Was ist das Folgerecht im Urheberrecht?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Folgerecht ist der gesetzliche Anspruch des Urhebers eines Originalwerks der bildenden Künste oder eines Lichtbildwerks, am Erlös aus jedem Weiterverkauf seines Werks beteiligt zu werden.

Es sichert bildenden Künstlern also eine finanzielle Beteiligung am Weiterverkauf ihrer Werke zu und sorgt so für eine fairere Verteilung der Wertsteigerung. Somit ist das Folgerecht Teil vom Urheberrecht und stellt eine nachträgliche Vergütung für die schöpferische Leistung dar.

Besonders relevant ist das Folgerecht in der Kunst.
Besonders relevant ist das Folgerecht in der Kunst.

FAQ: Folgerecht im Urheberrecht

Was bedeutet der Begriff „Folgerecht“?

Das Folgerecht ist der gesetzliche Anspruch eines Künstlers, am Erlös aus dem Weiterverkauf seines Originalwerks beteiligt zu werden. Die genaue Bedeutung erklären wir hier.

Welcher Gesetzestext definiert das Folgerecht?

Das Folgerecht ist im deutschen Urheberrechtsgesetz in § 26 verankert. Diese Liste veranschaulicht die Kernpunkte.

Wie hoch ist die Folgerechtsabgabe?

Die Höhe der Abgabe ist gestaffelt und beträgt zwischen 4 % für Verkaufserlöse bis 50.000 € und 0,25 % für Erlöse über 500.000 €. In dieser Tabelle führen wir diese Staffelung genauer auf.

Was ist die Rechtsgrundlage des Folgerechts?

Folgerecht: Welche Bedeutung steckt hinter dem Begriff.
Folgerecht: Welche Bedeutung steckt hinter dem Begriff.

Die Rechtsgrundlage zum Folgerecht legt § 26 UrhG fest. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und den Umfang des Anspruchs. Das Folgerecht legt laut Urheberrecht somit die Regeln fest, die für den Kunsthandel bindend sind.

Die Kernpunkte des Paragraphen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Wird ein Originalkunstwerk über den professionellen Kunsthandel (Händler, Auktionshaus) weiterverkauft, erhält der Künstler einen Anteil am Erlös.
  • Der Anteil wird vom Netto-Verkaufspreis, also dem Preis ohne Steuern, berechnet.
  • Der beteiligte Kunsthändler oder Versteigerer haftet mit, um den Anspruch des Künstlers zu sichern – die sogenannte „gesamtschuldnerische Haftung“.
  • Liegt der Verkaufspreis unter 400 Euro, entfällt die Pflicht zur Abgabe.
  • Auf das Folgerecht kann im Voraus nicht verzichtet werden, es ist unveräußerlich.
  • Ansprüche auf Auskunft und Zahlung müssen durch eine Verwertungsgesellschaft (z. B. VG Bild-Kunst) geltend gemacht werden.
  • Werke der Baukunst und der angewandten Kunst sind vom Folgerecht ausgenommen.

Wann entfällt das Folgerecht laut Urheberrecht?

Die Folgerechtsausgabe ist je nach Verkaufserlös gestaffelt.
Die Folgerechtsausgabe ist je nach Verkaufserlös gestaffelt.

Es gibt einige Ausnahmen, die vom Folgerecht laut Urheberrecht ausgenommen sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Folgerechtspflicht beginnt erst mit dem Zweitverkauf eines Werkes, Erstverkäufe fallen also nicht darunter
  • Ein Verkauf zwischen zwei Privatpersonen, bei dem kein Händler, Galerist oder eine andere Person des Kunstmarkts vermittelt
  • Geringwertige Verkäufe unter 400 Euro
  • Posthume (nach dem Tod des Künstlers erstellte) Güsse oder Abzüge sowie bestimmte Kommissionsverkäufe bei Auflagenkunst

Wie hoch ist die Folgerechtsabgabe in der Kunst?

Die Höhe der Abgabe beim Folgerecht ist laut Urheberrecht gestaffelt und berechnet sich prozentual am Nettoverkaufserlös. § 26 UrhG sieht diese Staffelung wie folgt vor:

VerkaufserlösesAnteil in %
bis zu 50.000 €4 %
50.000,01 € – 200.000 €3 %
200.000,01 € – 350.000 €1 %
350.000,01 € – 500.000 €0,5 %
über 500.000 €0,25 %

Die Gesamtsumme der Abgabe ist auf 12.500 € gedeckelt. Diese Regelung stellt sicher, dass die Belastung für den Kunstmarkt verhältnismäßig bleibt.

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Über den Autor

Sascha Münch
Sascha Münch

Sascha Münch hat sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen und im Anschluss am OLG Celle sein Referendariat absolviert. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 2019 wurde er zudem zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. In seinen Texten beantwortet er umfassende Fragen zum Urheberrecht.

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