Langjährige Auseinandersetzung beigelegt

Nach einer fast zehnjährigen rechtlichen Auseinandersetzung kamen die IM, ein Zusammenschluss aus Herstellern und Importeuren von Speichermedien, und die ZPÜ zu einer Übereinkunft. Daraus resultiert ein Gesamtvertrag über die Urheberrechtsabgabe für CDs und DVDs für die Zeit ab dem Januar 2018 mit den folgenden Abgaben:
- einfach beschreibbare CD: 1,25 Cent
- mehrfach beschreibbare CD: 2,5 Cent
- einfach beschreibbare DVD mit 4,7 GB: 2,5 Cent
- einmal beschreibbare DVD Dual Layer mit 8,5 GB: 5 Cent
- mehrfach beschreibbare DVD mit 4,7 GB: 5 Cent
- mehrfach beschreibbare DVD mit 9,4 GB: 10 Cent
Welche Vereinbarungen die Hersteller und Importeure für die vergangenen Jahre mit der ZPÜ getroffen haben und welche Summe dabei gezahlt wurde, ist nicht bekannt.
Wie hoch fällt die Pauschalabgabe aus?

Grundsätzlich wird für alle Medien und Geräte, welche eine Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ermöglichen, eine Urheberrechtsabgabe erhoben. Neben CDs und DVDs betrifft dies zum Beispiel Computer bzw. Festplatten, Handys, USB-Sticks und Videokassetten.
Die Verbraucher zahlen die Pauschalabgabe als Teil des Kaufpreises für das jeweilige Produkt. Dabei kann die Summe je nach Gerät oder Medium variieren. Einige Beispiele für die Höhe der Urheberrechtsabgabe zeigt die nachfolgende Tabelle:
Gerät/Medium | Abgabe in Euro (ohne USt) |
---|---|
PC | ab 15,19 |
MP3-Player | 5,00 |
Mobiltelefon mit Touchscreen und mind. 8 GB Speicher | 36,00 |
USB-Stick mit weniger als 4 GB | 0,91 |
USB-Stick mit mehr als 4 GB | 1,56 |
TV mit HDD | 34,00 |
Tintenstrahldrucker | 5,00 |
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