Letzte Aktualisierung am: 19. April 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Besonders beim Ansehen nicht jugendfreier Inhalte möchten sich Nutzer sicher und unbeobachtet fühlen. Sind die Angebote dann noch vielfältig und kostenlos, wähnen sich nicht wenige am Ziel ihrer Träume. Streaming-Plattformen wie Tube 8 ermöglichen es, erotische bis pornographische Videos und Live-Streams kostenfrei anzusehen.
Inhalt
FAQ zu Tube 8
Das Streaming an sich ist legal, sofern die angesehenen Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind. Die meisten Videos, die Nutzer selbst herstellen und bei Tube 8 zum Streamen hochladen, sind in der Regel zulässig. Bei Werken, die dem Urheberrecht unterliegen, kann die Sachlage jedoch anders aussehen.
Die Nutzung des Streams auf Tube 8 wird normalerweise nicht strafrechtlich verfolgt. Mit einer Abmahnung ist derzeit eher nicht zu rechnen, wenn Nutzer sich Videos über diese Plattform ansehen. Werden Videos jedoch heruntergeladen, ist auch bei Tube 8 eine Abmahnung möglich – vor allem, wenn die IP-Adresse durch die Webseite gespeichert wurde.
Ja, denn der Geschädigte kann damit seinen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen. Darüber hinaus kann er die Kosten für seinen Anwalt einfordern.
Was ist Tube 8? Ist es legal?
Über die Webseite Tube 8 ist an Erotik leicht heranzukommen. Wie bei vielen Plattformen dieser Art können sich Besucher ein Benutzerkonto anlegen und eigene Videos hochladen oder auch nur Inhalte ansehen. Für das reine Streaming-Angebot ist kein Konto notwendig.
Die angesehenen Videos werden beim Streaming nicht heruntergeladen, sondern sind nur online über einen Server verfügbar. Nur Fragmente der Dateien finden sich in den temporären Ordnern der Computer. Einige Programme ermöglichen jedoch das Herunterladen von gestreamten Inhalten, sodass Nutzer hier sicher sein sollten, dass es sich nicht um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt.
Wann genau droht bei Tube 8 eine Abmahnung
Besucher von Streaming-Webseiten fühlen sich in der Regel sicher. Sie nehmen an, da kein Download stattfindet, dass keine Abmahnung drohen kann. Doch ist dem wirklich so? Plattformen wie Tube 8 bieten neben von Amateuren erstelltem Material auch Inhalte an, die dem Urheberrechtsgesetz nach geschützt sind. Grundsätzlich ist Streaming auf diesen Webseiten in Deutschland nicht grundsätzlich untersagt.
Das reine Ansehen der Inhalte zieht im Normalfall eher keine Abmahnung nach sich. Denn die kurzzeitige Vervielfältigung für private Zwecke ist nach dem Urheberecht § 44a zulässig. Die Rechtsprechung kann sich jedoch zukünftig ändern. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 26.04.2017 bestimmt, dass auch die bewusste Nutzung von Streams geschützter Inhalte illegal ist.
Allerdings kann es recht schwer sein als Verbraucher zu wissen, wann Inhalte geschützt sind und wann es sich beispielsweise um Amateurvideos handelt, die von Nutzer selbst eingestellt wurden. Üblicherweise wird der Anbieter der geschützten Werke verantwortlich gemacht. Laden sich Nutzer allerdings Inhalte von Tube 8 herunter, kann es sich dann ebenfalls um eine Urheberrechtsverletzung handeln, was eine Abmahnung und auch Schadensersatzforderungen zur Folge haben kann.
Tube 8 – kurz und kompakt
Tube 8 ist eine reine Streaming-Webseite, auf der Nutzer sich nicht jugendfreie Videos ansehen können. Der Dienst wird vom gleichen Anbieter betrieben, der auch das durch eine Abmahnwelle bekannte RedTube unterhält. Sind die gestreamten Inhalte urheberrechtlich geschützt, kann unter Umständen eine Abmahnung bei Tube 8 drohen.