Worum ging es bei der Abstimmung?

Heute wurde mit knapper Mehrheit für die Reform des Urheberrechts gestimmt
- Artikel 11: Leistungsschutzrecht für Presseverlage
- Artikel 13: Uploadfilter
Anbietern wie Google und Co. soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, unautorisiert Auszüge von Presseveröffentlichungen anzuzeigen. Das alleinige Vervielfältigungsrecht der Presseverleger solle damit gewahrt werden. Im Hinblick auf die Urheberschaft ergibt dies Sinn; Anbieter befürchten jedoch, dass die Nutzung ihrer Angebote dadurch stark zurückgehen wird. In Deutschland wurde vor wenigen Jahren ein ähnliches Gesetz erlassen, welches schon relativ kurz nach seinem Inkrafttreten als gescheitert bewertet wurde.
Bei der geplanten Reform des Urheberrechts sind vor allem die vorgesehen Uploadfilter starker Kritik ausgesetzt. Diese sollen verpflichtend für nahezu alle Plattformen eingeführt werden; der Zweck ist, Urheberrechtsverletzungen schon beim Hochladen zu erkennen und diese ggf. direkt zu sperren. Viele sehen dadurch die Meinungsfreiheit des Internets massiv bedroht.
Wie geht es nun weiter?

Wie sich die Reform des Urheberrechts konkret gestalten wird, ist noch unsicher
Grundsätzlich müssen für eine Gesetzesänderung sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch das EU-Parlament und die EU-Kommission abstimmen. Zwar wird sich bei solchen Entscheidungen im Regelfall an der Entscheidung des jeweiligen Ausschusses orientiert – dennoch sind Änderungen der jetzigen Vorschläge nicht ausgeschlossen.
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