Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher, Gedichte und Zeitungsartikel unter Schutz?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bücher öffnen Türen in fremde Welten: In Märchen erkunden wir die Heimat der Ritter und Drachen, Thriller zeigen uns die Abgründe der menschlichen Seele auf und eine Liebesgeschichte kann uns vor Rührung die Tränen in die Augen treiben. Solche Bücher sind nicht nur die bloße Aneinanderreihung von Worten, sondern Zeugnisse der Sprachkunst und sind daher durch das Urheberrecht beim Text geschützt.

Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher und Gedichte unter Schutz?
Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher und Gedichte unter Schutz?

FAQ zum Urheberrecht beim Text

Darf ich aus Texten zitieren oder stellt diese einen Verstoß gegen das Urheberrecht am Text dar?

Zitat sind gemäß § 51 UrhG zulässig, solange die Nutzung durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Dies ist zum Beispiel bei Erläuterungen im Zuge einer wissenschaftlichen Arbeit der Fall. Allerdings sollten Sie dabei darauf achten, dass die Länge des Zitates in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht und entsprechende Quellenangaben formuliert sind.

Ich fertige für mein Studium regelmäßig Kopien aus den Fachbüchern unserer Bibliothek an. Kann dies schon eine Rechtsverletzung darstellen?

Nutzen Sie besagte Kopien zum Lernen oder als Quellen für wissenschaftliche Arbeiten, gelten diese als Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch. Solche Privatkopien sind zulässig. Stellen Sie diese Kopien allerdings zum Beispiel in eine Internettauschbörse ein, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht beim Text dar.

Kann für Beiträge auf Facebook das Urheberrecht beim Text gelten?

In den meisten Fällen fallen Sprachwerke, die über eine entsprechende Schöpfungshöhe verfügen, unter das Urheberrecht. Wer auf Facebook einen fremden Text veröffentlicht, kann daher trotz der häufig geringen Wortanzahl eine Urheberrechtsverletzung begehen. Daher sollten Sie insbesondere bei Zitaten sowie Sinnsprüchen Vorsicht walten lassen und ggf. vor einer Veröffentlichung das Einverständnis des jeweiligen Urhebers einholen.

Kann ein Text unter das Urheberrecht fallen?

Urheberrechtsgesetz: Ein Buch kann prinzipiell den Schutz des Urheberrechts genießen.
Urheberrechtsgesetz: Ein Buch kann prinzipiell den Schutz des Urheberrechts genießen.

Das Urheberrecht schützt die Beziehung zwischen dem Schöpfer und seinem Werk. Darüber hinaus sollen die gesetzlichen Regelungen auch sicherstellen, dass der Urheber einen finanziellen Ausgleich erhält, wenn Dritte seine Werke verwerten.

Dabei gelten gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst als schützenswert. Zu den in § 2 UrhG aufgeführten urheberrechtlich geschützten Werkarten gehören:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  • Werke der Musik;
  • pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Wie diese Aufzählung zeigt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Urheberrecht für einen Text – Juristen verwenden in diesem Zusammenhang häufig den Oberbegriff „Sprachwerke“ – besteht.

Der Begriff „Sprachwerke“ umfasst beim Urheberrecht nicht nur Literatur. Vielmehr handelt es sich dabei um jede urheberrechtlich geschützte Schöpfung, welche auf Worten oder Sprachen basiert. Somit greift diese Werkart beim Urheberrecht für Zeitungsartikel, Liedtexte, Rezepte und auch dem Quellcode für Software.

Historisch ist der englische Begriff für das Urheberrecht „copyright“ auf das Buch bzw. den Buchdruck zurückzuführen. Dabei handelte es sich um die Erlaubnis zur Herstellung von Vervielfältigungen („the right to copy“). Durch verschiedene internationale Übereinkommen ist es mittlerweile aber nicht mehr notwendig für ein Buch ein solches Copyright zu beantragen. Dieses entsteht – ebenso wie das Urheberrecht beim Text – automatisch mit der Fertigstellung des Werkes.

Wann ist ein Text urheberrechtlich geschützt?

Als urheberrechtlich geschützt gilt ein Text nur, wenn er die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht.
Als urheberrechtlich geschützt gilt ein Text nur, wenn er die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht.

Damit das Urheberrecht für einen Text gilt, muss dieser verschiedene Vorgaben erfüllen. So muss das Werk von einem Menschen geschaffen sein. Fügt ein Computerprogramm aufgrund eines Algorithmus verschiedene Wörter zusammen, ist ein entsprechendes Buch nicht durchs Urheberrecht geschützt. Der Code des Computerprogramms kann allerdings ggf. als Werk gelten.

Ein weiteres Kriterium für den Schutz durch das Urheberrecht bei einem Buch oder auch bei allen sonstigen Werken ist die geistige Tätigkeit. Dabei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um die Umsetzung einer Idee. Denn ein spontaner Geistesblitz allein gilt somit urheberrechtlich als nicht schützenswert.

Nicht zuletzt ist für das Urheberrecht beim Text die notwendige Schöpfungshöhe ein entscheidender Faktor. Diese gilt immer dann als erreicht, wenn sich das Werk durch Individualität auszeichnet und sich darüber hinaus von alltäglichen Arbeiten abhebt. So ist in der Regel davon auszugehen, dass literarische Werke – wie ein Roman – über eine entsprechende Schöpfungshöhe verfügen und auch eine Übersetzung kann diese erreichen. Ebenso fallen Zeitungsartikel unter das Urheberrecht. Im Gegensatz dazu genießen Gebrauchstexte oder auch sehr kurze Beiträge nur selten den Schutz durch das Urheberrecht beim Text.

Erreichen Texte nicht die notwendige Schöpfungshöhe, besteht kein Urheberrechtsschutz. Die Arbeiten sind in diesem Fall gemeinfrei, sodass die Nutzung für jedermann zulässig ist. Bücher ohne Urheberrecht sind in der Regel aber nicht auf die Schöpfungshöhe zurückzuführen. Vielmehr ist das Urheberrecht für den Text erloschen, denn die Dauer des Schutzes ist auf siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers beschränkt.

Urheberrecht für Texte im Internet: Gelten Besonderheiten?

Urheberrecht: Auf einer Website kann der Text auch die notwendige Schöpfungshöhe erreichen.
Urheberrecht: Auf einer Website kann der Text auch die notwendige Schöpfungshöhe erreichen.

Durch das Internet erhalten wir Zugriff auf eine Vielzahl von Informationen und Texten. Viele davon unterliegen ggf. dem Urheberrecht. Wer im Internet Texte ohne das Einverständnis des Urhebers übernimmt und als seine eigenen Ergüsse ausgibt, verstößt somit gegen das Urheberrecht beim Text.

Ein solcher Textklau ist im Internet keine Seltenheit und tritt insbesondere in den sozialen Netzwerken auf. Denn während innerhalb weniger Sekunden Beträge weltweit geteilt werden, bleibt das Urheberrecht häufig auf der Strecke.

So kann es zum Beispiel auch unzulässig sein, ohne das Einverständnis des Urhebers kreative Sinnsprüche oder Zitat in einer Grafik umzusetzen. Teilen Nutzer solche Bilder mit Freunden und Followern, kann es sich auch dabei um eine Urheberrechtsverletzung handeln. Prüfen Sie daher am besten im Voraus, ob die ursprüngliche Quelle dieser Verbreitung zugestimmt hat.

Wann liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht am Text vor?

Urheberrecht: Wenn Sie Bücher kopieren, kann dies den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung darstellen.
Urheberrecht: Wenn Sie Bücher kopieren, kann dies den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung darstellen.

Das Urheberrechtsgesetz sichert dem Urheber – bei Sprachwerken handelt es sich dabei nicht selten um einen Autor – verschiedene Rechte zu. So darf nur der Schöpfer gemäß des Urheberpersönlichkeits­rechts entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sein Werk der Öffentlichkeit vorgestellt wird und ob er die Anerkennung der Urheberschaft wünscht. Außerdem sichert das Urheberrecht dem Autor einen Schutz vor der Entstellung seiner Texte zu.

Durch das Urheberrecht am Text ist eine Verwertung des Werkes durch Dritte zudem nur mit dem Einverständnis des Schöpfers zulässig. Fehlt dieses – weil Sie zum Beispiel widerrechtlich und gewerblich Texte kopieren – liegt gemäß Urheberrecht ein Rechtsverstoß vor.

Eine Urheberrechtsverletzung zieht nicht selten eine teure Abmahnung nach sich. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme, welche der Prozessvermeidung dient. Die geschädigte Partei strebt somit eine außergerichtliche Einigung an. Das Abmahnschreiben bietet dabei die Möglichkeit, verschiedenste Ansprüche – zum Beispiel auf Unterlassung und Schadensersatz – geltend zu machen.

Sie haben eine Abmahnung wegen dem Verstoß gegen das Urheberrecht beim Text erhalten? In diesem Fall sollten Sie sich nicht vorschnell zu einer Unterschrift verleiten lassen. Denn in der Regel ist es sinnvoll, die entsprechenden Schreiben von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen.

Urheberrecht beim Text – kurz und kompakt

Das Urheberrecht stellt Werke der Literatur und sonstige Sprachwerke unter Schutz. Dabei kann es sich neben Romanen, Gedichten und Zeitungsartikeln auch um Computerprogramme handeln. Ein Schutz durch das Urheberrecht beim Text entsteht allerdings nur, wenn das Werk eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

159 Gedanken zu „Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher, Gedichte und Zeitungsartikel unter Schutz?

  1. Corinna

    29. November 2020 at 15:35

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte ein Seminar erarbeiten und anbieten, das Ideen und Fachbegriffe aus mehreren Büchern aufgreift und weiterentwickelt. Selbstredend werde ich die Quellen nennen. Ist dies als „Freie Benutzung“ einzuschätzen? Sollte ich mir das Recht einräumen lassen, Graphiken aus einem Buch zu verwenden?
    Haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort,
    Corinna

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. November 2020 at 9:00

      Hallo Corinna,
      eine pauschale Einschätzung ist uns hierzu nicht möglich. Wenden Sie sich für die rechtssichere Beurteilung ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Martin

    5. November 2020 at 11:47

    Hallo liebes Team, vielen Dank für diese nützlichen Seiten!
    Folgender Fall: In den sozialen Netzwerken möchte jemand aus einem literarischen Werk (z.B. „Pippi Langstrumpf“) einzelne Textstellen zitieren, indem sie/er erstens einzelne Seiten aus diesem Werk (auf denen die Zitat-Textstellen von ihr/ihm gekennzeichnet sind) abfotografiert und hochlädt und indem sie/er zweitens mithilfe eines Videos die entsprechenden Zitate (als Zitate benannt) vorliest (und so als Audio-Version einbindet). Außerdem möchte sie/er auf die gleiche Weise eine von ihr/ihm abgewandelte Version dieser Zitate, mit Bezügen auf heute, präsentieren.
    Zweck dieser Aktion: Ein aktuelles politisches Ereignis damit kommentieren, weil es in diesen Texten (die schon ca. 50 Jahre alt sind) erstaunliche Parallelen zu diesem heutigen politischen Ereignis gibt.

  3. Benjamin L.

    8. Oktober 2020 at 11:45

    Hallo zusammen,
    jemand hat ein Skript angefertigt in dem er inhaltlich aber auch wortwörlich ganze Passagen aus einem Lehrbuch ohne Zitat übernommen hat (der Verfasser des Skriptes ist nicht der Autor des Lehrbuches). Teilweise sind ganze Kapitel des Skriptes 1:1 in dem Lehrbuch so wiederzufinden (inkl. Beispielen und Aufgaben). Es wird im Anhang nur erwähnt, dass man dieses Lehrbuch als Ergänzung hinzuziehen kann. Dieses Skript wird verkauft. Stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn keine Vereinbarung zwischen dem Lehrbuchautor und dem Skriptverfasser besteht?
    viele Grüße
    Benjamin

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      16. Oktober 2020 at 13:22

      Hallo Benjamin,
      ob in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegt können wir nicht einschätzen, da ggf. Nutzungsrechte vorliegen können. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten an den Verlag, der das Lehrbuch herausgibt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Conni

    4. September 2020 at 11:09

    Hallo liebes Team,
    ab wann liegt eine Urheberrechtsverletzung beim Verwenden von Textauszügen aus Theatertexten vor? Wenn ich verschiedenste Bruchstücke aus verschiedenen Theatertexten für eine Stückentwicklung verwende, also um ein neues Stück daraus zu machen, ab wann gilt das dann nicht mehr als Zitat?
    Vielen Dank!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      24. September 2020 at 15:38

      Hallo Conni,
      pauschal lässt sich dies nicht beantworten. Der Einsatz von Zitaten ist grundsätzlich an verschiedene Bedingungen geknüpft. Mehr dazu in diesem Ratgeber.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Johannes

    12. August 2020 at 15:13

    Liebes Team von Urheberrecht.de,
    dürfte ich denn aus einem sehr neuen, kostenpflichtigen Werk Auszüge abtippen bzw. abfotografieren und online (via Messenger wie z.B. WhatsApp/Telegram) (ausschließlich an Freunde) verschicken?
    Ich denke, das kommt keiner Veröffentlichung gleich. Andererseits weiß man natürlich auch nie, was die Freunde damit machen.
    Falls das möglich ist: Wie viel darf denn geteilt werden? Nur einzelne Sätze, oder auch Paragrafen, oder gar ganze Kapitel?
    LG Johannes

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. August 2020 at 13:50

      Hallo Johannes,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Niko

    21. Juli 2020 at 8:19

    Hallo liebe Experten,
    meine Frage bezieht sich auf die Geschichte bzw. zeitgeschichtliche Ereignisse. (regional)
    Darf ich, in einem von mir geplanten Buch, diverse Inhalte aus fremden Büchern übernehmen?
    Wenn ich ein geschichtliches Ereignis eigenständig recherchiere, komme ich ja auf das gleiche Ergebnis.
    Handlung, Tag, Ort, Gebäude und Daten etc. sind ja nicht erfunden bzw. lassen sich nicht neu erfinden.

    Dabei liegt die Betonung auf Inhalte. Es ist nicht geplant, komplette Texte zu übernehmen.

    Danke und Grüße
    Niko

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Juli 2020 at 15:21

      Hallo Niko,
      eine pauschale Antwort ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Karen

    22. Juni 2020 at 10:55

    Hallo,
    vielen Dank für die informative Seite. Ich möchte auf meiner gewerblichen Internetseite informative Sachartikel über den Bereich in dem ich tätig bin veröffentlichen. Dabei möchte ich auch über den aktuellen Stand der Wissenschaft informieren.
    Beispielsweise: „Es wird geschätzt, dass bis zu ein Drittel des geerneteten Getreides vor dem Konsum und Verkauf verloren geht“. Den Satz habe ich selbst verfasst, die Information aber aus einem Fachbuch entnommen. Sind solche Artikel zulässig? Muss ich dabei den Autor des Buches, so wie es in wissenschaftlichen Arbeiten üblich ist, nennen? Muss ich den Autor nach Erlaubnis fragen?
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
    Karen

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      30. Juni 2020 at 9:35

      Hallo Karen,
      bei Zitaten verlangt der Gesetzgeber eine entsprechende Quellenangabe.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Karla

    14. Juni 2020 at 15:58

    Hallo,

    ich bin in verschiedenen Facebook-Buchgruppen und sehe immer wieder, dass zusätzlich zu Cover und Rückseite von Büchern auch Fotos von ganzen Buchseiten hochgeladen werden. So kommt es zum Beispiel vor, dass drei Seiten in Folge lesbar sind. Mich würde sehr interessieren, ob dieses Vorgehen legal ist.
    Danke schon mal für eine Antwort.

    Karla

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Juni 2020 at 14:06

      Hallo Karla,
      grundsätzlich ist eine Veröffentlichung und Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nur mit dem Einverständnis des Urhebers bzw. Rechteinhabers zulässig. Eine Beurteilung des von Ihnen ausgeführten Sachverhaltes ist uns allerdings nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Cem

    24. Mai 2020 at 21:09

    Hallo, ich bin Hobby-Blogger und baue gerade eine Website auf die ich rein privat nur für mich als mein persönliches Wiki nutzen und Informationen aller Art sammelen möchte, allerdings sind die Inhalte öffentlich.
    Ich arbeite folgendermassen:
    Wenn ich einen interessanten öffentlichen Beitrag sehe der kein Kopierschutz hat, kopiere ich die Überschrift und einen Teil aus dem Inhalt und füge sie in meine Website ein, manchmal mehr manchmal weniger, natürlich immer mit Angabe des eigentlichen Autors, mit Quellenangabe und Verlinkung weil ich mir nichts aneignen möchte. Aus meiner Sicht ist das sogar Werbung für den Urheber und die ursprüngliche Website aber wie sieht es rechtlich aus?

    Mit freundlichen Grüssen

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 14:41

      Hallo Cem,
      die Vervielfältigung und Verbreitung fremder urheberrechtlich geschützer Inhalte ist in der Regel nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Urheber erlaubt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Schade

    23. Mai 2020 at 13:55

    Sehr interessante Seite! Daher wage ich es, eine Frage zu stellen:

    Darf ich Inserate aus Zeitschriften, Fachzeitschriften, aus Internetseiten abschreiben und bei mir auf der Webseite dann ohne Adresse zeigen. Bei den Texten handelt es sich ausschließlich um technische Daten von Angeboten oder auch die Angaben aus einem Kaufgesuch.

    Beispiel: „Verkaufe PKW Mecedes 150 PS, Erstzulassen 2010“

    Das möchte ich in einem Shop als Artikel eintragen und natürlich auch veröffentlichen. Bilder, die zu diesen Objekten gehören, werde ich allerdings keinesfalls ohne Erlaubnis der Verkäufer einstellen.

    Die Angaben zum Verkäufer (bzw. Suchenden) werden auch erst dann preisgegeben, wenn ich beim
    Verkäufer angerufen habe, ob er dieses Objekt noch verkauft.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Mai 2020 at 14:39

      Hallo Schade,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Cee

    25. Februar 2020 at 9:59

    Hallo,

    Vorerst, Ihre Seite hat mir sehr geholfen, ich finde es toll, dass sie diese Informationen zur Verfügung stellen!

    Ich habe eine Frage, und zwar haben wir einige englisch sprechenden Autorinnen in unserem Repertoire, und diese wollen Ihre Bücher nun ins Deutsche übersetzen lassen. Ist es möglich dies zu tun ohne das Urheberrecht an den Übersetzer zu übergeben?

    Vielen Dank!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      26. Februar 2020 at 9:41

      Hallo Cee,
      eine Übersetzung ist grundsätzlich als eine Bearbeitung anzusehen und bedarf daher das Einverständnis des Urhebers. Möglich ist dies zum Beispiel durch die Einräumung von Nutzungsrechten. Das Urheberrecht bleibt hingegen beim Schöpfer des Werkes.
      Welche Besonderheiten es bei englischsprachigen Urhebern und beim Aufsetzen eines Vertrages für die Übertragung von Nutzungsrechten zu beachten gilt, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Wir dürfen keine Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Rainer

    11. Februar 2020 at 23:55

    Hallo,
    wie sieht es bei Sachbüchern – wenn man zu einem bestimmten Thema (z.B. elektronische Bauteile) ein eigenes Buch schreiben möchte, steht man ja vor dem Problem, dass man Sachverhalte beschreibt, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schon von anderen Autoren beschrieben wurden. Ibs. technische Sachverhalte und Formeln werden dann sehr ähnlich bzw. identisch sein – wie kann man da dann sicher sein ein eigenständiges Werk erstellt zu haben?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      20. Februar 2020 at 14:02

      Hallo Rainer,
      damit ein Werk dem Urheberrecht unterliegt, muss dieses eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Ob dies der Fall ist, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Elli111

    2. Februar 2020 at 13:01

    Hallo, wie sieht es denn mit dem Urheberrecht aus, wenn ich Bücher aus privatem Bestand im Internet anbiete,
    und davon selbst gemachte Fotos einstelle, um deren Zustand anzuzeigen? Cover Vorder- und Rückseite, und auch Innenseite, wenn z.B. Markierungen vorliegen. Muß man da etwas beachten? Und gilt das auch für CD oder DVD Hüllen innen und außen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      20. Februar 2020 at 13:08

      Hallo Elli111,
      sowohl das Urheberrecht als auch das Markenrecht sehen einen sogenannten Erschöpfungsgrundsatz vor. Dieser erlaubt, nach dem ein Produkt rechtmäßig erworben wurde, in der Regel die Anfertigung von Produktfotografien für den Weiterverkauf. Ob dies in Ihrem Einzelfall auch so ist, könen wir pauschal allerdings nicht beurteilen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Manuel

    1. Februar 2020 at 19:50

    Hallo,

    ich würde gerne ein Buch über Persönlichkeitsstörungen schreiben. Da ich selbst davon auch betroffen bin, möchte ich den Personen helfen wie sie damit am besten umgehen können und sich trotz dieser Störungen, persönlich weiterentwickeln können. Zu diesem Themen gibt es bereits wissenschaftliche Bücher und verschiedene Therapieformen. Da ich den Personen, die dieses Buch dann lesen auch erkläre, was eine Persönlichkeitsstörung ist und wie diese aussieht und sich kennzeichnet. Auch werde ich aus meinen eigenen Erfahrungen berichten. Wie erkenne ich ob ich diese Informationen in meinem Buch verwenden kann und auch darf, ohne dass ich rechtlich belangt werden kann? Was darf ich und wie muss dies aussehen? Wann muss ich die Quellenangaben angeben? Wann kann ich für die Informationen die ich verwende und zusammenfasse belangt werden?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      20. Februar 2020 at 13:02

      Hallo Manuel,
      das Urheberrecht erlaubt die Verwendung von fremden Inhalte in Form von Zitaten. Für diese gelten allerdings konkrete Vorgaben. Wollen Sie sicherstellen, dass es wegen Ihres Buches keinerlei rechtliche Probleme gibt, sollten Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt wenden. Dieser kann beispielsweise die einzelnen Textpassagen prüfen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Anita

    25. Januar 2020 at 8:45

    Hallo,

    Ich hätte gerne mehr Information zu dem Thema Urheberrecht bei Witzen. Wann sind diese geschützt? Falls ein Witz geschützt ist, kann man ihne umformullieren und veröffentlichen?

    Wie sieht es bei Spielen und Liedern aus?

    Vielen Dank schon einmal im voraus

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Januar 2020 at 11:36

      Hallo Anita,
      verfügt ein Witz über die notwendige Schöpfungshöhe, kann dieser als Sprachwerk durch das Urheberrecht geschützt sein. Hierbei gilt es aber den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
      Eine Bearbeitung von urheberrechtlich geschützen Werken ist in der Regel nicht erlaubt, allerdings lässt sich die Idee eines Witzes – also die Pointe – wohl nicht schützen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Sabine

    25. Januar 2020 at 6:02

    Kann der Satz „So schmeckt Liebe“ urheberrechtlich geschützt sein? Beim Marken – und Patentamt kann ich keinen Eintrag finden.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      29. Januar 2020 at 11:38

      Hallo Sabine,
      ob ein solcher Satz die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, können wir nicht bewerten. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  17. Stefan

    20. Januar 2020 at 8:42

    Hallo,
    darf ich von den Texten in einem Englisch-Schulbuch eigene Vokabellisten erstellen und diese in einer Software benutzen. Die eigens erstellten Vokabellisten sind dabei vom Umfang und der Abfolge nicht identisch mit etwaigen Vokabellisten des Schulbuches.

    Vielen Dank.
    Stefan

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Januar 2020 at 15:53

      Hallo Stefan,
      die Verwendung von urheberrechtlich geschützen Inhalten ist für den privaten Gebrauch grundsätzlich gestattet. Ob Vokabellisten unter das Urheberrecht fallen, können wir pauschal nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. Peter

    8. Januar 2020 at 23:38

    Hallo liebes Urheberrecht-Team,

    sind spezifische Eigennamen von Orten, Personen oder Kreaturen aus Büchern (bspw. „Coruscant“ aus Star Wars, „Voldemort“ aus Harry Potter oder „Nazgûl“ aus Herr der Ringe, etc) ebenfalls durch das Urheberrecht geschützt oder dürfen diese in anderer Form verarbeitet werden (bspw. als Text in einem T-shirt Design)?

    Danke für Ihre Antwort.

    BG Peter

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. Januar 2020 at 15:56

      Hallo Peter,
      ob Namen die notwendige Schöpfungshöhe des Urheberrechts erreichen, hängt vermutlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Darüber hinaus können Namen aber auch als Marken eingetragen werden. Dies sollte im Vorfeld geprüft werden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  19. Bart

    7. Dezember 2019 at 15:31

    Hallo Urheberrecht-Team,
    Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) verweigert Kopien von einer deutsch-juedischen Zeitung aus den dreissiger Jahren ins Ausland zu schicken aus ‚urheberrechtlichen Gruenden‘. Fuer diese Kopien wird aber nach anderen Bibliotheken in Deutschland verwiesen die diese Ausgaben auch in der Sammlung haben. Das macht doch keinen Sinn? Dazu: sind die Rechte auf diese Veroeffentlichungen nach 75 Jahren nicht verfallen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      12. Dezember 2019 at 15:21

      Hallo Bart,
      das Urheberrecht bleibt für bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen. Sind mehrere Personen beteiligt, bestimmt der zuletzt lebende Urheber die Frist.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  20. Anna Maria

    5. Dezember 2019 at 15:06

    Bis in welches Jahrhundert zurück sind Texte urheberrechtlich geschützt? Ich möchte ein Weihnachslied aus dem 19. Jahrhundert textlich umgestalten. Ist das erlaubt?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      12. Dezember 2019 at 15:27

      Hallo Anna Maria,
      urheberrechtlich geschützte Werke genießen bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers noch weiterhin den Schutz des Urheberrechts. Vielleicht hilft Ihnen dieser Ratgeber weiter: Gemein- und gemafreie Weihnachtsmusik.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  21. Daniel

    4. Dezember 2019 at 19:20

    Hallo sind Grußtexte z.B. für Hochzeiten oder Geburtstage Urheberrechtlich geschützt?
    Darf ich diese sammeln und auf meiner eigenen Website veröffentlichen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      12. Dezember 2019 at 15:28

      Hallo Daniel,
      eine pauschale Einschätzung ist hierzu nicht möglich. Denn grundsätzlich kommt es darauf an, wie individuell und kreativ die Grußtexte sind.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  22. Axel H.

    2. November 2019 at 9:51

    Ich singe in einem Chor und habe mir von den vielen Liedblättern, die lediglich den Text und keine Noten enthalten, die Lieder auf meinem Computer abgechrieben. Ich benutze diese Sammlung jetzt auf meinem Tablet während der Proben und auch bei Auftritten. Ist das legal?
    Und darf ich meine Sammlung an andere Chormitglieder weitergeben?
    Danke!

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      11. November 2019 at 7:52

      Hallo Axel,
      ob es sich hierbei um ein zulässige Privatkopie handelt, können wir pauschal nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  23. Klaus

    1. November 2019 at 14:57

    Guten Tag, liebes Team von „urheberrecht.de“,

    wir haben ein Lexikon über die Straßen in unserer Stadt geschrieben und über den Buchhandel veröffentlicht.
    Im Wiki eines lokalen Internet-Auftritts finden wir nun in der Erklärung einzelner Straßen unserer Stadt wortwörtlich den inhalt von Kapiteln unseres Buches wiedergegeben, incl. von uns eingeführter Fachbegriffe.
    Wir halten das für einen Verstoß gegen unser Urheberrecht.
    Können Sie das bestätigen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      11. November 2019 at 7:51

      Hallo Klaus,
      wir dürfen keine Rechtsberatung geben, wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  24. Stella

    17. Oktober 2019 at 6:59

    Guten Tag,
    Vielen Dank für die gute Erklärung des Urheberrechts.
    Wie kann man bei verstorbenen Personen erfahren, ob dieses Recht noch besteht, oder ob es auf Familie oder Kinder übergegangen ist. Vielen Dank.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. Oktober 2019 at 14:35

      Hallo Stella,
      das Urheberrecht besteht grundsätzlich für bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Um herauszufinden, wer die Rechte wahrnimmt, können Sie sich zum Beispiel an die zuständige Verwertungsgesellschaft wenden.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  25. Angelika und Heiner

    24. September 2019 at 17:47

    Moin Moin
    Kann ich ein Bild mit einem Satz :durch ein R schützen
    Und wenn wie.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. September 2019 at 8:22

      Hallo Angelika und Heiner,
      meinen Sie das ®-Symbol? Diese bedeutet, dass eine Marke in den USA beim U.S. Patent and Trademark Office registiert ist und findet daher bei Texten eigentlich keine Anwendung.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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