Kleine Münze im Urheberrecht: Die Untergrenze für schutzwürdige Werke

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Damit Werke unter das Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen und den daraus resultierenden Schutz genießen, müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen. Als wichtigstes Kriterium dient dabei die Schöpfungshöhe, wobei auch Werke mit geringer schöpferischer Ausdruckskraft als kleine Münze geschützt sein können.

Durch die kleine Münze genießen im Urheberrecht auch einfache Werke Schutz.
Durch die kleine Münze genießen im Urheberrecht auch einfache Werke Schutz.

FAQ zum Thema „Kleine Münze im Urheberrecht“

Was hat es mit der kleinen Münze auf sich?

Im Urheberrecht beschreibt die kleine Münze die unterste Grenze für schutzwürdige Werke.

Welche Schöpfungen fallen unter die kleine Münze?

Bei Werken der Musik kann es sich dabei um einfache Tonfolgen wie Jingles handeln und zu den Sprachwerke können ggf. auch Betriebsanleitungen zählen.

-Wie finde ich heraus, ob ein Werk zur kleinen Münze zählt?

Eine solche Beurteilung nehmen zum Beispiel im Zuge einer rechtlichen Auseinandersetzung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung Gerichte vor. Eine Einschätzung kann auch ein Anwalt für Urheberrecht geben.

Was besagt die kleine Münze im Urheberrecht?

Ob laut Urheberrecht die kleine Münze Anwendung findet, ist ggf. durch ein Gericht zu klären.
Ob laut Urheberrecht die kleine Münze Anwendung findet, ist ggf. durch ein Gericht zu klären.

Die „kleine Münze“ ist eine Bezeichnung aus dem Urheberrecht, die der Rechtswissenschaftler Alexander Elster 1921 in einem Buch zum gewerblichen Rechtsschutz verwendete. Sie beschreibt Schöpfungen, die gerade noch als Werke zählen und somit dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Die kleine Münze sorgt somit dafür, dass nicht nur Werke der Hochkultur vor einer ungewollten Veröffentlichung und Verbreitung bewahrt werden.

Die entsprechenden Grafiken, Texte oder Tonfolgen erfüllen demnach die Anforderungen einer persönlichen geistigen Schöpfung, verfügen allerdings nur über ein geringes Maß an Individualität und Originalität. Ob die kleine Münze beim Urheberrecht Anwendung findet, ist ggf. in jedem Einzelfall zu prüfen, denn klare Richtlinien zur Beurteilung der Schöpfungshöhe gibt es nicht. Weshalb Kritiker von einer beinahe willkürlichen Bejahung des Urheberrechtsschutzes sprechen.

Der BGH äußerte sich in einem Urteil vom 13. November 2013 (Az.: I ZR 143/12) zur notwendigen Schöpfungshöhe. Darin heißt es:

Es genügt daher, dass sie eine Gestaltungshöhe erreichen, die es nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise rechtfertigt, von einer „künstlerischen“ Leistung zu sprechen.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass die Anforderungen für die kleine Münze im Urheberrecht je nach Werkart variieren können. So fallen diese bei Musik relativ gering aus, weshalb auch einfach Tonabfolgen wie Jingles dem Urheberrecht unterliegen. Einzelne Akkorde oder einfache Tonleiterübungen hingegen nicht. In der Literatur zählen aufgrund der kleinen Münze auch Rezeptsammlungen in Kochbüchern oder Bedienungsanleitungen zu den Sprachwerken.

Die kleine Münze kann zudem für Werke der angewandten Kunst greifen. So wurde höchstrichterlich entschieden, dass für Designs, trotz Überschneidung mit dem gewerblichen Rechtsschutz keine höheren Anforderungen für den Urheberrechtsschutz gelten.

Wichtig! Durch die geringen Anforderungen an die kleine Münze sieht das Urheberrecht einen reduzierten Schutzumfang vor. Konkret bedeutet dies, dass bereits bei kleinen Veränderungen eine freie Bearbeitung vorliegen kann.  

Kleine Münze im Urheberrecht – kurz und kompakt

Mit der kleinen Münze werden Werke bezeichnet, die gerade noch die Voraussetzungen an den Werkbegriff des Urheberrechts erfüllen. Sie weisen somit eine geringe Schöpfungshöhe auf, was auch zu einem geringen Schutzumfang des Werkes führt. Ob die kleine Münze Anwendung findet oder die Schöpfung gar nicht dem Urheberrecht unterliegt, ist ggf. im Einzelfall zu prüfen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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