Letzte Aktualisierung am: 12. September 2025
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Den Begriff Schutzrecht finden Sie in unterschiedlichen Zusammenhängen. Gemäß dem Grundgesetz besteht ein Schutzrecht für Menschen an sich vor Gewalt, Betrug etc. Vor allem denkt man aber an Schutzrechte, wenn es darum geht, eine Marke, ein Produkt oder einen Namen schützen zu lassen. Hierbei geht es vor allem um gewerbliche Schutzrechte, über die wir Sie im folgenden Ratgeber informieren wollen.

Inhalt
FAQ: Schutzrechte
Technische und nichttechnische Schutzrechte gehören zu den gewerblichen Schutzrechten. Ein technisches Schutzrecht ist beispielsweise ein Patent. Ein nichttechnisches Schutzrecht ist das Urheberrecht, wobei es nicht klassischerweise zum gewerblichen Rechtsschutz gehört. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ein Patent, eine Marke oder auch ein Design sind als Schutzrecht zu verstehen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist für Schutzrechte und deren Anmeldung zuständig. Dieses stellt entsprechende Anmeldeformulare zur Verfügung. Weitere Informationen z. B. zu Gebühren und Kosten finden Sie hier.
Definition: Was sind Schutzrechte einfach erklärt?
Ein Schutzrecht bedeutet per Definition das Recht auf den Schutz eines geistigen Eigentums, einer Erfindung, einer Marke oder weiteren schützenswerten Gegenständen. Zuständig für Schutzrechte in Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA).
Schutzrechte dienen dazu, die Kreativität des Menschen zu schützen. Sie sollen verhindern, dass Ideen, Marken oder Erfindungen ohne Konsequenzen einfach nachgeahmt werden können. Der Fokus liegt also auf dem Erhalt der Exklusivität Ihres geistigen Eigentums.
Sie allein sollen darüber entscheiden kann, wann und wo bzw. ob Ihre Idee überhaupt genutzt werden darf und wenn ja wofür. Wollen Sie nicht, dass andere Ihre Erfindung nutzen, können Sie es dank Ihrer Schutzrechte untersagen.
Unterschieden wird bei Schutzrechten zwischen registrierbarem geistigem Eigentum und nicht-registrierbarem geistigen Eigentum. Registrierbares geistiges Eigentum sind die gewerblichen Schutzrechte, die sich wiederum in technische und nichttechnische Schutzrechte unterteilen. Nicht registrierbar ist dagegen z. B. das Urheberrecht.
Ist das Urheberrecht auch ein gewerbliches Schutzrecht? Obwohl es bisweilen auch als nichttechnisches Schutzrecht angesehen wird, gilt es nicht als klassisches gewerbliches Schutzrecht. Das Urheberrecht befasst sich eher mit dem Schutz von kreativen Leistungen und kann z. B. auch Handlungen im privaten Bereich erfassen.
Das Urheberrecht ist mit gewerblichen Schutzrechten also eng verbunden. Dementsprechend wird das Urheberrechtsgesetz (UrhG) auch als Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte bezeichnet. Es beinhaltet ebenfalls Regeln für entsprechende Schutzrechte.
Die verschiedenen Formen gewerblicher Schutzrechte
Insbesondere wollen wir Sie über gewerbliches Schutzrecht und dessen Definition aufklären. Gewerbliche Schutzrechte werden in ein amtliches Register eingetragen. Somit wird der Schutz Ihres geistigen Eigentums registriert und festgehalten.
Hier besteht der Unterschied zum Urheberrecht. Dieses entsteht unmittelbar durch eine persönliche, geistige Schöpfung und benötigt keinen Vermerk in einem Register.
Für gewerbliche Schutzrechte können unterschiedliche Beispiele herangeführt werden: Ein Patent, ein Design, eine Marke oder Gebrauchsmuster gehören zu den gewerblichen Schutzrechten. Diese werden allerdings noch in technische und nichttechnische Schutzrechte unterteilt.
Zu den technischen Schutzrechten zählen z. B das Patent oder ein Gebrauchsmuster. Nichttechnische Schutzrechte sind dagegen Designs oder Marken.
Schutzrechte umfassen auch Geschmacksmuster. Dieses stellt im Prinzip selbst ein Schutzrecht dar. Es garantiert Ihnen, dass ausschließlich Sie dazu berechtigt sind, ein Design zu nutzen und zu verwerten. Dazu gehören Herstellung, Veröffentlichung, Ausfuhr, Einfuhr oder die Nutzung eines Endprodukts, in das das Muster aufgenommen wurde.
Welches der jeweiligen Schutzrechte für Sie am sinnvollsten ist, kommt auf Ihre Idee bzw. Erfindung an. Unsere Übersicht gibt Ihnen Aufschluss darüber, wann welches Schutzrecht greift:
- Patent: Dies bietet sich am ehesten bei der Entwicklung eines neuen Verfahrens oder einer technischen Erfindung an.
- Gebrauchsmuster-Anmeldung: Vor allem wenn Sie eine Entwicklung gemacht haben, die Sie besonders schnell schützen wollen, ist dieses Schutzrecht die beste Variante.
- Design: Dieses Schutzrecht kommt vor allem in Frage, wenn Sie eine äußere Form- oder Farbgestaltung für ein Produkt entworfen haben.
- Marke: Hierdurch lassen sich Namen für ein Produkt oder eine Dienstleistung bestmöglich schützen.
Schutzrecht anmelden: Eine gründliche Recherche ist wichtig!
Wenn Sie ein Schutzrecht anmelden möchten, weist auch das DPMA auf die Notwendigkeit hin, sich vorab eingehend zu informieren. Im Zweifelsfall sparen Sie sich Zeit und Nerven, weil es eine gleiche oder ähnliche Entwicklung bereits gibt und Ihr Antrag am Ende abgelehnt werden muss. Ebenso minimieren Sie das Risiko, bereits bestehende Schutzrechte zu verletzen.
Wichtig ist die eigene Recherche auch deswegen, weil das DPMA nur bedingt untersucht, ob ein vergleichbares Schutzrecht bzw. ein Schutzrecht für eine vergleichbare Entwicklung bereits eingetragen ist. Vollumfänglich wird dies nur bei Patenten gemacht.
Ein Gebrauchsmuster oder ein Design ist dagegen ein ungeprüftes Schutzrecht. Sie werden ausschließlich auf Formalitäten überprüft. Bei Marken wird nur die Schutzfähigkeit geprüft. Ob bereits ältere Marken bereits eingetragen sind, wird aber nicht untersucht.
Für Ihre Recherche können Sie sich an folgenden Fragen orientieren:
- Stand der Technik: Ist meine Entwicklung wirklich neu?
- Ist mein gewünschter Markenname bereits vorhanden?
- Werden durch meinen Gestaltungsentwurf die Schutzrechte eines anderen bereits eingetragenen Designs verletzt?
Gebühren und Nutzungsdauer
Wenn Sie all das überprüft haben und Ihr Schutzrecht anmelden sollen, fallen Gebühren für den Anmeldeprozess an.
Die Kosten variieren dabei je nachdem, was Sie anmelden möchten. Eine umfassende Gebührenübersicht finden Sie auf der Seite des DPMA.
Wir haben für Sie die allgemeinen Anmeldegebühren zusammengefasst:
Patent:
- Anmeldegebühr in elektronischer Form: 40 Euro
- Anmeldegebühr in Papierform: 60 Euro
Gebrauchsmuster:
- Anmeldegebühr in elektronischer Form: 30 Euro
- Anmeldegebühr in Papierform: 40 Euro
Marken:
- Anmeldegebühr in elektronischer Form: 290 Euro
- Anmeldegebühr in Papierform: 300 Euro
Design:
- Anmeldegebühr in elektronischer Form: 60 Euro
- Anmeldegebühr in Papierform: 70 Euro
Die Nutzungsdauer Ihrer Schutzrechte wird im Regelfall auf 3 bis 5 Jahre limitiert. Dies gilt sogar für Patente, obwohl hier eine gesetzliche Schutzfrist von 20 Jahren vorliegt. Begründet mit der schnellen wirtschaftlichen Entwertung werden 3 bis 5 Jahre, ggf. auch bis zu 8 Jahre aber als angemessene Dauer angesehen.
Bei entsprechenden Vertragsgestaltungen können Schutzrechte vor Missbräuchen Dritter schützen. Eine Klausel in den AGB bzw. im Vertrag allgemein kann hierbei helfen. Sie als Rechteinhaber können nach Verletzung der Schutzrechte verlangen, dass Dritte Ihre Leistungen auf eigene Kosten abändern. Alternativ kann auch ein Schadensersatzanspruch möglich sein.
Schutzrechte – Kurz und kompakt
Schutzrechte sichern das Recht auf den Schutz von geistigem Eigentum wie Erfindungen, Marken oder Designs. Ihr Hauptzweck ist es, die Kreativität zu schützen und die Nachahmung von Ideen zu verhindern, um die Exklusivität des geistigen Eigentums zu erhalten.