Anwaltskosten bei Filesharing: Womit müssen Sie rechnen?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die moderne Technik ermöglicht die Veröffentlichung und Vervielfältigung von urheberrechtlichen Werken mit nur wenigen Klicks. Allerdings erfolgt die Verbreitung dabei nicht immer auf legalen Wegen, wie zum Beispiel beim Filesharing. Da eine Urheberrechtsverletzung kein Kavaliersdelikt ist, müssen die Täter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Häufig wird dafür eine Abmahnung verschickt, mit der auch eine Unterlassungserklärung und eine Rechnung über die Anwaltskosten bei Filesharing einhergehen.

Aufgrund der Anwaltskosten kann Filesharing ein teures Vergnügen sein.
Aufgrund der Anwaltskosten kann Filesharing ein teures Vergnügen sein.

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FAQ zu den Anwaltskosten bei Filesharing

Können neben den Kosten für einen Anwalt bei Filesharing und dem Schadensersatz noch weitere Ausgaben anfallen?

Für die Rechtsverfolgung im Internet ist in den meisten Fällen eine Auskunft der Internetprovider notwendig. Dabei führt die IP-Adresse zum Inhaber des Internetanschlusses, ähnlich wie durch das Kfz-Kennzeichen der Fahrzeughalter ermittelt wird. Für diese Ermittlungen wird ein gerichtliches Auskunftsverfahren eingeleitet, wodurch weitere Kosten anfallen. Die gerichtliche IP-Abfrage schlägt dabei mit 200 Euro zu Buche. Hinzukommen außerdem noch weitere Kosten für einen Anwalt.

Ich kann meine Kinder nicht ständig überwachen. Wie kann ich trotzdem sicherstellen, dass ich nicht als Störer hafte?

Eltern sollten ihre Kinder über die Risiken der Internetnutzung aufklären. Neben Themen wie Mobbing oder der Kontaktaufnahme durch fremde Personen, sollten dabei auch die Gefahren bei der Nutzung von Filesharing-Diensten thematisiert werden. Durch diese Aufklärung müssen Sie zwar die Anwaltskosten bei Filesharing zahlen, ein Anspruch auf Schadensersatz besteht aber nicht.

Wann verjährt eine Filesharing-Abmahnung?

In der Regel verjähren die Forderungen einer Abmahnung – zu denen auch die Anwaltskosten bei Filesharing zählen – nach drei Jahren. Diese Frist beginnt allerdings erst zum Ende des Jahres, sodass eine Abmahnung von 03. Mai 2015 erst zum 31. Dezember 2018 verjährt.

Warum kann Filesharing illegal sein?

Filesharing: Neben den Anwaltskosten fällt auch noch der Schadensersatz an.
Filesharing: Neben den Anwaltskosten fällt auch noch der Schadensersatz an.

Als Filesharing wird eine Möglichkeit bezeichnet, mit der Dateien online getauscht werden können. Ein solcher Austausch ist dabei nicht grundsätzlich illegal, denn vielmehr kommt es darauf an, welche Inhalte dabei zwischen verschiedenen Computern übertragen werden.

Handelt es sich dabei zum Beispiel um Fotos, deren Urheber Sie sind oder andere Werke, die Sie geschaffen haben, dann können Sie gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) auch darüber entscheiden in welcher Art und Weise diese verbreitet werden. Legal ist das Filesharing ebenso bei kreativen Schöpfungen, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist oder wenn der Urheber der Verbreitung ausdrücklich zugestimmt hat.

Bieten Sie allerdings fremde Musik, Spiele, Serien oder Filme ohne das Einverständnis des Rechteinhabers mittels Filesharing in einer Tauschbörse an, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Problematisch ist die Verwendung solcher Tauschbörsen vor allem dadurch, dass durch den Download einer Datei meist auch automatisch ein Upload erfolgt und Sie dadurch als Anbieter dieser Werke mit urheberrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Aus diesem Grund können auch Personen, die vermeintlich nur Inhalte heruntergeladen haben, eine Abmahnung erhalten. Denn auch wenn Sie unwissentlich Werke verbreitet haben, müssen Sie mit Sanktionen – wie einer Abmahnung sowie einer Unterlassungserklärung – und einer Rechnung über die Anwaltskosten bei Filesharing rechnen.

Wie werden die Anwaltskosten bei Filesharing berechnet?

Für die Anwaltskosten bei einer Filesharing-Abmahnung gibt es einen Gebührenschlüssel.
Für die Anwaltskosten bei einer Filesharing-Abmahnung gibt es einen Gebührenschlüssel.

Für die Gebühren und Anwaltskosten einer Filesharing-Abmahnung ist der sogenannte Gegenstandswert ausschlaggebend. Dieser ergibt sich aus den verschiedenen Ansprüchen, die der Urheber im Zuge der Abmahnung geltend macht. In der Regel wird dabei vor allem der Unterlassungsanspruch von Bedeutung.

Die Anwaltskosten für eine Abmahnung bei Filesharing werden aufgrund des Gegenstandswertes nach einem Gebührenschlüssel berechnet, der aus dem Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV RVG) hervorgeht.

Für eine Abmahnung bei Filesharing werden die Anwaltskosten in der Regel mit einer 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG veranschlagt. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von der Ermittlung des Aufwendungsersatzes.

Bei einer Filesharing-Abmahnung fällt aber nicht nur der Aufwendungsersatz an. Die Gesamtsumme ergibt sich aus den Anwaltskosten bei Filesharing, dem geforderten Schadensersatz und der Auslagenpauschale.

Die Abrechnung der Anwaltskosten bei Filesharing enthält auch eine Auslagenpauschale. Diese umfasst unter anderem die Ausgaben für Porto, Papier und Kopien. In der Regel wird dafür eine Pauschale in Höhe von 20,00 Euro veranschlagt.

Gilt die Deckelung der Anwaltskosten bei der Abmahnung wegen Filesharing?

Die Deckelung der Anwaltskosten bei der Abmahnung soll den Abmahnwahn stoppen.
Die Deckelung der Anwaltskosten bei der Abmahnung soll den Abmahnwahn stoppen.

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, welches am 9. Oktober 2013 in Kraft trat, enthielt eine Neuregelung des UrhG, davon war insbesondere § 97a betroffen. Damit reagierte der Gesetzgeber auf den Abmahnwahn und spezialisierte Kanzleien, die bereits bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen im Internet hohe finanzielle Forderungen stellten.

Zentrales Element der Neuregelung ist die Begrenzung des Gegenstandswertes für Unterlassung- und Beseitigungsansprüche auf 1.000,00 Euro. Diese Deckelung führt dazu, dass sich die Anwaltskosten bei Filesharing in der Regel rund 150 Euro belaufen.

Allerdings ist diese Deckelung an verschiedenen Kriterien geknüpft. Die Regelung gilt zum Beispiel nur für Privatpersonen, die zum ersten Mal vom jeweiligen Urheber oder Rechteinhaber abgemahnt werden.

Unter bestimmten Umständen kann diese Deckelung allerdings auch aufgehoben werden. Dies ist unter anderem bei sehr komplexen oder umfangreichen Verstößen gegen das Urheberrecht der Fall.

Wer muss für die Anwaltskosten bei Filesharing aufkommen?

Wer muss bei einer Abmahnung wegen Filesharing für die Anwaltskosten aufkommen?
Wer muss bei einer Abmahnung wegen Filesharing für die Anwaltskosten aufkommen?

Der Rechtsverletzer beim Filesharing wird in der Regel durch die sogenannte IP-Adresse ermittelt. Allerdings kann dadurch nur der Inhaber des Internetanschlusses festgestellt werden, wer tatsächlich für einen Upload verantwortlich ist, wird dadurch nicht klar.

Deshalb haftet der Anschlussinhaber, auch dann, wenn er nachweislich nichts mit der Tat zu tun hatte, als sogenannter „Störer“. Allerdings beschränkt sich diese Störerhaftung auf die Unterlassung und die Anwaltskosten bei Filesharing. Nach Ansicht der meisten Gerichte muss er aber nicht für den Schadensersatz aufkommen.

Die Störerhaftung stellt vor allem für Eltern, Wohngemeinschaften sowie für Besitzer von Hotels und Ferienwohnungen ein finanzielles Risiko dar. Um am Ende nicht für die Anwaltskosten bei Filesharing zu haften, sollte deshalb explizit darauf hingewiesen werden, dass die illegale Internetnutzung und Filesharing untersagt sind. In der Regel ist es sinnvoll, eine solche Vereinbarung schriftlich festzuhalten.

Anwaltskosten bei Filesharing – kurz und kompakt

Wer urheberrechtlich geschützte Werke illegal durch Filesharing verbreitet, muss früher oder später mit einer Abmahnung rechnen. Neben den Forderungen nach Unterlassung und Schadensersatz beinhaltet eine solche auch die Rechnung des gegnerischen Anwalts. Denn in der Regel muss der Urheberrechtsverletzer für die Anwaltskosten bei Filesharing aufkommen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Bereits während ihres Studiums der Buchwissenschaft in Mainz entdeckte Nicole ihre Faszination für das Urheberrecht. Seit 2016 verstärkt sie die Redaktion von urheberrecht.de und bringt ihr Wissen zu Urheberrecht, Abmahnung und Gewerblichen Rechtsschutz ein.

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