Burst! – Kompakter Client mit viel Kraft

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 17. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Viele Internetnutzer haben, was Programme und Plattformen angeht, so ihre Vorlieben. Da ist es verständlich, dass dies auch auf Filesharing-Programme zutrifft. Für einige steht die Geschwindigkeit im Vordergrund, für andere die Einfachheit der Anwendung oder die Kompaktheit der Software. Burst! stellt solch eine kompakte und schlichte Option dar.

Daten finden auf schnellem Wege: Burst! erledigt das in Lichtgeschwindigkeit.
Daten finden auf schnellem Wege: Burst! erledigt das in Lichtgeschwindigkeit.

FAQ zu Burst!

Droht bei Burst eine Abmahnung?

Werden geschützte Werke herunterladen und über Burst! geteilt, kann das durchaus eine Abmahnung zur Folge haben. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Urheberrechtsverletzung, da üblicherweise weder der Anbieter noch der Downloader die Rechte an den Werken besitzen.

Wie sollten sich Nutzer bei einer Abmahnung verhalten?

Betroffene, die aufgrund der Nutzung von Burst! eine Abmahnung erhalten haben, sollten diese nicht ignorieren. In einem solchen Fall ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren und mit diesem die richtige Vorgehensweise zu besprechen.

Verursacht eine Abmahnung Kosten?

Ja, dies ist in der Regel der Fall. Denn der Rechteinhaber fordert mithilfe der Abmahnung Schadensersatz. Gleichzeitig muss der Rechtsverletzer häufig die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.

Was ist die Burst!-Software genau?

Bei der Nutzung der Burst!-Software sollten Anwender Vorsicht walten lassen.
Bei der Nutzung der Burst!-Software sollten Anwender Vorsicht walten lassen.

Burst! ist ein Torrent-Client für Windows, der im BitTorrent-Netzwerk nach Inhalten sucht. Die Nutzeroberfläche ist relativ einfach gestaltet und erinnert etwas an das Aussehen von Windows 95. Das Programm hat wenig zusätzliche Funktionen, bietet jedoch viele Einstellungsmöglichkeiten, die Nutzern helfen, Daten schnell und einfach zu suchen. Um alle Einstellung bei Burst! vornehmen zu können, bedarf es einiges an Wissen. Daher ist die Software an sich ist eher etwas für Fortgeschrittene oder Computerliebhaber.

Wie eine Vielzahl an Filesharing-Programmen nutzt auch Burst! das Peer-to-Peer-Prinzip. Die Suchanfragen der Anwender werden hier von Rechner zu Rechner weitergeleitet, bis der gewünschte Inhalt gefunden ist. Die dazu notwendige Torrent-Datei spürt im Netzwerk die Rechner auf, die den Inhalt anbieten und lädt diese von den verschiedenen Quellen in Form von Fragmenten herunter. Burst! setzt diese Sequenzen dann wieder zu einer Datei zusammen.

Die Software nutzt verschiedene Kerne auf bestimmten Servern, die die Verbindung mit dem Netzwerk und den anderen Nutzern aufbaut. Diese Kerne sind über Burst! kombinierbar, was eine Vielzahl an Verbindungsmöglichkeiten schafft. Allerdings müssen Nutzer dies über die Einstellungen selbst veranlassen. Gleichzeitig mit dem Herunterladen der Daten werden die Anwender selbst zu Anbietern. Das heißt, andere Nutzer können über Torrents die Inhalte vom Rechner des Anwenders beziehen. Das kann zum Beispiel dann problematisch werden, wenn die weiterverbreiteten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.

Droht bei Burst! eine Abmahnung?

Filesharing ist in Deutschland nicht illegal. Privatpersonen und auch Firmen nutzen Filesharing-Netzwerke, um Daten schnell und einfach verteilen zu können. Daher ist die Anwendung eines Torrent-Clients wie Burst! an sich auch nicht untersagt. Wichtig ist hier, darauf zu achten, dass die heruntergeladenen und getauschten Daten nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Über Burst! kann ein Download auch eine Abmahnung zur Folge haben.
Über Burst! kann ein Download auch eine Abmahnung zur Folge haben.

Es sollte daher allen bewusst sein, dass die aktuellsten Serien oder die neusten Kinofilme nicht auf legalem Wege kostenlos verfügbar sind und hier mit großer Wahrscheinlichkeit eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Da über Burst! diese Inhalte dank Peer-to-Peer dann auch weiterverbreitet werden, kann in diesem Fall nicht nur eine Abmahnung wegen des Herunterladens erfolgen, sondern auch aufgrund der widerrechtlichen Verbreitung von geschützten Werken. Darüber hinaus sind Schadensersatzforderungen in solchen Fällen ebenfalls nicht selten. In der Regel werden Nutzer anhand ihrer Internetprotokoll-Adresse (IP) ausfindig gemacht. Diese Daten speichert ein Client wie Burst! oftmals, auch wenn Nutzer dies über die Einstellungen regeln können. Über eine IP-Rückverfolgung können die Behörden zumindest den Inhaber des Internetanschlusses ermitteln.

Burst! – kurz und kompakt

Burst! ist ein kleines, relativ unbekanntes Programm, welches beim Filesharing eher auf Funktionalität setzt und die Visualität hinten anstellt. Dieser einfache Torrent-Client benötigt wenig Speicherplatz und bietet vereinfachte Suchmöglichkeiten. Nutzer sollten jedoch beachten, dass ein über Burst! durchgeführter Download durchaus zu einer Abmahnung führen kann.

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Redaktionsmitglied bei urheberrecht.de. Bereits während des Studiums der Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam konnte sie redaktionelle Erfahrungen im Bereich Internetrecht sammeln. Diese bringt sie hier bei Ratgebern zu Themen wie Streaming und Torrents ein.

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