DALL-E und das Urheberrecht: Was ist zu beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Programme, die mithilfe von künstlicher Intelligenz arbeiten, können den Alltag auf vielfältige Weise beeinflussen und erleichtern. Mit dem Bildgenerator DALL-E kann zum Beispiel jeder Nutzer zu einem Künstler werden, der neue Werke erschafft. Doch unterliegen die Bilder von DALL-E dem Urheberrecht?

Kann eine KI wie DALL-E das Urheberrecht an den generierten Bildern besitzen?
Kann eine KI wie DALL-E das Urheberrecht an den generierten Bildern besitzen?

FAQ: Urheberrecht bei DALL-E

Was ist DALL-E?

Bei DALL-E und dem Nachfolger DALL-E 2 handelt es sich um Online-Programme, die mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) Bilder generieren. Grundlage dafür bilden Aufforderungen, welche die Nutzer als Text bereitstellen.

Werden die Bilder von DALL-E durch das Urheberrecht geschützt?

Grundsätzlich unterliegen die Bilder von DALL-E und DALL-E 2 nicht dem Urheberrecht, da in Deutschland gemäß Urheberrechtsgesetz nur Werk, bei denen es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt, einen entsprechenden Schutz genießen.

Wer hat die Rechte an DALL-E-Bildern?

Gemäß den Nutzungsbedingungen (Stand 05.2023) liegen die Nutzungsrechte bei den Nutzern des Programms. Diese erlauben neben einer privaten Verwendung auch den kommerziellen Einsatz der generierten Bilder.

Wie ist es bei DALL-E um das Copyright bestellt?

Schützt das Urheberrecht ein DALL-E-Bild?
Schützt das Urheberrecht ein DALL-E-Bild?

Bei DALL-E und der Weiterentwicklung DALL-E 2 handelt es sich um eine bildgenerierende künstliche Intelligenz des Unternehmens OpenAI. Das Programm erzeugt auf Basis einer Textbeschreibung (Prompt) Bilder. Dabei gilt: Je präziser und detaillierter die Informationen, desto exakter ist das Ergebnis der KI. Darüber hinaus ist auch eine Bearbeitung bestehender Bilder möglich.

Damit das Programm neue Bilder generieren kann, wurde es mithilfe einer großen Datenbank trainiert, die Zusammenhänge zwischen Textbeschreibung und Bild zu erkennen. Die Bilder werden dabei zufällig erzeugt, sodass es keine identischen Ergebnisse gibt. Doch gilt die KI deshalb als Urheber der Bilder?

Auf diese Frage liefert ein Blick in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Antwort. Denn unter § 2 Abs. 2 des Gesetzestextes heißt es:

Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Damit Bilder durch das Urheberrecht geschützt sind, müssen diese laut Gesetz aus einer persönlichen Tätigkeit hervorgehen und von Menschen erschaffen sein. Bei der Verwendung von DALL-E generiert allerdings eine KI das Bild. Somit kann DALL-E kein Urheberrecht an den erschaffenen Grafiken besitzen. Gleichzeitig kann aber auch der Nutzer des Programms nach aktueller Rechtslage keinen Urheberrechtsschutz geltend machen, da die Texteingabe für eine schöpferische Tätigkeit nicht ausreicht und das Ergebnis auf dem Zufall beruht.

Übrigens! Die Bezeichnung DALL-E geht aus den Namen des spanischen Malers Salvador Dalí und des animierten Roboters Wall-E aus dem gleichnamigen Pixar-Film zusammen.

Wer besitzt die Rechte an den DALL-E-Bildern?

Auch wenn die Bilder von DALL-E nicht dem Urheberrecht unterliegen, stellt sich die Frage, inwieweit eine Verwertung möglich ist. In den Nutzungsbedingungen äußert sich das verantwortliche Unternehmen OpenAI wie folgt:

Subject to your compliance with these Terms, OpenAI hereby assigns to you all its right, title and interest in and to Output. This means you can use Content for any purpose, including commercial purposes such as sale or publication, if you comply with these Terms.

[Unter der Voraussetzung, dass Sie diese Bedingungen einhalten, überträgt OpenAI Ihnen hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf den Output. Dies bedeutet, dass Sie den Inhalt für jeden Zweck nutzen können, einschließlich kommerzieller Zwecke wie Verkauf oder Veröffentlichung, wenn Sie diese Bedingungen einhalten.]

Für die Verbreitung von Bildern von DALL-E ist ein Copyright-Vermerk oder sonstiger Hinweis auf die KI erforderlich.
Für die Verbreitung von Bildern von DALL-E ist ein Copyright-Vermerk oder sonstiger Hinweis auf die KI erforderlich.

Demnach liegen die Rechte für eine Verwertung der mithilfe von DALL-E generierten Bilder beim jeweiligen Nutzer, wobei auch eine kommerzielle Verwendung möglich ist. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die geltenden Nutzungsbedingungen eingehalten werden. So dürfen unter anderem keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, etwa indem Fotos von Menschen des öffentlichen Lebens durch die KI bearbeitet werden. Darüber hinaus gilt es bei der Nutzung von DALL-E auch das Urheberrecht anderer Personen zu beachten.

Um transparent mitzuteilen, dass ein Bild durch die KI erzeugt wurde, können Nutzer darüber hinaus mit einem entsprechenden Copyright-Vermerk auf DALL-E hinweisen. Denn OpenAI schreibt vor, dass Nutzer insbesondere bei der Verbreitung über Social Media darüber informiert werden, dass der jeweilige Inhalt mithilfe von künstlicher Intelligenz erzeugt wurde.

DALL-E und das Urheberrecht – kurz und kompakt

Werden Bilder mit dem Programm DALL-E, welches auf einer künstlichen Intelligenz beruht, erzeugt, sind diese nicht durch das Urheberrecht geschützt. Nutzer erhalten allerdings die Nutzungsrechte an den von ihnen generierten Bildern und können diese dadurch auch kommerziell nutzen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

5 Gedanken zu „DALL-E und das Urheberrecht: Was ist zu beachten?

  1. Marco

    4. November 2023 at 16:33

    Vielen Dank für den Beitrag. Somit dürfen mit Dall-E generierte Bilder kommerziell genutzt werden. Wie verhält es sich mit dem Bing Image Creator? Dieser nutzt die Dall-E 3 Technologie. In den Nutzungsbedingungen ist aber eine kommerzielle Nutzung untersagt. Gelten in dem Fall also die Nutzungsbedingungen vom Bing Image Creator, obwohl er die Dall-E 3 Technologie nutzt?

    Ich bin etwas irritiert, weil man die Bilder kommerziell nutzen darf, wenn man Dall-E über Chat GPT nutzt. Vielleicht kann hier jemand für ein wenig Klarheit sorgen? Vielen Dank!

    1. Matt

      11. Februar 2024 at 20:26

      Das würde mich auch interessieren.

  2. Ron

    5. Juli 2023 at 9:27

    Sehr interessanter und wichtiger Beitrag. Mir stellt sich jetzt nur noch die Frage: Wie verhält es sich, wenn ich ein Bild mithilfe von KI generieren lasse und dieses Bild dann abmale, um es anschließend zu veröffentlichen? Ich bin ja dann der Urheber des abgemalten Bildes, oder nicht?

    1. Stefanie

      29. August 2023 at 15:05

      Das ist wohl zu einfach gedacht. Man wird auch nicht zum Urheber der MonaLisa, nur weil man das Bild abgemalt hat 😉 Ich nehme an, auch beim abmalen eines KI-Bildes wird die schöpferische Tätigkeit nicht ausreichend sein, es sei denn man hat es kreativ noch seinen eigenen Vorstellungen angepasst und weicht von der KI-Vorlage ab.

      1. Frank

        12. Februar 2024 at 11:54

        Ich hätte dazu noch eine Frage. Wenn ich z.B. aus 4 verschiedenen in KI erstellten Bildern z.B. in Photoshop oder auch mit dem Pinsel in der Hand auf Leinwand, ein neues Werk erschaffe, das eine ganz neue Botschaft beinhaltet. Werde ich dann zum Urheber ?

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