Ideen schützen: Welche Optionen existieren?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Am Anfang steht oft ein Geistesblitz: Denn gute Ideen und kreative Konzepte bilden häufig die Basis für innovative Geschäftsideen und die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen. Bis ein solcher Einfall allerdings zur Gänze umgesetzt ist, kann einiges an Zeit ins Land ziehen. Damit ihnen nicht unter Umständen ein unliebsamer Konkurrent zuvorkommt, fragen sich Unternehmer und Kreative, ob sich Ideen schützen lassen.

Ideenklau verhindern: Wie lassen sich Ideen schützen?
Ideenklau verhindern: Wie lassen sich Ideen schützen?

FAQ zum Thema „Ideen schützen“

Ist es möglich, eine Idee schützen zu lassen?

In Deutschland bestehen in der Regel keine Schutzrechte für eine reine Idee. Die verkörperte Form kann aber ggf. dem Urheberrecht oder dem gewerblichen Rechtsschutz unterliegen.

Besteht eine Möglichkeit, App-Ideen zu schützen, ohne ein Patent anzumelden?

„Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ – wie Software gemäß § 1 Abs. 3 Patentgesetz (PatG) bezeichnet wird – gelten laut Gesetz nicht als Erfindung, daher ist eine Patentierung an sich schwierig. Da es sich bei einer App aber grundsätzlich um ein Computerprogramm handelt, kann der zugrundeliegende Quellcode unter den Urheberschutz fallen. Denn gemäß § 2 UrhG zählen Computerprogramme zu den Sprachwerken. Der Schutz des Urheberrechts entsteht dabei mit der Fertigstellung, sodass eine Anmeldung nicht notwendig ist.

Ich möchte eine Idee schützen lassen. Fallen beim Patentamt Kosten an?

Die Anmeldung einer Erfindung als Patent beim DPMA entstehen grundsätzlich Gebühren. Wie hoch diese ausfallen, hängt dabei von verschiedensten Faktoren ab. Im günstigsten Fall, sollten Sie, wenn Sie eine Erfindung bzw. die Idee schützen lassen, mit Kosten in Höhe von 390 Euro rechnen. Darüber hinaus fallen nach der Anmeldung auch Gebühren für die Aufrechterhaltung des Patentes an.

Ist ein Schutz von Ideen, Konzepten und Entwürfen möglich?

Durch das Urheberrecht kann eine Idee in ihrer körperlichen Form geschützt werden.
Durch das Urheberrecht kann eine Idee in ihrer körperlichen Form geschützt werden.

In Deutschland ist es nicht möglich, bloße Ideen schützen zu lassen. Es gilt also der Grundsatz: Die Ideen sind frei. Allerdings ist ein Ideenschutz in der verkörperten Form möglich. Das bedeutet, dass die Idee für einen Film in dem sich der Protagonist in einen Wer-Hamster verwandelt, grundsätzlich von jedem aufgegriffen werden kann. Schreiben Sie allerdings die Handlung in einem Drehbuch nieder, kann dieses Schutzrechten unterliegen.

Welche Rechte grundsätzlich in Frage kommen, um Ideen zu schützen, hängt vor allem davon ab, um was für ein Werk es sich handelt und welchen Zweck die verkörperte Form erfüllen sein. Zu den möglichen Optionen zählen insbesondere:

  • Urheberrecht
    Ein Urheberschutz kann grundsätzlich für verschiedenste Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst bestehen. Eine Anmeldung bzw. Registrierung ist dafür nicht notwendig. Darüber hinaus entstehen für den Schutz keine Kosten.
  • Markenrecht
    Grafische Darstellungen oder Bezeichnungen zur Warenunterscheidung können Sie als Marke bei Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registrieren lassen. Erfüllt zum Beispiel ein Logo die notwendigen Anforderungen, kann dieses prinzipiell einen unbegrenzten Schutz genießen.
  • Patentrecht oder Gebrauchsmusterrecht
    Für technische Erfindungen kann ein Ideenschutz über ein Patent oder ein Gebrauchsmuster erfolgen. Hierfür ist ebenfalls eine Anmeldung bei DPMA notwendig. Die Laufzeit eines Patentes liegt bei 20 Jahren, wohingegen ein Gebrauchsmuster für maximal 10 Jahre geschützt ist.
  • Designrecht
    Die Erscheinungsform eines Erzeugnisses – also das Design – lässt sich ebenso durch eine Registrierung beim DPMA schützen. Die Schutzdauer beim Designschutz umfasst maximal 25 Jahre.
Die Rechtsgebiete Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht und Designrecht sind Bestandteile des gewerblichen Rechtsschutzes. Möchten Sie Ideen dadurch schützen lassen, ist dies insbesondere bei der gewerblichen Nutzung der Werke sinnvoll.

Besteht ein Schutz vor Ideenklau?

Verschwiegenheit ist eine einfache und doch effektive Methode beim Ideenschutz.
Verschwiegenheit ist eine einfache und doch effektive Methode beim Ideenschutz.

Wie bereits erwähnt, lassen sich Ideen nicht schützen. Daher ist der effektivste Ideenschutz das Schweigen. Denn wenn Sie offen über ein Konzept sprechen, besteht grundsätzlich immer die Gefahr, dass andere Ihnen mit der Umsetzung zuvorkommen.

Bei Verhandlungen mit möglichen Geschäftspartnern, mit denen Sie eine zukünftige Zusammenarbeit anstreben, ist es zudem häufig üblich, eine Vertraulichkeitserklärung bzw. einen Geheimhaltungsvertrag zu vereinbaren. Um Ihre Ideen effektiv zu schützen, sollte dieser bei einem Vertragsverstoß einen angemessenen Schadensersatz vorsehen.

Manchmal ist es auch hilfreich, Werke mit einem Zeitstempel zu versehen, um so im Ernstfall belegen zu können, dass Sie zuerst das Manuskript, Drehbuch etc. erschaffen haben. Diese Möglichkeit bietet z. B. die PriorMart GmbH (Webseite: https://www.priormart.com/).

Ideen schützen – kurz und kompakt

Der Schutz einer reinen Idee ist gemäß deutschem Recht grundsätzlich nicht möglich. Allerdings besteht die Option, die Umsetzung dieser Ideen schützen zu lassen. Abhängig von der Idee eignen sich dafür das Urheberrecht oder die verschiedenen Formen des gewerblichen Rechtsschutzes.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

38 Gedanken zu „Ideen schützen: Welche Optionen existieren?

  1. Matthias

    6. Januar 2024 at 12:10

    Völlig neuer Anwendungsbereich durch Zusammenführung bestehender Technologien: Welcher Schutz ist möglich?

  2. Matthias

    31. Juli 2023 at 13:13

    Hallo zusammen,

    ich habe eine kurze Frage: Ist es möglich, Arbeitsmethodiken wie etwa Scrum oder Getting Things done, zu schützen? Konkret: Darf man beispielsweise ein Seminar zu einer Methodik geben, für die man kein „Zulassung“ durch den Schöpfer hat? Oder dürfte ich so viele Scrum Schulungen geben, wie ich will, solange ich keine Zertifikate o.Ä. ausstelle?

    Lieben Dank euch allen

    Matthias

  3. Tobi

    23. September 2022 at 14:26

    Hallo,

    super Beitrag. Ist es möglich einen Businessplan bzw ein gut durchdachtes und strukturiertes Konzept zu schützen, sodass ich mit jemandem darüber sprechen kann aber er es nicht ohne meine Zustimmung durchführen darf?

  4. Daniel

    14. April 2022 at 17:31

    Hallo in die Runde,

    ich habe nun schon länger gesucht, aber noch immer keine eindeutige Infos dazu finden können: Es geht um eine kommunikative Technik, die in mehreren Schritten brisante Situationen konstruktiv lösen kann. Es sind also kommunikative Schritte mit eindeutigen Wortfolgen. Lässt sich eine solche „Technik“ schützen?

    Beste Grüße,
    Daniel

  5. René

    12. März 2022 at 7:53

    Hallo Miteinander

    Ein in einem Industriezweig wird seit Jahrenzehnten ein technisches Produkte eingesetzt. Die Patente sind abgelaufen. Durch kleine Anpassungen könnte dieses Produkt in einem anderem ähnlich gelagerten Industriezweig eingesetzt werden. Wie könnte ich die Idee dieser Nutzungserweiterung schützen lassen ehe ich auf die Hersteller zugehe?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  6. Marcel

    22. Dezember 2021 at 21:26

    Hallo, ich habe eine komplett neue Methode gefunden, um den männlichen Orgasmus beliebig herauszuzögern. Es ist ein ganz einfacher Trick und von jedem Mann direkt umsetzbar. Wie könnte ich solch eine Methode schützen? Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      7. Januar 2022 at 15:31

      Hallo Marcel,
      am besten wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an einen Anwalt für Patent- und Markenrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Klaus

    12. November 2021 at 22:06

    Hallo,
    meine Idee beseitigt ein tägliches Ärgernis im Haushalt durch eine simple Anwendung-> für diese Anwendung habe ich wenige -in der Praxis schon existierende Dinge- kombiniert und dem Problem damit Abhilfe geschaffen.
    Es ist also eine Problemlösung mit vorhandenen Dingen, aber darauf muss man erst einmal kommen; im Grunde genommen könnte das jeder machen, würde er das Problem erkennen und eine Lösung dafür haben.
    Für die Vermarktung benötige ich externe Vertreiber, die ev. meine Idee mit Lösung übernehmen ohne mich einzubinden und dann selbst herstellen und vermarkten.
    Kann ich mich dagegen wirksam schützen, auch wenn die benötigten Teile im realen Leben schon existieren und nur durch Zusammenspiel eine neue Geschäftsidee ergeben?
    Ich freue mich auf Ihre Antwort…

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. November 2021 at 13:51

      Hallo Klaus,
      welche Möglichkeiten Sie für den Schutz Ihrer Geschäftsidee haben, sollten Sie mit einem Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz besprechen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Lena

    11. Oktober 2021 at 7:31

    Hallo,
    ich habe eine Idee zur Grundlagenforschung der Entstehung bestimmter Krankheiten.
    Komplett wissenschaftlich vorbereitet und bin in Verhandlungen zur Umsetztung. Notwendige Probanden zur unterstreichung der Theorie auch schon vorhanden.
    Sollte dieser Schritt zeigen dass an der Theorie was dran ist geht es weiter…

    Wie kann ich dies urheberrechtlich Schützen?
    Danke für die Antwort
    Lena

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2021 at 11:42

      Hallo Lena,
      Ideen lassen sich urheberrechtlich nicht schützen, sondern nur die Umsetzung dieser. Für Verfahren und Erfindungen kommt alternativ dazu der Patentschutz infrage.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Anna

    22. Juni 2021 at 10:11

    Hallo, ich habe innerhalb eines Projektes, bei dem ich angestellt war, ein paar Ideen für eine App entwickelt. Diese wurden aber nicht realisiert. Darf die diese Ideen in einem anderen weiterverwenden ?

    Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.

    Danke! Und beste Grüße
    Anna

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Juni 2021 at 9:09

      Hallo Anna,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Marco

    23. April 2021 at 2:35

    Hallo,

    ich habe eine Idee für eine Netzwerk Internetseite, ähnlich wie Facebook. Die es aber so in der Form und mit den Eigenschaften noch nicht gibt.
    Kann ich dieses Konzept in irgendeiner Art schützen lassen? So dass nicht einer kommen kann, und ein „zweitens Facebook“ erstellen kann?

    Vielen Dank und mit freundlichem Gruß.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:54

      Hallo Marco,
      in der Regel kommen nur die im Ratgeber aufgeführten Methoden infrage.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Gerhard

    15. April 2021 at 11:07

    Hallo,
    ich habe eine geniale Idee für ein neues Verkehrszeichen.
    Kann man – bevor man die Idee an das Bundesverkehrministerium weiterleitet – eine solche Idee (Expose) patentrechtlich schützen lassen?

    Danke
    Gerd

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:18

      Hallo Gerhard,
      Grafiken können grundsätzlich den Schutz des Urheberrechts genießen. Eine Anmeldung oder Eintragung ist dabei nicht notwendig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Nicole

    12. März 2021 at 8:27

    Hallo
    Ich habe eine ganz bestimmte Umsetzungsidee für einen Themenpark (das Thema und alles drum herum sind Urheberrechtlich geschützt, das Urheberrecht hat Warner Bros.). Warner möchte aber keinen weiteren Partner. Um sie zu überzeugen müsste ich aber meine Idee ganz offen legen und bei so großen Unternehmen ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie mich nicht als Partner akzeptieren aber meine Idee dann doch anwenden. Wie kann ich diese Idee schützen? Also, dass die Umsetzung zum Beispiel nur mit mir oder meiner Zustimmung machbar ist.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 15:08

      Hallo Nicole,
      reine Ideen können Sie mit dem Urheberrecht nicht schützen. Anders sieht es hingegen mit Grafiken, Bauplänen oder Texten aus. Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall konkret bestehen, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Nils

    1. März 2021 at 6:55

    Wie ist die rechtliche Regelung bezüglich wissenschaftlichen Theorien und deren Urheberrechten oder geistigem Eigentum?

    Ein Begriff, den ich in diesem Kontext gelesen habe, ist der Begriff der “ersten Publikation“ als Beweis, dass die entsprechende Theorie seit diesem Zeitpunkt existiert. In welchem Rahmen wäre der Begriff Publikation in diesem Fall zu verstehen, müsste ich einen Verlag anschreiben, oder wäre auch eine Selbstpublikation möglich?

    Vielen Dank

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 15:44

      Hallo Nils,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Rebecca

    26. Februar 2021 at 17:56

    Liebes Urheberrecht Team,

    die Idee kann man nicht schützen, aber kann man die Art der Vermarktung schützen?

    Danke und schönes Wochenende!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 14:38

      Hallo Rebecca,
      in der Regel ist es schwierig eine Art der Vermarktung zu schützen. Konkrete Elemente einer Kampagne können aber dem Urheberrecht oder dem gewerblichen Rechtsschutz unterliegen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Bashkim

    28. Dezember 2020 at 11:10

    Hallo
    ich habe eine Idee, wie man Laserlicht sehr sinnvoll nutzen kann, kann man diese Idee schutzen.
    Vielen Dank

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Januar 2021 at 15:28

      Hallo Bashkim,
      Ideen lassen sich grundsätzlich nicht durch das Urheberrecht schützen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Klabautermann

    14. November 2020 at 10:35

    Guten Tag,
    ich habe, sagen wir mal, eine Kaffeetasse entwickelt die es in dieser Form nicht gibt.
    Dazu habe ich eine Beleuchtung konstruiert um die K.-tasse zu beleuchten.
    Per normaler Schalter oder per Funk.
    Kann ich speziell die K.-tasse vor Nachbau schützen und wie?
    Besten Dank

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      23. November 2020 at 15:37

      Hallo,
      der gewerbliche Rechtsschutz bietet verschiedene Möglichkeiten, um Erfindungen zu schützen. Möglich ist dies zum Beispiel als Patent oder Gebrauchsmutzer.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  17. Daniel

    28. August 2020 at 15:45

    Hallo,
    super Artikel, Danke dafür!
    Meine Frage: Wie ist es denn, wenn ich Konzepte aus Fachbüchern (z.B. zu Managementmethoden) aufgreife und diese als eigene Zusammenstellung (und mit eigenen Worten erklärt) z.b. als Fortbildungsmaterial verkaufe? Darf ich das einfach so machen, oder muss ich da auch den Autor um Erlaubnis bitten?
    Danke und viele Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      24. September 2020 at 15:35

      Hallo Daniel,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich, wenden Sie sich dafür ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. Karin und Hans

    15. August 2020 at 16:18

    Hei,

    wir haben ein Wohnmobil mit einem speziellen Grundriss entwickelt und auch gebaut. Nun möchten wir diesen Grundriss an Hersteller verkaufen. Wie können wir das schützen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. August 2020 at 13:47

      Hallo Karin und Hans,
      Pläne und fertiggestellte Bauten können grundsätzlich unter das Urheberrecht fallen. Besondere Schutzmaßnahmen sind dann nicht notwendig. Ob dies in Ihrem Fall so ist und ob ggf. auch die Eintragung eines Patents infrage kommt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  19. Frank

    17. Juli 2020 at 22:47

    Wo kann ich eine Idee schützen lassen? Gibt es Festpreise ? Kann man fertige Vertraulichkeits Erklärungen kaufen und werlegt die höhe des Schadenersatz fest.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Juli 2020 at 15:20

      Hallo Frank,
      eine Idee lässt sich nicht schützen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  20. Bernhard

    21. Mai 2020 at 14:32

    Hallo,

    können bestimmte Wörter oder Sätze wie

    Geiz ist Geil,
    Superweib,
    ezzbar,
    Zotty

    oder Sonstige
    Geschütz werden ?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    Bernhard

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 14:35

      Hallo Bernhard,
      grundsätzlich besteht die Möglichkeit einzelne Begriffe als Marke zu schützen. Dadurch ist Dritten die Verwendung der Bezeichnungen im gewerblichen Rahmen untersagt.
      Ob die von Ihnen genannten Wörter als Marke geschützt sind, können Sie mithilfe einer Markenrecherche beim DPMA herausfinden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  21. Sarah

    9. Januar 2020 at 8:57

    Wie sieht es aus, wen die Ideen in einem Konzeptpapier oder Projektplan niedergeschrieben sind?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. Januar 2020 at 15:57

      Hallo Sarah,
      ob eine solche Niederschrift die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, lässt sich pauschal nicht beantworten.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Maria

        8. Februar 2022 at 4:07

        Kann ein Wanderprojekt geschützt werden

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