Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2021
Am Anfang steht oft ein Geistesblitz: Denn gute Ideen und kreative Konzepte bilden häufig die Basis für innovative Geschäftsideen und die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen. Bis ein solcher Einfall allerdings zur Gänze umgesetzt ist, kann einiges an Zeit ins Land ziehen. Damit ihnen nicht unter Umständen ein unliebsamer Konkurrent zuvorkommt, fragen sich Unternehmer und Kreative, ob sich Ideen schützen lassen.
Inhalt
FAQ zum Thema „Ideen schützen“
In Deutschland bestehen in der Regel keine Schutzrechte für eine reine Idee. Die verkörperte Form kann aber ggf. dem Urheberrecht oder dem gewerblichen Rechtsschutz unterliegen.
„Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ – wie Software gemäß § 1 Abs. 3 Patentgesetz (PatG) bezeichnet wird – gelten laut Gesetz nicht als Erfindung, daher ist eine Patentierung an sich schwierig. Da es sich bei einer App aber grundsätzlich um ein Computerprogramm handelt, kann der zugrundeliegende Quellcode unter den Urheberschutz fallen. Denn gemäß § 2 UrhG zählen Computerprogramme zu den Sprachwerken. Der Schutz des Urheberrechts entsteht dabei mit der Fertigstellung, sodass eine Anmeldung nicht notwendig ist.
Die Anmeldung einer Erfindung als Patent beim DPMA entstehen grundsätzlich Gebühren. Wie hoch diese ausfallen, hängt dabei von verschiedensten Faktoren ab. Im günstigsten Fall, sollten Sie, wenn Sie eine Erfindung bzw. die Idee schützen lassen, mit Kosten in Höhe von 390 Euro rechnen. Darüber hinaus fallen nach der Anmeldung auch Gebühren für die Aufrechterhaltung des Patentes an.
Ist ein Schutz von Ideen, Konzepten und Entwürfen möglich?
In Deutschland ist es nicht möglich, bloße Ideen schützen zu lassen. Es gilt also der Grundsatz: Die Ideen sind frei. Allerdings ist ein Ideenschutz in der verkörperten Form möglich. Das bedeutet, dass die Idee für einen Film in dem sich der Protagonist in einen Wer-Hamster verwandelt, grundsätzlich von jedem aufgegriffen werden kann. Schreiben Sie allerdings die Handlung in einem Drehbuch nieder, kann dieses Schutzrechten unterliegen.
Welche Rechte grundsätzlich in Frage kommen, um Ideen zu schützen, hängt vor allem davon ab, um was für ein Werk es sich handelt und welchen Zweck die verkörperte Form erfüllen sein. Zu den möglichen Optionen zählen insbesondere:
- Urheberrecht
Ein Urheberschutz kann grundsätzlich für verschiedenste Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst bestehen. Eine Anmeldung bzw. Registrierung ist dafür nicht notwendig. Darüber hinaus entstehen für den Schutz keine Kosten. - Markenrecht
Grafische Darstellungen oder Bezeichnungen zur Warenunterscheidung können Sie als Marke bei Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrieren lassen. Erfüllt zum Beispiel ein Logo die notwendigen Anforderungen, kann dieses prinzipiell einen unbegrenzten Schutz genießen. - Patentrecht oder Gebrauchsmusterrecht
Für technische Erfindungen kann ein Ideenschutz über ein Patent oder ein Gebrauchsmuster erfolgen. Hierfür ist ebenfalls eine Anmeldung bei DPMA notwendig. Die Laufzeit eines Patentes liegt bei 20 Jahren, wohingegen ein Gebrauchsmuster für maximal 10 Jahre geschützt ist. - Designrecht
Die Erscheinungsform eines Erzeugnisses – also das Design – lässt sich ebenso durch eine Registrierung beim DPMA schützen. Die Schutzdauer beim Designschutz umfasst maximal 25 Jahre.
Besteht ein Schutz vor Ideenklau?
Wie bereits erwähnt, lassen sich Ideen nicht schützen. Daher ist der effektivste Ideenschutz das Schweigen. Denn wenn Sie offen über ein Konzept sprechen, besteht grundsätzlich immer die Gefahr, dass andere Ihnen mit der Umsetzung zuvorkommen.
Bei Verhandlungen mit möglichen Geschäftspartnern, mit denen Sie eine zukünftige Zusammenarbeit anstreben, ist es zudem häufig üblich, eine Vertraulichkeitserklärung bzw. einen Geheimhaltungsvertrag zu vereinbaren. Um Ihre Ideen effektiv zu schützen, sollte dieser bei einem Vertragsverstoß einen angemessenen Schadensersatz vorsehen.
Ideen schützen – kurz und kompakt
Der Schutz einer reinen Idee ist gemäß deutschem Recht grundsätzlich nicht möglich. Allerdings besteht die Option, die Umsetzung dieser Ideen schützen zu lassen. Abhängig von der Idee eignen sich dafür das Urheberrecht oder die verschiedenen Formen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wie sieht es aus, wen die Ideen in einem Konzeptpapier oder Projektplan niedergeschrieben sind?
Hallo Sarah,
ob eine solche Niederschrift die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, lässt sich pauschal nicht beantworten.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
können bestimmte Wörter oder Sätze wie
Geiz ist Geil,
Superweib,
ezzbar,
Zotty
oder Sonstige
Geschütz werden ?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Bernhard
Hallo Bernhard,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit einzelne Begriffe als Marke zu schützen. Dadurch ist Dritten die Verwendung der Bezeichnungen im gewerblichen Rahmen untersagt.
Ob die von Ihnen genannten Wörter als Marke geschützt sind, können Sie mithilfe einer Markenrecherche beim DPMA herausfinden.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wo kann ich eine Idee schützen lassen? Gibt es Festpreise ? Kann man fertige Vertraulichkeits Erklärungen kaufen und werlegt die höhe des Schadenersatz fest.
Hallo Frank,
eine Idee lässt sich nicht schützen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hei,
wir haben ein Wohnmobil mit einem speziellen Grundriss entwickelt und auch gebaut. Nun möchten wir diesen Grundriss an Hersteller verkaufen. Wie können wir das schützen?
Hallo Karin und Hans,
Pläne und fertiggestellte Bauten können grundsätzlich unter das Urheberrecht fallen. Besondere Schutzmaßnahmen sind dann nicht notwendig. Ob dies in Ihrem Fall so ist und ob ggf. auch die Eintragung eines Patents infrage kommt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
super Artikel, Danke dafür!
Meine Frage: Wie ist es denn, wenn ich Konzepte aus Fachbüchern (z.B. zu Managementmethoden) aufgreife und diese als eigene Zusammenstellung (und mit eigenen Worten erklärt) z.b. als Fortbildungsmaterial verkaufe? Darf ich das einfach so machen, oder muss ich da auch den Autor um Erlaubnis bitten?
Danke und viele Grüße
Hallo Daniel,
eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich, wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.
Ihr Team von urheberrecht.de
Guten Tag,
ich habe, sagen wir mal, eine Kaffeetasse entwickelt die es in dieser Form nicht gibt.
Dazu habe ich eine Beleuchtung konstruiert um die K.-tasse zu beleuchten.
Per normaler Schalter oder per Funk.
Kann ich speziell die K.-tasse vor Nachbau schützen und wie?
Besten Dank
Hallo,
der gewerbliche Rechtsschutz bietet verschiedene Möglichkeiten, um Erfindungen zu schützen. Möglich ist dies zum Beispiel als Patent oder Gebrauchsmutzer.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo
ich habe eine Idee, wie man Laserlicht sehr sinnvoll nutzen kann, kann man diese Idee schutzen.
Vielen Dank
Hallo Bashkim,
Ideen lassen sich grundsätzlich nicht durch das Urheberrecht schützen.
Ihr Team von urheberrecht.de