeit beim Urheberrecht auf eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers festgelegt. Allerdings existieren auch Ausnahmen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

154 Gedanken zu „Urheberrecht: Welche Dauer ist für den Schutz festgelegt?

  1. Jens

    30. September 2018 at 18:24

    Ich weiß, das nach zich Jahren, Bücher, Musik, Film zu eine Art Volksgut werde, die dann jeder ohne Genehmigung des Rechteinhabers nutzen können.

    Wie sieht es aber mit Werbung aus, alte Werbeplakate zb. Ich stöße hin und wieder auf diese DIN A 4 Blechschilder von nicht mehr existierende Schifffahrtsgesellschaft oder Fluggesellschaften wie PAN AM usw..

    Die Motive sind teilweise so schön gestaltet.
    Ich ärgere mich dann immer das sie so billig gemacht sind in Blech und Siebdruck.

    Könnte ich, sagen wir mal ein Emalie – Werk beauftragen, das sie mir von einer alten Vorlage 10 Schilder reproduzieren sollen, zwegs einer Vermarktung?

    In einer hochwertigen Qualität.

    Natürlich mit entsprechenden Hinweis, so das man sie als Replik erkennen kann.

    Auflagen Nummer wie 3 von 500 oder ähnliches.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      8. Oktober 2018 at 8:37

      Hallo Jens,
      für die juristische Einschätzung Ihres Vorhabens sollten Sie sich an einen Anwalt für Urheberrecht wenden. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Tobias

    16. September 2018 at 15:55

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf einer öffentlichen Erinnerungstafel möchte ich zur Veranschaulichung im Auftrag eines Vereins Postkarten abbilden lassen. Einige Postkarten sind aus der Zeit vor 1945 und andere aus der DDR-Zeit. Trotz Recherche konnte ich die Firma von der Postkarte von 1938 nicht ausfindig machen. Bei den DDR-Postkarten gibt es den Herstellerbetrieb nicht mehr.
    Darf ich die Karten jetzt abbilden oder nicht?
    Vielen Dank für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Tobias

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. September 2018 at 8:33

      Hallo Tobias,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  3. Christoph

    10. September 2018 at 15:36

    Hallo liebes Team,

    fallen meine Fotografien von CD-Covern (anderer Künstler) unter das Urheberrecht, wenn ich diese in einer von mir veröffentlichten Chronik (Buchform) abbilde und mit wirtschaftlichen Interessen veröffentliche?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. September 2018 at 8:02

      Hallo Christoph,
      grundsätzlich können auch CD-Cover unter das Urheberrecht fallen. Ob eine Veröffentlichung der Fotografien zulässig ist, sollten Sie daher ggf. mit einem Anwalt besprechen, da eine Prüfung des Einzelfalls notwendig ist.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. birgit

    3. September 2018 at 13:47

    Wie sieht es mit den Urheber- und Nutzungsrechten von (Kinder-)Abzählreimen (Ehne-Mehne-Muh …) , Kindergedichten, alten Bilderbuchversen, Mutter- und Kose-Liedern und Merk-Gedichten aus? Ist das sog. „Volksgut“? Die Urheberrechte sind sicherlich abgelaufen?
    Muss ich und wen muss ich nach Nutzungsrechten fragen?

    Danke für eine baldige Antwort.

    Birgit

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      10. September 2018 at 8:06

      Hallo Birgit,
      ob ein entsprechendes Werk noch urheberrechtlich geschützt ist, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Eine pauschale Einschätzung ist meist nicht möglich. Wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Thomas

    7. August 2018 at 16:11

    Hallo,

    Sie verwenden in Ihren Antworten ein paar mal eine Formulierung in dem Sinne, dass das Urheberrecht (auf Nachkommen oder andere Personen) „übertragen“ werden kann – bedeutet das, dass die Regel „70 Jahre nach dem Tod“ damit ausgehebelt und verlängert werden kann?

    Viele Grüße
    Thomas

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      13. August 2018 at 8:01

      Hallo Thomas,
      das Urheberrecht an einem Werk geht nach dem Tod des Urhebers für 70 Jahre an dessen Erben über, danach sind diese gemeinfrei. Ein Verlängerung ist nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Anna

    24. Juli 2018 at 20:10

    Hallo,

    ich würde gerne einen Blog nach einer berühmten Romanfigur benennen. Die Romanfigur ist sehr bekannt unter ihrem Vor- und Nachnamen. Ist es bedenklich, wenn ich meinen Blog „Miss + Nachname“ nenne?
    Die Anspielung ist natürlich gewollt.

    Danke schon mal und viele Grüße,
    Anna

    1. urheberrecht.de

      26. Juli 2018 at 15:06

      Hallo Anna,

      dies ist davon abhängig, ob der Name der Figur urheberrechtlich geschützt ist. Sie können die Rechtslage von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Journalistinausberlin

    16. Juli 2018 at 18:19

    Ist es erlaubt, eine urheberrechtlich geschützte Kurzgeschichte so umzuformulieren, dass sie sprachlich kaum noch miteinanser übereinstimmen – der Inhalt aber gleich bleibt?

    1. urheberrecht.de

      26. Juli 2018 at 14:52

      Hallo Journalistinausberlin,

      die Frage, wann eine Bearbeitung, Interpretation etc. ein eigenes Werk darstellt oder aber das Urheberrecht verletzt, führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem Anwalt für Urheberrecht beraten zu lassen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Barbara

    3. Juli 2018 at 13:53

    Ich möchte Zeichnungen aus dem Tagebuch eines ehemaligen Marinesoldaten (1902) in einem Buch verwenden. Der Soldat ist 1959 gestorben – die 70 Jahre sind also noch nicht vorbei. Ich weiß aber nicht wie ich evtl. Erben ausfindig machen kann. Darf ich – wenn ich die Zeichungen ordnungsgemäß zitiere – diese in meinem Buch verwenden?

    1. urheberrecht.de

      6. Juli 2018 at 15:03

      Hallo Barbara,

      wir empfehlen Ihnen die Rechtslage von einem Anwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Jochen H.

    22. Juni 2018 at 17:37

    Wie lange gilt das Urheberecht bei Software ? Da diese Produkte meist von vielen nicht eindeutig festlegbaren Authoren/Urhebern erzeugt wurden, die Ihre Ansprüche aber als Angestellte einerr Firma an diese abtreten müssen, stell sich die Frage ob die Firma dann der Urheber ist – also keine physiche Person und wenn ja, würde die Firma, da sie ja nicht sterben kann, nur wenn sie bankrott geht – was als Tod gewertet werden könnte – 70 Jahre danach die Rechte an der Software verlieren ? Das wäre dann aber eine nicht akzeptable Bevorzugung von Firmen/Organisationen , oder ?

    1. urheberrecht.de

      28. Juni 2018 at 15:40

      Hallo Jochen,

      leider ist auch für uns in diesem Fall nicht ersichtlich, wie die Rechtslage aussieht. Ggf. kann Sie ein Anwalt für Urheberrecht hier eingehend informieren.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Iris S.

    20. Juni 2018 at 3:15

    Hallo,

    meine Frage geht dahin das ein Bild gezeichnet wurde, ich es vom Ersteller per Mail geschickt bekommen habe um das Bild in einem Programm in eine Schneiddatei um zu arbeiten. Die erstellte Datei kann nur von mir über das Programm und der Maschine verarbeitet werden, bin ich auf den Urheber angewiesen ob und wie ich sie nutze? Wie muss ich mich verhalten? Damit ich die Datei verwenden kann ohne immer vorab zu fragen. Zu der E-Mail Zusendung eine Genehmigung? Kauf?
    Danke und lieben Gruß Iris S.

    1. urheberrecht.de

      28. Juni 2018 at 15:20

      Hallo Iris,

      auch wenn nur Sie allein die Datei nutzen können, liegen die Urheberrechte für das Motiv beim eigentlichen Zeichner. Dieser muss Ihnen die Nutzungsrechte gewähren. Dabei ist keine besondere Form einzuhalten, selbst eine mündliche Übertragung der Nutzungsrechte ist möglich. Der Urheber kann entscheiden, ob er die Nutzungsrechte kostenlos vergibt oder Beschränkungen für die Nutzung auferlegt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Miriam R.

    13. Juni 2018 at 8:16

    Hallo,
    als Schriftstellerin interessiert mich, ob ich einen fiktiven Charakter mehr als hundert Jahre nach dem Tod seines Erfinders in einem neuen literarischen Werk erwähnen darf, die neuen Charaktere das Ursprungswerk lesen lassen darf.
    Ein Beispiel aus der bereits bekannten Literatur: Stefanie Meyers lässt in ihrem Werk die Hauptfigur immer wieder in Sturmhöhe von Bronté lesen, lässt sie Vergleiche zwischen dem Werk und ihrer eigenen Situation ziehen. David Safiers lässt Jesus auferstehen und gibt ihm sogar eine Hauptrolle in seinem neuen Werk (gut, ob Jesus eine literarische Figur ist, sei mal kurz dahingestellt). In dem Film „Die Liga der außergwöhnlichen Gentlemen agieren Dorian Grey und Tom Sawyer recht widersprüchlich zu ihrem Ursprungswerk. Eine ähnliche Verwendung literarischer Figuren in einem neuen Werk wäre also rechtens, solange der Autor lange genug tot ist?

    1. urheberrecht.de

      14. Juni 2018 at 16:43

      Hallo Miriam,

      eine pauschale Antwort kann hierauf nicht gegeben werden, da dabei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen: Ist die Figur urheber- oder markenrechtlich geschützt? Ging das Urheberrecht nach dem Tod des Erfinders auf eine andere Person über? In welchem Ausmaß und Kontext tritt die Figur in dem neuen Werk auf?

      Zwar ist im Rahmen der Intertextualität das bloße Erwähnen einer bekannten Figur in vielen Fällen kein Problem, aber eine allgemeingültige Antwort kann hier nicht getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Rechtslage von einem Anwalt oder – wenn vorhanden – von der Rechtsabteilung Ihres Verlages prüfen zu lassen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. André

    22. Mai 2018 at 16:20

    Hi,

    angenommen ich möchte Bearbeitungen von traditionellen Volksliedern kommerziell veröffentlichen. Kann ich dies ohne Einschränkungen tun, solange der Urheber bereits über 70 Jahre lang tot ist? Wie verhält es sich, wenn kein Urheber festgestellt werden kann (z.B „traditionell überliefert“)? Vielen Dank im Voraus!

    1. urheberrecht.de

      28. Mai 2018 at 10:30

      Hallo André,

      auch Volkslieder können einem Urheberrecht unterliegen, dieses liegt meistens bei einem Musikverlag. Sie können bei der GEMA in Erfahrung bringen, ob für die Lieder, die Sie veröffentlichen möchten, ein Urheberrecht vorliegt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Gib

    14. Mai 2018 at 4:16

    Die Fußball-WM 1966 in England liegt nun 52 Jahre zurück.
    Sind TV-Übertragungen von dieser WM nach §87 dann seit 2016 gemeinfrei?
    Heißt gemeinfrei, dass man sie kommerziell nutzen darf?

    1. urheberrecht.de

      14. Mai 2018 at 16:15

      Hallo Gib,

      da wir auch nach intensiver Recherche keine eindeutige Antwort auf Ihre Frage finden konnten, raten wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  14. Keywan A.

    22. April 2018 at 16:44

    Hallo,

    darf ich ein Zitat eines vor länger als 70 Jahre verstorbenen Autors, unter einem Bild, auf ein T-Shirt drucken lassen und dies in einem Online Shop verkaufen?

    LG
    Keywan

    1. urheberrecht.de

      24. April 2018 at 16:25

      Hallo Keywan,

      sofern das entsprechende Zitat keinem Urheberschutz unterliegt, ist die Verwendung gestattet. Dies hängt vom jeweiligen Zitat ab.

      Ihr Team auf Urheberrecht.de

  15. Katharina K.

    7. April 2018 at 11:10

    Meine Frage ist, warum kann ich dann nicht sagen, die Nachtmusik von Mozart ist von mir, da Mozart ja schon länger verstorben ist?

    1. urheberrecht.de

      9. April 2018 at 9:16

      Hallo Katharina K.,

      da Sie nicht der Urheber sind, dürfen Sie dies auch nicht behaupten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  16. Schmid

    1. April 2018 at 8:53

    Wir verhält es sich mit dem Urheberrecht, wenn ein gemeinnütziger Verein einen Film z.B. als Download oder auf DVD erwirbt und diesen dann seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt? Einerseits durch verleih der DVD oder in einem Benutzer- oder passwortgeschütztem Bereich seiner Website?
    Eigentümer des Werkes wurde der Verein, der aus einer Vielzahl von Mitgliedern besteht und diesen deswegen die Nutzung daran ermöglicht.

    1. urheberrecht.de

      5. April 2018 at 10:43

      Hallo Schmid,

      das kommt darauf an wer der Urheber ist. Das Wiedergaberecht liegt bei ihm. Auch ist das davon abhängig, ob es sich um eine öffentliche Vorführung handelt und ob diese genehmigt ist.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  17. Christian G.

    21. Februar 2018 at 12:00

    Karl Valentin starb am 9. Februar 1948, das ist jetzt (21.2.2108) 70 Jahre her. Erlischt das Urheberrecht demnach Sylvester 2018?

    1. urheberrecht.de

      12. März 2018 at 8:50

      Hallo Christian,

      leider können wir keine Einschätzung zu einzelnen Fällen abgeben. Wenden Sie sich dazu an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  18. Frank

    15. Februar 2018 at 20:56

    Guten Tag,
    ich bin Hobbykünstler und habe einige Bilder von bekannten älteren Künstler , ua. Van Gogh , Monet etc. , nachgemalt.
    Diese möchte ich demnächst im Internet (ebay/amazon ) oder auf dem Flohmarkt verkaufen. Auf den Bilder sind auch meine eigene Initialen angegeben – sowie auf der Rückseite nochmal.
    Da bei den Künstler die 70 jährige urheberrechtl. Schutzdauer erloschen sind, müsste es doch kein Problem sein?
    Was müsste ich rechtlich sonst beachten?

    Beste Grüße
    Frank

    1. urheberrecht.de

      19. Februar 2018 at 11:01

      Hallo Frank,

      welche rechtlichen Fallstricke Sie in Ihrem Fall beachten müssen, darf Ihnen nur ein Anwalt mitteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  19. Fabio P.

    8. Februar 2018 at 17:25

    Wie funktioniert dass hier:
    1944 wird ein Kind ermordet. Es gibt keine lebendigen Verwandten.
    In seinem kurzen Leben malt es Bilder, die heute im Jüdischen Museum in Prag zu sehen sind.

    Wie kommt GettyImage dazu eine digitalisierte Version des Bildes um 500 EUR zu verkaufen?
    Und darf ich das Bild, wenn ich es im Museum Abfotografiere, für z.B. ein Plakat benutzen?

    1. urheberrecht.de

      19. Februar 2018 at 10:54

      Hallo Fabio,

      da diese Bilder Teil der Weltgeschichte sind, könnte es sein, dass die Nutzung gemeinfrei ist. Ob Sie jedoch das Ausstellungsstück verwenden können, um davon ein Plakat zu fertigen ist fraglich. Ein Anwalt für internationales Urheberrecht kann diesen Fall rechtlich beurteilen.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  20. Edmund

    19. Dezember 2017 at 17:46

    Ich möchte wissen ob das Buch Gudula von Hardenberg Gemeinfrei ist
    Erschienen 18 91
    Autor war Max Seipel verstorben 1913

    1. urheberrecht.de

      8. Januar 2018 at 9:54

      Hallo Edmund,

      wie im Ratgeber erklärt, läuft das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Autors ab. Allerdings können nach seinem Tod die Urheberrechte an seine Nachkommen übertragen werden. Prüfen Sie also, ob Max Seipel die Urheberrechte seines Werkes vererbt hat. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  21. Christoph R.

    7. Dezember 2017 at 13:58

    Hallo,
    ich hab da mal eine Frage zu den berüchtigten Sammlungen. Was ist mit den vielen Fotos in Vereinsarchiven oder auch privaten Sammlungen? Oftmals ist der Urheber ja gar nicht mehr zu ermitteln. Können wir diese als Verein bedenkenlos auf einer Ausstellung oder in einem Jubiläumsband verwenden?
    Ein kontaktierter Anwalt meinte nur, das es hierzu viele unterschiedliche Urteile und Auslegungen gäbe.
    Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen hier gesammelt?

    1. urheberrecht.de

      3. Januar 2018 at 11:51

      Hallo Christoph R.,
      auch unbekannte Urheber genießen einen Urheberrechtsschutz. Zwar sieht das Urheberrecht bestimmte Regeln für die Nutzung sogenannter verwaister Werke und für die Dauer des Urheberrechts vor. Trotzdem bedarf es in jedem Einzelfall einer genauen Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Nutzung rechtlich unbedenklich ist. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem konkreten Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  22. Ingo W.

    11. Oktober 2017 at 12:22

    Hallo,

    kann das Copyrigth einer Datei ( Download und Textdatei) auf 10 Jahre beschränkt sein wenn der Urheber das in einer gelieferten Textdatei so angibt ( (c) 2001- 2011) ?

    1. urheberrecht.de

      1. November 2017 at 10:47

      Hallo Ingo,

      in Deutschland gilt kein Copyright. Es gelten die gesetzlichen Regeln des Urheberrechts. Mit Fragen dazu können Sie sich dann an den Rechteinhaber wenden.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  23. Kurt

    1. Oktober 2017 at 16:47

    Guten Tag, ein Kuenstler hat zahlreihe Kunstwerke geschaffen. Teilweise sind sie durch Zerstoerung untergegangen. Es existieren nur alte Fotos aus den 40er Jahren. Der Fotograf ist unbekannt. Der erbende Ehepartner des Kuenstlers, gest. 1986 ist ebenfalls seit 1989 tot. Andere Erben gibt es nicht. Wann endet der Urheberrechtsschutz in so einem Fall?
    Die 70 Jahre machen da doch keinen Sinn.

    1. urheberrecht.de

      10. Oktober 2017 at 15:59

      Hallo Kurt,

      klären Sie diesen komplexen Fall am besten mit einem Anwalt für Urheberrecht. Wir dürfen hier leider keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  24. G.

    9. August 2017 at 17:00

    Hallo,
    mir ist der Unterschied zwischen Urheber des Drehbuches und Urheber der Dialoge nicht klar, da Dialoge natürlich aus dem Drehbuch stammen. Anders ausgedrückt: Wer ist der Urheber der Dialoge beim Film? Geht es ggf. um die Synchronisation von fremdsprachigen Filmen, sodass auch der Autor der deutschen Synchronisation maßgebend wäre?!
    Ich danke Ihnen für eine kurze Auskunft!
    Beste Grüße
    G.

    1. urheberrecht.de

      14. August 2017 at 10:23

      Hallo G.,

      ein Drehbuch besteht nicht nur aus Dialogen, sondern auch aus Beschreibungen der Szenen und Handlungsverläufe. Werden diese nicht von der derselben Person geschrieben, die auch für die Dialoge verantwortlich ist, teilt sich das Urheberrecht entsprechend auf.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

  25. Manfred P.

    11. Juli 2017 at 3:31

    Ich habe ein Gemälde im Internet entdeckt, dessen Maler vor 75 Jahren verstarb. Darf ich das Bild als Cover fuer ein Buch benutzen ohne Ärger zu bekommen?

    1. urheberrecht.de

      17. Juli 2017 at 8:28

      Hallo Manfred,

      prinzipiell erlischt das Urheberrecht zwar nach einer gewissen Zeit nach dem Tod, denn noch kann z. B. die Internetplattform noch Rechte besitzen. Wenden Sie sich an diese um die Informationen einzuholen oder an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Urheberrecht.de

      1. T. B.

        21. August 2021 at 22:58

        Ich möchte einen Roman verfassen, der sich an einigen Motiven eines mehr als 100 Jahre alten Theaterstücks bedient, für das das Urheberrecht lange erloschen ist. Es gibt allerdings eine Verfilmung des Theaterstücks aus den 1970er Jahren, für die das Urheberrecht sicher noch nicht erloschen ist. Könnte das ein Problem sein?

        1. urheberrecht.de Beitragsautor

          31. August 2021 at 9:11

          Hallo T.B.,
          eine pauschale Einschätzung ist uns aufgrund dieser Informationen nicht möglich. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Bewertung an einen Anwalt.

          Ihr Team von urheberrecht.de

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