Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher, Gedichte und Zeitungsartikel unter Schutz?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 18. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bücher öffnen Türen in fremde Welten: In Märchen erkunden wir die Heimat der Ritter und Drachen, Thriller zeigen uns die Abgründe der menschlichen Seele auf und eine Liebesgeschichte kann uns vor Rührung die Tränen in die Augen treiben. Solche Bücher sind nicht nur die bloße Aneinanderreihung von Worten, sondern Zeugnisse der Sprachkunst und sind daher durch das Urheberrecht beim Text geschützt.

Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher und Gedichte unter Schutz?
Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher und Gedichte unter Schutz?

FAQ zum Urheberrecht beim Text

Darf ich aus Texten zitieren oder stellt diese einen Verstoß gegen das Urheberrecht am Text dar?

Zitat sind gemäß § 51 UrhG zulässig, solange die Nutzung durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Dies ist zum Beispiel bei Erläuterungen im Zuge einer wissenschaftlichen Arbeit der Fall. Allerdings sollten Sie dabei darauf achten, dass die Länge des Zitates in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht und entsprechende Quellenangaben formuliert sind.

Ich fertige für mein Studium regelmäßig Kopien aus den Fachbüchern unserer Bibliothek an. Kann dies schon eine Rechtsverletzung darstellen?

Nutzen Sie besagte Kopien zum Lernen oder als Quellen für wissenschaftliche Arbeiten, gelten diese als Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch. Solche Privatkopien sind zulässig. Stellen Sie diese Kopien allerdings zum Beispiel in eine Internettauschbörse ein, stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht beim Text dar.

Kann für Beiträge auf Facebook das Urheberrecht beim Text gelten?

In den meisten Fällen fallen Sprachwerke, die über eine entsprechende Schöpfungshöhe verfügen, unter das Urheberrecht. Wer auf Facebook einen fremden Text veröffentlicht, kann daher trotz der häufig geringen Wortanzahl eine Urheberrechtsverletzung begehen. Daher sollten Sie insbesondere bei Zitaten sowie Sinnsprüchen Vorsicht walten lassen und ggf. vor einer Veröffentlichung das Einverständnis des jeweiligen Urhebers einholen.

Kann ein Text unter das Urheberrecht fallen?

Urheberrechtsgesetz: Ein Buch kann prinzipiell den Schutz des Urheberrechts genießen.
Urheberrechtsgesetz: Ein Buch kann prinzipiell den Schutz des Urheberrechts genießen.

Das Urheberrecht schützt die Beziehung zwischen dem Schöpfer und seinem Werk. Darüber hinaus sollen die gesetzlichen Regelungen auch sicherstellen, dass der Urheber einen finanziellen Ausgleich erhält, wenn Dritte seine Werke verwerten.

Dabei gelten gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst als schützenswert. Zu den in § 2 UrhG aufgeführten urheberrechtlich geschützten Werkarten gehören:

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
  • Werke der Musik;
  • pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
  • Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

Wie diese Aufzählung zeigt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das Urheberrecht für einen Text – Juristen verwenden in diesem Zusammenhang häufig den Oberbegriff „Sprachwerke“ – besteht.

Der Begriff „Sprachwerke“ umfasst beim Urheberrecht nicht nur Literatur. Vielmehr handelt es sich dabei um jede urheberrechtlich geschützte Schöpfung, welche auf Worten oder Sprachen basiert. Somit greift diese Werkart beim Urheberrecht für Zeitungsartikel, Liedtexte, Rezepte und auch dem Quellcode für Software.

Historisch ist der englische Begriff für das Urheberrecht „copyright“ auf das Buch bzw. den Buchdruck zurückzuführen. Dabei handelte es sich um die Erlaubnis zur Herstellung von Vervielfältigungen („the right to copy“). Durch verschiedene internationale Übereinkommen ist es mittlerweile aber nicht mehr notwendig für ein Buch ein solches Copyright zu beantragen. Dieses entsteht – ebenso wie das Urheberrecht beim Text – automatisch mit der Fertigstellung des Werkes.

Wann ist ein Text urheberrechtlich geschützt?

Als urheberrechtlich geschützt gilt ein Text nur, wenn er die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht.
Als urheberrechtlich geschützt gilt ein Text nur, wenn er die entsprechende Schöpfungshöhe erreicht.

Damit das Urheberrecht für einen Text gilt, muss dieser verschiedene Vorgaben erfüllen. So muss das Werk von einem Menschen geschaffen sein. Fügt ein Computerprogramm aufgrund eines Algorithmus verschiedene Wörter zusammen, ist ein entsprechendes Buch nicht durchs Urheberrecht geschützt. Der Code des Computerprogramms kann allerdings ggf. als Werk gelten.

Ein weiteres Kriterium für den Schutz durch das Urheberrecht bei einem Buch oder auch bei allen sonstigen Werken ist die geistige Tätigkeit. Dabei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um die Umsetzung einer Idee. Denn ein spontaner Geistesblitz allein gilt somit urheberrechtlich als nicht schützenswert.

Nicht zuletzt ist für das Urheberrecht beim Text die notwendige Schöpfungshöhe ein entscheidender Faktor. Diese gilt immer dann als erreicht, wenn sich das Werk durch Individualität auszeichnet und sich darüber hinaus von alltäglichen Arbeiten abhebt. So ist in der Regel davon auszugehen, dass literarische Werke – wie ein Roman – über eine entsprechende Schöpfungshöhe verfügen und auch eine Übersetzung kann diese erreichen. Ebenso fallen Zeitungsartikel unter das Urheberrecht. Im Gegensatz dazu genießen Gebrauchstexte oder auch sehr kurze Beiträge nur selten den Schutz durch das Urheberrecht beim Text.

Erreichen Texte nicht die notwendige Schöpfungshöhe, besteht kein Urheberrechtsschutz. Die Arbeiten sind in diesem Fall gemeinfrei, sodass die Nutzung für jedermann zulässig ist. Bücher ohne Urheberrecht sind in der Regel aber nicht auf die Schöpfungshöhe zurückzuführen. Vielmehr ist das Urheberrecht für den Text erloschen, denn die Dauer des Schutzes ist auf siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers beschränkt.

Urheberrecht für Texte im Internet: Gelten Besonderheiten?

Urheberrecht: Auf einer Website kann der Text auch die notwendige Schöpfungshöhe erreichen.
Urheberrecht: Auf einer Website kann der Text auch die notwendige Schöpfungshöhe erreichen.

Durch das Internet erhalten wir Zugriff auf eine Vielzahl von Informationen und Texten. Viele davon unterliegen ggf. dem Urheberrecht. Wer im Internet Texte ohne das Einverständnis des Urhebers übernimmt und als seine eigenen Ergüsse ausgibt, verstößt somit gegen das Urheberrecht beim Text.

Ein solcher Textklau ist im Internet keine Seltenheit und tritt insbesondere in den sozialen Netzwerken auf. Denn während innerhalb weniger Sekunden Beträge weltweit geteilt werden, bleibt das Urheberrecht häufig auf der Strecke.

So kann es zum Beispiel auch unzulässig sein, ohne das Einverständnis des Urhebers kreative Sinnsprüche oder Zitat in einer Grafik umzusetzen. Teilen Nutzer solche Bilder mit Freunden und Followern, kann es sich auch dabei um eine Urheberrechtsverletzung handeln. Prüfen Sie daher am besten im Voraus, ob die ursprüngliche Quelle dieser Verbreitung zugestimmt hat.

Wann liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht am Text vor?

Urheberrecht: Wenn Sie Bücher kopieren, kann dies den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung darstellen.
Urheberrecht: Wenn Sie Bücher kopieren, kann dies den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung darstellen.

Das Urheberrechtsgesetz sichert dem Urheber – bei Sprachwerken handelt es sich dabei nicht selten um einen Autor – verschiedene Rechte zu. So darf nur der Schöpfer gemäß des Urheberpersönlichkeits­rechts entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sein Werk der Öffentlichkeit vorgestellt wird und ob er die Anerkennung der Urheberschaft wünscht. Außerdem sichert das Urheberrecht dem Autor einen Schutz vor der Entstellung seiner Texte zu.

Durch das Urheberrecht am Text ist eine Verwertung des Werkes durch Dritte zudem nur mit dem Einverständnis des Schöpfers zulässig. Fehlt dieses – weil Sie zum Beispiel widerrechtlich und gewerblich Texte kopieren – liegt gemäß Urheberrecht ein Rechtsverstoß vor.

Eine Urheberrechtsverletzung zieht nicht selten eine teure Abmahnung nach sich. Dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme, welche der Prozessvermeidung dient. Die geschädigte Partei strebt somit eine außergerichtliche Einigung an. Das Abmahnschreiben bietet dabei die Möglichkeit, verschiedenste Ansprüche – zum Beispiel auf Unterlassung und Schadensersatz – geltend zu machen.

Sie haben eine Abmahnung wegen dem Verstoß gegen das Urheberrecht beim Text erhalten? In diesem Fall sollten Sie sich nicht vorschnell zu einer Unterschrift verleiten lassen. Denn in der Regel ist es sinnvoll, die entsprechenden Schreiben von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen.

Urheberrecht beim Text – kurz und kompakt

Das Urheberrecht stellt Werke der Literatur und sonstige Sprachwerke unter Schutz. Dabei kann es sich neben Romanen, Gedichten und Zeitungsartikeln auch um Computerprogramme handeln. Ein Schutz durch das Urheberrecht beim Text entsteht allerdings nur, wenn das Werk eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

159 Gedanken zu „Urheberrecht beim Text: Wann stehen Bücher, Gedichte und Zeitungsartikel unter Schutz?

  1. Anna-Lena

    23. Januar 2022 at 15:46

    Hallo,

    ich hätte eine dringende Frage. Ich möchte auf OnlyFans erotische Kurzgeschichten vorlesen, die ich im Internet auf verschiedenen Seiten finde.

    1) Ist mir das bei Kurzgeschichten überhaupt erlaubt oder gilt auch hier das Urheberrecht?

    2) Ist es erlaubt, sofern ich die Quelle nenne oder angebe (z.b. Link zu der Geschichte)?

    LG
    Anna-Lena

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Januar 2022 at 11:17

      Hallo Anna-Lena,
      Laut dem UrhG ist die Veröffentlichung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit dem Einverständnis des Urhebers gestattet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  2. Testmanager

    21. Januar 2022 at 9:52

    Liebes Team,
    das habt Ihr alles sehr gut erklärt. Auch als Laie sollte man immer mit einer gewissen Vorsicht an existierende Texte (auch Wikipedia) rangehen, und im zweifelsfall lieber mal korrekt zitieren (mit Quellen-Link), da hat sicherlich keiner was gegen… Ist ja auch „wissenschaftlich korrekt“ wie wir seit Gutenberg & Co wissen 🙂

  3. Alexander

    19. Januar 2022 at 23:49

    Guten Tag!

    Ich bin Pianist und Organist und arbeite an der Verbindung von Literatur und Musik.

    Widerspricht es dem Urherberrrecht, wenn ich Texte, insbesondere Lyrik lebender Autoren, in meiner Musik verwende:
    a) als Inspirationsquelle, ohne dass die Texte explizit auftauchen, ausschließlich unter Nennung des Titels und Autors
    b) in Improvisationen eingebettet, entweder bei Aufführungen, in denen ich Ausschnitte aus den Texten lesen würde, oder auch für Audioaufnahmen, in denen ich Musik und gelesene Texte abwechse

    Vielen Dank für eine Einschätzung!
    Alexander

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Januar 2022 at 11:19

      Hallo Alexander,
      eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  4. Vanessa

    15. November 2021 at 13:48

    Hallo,

    ich habe eine Frage: und zwar sehe ich immer wieder, dass Aussagen aus Serien oder Filmen auf Oberteile gedruckt sind, die teilweise von Einzelpersonen verkauft werden. Meine Frage ist nun, ob die gegen das Urheberrecht verstoßen. Sind einzelne Aussagen, die von Fans zwar mit einer Serie indentifiziert werden können, aber ja eigentlich lediglich normaler Dialog waren, dem nur Fans eine wirkliche Bedeutung zumessen vom Urheberrecht geschützt?
    Ein Beispiel: In Doctor Who ist ein bekannter „Spruch“: „Geronimo “ -> unterliegt das nun dem Urhberrecht oder dürften Fans das theoretisch auf ein T-Shirt drucken, es handelt sich hierbei ja schließlich um keine neue Worterfindung, sondern nur um ein Wort, das von Fans mit der Serie verbunden wird….

    Liebe Grüße,
    Vanessa

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. November 2021 at 13:53

      Hallo Vanessa,
      eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Gerichte müssten ggf. im Einzelfall prüfen, ob die Sätze und Aussprüche dem Urheberrecht unterliegen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  5. Karl-Werner

    21. Oktober 2021 at 16:43

    Liebes Urheberrechtteam,
    wir wollen eine Dokumentation über unser Dorf erstellen.
    Meine Frage wäre : ist es erlaubt bereits erschienene Zeitungsberichte zu kopieren und in das Buch einzufügen.
    Oder muss immer der Redakteur bzw. der Fotograf um genehmigung gefragt werden ?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2021 at 11:51

      Hallo Karl-Werner,
      die Vervielfältigung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ist in der Regel nur mit dem Einverständnis des Urhebers gestattet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  6. Daniela

    5. August 2021 at 14:47

    Liebes Team von urheberrecht.de,

    ich meine mich zu erinnern, dass es erlaubt ist, kurze Zitate aus Büchern und öffentlichen Texten auch im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen rechtefrei zu verwenden, solange eine bestimmte Wortobergrenze (m.E. 20 oder 25 Wörter) nicht überschritten wird.
    Ist das richtig?

    Vielen Dank im Voraus
    Daniela

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. August 2021 at 9:23

      Hallo Daniela,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  7. Mikel

    24. Juli 2021 at 15:13

    Hallo Team von urheberrecht.de
    ich bin Hobbymusiker und mache Homerecording. Meine Kompositionen (keine Cover!) werden auf keiner Streaming-Plattform wie YouTube, iTunes, Spotify, Soundcloud und so weiter veröffentlicht. „Ich kann Musik, aber keine Texte“(machen). Daher greife ich bei Songtexten auf Songs zurück, die ich z.B. auf meinen alten US/UK-Rock/Pop-LPs aus den 70er – 90er Jahren finde.
    Dürfte ich diese Songs, die ja bis dato praktisch nur in meiner Schublade lagen, in einem Musikerforum im Internet hochladen, wo wir uns als Musiker austauschen und z.B. Recording-Tipps geben? Sonst weiter passiert mit den Songs nichts. Die Songs werden praktisch lediglich im Kreise von Gleichgesinnten gehört und kommentiert.
    Danke schonmal für gegebenenfalls einen Hinweis in dieser speziellen Sache.
    Viele Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Juli 2021 at 15:30

      Hallo Mikel,
      Urheber können grundsätzlich frei entscheiden, was sie mit ihren Werken machen. Wollen Dritte diese allerdings verwerten, ist die Einwilligung des Schöpfers notwendig. Dies gilt neben der Komposition auch für Songtexte.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  8. Stefan

    22. Juli 2021 at 7:34

    Hallo,
    können Sie mir ein Beispiel geben, wie ein Buch aussieht, welches nach Wegfall des Urheberrechts neu aufgelegt wurde? Wenn man es 1 zu 1 übernehmen würde, würde ja der Autor, der Verlag usw. drin und draufstehen. Das Buch, welches ich mir dabei vorstelle, kommt aus dem Jahr 1941.

    Wie muss so etwas deklariert werden?

    DANKE und liebe Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. Juli 2021 at 15:32

      Hallo Stefan,
      viele Verlage legen gemeinfrei Werke zum Beispiel von Goethe oder Shakespeare regenmäßig neu auf.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  9. Stefan

    22. Juni 2021 at 21:28

    Ist vielleicht etwas seltsam. Aber was wenn ich „Worte des Vorsitzenden Mao Zedong“ vorlese? Im eigentlichen Sinne ist es ja eine Zitatesammlung. Er ist erst 1976 gestorben…
    Ich würde es auf TikTok machen.

    Unterliegt es dem Urheberrecht?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Juni 2021 at 9:07

      Hallo Stefan,
      laut Urheberrecht ist die Vervielfältigung, Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten nur mit dem Einverständnis des Urheber gestattet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  10. Sascha

    17. Juni 2021 at 9:24

    Hallo,

    ich habe die Frage, ob es gegen Urheberrechte verstößt, wenn man sich im Internet Artikel zieht, diese umschreibt und eventuell einen Quellenvermerk angibt, in diesem speziellen Fall zum Schreiben eines Fachbuches.

    Vorab vielen Dank und

    freundliche Grüße
    Sascha

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Juni 2021 at 10:51

      Hallo Sascha,
      die Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist laut Urheberrecht nur mit dem Einverständnis des Urhebers zulässig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  11. Sebastian

    31. Mai 2021 at 11:57

    Sehr geehrtes Team von Urheberrecht,

    wir würden gern Wörter der Jugendsprache aus dem Jugendsprachewörterbuch von Langenscheidt kopieren mit der dazugehörigen Definition. Also 1 zu 1 kopieren und das Wort+Definition auf Kleidung drucken und diese Online verkaufen.

    Wir haben keine ordentliche Erläuterung darüber im Netz gefunden und wenden uns deshalb an euch.
    Ist es möglich ohne rechtliche Konsequenzen, dieses Vorhaben umzusetzen?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß
    Paul & Basti

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      11. Juni 2021 at 11:34

      Hallo Sebastian,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten direkt an den zuständigen Verlag.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  12. Anja

    24. April 2021 at 8:32

    Sehr geehrtes Team von Urheberrecht,

    ich schreibe gerade an einem Buch und habe mich gefragt, ob es vielleicht ein Verzeichnis über Bücher und deren Inhalt gibt, um auszuschließen die selbe bzw eine ähnliche Geschichte zu schreiben?

    Gruß Anja

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:24

      Hallo Anja,
      eine entsprechende Datenbank ist uns nicht bekannt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  13. Heiko

    23. April 2021 at 14:13

    Hallo, ich hätte eine Frage:
    Ich möchte ein Buch verkaufen. Auf einer Buchinnenseite befindet sich folgender Hinweis: „Die Verwertung der Texte und Bilder, auch auszugsweise, ist ohne Zustimmung des Verlages urheberrechtwidrig und strafbar. Dies gilt auch für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Verarbeitung mit elektronischen Systemen.“ Leider befindet sich auf dem äußeren Buchdeckel bereits solch ein Bild. Darf ich das Buch außen fotografieren und Bilder davon für den Verkauf einstellen.
    MfG
    Heiko

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:41

      Hallo Heiko,
      wurde eine Ware rechtmäßig erworben, ist beim Weiterverkauf eine Bebilderung der Anzeige in der Regel gestattet.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Svenja

    8. April 2021 at 12:41

    Liebes Team,

    wie ist es denn, wenn wir für einen kurzen Werbeclip auf Social Media bekannte Star-Wars-Zitate vom Inhalt her leicht ändern bzw. etwas im klassischen Yoda-Stil sagen? Ist so etwas erlaubt?
    Und können wir auch die typische Star-Wars-Schrift für Typo-Einblendungen verwenden?

    Vielen Dank und beste Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:02

      Hallo Svenja,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Urheberrecht.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Paua

    9. März 2021 at 20:03

    Guten Tag liebe Experten,
    kann man auf seinem Blog eine Buchvorstellung als Audioaufnahme machen, in der man Textpassagen vorliest?
    Fällt das unter das Urheberrecht?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Gruß
    Paua

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 15:05

      Hallo Paua,
      ohne die Zustimmung des Urhebers ist eine Verwertung von fremden Werken zum Beispiel als Zitat möglich. Allerdings muss dieses laut Urheberrecht immer einen Zweck erfüllen und andere Voraussetzungen erfüllen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Jürgen

    4. März 2021 at 14:47

    Liebe Mitarbeiter von Urheberrecht,

    mit dem französischen Autor eines Spezialbuches über Yoga bin ich einig, es in Deutsch zu übersetzen und auch hier zu veröffentlichen. Der Verlag A in Paris hat alle Rechte. Ich gründe einen verlag und möchte veröffentlichen. Nun stellt sich die Frage was der französische Verlag mir denn erfahrungsgemäß für einen Betrag in Rechnung stellen kann. das Buch umfaßt 250 Seiten und kostet als frz. Ausgabe 18 €. Mir hilft schon eine ca.-Angabe.

  17. Oliver

    27. Februar 2021 at 22:10

    Eine Person schenkt einer anderen ein Manuskript, darin enthalten Prosa und Lyrik, alles unveröffentlicht – ein sehr persönliches Geschenk, denn der Dialog mit der beschenkten Person hat den Autor motiviert, die Texte zu verfassen. Nun ist der Autor der Texte gestorben. Darf die beschenkte Person die Texte veröffentlichen? Oder liegen die Urheberrechte bei den Erben des Autors?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 14:48

      Hallo Oliver,
      solange in einem Testament keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, geht das Urheberrecht auf die Erben über.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. tomasz

    27. Februar 2021 at 20:22

    Sehr geehrtes Team,
    darf ich kurze Geschichten eines Autors kommerziell verwenden, wenn diese nicht „besonders schöpferisch“ sind und ich sie dazu aus einer anderen Sprache übersetze?
    Beispiel: „Anne lebte auf einer großen Farm in Australien. Sie lebte mit ihren Eltern und einem Känguru in einem kleinen Haus mit vier Zimmer. In ihren Zimmer befand sich nur ein Bett und ein Tisch, denn sie waren sehr arm. Eines Tages kam ein Gewitter auf…“ Es handelt sich um ca. eine Seite.
    Falls nicht, ginge es wenn ich dabei die Namen, Orte oder ein paar Umstände austausche?
    Ich danke im Voraus für Ihre Antwort.
    Tomasz

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 14:47

      Hallo Tomasz,
      die Bearbeitung und Übersetzung von urheberrechtlich geschützten Werken ist nur mit dem Einverständnis des Urhebers erlaubt. Dabei gilt es grundsätzlich zu beachten, dass die notwendige Schöpfungshöhe bei Werken der Literatur nicht unbedingt hoch ist. Wenden Sie sich daher für eine individuelle Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  19. Valentin

    20. Februar 2021 at 12:49

    Hallo liebes Team,

    heutzutage werden eLearning-Videos zu allerlei Themen kommerziell im Internet verkauft (z.B. Themen Angeln; Qualität etc…). Ist es rechtens, wenn der eLearning-Video-Verkäufer in seinem Video aus einem Fachbuch zitiert, dessen Autor er nicht selbst ist. (Kurzes Zitat 1-2 Sätze). Die Zitate untermauern/ergänzen den Inhalt des eLearning-Videos.

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Valentin

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      23. Februar 2021 at 15:27

      Hallo Valentin,
      für den Einsatz von Zitaten gelten konkrete Vorschriften, über die wir hier informieren.
      Eine pauschale Einschätzung ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  20. Stefan

    19. Februar 2021 at 19:49

    Hallo liebes Team, ich möchte eine Live-Lesung mit Gedichten von Robert Gernhardt und Parodien auf J.W.v.Goethe (von verschiedenen Autoren) machen. Dabei lese ich aus verschiedenen Büchern. Wer ist denn hier Rechteinhaber – die Autoren (das wären ziemlich viele) oder die jeweiligen Verlage? Inwiefern macht es einen Unterschied, ob ich ohne Gage (Benefiz) auftrete oder mit Gage? Kann ich das auch über die VG Wort abwickeln?
    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
    Danke und schöne Grüße
    Stefan

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      23. Februar 2021 at 15:26

      Hallo Stefan,
      für eine Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Inhalten wird das Einverständnis des Urhebers benötigt. Ob die VG Wort diese vertritt, sollten Sie direkt bei der Verwertungsgesellschaft anfragen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  21. Marian

    2. Februar 2021 at 10:36

    Guten Tag liebes Team,

    Ich möchte auf Youtube literarische Werke in Form des Höhr-Mediums vortragen. Die Bilder, die dort gezeigt werden, habe ich selbst entwickelt.

    Darf ich die nachfolgenden Autoren legal mit meiner Stimme öffentlich in Form des Videos vortragen? Obwohl die Autoren teilweise über 70 Jahre verstorben sind, werden immer wieder Texte durch Buchverlage veröffentlicht. Steht das im Widerspruch zu meinem Vorhaben?

    Autoren:

    Franz Kafka: Geb. 1889, Verst. 1924

    R. M. Rilke: Geb. 1875, Verst. 1926

    E. A. Poe: Geb. 1809, Verst. 1849

    Heute noch lebende Autoren:

    Stéphanie Kalfon:

    Ich bedanke mich im Voraus

    LG

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Februar 2021 at 14:15

      Hallo Marian,
      unter Umständen gilt es auch das Leistungsschutzrecht zu beachten.
      Eine individuelle Einschätzung ist uns nicht möglich, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  22. Kristin

    13. Januar 2021 at 9:31

    Hallo,

    in unserer Grundschule möchten die Erzieher während des Distanzlernens gerne Bücher vorlesen (die wir gekauft haben.
    Hierfür sollen die Bücher eingelesen werden und in einem Passwortgesichertem Raum den Klassen zur Verfügung gestellt werden. Ist das aus urheberrechtlicherseite möglich?
    Es ist ja eine Veröffentlichung für eine geschlossene Gruppe. Ist das eine Veröffentlichung?

  23. Georg

    11. Januar 2021 at 18:21

    Hallo, darf ich Text als Layouttexte verwenden wenn ich ausdrücklich darauf Hinweise, dass die Urheberrechte beim Autor oder Verlag liegen .

    Gruß

    Georg

  24. Susanne

    23. Dezember 2020 at 16:22

    Hallo,
    Ich schreibe an einer fünfteiligen Artikelserie über Räucherstoffe aus aller Welt. Ich möchte die Artikel-Serie auch unter der Überschrift „Räucherstoffe aus aller Welt“ in einer Zeitschrift publizieren. Jetzt habe ich gesehen, dass es ein Buch mit diesem Titel gibt. Gibt es da Probleme mit dem Titelschutz bzw. dem Markenschutzrecht für den Werktitel. So wie ich es einschätze hat der Autor des Buches das alleinige Recht auf den Titel für sein Produkt Buch. Ich schreibe jedoch an einer Zeitschriftenserie, in meinen Augen ist das nicht vergleichbar. WIe sehen Sie das?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Januar 2021 at 15:24

      Hallo Susanne,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Juristen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  25. Lebailly

    14. Dezember 2020 at 14:24

    Hallo liebes Team,
    ich habe für Weihnachten ein Gedicht verfasst. Nun würde es mich interessieren ob und wie ich dieses schützen kann und wieviel sowas kosten würde.

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      17. Dezember 2020 at 11:27

      Hallo Lebailly,
      zeichnen sich Texte durch ein gewisses Maß an Kreativität und Individualität aus, entsteht der Schutz des Urheberrechts automatisch. Eine Registrierung oder ähnliches ist somit nicht notwendig.

      Ihr Team von urheberrecht.de

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