Urheberrecht beim Zeitungsartikel: Sind Berichte, Kommentare und Reportagen geschützt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Für viele Menschen ist das Lesen der Zeitung ein fester Bestandteil der morgendlichen Routine, damit Sie gut informiert über die verschiedensten Ereignisse aus Politik, Wirtschaft und Kultur in den Tag starten können. Gleichzeitig befindet sich dieses klassische Medium im Umbruch und wird mittlerweile vielfach auch online konsumiert. Doch hat dies Auswirkungen auf das Urheberrecht beim Zeitungsartikel?

Greift das Urheberrecht bei einem Zeitungsartikel?
Greift das Urheberrecht bei einem Zeitungsartikel?

FAQ zum Urheberrecht beim Zeitungsartikel

Macht es für das Urheberrecht einen Unterschied, ob der Artikel nur digital oder auch gedruckt vorliegt?

Grundsätzlich spielt es für das Urheberrecht bei einem Zeitungsartikel keine Rolle, auf welcher Art und Weise dieser veröffentlicht wurde. Es gelten also für beide Varianten die identischen Schutzrechte gemäß UrhG.

Darf ich Zeitungsartikel fotografieren und anschließend veröffentlichen?

Bei urheberrechtlich geschützten Werken entscheidet ausschließlich der Schöpfer bzw. Rechteinhaber, wann und wie diese veröffentlicht werden. Wollen Dritte diesen in einer anderen Publikation abdrucken oder auf einer Internetseite präsentieren, benötigen Sie dafür das Einverständnis des Urhebers. Dies gilt grundsätzlich für jede Vervielfältigung laut Urheberrecht. Ob Sie Zeitungsartikel einscannen, kopieren oder abtippen, ist dabei irrelevant.

Dürfen Zeitungsartikel für den Schulunterricht kopiert werden?

Zur Veranschaulichung des Unterrichts dürfen Bildungseinrichtungen verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke verwenden. So können gemäß § 60a UrhG bis zu 15 Prozent vervielfältigt werden. Damit dennoch Presseerzeugnisse in vollem Umfang genutzt werden können, haben sich Bundesländer,  Verleger und Verwertungsgesellschaften auf ein Lizenzmodell geeinigt.

Unterliegen Zeitungsartikel dem Urheberrecht?

Urheberrecht: Die in Zeitungen veröffentlichten Texte genießen häufig Schutz.
Urheberrecht: Die in Zeitungen veröffentlichten Texte genießen häufig Schutz.

Zu den Werkarten, die gemäß § 2 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) prinzipiell den Schutz des Urheberrechts genießen können, zählen auch die sogenannten Sprachwerke. Dieser Sammelbegriff umfasst verschiedenste Texte – wie Romane und Gedichte –, Reden sowie Computerprogramme. Zudem können laut Urheberrecht Zeitschriften- und Zeitungsartikel als Sprachwerk gelten.

Allerdings schreibt der Gesetzgeber für den Urheberschutz auch Bedingungen vor. So liegt ein Werk nur dann vor, wenn es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Ob diese bei einem Zeitungsartikel der Fall ist, muss ggf. individuell geprüft werden. Allerdings heißt es in einem Urteil des Berliner Kammergerichts vom 30. April 2004 (Az. 5 U 98/02) dazu:

Zeitungsartikel und Zeitschriftenartikel stellen in der Regel persönliche geistige Schöpfungen dar […]. Die vielfältigen Möglichkeiten, ein Thema darzustellen, die fast unerschöpfliche Vielzahl der Ausdrucksmöglichkeiten führen dazu, dass ein solcher Artikel nahezu unvermeidlich die Individualprägung seines Autors erhält. Dies gilt nicht nur für Artikel, in die die eigene Meinung des Autors einfließt, wie etwa Kommentare, sondern auch für die reine Berichterstattung.

Gemäß der Einschätzung des Berliner Kammergerichts ist also in der Regel davon auszugehen, dass das Urheberrecht für Zeitungsartikel greift. Dies hat zur Folge, dass für die Veröffentlichung und Verwertung entsprechender Werke besondere Vorschriften gelten.

Unter das Urheberrecht können bei Zeitungen aber nicht nur die Artikel fallen. So besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass entsprechende Schutzrechte auch für Fotos, Karikaturen, Grafiken oder Kreuzworträtsel bestehen.

Kann wegen einem Zeitungsartikel eine Abmahnung drohen?

Darf ich Zeitungsartikel kopieren und veröffentlichen?
Darf ich Zeitungsartikel kopieren und veröffentlichen?

Um für geistige Schöpfungen einen gewissen Schutz zu gewährleisten, gelten für die Verwertung dieser verschiedene Regeln. So benötigen Personen, die einen durch das Urheberrecht geschützten Zeitungsartikel veröffentlichen oder verbreiten möchten, dafür das Einverständnis des Urhebers.

Ohne dieses ist es zum Beispiel laut Urheberrecht untersagt, einen Zeitungsartikel auf einer Homepage zu veröffentlichen. Dies gilt auch dann, wenn Sie mithilfe von Quellenangaben auf den Urheber hinweisen. Zudem können Sie sich nicht auf das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG und somit die Schranken des Urheberrechts berufen, wenn der Text nicht als Beleg für eine wissenschaftliche Arbeit oder ähnliches dient.

Ein Veröffentlichungsverbot gilt auch dann, wenn in dem Text über Sie als Unternehmer oder Künstler berichtet wird. Möchten Sie den Artikel zur Eigenwerbung nutzen, sollten Sie daher vorab eine schriftliche Einwilligung für die Veröffentlichung auf Ihrer Internetseite einholen. Alternativ dazu können Sie auch nur einen Link zum Artikel auf Ihrer Webseite einfügen.

Darüber hinaus ist es zulässig, für die eigenen Unterlagen eine Kopie des Beitrags anzufertigen, solange anschließend keine unerlaubte Veröffentlichung erfolgt. Juristen bezeichnen dies als sogenannte Privatkopie.

Wer gegen das Urheberrecht bei einem Zeitungsartikel verstößt, muss ggf. wegen dieser Urheberrechtsverletzung mit einer Abmahnung rechnen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist gar nicht so gering, denn immer mehr Verleger gehen gegen widerrechtliche Veröffentlichungen vor. Dabei fordern Sie neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung in der Regel auch mehrere hundert Euro Schadensersatz

Urheberrecht beim Zeitungsartikel – kurz und kompakt

Zeitungsartikel können zu den Sprachwerken zählen und somit den Schutz des Urheberrechts genießen. Werden entsprechende Beitrage dennoch ohne das Einverständnis der Rechteinhaber verbreitet, droht eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

46 Gedanken zu „Urheberrecht beim Zeitungsartikel: Sind Berichte, Kommentare und Reportagen geschützt?

  1. T.

    17. Januar 2024 at 14:42

    Hallo,
    darf ich in einem von mir selber geschriebenem Buch einen Zeitungsartikel im Originalwortlaut oder in Form eines Bildes des Artikel wiedergeben um darauf einzugehen?
    Wenn nicht, wieviel des Textes kann ich als Zitate des Artikels verwenden?
    Die Einwilligung des Urhebers werde ich nicht bekommen, da ich der Artikel an sich „Bücher aussortieren“ von mir in aller schärfster Form kritisiert wird.
    Vielen Dank im voraus.

  2. Katharina Kl.

    20. Februar 2023 at 11:04

    Guten Tag,
    wie sieht es aus, wenn ich auf einer privaten Webseite einer Person der Öffentlichkeit (zb Kommunal-Politiker) einen eingescannten Zeitungsartikel unter der Rubrik „Presse“ veröffentliche, indem die Person thematisch vor kommt und dort auch Bilder zum Thema zu sehen sind (Die Person einmal mit drauf, einmal nicht) und der Fotograf der beiden Bilder nun ein Honorar von der Person verlangt, dass diese ZeitungsPDF veröffentlicht wurde? Der Fotograf hat das Foto und den Artikel für eine Zeitung hergestellt und darüber auch veröffentlicht.

    Hat er „recht“? Ist die eingescannte PDF vergleichbar mit der Nutzung eines alleinstehendes Bildes von ihm? oder gibt es da unterschiede?

  3. Kerstin

    13. Dezember 2022 at 12:18

    Hallo, das ist alles sehr interessant! Ich habe gerade folgende Frage zu dem Thema: Ich arbeite in einer Organisationsabteilung im öffentlichen Dienst und habe dienstlich über unsere Bibliothek eine Fachzeitschrift abonnieren lassen – mit einer Printausgabe zu meinen Händen und 5 Online-Lizenzen, von denen derzeit nur ich eine nutze. Ich lese aus dienstlichen Gründen diese Zeitschrift, um beim Entdecken relevanter Artikel dies in meine Arbeit einfließen lassen zu können und auch, um andere Bereiche/FK auf neueste Entwicklungen in dieser Thematik auf dem Laufenden halten zu können. Ich würde gern relevante Artikel innerhalb meiner Institution an Führungskräfte weiterleiten oder ggf. auch im Intranet/SharePoint für den innerdienstlichen Gebrauch einstellen (wir sind ca. 1600 Beschäftigte insgesamt, relevant ist es vielleicht für allerhöchstens 150). Benötige ich hierfür – jeweils pro Artikel oder grundsätzlich – die Zustimmung des Verlages oder der Autoren oder habe ich das in gewissem Rahmen mit dem Abo evtl. „mitgekauft“? Früher hat man ja dienstlich abonnierte Zeitschriften in den Umlauf gegeben, so dass es auch unzählige Personen mehr gelesen haben.
    Herzlichen Dank für die Antwort im Voraus.

  4. Michaela

    1. Dezember 2022 at 12:54

    Wie sieht es mit den Schlagzeilen aus? Wenn diese ausgeschnitten wird und etwas dazu gezeichnet werden soll?

  5. Andy

    31. Oktober 2022 at 15:44

    Hallo, eine Frage dazu.
    Eine Zeitung veröffentlicht einen Bezahl (Abo) – Artikel. Wenn ich dieses ABO habe und den Artikel lesen kann, darf ich ihn dann kopieren und unter Quellenangabe auf der eigenen Vereins-Homepage veröffentlichen? GGF. Zeitversetzt?

    Danke vorab.

  6. Claudio

    15. Oktober 2022 at 23:12

    Wie darf eine Institution eine News APP entwickeln die digitale Sicherheit bietet für Verbraucher?
    Wenn es ne eigene oder vorhandene (z.B. RSS-Feed) Schnittstellen oder Hyperlinks benutzt um die Artikel ohne (oder mit) Bilder bei der Nachrichten-Übersicht und Vorab-Auswahl verwertet?

    Was ist erlaubt um es einfach und risikofrei zu halten? Vorallem das in erser Linie der Verbraucher berücksichtig wird im rechtlichen Rahmen

  7. Max

    28. September 2022 at 22:09

    Ich möchte Fotoreportagen aus Zeitungen der 1930er Jahre (Berliner Illustrirte Zeitung, Münchner Illustrierte Presse, Uhu etc.) für eine Publikation verwenden. Sind diese mittlerweile eingestellten und heute mehr als 90 Jahre alten Zeitungen „gemeinfrei“? Die sehr seltenen Zeitungen sind in meinem Besitz, so dass ich die Scans selbst herstellen kann.

  8. Ruth

    30. Juli 2022 at 14:13

    Wer ist denn eigentlich der Urheber? Der Autor oder der Zeitungsverlag? Also wen müsste ich um Erlaubnis fragen?

  9. Sabine

    7. Juli 2022 at 18:19

    Hallo, ich plane die Veröffentlichung eines Buches, in dem ich mich mit meinen Ängsten vor einem möglichen Krieg auseinandersetze. Bestimmte politische Entwicklungen, die mir Angst machen, belege ich dabei mit kurzen Zitaten aus Zeitungen und Büchern, natürlich mit korrekter Quellenangabe, und beziehe mich in meinem Text jeweils darauf. Sollte ich trotzdem bei allen Urhebern persönlich nachfragen, d.h., können sie mir gegebenenfalls das Zitieren auch verbieten, oder erfülle ich mit korrekten Quellenangaben und dem Reflektieren der Texte schon alle Voraussetzungen nach dem Zitatrecht? Außerdem: Kann ich historische Zitate (z.B. alter Philosophen; natürlich auch mit Urheberangabe) auch als Einführung in ein Kapitel oder als Auflockerung einsetzen, ohne dass ich mich in meinem eigenen Text direkt darauf beziehe? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke.

  10. Stefan

    9. Juni 2022 at 6:34

    Ich erarbeiten z. Zt. eine Studie über Kommunalpolitik in der Weimarer Republik und benutze als Quellen auch damalige Tageszeitungen, wobei viele in der NS-Zeit ihr Erscheinen eingestellt haben. Meine Frage: Was habe ich bei Urheberrecht zu beachten?

  11. Gitta

    2. Februar 2022 at 19:01

    Kann ich zu einem Thema Zitate aus verschiedenen Zeitungsartikeln (unter Angabe von Namen: Zeitung/Autor, Titel, Seite, Datum) zusammenstellen und auf einen von Mitgliedern benutzten Blog stellen, um damit in eine Diskussion einzuführen, ohne durch einen eigenen rahmenden Text meine Meinung dazu zu geben?

    Kann ich mich also schriftlich der von mir ausgewählten Textstellen als Anregung bedienen, oder muss ich jede Autor*in erst anfragen?

  12. Heikor

    22. Oktober 2021 at 0:03

    Interessanter ist ja mittlerweile vielleicht das Recht eines Journalisten, gegen den Willen des Verlegers ein Werk zu schaffen. Das Recht der Zeitungen…

  13. Uwe

    15. Oktober 2021 at 12:49

    Hallo,
    wie würde es mit dem Urheberecht aussehen, wenn ich beispielsweise Artikel aus spanischen Zeitungen ins deutsche übersetze und dann auf einer Webseite publizieren möchte.
    Gilt für derartige Übersetzungen das Urheberrecht entsprechend den obigen Informationen, oder gibt es dazu Besonderheiten?
    Danke für einen Tipp
    Gruß
    Uwe

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Oktober 2021 at 11:47

      Hallo Uwe,
      für die Bearbeitung und Übersetzung von urheberrechtlich geschützten Werken wird in der Regel das Einverständnis des Urhebers benötigt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  14. Torsten

    5. August 2021 at 9:45

    Wenn ich einen Artikel schreibe der dann gegen ein kleines Honorar in der Zeitung veröffentlicht wird, habe ich dann noch das Urheberrecht?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. August 2021 at 9:24

      Hallo Torsten,
      das Urheberrecht ist nicht übertragbar.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  15. Ulrike

    23. Juni 2021 at 3:13

    Hallo
    Darf man in einer geschlossenen Facebookgruppe ganze Zeitungsartikel abfotografieren und veröffentlichen oder digitale Zeitungsartikel, die bei der jeweiligen Zeitung hinter einer Bezahlschranke liegen, veröffentlichen? Normalerweise werden diese Artikel dann von den Gruppenmitgliedern gelesen und auch selber weiter über andere SocialMedia-Kanäle verteilt.

    LG Ulrike

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      25. Juni 2021 at 9:05

      Hallo Ulrike,
      besteht zwischen den Mitgliedern von geschlossenen Gruppen auf Facebook kein enger persönlicher Kontakt, gelten diese laut aktueller Rechtsprechung als öffentlich. Wie sich dies in Ihrem Fall gestaltet, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  16. Tomas

    10. Juni 2021 at 9:59

    Wir haben in auf unserem Vereinsgelände (von außen sichtbar) einen Schaukasten, in dem wir gerne die Platzierungen und Artikel über Wettkämpfe der Lokalpresse aushängen wollen. Wenn ich es richtig verstanden habe, können wir reine Sachbeschreibungen ausschneiden und aushängen, nur bei Artikeln mit mehr „schöpferischer“ Arbeit geht das nicht, oder?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      11. Juni 2021 at 11:44

      Hallo Tomas,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten direkt an die Zeitungen und fragen Sie dort nach, inwieweit ein Aushang erlaubt ist.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  17. Anke

    8. Juni 2021 at 9:13

    Wie sieht es mit dem Zitieren von Überschriften aus der Zeitung in einem Kurzfilm aus? Natürlich unter Angabe der Zeitung und Veröffentlichungsdatum…

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      11. Juni 2021 at 11:41

      Hallo Anke,
      eine pauschale Einschätzung ist uns dazu nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  18. Friedberger

    22. Mai 2021 at 19:10

    Hat sich bei Kioskzeitschriften etwas geändert? Dürfen Bibliotheken Scans von Artikeln, die vor 1940 erschienen sind anfertigen und versenden?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      28. Mai 2021 at 15:59

      Hallo Friedberger,
      grundsätzlich dürfen Bibliotheken für Zwecke der Zugänglichmachung, Indexierung, Katalogisierung, Erhaltung und Restaurierung Werke digitalisieren. Konkrete Informationen zu Zeitschriften liegen uns nicht vor.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  19. Kristina

    16. April 2021 at 12:43

    Guten Tag, wie verhält es sich mit Artikeln, die freiberuflich im Auftrag einer Zeitung verfasst worden sind. Ist der Autor der Urheber oder liegen die Urheberrechte bei der Zeitung? (Ohne Vertragsunterzeichnung, ausschl. MA-Fragebogen)
    Liebe Grüße und Danke

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 14:19

      Hallo Kristina,
      das Urheberrecht bleibt in Deutschlang grundsätzlich beim Schöpfer des Werkes. Dritten können aber über Nutzungsrechte verfügen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  20. Robert

    31. März 2021 at 13:56

    Wie sieht es mit zitierten O-Tönen in Zeitungsartikeln aus? Eine Zeitung holt also O-Töne z.B. von Politikern ein und strickt daraus eine Meldung. Ich berichte über diese Meldung und zitiere selbst ausschließlich die Äußerungen Dritter, die in der Meldung wörtlich zitiert werden, diese allerdings vollständig. Zulässig?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      31. März 2021 at 15:36

      Hallo Robert,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  21. Martina

    26. März 2021 at 9:56

    Hallo Urheberrechts-Team,

    wenn ich als Künstler teile von Zeitungsartikeln oder Buchseitenfetzen als Hintergrund für ein Bild verwende, stellt das dann auch eine Urheberrechtsverletzung dar? Es sind nur einzelne Seitenfetzen und ggf. nicht erkennbar woher die Seite stammt?!

    Viele Grüße

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      27. April 2021 at 13:28

      Hallo Martina,
      eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich.

      Ihr Team von urheberrecht.de

    2. Erich

      19. Dezember 2021 at 21:12

      Hallo!
      Darf ich eingescannt Zeitungsartikel aus den 1870er Jahren und früher die von der bay. Staatsbibliothek im Internet angeboten werden auf meiner Homepage abbilden? Viele Grüße

      1. urheberrecht.de Beitragsautor

        7. Januar 2022 at 16:02

        Hallo Erich,
        wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die verantwortliche Institution.

        Ihr Team von urheberrecht.de

  22. Katherine

    15. März 2021 at 12:31

    Hallo Urheberrecht Team,

    wie sieht es mit Sprachunterricht in der Industrie oder an der Universität aus? Darf man einen Zeitungsartikel (aus Deutschland oder aus dem Ausland) in der Gruppe lesen und diskutieren z.B um neue Vokabeln zu erwerben?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 15:20

      Hallo Katherine,
      zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen laut Urheberrecht in der Regel urheberrechtlich geschützte Inhalte genutzt werden. Bei einzelnen Beiträgen aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift und sonstigen Werken geringen Umfangs ist dies in vollem Umfang möglich. Ansonsten nur 15 Prozent eines Werkes.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Katherine

        8. April 2021 at 8:58

        Danke! Und in der Industrie, z.B kein Bildungseinrichtung aber eine private Firma?

        1. urheberrecht.de Beitragsautor

          27. April 2021 at 14:00

          Hallo Katherine,
          für Bildungseinrichtungen gelten besondere Vorschriften, sodass das Einverständnis des Urhebers nicht eingeholt werden muss. Liegt hingegen eine reguläre Verwertung vor, verlangt der Gesetzgeber den Erwerb entsprechender Nutzungsrechte.

          Ihr Team von urheberrecht.de

  23. Maria

    3. März 2021 at 10:26

    Wie sieht es aus, wenn ich als Vereinsvorstand einen eingescannten Artikel in einem geschlossenen Intranet poste und ihn damit den Vereinsmitgliedern zur Verfügung stelle? Der Bereich ist nur für Mitglieder mit Passwort zugänglich.
    Oder andere Frage: wie sieht es beim Versenden eines Anhangs per E-Mail an die Vereinsmitglieder aus?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. März 2021 at 14:52

      Hallo Maria,
      ob in diesem Fall noch von einer Privatkopie die Rede ist, hängt vor allem von der Personenanzahl ab, der Sie den Artikel zur Verfügung stellen.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  24. Anne

    3. Februar 2021 at 11:50

    Eine Zeitung hat einen Bericht veröffentlich und der Autor wurde dafür bezahlt. Kann ebendiese Zeitung diesen Bericht irgenwann wieder im gleichen Medium veröffentlichen?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      19. Februar 2021 at 13:55

      Hallo Anne,
      hierbei kommt es wohl vor allem auf die Vereinbarungen zwischen Autor und Zeitung an.

      Ihr Team von urheberrecht.de

  25. Andi

    19. Dezember 2020 at 14:58

    Wie steht es mit dem Posten von Zeitungsartikeln in politischen Diskussionen, wenn diese inhaltlich diskutiert und die enthaltenen Themen politisch-inhaltlich bearbeitet werden? Ein Verstoß gegen das Urheberrecht – oder keiner?

    1. urheberrecht.de Beitragsautor

      22. Januar 2021 at 15:17

      Hallo Andi,
      setzen Sie sich in einem eigenen Werk mit fremden Inhalten auseinander, ist das Zitieren in Teilen in der Regel erlaubt. Für die Veröffentlichung gesamter Artikel benötigen Sie gemäß Urheberrecht das Einverständnis des Urhebers.

      Ihr Team von urheberrecht.de

      1. Greiner

        8. April 2021 at 14:15

        Hallo, ich erstelle eine Chronik für ein Café in Buchform. In dieser sind alte Fotos und alte Zeitungsartikel, die ich eingescannt habe, abgebildet von z. B. der Eröffnung vor 30 Jahren. Darf man die alten eingescannten Artikel abdrucken oder muss man den Urheber nennen? Reicht es, wenn man als Quellenangabe die Zeitung nennt?

        1. urheberrecht.de Beitragsautor

          27. April 2021 at 14:05

          Hallo Greiner,
          für die Verwertung urheberrechtlicher Werke ist in der Regel das Einverständnis der Urheber einzuholen.

          Ihr Team von urheberrecht.de

      2. oliver

        12. Januar 2022 at 12:21

        Also angenommen man schreibt einen Blogeintrag zerreißt dabei einen Artikel von evtl. spiegelonline.de in dem Absätze aus dem Artikel die in einem agrumentativen Zusammenhang für den Verriß stehen, zitiert werden.

        Spiegelonline, kann sich in dem hypothetischen Fall nicht gegen den Verriß durch Urheberrechteschutz währen?

        1. urheberrecht.de Beitragsautor

          27. Januar 2022 at 11:42

          Hallo Oliver,
          auch dem Zitat sind grenzen gesetzt. So muss die Nutzung des fremden Werkes in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt sein.

          Ihr Team von urheberrecht.de

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