Kennzeichnungspflicht wurde vernachlässigt

Die MA HSH hat einen YouTuber zu einem Bußgeld von 5.000 Euro verpflichtet
Betroffen war ein Video, in welchem das Auto des jungen Mannes durch eine Berliner Firma foliert wird. Im gesamten Beitrag bewertet dieser den Service als betont positiv; eine entsprechende Kennzeichnung, dass es sich um eine Werbepartnerschaft handle, fehlte jedoch.
Für die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) war das ein Grund zur Beanstandung. Denn: Laut geltenden Gesetzen müsse dies als Dauerwerbesendung gekennzeichnet werden. Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) betrifft nämlich auch fernsehähnliche Formate. In dem betroffenen Paragraphen 7 des RStV heißt es in Abs. 5 Satz 2 zur Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen:
Sie müssen zu Beginn als Dauerwerbesendung angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden.
Trotz mehrfacher Hinweise seitens der Medienanstalt unterließ es der Channelbetreiber, einen entsprechenden Vermerk einzufügen. Deshalb wurde gegen den YouTuber jetzt ein Bußgeld von 5.000 Euro wegen Schleichwerbung verhängt.
Influencer-Arbeit nach wie vor rechtlich strittig

Es ist nicht das erste Mal, dass einem YouTuber ein Bußgeld angeordnet wird
Solche rechtlichen Auseinandersetzungen mit Internet-Stars sind hierzulande keine Seltenheit. Schon häufiger mussten YouTuber ein Bußgeld bezahlen, weil Sie Werbebeiträge nicht eindeutig als solche gekennzeichnet hatten.
Gerade beim sogenannten „Influencer-Marketing“ werden Werbebotschaften häufig als authentischer, persönlicher Tipp des Darstellenden verbreitet.
Die Grenze zwischen einem Produkt als Requisite, unverbindlicher Kaufempfehlung und wirklicher Werbung verschwimmen bei diesen Darstellungen häufig.
Zudem hat sich die Popularität solcher Kanäle erst in jüngerer Zeit entwickelt; bis dato bestehen noch zahlreiche rechtliche Unsicherheiten, weshalb in Zukunft vermutlich noch viele solcher Rechtsstreite ausgefochten werden müssen.
Bildnachweise: fotolia.com/vector_master, fotolia.com/Luna Vandoorne
Guten Tag,
darf ich den auf meinem YouTube Channel ein Markenlogo im Banner Titelbild zeigen? Ich habe einen originalen NFL Football abfotografiert und würde dieses Bild gerne hochladen. Darf ich das denn? Muss ich evtl. irgwo auf dem Titelbild „Werbung“ als Text einarbeiten?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße,
Andrei
Hallo Andrei,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Team von urheberrecht.de