Was sich jetzt ändern soll

Fortan soll die Kirche höhere GEMA-Gebühren bezahlen
Grundsätzlich verhält es sich in Deutschland so, dass im Falle einer öffentlichen Vorführung von urheberrechtlich geschützten Musikstücken Gebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, zu bezahlen sind. Das gilt für Cafés und Diskos genauso wie für die Kirche.
Seit den 1980er Jahren bestanden deshalb u.a. zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der GEMA zwei unterschiedliche Verträge, welche die Nutzungsrechte bezüglich Liedgut regeln:
- die Musiknutzung in Gottesdiensten oder gottesdienstähnlichen Veranstaltungen
- die Musiknutzung für kirchliche Veranstaltungen außerhalb von Gottesdienstes
Der erste Vertrag, welcher die Nutzung innerhalb der üblichen liturgischen Veranstaltungen betrifft, bleibt bis auf Weiteres bestehen. Der zweite Vertrag, welcher Musikaufführungen für außerkirchliche Events betrifft, wurde jedoch zum 01. Januar 2018 vonseiten der GEMA gekündigt.
GEMA sieht Erhöhung als gerechtfertigt

Bisher wehrt sich die katholische Kirche gegen die erhöhten GEMA-Gebühren
Bei den Streitigkeiten handelt es sich um einen klaren Interessenkonflikt zwischen den beiden Stellen – und wie so oft geht es dabei um Geld. Unterm Strich bedeutet das neue Modell nämlich mehr Einnahmen für die GEMA – und dementsprechend mehr Ausgaben für Gemeinden.
Das sorgt natürlich für Unmut bei einigen Betroffenen. Während viele der Gesetzesänderung gelassen entgegen sehen – etwa, weil diese in der Regel nicht übermäßig viele solcher Veranstaltungen ausrichten – könnten die Neuerungen für manche kleinen Gemeinden zu Finanzierungsproblemen führen.
Deswegen hat sich die katholische Kirche den GEMA-Gebühren erst einmal verweigert. Im Gegensatz zur der Verwertungsgesellschaft, welche den Aufschlag als längst überfällig bewertet, befindet der Verband deutscher Diözesen die Preissteigerung als nicht angemessen. Für die Zukunft sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Zusammenkommen geplant; ob doch noch eine Vertragsunterzeichnung erfolgt oder ob die GEMA sich auf Verhandlungen einlässt, bleibt abzuwarten.
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