Von urheberrecht.de, letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2021
Deutschland verfügt über eine vielfältige und abwechslungsreiche Medienlandschaft. Für die Veranstaltung von Rundfunkprogrammen – zu denen unter anderen auch Live-Streaming zählen kann – ist eine medienrechtliche Zulassung notwendig, die sogenannte Rundfunklizenz. Dies dient de, Schutz der Verbraucher, soll aber gleichzeitig auch sicherstellen, dass die gesellschaftlichen Werte sowie der Jugendschutz beachtet werden.
Inhalt
FAQ zur Rundfunklizenz
Möchten Sie Inhalte in Bewegtbild und/oder Ton verbreiten – wie zum Beispiel Live-Streams – , ist dafür ggf. eine entsprechende Lizenz notwendig.
In diesem Fall haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:
– Antrag für eine Rundfunklizenz stellen
– Angebot anpassen, sodass keine Zulassung mehr notwendig ist
– Kanal vollständig einstellen
Welche Option dabei in Ihrem Fall am sinnvollsten ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Wägen Sie diese ggf. gemeinsam mit einem spezialisierten Anwalt ab.
Wer ein Rundfunkangebot ohne Zulassung betreibt, muss gemäß RStV mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro rechnen. Allerdings ist eine solche Summe bei kleinen Kanälen auf Videoplattformen eher unwahrscheinlich. Um als Influencer Strafen zu vermeiden, ist es dennoch ratsam, das eigene Angebot zu prüfen und sich ggf. von einem Anwalt für Rundfunkrecht beraten zu lassen.
Was ist eine Rundfunklizenz und wann ist diese notwendig?
Möchten private Betreiber Inhalte in Bewegtbild und/oder Ton anbieten – offiziell als Rundfunk bezeichnet – ist dafür eine spezielle Zulassung notwendig. Eine Rundfunklizenz ist gemäß RStV grundsätzlich notwendig, wenn ein Angebot folgende Kriterien erfüllt:
- der Beitrag ist live oder startet zu bestimmten Zeitpunkten (Sendeplan),
- mindestens 500 Nutzer können das Angebot gleichzeitig wahrnehmen (technische Voraussetzung),
- die Sendung ist journalistisch-redaktionell gestaltet,
- und das Angebot steht regelmäßig bzw. dauerhaft zur Verfügung.
Verschiedene Angebote von Influencern können diese Bedingungen erfüllen, sodass die Medienanstalten eine Rundfunklizenz fordern. Der bekannteste Fall betrifft aktuell die Betreiber von PietSmiet und ihre im Livestream angebotenen Let’s-Play-Beiträgen.
Voraussetzungen für eine Sendelizenz
Damit Betreiber eine Rundfunklizenz erhalten können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Diese ergeben sich aus §§ 20ff. RStV und dem Landesmediengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Zu den Voraussetzungen zählen unter anderem:
- die Vertreter der Gesellschaft müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein,
- die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft müssen offengelegt werden,
- die Beteiligten müssen ein Führungszeugnis vorlegen,
- die Bestimmung eines Jugendschutzbeauftragten,
- die Vorlage eines Businessplans
Rundfunklizenz: Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für eine Rundfunklizenz ergeben sich aus dem RStV. Beschränkt sich die Zulassung des Programms auf die Verbreitung über das Internet, ist mit Gebühren in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro zu rechnen.
Die konkreten Kosten ergeben sich allerdings aus dem Verwaltungsaufwand, mit dem der Antrag auf eine Rundfunklizenz einhergeht und dem Wert des Unternehmens.
Daher ist bei reinen Internetangeboten von einem Influencer mit Gebühren zwischen 1.000 und 2.500 Euro zu rechnen. Da die Beantragung einer Rundfunklizenz unter Umständen kompliziert und bürokratisch ist, fallen zudem in der Regel auch noch Kosten für einen spezialisierten Anwalt an.
Rundfunklizenz – kurz und kompakt
Eine Rundfunklizenz wird in Deutschland für den Betrieb von Radio oder Fernsehen benötigt. Vergeben wird eine solche Zulassung von den Landesmedienanstalten. Aufgrund der im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) definierten Voraussetzungen können auch die Live-Streaming-Angebote von Influencern eine entsprechende Lizenz bedingen.
Rundfunk Lizenz für’s streaming, schwachsinniger geht es nicht . . .
Sorry, dämlicher Kommentar.
Es ist doch völlig egal, über welches Medium ein Programm übermittelt wird. Früher Live wurde der “Stream” per Funk auf Fernsehgeräte übertragen, heute per Internet auf Computer. Diese technische Änderung, ändert nicht an der Tatsache, das ein regelmäßig übertragenes Programm, dem Gesetz unterliegt. Ob das nun RundFUNK-Lizenz oder anders heißt.
Es ist überhaupt NICHT egal mit welchem Medium daher ist fraglich welches Kommentar hier dämlich ist!!!.. darin liegt ja der springende Punkt. Internet ist ein internationales Medium und es macht absolut keinen Sinn das ganze auf Landes- oder Bundesebene zu regulieren.. Selbst eine EU-Regulierung mit Lizenzen macht bei dem internationalen Angebot und der internationalen Konkurrenz keinen Sinn… Gesetze die den Umgang mit Werbung u.ä. bestimmen gibt es ja eigentlich schon nur werden diese nicht in ausreichendem Maße durchgesetzt.. das betrifft unter anderem auch Youtube-Videos die nicht einmal Teil der Lizensierung sein sollen… hier wird ein altes Gesetz unzeitgevon FUNK UND TELE gesprochen wurde.. da kam dann irgendwann mal einer auf die Idee, hey da können wir ja auch Geld abgreifen und zensieren…
Es ist trotzdem schwachsinnig. Meine Gewerbeanmeldung hat 20 Euro gekostet und 30min Aufwand (zum Bürgerbüro und wieder zurück). Ich musste da nicht mal einen Businessplan machen oder sonstwas und darf dann Zeug verkaufen, Dienstleistungen anbieten und Leute einstellen. Aber wenn ich Spiele streame, egal ob da 5 Leute zuschauen oder 5.000, wichtig ist, dass mehr als 500 zuschauen KÖNNTEN, dann muss ich tausende Euro in die Hand nehmen. Das ist alles so lächerlich, aber dann schwadronieren Politiker über Digitalisierung in Deutschland.
Jetzt lass mal die Kirche im Dorf. Mittlerweile kann sich jeder 14 Jährige Hobbyvideoproduzent eine Zuschauerschaft von 500 Leuten zusammenkratzen und zufällig die anderen Kriterien erfüllen, da diese ja relativ vage sind. Der Unterschied zwischen staatlich finanzierten Sendeanstalten und hobbymäßigen Netzvideoproduzenten ist, dass eine dieser zwei Parteien jährlich 5,3 Milliarden Euro Steuergelder zur freien Verfügung hat. Deckt sich ein Programm nicht mit den jugendschutzgesetzlichen Maßstäben Deutschlands, so wird dafür, wie bei jedem anderen Verstoß dieser Art, der Anbieter des Programms verantwortlich gemacht. Dafür sorgen Übertragungsdienste wie Twitch und YouTube schon von Beginn an. Übertragungen müssen entsprechend für erwachsenes Publikum gekennzeichnet werden. Dass man das ganze auf jeden einzelnen Künstler abladen möchte, ist reine Geldmache und geht weit am Ziel vorbei, denn die verklärten, achso noblen oben genannten Ziele der Regelung lassen sich bereits jetzt schon erfüllen.
Die echten Gründe solcher schwachsinnigen Regelungen lassen sich in Wirklichkeit auf Geldmacherei und Überbürokratisierung einengen, vielleicht spielt dabei auch dei Trägheit alte Gesetze zu ändern eine tragende Rolle.
Wenn Streamer laut Definition unter den Rundfunkstaatsvertrag fallen, was eh schon Schwachsinn ist, da ja, wie im Artikel erwähnt, es um Fernseher und Radio geht, dann sollten diese aber auch dafür einen Anteil von den Rundfunkgebühren bekommen. Aber da macht das ganze dann halt. Bedingungen will man teilen, aber nicht den Gewinn durch die Zwangsabgaben.
warum gilt dies nicht für younow.. gibts da eine sondergregelung und denn freibrief dazu?
Hallo,
eine Rundfunklizenz ist nur notwendig, wenn das Streaming-Angebot bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören unter anderem eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung und die Verbreitung anhand eines sogenannten Sendeplans. Die meisten Streams auf YouNow erfüllen diese Kriterien nicht, sodass auf eine Rundfunklizenz verzichtet werden kann.
Ihr Team von urheberrecht.de
Wie sieht das denn aus, wenn ich jetzt mit youtube anfange und zum Beispiel jede Woche Streame?
Wenn ich kein Festes Program und keine festen Uhrzeiten verwende?
Aber dennoch Gameplay anbiete.
Hallo,
es gelten grundsätzlich die im Ratgeber aufgeführten Kriterien bei der Notwendigkeit einer Rundfunklizenz für Influencer. Wenden Sie sich für eine individuelle Einschätzung ggf. an die zuständige Landesmedienanstalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Deutschland ins Sachen Internet ein Entwicklungsland?
Mir ist kein anderes Land bekannt, indem der Staat von Hobbystreamern eine Rundfunklizenz verlangt.
Diese ist absolut nicht zeitgemäß, greift massiv ins Grundrecht ein und sollte dringend abgeschafft werden. Wenn sich jetzt schon ernsthaft Streamer überlegen, sich ins Ausland abzusetzen, damit sie keine Gebühren zahlen müssen, ist das ein absolutes Armutszeugnis für Deutschland und zeigt einmal mehr, was für ein bemitleidenswertes Entwicklungsland wir in diesem Bereich sind. Ist keine beantragt, wird der betreffende User einfach denunziert und ggf. abgeschaltet, wie nun bei [Angabe von Redaktion entfernt] geschehen oder der Streamer [Angabe von Redaktion entfernt] der im Schnitt pro Stream ganze 20 User hat, das ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
VPN und aus was auch immer streamen und schon hat sich das erledigt. Da das Angebot dann ja nicht mehr aus Deutschland kommt.
Meine Güte, das darf nicht wahr sein …
Politiker, macht nur weiter so (Artikel 13 etc).
-> Die nächste Generation Piratenwähler züchtet ihr gerade selber ran. Dann geht es euch an den Kragen und die Gesetze werden umgeschrieben. Hoffentlich … damn …
Für was bezahlt man dann Rundfunk und Fernsehgebühr? Nur zum schauen und hören dürfen?
Verstehe ich nicht ganz. Ich bezahle schon für Rundfunk und soll dann nochmal bezahlen, nur weil ich eventuell mal Life Streame und dann die Möglichkeit habe Life mit den Zuschauern zu Reden, was ich im normal Aufgenommenen Video ja nicht kann, sondern einsam vor dem PC sitze und das Spiel Aufnehme, um es dann später hoch zu laden. Muss man dann auch ne Rundfunklizenz dafür haben? Für’s hochladen von Videos?
Wisst ihr, womit ihr noch viel mehr Kohle Einnehmen könntet und keiner sich dagegen wehren könnte?
Baut doch bei jedem in die Wohnung eine Eisentür für das Badezimmer ein, mit einem Kasten für 50Cent zum Bezahlen. Dann MUSS JEDER, der das Bad betreten will, 50Cent in die Box schmeißen. Rechnet euch das mal aus, wie viel Kohle ihr damit machen könntet…. Das sind locker MILLIARDEN Beträge. Und das Monat für Monat. Das währe doch mal eine Idee oder?
“Satire Ende”
Warum wird nur von Twitch und Youtube geredet?Was ist mit Live-Streaming-Portalen wie Chaturbate u.a. ? Die gleichzeitige live-Reichweite hatm als 500+ und es gibt Sendepläne…Ihre Meinung?
Hallo Benjamin,
die grundsätzlichen Vorgaben zur Rundfunklizenz lassen sich prinzipiell auch auf andere Plattformen übertragen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Urheberrecht-Team,
heißt das, dass ich, wenn ich anfangen möchte zu streamen (nicht nach Plan, sondern nach Lust und Laune), dass ich dann eine Rundfunklizenz beantragen muss, weil ich 500 Nutzer auf Youtube erreichen könnte und das ganze live stattfindet. Also selbst ohne Redaktionsplan müsste ich über 1000 € ausgeben, damit ich streamen darf.
Beste Grüße
Bruce
Hallo Bruce,
eine Rundfunklizenz ist notwendig, wenn die im Ratgeber aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Wenden Sie sich für eine Einschätzung Ihres Vorhabens an die zuständige Landesmedienanstalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Oh man Deutschland… Diese rückständigen Behörden, Gesetze und Regulierungen werden diesem Land noch das Genick brechen. Aber gut, was erwartet man von einem Land, in dem nur Branchen und Unternehmen geschützt werden, die mindestens ein Jahrhundert alt sind.
Ernsthafte Frage: Brauchen demnach auch Erotik-Darsteller/innen eine Lizenz, die ihr Live-“Programm” regelmäßig auf Videoportalen verbreiten? Deren Sendeschema ist vielleicht nicht journalistisch-redaktionell geführt, aber locker mehr als 500 Zuschauer/innen.
Hallo Paul,
eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die zuständige Landesmedienanstalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo,
bei einem internationalen Medium wie das Internet, macht man an was bitte fest, dass in Deutschland Rundfunkgebühren fällig werden? An der Sprache? Am Serverstandort/Provider? An einer deutschen Adresse im Impressum?
Zahlt BBC, RAI, ORF die über das Internet Inhalte anbieten bzw. über Satellit empfangbar sind auch Rundfunkgebühren in D? Oder US youtuber mit >100.000 Follower? Was ist mit den Twitch-Kanälen von US-Spielehersteller. Die haben auch feste Sendezeiten.
Gruß
Roland
Hallo Roland,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständigen Behörden und Institutionen.
Ihr Team von urheberrecht.de
Muss ich alle Kriterien erfüllen oder reicht es wenn ich eine der Kriterien erfülle um verpflichtet zu sein eine Rundfunklizenz zu beantragen?
Hallo,
in der Regel müssen alle Bedingungen erfüllt sein.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo Leute,
meiner Meinung ist es schon problematisch, wenn jeder über das Internet, bzw. youtube seine Meinung und Ansichen verbreiten kann, wie er will. Vieles strozt ja gerade vor Dummheit. Für manche youtuber ist das ja auch ihr Geschäftsprizip. Zuschauer zu provozieren, zu beleidigen, ekelerregende Sprüche albzulassen. Das finde ich, gehört sich nicht in einer zivilen Gesellschaft. Mehr Respekt dem Bürger gegenüber, kann man auch von Politikern und den sogenannten Kapitalisten verlangen, die ihren Hals nicht voll kriegen. Wollen wir so in Zukunft leben?
…. macht euch doch einmal darüber Gedanken!
Hallo!
Hier steht ja das Inhalte in Bewegtbild und/oder Ton zu Rundfunk gehören, wenn ich aber Text (z.B.: Teletext) übertrage, brauche ich dann eine Rundfunklizenz? Immerhin übertrage ich Daten, nicht Video und/oder Ton.
Danke ^^
Hallo Alexander-Paul,
wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Landesmedienanstalt.
Ihr Team von urheberrecht.de
Hallo!
Heisst das ich könnte auf eine Lizenz verzichten wenn ich es schaffe, die mögliche Zuschauerzahl auf 500 zu begrenzen? Meine Streamingshow stellt Künstler auf der ganzen Welt vor, und die Einnahmen werden wohl eher gegen Null gehen.
Dankeschön!
Hallo Jörg,
eine Einschätzung ist uns dazu nicht möglich. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen am besten direkt an die zuständige Behörde.
Ihr Team von urheberrecht.de